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| | ..................................................................................................................................................................................................................................................... | Kompliment für Kerner: ZDF-Talkshow thematisierte Justizskandale um die Justizopfer Jens Schlegel, Donald Stellwag und Andreas Kühn | Aus
Sicht eines Justizkritikers war fast sensationell, was am Dienstagabend
im ZDF, in der Talkshow von Johannes B. Kerner, zu sehen war. Der
Sender spricht selbst von einer “in der deutschen Fernsehgeschichte
einmaligen Begegnung” - zwischen einem Justizopfer nämlich und seinem
Richter. Jens Schlegel saß anderthalb Jahre im Gefängnis, zu Unrecht. Dietrich
Scheiba, inzwischen im Ruhestand, hatte ihn 1999 als Vorsitzender
Richter der Jugendkammer in Nürnberg in zweiter Instanz zu einer
Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen schweren Raubes und
gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Täter aber war ein
anderer. Schlegel hatte mit der Tat nichts zu tun.
Außergewöhnlich war aber nicht allein diese Begegnung zwischen einem Justizopfer und seinem Richter. Über
volle 75 Minuten, nur leider zu später Stunde, wurden die Missstände in
der Justiz in selten gesehener Deutlichkeit vorgeführt. Man muss dem
Journalisten Kerner dafür danken. Dass Richter Scheiba nicht kniff
und sich vor einem großen Publikum der Kritik an seinem Fehlurteil
stellte, verdient Anerkennung. Damit immerhin bewies er mehr Charakter
als die allermeisten seiner Kollegen. Mehr Positives lässt sich über
seinen Auftritt allerdings auch nicht sagen. Zwar bedauerte er das
Fehlurteil, sich bei dem von ihm zu Unrecht Verurteilten entschuldigen
mochte er aber nicht. Seine Begründung: Rein juristisch habe er
keine Schuld auf sich geladen, seinem Fehlurteil liege weder Vorsatz
noch Fahrlässigkeit zugrunde. Soll also fortan im Alltag eine Entschuldigung nur noch dann ausgesprochen werden, wenn sie rein juristisch geboten ist? Scheiba rechtfertigte sein Fehlurteil, überzeugend war das freilich nicht. Empörend war seine Behauptung, heute - bei gleicher Beweislage wie damals - das gleiche (Fehl-) Urteil auszusprechen. Implizit sagte er damit, dass die damalige Beweislage keinen Zweifel an der Täterschaft von Schlegel ließ. Bei
einem solchen Zweifel nämlich musste er damals und müsste er heute
einen Freispruch aussprechen. In dubio pro reo. Es ist dies ein
zentraler Grundsatz der Rechtsprechung - mit Verfassungsrang. So wurde in der Sendung deutlich, dass ein Richter sich damals (und heute) vorbehält, diesen zentralen Grundsatz auszuhebeln. Der
Umstand nämlich, dass zwei Polizisten in diesem Fall bezeugten,
Schlegel sei nicht der Täter gewesen, war und musste für Scheiba
Zweifel genug sein, um von einer Verurteilung abzulassen - auch wenn
ein anderer Zeuge und (wenige) Indizien gegen Schlegel sprachen. Bemerkenswert
war, dass der Richter im Ruhestand nahezu durchgehend Jens Schlegel die
Anrede verweigerte. Wenn er von Schlegel sprach, dann immer nur von
“er” oder “ihm”. So offenbart man (Justiz-) Gesinnung. Man hatte
wiederholt den Eindruck, dass Scheiba in Schlegel unverändert einen
Delinquenten sah, der ihn dummerweise in Schwierigkeiten brachte -
durch ein Fehlurteil, dass Schlegel (aus Scheibas Sicht) mitverschuldet
hatte.
Bemerkenswert war auch das Publikum. Sollte hier eine
repräsentative Personenschar versammelt gewesen sein, sprach so gesehen
“das Volk” immer wieder sein eigenes Urteil - gegen eine Justiz, deren
durch mangelnde Kontrolle bedingte malade Verfassung sich hier
überdeutlich zeigte. Schlegel bekam viel Applaus, sein Richter nur sehr selten.
In
der Sendung traten mit Jens Schlegel und Donald Stellwag zwei Personen
auf, die erwiesenermaßen Opfer von Fehlentscheidungen wurden. Vor
allem bei Stellwag, der 8 Jahre unschuldig im Gefängnis saß und
psychisch wie körperlich einen gezeichneten Eindruck machte, kann von
einem bloßen Justiz-”Irrtum” kaum noch gesprochen werden. Obwohl ihm
acht Personen ein wasserdichtes Alibi bezeugen konnten, wurde der
Unschuldige verurteilt. Auch dass ein mit dem Fall befasster
Kriminalbeamter sich vehement für ihn einsetzte, konnte ihm nicht
helfen. Die Wikipedia schreibt: “Die Staatsanwaltschaft hatte wegen
der ‘Uneinsichtigkeit’ des Angeklagten die für das Delikt vorgesehene
gesetzliche Höchststrafe von 15 Jahren gefordert.” Verhängnisvoll
war für Stellwaag ein sogenanntes “anthropologisches
Identitätsgutachten” von Dr. Cornelius Schott. Das Gutachten war
“Schrott”. Immerhin wurde in diesem Fall Schott später verurteilt -
laut Wikipedia zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 150.000 Euro
an Stellwag. Zuletzt ging es um einen Mann, der noch heute im
Gefängnis sitzt - und zwar mit allergrößter Wahrscheinlichkeit
ebenfalls zu Unrecht. Dass sich Kerner auch des Falls von Andreas
Kühn annahm, ehrt ihn und die Programmverantwortlichen des ZDF.
Schließlich wirft gerade dieser Fall ein besonders übles Licht auf die
verantwortlichen Juristen - übrigens auch auf den Ministerpräsidenten
von Baden-Württemberg, den studierten Juristen Günther Oettinger. Der
von Kerner in die Sendung geladene Unternehmer Rainer Glöckle, der sich
in bewundernswerter Weise seit Jahren für seinen früheren Beschäftigten
Kühn einsetzt, hielt ein (Antwort-) Schreiben von Oettinger in die
Kamera. Der lehnte darin ein Gnadengesuch von Kühn ab und es bedurfte
nicht einmal des Kommentars von Glöckle, um die “Mentalität” des
Juristen und Politikers Oettinger zu begreifen. Glöckle hat den
Justizskandal im Internet dokumentiert. Ein Vorgehen, das nicht nur in
diesem Fall offenkundig etwas bewegen kann. So ist zu hoffen, dass die skandalösen Zustände in der deutschen Justiz der Öffentlichkeit noch bewusster werden. Nur so entsteht Druck, die Verhältnisse zum Besseren zu wenden.
Von
der “Spiegel”-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen und dem ebenfalls
bei Kerner eingeladenen ZDF-Juristen Bernhard Töpper hätte man sich da
oder dort noch deutlichere Worte gewünscht. Gisela Friedrichsen war
sich immerhin bewusst, dass ihre Anwesenheit im Gericht Richter und
Staatsanwälte achtsamer sein lässt. Sie ist den Juristen bekannt. Sitzt
während eines Prozesses nur ein Rentner auf der Zuschauerbank, ein in
der Sendung bemühtes Bild, lässt es sich für den Richter leichter und
schlechter richten. Ein Grund mehr, Gerichtsverhandlungen zukünftig
komplett in Ton aufzuzeichnen , technisch ist das heute eine Lappalie.
Schon ein solcher Kontrollmechanismus könnte wirksam dazu beitragen,
Pfusch, Willkür und Rechtsbeugung einzudämmen. Das Video zur
Kerner-Talkshow “Justizia auf dem Holzweg” kann zumindest die nächsten
Tage noch aus der ZDF-Mediathek abgerufen werden.
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