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WAZ „Vest-Report“
01.11.2008
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ALLES, WAS RECHT IST
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Seine Wahrheit
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Solarkritiker Rainer Hoffmann aus Recklinghausen
verbüßt eine Ordnungshaft. Für ihn ist klar, dass er zu Unrecht sitzt:
„Ich habe nur einen Betrüger Betrüger genannt“
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Von Ernst zur
Nieden
e.zurnieden@waz.de
Recklinghausen.
Die Lage wird langsam, aber sicher ernst für Rainer Hoffmann. Seit elf
Tagen befindet er sich nach eigenen Angaben im Hungerstreik. Dafür sieht
er noch ganz gut aus, aber weitere zehn Tage stehen ihm auch noch bevor
im Gefängnis in Gelsenkirchen. Dort sitzt der als Solarkritiker bekannt –
manche sagen: berüchtigt – gewordene Recklinghäuser gerade eine
Ordnungshaft ab, er hat dafür Urlaub
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Man will verhindern, dass die Wahrheit ans Licht
kommt
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genommen. Der
Knast ist Ergebnis seines schon Jahre währenden Kampfes mit den Mühlen
der Justiz. Der 44-Jährige nutzt jede freie Minute neben seinem Beruf als
Prokurist einer mittelständischen Firma für Baustoffe für seinen Feldzug
gegen das, was er den „solaren Schwindel“ nennt.
Hoffmann hat schon zahlreiche Prozesse
geführt, die meisten verloren, selten wurde zu seinen Gunsten
entschieden. „Aber ich werde weiter mein Recht suchen, auch wenn ich
davon überzeugt bin, dass die Justiz, die Politik und große Teile der
Medien unter einer Decke stecken. Sie wollen verhindern, dass die
Wahrheit ans Licht kommt“, so Hoffmann im Gespräch mit der WAZ. Er
kündigt an: „ich habe eine Liste von 21 Richtern. Gegen die werde ich auf
europäischer Ebene vorgehen, wenn ich wieder raus bin.“
Starke Worte, und Rainer Hoffmann ist
die Empörung anzumerken, während er sie ausspricht. Aber er argumentiert
auch, bemüht sich Schritt für Schritt zu erklären, wie er in dieses
Dickicht geraten ist. in dem er doch nur seine Mission sieht: „Ich will,
dass das Schwindeln aufhört über den Nutzen der Solarenergie.“
Damit fing alles an im Januar 1996.
Für den anstehenden Umbau seines Hauses suchte er die passende
Heizungsanlage und stieß auf die Werbeanzeige einer Marler Firma. Sie
versprach, er könne 60 Prozent des Warmwasserbedarfs mit einer
Solaranlage decken. Hoffmann hackte nach, ließ sich überzeugen und baute
ein. „Es wurde jedoch schnell klar, dass sechs Quadratmeter
Solarkollektoren keinesfalls die nötige Energie liefern konnten. Die
Anlage war viel zu klein und funktionierte obendrein nicht korrekt“,
erklärte er.
Rainer Hoffmann zahlte nicht, wurde
verklagt, verlor, musste 28 000 Mark überweisen. Aber er ließ, und lässt
nicht locker. Auf mehreren Internetseiten trägt er seither immer neue
Hinweise und Argumente zusammen: „Ich bekomme laufend Dankschreiben von
Leuten, die ich davor bewahrt habe,
den Versprechen der Solar-Lobby auf den Leim zu gehen. Das ist meine
Motivation“, sagt er. Aber Hoffmann diskutiert nicht nur, er verbreitet
auch Vorwürfe. Etwa den, die Justiz halte mit allen Mitteln an einem
„Urteilsfehler des OLG Hamm vom 4. Juli 2007 fest. Ein Satz auf dieser
Seite brockte ihm die Haft ein.
Rainer Hoffmanns Wahrheit: „In dem
Urteil wurde eine Anzeige aus dem Jahr 1998 zugrunde gelegt. Darin hatte
die Firma den entscheidenden Satz geändert. Das war und ist den Richtern
bekannt, aber sie wollen das nicht geradebiegen Lieber versucht man mich
zu psychiatrisieren, so wie zurzeit ein Bochumer Richter jetzt in einem
Strafverfahren wegen Richterbeleidigung“, sagt Hoffmann. Er will weiter
für sein Recht kämpfen. Und dafür hungern. Noch zehn Tage.
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Internetseiten
Es sind
zahlreiche Fronten, an denen Rainer Hoffmann seinen Kampf um das, was er
für die Wahrheit hält, und die angeblichen Vorzüge der Solarenergie
ausficht. Hoffmanns Feldzug füllt Aktenordner und Berge von Papier.
Einzelheiten, auch nur ansatzweise aufzuzählen, würde den Rahmen eines
Zeitungsartikels bei Weitem sprengen. Wer Details nachlesen möchte,
findet im Internet:
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mein Kommentar:
Soll man sich über diesen Artikel freuen oder
ärgern? Zugegeben, es ist nicht höchste journalistische Recherche die aus
diesem Artikel spricht. Der Journalist hat sich keinesfalls die Mühe gemacht,
die Aussagen irgendwie zu überprüfen. (Oder zumindest hat er evtl. Ergebnisse
nicht in den Artikel einfließen lassen.) Es wäre leicht gewesen, wesentliche
Angaben zu überprüfen, schließlich werden die Internetseiten sogar genannt, und
sind für jeden zugänglich. Ich denke, dazu fehlte der Mut. Es lässt sich auch der
Eindruck nicht leugnen, dass Herr Hoffmann etwas ungünstig geschildert wird.
Macht nichts. Ich sehe den Artikel dennoch positive. |
Es werden die
Internetseiten genant, und wer dies nutzt, wird sich ein eigenes Bild von
der ganzen Sache machen können. Auch wer sich nicht die Mühe macht, die
Internetseiten zu studieren, wird sich vielleicht die Frage stellen, wieso in
Deutschland gefährliche Sexualstraftäter und Gewaltverbrecher frei rumlaufen
dürfen, andere anscheinend unendlich häufig Bewährung erhalten, während man für
die Verbreitung von Wahrheit oder Meinungen für 20 Tage inhaftiert wird. Wer schon
mal versucht hat die Presse in seiner Sache zu mobilisieren, wird wissen, wie schwierig
das ist. So gesehen sehe ich den Artikel überwiegend positiv. Ich muss sogar
feststellen, dass auch ich mich geirrt habe. Hatte ich doch geschrieben, wenn
in dieser Sache jemand berichtet, dann die Bild. Der WAZ-Gruppe traute ich dies nicht
zu. Ich hatte also Unrecht, und freue mich sogar darüber.
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| Mein Kommentar im WAZ-Forum | |
Dieser Fall existiert seit 1996. Ich kenne
diesen Fall und Herrn Hoffmann erst seit 2007. Da hat also ein Unternehmen
geworben mit „15 Jahren Berufserfahrung“ einige Jahre später warb er nur noch
mit „5 Jahren Berufserfahrung“. Merkwürdig, und aufgedeckt hatte diesen
Schwindel Herr Hoffmann. Verkauft wurden ihm eine 7,5 qm Solaranlage, obwohl
nur 6 qm auf das Dach passten. Anschließend wurde behauptet, dass 6 qm ausreichend
wären um die Leistung zu erbringen, die doch eine 7,5 qm Anlage bringen sollte.
Bei der Installation des Kessels merkte nur der Unternehmer nicht, dass der
Kessel nicht durch das Dach passte. Daraufhin wurde die Isolation vom Kessel
entfernt, die nachher nicht mehr im Ursprungszustand montiert werden konnte. Und
so weiter, usw. Wenn bei diesem Sachverhalt auch noch ein Richter urteilt, Herr
Hoffmann habe diesen Murks zu 100% zu bezahlen, dann bringt dies das
Rechtsempfinden stark ins wanken. Dies gilt auch für einen Oberstaatsanwalt,
der 2007 mehrfach behauptete, Herr Hoffmann habe während der Verhandlung etwas
gesagt, was er tatsächlich niemals gesagt hatte. Heimliche Aufzeichnungen der
Verhandlung überführen den OS der Lüge.
Merkwürdig, dass das Gericht eine
Zeitungsannonce des Unternehmers aus 1998 akzeptierte, die doch niemals eine
Rolle für den Auftrag 1996 gespielt haben kann. Wieso verweigerte das Gericht zudem
das rechtliche Gehör, in dem ein Gutachten verweigert wurde, welches die Mängel
belegte? Wieso heben die nächsten Instanzen das Fehlurteil nicht auf, sondern
agieren nach dem Krähenprinzip, wonach die eine Krähe der anderen Krähe kein
Auge aushackt? Wenn der Volksmund sagt, „Vor Gericht und auf hoher See ist man
in Gottes Hand“, drückt dies doch aus, dass Urteile nicht „Im Namen des Volkes“
gesprochen werden. Es hat den Eindruck, als gelte nicht das Grundgesetz,
sondern das juristische Standesrecht. Kein Wunder, dass der Präsident des LG
Bochum den Sitzungssaal verlässt, als ihm Bürger kritische Fragen stellen. Ein
diesbezügliches Video kann auf www.FrankAnne.de
angesehen werden.
Und wieso, haben andere Bürger ähnliche
Erfahrungen wie der Solarkritiker gemacht? So berichtet das Fernsehen im
Oktober 2008 über einen Rentner, der nach dem Einbau einer Solaranlage fast dieselbe
Menge Öl verbrauchte wie vorher. Auf der Homepage des Herstellers warb man mit „60%
Energieeinsparung beim Heißwasser“, und „ähnlich viel bei der Heizung“. Nach
dem Fernsehbericht wurde festgestellt, dass der Rentner tatsächlich höchstens 6,2
Prozent seines Energieverbrauchs durch die Solaranlage decken könnte. Der
Rentner meinte daraufhin, dass er in diesem Fall auf die Solaranlage verzichtet
hätte. Das meinen auch viele, die sich die Seite www.Solarkritik.de vor dem Einbau einer Anlage
ansehen. Diese Art von Solaranlagen rechnet sich meistens nicht. Die Versuche
den Solarkritiker zu psychiatrisieren verwundern nicht, denn wer heute nicht
käuflich ist, muss verrückt sein. Und so gehen die Demos vor dem AG
Recklinghausen, OLG Hamm, der JVA GE und demnächst auch LG Bochum weiter.
| | zum WAZ-Forum | | Kommentar L | |
In Deutschland glaubt noch immer die Mehrzahl
der Menschen, dass es sich hier um einen funktionierenden Rechtsstaat auf dem
Boden einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung handelt, doch diese
Ansicht ist falsch. Die sog. drei Gewalten, Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
und die Justiz sind zwar faktisch per Grundgesetz z.B. an die Grundrechte als
sie unmittelbar geltendes Recht gebunden ( Art. 1.3 GG ) oder sowohl die
vollziehende Gewalt als auch die Gerichte sind dem Rechtsstaatsprinzip gemäß
Art. 20.3 GG unterworfen, die Richter sollen gemäß Art. 97 GG unabhängig und nur dem
Gesetz unterworfen sein, in letzter Konsequenz sind dieses alles jedoch nur
Wunschvorstellungen, denn wenn sich diejenigen Amtsträger, die es betrifft,
nicht daran halten, passiert ihnen nichts.
Der bekannte Strafverteidiger Rolf Bossi hat
es in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz" auf den Punkt gebracht,
Zitat: Selbstherrlichkeit, Willkür und Inkompetenz führen die unabhängige
Urteilsfindung ad absurdum. Falsche Darstellung von Zeugenaussagen, Indizien
oder gutachterliche Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie
abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Beispiel 1986, OLG Celle, Az.: 3 Ws 176/86, Zitat: Ein Finanzbeamter,
der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine
Rechtsbeugung. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu
halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist. Zitatende
Das muss und sollte sich jeder auf der Zunge
zergehen lassen, diesen richterlichen Freifahrtschein für Finanzbeamte. Ähnlich
sieht es beim Bundesfinanzhof aus. 1981 entschied dieser unter dem Az.: VI B 13/81 wie folgt: Es ist davon
auszugehen, dass ein Verwaltungsakt nicht schon alleine deshalb nichtig ist,
weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden
Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind. Zitatende.
Und jetzt der Vorgang vor dem OLG Naumburg,
wonach das richterliche Beratungsgeheimnis ein Kollegialgericht vor der
strafrechtlichen Verfolgung wegen Rechtsbeugung schützen soll. Dabei hat schon
noch zu Zeiten des Reichsgerichtes es geheißen, dass das richterliche
Beratungsgeheimnis einer Aburteilung eines solchen Sachverhaltes nicht
entgegensteht. Das allgemeine und staatliche Interesse an der Aufklärung einer
Rechtsverletzung zu deren Beseitigung oder an der Feststellung einer Straftat
zwecks deren Verfolgung immer höher zu bewerten ist als das Interesse an der
geheimen Beratung. ( Leipziger Kommentar zu § 339 StGB ) Bleibt im Fall des
Solarkritikers zu hoffen, dass die Medien nicht wieder zur Tagesordnung
übergehen, sondern hinter die Kulissen schauen und zwar intensiver und
nachhaltiger als je zuvor, denn wie hat sich der Bundespräsident Horst Köhler
mit Schreiben vom 29.05.2008 in Sachen Grundgesetz geäußert, Zitat: Alle Rechtsnormen stehen in
Deutschland in einer sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz - und
damit die Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Funktion als
Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen - die wesentliche und
ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes. Tatsächlich strahlt die Verfassung auf
alle unsere Rechtsgebiete aus und ist das zentrale Dokument unseres Staates, an
das sich alle drei Gewalten zu halten haben. Zitatende
Das sollte ein Aufruf an die Medien sein, als
sog. 4. Gewalt nachzuschauen und zu kontrollieren, ob sich alle an die
demokratischen Spielregeln in diesem ansonsten liebenswerten Deutschland
halten. Wer es nicht tut, muss damit rechnen, entdeckt und zur Verantwortung
gezogen zu werden, ohne Ansehen der Person. Eigentlich sollte das helfen.
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Natürlich kann auch der beste Richter mal
einen Fehler machen. Auch der ehrlichste Richter wird ein Fehlurteil liefern,
wenn er wenn er an falsche Zeugen gerät. Fehlurteile werden sich also nicht
ganz vermeiden lassen. Aber wenn ein Richter eine Annonce aus 1998 als Grundlage
für einen Vertrag von 1996 annimmt, dann kann das sicherlich nicht der beste
Richter sein. Und wenn Richter vorhandene Gutachten nicht zur Kenntnis nehmen, somit
das rechtliche Gehör verweigern, und zudem Aussagen einer Prozesspartei
(nachweislich) verdrehen, dann kann dies nicht der ehrlichste Richter sein.
Durch die Verhaftung des Solarkritikers korrigiert
die Justiz nicht einen einzigen Fehler. Was also soll mit dieser Verhaftung
bezweckt werden?
Es soll bezweckt werden, den Solarkritiker
mundtot zu machen.
Es soll bezweckt werden, dass der Solarkritiker
seine negativen Justizerfahrungen nicht weiter verbreitet.
Es soll bezweckt werden, dass das vermeintlich
hohe Ansehen der Justiz nicht weiter beschädigt wird.
Und es soll auch bezweckt werden, dass Herr
Hoffmann endlich Ruhe gibt, damit sich die Justiz mit ihren Fehlern nicht
länger beschäftigen muss.
Vermutlich soll durch die Inhaftierung auch
eine gesellschaftliche Isolation des Justizopfers und seinem Umfeld, evtl. auch
über die Haftzeit hinaus, erreicht werden.
Vielleicht soll sogar bezweckt werden, dass
die Existenz des Justizopfers vernichtet wird, um ihm die finanzielle
Möglichkeit, für sein Recht zu kämpfen, genommen wird.
Und was haben die Juristen erreicht?
Statt ihn mundtot zu machen, teilte Herr
Hoffmann bereits mit, weiter zu machen und nun auf europäischer Ebene gegen die
deutsche Justiz/Richter vorzugehen.
Statt eine Weiterverbreitung der negativen Justizerfahrungen
zu verhindern, geht dies durch das Internet, zahlreiche Foren und inzwischen
sogar durch die Printpresse.
Statt das vermeintlich hohe Ansehen der Justiz
zu bewahren, macht sich die Justiz gerade bundesweit lächerlich.
Statt sich nicht länger mit ihren Fehlern
beschäftigen zu wollen, sorgen Internet, Presse und zahlreiche Demonstrationen
vor dem AG Recklinghausen, LG Bochum, OLG Hamm und sogar vor der JVA
Gelsenkirchen, dass sie sich nun täglich damit beschäftigen müssen.
Statt eine gesellschaftliche Isolation des
Justizopfers zu erreichen, haben sich sofort die Reihen geschlossen. Die erste
Demonstration vor der JVA Gelsenkirchen fand statt, noch bevor der Solarkritiker in die JVA gebracht
wurde. Wir sind halt keine Beamten, wir sind halt schnell.
Auch die Existenz des Prokuristen konnte nicht
vernichtet werden, da die Firma sofort erklärte, dass sie uneingeschränkt
hinter dem Inhaftiertem stehen.
Es ist vollkommen unerheblich, ob Rainer die
20 Tage absitzt oder vorzeitig entlassen wird. Denn mit jedem weiterem Hafttag
macht sich die Justiz weiter lächerlich, und das ist gut so. Die Unfähigkeit
der Richter ist offenkundig geworden.
Dabei wäre es doch einfach Ruhe in diese Sache
zu bringen. Dafür müssten sich die Richter nur darauf besinnen, endlich mal
Recht zu sprechen. Zur Erinnerung, auch wenn kein Richter jemals vom Volk
legitimiert wurde, Urteile „Im Namen des Volkes“ zu sprechen, so werden sie von
diesem doch dafür bezahlt.
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Zivilcourage:
Bald ist es wieder soweit. Bald werden die
Kanzlerin und der Bundespräsident wieder eine Neujahrsansprache halten. Wetten,
wie in den vergangen Jahren, wird man den Bürger wieder zu mehr Zivilcourage
und Eigeninitiative auffordern.
Ich wurde 2007 für Zivilcourage von einer
Gelsenkirchener Partei ausgezeichnet. Bei meiner Rede teilte ich den Anwesenden
mit, dass trotz der schönen Reden der Politiker, Zivilcourage in Deutschland
nicht wirklich gewollt ist. Zumindest dann nicht, wenn sich diese Zivilcourage
gegen die Obrigkeit richtet.
Wird Kritik gegen Politiker und Manager evtl.
noch geduldet, dann hört der Spaß aber auf, wenn sich diese gegen unseren
Justizapparat richtet. Mit den Worten: “Das (angeblich) hohe Ansehen der Justiz
ist höher zu bewerten, als das Interesse eines Bürgers, der Justiz Fehler
nachzuweisen“, verweigerte der Direktor des AG Stade einem Bürger die
Akteneinsicht. Mit anderen Worten, baut die Justiz Mist, dann gibt es keine
Akteneinsicht, denn dann könnte man ja dagegen angehen, und der Justiz ihre
Fehler vorhalten. Wie da Justiz funktionieren soll, ist ein Rätsel. Und der
Präsident des LG Bochum verlässt fluchartig den Sitzungssaal, als er mit
kritischen Bemerkungen von Bürgern konfrontiert wird. (Der Solarkritiker hat
dies per Video festgehalten. Dies kann über www.FrankAnne.de
abgerufen werden.)
Wie wenig Zivilcourage erwünscht ist, zeigt
doch die Verhaftung des Solarkritikers. Statt Recht zu sprechen versucht die
Justiz den Bürger mundtot zu machen und seine Existenz zu vernichten, in dem
man ihn einfach wegsperrt.
Was ist aus dieser Republik geworden? Eine Republik
in der Rechtsbeugung Tradition hat. Die Nazis bezeichneten die Justiz der
Weimarer Republik als volksfremd. Keiner der als volkfremden bezeichneten
Richter wurde jedoch dafür zur Rechenschaft gezogen. Stattdessen bestand die neue
Nazijustiz aus den alten volksfremden Richtern. Die Nazijustiz wurde dann
später als Unrechtsjustiz bezeichnet, ohne dass die Unrechtsrichter zur
Rechenschaft gezogen wurden. Stattdessen wurden diese Richter sowohl in die
neue DDR-Justiz als auch BRD-Justiz übernommen. Die DDR-Justiz wurde als
Willkürjustiz bezeichnet, die Richter aber auch gleich wieder in die neue
Justiz übernommen. Die Verfolgung und Verurteilung beschränkte sich auf einen
Promillebereich. So warten wir also auf ein neues politisches System, um dann
wieder offiziell zu erfahren, wie schlimm doch die BRD-Justiz war.
Das die WAZ darüber berichtet, freut und wundert
mich. Lange Zeit berichtete die WAZ wenig kritisch über den Amtsrichter am AG
GE-Buer, der selbst unter seinen Kollegen als Problemfall angesehen wird. Aber
trotzdem ist keine Volljurist bereit oder in der Lage, gegen diesen Richter
vorzugehen. Wenigstens berichtet die WAZ inzwischen kritischer über diesen
Richter.
Nicht nur die Verhaftung des Solarkritikers
zeugt von dem Zustand der Justiz. So versuchte z.B. der Buersche Amtsrichter eine
Hausdurchsuchung mit regelmäßigen Gerichtsbesuchen zu begründen. Als es nicht
gelang den Prozessbeobachter dadurch von seinen Gerichtsbesuchen fernzuhalten,
verabredeten mindestens 2 Richter die Person wegen seines T-Shirts zu verhaften.
Dieses T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ trug ich bereits seit 18
Monaten während meiner Prozessbeobachtungen, ohne dass dies jemals Grund für
eine Beschwerde gewesen wäre. Der anwesende Staatsanwalt wurde von dem Richter aufgefordert
ein Strafmass für diese plötzliche Missachtung des Gerichts zu fordern. Das einzige
was der Staatsanwalt forderte, war ein Freispruch. Der Richter ordnete jedoch 4
Tage Haft an.
Gerade habe ich auch noch Kenntnis eines Schreibens
erhalten. Darin teilt das OLG-Hamm dem Justizopfer mit, dass das AG
Gelsenkirchen tatsächlich einen Fehler gemacht habe, aber das OLG nicht in der
Lage wäre, dies zu ändern.
Da fragt sich der Bürger, wo bleibt die
Zivilcourage von denen, die vom Bürger Zivilcourage fordern, und die vom Bürger
auch noch bezahlt werden? Die stupiden Schreiben, mit der Mitteilung, die
Justiz sei unabhängig, werden schon lange nicht mehr als ausreichend angesehen!
B. Schreiber
Vorsitzender des BdF
Beamtendumm-Förderverein
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