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FOLTERKNAST
Im
Knast, das weiß ein jedes Kind, manchmal auch
Verbrecher sind.
Doch
eins, das stört doch ganz enorm, die größten Lumpen
tragen oft Uniform!
Das Thema "Folterknast" hat nun eine eigene Homepage. Hier geht es zu www.Folterknast.de
Die
Misshandlungen in der JVA Gelsenkirchen
und die Versuche diese zu vertuschen können doch kaum verwundern. Dabei
haben
die Opfer noch „Glück“ gehabt, dass dies nicht durch Beamte oder im
Auftrag von
Beamten erfolgte, denn dann hätte sich erfahrungsgemäß an der
versuchten
Vertuschung auch die Staatsanwaltschaft beteiligt. Bei den meisten
Übergriffen
durch Beamte scheitert eine Strafverfolgung an fehlenden Zeugen. Nicht
so bei
dem Übergriff des Beamten K. der die Misshandlung des Herrn P. sogar
schon
einige Tage zuvor angekündigt hatte. Trotz entsprechender Zeugenaussage
eines
Mitgefangenen stellte die Staatsanwaltschaft Essen das Verfahren ein.
Einige
Tage danach, auf dem Weg zu seinem Besuch, forderte der Beamte B. Herrn
P. auf
schneller zu laufen, und stieß ihm dabei mehrfach mit einem Schlüssel
in die
Rippen. Dafür gibt es aber keine Zeugen. Gleich fünf Zeugen gab es bei
der
weiteren Misshandlung durch den Beamten B. Weil sich Herr P. bei dem
Besuch
Notizen gemacht hatte, beendete der Beamte den Besuch vorzeitig in dem
er Herrn
P. gewaltsam vom Stuhl zog und von dem Besuch entfernte. Bei der
anschließenden
Kontrolle sollte Herr P die Beine spreizen. Um die Forderung zu
untermauern,
wurde er von dem Beamten B. gegen die Füße getreten.
Um
dies alles zu vertuschen wurde Herr P. in
den Bunker verlegt. Lt. Strafvollzugsgesetz ist der Aufenthalt dort nur
begrenzt
möglich. Die JVA hielt sich auch hier nicht an das Gesetz. Der
Psychologe
erklärte Herrn P. er soll die Zelle nicht als Bunker betrachten,
sondern als
Beruhigungszelle. Aha, so geht man kreative mit Gesetzen um. Eine
Ohrfeige ist
demnach keine Körperverletzung mehr, sondern eine „liebevolle
Ermahnung“. Die
Staatsanwaltschaft hielt auch hier schützend ihre Hände über den
JVA-Beamten
und stellte das Verfahren ein. Die Zeugen wurden nicht vernommen.
Auch
der körperbehinderte Zivilgefangene Herr
S. wurde Opfer der Beamten. Bei Durchsicht des Haftbefehls wurde
festgestellt,
dass dieser über sechs Monate alt war, und somit eigentlich ungültig.
Der
verhaftende Gerichtsvollzieher wurde angefordert. Ein versuchtes
Gespräch
zwischen dem Obergerichtsvollzieher und Herrn S. wurde von dem Beamten
B.
ständig unterbrochen. Herr S. forderte den Beamten auf, ihn endlich
ausreden zu
lassen. Mit den Worten „nur meine Mutter darf mich anschreien“ stürzte
sich der
Beamte auf den wehrlosen Körperbehinderten und stieß ihn gegen die
Wand. Auch
hier schützte der Staatsanwalt den Beamten. Der Obergerichtsvollzieher
bestätigte zwar den Angriff des Beamten, wurde jedoch von der
Staatsanwaltschaft noch nicht einmal als Zeuge vernommen.
Das
Marienhospital in GE-Buer teilte Herrn S.
mit, dass er wegen seiner Behinderung keine Treppen mehr steigen
dürfte. Die
Kurklinik in Horn-Bad Meinberg bestätigte dies. Die JVA Gelsenkirchen
besitzt
einen Aufzug. Mit diesem wurde Herr S. bis zum 10. Hafttag
transportiert.
Danach fragte der Beamte K. den Anstaltsarzt, ob ein Aufzugstransport
notwendig
sei. Ohne Herrn S. zu sehen oder zu untersuchen, vermutlich durch eine
himmlische Eingabe, behauptete der Anstaltsarzt, dass Treppensteigen
nun
plötzlich äußerst gesundheitsfördernd sein soll. Da Herr S. der
himmlischen
Eingabe des Anstaltsarztes misstraute, und dem Untersuchungsergebnis
der
anderen Ärzte vertraute, weigerte er sich die Treppe zu nehmen. Der
Beamte K.
wollte ihn daraufhin gewaltsam die Treppe runter bringen. Nur dem
Eingreifen
eines abteilungsfremden Beamten war es zu verdanken, dass der Gewaltakt
nicht
durchgeführt wurde. Zwischen dem 10. und 20. Hafttag wurde Herrn S.
alles
verweigert, wozu ein Aufzugstransport notwendig gewesen wäre. Arzt und
Zahnarztbesuche wurden verweigert, sogar 10 Tage durfte sich Herr S.
nicht
baden, obwohl dies aus gesundheitlichen Gründen ärztlich angeordnet
war, da
sich die Badewanne eine Etage höher befand. Ein Kirchenbesuch am
Sonntag wurde
ebenso verweigert, wie die tägliche Freistunde. Am 20. Hafttag ordnete
die JVA
an, dass Herr S. aus gesundheitlichen Gründen mit dem Aufzug zu
befördern sei.
Da die JVA kein Interesse daran hatte, dass Herr P. und Herr S.
Informationen
über gewalttätige Beamte austauschen, wurde Herrn S. ebenfalls am 20.
Hafttag
der Umschluss gesperrt. Ziemlich vergeblich, denn am 22. Hafttag hatte
man
eingesehen, dass sich der Zivilgefangene Herr S. nicht beugen würde.
Daher
wurde er aus der Haft entlassen.
Es
ist schon erstaunlich, da sperrt man
Menschen ein, weil diese angeblich das Gesetz missachtet haben. Das
Erste was
man lernt, dass man dort kein Gesetz einhält. Sei es, dass man
Zivilgefangenen
das Tragen eigener Kleidung verwehrt, wie es Herrn S. im Februar 2008
geschah
und dem Journalisten Herrn H. im Oktober 2008. Sei es, dass man
gesetzlich
zustehende Besuchstermine verweigert, weil angeblich keine Termine mehr
frei
seien. Bei der anschließenden Klage gegen die JVA wird dann behauptet,
es seien
noch genügend Termine frei gewesen, angeblich hätten die Gefangenen
allesamt
keine Besuchstermine beantragt. Kein Wunder, dass die
Besuchsverweigerung nicht
schriftlich mitgeteilt wurden.
Die
jetzt öffentlich gewordenen Misshandlungen
fanden in einer Zelle statt, in der 4 Personen untergebracht waren. Lt.
Strafvollzugsgesetz dürfte es solche Zellen in der JVA Gelsenkirchen
gar nicht
geben. Und bei Eröffnung der JVA gab es solche Zellen auch nicht. Diese
wurden
geschaffen, in dem man einfach in die vorhandenen Zellen zusätzliche
Betten und
Kleiderschränke stellte. So wurden aus den meisten Einzelzellen
gesetzwidrig
Zweierzellen gemacht und die ursprüngliche Höchstbelegung deutlich
überschritten.
Im März 2008 war ich 1 Tag in der JVA. Als Zivilgefangener war ich
alleine auf
so einer umgerüsteten Zweierzelle. Ein Kleiderschrank stand eine
handbreite von
der Wand entfernt. Ich hatte dafür keine Erklärung und schob den
Schrank zurück
an die Wand. Abends kam mir die Erleuchtung, als ich das Licht anmachen
wollte.
Der Lichtschalter, die Notrufeinrichtung und die Sprechanlage befanden
sich
hinter dem Schrank. Aber mit Knackis kann man es ja machen.
Während
man nach Siegburg in der
Öffentlichkeit verkündete man wolle und habe die Anzahl der
Justizbeamten
deutlich erhöht, sieht die Wirklichkeit ganz anders aus. Man erhöht
gesetzwidrig die Anzahl der Gefangenen, während die Anzahl der
Mitarbeiter in
der JVA von ehemals ca. 210 auf ca. 160 verringert wird. Längst ist die
ehemals
modernste JVA als Psychoknast verschrien.
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Es
dürften auch Zweifel an den Fähigkeiten des
Leiters der JVA angebracht sein. So liegt mir ein Schreiben der JVA an
die
Staatsanwaltschaft vor. Dort teilt die JVA mit, man habe sich beim
Straßenverkehrsamt über den Halter mehrer Fahrzeuge erkundigt, die auf
einer
öffentlichen Strasse vor der JVA geparkt waren. Weder der Leiter der
JVA, noch
das Straßenverkehrsamt haben ein Recht solche Daten abzufragen oder zu
erteilen. |
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Dafür
ist
es schon sehr merkwürdig, was der Leiter der JVA für eine Straftat
hält. Von
einem Haltestellenschild mit dem Haltestellennamen „Guantanamo“,
welches in
einem Auto liegt, fühlt er sich beleidigt. Ebenso von einem Betttuch
mit der
Aufschrift „Hier wird nicht immer Recht gesprochen, hier wird das Recht
oftmals
auch gebrochen“. Merkwürdig, das Betttuch war vor dem Landgericht
Arnsberg
keine Beleidigung.
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(Demo
2008 wegen Verhaftung des Journalisten
Rainer H. vor JVA GE)
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Die
BILD
veröffentlichte am 30.12.08 ein Foto des
„Folterknecht aus GE“.
Ein
Fehler, die tatsächlichen Folterknechte der
JVA
tragen
grüne Uniformen und werden von der JVA und der STA geschützt.
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Es
wundert sicher nicht, dass zwar zwei
Gefangene angeklagt sind, nicht aber die JVA-Beamten die durch die
gesetzwidrige Unterbringung auf einer vierer Zelle eine erhebliche
Mitschuld an
den Vorfällen tragen, und damit wegen „Vernachlässigung von
Schutzbefohlenen“
angeklagt gehören.
BdF –
Beamtendumm-Förderverein
B.
Schreiber
45883
Gelsenkirchen
www.FrankAnne.de
FrankAnne@Bamtendumm.de
Tel. 0170. 71 73737
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