Aktuell 29.09.08
Report Mainz bringt einen Bericht über einen
Richter, gegen den eine Anklage wegen Rechtsbeugung existiert. Wer die deutsche
Justiz kennt, geht sicherlich davon aus, dass es bestimmt nicht zu einer
Verurteilung kommt. Schließlich wird unter Juristen üblicherweise das
Krähenprinzip (wonach eine Krähe der anderen kein Auge aushackt), über den
Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gestellt. Vielmehr wundere ich mich, und
vielleicht ja auch noch einige andere, weshalb es überhaupt zu einer Anklage in
dieser Sache gekommen ist. Üblicherweise sind es ganz andere Gründe, wenn die
Justiz gegen Juristen vorgeht. Was hier der wahre Grund sein könnte ist nicht
bekannt. Selten genug kommt es vor, dass die Justiz gegen Juristen, besonders
Richter, vorgeht. Justizopfer werden dies natürlich begrüßen, aber man muss
schon sagen, dass wenn der Richter wirklich Täter ist, dann ist er in diesem
Fall auch Opfer. Denn tatsächlich scheint diese evtl. Rechtsbeugung auch
systembedingt zu sein. Und so wie es der Richter darstellt, gehören ja dann
auch noch etliche andere Richter angeklagt, da dies, wie er berichtet, so
üblich ist. Und dann kommen wir wieder zu der Frage zurück, welche anderen Gründe
gibt es, die zur Anklage genau dieses Richters geführt haben?
|