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Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle den Antrag auf
Strafverfolgung gegen folgende Personen, Richter (Vorsitzender) B…, Studentin
B… S…, Sozialversicherungsfachangestellte P… S… als Schöffinnen,
Staatsanwalt W… und die Urkundsbeamtin K… vom Landgericht Wuppertal.
Begründung: Zuvor genannte
Personen werden benannt, an einer Berufungsverhandlung der 8. kleinen
Strafkammer des Landgerichts Wuppertal an einer Hauptverhandlung am 26. Juni
2007 teilgenommen und meine Berufung verworfen zu haben,
Zitat: Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen –
Strafrichter – vom 27. März 2009 - … - zwar
form- und fristgerecht Berufung eingelegt, ist aber trotz ordnungsgemäßer
Ladung im heutigen Termin unentschuldigt ausgeblieben und auch nicht in
zulässiger Weise vertreten worden.
Das ist unwahr, eine dreiste Mehrfach-
Zweck- Lüge!
Ich kann mit bis zu 12 Zeugen beweisen, dass ich trotz
sehr angeschlagenem Gesundheitszustand sehr wohl dort erschienen bin.
Statt der Angabe des
Sitzungssaals stand in der Ladung, dass
der Sitzungssaal auf einem Display im Eingangsbereich zu entnehmen sei. Dort
war unter dem Namen „Korte“
und dem Aktenzeichen
der Termin 13 Uhr der Sitzungssaal „J12SG“ benannt.
Einige der von mir eingeladenen
12 Zuhörer hatten das Display nicht
gesehen, und sich daher an einen Justizwachmann gewandt. Dieser teilte
ebenfalls unter Verweisung auf die Anzeigetafel mit, dass der Termin gegen
„Korte“ um 13 Uhr im Sitzungssaal J12SG stattfinden würde. Ich halte diese Aussage auch für bedeutsam,
um die Öffentlichkeit herzustellen.
Neben dem
Sitzungssaal „J12SG“ befand sich ein Aushang.
Aber, dort war kein Termin um 13 Uhr ausgewiesen,
Verfahrensmangel,
damit wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, was ein verfassungsgemäßes
Verfahren nicht mehr möglich macht, und lt. gängiger Rechtssprechung einen
absoluten Revisionsgrund darstellt.
Gegen 12:45 Uhr kamen
wir zum Sitzungssaal zurück.
Der Aushang war nun
komplett verschwunden.
Obwohl wir insgesamt über
eine Stunde vor dem Sitzungssaal gestanden hatten und zwischendurch einige
Zuhörer zur Anzeigetafel gingen, um zu schauen, ob eine Verlegung angezeigt wurde,
gab es keine Verhandlung, der
Sitzungssaal blieb verschlossen, und wir konnten auch keinen Aufruf zur Sache
vernehmen.
Am 4.7.2009 bekam ich
per Zustellurkunde ein Schriftstück, das als Säumnisurteil
- Im Namen des Volkes
- bezeichnet wurde. Darin wird behauptet, es hätte am 26.Juni 2009 eine
Hauptverhandlung beim LG Wuppertal gegeben. Ein Sitzungssaal sowie eine Uhrzeit
der „Geheimverhandlung“ waren nicht angegeben.
Wie bereits zuvor geschildert, gab es vor dem
angegebenen Sitzungssaal weder einen Aushang mit diesem Termin, noch eine
Verhandlung.
Wenn Richter, Schöffen, Staatsanwalt sowie eine Urkundsbeamtin eine
Verhandlung vortäuschen, die es so niemals gegeben haben kann, dann kann es
sich dabei nur um eine vorsätzliche Täuschung im „Rechtsverkehr“, einen
beabsichtigten Betrug, eine Rechtsbeugung gehandelt haben. Selbstverständlich stelle
ich hiermit wegen aller weiteren in Frage kommenden Straftatbestände zusätzlich
Strafantrag, zumal man bei mir alles auf die Goldwaage legt, um es
strafrechtlich aburteilen zu wollen.
Schon in einem zuvor von dem Richter B… gegen mich geführtes Verfahren,
hat dieser stundenlange Vorlesungen meiner verfassten Schriftsätze geführt,
jedoch auf das mir strafrechtlich Vorgeworfene ist mit nicht einem einzigen
Satz eingegangen worden. Warum diese Vorlesungen, statt auf das einzugehen, was
mir zum Vorwurf gemacht worden ist?
Bei dieser Vorgehensweise halte ich den Richter B… für absolut unfähig,
ungeeignet
ein Richteramt zu bekleiden. Offensichtlich ist Unfähigkeit oder allein
die Systemkonformität Einstellungsvoraussetzung in diesem Besatzungskonstrukt BRD?
Vermutlich gibt es nirgendwo auf dieser Welt ein so dummes oder
hochgradig kriminelles Volk, was ein solches
„Urteil“ – Im Namen des Volkes –
sprechen würde, nicht einmal im amtlich organisierten volksverdummten Rest- Deutschland.
Daher betrachte ich das als Volksverhöhnung,
Verunglimpfung, Volksverhetzung aller anständigen Deutschen, wenn sich Personen
ohne jegliche Legitimation durch das
Volk anmaßen, Recht sprechen zu wollen und das dann auch noch mit Lügen
begründen! Skrupellosigkeit, Faschismus pur.
Nun lasse ich mich überraschen, wie die Organe der „Rechtspflege“ in
diesem angeblich besten, demokratischen Rechtsstaat auf Deutschem Boden auf meine
Anschuldigungen reagieren? Vorsorglich
weise ich darauf hin, dieses Schriftstück, zusammen mit dem von mir
inkriminierten „Urteil“ und weiterer Dokumente, die Justizunrecht dokumentieren,
wird von mir auch an Medien und ausländische Botschaften geschickt um auf die
rechtsstaatwidrigen, demokratiefeindlichen Machenschaften in der BRD
hinzuweisen.
Der „Artschie“ im Iran hat sicher die Wahl fälschen lassen. Unsere
christlichen Musterdemokraten und westlichen „Werteverteidiger“ und „Demokratie- Bringer“ lassen Wahlen (z. B.
zum Bundespräsidenten und) gar nicht erst zu.
Auch die lt. Artikel 20 Abs. 1 vorgeschriebene Richterwahl auf Zeit, durch
das Volk, wird nicht durchgeführt, obwohl in einer echten Demokratie nicht nur
eine Säule der Macht durch das Volk gewählt und bestimmt werden kann, und
obwohl natürlich nur ein Richter, der vom Volk legitimiert wurde, ein „Urteil
im Namen des Volkes“ sprechen kann.
Das nenne ich Faschismus in
Reinkultur, weil die Justiz hier auf der ganzen Front absichtlich so versagt,
wie sie im 3. Reich versagt hat. Wann und wie werde ich wohl vom Gegenteil
überzeugt? Oder bleibt den Systemwächtern nur noch der Notausgang des Psychiatrisierungsversuchs?
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