BdF- Beamtendumm-Förderverein

Die Story

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Steckbrief:
Name

Rainer Hoffmann

OrtDeutschland
NRW
Recklinghausen
Geburtsjahr
Justizkritiker seitFachgebiet

Solaranlagen 

GerichtsbezirkAG RecklinghausenLG BochumOLG Hamm
unschuldig Inhaftiert10.2008ausgewandert/
vertrieben
nein
PsychatriesierungVersuch 20.4.2009ermordet/
in den Tod getrieben
nein
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Beschreibung/Kommentar

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eigene Homepagewww.Solarkritik.de
OnlineZeitungO
Videoaccount
youtube
Presse
Wikipedia
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Verhaftung
Solarkritiker
AG Recklinghausen

Seite 1, 2, 3, 4, 5
Flugblätter 1, 2, 3, 4, 5
Zeitung 1, 2, 3, 4, 5
zu den youtube Videos : Richter ficken
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Aktionen vor

dem Amtsgericht Recklinghausen 
(21/22/23/29.10.08 und 5/7.11.08),
JVA Gelsenkirchen
(21/22/23/27/29/31.10.08 und 3/4/5/6/7/8.11.08),
Oberlandesgericht Hamm (28.10.08),
   
LG Bochum (6.11.08)

sowie Flugblattaktion
bei der Justizakademie Recklinghausen (22/23/29.10.08)
und JVA Gelsenkirchen (24/27.10.08)
   
Misshandlung am 20.4.2009 AG Recklinghausen.
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Im Oktober 2008 gab es eine Fernsehsendung über einen Rentner, der sich vor Monaten eine Solaranlage installieren ließ. Lt. Homepage des Herstellers sollte er damit ca. 60% Energie beim Brauchwasser und ähnlich viel bei der Heizung sparen. Die Angaben auf der Homepage wurden inzwischen geändert. Das Auffüllen des Öltanks ergab, dass sich der Verbrauch kaum verringert hatte. Nun kam der Hersteller mit einem Simulationsprogramm, um die mögliche Energieeinsparung durch die Solaranlage zu berechnen. Dabei ergab sich ein Maximalwert der Einsparung von 6,2%. Hätte er dies vorher gewusst, hätte er auf die teure Solaranlage verzichtet. 

Wie erklärt sich der Unterschied? Die 60% beziehen sich lediglich auf die Warmwasserbereitung, nicht jedoch auf die Heizung. Die Heizungsunterstützung ist nur sehr gering oder gar nicht vorhanden. Der Energiebedarf für die Warmwasserbereitung beträgt aber nur ca. 12%. Davon 60% sind also gerade einmal ca. 7%. Der Rentner hätte sicherlich auf die Solaranlage verzichtet, wenn er sich vorher die Internetseite des Solarkritikers aus Recklinghausen angesehen hätte. 

Auch dieser hatte zunächst den Versprechen der Solarindustrie geglaubt und geriet dann auch noch an einen ganz besonderen „Experten“ dieser Zunft. Dieser warb mit 15 Jahren Berufserfahrung, kurz danach warb er dann nur noch mit 5 Jahren. 7,5 qm Solaranlage wurden verkauft, obwohl nur 6 qm auf das Dach passten. Und bei dem Einbau der Anlage ging die Pleiten, Pech und Pannenserie weiter. Danach landete die Sache vor Gericht. 

Ein Gutachten bestätigte die zahlreichen Mängel. Der Prozesspartei wurde das zustehende rechtliche Gehör verweigert, indem der Richter das Gutachten einfach nicht zur Kenntnis nahm.

Bei dem betroffenem Käufer der Solaranlage handelt es sich um einen Prokuristen einer Firma mit 130 Mitarbeitern. Er entwickelte sich in den folgenden Jahren zum Kenner der Solartechnik und der Justiz. Bisher ist kein Richter bereit, das offensichtlich  falsche Urteil gegen den Solarkritiker wieder aufzuheben. Stattdessen versucht die Justiz durch weitere Nötigungen und Rechtsbrüche den Solarkritiker zum Schweigen zu bringen, da er diese Vorgänge auf seiner Internetseite der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht hat. www.Solarkritik.de

Diese Internetseite ist der Solarindustrie und der Justiz ein Dorn im Auge. Viele Bürger wurden hierdurch jedoch schon vor erheblichem finanziellen Schaden bewahrt, wie man an etlichen Zuschriften im Gästebuch sehen kann. Zudem produzierte der Solarkritiker einige justizkritische Videos, die sich auf www.FrankAnne.de/M1G000.html befinden. Für diesen Einsatz sollte der Solarkritiker eigentlich ein Verdienstkreuz bekommen.

Trotz seiner Verdienste wurde er nun für 20 Tage in Ordnungshaft genommen. 20 Tage Haft, weil die Justiz jemand schikanieren will, statt ihre Fehler aufzudecken und Recht zu sprechen. 

Dabei gibt es etliche Merkwürdigkeiten. Eine Beschwerde gegen die Ordnungshaft wurde bereits am 19. August 2008 gestellt und blieb bis zum 21.10.2008  unbearbeitet. Durch diese über zwei monatige Verzögerung wurde erreicht, dass man den Solarkritiker auf jeden Fall inhaftieren konnte; um ihn damit zu veranlassen, den Widerstand gegen eine kriminelle und/oder unfähige Justiz aufzugeben. 

Am 21.10.2008 hatte er eine Verhandlung vor dem  AG Recklinghausen, in dem er die vielfachen falschen Sachverhaltsfeststellungen der Vorgerichte durch ein Feststellungsverfahren, Schritt für Schritt,  feststellen lassen wollte.

Im Anschluss an dieses Feststellungsverfahren, das mit dem Ordnungshaftverfahren nichts zu tun hatte, wurde er im Gerichtsgebäude verhaftet und in die JVA Gelsenkirchen gebracht. 

Nach Auskunft des Steuerberaters hat der LG-Richter an diesem Tag die Beschwerde abgelehnt, gleich für die sofortige Verhaftung gesorgt und die Akte zum AG Bochum übersandt. Erfahrungsgemäß ist es ein beliebtes aber rechtswidriges Mittel zur Haftverlängerung, die Akte zunächst an ein nicht zuständiges Gericht zu senden. (Siehe auch Rechtsbeugungsverfahren Richter Schill). Selbst wenn nicht das AG, sondern das LG Bochum der Empfänger gewesen sein sollte, dürfte es sich dabei um ein nicht zuständiges Gericht handeln. Dies müsste bei Ordnungshaft das OLG in Hamm sein.

Die Justiz wird hiermit aufgefordert endlich die begangenen Rechtsbrüche aufzuklären. 

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Link/Kommentar zur Verhaftung

http://www.mein-parteibuch.com

http://netzsammler.wordpress.com/2008/10/25/rainer-hoffmann-solarkritik-verhaftet/
http://www.milanstation.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?site=&board=SVAktuell&action=display&num=1692
http://zeitwort.at/index.php?page=Thread&postID=144021

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