... Ein anderes Symptom ist der Umgang mit
Leuten, die sich an
neuralgischen Punkten der Machtpolitik querstellen. Das kann in
scheinbar ganz nebensächlichen Bereichen geschehen. Auch hierfür ein
Beispiel: Herr Rainer Hoffmann betreibt eine gut besuchte Web-Seite
über thermischen Solaranlagen. Auf ihr stellte er seine Erfahrungen mit
solchen Anlagen dar. Diese werden, was ihre Einsparmöglichkeiten
betrifft, oft grob irreführend beworben. Hoffmann war darauf aus
eigener leidvoller Erfahrung aufmerksam geworden und hat entsprechend
den Anbieter auf Schadensersatz verklagt. Er verlor den Prozeß, weil
der Anbieter statt der ursprünglichen, eine erst später erstellte
Zeitungsanzeigen vorlegte, das Gericht die ursprünglichen aber ebenso
wenig zur Kenntnis nahm wie vom Gericht bestellte Gutachten mit
unerwünschtem Ergebnis - weil sie Hoffmanns Aussagen bekräftigten.
Hoffmann hat den Sachverhalt zutreffend ins Netz gestellt und dabei
Namen des Anbieters und des Richters genannt. Er wurde anschließend auf
Unterlassung verklagt, weil er den Solaranbieter "Betrüger" genannt
hatte. Das unterließ er, blieb aber bei der Sachdarstellung. Nach
weiterem juristischen Hin und Her gipfelte das Ganze in einem
Beleidigungsverfahren, das sich insgesamt über sechs Termine hinzog.
Hauptvorwurf war nun eine angebliche Richterbeleidigung, da er dem
Richter in irgendeinem Internetforum Rechtsbeugung vorgeworfen hatte,
was allein schon durch die Akten und auch noch durch Tonmitschnitte der
letzten Verhandlung begründet und belegt werden konnte.
Hoffmann wurde zu 14.400 Euro
Geldstrafe verurteilt. Tragende
Sachverhalte und Zeugenaussagen waren im schriftlichen Urteil zu seinem
Nachteil in ihr Gegenteil verdreht worden, was sich anhand der
Mitschnitte leicht feststellen ließ. Seine wohlbegründeten
Berichtigungsanträge wurden abgelehnt. Daraufhin ging Hoffmann in die
Berufung, die noch anhängig ist. Parallel dazu wurde vom Richter des
Vergleichsverfahrens (Krökel, LG Bochum) eine Ordnungshaft von drei
Wochen verhängt. | ... Allerdings ist der von diesem Richter
mitverfaßte Text
gemäß der daraufhin erhobenen Vollstreckungs-Gegenklage nicht
ausreichend bestimmt und verstößt nach Meinung von Juristen gegen
etliche grundgesetzliche Normen. Der ganze Justizzirkus kulminierte am
21. Oktober trotz der eingelegten Rechtsmittel gegen die angeordnete
dreiwöchige Ordnungshaft in der Verhaftung von Rainer Hoffmann im
Anschluß an eine von diesem angestrengte Feststellungsklage vor dem AG
Recklinghausen, in dem er den Sachverhalt gerichtlich feststellen
lassen wollte. Rainer Hoffmann sitzt seitdem in der JVA Gelsenkirchen
ein. Seine Recherchen findet man hier. Bei der Absurdität des Verfahrens
dürfte die Voreingenommenheit
eines Richters eine wesentliche Rolle gespielt haben. Der Zusammenhang
mit machtpolitischen Entscheidungen auf der Weltbühne mag vielen als
abwegig erscheinen. Er wird über das geistige Klima hergestellt, das in
diesem Land bei allem erzeugt wurde, was Klimaschutz und angeblich
Erneuerbare Energien betrifft. Das schwerwiegende Defizit, daß unsere
Staatsanwälte im Einzelfall politisch weisungsgebunden sind, läßt den
Widerspruch gegen systemtragende Ideologien sogar strafbar machen.
Andererseits ist es infolge der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte
in Deutschland auch möglich, daß "selbst schwerstkriminelle Straftaten
(z.B. im Umfeld der Preussag Abwicklung und der WestLB) nicht vor
Gericht kommen - wenn die Politik (eher ein "Politiker") es so will"
(nach Prof. Dr. Selenz). Der Deutsche Richterbund, die
Standesvertretung der Richter und Staatsanwälte, fordert seit Jahren
die sofortige Abschaffung dieser politischen Weisungsabhängigkeit der
Staatsanwälte - vergebens.
Die Alternative: Staat oder
Hochfinanz? Verlaß wäre nur auf eine
klardenkende, wachsame Bevölkerung, die sich über die Entstehung ihrer
Meinungen in ihrem Kopf bewußt wird. Wo wäre eine solche zu finden? ... |