Wegen Beleidigung in 66 Fällen muss sich der
selbst ernannte "König der Kläge" vor dem Amtsgericht Ratingen
verantworten. Das Verfahren schlug schon im Vorfeld hohe Wellen. "Dabei
wissen wir gar nicht, ob er kommt", rätselt Gerichtsdirektor Lothar
Genter, "er hat verlauten lassen, er habe keine Lust." Doch ganz so
einfach kann es sich "Prozess-Dieter" nicht machen. Sollte er
tatsächlich nicht erscheinen, würde die Polizei ihn holen.
Zu grob ist der 73-jährige Rentner laut Anklage
nämlich in den letzten Jahren mit allerlei Amtsträgern umgesprungen.
"Die meisten Beleidigungen sind alles andere als druckreif", sagt
Christoph Kumpa, Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Begriffe
wie "Vollidiot" seien in diesem Zusammenhang noch eher harmlos. Weitere
unflätige Beschimpfungen wiederholt der Gerichtssprecher bewusst nicht.
Auch in mehreren Schreiben an das Sozialamt der Stadt
Ratingen soll sich "Prozess-Dieter" in übelster Fäkal-Sprache ausgetobt
haben. "Die Rede ist von Hohlköpfen, Abschaum, einer stinkfaulen Bande
und weit Schlimmerem." Einer Angestellten warf der Rentner und frühere
Sportlehrer angeblich vor, sie habe einen "IQ doppelt so groß wie ihre
Schuhgröße".
Auch das Landessozialgericht in Essen bekam nach
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gewaltig sein Fett weg. In mehreren
Schreiben und auf mehreren Postkarten bezeichnet Rolf-Dieter K. die
Richter dort in unflätigster Weise. In Richtung einer
Gerichtsvollzieherin fallen Worte wie etwa "kriminelles Subjekt" oder
"Abschaum Deutschlands".
"Einfallsreich ist er bei der Anrede eines
Amtsgerichtsdirektors geworden. Ihn hat er mit den Worten Ihre
Kriminiszenz angeschrieben", so Staatsanwalt Kumpa. Für ihn steht fest:
Eine solche Anhäufung übelster Schimpfworte kann man nicht durchgehen
lassen. "Wir in der Justiz haben ein dickes Fall. Hier ist der
Angeklagte aber derart penetrant mit einer geballten Ladung
vorgegangen, dass wir das auf keinen Fall durchgehen lassen können."
Jetzt droht ihm wieder Haft
"Prozess-Dieter"
muss sich nun auf eine erneute Gefängnisstrafe einstellen. Zuletzt
hatte er bereits ein Jahr wegen Beleidigung in Haft gesessen, derzeit
ist er auf freiem Fuß.
Er selbst hält sich nach Angaben des Amtsgerichts
Ratingen für schuldunfähig. "Deshalb muss im Verfahren auch ein
Sachverständiger prüfen, ob Rolf-Dieter K. tatsächlich nicht in der
Lage ist, das Unrecht seines Handelns einzusehen", so Gerichtsdirektor
Lothar Genter. Er will am Mittwoch auf alles vorbereitet sein. Um
Tumulte des 73-jährigen auszuschließen oder zumindest zu unterbinden,
wurde die Zahl der Wachtmeister erhöht. Bei "Prozess-Dieter" kann man
offenbar nie wissen. |