| | Richter |
 |  | In
der Weimarer Republik behauptete die Justiz in ihren Urteilen "Es wird
für Recht erkannt". Die Nazis, also die neue Obrigkeit, bezeichneten
dagegen die Justiz der Weimarer Republik als "volksfremd". Volksfremd
bedeutet wohl, dass die Justiz kriminell oder unfähig gewesen sein
müßte. Die meisten der angeblich so volksfremden Justiz, waren
dann auch wieder Richter im 3. Reich, und urteilten nun angeblich "Im
Namen des deutschen Volkes". Das jemand der vorher "volksfremde"
Urteile gefällt hat, nun plötzlich in der Lage sein soll, Urteile im
Namen des deutschen Volkes zu fällen, ist sicherlich nicht unbedingt zu
erwarten. Schon nach dem Krieg bezeichnete die neue Obrigkeit sowohl in
der BRD und DDR, die Justiz des 3. Reichs wieder als Unrechtsjustiz. In
Ost (DDR) und West (BRD) wurden wieder die (überlebenden) Richter
eingestellt, die erst an der "volksfremden" Justiz beteiligt waren, und
danach an der "Unrechtsjustiz des 3. Reichs". Nun behauptete die Justiz
in Ost und West, man würde Urteile "Im Namen des Volkes" fällen. Kaum
vorstellbar, dass Richter, die erst an einer "volksfremden Justiz" und
dann an der "Unrechtsjustiz des 3. Reichs" beteiligt waren, nun
plötzlich Recht "im Namen", eines imaginären, nicht näher genannten,
"Volkes" fällen sollten. Es gilt: "Wer´s einmal beugt, dem glaubt man nicht, auch wenn er nachher ´s Recht verspricht!"Was die wenigsten wissen, und auch ich erst seit kurzem, "Im
Name des Volkes", gilt aber nicht für alle deutschen Gerichte.
Ausgerechnet ein Gericht, das an eine Landesverfassung gebunden ist,
behauptet seine Urteile "Im Namen des deutschen Volkes" zu
fällen. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Vierter Abschnitt - Die Rechtspflege
Artikel 72
(1) Die Gerichte urteilen im Namen des Deutschen Volkes.

Hier wrd
gearbeitet. Bis demnächst

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