Guten Tag,
wir haben hier so einen Fall, der für Sie
interessant sein könnte!!!
Wir haben einen Mietrechtsprozeß am AG
Gelsenkirchen/LG Essen geführt.
In unserer Wohnung in Ge trat im September 2005
Feuchtigkeit und Schimmel in verstärkter Form auf. Der Aufforderung an den
Vermieter diese zu besichtigen kam dieser nach 4 Wochen unter Beteiligung
eines Meßtechnikers nach. Allerdings war das Ergebnis für ihn negativ und es tat
sich bis März 2006 nichts!!! Ab Februar kürzten wir die Miete um 20% (auf
Anraten unseres RA) und übten Druck durch 60% Einbehalt aus!
Was dann folgte, war ein Überpinseln der Schäden
durch den Vermieter. Es folgte ein Prozeß, der jetzt im August/September 2008
endete.
5 Richter beschäftigten sich mit diesem Verfahren!
Haarsträubende Urteile, wie z.B. eine Räumungsklage, der stattgegeben wurde,
obwohl der Mietrechtsprozeß noch lief und wir nachweislich den Einbehalt auf
ein Konto unseres RA eingezahlt und nach einer Bautrockenlegung im
Oktober/November 2007!!!
wir die volle Miete abzüglich nicht zeitgerecht
abgerechneter Nebenkosten gezahlt haben. Obdachlos innerhalb von 3
Tagen!!!
Wir haben Zeugen in großer Zahl benannt, die nie
bestellt geschweige denn gehört wurden. Man hat uns die Prozeßkostenhilfe
versagt und uns jeglicher Möglichkeit beraubt an unser Recht zu kommen. Unser
Rechtsanwalt hat Anspruch auf das Geld auf seinem Konto erhoben und so gehen wir
mit ca. 7500,- Euro Schulden aus diesem Verfahren hervor. Ein Verfahren das
wir nach Aussage von bekannten Juristen 1000% hätten gewinnen
müssen.
Es ist beweisbar, dass dieser Vermieter ein
Betrüger ist und das seit mittlerweile 30 Jahren. Aber nach diesen Urteilen, bei
denen man teilweise das Gefühl hatte, es würde ein Richter beim verherigen
"abschreiben", hat er alles Recht der Welt!!!
Im Anhang finden Sie eine Stellungnahme
unsererseits an das Amtsgericht vom Juli 2008. Ergebnis: gleich
Null!!
Mit freundlichen Grüßen Petra und Frank
H. 45879 Gelsenkirchen |