BdF- Beamtendumm-Förderverein

Die Story

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Verhaftung
Solarkritiker
AG Recklinghausen

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FOLTERKNAST

Im Knast, das weiß ein jedes Kind, manchmal auch Verbrecher sind.

Doch eins, das stört doch ganz enorm, die größten Lumpen tragen oft Uniform!

 Das Thema "Folterknast" hat nun eine eigene Homepage. Hier geht es zu www.Folterknast.de

Die Misshandlungen in der JVA Gelsenkirchen und die Versuche diese zu vertuschen können doch kaum verwundern. Dabei haben die Opfer noch „Glück“ gehabt, dass dies nicht durch Beamte oder im Auftrag von Beamten erfolgte, denn dann hätte sich erfahrungsgemäß an der versuchten Vertuschung auch die Staatsanwaltschaft beteiligt. Bei den meisten Übergriffen durch Beamte scheitert eine Strafverfolgung an fehlenden Zeugen. Nicht so bei dem Übergriff des Beamten K. der die Misshandlung des Herrn P. sogar schon einige Tage zuvor angekündigt hatte. Trotz entsprechender Zeugenaussage eines Mitgefangenen stellte die Staatsanwaltschaft Essen das Verfahren ein. Einige Tage danach, auf dem Weg zu seinem Besuch, forderte der Beamte B. Herrn P. auf schneller zu laufen, und stieß ihm dabei mehrfach mit einem Schlüssel in die Rippen. Dafür gibt es aber keine Zeugen. Gleich fünf Zeugen gab es bei der weiteren Misshandlung durch den Beamten B. Weil sich Herr P. bei dem Besuch Notizen gemacht hatte, beendete der Beamte den Besuch vorzeitig in dem er Herrn P. gewaltsam vom Stuhl zog und von dem Besuch entfernte. Bei der anschließenden Kontrolle sollte Herr P die Beine spreizen. Um die Forderung zu untermauern, wurde er von dem Beamten B. gegen die Füße getreten.

 

Um dies alles zu vertuschen wurde Herr P. in den Bunker verlegt. Lt. Strafvollzugsgesetz ist der Aufenthalt dort nur begrenzt möglich. Die JVA hielt sich auch hier nicht an das Gesetz. Der Psychologe erklärte Herrn P. er soll die Zelle nicht als Bunker betrachten, sondern als Beruhigungszelle. Aha, so geht man kreative mit Gesetzen um. Eine Ohrfeige ist demnach keine Körperverletzung mehr, sondern eine „liebevolle Ermahnung“. Die Staatsanwaltschaft hielt auch hier schützend ihre Hände über den JVA-Beamten und stellte das Verfahren ein. Die Zeugen wurden nicht vernommen.

 

Auch der körperbehinderte Zivilgefangene Herr S. wurde Opfer der Beamten. Bei Durchsicht des Haftbefehls wurde festgestellt, dass dieser über sechs Monate alt war, und somit eigentlich ungültig. Der verhaftende Gerichtsvollzieher wurde angefordert. Ein versuchtes Gespräch zwischen dem Obergerichtsvollzieher und Herrn S. wurde von dem Beamten B. ständig unterbrochen. Herr S. forderte den Beamten auf, ihn endlich ausreden zu lassen. Mit den Worten „nur meine Mutter darf mich anschreien“ stürzte sich der Beamte auf den wehrlosen Körperbehinderten und stieß ihn gegen die Wand. Auch hier schützte der Staatsanwalt den Beamten. Der Obergerichtsvollzieher bestätigte zwar den Angriff des Beamten, wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft noch nicht einmal als Zeuge vernommen.

 

Das Marienhospital in GE-Buer teilte Herrn S. mit, dass er wegen seiner Behinderung keine Treppen mehr steigen dürfte. Die Kurklinik in Horn-Bad Meinberg bestätigte dies. Die JVA Gelsenkirchen besitzt einen Aufzug. Mit diesem wurde Herr S. bis zum 10. Hafttag transportiert. Danach fragte der Beamte K. den Anstaltsarzt, ob ein Aufzugstransport notwendig sei. Ohne Herrn S. zu sehen oder zu untersuchen, vermutlich durch eine himmlische Eingabe, behauptete der Anstaltsarzt, dass Treppensteigen nun plötzlich äußerst gesundheitsfördernd sein soll. Da Herr S. der himmlischen Eingabe des Anstaltsarztes misstraute, und dem Untersuchungsergebnis der anderen Ärzte vertraute, weigerte er sich die Treppe zu nehmen. Der Beamte K. wollte ihn daraufhin gewaltsam die Treppe runter bringen. Nur dem Eingreifen eines abteilungsfremden Beamten war es zu verdanken, dass der Gewaltakt nicht durchgeführt wurde. Zwischen dem 10. und 20. Hafttag wurde Herrn S. alles verweigert, wozu ein Aufzugstransport notwendig gewesen wäre. Arzt und Zahnarztbesuche wurden verweigert, sogar 10 Tage durfte sich Herr S. nicht baden, obwohl dies aus gesundheitlichen Gründen ärztlich angeordnet war, da sich die Badewanne eine Etage höher befand. Ein Kirchenbesuch am Sonntag wurde ebenso verweigert, wie die tägliche Freistunde. Am 20. Hafttag ordnete die JVA an, dass Herr S. aus gesundheitlichen Gründen mit dem Aufzug zu befördern sei. Da die JVA kein Interesse daran hatte, dass Herr P. und Herr S. Informationen über gewalttätige Beamte austauschen, wurde Herrn S. ebenfalls am 20. Hafttag der Umschluss gesperrt. Ziemlich vergeblich, denn am 22. Hafttag hatte man eingesehen, dass sich der Zivilgefangene Herr S. nicht beugen würde. Daher wurde er aus der Haft entlassen.

 

Es ist schon erstaunlich, da sperrt man Menschen ein, weil diese angeblich das Gesetz missachtet haben. Das Erste was man lernt, dass man dort kein Gesetz einhält. Sei es, dass man Zivilgefangenen das Tragen eigener Kleidung verwehrt, wie es Herrn S. im Februar 2008 geschah und dem Journalisten Herrn H. im Oktober 2008. Sei es, dass man gesetzlich zustehende Besuchstermine verweigert, weil angeblich keine Termine mehr frei seien. Bei der anschließenden Klage gegen die JVA wird dann behauptet, es seien noch genügend Termine frei gewesen, angeblich hätten die Gefangenen allesamt keine Besuchstermine beantragt. Kein Wunder, dass die Besuchsverweigerung nicht schriftlich mitgeteilt wurden.

 

Die jetzt öffentlich gewordenen Misshandlungen fanden in einer Zelle statt, in der 4 Personen untergebracht waren. Lt. Strafvollzugsgesetz dürfte es solche Zellen in der JVA Gelsenkirchen gar nicht geben. Und bei Eröffnung der JVA gab es solche Zellen auch nicht. Diese wurden geschaffen, in dem man einfach in die vorhandenen Zellen zusätzliche Betten und Kleiderschränke stellte. So wurden aus den meisten Einzelzellen gesetzwidrig Zweierzellen gemacht und die ursprüngliche Höchstbelegung deutlich überschritten. Im März 2008 war ich 1 Tag in der JVA. Als Zivilgefangener war ich alleine auf so einer umgerüsteten Zweierzelle. Ein Kleiderschrank stand eine handbreite von der Wand entfernt. Ich hatte dafür keine Erklärung und schob den Schrank zurück an die Wand. Abends kam mir die Erleuchtung, als ich das Licht anmachen wollte. Der Lichtschalter, die Notrufeinrichtung und die Sprechanlage befanden sich hinter dem Schrank. Aber mit Knackis kann man es ja machen.

 

Während man nach Siegburg in der Öffentlichkeit verkündete man wolle und habe die Anzahl der Justizbeamten deutlich erhöht, sieht die Wirklichkeit ganz anders aus. Man erhöht gesetzwidrig die Anzahl der Gefangenen, während die Anzahl der Mitarbeiter in der JVA von ehemals ca. 210 auf ca. 160 verringert wird. Längst ist die ehemals modernste JVA als Psychoknast verschrien.
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Es dürften auch Zweifel an den Fähigkeiten des Leiters der JVA angebracht sein. So liegt mir ein Schreiben der JVA an die Staatsanwaltschaft vor. Dort teilt die JVA mit, man habe sich beim Straßenverkehrsamt über den Halter mehrer Fahrzeuge erkundigt, die auf einer öffentlichen Strasse vor der JVA geparkt waren. Weder der Leiter der JVA, noch das Straßenverkehrsamt haben ein Recht solche Daten abzufragen oder zu erteilen.

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Dafür ist es schon sehr merkwürdig, was der Leiter der JVA für eine Straftat hält. Von einem Haltestellenschild mit dem Haltestellennamen „Guantanamo“, welches in einem Auto liegt, fühlt er sich beleidigt. Ebenso von einem Betttuch mit der Aufschrift „Hier wird nicht immer Recht gesprochen, hier wird das Recht oftmals auch gebrochen“. Merkwürdig, das Betttuch war vor dem Landgericht Arnsberg keine Beleidigung.
(Demo 2008 wegen Verhaftung des Journalisten Rainer H. vor JVA GE)
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Die BILD veröffentlichte am 30.12.08 ein Foto des „Folterknecht aus GE“. 

Ein Fehler, die tatsächlichen Folterknechte der JVA 

tragen grüne Uniformen und werden von der JVA und der STA geschützt.  

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Es wundert sicher nicht, dass zwar zwei Gefangene angeklagt sind, nicht aber die JVA-Beamten die durch die gesetzwidrige Unterbringung auf einer vierer Zelle eine erhebliche Mitschuld an den Vorfällen tragen, und damit wegen „Vernachlässigung von Schutzbefohlenen“ angeklagt gehören.  


 

BdF – Beamtendumm-Förderverein

B. Schreiber

45883 Gelsenkirchen

 

www.FrankAnne.de                 FrankAnne@Bamtendumm.de                  Tel. 0170. 71 73737

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