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Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.

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Wieder Ärger mit dem Internet-Explorer.
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Im Internet Explorer8 wurde auch die Laufschrift nicht richtig angezeigt. Daher musste der Kopf-Bereich wieder mal geändert werden.
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5.20091006Demo2Demo vor dem LG Wuppertal
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2
20090801
Flugblatt
Flugblatt zum Thema Justiz

1200907xxStrafantragStrafantrag wegen Rechtsbeugung
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V0901007
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W. Korte ....                                                                                                                                                                                                                                                        den 16.07.2009
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W. Korte,

 

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

Sternwartstraße 31                                                                                                                                            Tel.: 0211  9016-0,  Fax: 0211  9016-200

40223 Düsseldorf

Betrifft: Erstattung einer Strafanzeige  und Antrag auf Strafverfolgung

Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle den Antrag auf Strafverfolgung gegen folgende Personen, Richter (Vorsitzender) B…,  Studentin  B… S…, Sozialversicherungsfachangestellte P… S… als Schöffinnen, Staatsanwalt W… und die Urkundsbeamtin K… vom Landgericht Wuppertal.

Begründung: Zuvor genannte Personen werden benannt, an einer Berufungsverhandlung der 8. kleinen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal an einer Hauptverhandlung am 26. Juni 2007 teilgenommen und meine Berufung verworfen zu haben,  

Zitat: Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen – Strafrichter – vom 27. März 2009  - … - zwar form- und fristgerecht Berufung eingelegt, ist aber trotz ordnungsgemäßer Ladung im heutigen Termin unentschuldigt ausgeblieben und auch nicht in zulässiger Weise vertreten worden.

                     Das ist unwahr, eine dreiste Mehrfach- Zweck- Lüge!

Ich kann mit  bis zu 12 Zeugen beweisen, dass ich trotz sehr angeschlagenem Gesundheitszustand sehr wohl dort erschienen bin.

 Statt der Angabe des Sitzungssaals stand in  der Ladung, dass der Sitzungssaal auf einem Display im Eingangsbereich zu entnehmen sei. Dort war unter dem Namen „Korte“

und dem Aktenzeichen der Termin 13 Uhr der Sitzungssaal „J12SG“ benannt.

 
Einige der von mir eingeladenen  12 Zuhörer hatten das Display nicht gesehen, und sich daher an einen Justizwachmann gewandt. Dieser teilte ebenfalls unter Verweisung auf die Anzeigetafel mit, dass der Termin gegen „Korte“ um 13 Uhr im Sitzungssaal J12SG stattfinden würde.  Ich halte diese Aussage auch für bedeutsam, um die Öffentlichkeit herzustellen.

Neben dem Sitzungssaal „J12SG“ befand sich ein Aushang.

Aber, dort war kein Termin um 13 Uhr ausgewiesen,

Verfahrensmangel, damit wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, was ein verfassungsgemäßes Verfahren nicht mehr möglich macht, und lt. gängiger Rechtssprechung einen absoluten Revisionsgrund darstellt.

Gegen 12:45 Uhr kamen wir zum Sitzungssaal zurück.

Der Aushang war nun komplett verschwunden.

Obwohl wir insgesamt über eine Stunde vor dem Sitzungssaal gestanden hatten und zwischendurch einige Zuhörer zur Anzeigetafel gingen, um zu schauen, ob eine Verlegung angezeigt wurde, gab  es keine Verhandlung, der Sitzungssaal blieb verschlossen, und wir konnten auch keinen Aufruf zur Sache vernehmen.

Am 4.7.2009 bekam ich per Zustellurkunde ein Schriftstück, das als Säumnisurteil

- Im Namen des Volkes - bezeichnet wurde. Darin wird behauptet, es hätte am 26.Juni 2009 eine Hauptverhandlung beim LG Wuppertal gegeben. Ein Sitzungssaal sowie eine Uhrzeit der „Geheimverhandlung“ waren nicht angegeben.

Wie bereits zuvor geschildert, gab es vor dem angegebenen Sitzungssaal weder einen Aushang mit diesem Termin, noch eine Verhandlung.

Wenn Richter, Schöffen,  Staatsanwalt sowie eine Urkundsbeamtin eine Verhandlung vortäuschen, die es so niemals gegeben haben kann, dann kann es sich dabei nur um eine vorsätzliche Täuschung im „Rechtsverkehr“, einen beabsichtigten Betrug, eine Rechtsbeugung gehandelt haben. Selbstverständlich stelle ich hiermit wegen aller weiteren in Frage kommenden Straftatbestände zusätzlich Strafantrag, zumal man bei mir alles auf die Goldwaage legt, um es strafrechtlich aburteilen zu wollen.

Schon in einem zuvor von dem Richter B… gegen mich geführtes Verfahren, hat dieser stundenlange Vorlesungen meiner verfassten Schriftsätze geführt, jedoch auf das mir strafrechtlich Vorgeworfene ist mit nicht einem einzigen Satz eingegangen worden. Warum diese Vorlesungen, statt auf das einzugehen, was mir zum Vorwurf gemacht worden ist?

Bei dieser Vorgehensweise halte ich den Richter B… für absolut unfähig, ungeeignet

ein Richteramt zu bekleiden. Offensichtlich ist Unfähigkeit oder allein die Systemkonformität Einstellungsvoraussetzung in diesem  Besatzungskonstrukt BRD?

Vermutlich gibt es nirgendwo auf dieser Welt ein so dummes oder hochgradig kriminelles Volk, was ein solches  „Urteil“ –  Im Namen des Volkes – sprechen würde, nicht einmal im amtlich organisierten volksverdummten Rest- Deutschland. Daher betrachte ich das als Volksverhöhnung, Verunglimpfung, Volksverhetzung aller anständigen Deutschen, wenn sich Personen ohne jegliche Legitimation  durch das Volk anmaßen, Recht sprechen zu wollen und das dann auch noch mit Lügen begründen! Skrupellosigkeit, Faschismus pur. 

Nun lasse ich mich überraschen, wie die Organe der „Rechtspflege“ in diesem angeblich besten, demokratischen Rechtsstaat auf Deutschem Boden auf meine Anschuldigungen reagieren?   Vorsorglich weise ich darauf hin, dieses Schriftstück, zusammen mit dem von mir inkriminierten „Urteil“ und weiterer Dokumente, die Justizunrecht dokumentieren, wird von mir auch an Medien und ausländische Botschaften geschickt um auf die rechtsstaatwidrigen, demokratiefeindlichen Machenschaften in der BRD hinzuweisen.

Der „Artschie“ im Iran hat sicher die Wahl fälschen lassen. Unsere christlichen Musterdemokraten und westlichen „Werteverteidiger“  und „Demokratie- Bringer“ lassen Wahlen (z. B. zum Bundespräsidenten und) gar nicht erst zu.  Auch die lt. Artikel 20 Abs. 1 vorgeschriebene Richterwahl auf Zeit, durch das Volk, wird nicht durchgeführt, obwohl in einer echten Demokratie nicht nur eine Säule der Macht durch das Volk gewählt und bestimmt werden kann, und obwohl natürlich nur ein Richter, der vom Volk legitimiert wurde, ein „Urteil im Namen des Volkes“ sprechen kann. 

Das nenne ich Faschismus in Reinkultur, weil die Justiz hier auf der ganzen Front absichtlich so versagt, wie sie im 3. Reich versagt hat. Wann und wie werde ich wohl vom Gegenteil überzeugt? Oder bleibt den Systemwächtern nur noch der Notausgang des Psychiatrisierungsversuchs?
Der Text basiert auf einer Strafanzeige. Er wurde von mir anonymisiert und geringfügig geändert bzw. ergänzt.
Auch ich war als Prozessbeobachter im Gericht anwesend, und kann die Darstellung bestätigen. Es gab tatsächlich keine Gerichtsverhandlung, und ein Säuminsurteil war daher nicht zulässig. Den Vorwurf der Rechtsbeugung sehe ich als berechtigt an.


Im Gerichtsgebäude hatte ich vor dem Sitzungssaal mit einem eingeschmugelten Camcorder Videoaufnahmen gemacht. Damit wird bestätigt, dass vor dem Sitzungssaal kein Aushang war.

Video
 

Wenn Sie auf das Video verlinken wollen, nehmen Sie folgenden Link, von dort wird immer auf die neuste Version weitergeleitet

http://www.FrankAnne-Video-M1G200.html

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Berichte von und über den Justizkritiker Werner Korte aus Solingen