Wer
das Tagebuch auf www.FrankAnne.de
/ www.FrankAnne.de/M15000.html
gelesen hat, wird wissen dass mein
Erzeuger noch vor meiner Geburt bei einem Autounfall ums Leben kam. Da
meine Mutter noch vor meiner Geburt einen Herrn Schreiber heiratete
trage ich dessen Nachnamen. Ich war sechs Jahre alt, als sich meine
Mutter von diesem Mann trennte und nach Gelsenkirchen zog.
Dort traf sie Helmut, den sie später auch heiratete. Helmut war zu
dieser Zeit Fernfahrer. Manchmal nahm er mich auch mit. Mir gefiells.
Ich erinnere mich noch heute an die alten Henschel und Büssing LKW's.
Später wurde er Busfahrer bei einem privatem Busunternehmen. Noch
später wechselte er als Busfahrer zu der BOGESTRA
(Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn). Als Kind findet man dies durchaus
Klasse. Besser als einen Vater zu haben, der in irgend einem Büro
arbeitet, und man gar nicht sieht, was der eigene Vater macht. Bei
meinem (Stief-)Vater sah jeder wie der sein Geld verdiente. Brachte der
am Monatsende sein Geld nach Hause, dann dafür dass er wieder 2000
Leute 1000 km weit von A nach B mit einem großen Bus transportierte.
Für ein Kind ist das doch besser als ein Vater zu haben der sein Geld
dafür bekommt, dass er einen Aktenordner von einem Schrank in einen
anderen legt. (Und für ein Kind ist das auch besser als einen Vater zu
haben, der als Schließer im Knast arbeitet. Was erzählt der seinem
Kind? Ich bekomme Geld dafür, weil ich diesen Monat 1000 Zellentüren
auf- und zugeschloßen habe. Kein Wunder, dass viele Kinder sagen: "Wenn
ich groß bin will ich Bus- oder Straßenbahnfahrer werden", aber keine
Kind will Schließer im Knast werden.) Als Kind eines
BOGESTRA-Mitarbeiter hat man dann auch den Vorteil, dass man kostenlos
mit Bus und Bahn fahren darf. Und am Jahresende durfte man am
Musiktheater eine Märchenaufführung ansehen, und an einer Nikolausfeier
teilnehmen. Ich war stolz auf meinen (Stief-)Vater. Zumal er ein
wirklich ehrlicher und fleißiger Mensch war. Von welchem Banker,
CallCenter-Terrorrist, Gebrauchtwagenhändler, Politiker oder
Versicherungsfritzen kann man das schon behaupten?
Heute ist er schon lange Rentner, hat sich das Gehirn weggesoffen und
vegetiert in einem Alkoholikerheim am Niederrhein. Ein wahrscheinlich
logisches Ende für einen ehrlichen und fleißigen Deutschen in dieser
Bananen-Republik.
Obwohl ich also ein
gewisses Naheverhältnis zu der BOGESTRA
habe, hat sich der ehemalige positive Eindruck verflüchtigt. Grund sind
mehrere Erlebnisse mit der BOGESTRA. Um es vorweg zu nehmen, der Grund
für das merkwürdige Verhalten der BOGESTRA-Mitarbeiter in den folgenden
geschilderten Fällen ist mir nicht klar. Einen großen finanziellen
Vorteil kann die BOGESTRA damit sicherlich nicht erwirtschaften.
Weshalb die BOGESTRA-Kontrolleure so mit ihren Kunden umgeht kann ich
nicht kapieren.
Fall1. Wegen meiner Gehbehinderung
besitze ich einen
Behindertenausweis, mit dem ich kostenlos mit Bus und Bahn fahren kann.
An der Haltestelle Haldenstr. beginne ich meine Fahrt mit dem 383. Im
Bus sitzen Kontrolleure, die ihre Kontrolle bereits durchgeführt
hatten. Nur noch die Neueingestiegenen werden kontrolliert. Ich zeige
meinen Ausweis, alles ok. Drei Haltestellen weiter steigen zwei
ausländische Jugendliche ein. Sie nehmen den mittleren Eingang, suchen
sich einen Sitzplatz, und stellen ihre Sporttaschen auf den Platz. Einer
der Jugendlichen nimmt seine Geldbörse aus der Sporttasche und geht zum
Fahrer um die Fahrkarten zu kaufen. Dies war für jeden im Bus
ersichtlich. Die Kontrolleure saßen unmittelbar hinter dem Busfahrer.
Als der Jugendliche nun 2-3 Meter vom Fahrer entfernt war, sprang eine
Frau auf, und meinte zu dem Jugendlichem: "Fahrausweiskontrolle, ihren
Fahausweis bitte". Der Jugendliche zeigte der Frau einen 20 DM Schein,
den er in der Hand hielt und teilte ihr mit, dass er gerade eine
Fahrkarte kaufen wolle. Die BOGESTRA-Mitarbeiterin teilte ihm nun mit,
dass er also keinen gültigen Fahrausweis hätte und daher nun ein
erhöhtes Beförderungsgeld von 60 DM zu zahlen hätte. Im Bus wurde es
still. Keiner der Fahrgäste traute sich einzumischen. Nur die
Jugendlichen verstanden es nicht. Aber die wurden gleich
eingeschüchtert, da sämtliche Kontrolleure, ich meine es waren 4, auf
die Jugendlichen einredeten und alle ihre Kollegin unterstützten.
Möglicherweise hätten die Kontrolleure recht, wenn man nach den
Befürderungsbedingungen der BOGESTRA oder des VRR
(Verkehrsverbund-Rhein-Ruhr) geht. Aber das interessiert mich nicht.
Mich interessiert das moralische Recht, sowie das Strafrecht. Moralisch
verurteile ich das Vorgehen der Mitarbeiter, und strafrechtlich ist der
Straftatbestand der Beförderungserschleichung keinesfalls erfüllt. Es
gab schlichtweg keine Absicht die Beförderung zu erschleichen. Ich habe
mir übrigens mal versucht, die Beförderungsbedingungen einzusehen. Im
Bus liegen/hängen keine aus. Der gefragte Fahrer hatte auch keine
dabei, und selbst in der Verkaufsstelle der BOGESTRA, damals am
Altmarkt, konnte mir keinen Einblick gewähren. Und dann stellt sich
natürlich noch die Frage, welche Beförderungsbedingungen gelten. Die
der BOGESTRA oder die des VRR. Wahrscheinlich gibt es nicht viele die
diese Frage beantworten können.
Während die
BOGESTRA-Mitarbeiter sich mit den "Schwarzfahrern" beschäftigten,
schrieb ich meine Namen, Adresse und Telefon-Nr. auf. Dann ging ich zu
den beiden Jugendlichen, und übergab ihnen den Zettel. Ich teilte Ihnen
mit, dass ich zur Verfügung stehe, wenn sie eine Zeugen brauchen. Zu
dieser Zeit stand der 383 gerade an einer roten Ampel direkt vor der
Polizeiwache Gelsenkirchen. Man hätte also sofort den Bus verlassen
können, um zur Polizeiwache zu gehen. Die Jugendlichen hatten mich
gebeten bei ihnen zu bleiben, bzw. mit zu gehen. Aber die Kontrolleure
wollten den Bus nicht verlassen, vielmehr mussten wir bis zum Bahnhof
mitfahren. Die Vorkommnisse am Bahnhof erspare ich mir. Ich kann
jedenfalls nicht verstehen, dass die BOGESTRA so mit ihren Kunden
umgeht.
Fall2. Als ich mich traute den Jugendlichen zu
helfen,
trauten auch andere Fahrgäste sich über die Kontrolleure zu
beschweren. Eine Frau mit Kinderwagen erzählte, dass sie ca. 14 Tage
zuvor ein ähnliches Erlebnis hatte. Sie war mit Kinderwagen am Bahnhof
in den Bus eingestiegen. Mit Kinderwagen kann man nicht die 1. Tür
benutzen, sondern man muss die 2. zum Ein- und Aussteigen benutzen.
Nachdem Sie den Kinderwagen im Bus eingeparkt hatte, wollte sie beim
Fahrer eine Fahrkarte kaufen. Doch obwohl der Bus noch gar nicht
abgefahren sein soll, behaupten die Kontrolleure angeblich, dass sie
ein erhöhtes Beförderungsgeld bezahlen müßte, weil sie (noch) keine
Fahrkarte hatte. Auch hier lag keinesfalls eine
Beförderungserschleichung vor, und hier kann sich die BOGESTRA noch
nicht einmal mit irgendwelchen Beförderungsbedingungen rausreden, denn
die Frau muss die 2. Tür benutzen, und sie muss sich auch um den
Kinderwagen kümmern. Auh hier ist das Verhalten der Kontrolleure nicht
nachvollziehbar. Mein ehemals positiver Eindruck von der BOGESTRA hat
also stark gelitten und ist durch folgende Geschichte völlig abhanden
gekommen..
Fall3. Herr F.
besitze keine eigene Dauerkarte für
die BOGESTRA oder den VRR (Verkehrsverbund Rhein Ruhr). Er benutzt bei
Bedarf
die Monatskarte von Frau E. oder Frau L. Diese Monatskarten sind zu
bestimmten
Uhrzeiten auf andere Personen übertragbar.
Vor einigen Monaten fuhr Herr F. mit einer
Straßenbahn der BOGESTRA. Er benutzte dabei die Monatskarte von Frau E.
Bei
einer Fahrkartenkontrolle wurde seine Fahrkarte kontrolliert. Das
Lesegerät
hatte Probleme die Karte zu lesen. Erst beim 4. Versuch konnte die
Fahrkarte
gelesen werden. Die Karte war zwar nicht defekt, aber in der Folge
werde ich
diese Karte zur Unterscheidung als defekte Karte, defekte Fahrkarte
oder
defekte Monatskarte bezeichnen.
Die Kontrolleurin meinte zu Herrn F., er solle
die defekte Karte von der BOGESTRA ersetzen lassen. Am selben Tag fuhr
er zur
Verkaufsstelle. Dort gab er die defekte Monatskarte ab, und erhielt
eine neue
Fahrkarte. Diese neue Fahrkarte wird im Folgenden als
Ersatzmonatskarte,
Ersatzfahrkarte oder Ersatzkarte bezeichnet. Die BOGESTRA bestätigte
schriftlich,
dass die defekte Fahrkarte abgegeben wurde und dafür eine Ersatzkarte
ausgestellt wurde.
Einige Wochen später fuhr er mit der BOGESTRA
Linie 301. Wieder wurde er kontrolliert. Dieses Mal hatte er die
Fahrkarte von
Frau L. dabei. Die
Kontrolleurin steckte
die Karte aber nicht in ein Lesegerät, sondern nahm die Karte mit zu
ihren
Kollegen. Als sie zurückkam teilte sie Herrn F. mit, dass seine
Fahrkarte
angeblich ungültig sei. Dabei zeigte sie dem Fahrgast seine angebliche
Fahrkarte der EVAG (Essener Verkehrs AG). Herr F. teilte der BOGESTRA
Mitarbeiterin mit, dass dies nicht die Fahrkarte ist, die er ihr
ausgehändigt
hatte, denn weder Frau E. noch Frau L. hatten Fahrkarten der EVAG.
Beide
Monatskarten stammten von der BOGESTRA und so konnte Herr F. also
niemals eine
Fahrkarte der EVAG abgegeben haben.
Tatsächlich
hat die Kontrolleurin die BOGESTRA-Fahrkarte von Frau L.
einbehalten, und behauptet, die Monatskarte sei ungültig, Herr F.
als
Schwarzfahrer
gebrandmarkt. Es wurden seine Personalien aufgenommen und er musste die
Straßenbahn
verlassen. Herr F. lief mehrer Kilometer zum BOGESTRA-Büro. Dort traf
er wieder
auf die Kontrolleure. Im BOGESTRA-Center wurde die Fahrkarte von Frau
L. ersetzt.
Diese 3 geschilderten Vorfälle sorgen
dafür,
dass ich nicht mehr stolz darauf bin einen (Stief-)Vater zu haben, der
bei
diesem Unternehmen tätig war. Dies wirkt doch schon sehr unseriös Und
das was
danach kommt wird noch schlimmer.
Bisher haben wir also eine vertauschte
Fahrkarte, eine gültige Fahrkarte, die als ungültig bezeichnet wird,
einen
Fahrgast der als Schwarzfahrer hingestellt wird, ein Fahrgast der zu
unrecht
die Straßenbahn verlassen muss und einen Fahrgast der kilometerweit zu
Fuß
laufen darf. Sollte sich die BOGESTRA dafür nicht entschuldigen? Hat
der
Fahrgast nicht sogar einen Präsentkorb verdient? Müsste die BOGESTRA
dafür
nicht sogar Schadenersatz bezahlen? Ich bin der Meinung eigentlich ja.
Aber die
BOGESTRA verlangt von dem Fahrgast doch tatsächlich 60 € erhöhtes
Beförderungsentgelt. Finden Sie das genauso bescheuert wie ich?
Dabei ist doch klar, dass die BOGESTRA dieses
Verfahren vor Gericht niemals gewinnen kann, oder?
Die Justizopfer unter den Lesern wissen, es
gibt nichts was unsere Justizmafia nicht noch verschlimmern könnte, so
auch
diesen Fall. Herr F. schaltet die Staatsanwaltschaft ein, und die
BOGESTRA
verklagt den Fahrgast, weil der natürlich die geforderten 60 € nicht
bezahlte.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte, dass die Mitarbeiterin der BOGESTRA
tatsächlich die Fahrkarten vertauschte. Allerdings bezeichnete die STA
dies als
versehen und stellte das Strafverfahren gegen die BOGESTRA-Mitarbeiter
ein. Offenbar
kam die STA aber auch zu der Erkenntnis, dass keine Straftat seitens
des
Fahrgastes begangen wurde. Zwar gab es diesbezüglich keine Anzeige,
aber da die
STA Kenntnis von dem Vorfall erlangte, hätte sie von sich aus
Ermittlungen
anstellen müssen, wenn sich ein entsprechender Anfangsverdacht ergeben
hätte.
Für das
Zivilverfahren war Richterin Klumpe
vom AG Gelsenkirchen zuständig. Und die hat das Verfahren nun wirklich
verklumpt. Herr F. beauftragte eine Anwältin. Diese schien jedoch nicht
viel Interesse
an der Sache zu haben. Neben dem Beratungsschein des AG verlangte sie
noch 20 € von Herrn F. Ich habe mich beim AG extra erkundigt, ob die
ursprüngliche Summe inzwischen erhöht wurde, aber die Mitarbeiterin des
AG Gelsenkirchen bestätigte mir inzwischen, dass die Anwältin maximal
10 € hätte kassieren dürfen. Dem Vorschlag des AG, die Sache im schriftlichen
Verfahren zu erledigen hat die Anwältin nicht widersprochen. Ich wäre damit
nicht
einverstanden gewesen. Ein weiteres Problem stellt der geringe
Streitwert da. Richter
wissen natürlich auch, dass bei so geringen Summen, keine weitere
Instanz mehr
möglich ist. Und so ist der richterlichen Willkür Tür und Tor geöffnet.
Das
nutzen die häufig aus. Tatsächlich urteilte die Richterin, dass der
Fahrgast
das erhöhte Beförderungsgeld von 60 € bezahlen müsste. Obwohl es ja gar
keine
mündliche Verhandlung gab, stellte die Richterin fest, dass es
angeblich keine
Verwechselung der Fahrkarte gab. Dabei hatte doch schon die
Staatsanwaltschaft festgestellt,
dass das Ticket tatsächlich verwechselt wurde.
Weiter stellte die Richterin fest, der
Fahrgast sei angeblich mit einer ungültigen Karte unterwegs gewesen.
Die
Richterin behauptete, er sei weder mit der Fahrkarte von Frau E. noch
mit dem
Ticket von Frau L. unterwegs gewesen. Ja mit welchem dann? Die
Richterin
behauptet doch tatsächlich, er sei mit dem defekten Ticket von Frau E
unterwegs
gewesen. Nun würde ja aus einem defekten Ticket noch kein ungültiges
Ticket.
Ungültig soll das Ticket sein, weil er von der BOGESTRA für das defekte
Ticket
ein neues Ticket erhalten hat. Da fragt man sich, wie kam die Richterin
auf die
Idee, der Fahrgast sei mit dem defekten Ticket unterwegs gewesen? Hat
sie dies
mit „änne männe muh, aus bist du“ ausgezählt? Hat sie dies
ausgewürfelt, oder
ist ihr dies im Traum eingefallen?
Tatsache ist, dass die defekte Monatskarte
durch das Ersatzticket ausgetauscht wurde. Die BOGESTRA hat sogar
schriftlich
bestätigt, dass die defekte Karte eingezogen wurde. Also ist es
überhaupt nicht
möglich, dass Herr F. mit der defekten Karte von Frau E. unterwegs war.
Tatsächlich war er mit der gültigen Karte von Frau L. unterwegs.
Weiter hatte
die BOGESTRA-Mitarbeiterin doch behauptet, Herr F. sei mit einer
ungültigen EVAG-Dauerkarte unterwegs gewesen. Weder die Dauerkarte von
Frau E. noch die Dauerkarte von Frau L. und auch nicht die defekte
Monatskarte war von der EVAG. Damit muss die Monatskarte also entweder
ausgetauscht worden sein, oder es kann sich niemlas um die defekte
Monatskarte von Frau E. gehandelt haben. Richterliche Unabhängigkeit hat nichts mit
Willkür zu tun. Die ständig wachsende Zahl von Willkürurteilen würde
eingeschränkt, wenn Richter für ihre Fehlurteile irgendwie zur
Rechenschaft
gezogen würden. Wenn Richter, die angeblich Urteile „Im Namen des
Volkes“
fällen, von diesem aber niemals legitimiert wurden, alle 4, 5 oder 6
Jahre vom
Volk gewählt würden. Dann müssten solche Richter um ihren Job bangen,
und
würden sich hüten solche Willkürurteile zu fällen.
Wegen des geringen Streitwerts ist eine
Berufung nicht vorgesehen. Der Beamtendumm-Förderverein hat dann eine
außerordentliche Beschwerde geschrieben. Daraufhin teilte das OLG Hamm
mit,
dass man rechtlich leider nichts mehr machen könnte, aber inhaltlich
wurde dem
Schreiben zugestimmt. Das OLG hat sich damit ausdrücklich gegen die
Richterin
gestellt.
Die BOGESTRA hat inzwischen sogar versucht die
Summe, incl. aller Gerichts- und Verfahrenskosten, einzutreiben. Da der
Fahrgast aber Hartz4-Empfänger ist, war für den Gerichtsvollzieher
nichts zu
holen. Es freut mich ausdrücklich, dass die BOGESTRA nicht einen
einzigen Cent
erhalten hat, und dass ihr stattdessen Kosten von über 200 € entstanden
sein
dürften. Vielleicht sollte sich das Unternehmen mal Gedanken über das Geschäftsgebaren und den Umgang mit
seinen Kunden machen.
NACHTRAG: Die
Richterin hat ihre Verhandlungen am Dienstag (Stand 2008). Ich habe mir
inzwischen zweimal Gerichtsverhandlungen der Richterin angesehen. Ich
glaube nicht, dass sie wußte wer ich bin. Trotz dieses mäßigen bis
saumäßigem Urteils, muss ich zugeben, dass die Richterin einen recht
ordentlichen Eindruck hinterließ. Sie unterhielt sich gerade mit einem
Anwalt, dem sie erklärte, dass sie nicht wüßte, ob sie noch einmal Jura
studieren würde. Nach dem hier geschilderten Urteil wollte ich ihr
eigentlich zurufen: "Besser wärs", was ich aber nicht machte. Manchmal
wird mir richtig übel, wenn ich mir den Schwachsinn anhören muss, den
mache Richter als Urteilsbegründung von sich geben. Ich muss zugeben,
dass die bei dieser Richterin bisher nicht der Fall war. Die Richterin
könnte also tatsächlich besser sein, als man dies nach diesem Urteil
vermuten könnte.
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