 |
...Die
Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht
kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung,
das
autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler
Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen
Misstrauen und
Ablehnung. ZAP Heft 14/1990, S. 625, Richter Nescovik BGH
|
In Deutschland
kann man, statt einen Prozess zu führen,
ebenso gut würfeln.“ Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger.
Karlsruhe. In einem Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982,
S. 325
|
Aus dem
Gespräch mit Mandanten und insbesondere auch im
Gespräch mit Beschuldigten, die am Anfang jedes Verfahrens jedes Mal
der
Auffassung sind wie sie es wahrscheinlich auch aus dem Fernsehen oder
aus
traktierten Mustern erkennen, das sie völlig objektiv behandelt werden,
wenn
sie vor Gericht stehen und das auch schon die Ermittlungen objektiv
stattfinden. Es gibt dann aber, und da kann ich sagen in fast jedem der
Verfahren egal wie es nachher ausgeht aber auch im Wege dieses
Verfahrens die
Erfahrung für diese betreffenden Personen, die Anfangs diese Auffassung
vertraten, dass sie diese Meinung revidieren müssen.
Er
drängt vielleicht seinen Anwalt bestimmte seiner Meinung
nach entlastende Informationen den Ermittlungsbehörden sofort
mitzuteilen, weil
er sich nicht vorstellen kann in welch erschreckendem Ausmaß das was
zwischen
Rechtsanwalt und Staatsanwalt abläuft Ähnlichkeiten mit einem
Pokerspiel hat.
http://www.beschwerdezentrum.de/ifdm/hohmann_interview.htm
|
Focus Nr. 30,
21.07.2008, Seite 54 "Es ist egal, ob
ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen
Betrug vor
Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen."
"Ich wäre sicherlich ein
schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem
Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum
noch eine
Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare
Formel,
ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im
Prozess
geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen,
dass sich
die Balken biegen. "
Rechtsirrtümer
als Arbeitsbeschaffungsmassnahme |
florierende
juristisch geldbringende "Beleidigungsindustrie":
"Die
Übergröße Zahl dieser Beleidigungsprozesse (Jahr
1927) hatte es mit Nichtigkeiten zu tun - Schimpfreden und Tratsch und
Klatsch,
deren forensische Behandlung eigentlich unter der Würde der Justiz
lag."
Erich Schwinge "Ehrenschutz heute" (1987).
Laut
Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die
Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von
"Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender
Tendenz. In England beschäftigte sich die dortige Justiz 2005 mit 1
Fall von
"Beleidigung". Entsprechend sind etwa 1400 Wohnungsdurchsuchungen und
DNA-Tests erfolgt, die zur Verfolgung von "Beleidigungen" durchgeführt
wurden ('DER SPIEGEL').
"Strafgesetze
gegen Beleidigung und Diffamierung
werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der
Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht
konform
und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie
Meinungsäusserung."KSZE (Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa) 24. Mai 2002 |
| Bundesverfassungsgericht
noch ein Gericht?, Rolf Lamprecht
in NJW 2000, 3543 "Karlsruher Lotterie" |
"Das Saarland
ist ein kleines Land. Da hat man es
nicht gern, wenn Fehler von Polizei und Staatsanwaltschaft die Bürger
verwirren. Da tut keiner dem anderen weh, auch nicht ein Richter dem
Staatsanwalt." (Gisela Friedrichsen, DER SPIEGEL) |
"Anklageschrift,
§§ 200 StPO, Nr. 110-114 RiStBV
Vorsicht:
Die StA ist eine ... ja,
Behörde. Und jede macht es anders, also sollte man sich mal
genau kundig
machen, wie es denn im eigenen Land/Freistaat geht. Alle Schemata sind
Bullshit. |
|
BRD
Mafia, 'Der Deutschland Clan'
"...und
bin eigentlich entsetzt darüber als das was
ich erfahre. Man könnte ja mal sagen es muss ja einmal Schluss sein es
ist
nichts mehr zu toppen aber das Sachsen Beispiel ist wieder ein Beispiel
das das
was in kriminellen Strukturen vorhanden ist doch noch zu toppen ist.",
Die
Justiz als der Hort der Gerechtigkeit und des Rechtes, ich glaub das
ist mittlerweile
eine Illusion geworden.", "Es gibt die Richterin, die kokst gerne...
Da verschwinden die Akten einfach". Jürgen Roth
Video - http://www.youtube.com/watch?v=qolxo2WAKWE |
Focus Nr. 30,
21.07.2008, Seite 86 Leserbrief Dr. Behne
(Tagebuch: Zu langsam für Gerechtigkeit).
Seitdem ich Zeuge war,
wie ein Anwalt seinem potenten Klienten sagte:
Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen, seitdem ich mehrfach
erlebte,
wie verwerflich kriminell die Anwaltschaft sein kann, nehme ich an,
dass
Jurastudenten systematisch gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und
Deutung
von Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann.
|
SENDUNG
VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81)
Die
deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die
Urteile auch auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands
bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer seien demnach
"sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler.
|
Weider (StV 82,545,552) Das
"Schmierentheater" in
Strafverfahren (offene Fragen werden der Prozessöffentlichkeit
präsentiert,
obschon das Ergebnis nach geheimen Absprachen insbesondere für
Besserverdienende schon feststeht)
|
|
Prof. Dr. Torsten Tristan Straub
schreibt am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung:
"Der deutsche Jurist ist
das Produkt einer Ausbildung, die ihn so
gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und
deshalb auch
dessen Wechsel übersteht."
|
Frank
Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 2. April
2008:
”Ich habe unzählige
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann.
Ich …
habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte
Rechtsbrüche
und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil
sie
systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im
Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’. |
Prof.
Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der
Salzgitter AG:
Frank Fahsel, früher
Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke
in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]
Besser kann man den
Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den
Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat
missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]
Der
Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es
praktisch
keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und
Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen
Zahlung
geringer Beträge eingestellt. http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justizsumpfdeutschland.html |
Über
den Niedergang des deutschen Rechtsstaat - Dr. Egon Schneider
- ehemals
Vorsitzender Richter am OLG Köln
Haben
wir noch einen unbeschädigten Rechtsstaat? Können die
Bürger und Anwälte als ihre legitimierten Helfer noch darauf vertrauen,
dass
der Gesetzgeber immer die Gerechtigkeit anstrebt und die Gerichte stets
bemüht
sind, die Gesetze zum Schutz der Bürger fehlerfrei anzuwenden?
Die
Antwort auf diese Frage lässt sich nicht durch die
üblichen abstrakten Beteuerungen finden. Nur die forensischen
Erfahrungen sind
aussagekräftig.[…]
Und
hier liegt vieles im argen, sosehr, dass oft die
Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt.
Wer
nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine
Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt
wird im
Zivilprozess - auf den sich die folgende Darstellung beschränkt - von
den
Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche
Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die
Parteien
das wehrlos hinnehmen.
Berichte
über grobe und gröbste Verstöße gegen das
Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele
sich um
Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit
1992
als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltpraxis (ZAP) den
ZAP-Report:
Justizspiegel eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen
gebeten.
Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben
über ihre
bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber.
Fast alle
äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen
wehrlos
hinnehmen mussten.
Illegal
erhobene Beweise dürfen vor deutschen Gerichten
verwendet werden, Polizisten und Ermittlungsbeamte lügen vor Gericht,
die ach
so gepriesene 'richterliche Unabhängigkeit' wird zu einer Farce, weil
Richter
sich oft als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft fühlen und
gebärden.
http://www.justizirrtum.de/index_forum.htm |
|
"Der
jetzige Zustand in der Justiz beschützt den
Schuldigen, hilft aber nicht dem Unschuldigen"
John-Dylan
Haynes, Current Biology 17/07 S. 323
|
Viele Richter
und Staatsanwälte, die während der
NS-Herrschaft Unrecht sprachen, fanden den Weg zurück in die Justiz. LG
- Präsident
Crome selbst sagt: „Es sei auch heute noch möglich, dass Juristen ihr
Handwerkszeug einer Unrechtsprechung zur Verfügung stellen
können.“
Quelle „Weser Kurier“ 11.03.1999 nachzulesen in „German history“.
Deutsche
Richter von Medien beeinflusst, Strafverteidiger stellen vernichtendes
Urteil
aus
http://www.pressetext.ch/pte.mc?pte=060104002 |
Zitat: "Wenn
der Beruf seinen Mann nicht mehr ernährt
und seine Frau schon gar nicht, dann bricht sich der Existenzdruck dort
Bahn,
wo er gerade will: bei der Kollegialität, bei der Werbung, beim Kampf
um den
lukrativen Mandanten, bei der Gebührenehrlichkeit, bei der Beratung
über den
Erfolg von Klage und Rechtsmittel, bei der vorbehaltlosen
Identifizierung mit
dem Willen des Mandanten." Amtsrichter Klaus Burckhardt in der
Deutschen
Richterzeitung 1988, S. 186 |
"Die Gerichte
neigen dazu, sich Sachkunde beizulegen,
wo sie ihnen fehlt und fehlen muss. Das hat den Vorteil der
Beweisersparnis,
den Nachteil der Verfälschung des Sachverhaltes, einen Nachteil, den
die
Revisionsinstanz nicht ausgleichen kann."
Baumbach/Hefermehl
Wettbewerbsrecht 22 Auflg. UWG Einl.
Rdn. 476 |
„Barrelt/Ehlert
sind in einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als die
Hälfte
der von ihnen befragten Richter eingeräumt hat, wegen ihrer
Arbeitsbelastung
nicht sorgfältig genug zu arbeiten“. Zöller/Schneider ZPO 18 Auflg.
1993 §536
Rdn 3. |
„Es gibt in der
deutschen Justiz zu viele machtbesessene,
besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen
offenbar
ausgeschlossen ist.“
Dr.
Egon Schneider
<http://www.justizirrtum.de/schneider.htm>, ehem. Richter
am OLG, in
'Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266) |
„Ich
bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich
nicht
noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen
Richter
machen mir Angst.“
Prof.
Diether Huhn in: 'Richter in Deutschland', 1982,
zitiert nach: 'Diether Huhn in memoriam' von Prof. Dr. Eckhart
Gustavus,
Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 5 |
Vorsitzender
Richter am BGH Gerd Nobbe, Festvortrag: "Der Bundesgerichtshof -
Innenansichten zur Struktur, Funktion und Bedeutung"
"Ein
gewisses Problem liegt aus der Sicht des
Bundesgerichtshofs auch darin, dass die Oberlandesgerichte von der
bestehenden
Möglichkeit, Revisionen zuzulassen, nur sehr zurückhaltend Gebrauch
machen. In
der Praxis erfolgt eine Zulassung vor allem dann, wenn der
entsprechende
OLG-Senat glaubt, die Rechtsfragen richtig entschieden und ein auch
handwerklich gutes Urteil gemacht zu haben, das seiner Meinung nach ein
paar
Streicheleinheiten durch den Bundesgerichtshof verdient hätte. In
wirklich
zweifelhaften Fragen von grundsätzlicher Bedeutung unterbleibt die
Zulassung
dagegen manchmal. Im Hintergrund steht hier die Furcht, der
Bundesgerichtshof
werde das Urteil möglicherweise aufheben und die Sache vielleicht sogar
zurückverweisen. Der damit bei Kollegen und Anwälten möglicherweise
verbundene
Ansehensverlust und die Aussicht, sich noch einmal mit der Sache
befassen zu müssen,
wirken abschreckend."
|
Wir glauben euch nicht mehr und eurer Waage -
Das Ding hängt schief! Das sehn wir alle Tage. Die Binde der Justitia -
welch
ein Bruch! Steht auf! Und dies sei euer Urteilsspruch: Sehn wir euch
an, packt
uns ein tiefes Graun - Wir haben zu euch Richtern kein Vertrauen! Kurt
Tucholsky, Spottlied "Zu einigen dieser Prozesse"
|
| Die Justiz ist in Deutschland die Hure der
Fürsten, Georg Büchner, Der
Hessische Landbote |
Die Gerechtigkeit wohnt in einer
Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat. Friedrich Dürrenmatt
(1921-1990)
|
|
Juristen
sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen.
Harold Pinter, Literaturnobelpreisträger 2005
|
Erben der Firma Freisler, Henryk M. Broder über
deutsche Gerichte |
3.
Die Unabhängigkeit der Richter als Pfeiler des
Rechtsstaates dient in aller ersten Linie dem Bürger und soll ihm
Schutz vor
Manipulation und Willkür garantieren.
Tatsächlich
ist es genau umgekehrt; in der Rechtspraxis
verhindert die Berufung auf die richterlicher Unabhängigkeit, dass der
Bürger
sich gegen richterliche Manipulation und Willkür effektiv zur Wehr
setzen kann.
4.
Ist es nicht Furcht einflößend, wenn der ehemalige Präsident
des Bundesverfassungsgerichts Zeidler die Richterschaft gewarnt hat,
langfristig eine Art "Adelsregime" anzustreben? Er muss offenbar
bedrohliche Tendenzen in diese Richtung wahrgenommen haben.
5.
Auch Dieterich, seit 1994 Präsident des Bundesarbeitsgerichts,
sah sich veranlasst, die Maßstäbe zurecht zu rücken. Die
verfassungsrechtlich
garantierte Unabhängigkeit ist keine persönliche Vergünstigung für
qualifizierte Amtsträger und weder Standesvorrecht noch Gratifikation.
Erst
recht seien Richter "keine höheren Wesen", ihr Hang zur
Selbstüberheblichkeit müsse gedämpft werden und strenge Kritik an der
Justiz
sei verständlich, da in einer Demokratie Misstrauen gegenüber der
Staatsgewalt
erste Bürgerpflicht sei.
8.
Heribert Prantl, Spitzenmann der "Süddeutschen
Zeitung", stellte in Anlehnung an den ehemaligen BGH-Präsidenten
Professor
Gerd Pfeiffer fest, dass der Hinweis auf die richterliche
Unabhängigkeit nicht
selten als Ausrede für geistige Unbeweglichkeit, zur Bemäntelung von
Borniertheit, zur Kaschierung von Voreingenommenheit und zur Tarnung
von
Faulheit diene. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Rainer Voss
wollte
die prinzipielle Richtigkeit dieser Feststellung nicht bestreiten!
10.
Die von der Richterschaft lancierte Suggestion, die
Berufsgenossen seien eine "geschlossene Gesellschaft der Heiligen",
ist nach der Auffassung des ausgewiesenen Fachmanns Wolfgang Neskovic
(neunte
Zivilsenat BGH) nicht nur ein Märchen, sondern schlicht dummes Zeug, da
er in
langjähriger Betrachtung von Richtern, insbesondere bei
Karrieredrängeleien,
mehr moralische Fragwürdigkeiten als in der Politik erlebt habe.
12.
Kein Bereich der öffentlichen Verwaltung ist nicht von
dem Krebsgeschwür der Ämterpatronage zersetzt. Parteizugehörigkeit
verschafft
in der BRD größere Privilegien, als sie früher in vorkonstitutioneller
Zeit der
Adel hatte, weil nach der Reichskammergerichtsordnung von 1555
lediglich vier
von fünfundzwanzig Richtern adelig sein mussten und der Klerus sich mit
einem
katholisch-evangelischen Proporz beim Vorsitz der beiden Senate
zufrieden gab!
13.
Die Einsicht, daß es Infamien gibt, die nicht
justitiabel sind, fällt keinem leicht; umso mehr, wenn es um bis zur
Verachtung
betriebene Exzesse bei den Auskungeleien der Bundesrichter geht.
14.
Wer die Sozialisation der Richter kennt, weiß, dass
Innovation ein Fremdwort bleiben wird. Zu ihrem Psychogramm gehört,
dass sie
den Ehrgeiz, Klassenprimus zu sein, im Berufsleben nicht abgelegt
haben. Jeder,
der unbedingt Karriere machen will, wird sich lieber physisch und
psychisch
verschleißen, als mit seinen Kollegen an einem Strang zu ziehen.
15.
Als der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wiebel die
jahrzehntelange verfassungswidrig praktizierte Geschäftsverteilung bei
überbesetzten Senaten kritisierte, wurde er von vielen seiner Kollegen
am
höchsten deutschen ordentlichen Gericht mit einer Fülle emotionaler
Reaktionen
bedacht, die man nur als Mobbing bezeichnen konnte. Er hatte sowohl
gegen die
Kleiderordnung, als auch gegen die Hackordnung verstoßen. Solche
gruppendynamischen
Prozesse sind psychologisch längst aufgeklärt. Die Ächtung des
Außenseiters
wird vorrangig in Gruppen festgestellt, die von der unverrückbaren
Selbstverständlichkeit der von ihnen vorgenommenen Bestimmungen am
festesten
überzeugt sind und die solche Überzeugung am lautesten proklamieren
müssen, um
ihren inneren Halt nicht zu verlieren (Professor P. R. Hofstätter).
20.
Viele Richter sind entweder verlogen oder schizophren,
weil sie sowohl den Anpassungsdruck des hierarchischen Systems als auch
die
eigene Anpassung leugnen. Sie begreifen sich als Teil eines
übergeordneten
Ganzen und auch als Vollstrecker eines übergeordneten Willens. Diese
Überangepasstheit
empfinden sie nicht als schmerzliche Deformation ihrer Persönlichkeit,
sondern
ihr subalternes Verhalten wird zur staatstragenden Gesinnung
hochstilisiert und
als wertvolle Charaktereigenschaft erlebt.
21.
Bevor es die Seilschaften in der Ex-DDR gab, gab es
ganz andere. Zuerst die NSDAP-Nachfolge-Seilschaften und heute kann
keiner
ernsthaft in Abrede stellen, dass "alte Herren" nicht immer wieder
‘mal für den Nachwuchs ihrer Burschenschaft sorgen und der Rotarier dem
Club-Mitglied in die Steigbügel hilft.
23.
Alles in allem:
Der
deutsche "Justizladen" ist wenig
vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so
schmuddelig
und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht, einen riesigen Bogen
machen
und - wenn er könnte und darum wüsste - bei der Konkurrenz kaufen.
Richter
am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625. |
Richter
am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625.
„Der
Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird
selten gestört. Kritik von Prozessparteien, RAen und Politikern prallt
an einem
Wall gut organisierter und funktionierender
Selbstimmunisierungsmechanismen ab.
Die Kritik von RAen und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig
zurückgewiesen ... Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass
ein
Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und
wirtschaftliche
Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand
öffentlicher Kritik entzogen hat. ... Die Rechtsprechung ist schon seit
langem
konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur
noch 30 %
der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der
Lotteriecharakter der
Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und
die
Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger
schaffen
Misstrauen und Ablehnung. ... Das Fortbildungsinteresse von Richtern
ist
schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein .anständiges'
Beiprogramm
die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere
sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen
Erkenntnissen
begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit
erschreckender
Ignoranz und greift stattdessen lieber auf Alltagsweisheiten und
Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen
Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte
der
Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis
immer noch
als Nachweis besonderer Befähigung. ... Neue Richterinnen und Richter
braucht
das Land.“ |
Richter
am OLG Karl Friedrich Piorreck: ZAP Heft 24/1990,
S. 49.
„Die
tatsächliche Steuerungsmacht ermöglicht es der
Exekutive, vom Richterbild des GG, das durch die Abkehr vom
richterlichen
Beamten und beamteten Richter geprägt ist, nach ihrem Gutdünken
abzuweichen.
Viele Personalentscheidungen lassen Anforderungsprofile erkennen, bei
denen
Erfahrung und Befähigung als Richter immer weniger, Erfahrung und
Befähigung
als Beamte immer mehr Gewicht haben. ... Die ohnehin viel zu große
Steuerungsmacht der Exekutive nimmt bei steigender Geschäftsbelastung
der
Gerichte und beförderungsungünstiger Alterstruktur der Richter weiter
zu. Die
Auswirkungen auf das Verhalten der Richter sind verheerend. Sie können
sich den
vielerorts praktizierten Belohnungssystemen kaum entziehen und passen
sich an,
damit sie nicht ausgesteuert werden. .Vorauseilender Gehorsam' nimmt
immer mehr
zu. Allerdings werden auch die .inneren Kündigungen' immer häufiger."
|
Richter
a.D. Ulrich Vultejus DRiZ 1993, 177 ff., 183.
Sollte
sich der von mir vermutete Zusammenhang bestätigen
und sollte es richtig sein, dass die Belastung der Richter erster
Instanz
mittelbar zu einer abnehmenden Akzeptanz ihrer Entscheidungen führt, so
würde
die Belastung dieser Richter zu vermehrten Rechtsmitteln und damit zu
einer
erhöhten Belastung der Rechtsmittelinstanz führen -ein Teufelskreis.
Alle
Bemühungen des Gesetzgebers, die Justiz dadurch zu entlasten, dass den
Richtern
vermehrt verkürzte Urteile gestattet werden, wären kontraproduktive
Ausgeburten
bürokratischer Phantasie." |
Dass
Staatsanwälte in Deutschland
"Ermittlungsverweigerer" sein können, wenn die Interessen und das
Ansehen politisch einflussreicher oder sonst mächtiger Personen auf dem
Spiel
stehen, hat Prof. Wilhelm Hennis vor einiger Zeit im Fall der Bonner
"Bundeslöschtage" beklagt. Zornig über "offenbar mangelhafte
Ermittlungen" in einem Fall von "Staatskriminalität", der
"beispiellos ist in der Geschichte westlicher Verfassungsstaaten"
prangerte er in einem Essay für die Hamburger "ZEIT" eine "Untertänige
Justiz" an. |
Es ist auch
schon öfter beklagt worden, die Gerichte
spielten sich als Besserwisser auf und bauten Handlungsspielräume der
Verwaltung so weit ab, dass es immer wieder zur Aufhebung von
Verwaltungsentscheidungen komme, obwohl sich die Verwaltung alle Mühe
gegeben
habe, die Anforderungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen.
|
Der Würzburger
Professor für Betriebswirtschaft Ekkehard
Wenger beklagte, dass es in der Region Stuttgart kaum einen
Handelsrichter
gebe, der nicht durch geschäftliche Beziehungen zur Landesbank
Baden-Württemberg oder zur BW-Bank befangen sei (FAZ vom 1.6.2004).
Der
wohl spektakulärste Fall in Sachen Nebentätigkeiten
betraf vor fast 10 Jahren den ehemaligen Präsidenten des
Oberlandesgerichts
Frankfurt am Main. Er hatte, bevor er den Auftrag der IG Metall annahm,
der ihm
DM 1,3 Millionen einbrachte, bereits vier Nebentätigkeiten: Er war
Präsident
des Hessischen Staatsgerichtshofes, Mitglied im Verwaltungsrat des
Hessischen
Rundfunks und Treuhänder einer Bank und einer Versicherung. |
| (Eine Strafanzeige
wegen
Beleidigung vom Präsidenten des Frankfurter Landgerichts, Berhard
Kramer im
Februar 2006 wurde vom Amtsgericht abgewiesen, weil sich die deutsche
Justiz
ihrem historischen Erbe stellen müsse auch wenn viele Juristen diese
Aussage
als Geschmacklos empfinden würden (FAZ 24.04.2007). Die deutsche Justiz sei nach 1945 „vermutlich
nicht aus der Heilsarmee“
entstanden. |
Befangenheit:
„Befangenheit
an sich: Über den Umgang mit einem
prozessualen Grundrecht“ NJW 1993, 2222, Dr. Lamprecht, Karlsruhe
„Schlüssel
des Befangenheitsrechts ist der Bürger. ... Das
Gesetz sieht ihn als Hauptdarsteller, doch die Justiz akzeptiert ihn
nicht
einmal als Statisten. Ohne Grund denn formal gesehen, sind seine Rechte
unbestreitbar.“
„...Entschieden
werden müsse ausschließlich, ob ein am
Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass
hat, an
der Unvorgenommenheit des Richters zu zweifeln. Doch von diesem
Obersatz, der
eine selbstkritische Distanz der Justiz insuinuiert, bleibt im
Einzelfall wenig
übrig. ...Kein Wunder, dass bei manchem aus dem Ideal eine fixe Idee
geworden
ist. Objektivität gilt als Tugend, Subjektivität als Makel.
...Verständlich ist
auch, warum sich alle - Richter wie Anwälte - scheuen, einem anderen
solches
Ungemach zu bereiten. Aus dieser Konstellation erwachsen Begründungen,
die wie
Textblöcke aus dem Computer aussehen. Einer zitiert den anderen, der
konkrete
Teil wird mit einem Halbsatz gestreift, dann folgen zumeist nur
Versatzstücke.
Morgenstern steht Pate: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“
Die
dienstliche Äußerung in Ablehnungsverfahren, RA Dr.
Egon Schneider, NJW 2008 Heft 8
Ablehnungsverfahren
waren noch vor einigen Jahren selten.
Das hat sich geändert. Anwälte sehen sich immer häufiger genötigt, auf
diese
Weise ihre Mandanten zu schützen.
Die
Kontroll- und Beschwerdegerichte setzen sich
durchgehend über das Gesetz hinweg, indem sie jede, aber auch jede
Leerformel
als genügende dienstliche Äußerung gelten lassen. Das geht bis zur
Gehörsverletzung. Eine dienstliche Äußerung, die sich in dem Satz
erschöpft
"Ich fühle mich nicht befangen", brauche dem Ablehnenden nicht
bekannt gegeben zu werden. (ZAP-Justizspiegel, Heft 14/2007, S. 765).
|
Besonders
gefährlich sind Kritiker aus dem Inneren der
Organisationen, weil sie Beweismittel besitzen, von denen Außenstehende
noch
nicht einmal zu träumen wagen. Auch im öffentlichen Dienst gibt es
Leute, die
nicht stillschweigend zusehen wollen, wenn in ihrer Behörde Unrecht
geschieht.
Prominentester Edel-Ödie ist Paul van Buitenen, der als
Finanzkontrolleur
Freundesdienste und wüste Schlampereien in der Europäischen Kommission
aufgedeckt hat. Seine Untersuchungen sorgten unter anderem für den
Abtritt von
Martin Bangemann, Monika Wulff-Mathies und Edith Cresson. Aber van
Buitenen hat
für seinen Mut teuer bezahlt. Seine Sites www.buitenen.com und
home.planet.nl/~hansvb/ sind nicht mehr zugänglich. Er selbst
wurde auf einen Idiotenposten versetzt und durfte Glühbirnen zählen.
|
"Ich
stimme mit Ihnen überein, dass der Rechtsstaat in der Bundesrepublik
Deutschland systematisch abgebaut wird."
Bemerkung
eines Mitglieds des Deutschen Bundestags und
Mitglieds des Rechtsausschusses im Jahre 1997
|
Staatsanwaltschaft:
Kriminelle
Staatsanwälte:
Die
Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist
vielen deutschen Bürgen nicht klar. 99 Prozent aller Deutschen halten
Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz. Für Hüter des
Rechtsstaats.
Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen unsere
Rechtsordnung und
übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht
sprechen.
Das Ganze läuft unter dem Begriff "Legalitätsprinzip". Vor dem Gesetz
sind danach alle Deutschen gleich.
So
steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich
geduldig. 60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in
Deutschland
gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte
Richter und Staatsanwälte auf explizit "kriminelles", d.h. aktiv
ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von
"oben" geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von
Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben
Spiel
sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland.
Die Verfolgung
selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an
der
Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln.
Was
Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz
besonders.
Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr
Tun
fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von
Regierungskriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der
Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte.
Prof.
Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz http://www.flegel-g.de/insiderwissen-75.html
|
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|gsl-team|
|spar-mehr|
|spar-mehr|
|sparmehr|
|p|
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