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WAZ „Vest-Report“  01.11.2008

ALLES, WAS RECHT IST

Seine Wahrheit

Solarkritiker Rainer Hoffmann aus Recklinghausen verbüßt eine Ordnungshaft. Für ihn ist klar, dass er zu Unrecht sitzt: „Ich habe nur einen Betrüger Betrüger genannt“

Von Ernst zur Nieden

e.zurnieden@waz.de

 
Recklinghausen. Die Lage wird langsam, aber sicher ernst für Rainer Hoffmann. Seit elf Tagen befindet er sich nach eigenen Angaben im Hungerstreik. Dafür sieht er noch ganz gut aus, aber weitere zehn Tage stehen ihm auch noch bevor im Gefängnis in Gelsenkirchen. Dort sitzt der als Solarkritiker bekannt – manche sagen: berüchtigt – gewordene Recklinghäuser gerade eine Ordnungshaft ab, er hat dafür Urlaub

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Man will verhindern, dass die Wahrheit ans Licht kommt

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genommen. Der Knast ist Ergebnis seines schon Jahre währenden Kampfes mit den Mühlen der Justiz. Der 44-Jährige nutzt jede freie Minute neben seinem Beruf als Prokurist einer mittelständischen Firma für Baustoffe für seinen Feldzug gegen das, was er den „solaren Schwindel“ nennt.

   Hoffmann hat schon zahlreiche Prozesse geführt, die meisten verloren, selten wurde zu seinen Gunsten entschieden. „Aber ich werde weiter mein Recht suchen, auch wenn ich davon überzeugt bin, dass die Justiz, die Politik und große Teile der Medien unter einer Decke stecken. Sie wollen verhindern, dass die Wahrheit ans Licht kommt“, so Hoffmann im Gespräch mit der WAZ. Er kündigt an: „ich habe eine Liste von 21 Richtern. Gegen die werde ich auf europäischer Ebene vorgehen, wenn ich wieder raus bin.“

   Starke Worte, und Rainer Hoffmann ist die Empörung anzumerken, während er sie ausspricht. Aber er argumentiert auch, bemüht sich Schritt für Schritt zu erklären, wie er in dieses Dickicht geraten ist. in dem er doch nur seine Mission sieht: „Ich will, dass das Schwindeln aufhört über den Nutzen der Solarenergie.“

   Damit fing alles an im Januar 1996. Für den anstehenden Umbau seines Hauses suchte er die passende Heizungsanlage und stieß auf die Werbeanzeige einer Marler Firma. Sie versprach, er könne 60 Prozent des Warmwasserbedarfs mit einer Solaranlage decken. Hoffmann hackte nach, ließ sich überzeugen und baute ein. „Es wurde jedoch schnell klar, dass sechs Quadratmeter Solarkollektoren keinesfalls die nötige Energie liefern konnten. Die Anlage war viel zu klein und funktionierte obendrein nicht korrekt“, erklärte er.

   Rainer Hoffmann zahlte nicht, wurde verklagt, verlor, musste 28 000 Mark überweisen. Aber er ließ, und lässt nicht locker. Auf mehreren Internetseiten trägt er seither immer neue Hinweise und Argumente zusammen: „Ich bekomme laufend Dankschreiben von Leuten, die ich davor  bewahrt habe, den Versprechen der Solar-Lobby auf den Leim zu gehen. Das ist meine Motivation“, sagt er. Aber Hoffmann diskutiert nicht nur, er verbreitet auch Vorwürfe. Etwa den, die Justiz halte mit allen Mitteln an einem „Urteilsfehler des OLG Hamm vom 4. Juli 2007 fest. Ein Satz auf dieser Seite brockte ihm die Haft ein.

   Rainer Hoffmanns Wahrheit: „In dem Urteil wurde eine Anzeige aus dem Jahr 1998 zugrunde gelegt. Darin hatte die Firma den entscheidenden Satz geändert. Das war und ist den Richtern bekannt, aber sie wollen das nicht geradebiegen Lieber versucht man mich zu psychiatrisieren, so wie zurzeit ein Bochumer Richter jetzt in einem Strafverfahren wegen Richterbeleidigung“, sagt Hoffmann. Er will weiter für sein Recht kämpfen. Und dafür hungern. Noch zehn Tage.

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Internetseiten

Es sind zahlreiche Fronten, an denen Rainer Hoffmann seinen Kampf um das, was er für die Wahrheit hält, und die angeblichen Vorzüge der Solarenergie ausficht. Hoffmanns Feldzug füllt Aktenordner und Berge von Papier. Einzelheiten, auch nur ansatzweise aufzuzählen, würde den Rahmen eines Zeitungsartikels bei Weitem sprengen. Wer Details nachlesen möchte, findet im Internet:

www.solarkritik.de : www.solarbibel.de : www.solarresearch.de
(die in der WAZ angegebene Seite "solarresearch.de" ist falsch. Richtig: www.solarresearch.org)

 mein Kommentar:

Soll man sich über diesen Artikel freuen oder ärgern? Zugegeben, es ist nicht höchste journalistische Recherche die aus diesem Artikel spricht. Der Journalist hat sich keinesfalls die Mühe gemacht, die Aussagen irgendwie zu überprüfen. (Oder zumindest hat er evtl. Ergebnisse nicht in den Artikel einfließen lassen.) Es wäre leicht gewesen, wesentliche Angaben zu überprüfen, schließlich werden die Internetseiten sogar genannt, und sind für jeden zugänglich. Ich denke, dazu fehlte der Mut. Es lässt sich auch der Eindruck nicht leugnen, dass Herr Hoffmann etwas ungünstig geschildert wird. Macht nichts. Ich sehe den Artikel dennoch positive.

Es werden die Internetseiten genant, und wer dies nutzt, wird sich ein eigenes Bild von der ganzen Sache machen können. Auch wer sich nicht die Mühe macht, die Internetseiten zu studieren, wird sich vielleicht die Frage stellen, wieso in Deutschland gefährliche Sexualstraftäter und Gewaltverbrecher frei rumlaufen dürfen, andere anscheinend unendlich häufig Bewährung erhalten, während man für die Verbreitung von Wahrheit oder Meinungen für 20 Tage inhaftiert wird. Wer schon mal versucht hat die Presse in seiner Sache zu mobilisieren, wird wissen, wie schwierig das ist. So gesehen sehe ich den Artikel überwiegend positiv. Ich muss sogar feststellen, dass auch ich mich geirrt habe. Hatte ich doch geschrieben, wenn in dieser Sache jemand berichtet, dann die Bild. Der WAZ-Gruppe traute ich dies nicht zu. Ich hatte also Unrecht, und freue mich sogar darüber.

 WAZ

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Mein Kommentar im WAZ-Forum

Dieser Fall existiert seit 1996. Ich kenne diesen Fall und Herrn Hoffmann erst seit 2007. Da hat also ein Unternehmen geworben mit „15 Jahren Berufserfahrung“ einige Jahre später warb er nur noch mit „5 Jahren Berufserfahrung“. Merkwürdig, und aufgedeckt hatte diesen Schwindel Herr Hoffmann. Verkauft wurden ihm eine 7,5 qm Solaranlage, obwohl nur 6 qm auf das Dach passten. Anschließend wurde behauptet, dass 6 qm ausreichend wären um die Leistung zu erbringen, die doch eine 7,5 qm Anlage bringen sollte. Bei der Installation des Kessels merkte nur der Unternehmer nicht, dass der Kessel nicht durch das Dach passte. Daraufhin wurde die Isolation vom Kessel entfernt, die nachher nicht mehr im Ursprungszustand montiert werden konnte. Und so weiter, usw. Wenn bei diesem Sachverhalt auch noch ein Richter urteilt, Herr Hoffmann habe diesen Murks zu 100% zu bezahlen, dann bringt dies das Rechtsempfinden stark ins wanken. Dies gilt auch für einen Oberstaatsanwalt, der 2007 mehrfach behauptete, Herr Hoffmann habe während der Verhandlung etwas gesagt, was er tatsächlich niemals gesagt hatte. Heimliche Aufzeichnungen der Verhandlung überführen den OS der Lüge.

Merkwürdig, dass das Gericht eine Zeitungsannonce des Unternehmers aus 1998 akzeptierte, die doch niemals eine Rolle für den Auftrag 1996 gespielt haben kann. Wieso verweigerte das Gericht zudem das rechtliche Gehör, in dem ein Gutachten verweigert wurde, welches die Mängel belegte? Wieso heben die nächsten Instanzen das Fehlurteil nicht auf, sondern agieren nach dem Krähenprinzip, wonach die eine Krähe der anderen Krähe kein Auge aushackt? Wenn der Volksmund sagt, „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, drückt dies doch aus, dass Urteile nicht „Im Namen des Volkes“ gesprochen werden. Es hat den Eindruck, als gelte nicht das Grundgesetz, sondern das juristische Standesrecht. Kein Wunder, dass der Präsident des LG Bochum den Sitzungssaal verlässt, als ihm Bürger kritische Fragen stellen. Ein diesbezügliches Video kann auf www.FrankAnne.de angesehen werden.

Und wieso, haben andere Bürger ähnliche Erfahrungen wie der Solarkritiker gemacht? So berichtet das Fernsehen im Oktober 2008 über einen Rentner, der nach dem Einbau einer Solaranlage fast dieselbe Menge Öl verbrauchte wie vorher. Auf der Homepage des Herstellers warb man mit „60% Energieeinsparung beim Heißwasser“, und „ähnlich viel bei der Heizung“. Nach dem Fernsehbericht wurde festgestellt, dass der Rentner tatsächlich höchstens 6,2 Prozent seines Energieverbrauchs durch die Solaranlage decken könnte. Der Rentner meinte daraufhin, dass er in diesem Fall auf die Solaranlage verzichtet hätte. Das meinen auch viele, die sich die Seite www.Solarkritik.de vor dem Einbau einer Anlage ansehen. Diese Art von Solaranlagen rechnet sich meistens nicht. Die Versuche den Solarkritiker zu psychiatrisieren verwundern nicht, denn wer heute nicht käuflich ist, muss verrückt sein. Und so gehen die Demos vor dem AG Recklinghausen, OLG Hamm, der JVA GE und demnächst auch LG Bochum weiter.

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Kommentar L

In Deutschland glaubt noch immer die Mehrzahl der Menschen, dass es sich hier um einen funktionierenden Rechtsstaat auf dem Boden einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung handelt, doch diese Ansicht ist falsch. Die sog. drei Gewalten, Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und die Justiz sind zwar faktisch per Grundgesetz z.B. an die Grundrechte als sie unmittelbar geltendes Recht gebunden ( Art. 1.3 GG ) oder sowohl die vollziehende Gewalt als auch die Gerichte sind dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20.3 GG unterworfen, die Richter sollen gemäß Art. 97 GG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sein, in letzter Konsequenz sind dieses alles jedoch nur Wunschvorstellungen, denn wenn sich diejenigen Amtsträger, die es betrifft, nicht daran halten, passiert ihnen nichts.

Der bekannte Strafverteidiger Rolf Bossi hat es in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz" auf den Punkt gebracht, Zitat: Selbstherrlichkeit, Willkür und Inkompetenz führen die unabhängige Urteilsfindung ad absurdum. Falsche Darstellung von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterliche Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Beispiel 1986, OLG Celle, Az.: 3 Ws 176/86, Zitat: Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist. Zitatende

Das muss und sollte sich jeder auf der Zunge zergehen lassen, diesen richterlichen Freifahrtschein für Finanzbeamte. Ähnlich sieht es beim Bundesfinanzhof aus. 1981 entschied dieser unter dem Az.: VI B 13/81 wie folgt: Es ist davon auszugehen, dass ein Verwaltungsakt nicht schon alleine deshalb nichtig ist, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind. Zitatende.

Und jetzt der Vorgang vor dem OLG Naumburg, wonach das richterliche Beratungsgeheimnis ein Kollegialgericht vor der strafrechtlichen Verfolgung wegen Rechtsbeugung schützen soll. Dabei hat schon noch zu Zeiten des Reichsgerichtes es geheißen, dass das richterliche Beratungsgeheimnis einer Aburteilung eines solchen Sachverhaltes nicht entgegensteht. Das allgemeine und staatliche Interesse an der Aufklärung einer Rechtsverletzung zu deren Beseitigung oder an der Feststellung einer Straftat zwecks deren Verfolgung immer höher zu bewerten ist als das Interesse an der geheimen Beratung. ( Leipziger Kommentar zu § 339 StGB ) Bleibt im Fall des Solarkritikers zu hoffen, dass die Medien nicht wieder zur Tagesordnung übergehen, sondern hinter die Kulissen schauen und zwar intensiver und nachhaltiger als je zuvor, denn wie hat sich der Bundespräsident Horst Köhler mit Schreiben vom 29.05.2008 in Sachen Grundgesetz geäußert, Zitat: Alle Rechtsnormen stehen in Deutschland in einer sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz - und damit die Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Funktion als Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen - die wesentliche und ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes. Tatsächlich strahlt die Verfassung auf alle unsere Rechtsgebiete aus und ist das zentrale Dokument unseres Staates, an das sich alle drei Gewalten zu halten haben. Zitatende

Das sollte ein Aufruf an die Medien sein, als sog. 4. Gewalt nachzuschauen und zu kontrollieren, ob sich alle an die demokratischen Spielregeln in diesem ansonsten liebenswerten Deutschland halten. Wer es nicht tut, muss damit rechnen, entdeckt und zur Verantwortung gezogen zu werden, ohne Ansehen der Person. Eigentlich sollte das helfen.

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weiterer Kommentar von mir

Natürlich kann auch der beste Richter mal einen Fehler machen. Auch der ehrlichste Richter wird ein Fehlurteil liefern, wenn er wenn er an falsche Zeugen gerät. Fehlurteile werden sich also nicht ganz vermeiden lassen. Aber wenn ein Richter eine Annonce aus 1998 als Grundlage für einen Vertrag von 1996 annimmt, dann kann das sicherlich nicht der beste Richter sein. Und wenn Richter vorhandene Gutachten nicht zur Kenntnis nehmen, somit das rechtliche Gehör verweigern, und zudem Aussagen einer Prozesspartei (nachweislich) verdrehen, dann kann dies nicht der ehrlichste Richter sein.

Durch die Verhaftung des Solarkritikers korrigiert die Justiz nicht einen einzigen Fehler. Was also soll mit dieser Verhaftung bezweckt werden?

Es soll bezweckt werden, den Solarkritiker mundtot zu machen.

Es soll bezweckt werden, dass der Solarkritiker seine negativen Justizerfahrungen nicht weiter verbreitet.

Es soll bezweckt werden, dass das vermeintlich hohe Ansehen der Justiz nicht weiter beschädigt wird.

Und es soll auch bezweckt werden, dass Herr Hoffmann endlich Ruhe gibt, damit sich die Justiz mit ihren Fehlern nicht länger beschäftigen muss.

Vermutlich soll durch die Inhaftierung auch eine gesellschaftliche Isolation des Justizopfers und seinem Umfeld, evtl. auch über die Haftzeit hinaus, erreicht werden.  

Vielleicht soll sogar bezweckt werden, dass die Existenz des Justizopfers vernichtet wird, um ihm die finanzielle Möglichkeit, für sein Recht zu kämpfen, genommen wird.  

 

Und was haben die Juristen erreicht?

Statt ihn mundtot zu machen, teilte Herr Hoffmann bereits mit, weiter zu machen und nun auf europäischer Ebene gegen die deutsche Justiz/Richter vorzugehen.

Statt eine Weiterverbreitung der negativen Justizerfahrungen zu verhindern, geht dies durch das Internet, zahlreiche Foren und inzwischen sogar durch die Printpresse.

Statt das vermeintlich hohe Ansehen der Justiz zu bewahren, macht sich die Justiz gerade bundesweit lächerlich.

Statt sich nicht länger mit ihren Fehlern beschäftigen zu wollen, sorgen Internet, Presse und zahlreiche Demonstrationen vor dem AG Recklinghausen, LG Bochum, OLG Hamm und sogar vor der JVA Gelsenkirchen, dass sie sich nun täglich damit beschäftigen müssen.

Statt eine gesellschaftliche Isolation des Justizopfers zu erreichen, haben sich sofort die Reihen geschlossen. Die erste Demonstration vor der JVA Gelsenkirchen fand statt, noch  bevor der Solarkritiker in die JVA gebracht wurde. Wir sind halt keine Beamten, wir sind halt schnell.      

Auch die Existenz des Prokuristen konnte nicht vernichtet werden, da die Firma sofort erklärte, dass sie uneingeschränkt hinter dem Inhaftiertem stehen.

 

Es ist vollkommen unerheblich, ob Rainer die 20 Tage absitzt oder vorzeitig entlassen wird. Denn mit jedem weiterem Hafttag macht sich die Justiz weiter lächerlich, und das ist gut so. Die Unfähigkeit der Richter ist offenkundig geworden.

 

Dabei wäre es doch einfach Ruhe in diese Sache zu bringen. Dafür müssten sich die Richter nur darauf besinnen, endlich mal Recht zu sprechen. Zur Erinnerung, auch wenn kein Richter jemals vom Volk legitimiert wurde, Urteile „Im Namen des Volkes“ zu sprechen, so werden sie von diesem doch dafür bezahlt.

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weiterer Kommentar von mir

Zivilcourage:

Bald ist es wieder soweit. Bald werden die Kanzlerin und der Bundespräsident wieder eine Neujahrsansprache halten. Wetten, wie in den vergangen Jahren, wird man den Bürger wieder zu mehr Zivilcourage und Eigeninitiative auffordern.

Ich wurde 2007 für Zivilcourage von einer Gelsenkirchener Partei ausgezeichnet. Bei meiner Rede teilte ich den Anwesenden mit, dass trotz der schönen Reden der Politiker, Zivilcourage in Deutschland nicht wirklich gewollt ist. Zumindest dann nicht, wenn sich diese Zivilcourage gegen die Obrigkeit richtet.

Wird Kritik gegen Politiker und Manager evtl. noch geduldet, dann hört der Spaß aber auf, wenn sich diese gegen unseren Justizapparat richtet. Mit den Worten: “Das (angeblich) hohe Ansehen der Justiz ist höher zu bewerten, als das Interesse eines Bürgers, der Justiz Fehler nachzuweisen“, verweigerte der Direktor des AG Stade einem Bürger die Akteneinsicht. Mit anderen Worten, baut die Justiz Mist, dann gibt es keine Akteneinsicht, denn dann könnte man ja dagegen angehen, und der Justiz ihre Fehler vorhalten. Wie da Justiz funktionieren soll, ist ein Rätsel. Und der Präsident des LG Bochum verlässt fluchartig den Sitzungssaal, als er mit kritischen Bemerkungen von Bürgern konfrontiert wird. (Der Solarkritiker hat dies per Video festgehalten. Dies kann über www.FrankAnne.de abgerufen werden.)

Wie wenig Zivilcourage erwünscht ist, zeigt doch die Verhaftung des Solarkritikers. Statt Recht zu sprechen versucht die Justiz den Bürger mundtot zu machen und seine Existenz zu vernichten, in dem man ihn einfach wegsperrt.

Was ist aus dieser Republik geworden? Eine Republik in der Rechtsbeugung Tradition hat. Die Nazis bezeichneten die Justiz der Weimarer Republik als volksfremd. Keiner der als volkfremden bezeichneten Richter wurde jedoch dafür zur Rechenschaft gezogen. Stattdessen bestand die neue Nazijustiz aus den alten volksfremden Richtern. Die Nazijustiz wurde dann später als Unrechtsjustiz bezeichnet, ohne dass die Unrechtsrichter zur Rechenschaft gezogen wurden. Stattdessen wurden diese Richter sowohl in die neue DDR-Justiz als auch BRD-Justiz übernommen. Die DDR-Justiz wurde als Willkürjustiz bezeichnet, die Richter aber auch gleich wieder in die neue Justiz übernommen. Die Verfolgung und Verurteilung beschränkte sich auf einen Promillebereich. So warten wir also auf ein neues politisches System, um dann wieder offiziell zu erfahren, wie schlimm doch die BRD-Justiz war.

Das die WAZ darüber berichtet, freut und wundert mich. Lange Zeit berichtete die WAZ wenig kritisch über den Amtsrichter am AG GE-Buer, der selbst unter seinen Kollegen als Problemfall angesehen wird. Aber trotzdem ist keine Volljurist bereit oder in der Lage, gegen diesen Richter vorzugehen. Wenigstens berichtet die WAZ inzwischen kritischer über diesen Richter.

Nicht nur die Verhaftung des Solarkritikers zeugt von dem Zustand der Justiz. So versuchte z.B. der Buersche Amtsrichter eine Hausdurchsuchung mit regelmäßigen Gerichtsbesuchen zu begründen. Als es nicht gelang den Prozessbeobachter dadurch von seinen Gerichtsbesuchen fernzuhalten, verabredeten mindestens 2 Richter die Person wegen seines T-Shirts zu verhaften. Dieses T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ trug ich bereits seit 18 Monaten während meiner Prozessbeobachtungen, ohne dass dies jemals Grund für eine Beschwerde gewesen wäre. Der anwesende Staatsanwalt wurde von dem Richter aufgefordert ein Strafmass für diese plötzliche Missachtung des Gerichts zu fordern. Das einzige was der Staatsanwalt forderte, war ein Freispruch. Der Richter ordnete jedoch 4 Tage Haft an.

Gerade habe ich auch noch Kenntnis eines Schreibens erhalten. Darin teilt das OLG-Hamm dem Justizopfer mit, dass das AG Gelsenkirchen tatsächlich einen Fehler gemacht habe, aber das OLG nicht in der Lage wäre, dies zu ändern.

Da fragt sich der Bürger, wo bleibt die Zivilcourage von denen, die vom Bürger Zivilcourage fordern, und die vom Bürger auch noch bezahlt werden? Die stupiden Schreiben, mit der Mitteilung, die Justiz sei unabhängig, werden schon lange nicht mehr als ausreichend angesehen!

B. Schreiber
Vorsitzender des BdF
Beamtendumm-Förderverein
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