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Beamtendumm-Förderverein
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| Datum | .................................................
| | 2009.05.08 | ... | ...
Internet Presse TV | | ................................................. | | Frankfurter Rundschau | ... | ...
Thema/Rubrik
| | ................................................. | | Politik | ... | ...
Überschrift
| | ................................................. | | Nicht zu fassen | ... | ... ... | ...
Rechtsbeugung durch
Richter | Nicht zu fassen | | von Ursula Knapp | | ............................................................................................................................................................................................................................................ | Karlsruhe. Verletzt ein Richter im Amt sehenden
Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine
Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter
sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies
folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG)
Naumburg vom vergangenen Jahr.
Begründung: Angesichts des
Beratungsgeheimnisses sei nicht feststellbar, welche der drei
Richter die willkürliche Entscheidung trafen. Theoretisch könnten nur
zwei die Mehrheitsentscheidung getragen haben. Dieses "Rechtsbeugungsprivileg"
nannte jetzt ein ehemaliger Richter einen Skandal. In der
jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Betrifft Justiz fordert Christoph
Strecker (Stuttgart) eine Gesetzesänderung. Hintergrund der Anklage wegen
Rechtsbeugung ist der Fall eines türkischen Vaters, der um
seinen nicht ehelich geborenen Sohn kämpfte. Die Mutter hatte das Kind gegen
seinen Willen zur Adoption freigeben wollen. Nach dem Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof sprach auch das Bundesverfassungsgericht dem
Vater ein Umgangsrecht zu. Das Familiengericht Wittenberg traf
eine entsprechende Umgangsregelung, das OLG Naumburg hob diese aber
wieder auf. Inzwischen lebt das Kind beim Vater.
Interessante daran: Das OLG war
gar nicht zuständig. Nach den Verfahrensvorschriften war es
nicht zulässig, die Umgangsentscheidung aufzuheben. Das Verfassungsgericht sprach von
einer "willkürlichen" Entscheidung. Das
rief die Staatsanwaltschaft Naumburg auf den Plan, die die drei beteiligten
OLG-Richter wegen Rechtsbeugung anklagte. Die Eröffnung des Strafverfahrens
wurde aber abgelehnt. In
letzter Instanz entschied
darüber das OLG Naumburg, also dasselbe Gericht, an dem die
Rechtsbeugung mutmaßlich begangen wurde.
Das OLG argumentierte, es sei
nicht feststellbar, wer die Verantwortung trage, weil alle die Aussage
verweigerten und das Beratungsgeheimnis die Offenlegung des
Abstimmungsergebnisses nicht erlaube.
Diese "strukturelle
Straflosigkeit" eines Kollegialgerichts nennt Strecker in seinem Aufsatz eine
"Katastrophe für den Rechtsstaat". Denn nur Einzelrichter müssten nach
der Logik der OLG-Entscheidung für Rechtsbeugung einstehen, da bei
ihnen die Verantwortlichkeit feststehe.
Strecker führt aus, dass auch
überstimmte Mitglieder eines Spruchkörpers für das von ihnen
unterschriebene Urteil verantwortlich sind. Außerdem stellt er in
Frage, dass das Beratungsgeheimnis auch das Abstimmungsergebnis umfasst.
Für die Zukunft fordert der Jurist, dass überstimmte Richter ihren
Widerspruch dokumentieren können.
Das Recht, ein Sondervotum
abzugeben, gilt bisher nur für das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe. Strecker
fordert den Gesetzgeber auf, diese
Regelung jetzt auf alle Gerichte auszudehnen und das geltende
Gerichtsverfassungsgesetz zu erweitern. Der inzwischen pensionierte Richter wörtlich:
"Spätestens dann wäre es endgültig vorbei mit dem
Rechtsbeugungsprivileg."
| | Kommentar:
Diesen Artikel finde ich
äußerst interessant. So interessant wie den Leserbrief von
Richter Fahsel.
Die Tatsache, dass der Straftatbestand der Rechtsbeugung kaum verfolgt
und noch
weniger verurteilt wird, bedeutet nicht, dass es solche Straftaten
nicht gibt.
Und es bedeutet auch nicht, dass wir dies nicht mitbekommen. Ganz im
Gegenteil.
Immer deutlicher, immer öfters, werden solche Straftaten bekannt.
Dass das
deutsche
Rechtssystem gar nicht in der Lage ist, solche Straftaten zu verfolgen
und zu verurteilen,
sieht man hier sehr deutlich. Wer erwartet wirklich unabhängige
Richter, wenn
Richter des OLG Naumburg über ihre langjährigen Kollegen desselben OLG
Naumburg
verhandeln und richten müssen.
Mir fällt hierzu übrigens eine
eigene Sache
ein.
Im Februar 2008 behauptete ein
stellvertretender Direktor eines Amtsgericht, in einem Schreiben an die
Polizei, ich sei für ihn verdächtigt, Schmierereien am Gebäude des
Amtsgerichts
angebracht zu haben, obwohl es an diesem Amtsgericht gar keine
Schmierereien
gab.
Vor Jahren gab es zwar mal
kurzfristig den
Vorwurf, ich hätte an einem anderen Gerichtsgebäude angeblich
Schmierereien
angebracht, die damit begründet wurden, dass ich der Täter sein könnte,
weil
ich mir öfters Gerichtsverhandlungen ansehe.
Eine schwache, oder besser
schwachsinnige
Begründung, die da für eine unnütze, willkürliche Hausdurchsuchung
herhalten
musste. Das Verfahren wurde von mir, ohne Gerichtsverhandlung, gewonnen.
Daher hatte
ich eine Unterlassungsklage gegen
den stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts eingereicht. Die Klage
wurde
bewusst nicht bei dem Gericht des stellvertretenden Direktors zur
Niederschrift
aufgegeben.
AG1 übermittelte die
Klage „zuständigkeitshalber“
an das AG2.
AG2 erklärte sich für nicht
zuständig, und
übermittelte die Klage „zuständigkeitshalber“ an das LG
Das LG hielt sich anscheinend
für zuständig,
und lehnte die Klage ab.
Dagegen legte ich Rechtsmittel
ein.
Das OLG Hamm teilte mit, dass das LG die Klage
angeblich korrekt abgelehnt hätte, da das LG für die Klage gar nicht
zuständig
gewesen wäre.
Was für eine schwachsinnige
Begründung! Wenn
das LG für die Klage nicht zuständig war, sondern wie das OLG
behauptete das
Verwaltungsgericht, dann hätte das LG die Klage auch nicht abweisen
dürfen,
sondern hätte, wie bereits zuvor das AG1 und das AG2, seine
Nichtzuständigkeit
mitteilen müssen, und die Klage, nunmehr zum 3. Mal, an das zuständige
Gericht
weiterleiten müssen.
Auch in dem in
der Zeitung geschilderten Fall
ging es um eine Entscheidung des OLG Naumburg, für das das OLG Naumburg
gar
nicht zuständig war. Und man sprach deshalb vom Vorwurf der Rechtsbeugung.
Aber
am Ende geht es natürlich, so oder so,
wie immer aus. Richter
begehen schon seit der Unrechtsjustiz des Dritten
Reichs grundsätzlich keine Rechtsbeugung. Und die geforderte gesetzliche
Änderung, wann wird die kommen? Mich würde es nicht wundern, wenn nie!
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| POGID
: Folterknast : Recklinghausen-feiert
: www.FrankAnne.de/MPresse090508-FrankfurterRundschau.html
: E090609 - V090612
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