|
Sehr geehrter
Herr Professor Albrecht,
die von Ihnen geleitete Veranstaltung hat mir
wichtige Erkenntnisse
vermittelt, die ich in meinem grenzenlosen Berufsoptimismus, auch nach
25jährigem erfolglosem Kampf gegen fundamentalste
Systemungerechtigkeiten, so
klar doch nicht reflektiert und in mein Bewusstsein aufgenommen hatte.
Als Hausarbeitskorrektor hätte man der teilweise
brillanten Form der
Vorträge zum Trotz gleichwohl eine weitgehende Themenverfehlung bei der
Festlegung der zu diskutierenden Themengrundlagen konstatieren müssen.
Hier hat es sich bitter gerächt, dass jenes
zutiefst politische Thema
ausschließlich auf der rechtlichen Ebene andiskutiert wurde, ohne den
eigentlichen Hintergrund fachlich genauer zu beleuchten.
Ich hatte Ihnen berichtet, dass ich im persönlichen
Gespräch mit Herr
OStA Frank dieses Defizit ganz konkret andiskutiert habe.
Wie will der DRB, so meine Frage, erst seit ca. 10
Jahren jenen so
gefährlichen "Würgegriff" der Exekutive gegenüber der Judikative
bemerkt und öffentlich beklagt haben, ohne die weiter zurück liegenden
Jahrzehnte zu erwähnen, wo die Justiz lediglich als Systembüttel und
willfähriger Ausputzer zur Machterhaltung des System missbraucht wurde
und sich
absolut widerspruchslos im angeblich besten Rechtsstaat mit Weltniveau
hierzu
missbrauchen ließ?
Jene offenkundige Pflichtwidrigkeit und die damit
verbundene grobe
Verletzung ihrer Treuhänderverpflichtungen als Wahrerin und Hüterin von
Recht
und Grundrechten müsse zunächst objektiv aufgearbeitet werden, ehe die
Justiz
mit weiteren politischen Forderungen an die Öffentlichkeit herantreten
könne.
Erst wenn sie diese vernachlässigten Hausaufgaben
erfolgreich
nachgemacht hätte, könne sie von der Öffentlichkeit erwarten, mit einem
solchen
Vertrauensvorschuss bedacht zu werden.
Zu meiner Überraschung gab mir Herr Frank
diesbezüglich voll Recht, um
sich dann aber auch aus diesem von ihm wohl als höchst unangenehm
empfundenen
Gespräch ziemlich abrupt zu verabschieden.
Am nächsten Tag war er auch nicht mehr anwesend, um
ihn cora publico darauf
ansprechen zu können.
Ich lege jedoch Wert darauf, mit ihm diese Sache
weiter
auszudiskutieren. Als OStA in Freiburg ist er für mich ebenso leicht
erreichbar
wie als Vorsitzender des DRB, auch ohne die Mitteilung seiner
E-Mail-Adresse
durch Sie ist er für mich leicht greifbar.
Sie haben es wohl auch bemerkt, dass alle meine
bohrenden Fragen zum
(Pseudo) Rechtsstaat und damit auch zum spezifischen
Rechtsstaatsverständnis
der in ihm arbeitenden Richter und Staatsanwälte alle unbeantwortet
geblieben sind.
Frau Limbach hat mir verwehrt, einen kleinen
schriftlichen
Fragenkatalog entgegenzunehmen, um hierzu in ihrem Schlusswort konkret
zu
antworten.
Wenn wieder eine solche Veranstaltung geplant und
durchgeführt werden
soll, dann hat dies nur fachlichen Sinn, wenn mir oder einem anderen
Fachmann
Gelegenheit zu einem Gegenreferat zum Ist-Zustand der Judikative und
Exekutive
gegeben würde.
Meine (natürlich allgemein bekannten)
Feststellungen in den
Diskussionsbeiträgen hätten notfalls an unwiderleglichen Beispielen zum
tatsächlich uns umgebenden Pseudorechtsstaat erhärtet werden müssen,
damit
niemand dann mehr noch ausweichen kann, wie dies feigermaßen gehandhabt
wurde.
Die Ihnen gewiss bekannte Kritik des Nestors der
Strafprozesswissenschaft, Karl Peters, zur überall gehandhabten Praxis
in den
Wiederaufnahmeverfahren als "sittlich und moralisch" nicht mehr
vertretbar, ist in seinem letzten Lehrbuch aus dem Jahr 1984 hierfür
beispielgebend.
Mittlerweile hat dessen Münsteraner Kollege
Bökenförde nach seiner
12jährigen Zeit als Richter bei BVG die gleiche Formulierung in Bezug
auf die
große Menge an Verfassungsbeschwerden gewählt, die richterlich
ungeprüft und
ohne gesonderte Begründung einfach in der Aktenablage des BVG
verschwinden
würden.
Wenn dann vom jahrzehntelangen Statthalter des
SPIEGEL in Karlsruhe mit
darauf fußenden Ausführungen in der NJW den gesetzlichen Richter beim
höchsten
Richter nicht mehr gewährleistet sieht, ist der gesetzliche Richter
insgesamt
bei der Justiz klammheimlich abgeschafft worden.
Ohne Wächterdienste jener zudem von der Politik
nach eigener
Interessenlage "ausgewählten" Grundrechtshüter sind unsere Grund- und
Menschenrechte nichts mehr wert.
Über diesen Befund hätte ich gerne einmal mit
höchsten Richtern
diskutiert.
Ich habe es mir versagt, den Befund anzusprechen,
der bei einer solchen
Sachlage zur Feststellung der Rechtsgrundlage gehört.
Hierzu reicht es, auch angesichts des aktuell nicht
mehr abwendbaren
Banken- und Systembankrotts die Exekutive und die von ihr gleichermaßen
beherrschte Legislative als lupenreine staatskriminelle Vereinigungen
zu
bezeichnen.
Im persönlichen Gespräch mit Fachleuten finde ich
überall Zustimmung.
Einige erkennen an, nur noch als Berufszyniker durchs Berufsleben gehen
zu
können. Jeder Richter und Staatsanwalt freut sich nur noch auf eines:
seine
irgendwann anstehende Pensionierung. Können wir mit und in diesem
bankrotten
System, in dem sich alle Werte und fast alle Begriffe fundamental
verschoben
haben, einen einzigen Tag überleben?
Aus allen dadurch geschlagenen innerlichen Wunden
droht jeder Humanist
irgendwann zu verbluten.
Wenn aber die von Aristoteles geforderte Weisheit
zusammen mit
Gerechtigkeit als maßgebende Eigenschaften eines jeden Richters einen
Sinn
haben oder je als Auswahlkriterium hier angewendet worden sein sollen,
dann
müssten diese Damen und Herren auch ohne den anstehenden weltweiten
Finanz- und
Systemkollaps so weit gedacht haben, dass man die Wahrheit niemals
ersäufen
oder sonstwie auf Dauer zum Schweigen bringen kann.
Irgendwann würde ihr zutiefst strafrelevantes
Treiben publik werden wie
jene nicht vorhandenen Kleider des Kaisers.
Dieses mir verwehrte Schlusswort möchte ich schon
allen Teilnehmern
zukommen lassen.
Wir können Herrn Frank nicht derart feige aus
seinem Obligo entweichen
lassen.
Wenn ihm die Unterhaltung mit mir so unangenehm
war, dass er deswegen
mir in der Sache kurzerhand Recht gegeben hat, ohne dies zu meinen, so
soll er
doch Gelegenheit haben, auf alle meine Argumente in unserem Kreis
fachlich antworten
zu dürfen.
Damit wäre der Fall in allen seinen
überlebenswichtigen Implikationen
praktisch gelöst.
Mit einer funktionierenden und gelebten Demokratie
im Lande wäre das
"Problem" der unzureichenden Unabhängigkeit unserer Richter, um das
sich jene durch und durch systemabhängigen Richtervereinigungen mit
ungeeigneten Mittel kümmern, leicht und definitiv gelöst.
Aber dann müssten jene systemgelenkten 20.000
bundesdeutschen
Treuhänder unseres Rechts schon sagen, warum sie sich derart haben von
der
Politik missbrauchen lassen.
Ihren persönlichen Zuspruch für mein = unser
Anliegen, das sich größter
allgemeiner öffentlichen Zustimmung erfreut, wenn denn diese Demokratur
hierüber eine öffentliche Fachdiskussion zuließe, habe ich mit Dank
registriert.
Nun sind aber Sie am Zuge, um diese Mail unserem
Kreis zugänglich zu
machen.
Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr stets ergebener
Friedrich Schmidt
Rechtsassessor
|
|
Sehr
geehrter Herr Frank,
unser
sehr viel versprechendes Gespräch
zum Thema, wie der DRB am leichtesten und taktisch gesehen
Geschicktesten seine
erhobene politische Forderung nach einer besseren Absicherung der
richterlichen
Unabhängigkeit durchsetzen könnte, sollten wir nicht einfach so im
Sande
verlaufen lassen.
Deshalb
diese Mail an Sie persönlich
mit der Bitte, etwaige Missverständnisse oder Unklarheiten meinerseits
hierzu
alsbald richtig zu stellen.
Leider
hatten Sie am folgenden Tag
bereits die Veranstaltung verlassen, ohne dass ich in der öffentlichen
Diskussion auf Ihr überraschendes Eingeständnis zurückgreifen konnte,
ich hätte
mit meiner hierzu geäußerten Meinung vollkommen Recht, dass der DRB
erst einmal
seine Schulaufgaben in Sachen Bewahrung unserer Rechtsstaatlichkeit
erledigen
müsste.
Um
den Gesprächsfaden hierzu exakt
aufzunehmen, stellte ich Ihnen gegenüber gesprächsweise die
Inkonsequenz jener
politischen Forderung des DRB heraus, die ohne jede Erklärung hierzu
viel zu
spät und deshalb nicht mit der notwendigen Überzeugungskraft öffentlich
gestellt werden konnte.
Immerhin
waren seit dem ersten Hinweis
des Verbandes im Jahre 1994 mehr als 50 Jahre einer höchst einseitigen,
ja
aggressiven und unsere Grundrechte zerstörenden Justizpolitik mit
Dutzenden von
rechtsstaatsschädlichen "Justizreformen" vergangen, ohne dass man
sich in dieser langen Zeit der DRB über den damals bereits vorhandenen
massiv
gerügten Würgegriff der Politik = Exekutive je beschwert hätte.
Deshalb
wirke diese Forderung heute
nicht mehr glaubhaft und könne erst dann mit Erfolg in die
Öffentlichkeit
getragen werden, wenn die massiven Angriffe der Politik gegen eine seit
2 - 3
Jahrzehnten politisch stets weiter minimierte Rechtsstaatlichkeit klar
auf den
Punkt gebracht würden.
Jenes
sichtbare Ende der
rechtsstaatlichen Fahnenstange war für jeden klar ersichtlich in
unserem Staat
längst erreicht, warum nicht für den besonders sachkundigen DRB?
Schließlich
würde eine mittlerweile
fehlende Rechtsstaatlichkeit zu einer deshalb nicht mehr
gewährleisteten
Demokratie und damit zur völligen Aushöhlung unserer Grundrechte
führen, was
ein allgemeines höchst wichtiges öffentliches Anliegen wäre.
Erst
die exakte Aufarbeitung dieser
Negativentwicklung würde dem DRB die Kompetenz und Glaubwürdigkeit
verleihen,
öffentlich weitere Rechtsstaatsgarantien zu fordern, um jene zu unser
aller
Schaden verloren gegangene richterliche Unabhängigkeit wieder auf Dauer
zum
Nutzen des Ganzen zu sichern.
Wenn
man gar die Definition in einigen
Vorträgen zur richterlichen Unabhängigkeit aufgreifen wollte, jeder
Richter
wäre der öffentliche Treuhänder unserer Rechte und Grundrechte, wäre
das
politisch nach und nach von keinem Fachmann mehr bezweifelte und
insgesamt und
komplett eingetretene innerdeutsche Rechtsstaatsdesaster für alle
Richter noch
viel peinlicher.
Als
Justizinsider erspare ich mir, zu
diesem delikaten Thema von geradezu traumatischem, flächendeckenden
Justizversagen, welches zu Unrecht in unserer Diskussion völlig
ausgespart
wurde, alle mir und Ihnen wohl gleichermaßen bekannten schweren
Ungereimtheiten
in den Einzelheiten aufzutischen.
Wenn
das BVG seit längerem unfähig ist,
die aus jenem generellen Justizversagen nahtlos zu erklärende gleich
bleibend
hohe und sogar steigende Anzahl von Bürgerbeschwerden mangels Zeit
überhaupt zu
bearbeiten, wie dies Herr Professor Bökenförde, Freiburg, nach seiner
Pensionierung genau schilderte und hieraus den Schluss zog, dass diese
(Un)Rechtspraxis beim BVG im Umgang mit Bürgerbeschwerden moralisch und
sittlich nicht mehr vertretbar wäre, so ist alles gesagt, wie es mit
der Justiz
im Lande generell steht.
Ihre
Tätigkeit auf weiten Justizfeldern
ist deshalb im Wortsinne sittlich und moralisch absolut nicht mehr
vertretbar!
Gericht
ohne Normen, Richter ohne
Charakter, Politikverbrecher an unserer obersten Staatsspitze in Bund
und
Ländern ohne jede strafrechtlich zu befürchtende Sanktionen. Das ist
die
bedrückende Wirklichkeit.
Dieses
Unwerturteil kann man bei vielen
Dutzenden von Rechtsgebieten, auch in Ihrem Hauptberufsfeld des
Strafrechts,
nahtlos feststellen.
Immerhin
hat bereits mein akademischer
Lehrer Karl Peters in der letzten Ausgabe seines bekannten Lehrbuchs
zur StPO
1984 die
Rechtssprechung
zum Wiederaufnahmerecht
nach § 359 StPO genau so bewertet, .....als moralisch und sittlich
nicht mehr
vertretbar. Die Billigung dieser Rechtspraxis durch das BVG, so seine
weitere
Schlussfolgerung, ändere an dieser von vielen einsichtsfähigen Juristen
voll
geteilten Einschätzung nichts. Vernichtender kann eine Kritik von dem
damals
bundesweit einhellig anerkannten Fachmann und Nestor im Straf- und
Strafprozessrecht Karl Peters nicht mehr ausfallen. Dies ist ca.
dreißig Jahre
lang ohne jede Wirkung geblieben. Wer selbst Wiederaufnahmefälle
bearbeitet
hat, weiß, dass hier jeder Buchstabe dieser Fundamentalkritik stimmt!
Damit
ist dann umfassend alles zur
angeblich hohen Qualität unserer Rechtssprechung gesagt, wenn man noch
die per
se rechtsstaatswidrige Praxis dazu anführt, dass unsere Höchstgerichte
zuletzt
sogar Revisionen generell ohne jede Begründung ablehnen können.
Wie
gesagt, es gibt eine endlose
Aufzählung von substanziellem Justizversagen gerade in den
"Hauptfächern" Straf-, Zivil- und öffentlichem Recht, einer nur noch
auf Minimierung des Staatsdefizits ausgerichteten Finanzrechtsprechung,
wozu
auch die Sozialrechtssprechung gehört.
Per
Saldo kann man unser Recht nur noch
als der höchstrichterlichen, nur noch systemerhaltenden, teilweise
käuflichen
Willkür vollends preisgegeben beschreiben, wenn man der Wahrheit die
Ehre zu
geben hätte.
Jenes
von der Staatsgewalt durch
einseitige Systemrichterauswahl gleichsam kalt außer Kraft gesetzte
Grundgesetz
und der dadurch eingetretene Verlust substanzieller Schutzvorrichtungen
höchster Rechtsinstitutionen, wie sie nach § 92 StGB zum Schutz unseres
Rechtsstaates immanent sein müssen, um dessen Kerngehalt zu bewahren,
beschreiben nach §§ 81 I Zi. 2 in Verbindung mit jenem § 92 StGB einen
auf der
Politikebene stattgefundenen Staatsstreich von oben, dem unsere
Institutionen
längst zum Opfer gefallen sind, ohne dass dies ein Fachmann des DRB je
thematisiert
hätte.
Diese
Sache mit dem Fachausdruck
Verfassungshochverrat hat einen schwerwiegenden Haken. Jener Tatbestand
des §
81 I Zi. 2 StGB kann ebenso gut durch Unterlassen jedenfalls durch
solche
Beamten strafrelevant begangen werden, die zur Strafverfolgung
verpflichtet
sind oder unser Grundgesetz aktiv verteidigen müssten.
Ich
wage es kaum auszusprechen, aber
wenn die Richterschaft wie ein Mann entgegen klarsten Ethikvorgaben des
Europäischen Richterrates bei nachgewiesenem Rechtsbruch wie bei den
drei
Kollegen in Naumburg oder bei einer längst bekannten Hyperkorruption
bis in die
höchsten Richterchargen beim BGH nichts tut, um diese strafbaren
Handlungen
sofort zu unterbinden, erscheint mir dieses Faktum schon als
Strengbeweis, dass
hier nicht mehr eingeschritten werden kann, weil vom höchsten bis zum
kleinsten
Richter eine Mauer des Schweigens alles kriminelle Richterversagen
streng unter
der Decke hält.
Wer
den hiermit automatisch verbundenen
gewaltigen Domino-Effekt zu fürchten hat, dass kein einziger Richter am
Ende
ohne Schuld und Strafe wäre, sollte das Wort Richterethik nie mehr in
den Mund
nehmen.
Mit
anderen Worten, nicht nur rein
fachlich gesehen sind unvorstellbare Defizite innerhalb der deutschen
Richterschaft festzustellen, auch charakterlich ist längst der
aufrechte,
unbeugsame "englische" Richter pensioniert und nicht mehr
entsprechend ersetzt worden.
Was
Wunder, dass sich alle Richter nach
einigen Jahren so frustrierender Tätigkeit allesamt nach ihrer
Pensionierung
sehnen.
Nicht
anders sieht es bei der
Staatsanwaltschaft aus. Der Vortrag von Herrn OStA Pförtner, Frankfurt
hat
hierzu Erhellendes gebracht.
Die
künstlich von der Politik
reduzierte Personaldecke erlaubt es keiner Staatsanwaltschaft mehr, im
großen
Umfang begangene Wirtschaftsdelikte oder gar Regierungskriminalität
anzuklagen.
Hier
wird einfach wegen fehlender
Personalressourcen ein rechtsstaatswidriger Riegel vorgeschoben, der
die
Gleichheit aller vor dem Gesetz zu einer unglaublichen Farce werden
lässt.
Andererseits
reicht diese Personaldecke
immer noch aus, die in dem Verhältnis eher völlig belanglose
Kleinkriminalität
der großen Masse an einfachen Bürgern mit aller Akribie und staatlicher
Härte
zu verfolgen. Wenn aber Justiz sich ausschließlich gegen die Kleinen
richtet
und die Großen sehenden Auges laufen lässt, muss sie wissen, dass sie
sich
damit nicht nur selbst rechtsstaatlich entbehrlich macht, sondern als
veritable
staatskriminelle Vereinigung etabliert.
Mit
der Gleichheit aller vor dem Gesetz
sieht es folglich, auch ohne das Beispiel Josef Ackermann so finster
aus, wie
in den Zeiten der Inquisition.
Schlimmer
noch, wenn man mit Platon die
Ungerechtigkeit, welche von Staats wegen in den Formen des Rechts
geschieht,
als die gefährlichste ihrer Art ansieht, haben unsere Vorfahren in den
Zeiten
der Inquisition relativ komfortabel im Verhältnis zu uns heute
angesichts jener
etablierten reinen Unrechtsdiktatur in der Form der angeblich besten
Demokratie
mit Weltstandard gelebt.
Es
hat sich deshalb für das große Thema
der besser abzusichernden Unabhängigkeit unserer Richter als wenig
produktiv
herausgestellt, dass kein Gegenreferat gehalten wurde, um dieses
grundlegende
Versagen der Justiz herauszuarbeiten.
Im
absoluten Gleichschritt mit der
durch und durch kriminellen Politik bei uns als hochkriminell
agierender reiner
Systembüttel zu agieren, ist ein gemeingefährliches und
volksschädliches
Versagen, das seinesgleichen sucht.
Wenn
Aristoteles als die beiden
wichtigsten Eigenschaften eines Richters die Weisheit und einen
intakten
Gerechtigkeitssinn genannt hat, kann man bei so unfassbarem,
grundlegendem
Versagen bei allen 20.000 Richtern und 5.000 Staatsanwälten im Lande
getrost
deren schwarze oder rote Roben ausnahmslos einsammeln.
Das
ist zusammen mit einer objektiv und
demnächst frei Haus gelieferten Erkenntnis über Politikkriminalität
ohne
Beispiel mein Beitrag zu diesem Themenbereich.
Da
wird nichts mehr zu verschweigen
sein, wenn jener sicher in Kürze absehbare Banken- und
Systemzusammenbruch alle
deutschen Bürger irgendwie an den Bettelstab bringen wird, wie dies
noch nie in
unserer Geschichte eingetreten ist.
Zur
Weisheit eines Richters gehörte die
sichere und einfache Erkenntnis, dass derartig unterstützter und voll
betriebener plumper Systemrechtsbruch auf der ganzen Linie mit den
Staatsverbrechern ganz oben, irgendwann automatisch auffliegen muss.
Auch
hier passt der schöne Begriff des
Verfassungshochverrats für das Politikverständnis von Merkel &
Co-., wobei
unsere fremdgesteuerten Politiker auch noch Landesverrat auf sich
genommen
haben, um ihre Landsleute alle gleichermaßen rechtlos zu machen und
sodann an
den Bettelstab zu bringen.
Das
wären weite und dankbare
Politikfelder des DRB, nach deren zufriedenstellender Lösung alle
Attribute der
voll garantierten Systemunabhängigkeit unserer Richter gerne vom
Souverän
gewährt wird.
Wir
hätten übrigens mit einer von
Beginn an gewollten und auch funktionierenden Demokratie in jedem Jahr
die
Kleinigkeit von 200 Milliarden € an überbordender Staatskorruption und
weiteren
150 Milliarden an nie geahndeter Steuerverschwendung durch unsere
Staatsdiener
hier sparen können. Die Zahlen liefern Jahr für Jahr Transparency
International
und der Bund der Steuerzahler.
Wer
diesen hiernach möglichen,
zumindest ausgeglichenen Vermögensstatus mit dem verheerenden Zustand
unseres
mit weiter angekündigten Politikfehlern ohne Beispiel nach oben offenen
Bankrottetats vergleicht, kann nur noch Tränen in die Augen bekommen,
wenn er
an unsere Kinder und Enkel denkt.
Das,
verehrter Herr Frank, hätte ich
Ihnen und Ihren Mitgliedern gerne persönlich in Frankfurt mitteilen
wollen.
Wenn
Sie dieses Schreiben als
"Typischen Ausfluss von gezeigter Schwäche an geistigen Kräften"
ansehen, weshalb man mir vor 22 Jahren bestimmt "rechtens" meine
Zulassung als Rechtsanwalt entzogen hat, so halte ich dagegen, dass ich
unserem
Lande einige Billionen € unnötiger Schulden erspart hätte, wenn ich
bereits
damals mit meinen Vorstellungen über Rechtsstaat und Demokratie gegen
eine
durch und durch korrupte Politik und Justiz durchgedrungen wäre. Jeder
Unrechtsstaat, auch und insbesondere der vorgetäuschte, hat sich noch
stets in
der Geschichte als unfinanzierbar herausgestellt, quod erit/erat
demonstrandum.
Ich
erwarte schon, dass ich eine
Antwort von Ihnen erhalte, die sich nicht in einem Strafantrag wegen
Beleidigung erschöpften sollte, wie dies meistens bei allen
Staatsanwälten
praktiziert wird, um angezeigten Rechtsbruch nicht verfolgen zu müssen.
Mit
freundlichen Grüßen
Friedrich
Schmidt Rechtsassessor und
Rechtsanwalt in spe.
|