FrankAnne.de/M1H000 - V20081203
 
 
 

  Zitate                         Hier kostenlos SMS versenden -->>     SMS-4.DE     SMS-to.DE     mobellion
...Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. ZAP Heft 14/1990, S. 625, Richter Nescovik BGH
In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“ Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982, S. 325
Aus dem Gespräch mit Mandanten und insbesondere auch im Gespräch mit Beschuldigten, die am Anfang jedes Verfahrens jedes Mal der Auffassung sind wie sie es wahrscheinlich auch aus dem Fernsehen oder aus traktierten Mustern erkennen, das sie völlig objektiv behandelt werden, wenn sie vor Gericht stehen und das auch schon die Ermittlungen objektiv stattfinden. Es gibt dann aber, und da kann ich sagen in fast jedem der Verfahren egal wie es nachher ausgeht aber auch im Wege dieses Verfahrens die Erfahrung für diese betreffenden Personen, die Anfangs diese Auffassung vertraten, dass sie diese Meinung revidieren müssen.
Er drängt vielleicht seinen Anwalt bestimmte seiner Meinung nach entlastende Informationen den Ermittlungsbehörden sofort mitzuteilen, weil er sich nicht vorstellen kann in welch erschreckendem Ausmaß das was zwischen Rechtsanwalt und Staatsanwalt abläuft Ähnlichkeiten mit einem Pokerspiel hat.
http://www.beschwerdezentrum.de/ifdm/hohmann_interview.htm

Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 "Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen."
"Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch eine Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. "
Rechtsirrtümer als Arbeitsbeschaffungsmassnahme
florierende juristisch geldbringende "Beleidigungsindustrie":
"Die Übergröße Zahl dieser Beleidigungsprozesse (Jahr 1927) hatte es mit Nichtigkeiten zu tun - Schimpfreden und Tratsch und Klatsch, deren forensische Behandlung eigentlich unter der Würde der Justiz lag." Erich Schwinge "Ehrenschutz heute" (1987).
Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. In England beschäftigte sich die dortige Justiz 2005 mit 1 Fall von "Beleidigung". Entsprechend sind etwa 1400 Wohnungsdurchsuchungen und DNA-Tests erfolgt, die zur Verfolgung von "Beleidigungen" durchgeführt wurden ('DER SPIEGEL').
"Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung."KSZE (Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) 24. Mai 2002
Bundesverfassungsgericht noch ein Gericht?, Rolf Lamprecht in NJW 2000, 3543 "Karlsruher Lotterie" "Das Saarland ist ein kleines Land. Da hat man es nicht gern, wenn Fehler von Polizei und Staatsanwaltschaft die Bürger verwirren. Da tut keiner dem anderen weh, auch nicht ein Richter dem Staatsanwalt." (Gisela Friedrichsen, DER SPIEGEL)
"Anklageschrift, §§ 200 StPO, Nr. 110-114 RiStBV
Vorsicht: Die StA  ist  eine  ...  ja, Behörde. Und  jede macht es anders, also sollte man sich mal genau kundig machen, wie es denn im eigenen Land/Freistaat geht. Alle Schemata sind Bullshit.
BRD Mafia, 'Der Deutschland Clan'
"...und bin eigentlich entsetzt darüber als das was ich erfahre. Man könnte ja mal sagen es muss ja einmal Schluss sein es ist nichts mehr zu toppen aber das Sachsen Beispiel ist wieder ein Beispiel das das was in kriminellen Strukturen vorhanden ist doch noch zu toppen ist.", Die Justiz als der Hort der Gerechtigkeit und des Rechtes, ich glaub das ist mittlerweile eine Illusion geworden.", "Es gibt die Richterin, die kokst gerne... Da verschwinden die Akten einfach". Jürgen Roth
Video -
http://www.youtube.com/watch?v=qolxo2WAKWE

Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 86 Leserbrief Dr. Behne (Tagebuch: Zu langsam für Gerechtigkeit).
Seitdem ich Zeuge war, wie ein Anwalt seinem potenten Klienten sagte: Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen, seitdem ich mehrfach erlebte, wie verwerflich kriminell die Anwaltschaft sein kann, nehme ich an, dass Jurastudenten systematisch gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und Deutung von Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann.

SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81)
Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler.

Weider (StV 82,545,552) Das "Schmierentheater" in Strafverfahren (offene Fragen werden der Prozessöffentlichkeit präsentiert, obschon das Ergebnis nach geheimen Absprachen insbesondere für Besserverdienende schon feststeht)

Prof. Dr. Torsten Tristan Straub schreibt am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung:
"Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht."

Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008:
”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:
Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]
Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justizsumpfdeutschland.html
Über den Niedergang des deutschen Rechtsstaat - Dr. Egon Schneider - ehemals Vorsitzender Richter am OLG Köln
Haben wir noch einen unbeschädigten Rechtsstaat? Können die Bürger und Anwälte als ihre legitimierten Helfer noch darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber immer die Gerechtigkeit anstrebt und die Gerichte stets bemüht sind, die Gesetze zum Schutz der Bürger fehlerfrei anzuwenden?
Die Antwort auf diese Frage lässt sich nicht durch die üblichen abstrakten Beteuerungen finden. Nur die forensischen Erfahrungen sind aussagekräftig.[…]
Und hier liegt vieles im argen, sosehr, dass oft die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt.
Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozess - auf den sich die folgende Darstellung beschränkt - von den Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die Parteien das wehrlos hinnehmen.
Berichte über grobe und gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltpraxis (ZAP) den ZAP-Report: Justizspiegel eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber. Fast alle äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mussten.
Illegal erhobene Beweise dürfen vor deutschen Gerichten verwendet werden, Polizisten und Ermittlungsbeamte lügen vor Gericht, die ach so gepriesene 'richterliche Unabhängigkeit' wird zu einer Farce, weil Richter sich oft als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft fühlen und gebärden.
http://www.justizirrtum.de/index_forum.htm

"Der jetzige Zustand in der Justiz beschützt den Schuldigen, hilft aber nicht dem Unschuldigen"
John-Dylan Haynes, Current Biology 17/07 S. 323

Viele Richter und Staatsanwälte, die während der NS-Herrschaft Unrecht sprachen, fanden den Weg zurück in die Justiz. LG - Präsident Crome selbst sagt: „Es sei auch heute noch möglich, dass Juristen ihr Handwerkszeug einer Unrechtsprechung  zur Verfügung stellen können.“ Quelle „Weser Kurier“ 11.03.1999 nachzulesen in „German history“. Deutsche Richter von Medien beeinflusst, Strafverteidiger stellen vernichtendes Urteil aus
http://www.pressetext.ch/pte.mc?pte=060104002
Zitat: "Wenn der Beruf seinen Mann nicht mehr ernährt und seine Frau schon gar nicht, dann bricht sich der Existenzdruck dort Bahn, wo er gerade will: bei der Kollegialität, bei der Werbung, beim Kampf um den lukrativen Mandanten, bei der Gebührenehrlichkeit, bei der Beratung über den Erfolg von Klage und Rechtsmittel, bei der vorbehaltlosen Identifizierung mit dem Willen des Mandanten." Amtsrichter Klaus Burckhardt in der Deutschen Richterzeitung 1988, S. 186
"Die Gerichte neigen dazu, sich Sachkunde beizulegen, wo sie ihnen fehlt und fehlen muss. Das hat den Vorteil der Beweisersparnis, den Nachteil der Verfälschung des Sachverhaltes, einen Nachteil, den die Revisionsinstanz nicht ausgleichen kann."
Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 22 Auflg. UWG Einl. Rdn. 476
„Barrelt/Ehlert sind in einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als die Hälfte der von ihnen befragten Richter eingeräumt hat, wegen ihrer Arbeitsbelastung nicht sorgfältig genug zu arbeiten“. Zöller/Schneider ZPO 18 Auflg. 1993 §536 Rdn 3.
„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
Dr. Egon Schneider <http://www.justizirrtum.de/schneider.htm>, ehem. Richter am OLG, in 'Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“
Prof. Diether Huhn in: 'Richter in Deutschland', 1982, zitiert nach: 'Diether Huhn in memoriam' von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 5
Vorsitzender Richter am BGH Gerd Nobbe, Festvortrag: "Der Bundesgerichtshof - Innenansichten zur Struktur, Funktion und Bedeutung"
"Ein gewisses Problem liegt aus der Sicht des Bundesgerichtshofs auch darin, dass die Oberlandesgerichte von der bestehenden Möglichkeit, Revisionen zuzulassen, nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen. In der Praxis erfolgt eine Zulassung vor allem dann, wenn der entsprechende OLG-Senat glaubt, die Rechtsfragen richtig entschieden und ein auch handwerklich gutes Urteil gemacht zu haben, das seiner Meinung nach ein paar Streicheleinheiten durch den Bundesgerichtshof verdient hätte. In wirklich zweifelhaften Fragen von grundsätzlicher Bedeutung unterbleibt die Zulassung dagegen manchmal. Im Hintergrund steht hier die Furcht, der Bundesgerichtshof werde das Urteil möglicherweise aufheben und die Sache vielleicht sogar zurückverweisen. Der damit bei Kollegen und Anwälten möglicherweise verbundene Ansehensverlust und die Aussicht, sich noch einmal mit der Sache befassen zu müssen, wirken abschreckend."
Wir glauben euch nicht mehr und eurer Waage - Das Ding hängt schief! Das sehn wir alle Tage. Die Binde der Justitia - welch ein Bruch! Steht auf! Und dies sei euer Urteilsspruch: Sehn wir euch an, packt uns ein tiefes Graun - Wir haben zu euch Richtern kein Vertrauen! Kurt Tucholsky, Spottlied "Zu einigen dieser Prozesse"

Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten, Georg Büchner, Der Hessische Landbote

Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat. Friedrich Dürrenmatt (1921-1990)

 Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen. Harold Pinter, Literaturnobelpreisträger 2005

Erben der Firma Freisler, Henryk M. Broder über deutsche Gerichte

3. Die Unabhängigkeit der Richter als Pfeiler des Rechtsstaates dient in aller ersten Linie dem Bürger und soll ihm Schutz vor Manipulation und Willkür garantieren.
Tatsächlich ist es genau umgekehrt; in der Rechtspraxis verhindert die Berufung auf die richterlicher Unabhängigkeit, dass der Bürger sich gegen richterliche Manipulation und Willkür effektiv zur Wehr setzen kann.

4. Ist es nicht Furcht einflößend, wenn der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Zeidler die Richterschaft gewarnt hat, langfristig eine Art "Adelsregime" anzustreben? Er muss offenbar bedrohliche Tendenzen in diese Richtung wahrgenommen haben.

5. Auch Dieterich, seit 1994 Präsident des Bundesarbeitsgerichts, sah sich veranlasst, die Maßstäbe zurecht zu rücken. Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit ist keine persönliche Vergünstigung für qualifizierte Amtsträger und weder Standesvorrecht noch Gratifikation. Erst recht seien Richter "keine höheren Wesen", ihr Hang zur Selbstüberheblichkeit müsse gedämpft werden und strenge Kritik an der Justiz sei verständlich, da in einer Demokratie Misstrauen gegenüber der Staatsgewalt erste Bürgerpflicht sei.

8. Heribert Prantl, Spitzenmann der "Süddeutschen Zeitung", stellte in Anlehnung an den ehemaligen BGH-Präsidenten Professor Gerd Pfeiffer fest, dass der Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit nicht selten als Ausrede für geistige Unbeweglichkeit, zur Bemäntelung von Borniertheit, zur Kaschierung von Voreingenommenheit und zur Tarnung von Faulheit diene. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Rainer Voss wollte die prinzipielle Richtigkeit dieser Feststellung nicht bestreiten!

10. Die von der Richterschaft lancierte Suggestion, die Berufsgenossen seien eine "geschlossene Gesellschaft der Heiligen", ist nach der Auffassung des ausgewiesenen Fachmanns Wolfgang Neskovic (neunte Zivilsenat BGH) nicht nur ein Märchen, sondern schlicht dummes Zeug, da er in langjähriger Betrachtung von Richtern, insbesondere bei Karrieredrängeleien, mehr moralische Fragwürdigkeiten als in der Politik erlebt habe.

12. Kein Bereich der öffentlichen Verwaltung ist nicht von dem Krebsgeschwür der Ämterpatronage zersetzt. Parteizugehörigkeit verschafft in der BRD größere Privilegien, als sie früher in vorkonstitutioneller Zeit der Adel hatte, weil nach der Reichskammergerichtsordnung von 1555 lediglich vier von fünfundzwanzig Richtern adelig sein mussten und der Klerus sich mit einem katholisch-evangelischen Proporz beim Vorsitz der beiden Senate zufrieden gab!

13. Die Einsicht, daß es Infamien gibt, die nicht justitiabel sind, fällt keinem leicht; umso mehr, wenn es um bis zur Verachtung betriebene Exzesse bei den Auskungeleien der Bundesrichter geht.

14. Wer die Sozialisation der Richter kennt, weiß, dass Innovation ein Fremdwort bleiben wird. Zu ihrem Psychogramm gehört, dass sie den Ehrgeiz, Klassenprimus zu sein, im Berufsleben nicht abgelegt haben. Jeder, der unbedingt Karriere machen will, wird sich lieber physisch und psychisch verschleißen, als mit seinen Kollegen an einem Strang zu ziehen.

15. Als der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wiebel die jahrzehntelange verfassungswidrig praktizierte Geschäftsverteilung bei überbesetzten Senaten kritisierte, wurde er von vielen seiner Kollegen am höchsten deutschen ordentlichen Gericht mit einer Fülle emotionaler Reaktionen bedacht, die man nur als Mobbing bezeichnen konnte. Er hatte sowohl gegen die Kleiderordnung, als auch gegen die Hackordnung verstoßen. Solche gruppendynamischen Prozesse sind psychologisch längst aufgeklärt. Die Ächtung des Außenseiters wird vorrangig in Gruppen festgestellt, die von der unverrückbaren Selbstverständlichkeit der von ihnen vorgenommenen Bestimmungen am festesten überzeugt sind und die solche Überzeugung am lautesten proklamieren müssen, um ihren inneren Halt nicht zu verlieren (Professor P. R. Hofstätter).

20. Viele Richter sind entweder verlogen oder schizophren, weil sie sowohl den Anpassungsdruck des hierarchischen Systems als auch die eigene Anpassung leugnen. Sie begreifen sich als Teil eines übergeordneten Ganzen und auch als Vollstrecker eines übergeordneten Willens. Diese Überangepasstheit empfinden sie nicht als schmerzliche Deformation ihrer Persönlichkeit, sondern ihr subalternes Verhalten wird zur staatstragenden Gesinnung hochstilisiert und als wertvolle Charaktereigenschaft erlebt.

21. Bevor es die Seilschaften in der Ex-DDR gab, gab es ganz andere. Zuerst die NSDAP-Nachfolge-Seilschaften und heute kann keiner ernsthaft in Abrede stellen, dass "alte Herren" nicht immer wieder ‘mal für den Nachwuchs ihrer Burschenschaft sorgen und der Rotarier dem Club-Mitglied in die Steigbügel hilft.

23. Alles in allem:
Der deutsche "Justizladen" ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht, einen riesigen Bogen machen und - wenn er könnte und darum wüsste - bei der Konkurrenz kaufen.

Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625.
Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625.
„Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, RAen und Politikern prallt an einem Wall gut organisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von RAen und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen ... Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. ... Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 % der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. ... Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein .anständiges' Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift stattdessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung. ... Neue Richterinnen und Richter braucht das Land.“
 
Richter am OLG Karl Friedrich Piorreck: ZAP Heft 24/1990, S. 49.
„Die tatsächliche Steuerungsmacht ermöglicht es der Exekutive, vom Richterbild des GG, das durch die Abkehr vom richterlichen Beamten und beamteten Richter geprägt ist, nach ihrem Gutdünken abzuweichen. Viele Personalentscheidungen lassen Anforderungsprofile erkennen, bei denen Erfahrung und Befähigung als Richter immer weniger, Erfahrung und Befähigung als Beamte immer mehr Gewicht haben. ... Die ohnehin viel zu große Steuerungsmacht der Exekutive nimmt bei steigender Geschäftsbelastung der Gerichte und beförderungsungünstiger Alterstruktur der Richter weiter zu. Die Auswirkungen auf das Verhalten der Richter sind verheerend. Sie können sich den vielerorts praktizierten Belohnungssystemen kaum entziehen und passen sich an, damit sie nicht ausgesteuert werden. .Vorauseilender Gehorsam' nimmt immer mehr zu. Allerdings werden auch die .inneren Kündigungen' immer häufiger."

Richter a.D. Ulrich Vultejus DRiZ 1993, 177 ff., 183.
Sollte sich der von mir vermutete Zusammen­hang bestätigen und sollte es richtig sein, dass die Belastung der Richter erster Instanz mittelbar zu einer abnehmenden Akzeptanz ihrer Entscheidungen führt, so würde die Belastung dieser Richter zu vermehrten Rechtsmitteln und damit zu einer erhöhten Belastung der Rechtsmittelinstanz führen -ein Teufelskreis. Alle Bemühungen des Gesetzgebers, die Justiz dadurch zu entlasten, dass den Richtern vermehrt verkürzte Urteile gestattet werden, wären kontraproduktive Ausgeburten bürokratischer Phantasie."
Dass Staatsanwälte in Deutschland "Ermittlungsverweigerer" sein können, wenn die Interessen und das Ansehen politisch einflussreicher oder sonst mächtiger Personen auf dem Spiel stehen, hat Prof. Wilhelm Hennis vor einiger Zeit im Fall der Bonner "Bundeslöschtage" beklagt. Zornig über "offenbar mangelhafte Ermittlungen" in einem Fall von "Staatskriminalität", der "beispiellos ist in der Geschichte westlicher Verfassungsstaaten" prangerte er in einem Essay für die Hamburger "ZEIT" eine "Untertänige Justiz" an.
Es ist auch schon öfter beklagt worden, die Gerichte spielten sich als Besserwisser auf und bauten Handlungsspielräume der Verwaltung so weit ab, dass es immer wieder zur Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen komme, obwohl sich die Verwaltung alle Mühe gegeben habe, die Anforderungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Der Würzburger Professor für Betriebswirtschaft Ekkehard Wenger beklagte, dass es in der Region Stuttgart kaum einen Handelsrichter gebe, der nicht durch geschäftliche Beziehungen zur Landesbank Baden-Württemberg oder zur BW-Bank befangen sei (FAZ vom 1.6.2004).
Der wohl spektakulärste Fall in Sachen Nebentätigkeiten betraf vor fast 10 Jahren den ehemaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Er hatte, bevor er den Auftrag der IG Metall annahm, der ihm DM 1,3 Millionen einbrachte, bereits vier Nebentätigkeiten: Er war Präsident des Hessischen Staatsgerichtshofes, Mitglied im Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks und Treuhänder einer Bank und einer Versicherung.
(Eine Strafanzeige wegen Beleidigung vom Präsidenten des Frankfurter Landgerichts, Berhard Kramer im Februar 2006 wurde vom Amtsgericht abgewiesen, weil sich die deutsche Justiz ihrem historischen Erbe stellen müsse auch wenn viele Juristen diese Aussage als Geschmacklos empfinden würden (FAZ 24.04.2007). Die deutsche Justiz sei nach 1945 „vermutlich nicht aus der Heilsarmee“ entstanden.

Befangenheit:
„Befangenheit an sich: Über den Umgang mit einem prozessualen Grundrecht“ NJW 1993, 2222, Dr. Lamprecht, Karlsruhe
„Schlüssel des Befangenheitsrechts ist der Bürger. ... Das Gesetz sieht ihn als Hauptdarsteller, doch die Justiz akzeptiert ihn nicht einmal als Statisten. Ohne Grund denn formal gesehen, sind seine Rechte unbestreitbar.“
„...Entschieden werden müsse ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvorgenommenheit des Richters zu zweifeln. Doch von diesem Obersatz, der eine selbstkritische Distanz der Justiz insuinuiert, bleibt im Einzelfall wenig übrig. ...Kein Wunder, dass bei manchem aus dem Ideal eine fixe Idee geworden ist. Objektivität gilt als Tugend, Subjektivität als Makel. ...Verständlich ist auch, warum sich alle - Richter wie Anwälte - scheuen, einem anderen solches Ungemach zu bereiten. Aus dieser Konstellation erwachsen Begründungen, die wie Textblöcke aus dem Computer aussehen. Einer zitiert den anderen, der konkrete Teil wird mit einem Halbsatz gestreift, dann folgen zumeist nur Versatzstücke. Morgenstern steht Pate: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“

Die dienstliche Äußerung in Ablehnungsverfahren, RA Dr. Egon Schneider, NJW 2008 Heft 8
Ablehnungsverfahren waren noch vor einigen Jahren selten. Das hat sich geändert. Anwälte sehen sich immer häufiger genötigt, auf diese Weise ihre Mandanten zu schützen.
Die Kontroll- und Beschwerdegerichte setzen sich durchgehend über das Gesetz hinweg, indem sie jede, aber auch jede Leerformel als genügende dienstliche Äußerung gelten lassen. Das geht bis zur Gehörsverletzung. Eine dienstliche Äußerung, die sich in dem Satz erschöpft "Ich fühle mich nicht befangen", brauche dem Ablehnenden nicht bekannt gegeben zu werden. (ZAP-Justizspiegel, Heft 14/2007, S. 765).

Besonders gefährlich sind Kritiker aus dem Inneren der Organisationen, weil sie Beweismittel besitzen, von denen Außenstehende noch nicht einmal zu träumen wagen. Auch im öffentlichen Dienst gibt es Leute, die nicht stillschweigend zusehen wollen, wenn in ihrer Behörde Unrecht geschieht. Prominentester Edel-Ödie ist Paul van Buitenen, der als Finanzkontrolleur Freundesdienste und wüste Schlampereien in der Europäischen Kommission aufgedeckt hat. Seine Untersuchungen sorgten unter anderem für den Abtritt von Martin Bangemann, Monika Wulff-Mathies und Edith Cresson. Aber van Buitenen hat für seinen Mut teuer bezahlt. Seine Sites www.buitenen.com und home.planet.nl/~hansvb/ sind nicht mehr zugänglich. Er selbst wurde auf einen Idiotenposten versetzt und durfte Glühbirnen zählen.
"Ich stimme mit Ihnen überein, dass der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland systematisch abgebaut wird."
Bemerkung eines Mitglieds des Deutschen Bundestags und Mitglieds des Rechtsausschusses im Jahre 1997

Staatsanwaltschaft:
Kriminelle Staatsanwälte:
Die Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist vielen deutschen Bürgen nicht klar. 99 Prozent aller Deutschen halten Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz. Für Hüter des Rechtsstaats. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das Ganze läuft unter dem Begriff "Legalitätsprinzip". Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich.
So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit "kriminelles", d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von "oben" geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungskriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte.
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz http://www.flegel-g.de/insiderwissen-75.html
Counter
PR-4u.net - Pagerank Anzeige ohne Toolbar laal.de Pagerank Anzeige ohne Toolbar




|gsl-team| |spar-mehr| |spar-mehr| |sparmehr| |p|
 
backtop
.:  Frank Anne  :.
  www.FrankAnne.de