BdF- Beamtendumm-Förderverein

Die Story

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Man kann gar nicht so viel fressen, wie man
kotzen kotzen möchte.

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Rede und E-Mail von
Rechtsanwalt mit Berufsverbot
Friedrich Schmidt
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Anfang November 2008 fand in Frankfurt ein hochkarätiges Symposion statt zum Thema "Richterliche Unabhängigkeit in Europa". Der verehrte Kollege Friedrich Schmidt hat es besucht und dem Veranstalter, Herrn Professor Dr. Albrecht, gedankt. 

Hier sein Resümee:

Sehr geehrter Herr Professor Albrecht,

die von Ihnen geleitete Veranstaltung hat mir wichtige Erkenntnisse vermittelt, die ich in meinem grenzenlosen Berufsoptimismus, auch nach 25jährigem erfolglosem Kampf gegen fundamentalste Systemungerechtigkeiten, so klar doch nicht reflektiert und in mein Bewusstsein aufgenommen hatte.

Als Hausarbeitskorrektor hätte man der teilweise brillanten Form der Vorträge zum Trotz gleichwohl eine weitgehende Themenverfehlung bei der Festlegung der zu diskutierenden Themengrundlagen konstatieren müssen.

Hier hat es sich bitter gerächt, dass jenes zutiefst politische Thema ausschließlich auf der rechtlichen Ebene andiskutiert wurde, ohne den eigentlichen Hintergrund fachlich genauer zu beleuchten.

Ich hatte Ihnen berichtet, dass ich im persönlichen Gespräch mit Herr OStA Frank dieses Defizit ganz konkret andiskutiert habe.

Wie will der DRB, so meine Frage, erst seit ca. 10 Jahren jenen so gefährlichen "Würgegriff" der Exekutive gegenüber der Judikative bemerkt und öffentlich beklagt haben, ohne die weiter zurück liegenden Jahrzehnte zu erwähnen, wo die Justiz lediglich als Systembüttel und willfähriger Ausputzer zur Machterhaltung des System missbraucht wurde und sich absolut widerspruchslos im angeblich besten Rechtsstaat mit Weltniveau hierzu missbrauchen ließ?

Jene offenkundige Pflichtwidrigkeit und die damit verbundene grobe Verletzung ihrer Treuhänderverpflichtungen als Wahrerin und Hüterin von Recht und Grundrechten müsse zunächst objektiv aufgearbeitet werden, ehe die Justiz mit weiteren politischen Forderungen an die Öffentlichkeit herantreten könne.
Erst wenn sie diese vernachlässigten Hausaufgaben erfolgreich nachgemacht hätte, könne sie von der Öffentlichkeit erwarten, mit einem solchen Vertrauensvorschuss bedacht zu werden.

Zu meiner Überraschung gab mir Herr Frank diesbezüglich voll Recht, um sich dann aber auch aus diesem von ihm wohl als höchst unangenehm empfundenen Gespräch ziemlich abrupt zu verabschieden.
Am nächsten Tag war er auch nicht mehr anwesend, um ihn cora publico darauf ansprechen zu können.

Ich lege jedoch Wert darauf, mit ihm diese Sache weiter auszudiskutieren. Als OStA in Freiburg ist er für mich ebenso leicht erreichbar wie als Vorsitzender des DRB, auch ohne die Mitteilung seiner E-Mail-Adresse durch Sie ist er für mich leicht greifbar.

Sie haben es wohl auch bemerkt, dass alle meine bohrenden Fragen zum (Pseudo) Rechtsstaat und damit auch zum spezifischen Rechtsstaatsverständnis der in ihm arbeitenden Richter und Staatsanwälte alle unbeantwortet geblieben sind.
Frau Limbach hat mir verwehrt, einen kleinen schriftlichen Fragenkatalog entgegenzunehmen, um hierzu in ihrem Schlusswort konkret zu antworten.

Wenn wieder eine solche Veranstaltung geplant und durchgeführt werden soll, dann hat dies nur fachlichen Sinn, wenn mir oder einem anderen Fachmann Gelegenheit zu einem Gegenreferat zum Ist-Zustand der Judikative und Exekutive gegeben würde.

Meine (natürlich allgemein bekannten) Feststellungen in den Diskussionsbeiträgen hätten notfalls an unwiderleglichen Beispielen zum tatsächlich uns umgebenden Pseudorechtsstaat erhärtet werden müssen, damit niemand dann mehr noch ausweichen kann, wie dies feigermaßen gehandhabt wurde.

Die Ihnen gewiss bekannte Kritik des Nestors der Strafprozesswissenschaft, Karl Peters, zur überall gehandhabten Praxis in den Wiederaufnahmeverfahren als "sittlich und moralisch" nicht mehr vertretbar, ist in seinem letzten Lehrbuch aus dem Jahr 1984 hierfür beispielgebend.
Mittlerweile hat dessen Münsteraner Kollege Bökenförde nach seiner 12jährigen Zeit als Richter bei BVG die gleiche Formulierung in Bezug auf die große Menge an Verfassungsbeschwerden gewählt, die richterlich ungeprüft und ohne gesonderte Begründung einfach in der Aktenablage des BVG verschwinden würden.

Wenn dann vom jahrzehntelangen Statthalter des SPIEGEL in Karlsruhe mit darauf fußenden Ausführungen in der NJW den gesetzlichen Richter beim höchsten Richter nicht mehr gewährleistet sieht, ist der gesetzliche Richter insgesamt bei der Justiz klammheimlich abgeschafft worden.
Ohne Wächterdienste jener zudem von der Politik nach eigener Interessenlage "ausgewählten" Grundrechtshüter sind unsere Grund- und Menschenrechte nichts mehr wert.
Über diesen Befund hätte ich gerne einmal mit höchsten Richtern diskutiert.
Ich habe es mir versagt, den Befund anzusprechen, der bei einer solchen Sachlage zur Feststellung der Rechtsgrundlage gehört.
Hierzu reicht es, auch angesichts des aktuell nicht mehr abwendbaren Banken- und Systembankrotts die Exekutive und die von ihr gleichermaßen beherrschte Legislative als lupenreine staatskriminelle Vereinigungen zu bezeichnen.

Im persönlichen Gespräch mit Fachleuten finde ich überall Zustimmung. Einige erkennen an, nur noch als Berufszyniker durchs Berufsleben gehen zu können. Jeder Richter und Staatsanwalt freut sich nur noch auf eines: seine irgendwann anstehende Pensionierung. Können wir mit und in diesem bankrotten System, in dem sich alle Werte und fast alle Begriffe fundamental verschoben haben, einen einzigen Tag überleben?
Aus allen dadurch geschlagenen innerlichen Wunden droht jeder Humanist irgendwann zu verbluten.

Wenn aber die von Aristoteles geforderte Weisheit zusammen mit Gerechtigkeit als maßgebende Eigenschaften eines jeden Richters einen Sinn haben oder je als Auswahlkriterium hier angewendet worden sein sollen, dann müssten diese Damen und Herren auch ohne den anstehenden weltweiten Finanz- und Systemkollaps so weit gedacht haben, dass man die Wahrheit niemals ersäufen oder sonstwie auf Dauer zum Schweigen bringen kann.

Irgendwann würde ihr zutiefst strafrelevantes Treiben publik werden wie jene nicht vorhandenen Kleider des Kaisers.

Dieses mir verwehrte Schlusswort möchte ich schon allen Teilnehmern zukommen lassen.

Wir können Herrn Frank nicht derart feige aus seinem Obligo entweichen lassen.
Wenn ihm die Unterhaltung mit mir so unangenehm war, dass er deswegen mir in der Sache kurzerhand Recht gegeben hat, ohne dies zu meinen, so soll er doch Gelegenheit haben, auf alle meine Argumente in unserem Kreis fachlich antworten zu dürfen.

Damit wäre der Fall in allen seinen überlebenswichtigen Implikationen praktisch gelöst.

Mit einer funktionierenden und gelebten Demokratie im Lande wäre das "Problem" der unzureichenden Unabhängigkeit unserer Richter, um das sich jene durch und durch systemabhängigen Richtervereinigungen mit ungeeigneten Mittel kümmern, leicht und definitiv gelöst.
Aber dann müssten jene systemgelenkten 20.000 bundesdeutschen Treuhänder unseres Rechts schon sagen, warum sie sich derart haben von der Politik missbrauchen lassen.

Ihren persönlichen Zuspruch für mein = unser Anliegen, das sich größter allgemeiner öffentlichen Zustimmung erfreut, wenn denn diese Demokratur hierüber eine öffentliche Fachdiskussion zuließe, habe ich mit Dank registriert.

Nun sind aber Sie am Zuge, um diese Mail unserem Kreis zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr stets ergebener Friedrich Schmidt Rechtsassessor

Der ehemalige Rechtsanwalt Friedrich Schmidt hatte auch Gelegenheit, 
sich mit dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Herrn OStA Christoph Frank, zu unterhalten 
und hat auch ihm eine Mail gewidmet, die ich gern weitergebe:

E-Mail an den Herrn Vorsitzenden des DRB Christoph Frank, 
Oberstaatsanwalt und stellvertretender Behördenleiter der StA Freiburg

<Unsere persönliche Unterredung anlässlich des Symposions "Zur richterlichen Unabhängigkeit in Europa"
in Frankfurt am Abend des 7.11.2008 beim kalten Büfett.

Sehr geehrter Herr Frank,

unser sehr viel versprechendes Gespräch zum Thema, wie der DRB am leichtesten und taktisch gesehen Geschicktesten seine erhobene politische Forderung nach einer besseren Absicherung der richterlichen Unabhängigkeit durchsetzen könnte, sollten wir nicht einfach so im Sande verlaufen lassen.

Deshalb diese Mail an Sie persönlich mit der Bitte, etwaige Missverständnisse oder Unklarheiten meinerseits hierzu alsbald richtig zu stellen.

Leider hatten Sie am folgenden Tag bereits die Veranstaltung verlassen, ohne dass ich in der öffentlichen Diskussion auf Ihr überraschendes Eingeständnis zurückgreifen konnte, ich hätte mit meiner hierzu geäußerten Meinung vollkommen Recht, dass der DRB erst einmal seine Schulaufgaben in Sachen Bewahrung unserer Rechtsstaatlichkeit erledigen müsste.

Um den Gesprächsfaden hierzu exakt aufzunehmen, stellte ich Ihnen gegenüber gesprächsweise die Inkonsequenz jener politischen Forderung des DRB heraus, die ohne jede Erklärung hierzu viel zu spät und deshalb nicht mit der notwendigen Überzeugungskraft öffentlich gestellt werden konnte.

Immerhin waren seit dem ersten Hinweis des Verbandes im Jahre 1994 mehr als 50 Jahre einer höchst einseitigen, ja aggressiven und unsere Grundrechte zerstörenden Justizpolitik mit Dutzenden von rechtsstaatsschädlichen "Justizreformen" vergangen, ohne dass man sich in dieser langen Zeit der DRB über den damals bereits vorhandenen massiv gerügten Würgegriff der Politik = Exekutive je beschwert hätte.

Deshalb wirke diese Forderung heute nicht mehr glaubhaft und könne erst dann mit Erfolg in die Öffentlichkeit getragen werden, wenn die massiven Angriffe der Politik gegen eine seit 2 - 3 Jahrzehnten politisch stets weiter minimierte Rechtsstaatlichkeit klar auf den Punkt gebracht würden.
Jenes sichtbare Ende der rechtsstaatlichen Fahnenstange war für jeden klar ersichtlich in unserem Staat längst erreicht, warum nicht für den besonders sachkundigen DRB?

Schließlich würde eine mittlerweile fehlende Rechtsstaatlichkeit zu einer deshalb nicht mehr gewährleisteten Demokratie und damit zur völligen Aushöhlung unserer Grundrechte führen, was ein allgemeines höchst wichtiges öffentliches Anliegen wäre.

Erst die exakte Aufarbeitung dieser Negativentwicklung würde dem DRB die Kompetenz und Glaubwürdigkeit verleihen, öffentlich weitere Rechtsstaatsgarantien zu fordern, um jene zu unser aller Schaden verloren gegangene richterliche Unabhängigkeit wieder auf Dauer zum Nutzen des Ganzen zu sichern.

Wenn man gar die Definition in einigen Vorträgen zur richterlichen Unabhängigkeit aufgreifen wollte, jeder Richter wäre der öffentliche Treuhänder unserer Rechte und Grundrechte, wäre das politisch nach und nach von keinem Fachmann mehr bezweifelte und insgesamt und komplett eingetretene innerdeutsche Rechtsstaatsdesaster für alle Richter noch viel peinlicher.

Als Justizinsider erspare ich mir, zu diesem delikaten Thema von geradezu traumatischem, flächendeckenden Justizversagen, welches zu Unrecht in unserer Diskussion völlig ausgespart wurde, alle mir und Ihnen wohl gleichermaßen bekannten schweren Ungereimtheiten in den Einzelheiten aufzutischen.

Wenn das BVG seit längerem unfähig ist, die aus jenem generellen Justizversagen nahtlos zu erklärende gleich bleibend hohe und sogar steigende Anzahl von Bürgerbeschwerden mangels Zeit überhaupt zu bearbeiten, wie dies Herr Professor Bökenförde, Freiburg, nach seiner Pensionierung genau schilderte und hieraus den Schluss zog, dass diese (Un)Rechtspraxis beim BVG im Umgang mit Bürgerbeschwerden moralisch und sittlich nicht mehr vertretbar wäre, so ist alles gesagt, wie es mit der Justiz im Lande generell steht.
Ihre Tätigkeit auf weiten Justizfeldern ist deshalb im Wortsinne sittlich und moralisch absolut nicht mehr vertretbar!

Gericht ohne Normen, Richter ohne Charakter, Politikverbrecher an unserer obersten Staatsspitze in Bund und Ländern ohne jede strafrechtlich zu befürchtende Sanktionen. Das ist die bedrückende Wirklichkeit.

Dieses Unwerturteil kann man bei vielen Dutzenden von Rechtsgebieten, auch in Ihrem Hauptberufsfeld des Strafrechts, nahtlos feststellen.

Immerhin hat bereits mein akademischer Lehrer Karl Peters in der letzten Ausgabe seines bekannten Lehrbuchs zur StPO 1984 die
Rechtssprechung zum Wiederaufnahmerecht nach § 359 StPO genau so bewertet, .....als moralisch und sittlich nicht mehr vertretbar. Die Billigung dieser Rechtspraxis durch das BVG, so seine weitere Schlussfolgerung, ändere an dieser von vielen einsichtsfähigen Juristen voll geteilten Einschätzung nichts. Vernichtender kann eine Kritik von dem damals bundesweit einhellig anerkannten Fachmann und Nestor im Straf- und Strafprozessrecht Karl Peters nicht mehr ausfallen. Dies ist ca. dreißig Jahre lang ohne jede Wirkung geblieben. Wer selbst Wiederaufnahmefälle bearbeitet hat, weiß, dass hier jeder Buchstabe dieser Fundamentalkritik stimmt!

Damit ist dann umfassend alles zur angeblich hohen Qualität unserer Rechtssprechung gesagt, wenn man noch die per se rechtsstaatswidrige Praxis dazu anführt, dass unsere Höchstgerichte zuletzt sogar Revisionen generell ohne jede Begründung ablehnen können.

Wie gesagt, es gibt eine endlose Aufzählung von substanziellem Justizversagen gerade in den "Hauptfächern" Straf-, Zivil- und öffentlichem Recht, einer nur noch auf Minimierung des Staatsdefizits ausgerichteten Finanzrechtsprechung, wozu auch die Sozialrechtssprechung gehört.
Per Saldo kann man unser Recht nur noch als der höchstrichterlichen, nur noch systemerhaltenden, teilweise käuflichen Willkür vollends preisgegeben beschreiben, wenn man der Wahrheit die Ehre zu geben hätte.

Jenes von der Staatsgewalt durch einseitige Systemrichterauswahl gleichsam kalt außer Kraft gesetzte Grundgesetz und der dadurch eingetretene Verlust substanzieller Schutzvorrichtungen höchster Rechtsinstitutionen, wie sie nach § 92 StGB zum Schutz unseres Rechtsstaates immanent sein müssen, um dessen Kerngehalt zu bewahren, beschreiben nach §§ 81 I Zi. 2 in Verbindung mit jenem § 92 StGB einen auf der Politikebene stattgefundenen Staatsstreich von oben, dem unsere Institutionen längst zum Opfer gefallen sind, ohne dass dies ein Fachmann des DRB je thematisiert hätte.

Diese Sache mit dem Fachausdruck Verfassungshochverrat hat einen schwerwiegenden Haken. Jener Tatbestand des § 81 I Zi. 2 StGB kann ebenso gut durch Unterlassen jedenfalls durch solche Beamten strafrelevant begangen werden, die zur Strafverfolgung verpflichtet sind oder unser Grundgesetz aktiv verteidigen müssten.

Ich wage es kaum auszusprechen, aber wenn die Richterschaft wie ein Mann entgegen klarsten Ethikvorgaben des Europäischen Richterrates bei nachgewiesenem Rechtsbruch wie bei den drei Kollegen in Naumburg oder bei einer längst bekannten Hyperkorruption bis in die höchsten Richterchargen beim BGH nichts tut, um diese strafbaren Handlungen sofort zu unterbinden, erscheint mir dieses Faktum schon als Strengbeweis, dass hier nicht mehr eingeschritten werden kann, weil vom höchsten bis zum kleinsten Richter eine Mauer des Schweigens alles kriminelle Richterversagen streng unter der Decke hält.

Wer den hiermit automatisch verbundenen gewaltigen Domino-Effekt zu fürchten hat, dass kein einziger Richter am Ende ohne Schuld und Strafe wäre, sollte das Wort Richterethik nie mehr in den Mund nehmen.

Mit anderen Worten, nicht nur rein fachlich gesehen sind unvorstellbare Defizite innerhalb der deutschen Richterschaft festzustellen, auch charakterlich ist längst der aufrechte, unbeugsame "englische" Richter pensioniert und nicht mehr entsprechend ersetzt worden.

Was Wunder, dass sich alle Richter nach einigen Jahren so frustrierender Tätigkeit allesamt nach ihrer Pensionierung sehnen.

Nicht anders sieht es bei der Staatsanwaltschaft aus. Der Vortrag von Herrn OStA Pförtner, Frankfurt hat hierzu Erhellendes gebracht.
Die künstlich von der Politik reduzierte Personaldecke erlaubt es keiner Staatsanwaltschaft mehr, im großen Umfang begangene Wirtschaftsdelikte oder gar Regierungskriminalität anzuklagen.
Hier wird einfach wegen fehlender Personalressourcen ein rechtsstaatswidriger Riegel vorgeschoben, der die Gleichheit aller vor dem Gesetz zu einer unglaublichen Farce werden lässt.
Andererseits reicht diese Personaldecke immer noch aus, die in dem Verhältnis eher völlig belanglose Kleinkriminalität der großen Masse an einfachen Bürgern mit aller Akribie und staatlicher Härte zu verfolgen. Wenn aber Justiz sich ausschließlich gegen die Kleinen richtet und die Großen sehenden Auges laufen lässt, muss sie wissen, dass sie sich damit nicht nur selbst rechtsstaatlich entbehrlich macht, sondern als veritable staatskriminelle Vereinigung etabliert.
Mit der Gleichheit aller vor dem Gesetz sieht es folglich, auch ohne das Beispiel Josef Ackermann so finster aus, wie in den Zeiten der Inquisition.
Schlimmer noch, wenn man mit Platon die Ungerechtigkeit, welche von Staats wegen in den Formen des Rechts geschieht, als die gefährlichste ihrer Art ansieht, haben unsere Vorfahren in den Zeiten der Inquisition relativ komfortabel im Verhältnis zu uns heute angesichts jener etablierten reinen Unrechtsdiktatur in der Form der angeblich besten Demokratie mit Weltstandard gelebt.

Es hat sich deshalb für das große Thema der besser abzusichernden Unabhängigkeit unserer Richter als wenig produktiv herausgestellt, dass kein Gegenreferat gehalten wurde, um dieses grundlegende Versagen der Justiz herauszuarbeiten.
Im absoluten Gleichschritt mit der durch und durch kriminellen Politik bei uns als hochkriminell agierender reiner Systembüttel zu agieren, ist ein gemeingefährliches und volksschädliches Versagen, das seinesgleichen sucht.

Wenn Aristoteles als die beiden wichtigsten Eigenschaften eines Richters die Weisheit und einen intakten Gerechtigkeitssinn genannt hat, kann man bei so unfassbarem, grundlegendem Versagen bei allen 20.000 Richtern und 5.000 Staatsanwälten im Lande getrost deren schwarze oder rote Roben ausnahmslos einsammeln.

Das ist zusammen mit einer objektiv und demnächst frei Haus gelieferten Erkenntnis über Politikkriminalität ohne Beispiel mein Beitrag zu diesem Themenbereich.

Da wird nichts mehr zu verschweigen sein, wenn jener sicher in Kürze absehbare Banken- und Systemzusammenbruch alle deutschen Bürger irgendwie an den Bettelstab bringen wird, wie dies noch nie in unserer Geschichte eingetreten ist.

Zur Weisheit eines Richters gehörte die sichere und einfache Erkenntnis, dass derartig unterstützter und voll betriebener plumper Systemrechtsbruch auf der ganzen Linie mit den Staatsverbrechern ganz oben, irgendwann automatisch auffliegen muss.

Auch hier passt der schöne Begriff des Verfassungshochverrats für das Politikverständnis von Merkel & Co-., wobei unsere fremdgesteuerten Politiker auch noch Landesverrat auf sich genommen haben, um ihre Landsleute alle gleichermaßen rechtlos zu machen und sodann an den Bettelstab zu bringen.

Das wären weite und dankbare Politikfelder des DRB, nach deren zufriedenstellender Lösung alle Attribute der voll garantierten Systemunabhängigkeit unserer Richter gerne vom Souverän gewährt wird.

Wir hätten übrigens mit einer von Beginn an gewollten und auch funktionierenden Demokratie in jedem Jahr die Kleinigkeit von 200 Milliarden € an überbordender Staatskorruption und weiteren 150 Milliarden an nie geahndeter Steuerverschwendung durch unsere Staatsdiener hier sparen können. Die Zahlen liefern Jahr für Jahr Transparency International und der Bund der Steuerzahler.

Wer diesen hiernach möglichen, zumindest ausgeglichenen Vermögensstatus mit dem verheerenden Zustand unseres mit weiter angekündigten Politikfehlern ohne Beispiel nach oben offenen Bankrottetats vergleicht, kann nur noch Tränen in die Augen bekommen, wenn er an unsere Kinder und Enkel denkt.

Das, verehrter Herr Frank, hätte ich Ihnen und Ihren Mitgliedern gerne persönlich in Frankfurt mitteilen wollen.

Wenn Sie dieses Schreiben als "Typischen Ausfluss von gezeigter Schwäche an geistigen Kräften" ansehen, weshalb man mir vor 22 Jahren bestimmt "rechtens" meine Zulassung als Rechtsanwalt entzogen hat, so halte ich dagegen, dass ich unserem Lande einige Billionen € unnötiger Schulden erspart hätte, wenn ich bereits damals mit meinen Vorstellungen über Rechtsstaat und Demokratie gegen eine durch und durch korrupte Politik und Justiz durchgedrungen wäre. Jeder Unrechtsstaat, auch und insbesondere der vorgetäuschte, hat sich noch stets in der Geschichte als unfinanzierbar herausgestellt, quod erit/erat demonstrandum.

Ich erwarte schon, dass ich eine Antwort von Ihnen erhalte, die sich nicht in einem Strafantrag wegen Beleidigung erschöpften sollte, wie dies meistens bei allen Staatsanwälten praktiziert wird, um angezeigten Rechtsbruch nicht verfolgen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Schmidt Rechtsassessor und Rechtsanwalt in spe.

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