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Das offensichtlich
grundgesetzwidrige (Art. 1 Satz 3)
unverhältnismäßige und willkürliche (ohne Gesetz)
Handeln der Finanzverwaltung muss endlich gemäß dem
Legalitätsprinzip das Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden auslösen,
damit in Deutschland wieder rechtsstaatliches Handeln auch der
Finanzverwaltung erzwungen wird.
Der unselige
braune Sumpf mit seiner menschenverachtenden
Scheinlegalität liegt gerade mal zwei Generationen zurück. Wollen wir
so etwas schon wieder erneut probieren?
Dipl. Ing. PETER R...,
48xxx Rheine
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