Oh Gott,

 schick uns das 5. Reich,

denn das 4.

ist dem 3. gleich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Version 0.37.2 vom 2009.07.19

letzter Eintrag 2008.09.21

letzte Änderung 2007.09.14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Tagebuch

 

von

 

Frank Anne

(Bernd Schreiber)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitten in Europa

 

Geschichten aus dem IV. Reich

 

Der Horror geht weiter

 

 

 

 

 

 

 

 

Beamtendumm-Förderverein

Bernd Schreiber

Ernestinenstr. 6

45883 Gelsenkirchen

FrankAnne@Beamtendumm.de

 

1957.09.xx (xx) XX

Unter dem Vorwand ihr seine Briefmarkensammlung zeigen zu wollen, lockte Herr Keller, der Sohn von Wirtseheleuten Frau Kirner, die Tochter eines Strickwarenunternehmers in seine Wohnung. Bald schon kümmerte man sich nicht mehr um die Briefmarkensammlung, deshalb sollte 9 Monate später ein Baby das Licht der Welt erblicken. Ich! Beide Großeltern erfolgreiche Unternehmer, eine Geburt im Wirtschaftswunderland Deutschland, da erwartet mich sicherlich das Paradies.

 

1957.10.xx (xx) XX

Nach unserer Rechnung bin ich nun minus 6 Monate alt. Mein Erzeuger verbrennt in seinem Auto nach einem Verkehrsunfall. Nun droht mir das, was damals nicht nur für die Mutter eine Katastrophe war, sondern häufig auch für das Kind, eine uneheliche Geburt.

 

1958.xx.xx (xx) WT

Frau Kirner trifft Herrn Schreiber aus Dogern bei Waldshut. Dieser will die ehemalige Jungfrau heiraten, da er die Tochter eines Strickwarenunternehmers, trotz Schwangerschaft, für eine gute Partie hält. Noch vor meiner Geburt erfolgt die Hochzeit.

 

 

1958.06.18 (xx) WT

 

So heute soll ich also das Licht der Welt erblicken. Da mach ich doch besser noch schnell ein Nickerchen bevor es losgeht. Hups, da ist es schon passiert, da hab ich doch glatt meine eigene Geburt verschlafen. Der Arzt packt mich an den Beinchen, und versohlt mir meinen Babypopo bis ich lauthals schreie.

Da wusste ich: „Das Paradies wird die Hölle“

 

Anfangs wohnten wir in Dogern bei meinen Großeltern, die wohnten direkt neben der Dorfschule. Ich sollte Bernd getauft werden, aber der Pastor hatte etwas dagegen. Es gab niemals einen heiligen Bernd sondern nur einen heiligen Bernhard. Und Kirner oder Keller sollte ich auch nicht heißen, sondern natürlich nach dem Ehemann meiner Mutter. So stand in den Papieren der Name „Bernhard Schreiber“, aber ich wurde niemals Bernhard sondern immer Bernd Schreiber genannt. Natürlich wusste jeder im Dorf, dass ich in Wirklichkeit kein Schreiber war, aber ein so liebes und süßes Baby, das niemals Schrie und immer lächelte, musste jeder einfach gern haben. Meine Mutter liebte das Baby, Herr Schreiber war ganz stolz auf das Kind, der Opa Schreiber war ganz vernarrt, und auch Oma Schreiber liebt das Baby. Und weil ich immer lächelte wenn ich wach war wollte mich Oma Schreiber auch mal weinen hören. Sie pustete mir dann immer Lah, leh luh ins Ohr, bis ich dann meinen Mund verzog  und ganz zaghaft mit ein paar Kullertränchen protestierte.

 

1959.05.08 (xx) WT

Keine 11 Monate nach meiner Geburt kam mein Bruder zur Welt. Nachdem nun ein echter Schreiber Nachwuchs da war, war ich für Oma Schreiber nicht mehr besonders interessant. Wir wohnten auch nicht mehr in der Wohnung der Großeltern, sondern ca. 100 Meter in einer Wohnung im Erdgeschoss. Mein Bruder war damals sehr krank. Er hatte einen Magenpförtnerkrampf. Die Behandlung war so langwierig und teuer, dass die Krankenkasse ihn irgendwann ausgesteuert hatte. Das war damals möglich und bedeutete dass die Krankenkasse für seine Behandlung nicht mehr aufkam. Trotzdem bekam man ihn mittels einer speziellen Nahrung durch.

 

1960.08.14 (xx) WT

Meine Schwester wurde geboren.

 

1960.09.09 (xx) WT

Heute haben die Ärzte festgestellt, dass ich an Kinderlähmung (Polio) erkrankt bin. In den letzten 14 Tagen hieß es immer ich sei erkältet. Die Ärzte behaupten auch, dass von der Kinderlähmung nichts zurückbleiben würde, weil ich noch so jung bin, und daher alles wieder raus wachsen würde.

 

1997.12.06 (Sa) GE

Habe seit 3 Tagen jeden Abend eine Schwellung im rechten Fuß. Eine Beule auf der Innenseite des Fußes. Daher entschied ich mich nach Gelsenkirchen Buer zur ambulanten Behandlung ins Bergmannsheil Krankenhaus zufahren. An diesem Tag hatte Schalke ein Heimspiel. Während ich im Krankenhaus behandelt wurde hat man auf dem Krankenhaus-Parkplatz sechs Autos aufgebrochen. Neben 2 ferngesteuerten Autos wurde mir auch eine Tasche mit Papieren geklaut. Daher durfte ich noch am selben Tag zur Polizei fahren und Anzeige erstatten.

 

1998.xx.xx (xx) GE

Habe heute neue Papiere beantragt. Ich hatte nur noch 3 Passbilder. Weil ich nicht wusste ob die ausreichen habe ich beim Einwohnermeldeamt in der Husemannstr. noch 4 Passbilder machen lassen. Dort konnte ich zwar einen neuen Personalausweis und einen Reisepass beantragen, für den Führerschein musste ich aber zum Straßenverkehrsamt nach GE-Buer fahren.

 

1998.xx.xx (xx) GE

Ich bekam Post, dass ich meinen Pass abholen kann.

 

1998.xx.xx (xx) GE

Inzwischen sind ca. 4 Wochen vergangen seit dem man mir mitteilte ich könne den Pass abholen. Dass ich den Personalausweis abholen kann hat man mir nicht mitgeteilt, ebenso wenig kam eine Mitteilung bezüglich des Führerscheins. Ich werde morgen versuchen Pass und Ausweis abzuholen.

 

1998.xx.xx (xx) GE

Habe heute Ausweis und Pass abgeholt.

 

1999.xx.xx (xx) GE

Da ich zurzeit kein Fahrzeug besitze und schlecht laufen kann, habe ich bisher die Abholung meines Führerscheins vor mir her geschoben. Mit Bus und Bahn ist das Straßenverkehrsamt nur schlecht erreichbar, und der Fußweg von der Straßenbahnhaltestelle ist für mich verdammt weit. Aber heute wollte ich meinen Führerschein endlich abholen. Ich habe zwar keinen Bescheid bekommen, aber der Führerschein muss ja inzwischen fertig sein. Denkste. Der Führerschein war keineswegs fertig. Die behaupten doch einfach ich hätte zwar einen Führerschein beantragt und sogar bezahlt, aber angeblich keine Fotos dagelassen. Was für ein Schwachsinn. Ich hatte 3 Passfotos und hatte an dem Antragstag sogar noch 4 Passbilder machen lassen. Weshalb sollte ich einen Führerschein beantragen und keine Fotos mitbringen. Jeder Mensch weiß, dass man Fotos für einen Führerschein braucht. Und weshalb sollte ich einen neuen Führerschein sogar bezahlen, wenn ich diesen wegen fehlenden Bildern gar nicht bekommen kann. Das würde doch gar keinen Sinn machen. Nein, nein die haben die Bilder verschludert. Ich habe die dann gefragt, weshalb hat man mich denn dann nicht angeschrieben, wenn man den Führerschein wegen angeblich fehlender Bilder niemals in Auftrag geben konnte. Die lapidare Antwort: „So was machen wir nicht“. Doch jetzt kommt der Hammer. Die wollen nicht nur neue Fotos, die wollen auch, dass ich den Führerschein noch einmal bezahle. Als ich den klar machte, dass ich den Führerschein bereits bezahlt habe, teilten die mir einfach mit, dass dies im letzten Jahr war. Na und, hab ich im letzten Jahr einen Führerschein gekriegt? Nein. Aber in der Satzung soll stehen, dass mein Geld am 31.12. verfällt. Wenn der Bürger Geld kassiert. ohne eine Leistung zu erbringen verfolgt man ihn wegen Betrug. Die Stadt bezieht sich einfach auf die Satzung. Sollen die Lumpen den Führerschein behalten, von mir kriegen die kein Geld mehr. Wenn ich dann mal ein Knöllchen wegen einem fehlenden Führerschein kriege, dann gehe ich halt mal wieder für ´nen Tag in den Knast.

 

2000.01.05 (xx) DO

War bei meiner Schwester in Dortmund. Ein Polizist meinte mich anhalten zu müssen, wollte meinen Führerschein sehen. Hatte keinen da das Straßenverkehrsamt in Gelsenkirchen zu blöde ist mir einen anzufertigen. Das Geld hatten sie zwar (1998) kassiert, aber einen Führerschein hab ich bisher nicht erhalten. Die Geldstrafe werde ich natürlich nicht bezahlen.

 

2000.12.xx (xx) GE

Wurde gestern verhaftet. 1 Tag unBeugehaft. Wurde verhaftet, weil ich in Dortmund bei einer Polizeikontrolle keinen Führerschein dabei hatte. Zur Erinnerung, hatte 1998 einen Führerschein beantragt und bezahlt, aber diesen bisher nicht erhalten. Die 10 Mark Strafe habe ich nicht bezahlt, dafür musste die Stadt Dortmund 150 DM für den Hafttag bezahlen. Schlechtes Geschäft, aber lieber wäre es mir die Stadt Gelsenkirchen müsste für die Haftunterbringung aufkommen. In der JVA musste ich an der Pforte meine Handys abgeben. Als der Beamte kam um mich abzuholen meinte er. „Was ist das den für einer? Hat 3 Handys kann aber keine 10 Mark bezahlen.“ In der Kleiderkammer wunderte er sich dann, als ich von dem dortigen Beamten gleich namentlich und freundlich begrüßt wurde. Noch mehr wunderte er sich dann, dass ich über 300 DM dabei hatte.

 

2001.03.02 (Fr )GE

Heute habe ich wieder Post vom Justizministerium aus Düsseldorf erhalten. Mit Datum vom 23.2.2001 teilt mir eine Frau Glatz folgendes mit.

 

Absender

Justizministerium des Landes NRW

Empfänger

Bernd Schreiber

Betr.:

Ihr Schreiben vom 17.2.2001

Bezug:

Mein Schreiben vom 15.2.2001

Anlage

1 Broschüre

 

Sehr geehrter Herr Schreiber,

in Ergänzung meines Schreibens vom 15.2.2001 teile ich Ihnen abschließend mit, dass es auch bei den von Ihnen erwähnten Fachgerichtsbarkeiten Rechtsantragstellen gibt, bei denen diejenigen Erklärungen und Anträge nebst Begründungen aufgenommen werden, die nach dem Gesetz zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden können. Soweit bei den übrigen Gerichten aus organisatorischen Gründen von der Einrichtung einer Rechtsantragstelle abgesehen worden ist, können die entsprechenden Erklärungen beim jeweiligenUrkundenbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Das von Ihnen erbetene Anschriftverzeichnis der Justizbehörden füge ich bei.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Glatz 

 

 

„in Ergänzung meines Schreibens vom 15.2.2001 teile ich Ihnen abschließend mit, dass es auch bei den von Ihnen erwähnten Fachgerichtsbarkeiten Rechtsantragsstellen gibt, bei denen diejenigen Erklärungen und Anträge nebst Begründungen aufgenommen werden, die nach dem Gesetz zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden können. …“

 

Bei der „erwähnten Fachgerichtsbarkeit“ handelte es sich um das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Und bei „diejenigen Erklärungen und Anträge nebst Begründungen“ handelte es sich um eine Klage neben der Klagebegründung.

 

Meine Frage an das Justizministerium war einfach und eindeutig. „Ist die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts verpflichtet neben der Klage auch die Klagebegründung aufzunehmen.“  Ich bin natürlich froh, dass sich das Ministerium die Mühe macht mir zweimal zu Schreiben, aber man fragt sich natürlich, weshalb das Ministerium nicht in der Lage ist, diese Frage genauso einfach und eindeutig zu beantworten.

 

Es wäre doch einfach gewesen, mitzuteilen, dass auch die Rechtsantragstelle des VG verpflichtet ist neben der Klage auch die dazugehörige Klagebegründung aufzunehmen.

 

Merkwürdig, erst hat sich die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen geweigert die Klagebegründung aufzunehmen, und dann hat die Richterin des VG sogar noch dreimal behauptet, die Rechtsantragstelle sei nicht dazu um Klagebegründungen  aufzunehmen.

 

Das Schreiben des Justizministeriums zeigt, dass die Rechtsantragstelle sehr wohl verpflichtet ist, neben der Klage auch die Klagebegründung aufzunehmen.

 

2003.02.12 (  ) GE

Aus Anlass der pseudologistischen Ausstellung zum Thema „Justiz im Nationalsozialismus“ gab es einen Vortrag des Bundesanwalt Gerhard Fieberg mit dem Titel „Die deutsche Justiz und das Dritte Reich“. Während so eine Veranstaltung in einem ehemaligen KZ vielleicht noch einen gewissen Sinn macht, erscheint mir so eine Veranstaltung ausgerechnet bei diesem Gericht, und dann noch in diesem Sitzungssaal geradezu eine Unverschämtheit. Es ist nicht nur im Landgerichtsbezirk bekannt, dass der Richter, der regelmäßig in diesem Sitzungssaal sein Unwesen treibt, fast wöchentlich das Recht beugt.

Beim Betreten des Gerichts musste ich durch die Schleuse, während der Wachmann die anderen Besucher so durch ließ. Die Direktorin machte gerade mit einigen jungen Mädchen eine Führung durch die Ausstellung. Als sie sah, dass ich zu der Veranstaltung erschien, kam sie ganz durcheinander und fing sogar an zu stottern. Warum wohl?

 

Bevor der Vortrag begann, setzte ich mich noch auf eine Bank im Eingangsbereich. Eine ehemalige Mitarbeiterin des AG kam gerade zu Besuch und unterhielt sich mit dem Wachmann. Dieser konnte mich nicht sehen, und erzählte ihr was ich doch für ein Blödmann wäre, und dass ich gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte. Ich meldete mich von meinem Sitzplatz, und teilte ihm mit, dass ich nun eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einreichen werde.

 

Der Dozent erklärt in seinem Vortrag wie kriminell die 3.Reichs-Justiz war, und dass aber kein Richter des 3. Reichs für seine Verbrechen je verurteilt wurde. Begründet wurde das damit, dass die Nachkriegsjustiz natürlich hauptsächlich aus denselben Richtern bestand, die zuvor „in der Unrechtsjustiz des 3. Reichs“ tätig waren.

 

In der Diskussionsrunde stellte ich fest, dass lt. Dozent, die Richter des 3. Reichs kriminell waren, die Richter der Nachkriegszeit ebenfalls kriminell waren, denn sonst wären doch die Rechtsbeuger des 3. Reichs für ihre Verbrechen bestraft worden. Ich fragte ihn dann, wann seiner Meinung nach aus der Unrechtsjustiz eine anständige Justiz geworden wäre. Als Antwort bekam ich, dass es Fragen gäbe, die man nicht beantworten könne. Recht hat er.

Wenn die Justiz des 3. Reichs kriminell war, und die Nachkriegsjustiz ebenfalls kriminell war, und sich daran bis heute nichts geändert hat, dann kann man diese Frage tatsächlich nicht beantworten.

 

Auch mit der Parkschranke am AG, die ich schon mal kaputt fahren musste, gab es wieder Probleme. Ab 18 Uhr sollte das Parken kostenlos sein. Die Zeit war jedoch verkehrt eingestellt. Die Uhr ging ca. 5 Minuten nach, so dass man zahlen musste, obwohl man erst nach 18 Uhr eintraf. Dieses Problem meldete telefonisch der Polizei. Der Beamte war höchst unfreundlich. Nach der Veranstaltung hörte ich meinen Anrufbeantworter ab. Der Polizeibeamte hatte angerufen, und mir mitgeteilt, dass er mich wegen Missbrauch der Notrufeinrichtung anzeigen würde. Was für ein B…mann.

 

2003.02.19 (Mi) GE

Aus Anlass der pseudologistischen Ausstellung zum Thema „Entnazifizierung und Wiederaufbau der Justiz“ gab es einen Vortrag von Dr. Klaus-Detlev Godau-Schüttke, Richter am Landgericht“.

Wegen meiner Beschwerde der Vorwoche musste ich diesmal nicht mehr durch die Schleuse. Auch traute sich kein Wachmann mehr über mich zu lästern oder mich dumm anzumachen. Nach Beendigung der Veranstaltung musste ich dann feststellen, dass man auf mein vor dem Gericht stehenden Fahrzeug, eine VW-Pritsche, einen Farbanschlag verübt hat.

 

2003.02.22 (Sa) GE

Habe heute bei der Polizei Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt. Schon wieder wurde auf mein Fahrzeug ein Anschlag verübt. Dieses Mal hat man mir die Halteseile durchtrennt, die den Aufbau sicherten. Offensichtlich kann es nicht jeder leiden, dass mein Fahrzeug mit „Beamtendumm-Förderverein“ beschriftet ist. Man kann sich sicherlich vorstellen was hätte passieren können, wenn ich das Gestell während der Fahrt verloren hätte. 

 

2003.02.26 (Mi) E

Aus Anlass der pseudologistischen Ausstellung zum Thema „Justiz im Nationalsozialismus“ gab es einen Vortrag des Rechtsanwalt Dr. Frank Roeser mit dem Titel „Das Sondergericht Essen 1940-1945“. Da der Dozent nicht nur über die Unrechtsjustiz des 3. Reichs lästerte, sondern auch mal kritisch die heutige Justiz erwähnte, hätte ich gerne in der Diskussionsrunde mit ihm gesprochen. Da jedoch sein Kind krank war, fand die Diskussionsrunde quasi nicht statt.

 

2005.10.19 (Mi) CAS

Heute Nacht wollte ich mich im Bett von einer auf die andere Seite drehen. Dabei knackte es in meinem Rücken. Ich wurde vor Schmerz kurzfristig fast bewusstlos. und mir blieb die Luft weg. Dennoch schlief ich später wieder ein. Als um 6 Uhr der Beamte L kam teilte ich ihm mit, dass ich zum Arzt muss. Ich sollte um 7 Uhr beim medizinischen Dienst sein. Das ist die typische Knast Willkür und absoluter Schwachsinn. Was soll man um 7 Uhr beim Arzt, wenn der erst um 9 Uhr kommt. Um 6.45 Uhr versuchte ich nun aufzustehen. Jeder Millimeter schmerzte. Dennoch schaffte ich es mich auf die Bettkante zu setzen, solange ich mich mit beiden Händen auf dem Bett abstützte. Sobald ich versuchte die abstützenden Hände vom Bett zu nehmen um mir die Socken anzuziehen, war der Schmerz unerträglich. Unter Schmerzen legte ich mich wieder hin. Kurz danach stand mein Nachbar auf um zur Arbeit zu gehen. Ich bat ihn einem Beamten zu sagen, dass ich nicht aufstehen kann und Hilfe brauch. Da er aber keinen Beamten antraf erfuhr niemand von meiner Situation. Mit einer Cola-Flasche hämmerte ich nun abwechselnd gegen das Fenster der Zelle, sowie die Wand der Nachbarzelle. Dabei rief ich um Hilfe. Nachdem ich 90 Minuten hilflos im Bett lag, kam jemand der mit mir Kaffee trinken wollte. Ich schickte ihn los um Hilfe zu holen. Zuerst kam wieder dieser extrem unfreundliche Beamte L. Er fragte mich: „Was ist los?“ Aber in einem Ton, der jedem klar macht, dieser Beamte kann sie nicht alle haben. Ich erklärte ihm, dass ich eigentlich zum Arzt wollte, aber nicht aufstehen kann. Er wollte dem medizinischen Dienst bescheid geben. Ich teilte ihm mit, er solle mir eine Pinkelflasche mitbringen. 10 Minuten später kam der Abteilungsleiter. Da mir der Beamte L. noch immer keine Pinkelflasche gebracht hatte, wollte er mir ebenfalls eine besorgen. Später kam er zurück und teilte mir mit, dass es in der gesamten JVA keine Pinkelflasche gäbe. Wie bitte, die haben einen Knast für über 600 Männer und der medizinische Dienst hat noch nicht einmal eine Pinkelflasche. Jämmerlich! Zum Glück hatte mein Nachbar ein leeres Kaffeeglas in das ich dann pinkeln musste. Der Abteilungsbeamte erklärte mir, dass ich morgen eigentlich eine Gerichtsverhandlung hätte. Bei einem offenen Verfahren wird man normalerweise in den geschlossen Vollzug zurückverlegt, und eine vorzeitige Entlassung durch die mögliche Weihnachtsamnestie ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Beamte hatte mit der Richterin gesprochen. Diese hatte dem Beamten mitgeteilt, es ginge nur um eine Bagatelle. Bagatelle oder Willkür, das ist hier die Frage. Anklage Nr. 3 und 4 wegen angeblicher Falschen Verdächtigung. Nachdem ich bereits vor Jahren die Verfahren Nr. 1 und 2 gewonnen hatte, geht die Richterin wahrscheinlich schon jetzt davon aus, dass ich auch dieses Mal gewinne. Der Beamte verkündete auch, dass ich zur Verhandlung Freigang als Lockerung erhalte, wenn die Verhandlung überhaupt stattfinden kann. Da ich nun 90 Minuten allein als hilflose Person in der Zelle war, hat man mir einen Beamten zur Seite gestellt. Um 8.50 Uhr erschien der Anstaltsarzt. Ich teilte ihm mit, dass es in meinem Rücken geknackt hatte. Der Anstaltsarzt behauptete zu meiner Verwunderung, dass ich angeblich einen Oberschenkelhalsbruch hätte. Ein Knacki arbeitete normalerweise beim DRK, als er diese Diagnose hörte, meinte er sofort, dass dies nicht sein könnte, da man keinen OSH-Bruch im Bett bekommen könnte. Ich hielt diese ebenfalls für verkehrt, war aber über die Diagnose nicht unzufrieden, weil ich mir nun sicher war, dass ich dann nicht von einem unfähigen Anstaltsarzt untersucht und behandelt werde, sondern von einem von außerhalb, der hoffentlich mehr Ahnung hat. Ich sollte ins Krankenhaus gebracht werden. Weshalb ich von dem Anstaltsarzt nicht gleich ein Schmerzmittel bekam verstehe ich nicht. Später gab mir der Beamte L Tramal-Tropfen. Kurz nach 9 Uhr hörte ich dann ein näher kommendes Martinshorn. Merkwürdigerweise entfernte sich das Geräusch wieder. Das ganze wiederholte sich noch mal. Auch der Beamte wunderte sich weshalb das Fahrzeug zweimal wieder wegfuhr. Statt Rettungssänitäter betraten irgendwann mit Axt und Helm bewaffnete Feuerwehrleute den Raum. Diese waren mehrfach durch die Knastanlage gefahren, weil sie vergeblich das Rettungsfahrzeug suchten. Dummerweise hatte man vergessen auch ein Rettungsfahrzeug zu bestellen, dies mussten die Feuerwehrleute erst nachholen. Auch die bezweifelten die Diagnose des Anstaltsarztes. Der Einsatzleiter hatte sowenig Vertrauen in die Fähigkeiten des Anstaltsarztes, dass er anordnete den Notarzt anzufordern. Da kurz danach der Anstaltsarzt kam, wurde die Annordnung des Einsatzleiter nicht mehr befolgt, was ihn ziemlich ärgerte. Erst jetzt spritzte mir der Arzt ein Schmerzmittel. Für die Verhandlung am nächsten Tag hat mich der Anstaltsarzt für verhandlungsunfähig erklärt. Nach Eintreffen der Rettungssanitäter brachte man mich dann endlich ins Krankenhaus. Oh Wunder, im Krankenhaus bestätigte sich die Diagnose OSH-Bruch nicht. Ich bekam im Krankenhaus noch eine Schmerzspritze und wurde geröntgt. Ich lag schon im Bett und sollte eine stationäre Schmerztherapie bekommen, als der behandelnde Arzt meinte, weil ich Knacki bin dürfe man mich nicht behandeln und ich müsse wieder zurück in den Knast und dort behandelt werden. Nach 10 Uhr rief man in der JVA an, dass man mich abholen könne. Durch die vielen, starken Schmerzmittel konnte ich wenigstens wieder sitzen, ich saß bis 13 Uhr in einem Rollstuhl, bis es die JVA endlich für nötig hielt mich abzuholen. Ich hatte über Stunden die Möglichkeit mich einfach abzusetzen. Irgendwann fuhr ich mit dem Rollstuhl von der Ambulanz in die Cafeteria. Als der Knastbus kam gab es natürlich große Probleme darein zukommen. Den Rollstuhl konnte ich nicht mitnehmen, und Krücken bekam ich auch keine mit. Zurück im Knast forderte der Fahrer Hilfe vom medizinischen Dienst an. Der Anstaltsarzt war schon nicht mehr da. Die Beamten fragten wieso der Fahrer den Hilfe bräuchte, ich hätte doch gar nichts. Da musste der Fahrer erstmal mitteilen, dass ich überhaupt nicht Laufen und schon gar nicht ohne Hilfe Ein- und Aussteigen kann. Ich bekam nun 2 Krückstöcke. Und ich bekam noch 2 Schmerztabletten und 1 Schmerzzäpfchen für die Nacht. So sieht also eine Behandlung eines Bandscheibenvorfalls im Knast aus. Ich musste mir noch was zu Essen holen. Ich habe bestimmt 20 Minuten gebraucht bis ich dort ankam wo es das Mittagessen gab. Ich wurde nun endlich verlegt. Ich musste nicht mehr in den 1. Stock, sondern bekam nun ein Zimmer im Erdgeschoss. Zur Erinnerung, bereits bei der 1. Untersuchung am 10.10.2005 hatte der untersuchende Arzt angeordnet, dass ich im Erdgeschoss untergebracht werden muss, weil ich keine Treppen steigen darf. Zuvor war dies auch schon vom Marienhospital Gelsenkirchen-Buer und der Rosekurklinik Horn-Bad Meinberg festgestellt worden. Und obwohl der untersuchende Arzt der JVA eine fachliche Weisungskompetenz besitzt, hat die JVA dies verweigert, und sich damit strafbar gemacht, und ist für den Bandscheibenvorfall verantwortlich. Nur durch die ständige Notwendigkeit mehrfach am Tag die Treppen rauf und runter zu laufen wurde der Bandscheibenvorfall ausgelöst.

Später kam der Abteilungsleiter. Er behauptete ich hätte überhaupt nichts, und der Knast könnte es sich nicht leisten, dass ich so was vortäuschen würde. Weiter erzählte er mir, dass der Anstaltsarzt mich für die morgige Verhandlung für verhandlungsfähig erklärt habe. Was für eine kriminelle Bande. Der Arzt untersucht mich, stellt eine falsche Diagnose (OSH-Bruch), stellt meine Verhandlungsunfähigkeit fest, und behauptet dann ohne jegliche weitere Untersuchung, dass ich plötzlich wieder Verhandlungsfähig sei.

 

2005.10.20 (Do) GE

1. Verhandlungstag  AG GE

*****

 

2005.11.21 (Fr) CAS

Unglaublich, der Abteilungsleiter meinte heute zu mir, ich würde jetzt wieder wesentlich besser aussehen. Ich muss ihn daraufhin ziemlich komisch angesehen haben, denn er meinte daraufhin, dass ich vor 2 Tagen richtig schlecht aussah. Wie blöde kann man eigentlich sein. Hat doch derselbe Beamte vor 2 Tagen noch behauptet, ich hätte gar nichts und unterstellt, ich würde nur markieren. Und nun soll ich wieder wesentlich besser aussehen als vor 2 Tagen. Na ja, vielleicht markiere ich das „wieder besser aussehen“ auch nur.

Der Anstaltsarzt wollte mich heute sehen. Dafür hätte ich aber wieder in den 1. Stock gehen müssen. Das konnte ich nicht. Natürlich hätte mich der Arzt auf meiner Zelle untersuchen können, aber man zog es vor, mich aus angeblich gesundheitlichen Gründen in den geschlossenen Vollzug zurück zubringen. Doch man brachte mich nicht etwa in das Justizvollzugskrankenhaus zur Behandlung, wie man vielleicht vermuten könnte, sondern wieder zurück zur JVA Gelsenkirchen. Dort  bestand die Behandlung des Bandscheibenvorfalls, wie bereits zuvor in Castrop, aus 2 Schmerztabletten für den Tag und einem Schmerzäpfchen für die Nacht.

 

Als ich gegen 17 Uhr auf meine Zelle in Gelsenkirchen kam, meinte der Beamte, ich hätte zum Mittagessen da sein sollen, das wäre was für den „BeamtenDumm-Förderverein“ gewesen. Heute gab es nämlich erst um 16 Uhr Mittagessen, weil das 1. Mittagessen aus verschimmelten Kartoffelsalat bestand.

 

GEDICHT

Hurra, hurra

der Knast ist da.

Jetzt hab ich´s nicht mehr weit,

bis zur nächsten beschiessenen Zeit

 

im Knast da gibt es auch Salat,

aus Kartoffeln die keiner mag.

Drum sind die längst schon schimmelig,

Knackis fresst und seit nicht pingelig.

 

2005.10.27 (Do) GE

2. Verhandlungstag  AG GE

*****

 

2005.11.03 (Do) GE

Haftentlassung und 3. Verhandlungstag

*****

 

2007.02.08 (Do) HER

Ich war heute beim AG Herne. Wollte die Verhandlung einer bestimmten Richterin beobachten, bei der ich am 22.2. eine Verhandlung habe. Diese hatte jedoch heute keine Sitzung.

 

2007.02.12 (Mo) HER

Heute war ich wieder beim AG in Herne. Ich besuchte eine Zivilverhandlung der Richterin Z… War auch noch auf der Geschäftsstelle des AG um in meiner Bußgeldstelle Akteneinsicht zu nehmen. Es wurde behauptet, nur Anwälte könnten Akteneinsicht nehmen. Die Mitarbeiterin des AG hat sogar extra noch eine Kollegin gefragt, die diese schwachsinnige Behauptung bestätigte. Tatsächlich ist bereits seit dem Jahr 2000 die persönliche Akteneinsicht auch in Strafsachen, also auch Bußgeldsachen, gesetzlich zulässig. Bereits 1998 hat das EUGH in einem Urteil festgestellt, dass die Verweigerung der persönlichen Akteneinsicht den Staat grundsätzlich schadensersatzpflichtig macht, da dies gegen den Gleichheitsgrundsatz der europäischen Verfassung verstößt.

 

2007.02.22 (Do) HER

Juristenquiz

Vor einigen Jahren wurde mir mein Führerschein geklaut. Hatte dann einen neuen beantragt und bezahlt aber nie erhalten. Nun bekam ich ein Knöllchen weil ich natürlich keinen Führerschein vorzeigen konnte. Wie urteilte wohl die Richterin?

 

Sie haben eine Fahrerlaubnis. Damit steht Ihnen auch ein Führerschein zu. Sie haben einen Führerschein beantragt.

1. Wenn Ihnen dieser verweigert wird ist Ihnen dies nicht anzulasten. Das Verfahren wird eingestellt.

 

Oder,

2. Wenn Ihnen dieser dennoch verweigert wird dürfen Sie halt kein Fahrzeug fahren.

 

Ich würde mich für _____ entscheiden.

 

Ich glaube die Richterin hat sich für _____ entschieden.

 

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Die Richterin hat das Verfahren durchgezogen, obwohl ihr bekannt war, dass ich zuvor Akteneinsicht haben wollte, und mir dies vom AG rechtswidrig verweigert wurde. (siehe 2007.02.12)

 

2007.02.26 (Mo) GE

War heute beim Gesundheitsamt. Dabei ging es darum ob, bzw. was ich noch Arbeiten kann. Zum ersten Mal hat der Amtsarzt das Wort „Rente“ in den Mund genommen, er hat mich gefragt ob ich schon einen Rentenantrag gestellt habe. Ich habe ihm auch erzählt, dass ich in der JVA Castrop-Rauxel einen Bandscheibenvorfall bekam, weil ich dort ständig Treppen steigen musste. Obwohl der untersuchende Arzt im Knast festhielt, dass ich im EG untergebracht werden müsse, wurde mir dies verweigert, bis es zum Bandscheibenvorfall kam. Der Amtsarzt fragte mich, ob ich denn im Krankenhaus behandelt worden wäre. Ich erzählte, dass ich bereits im Bett lag und zur Schmerztherapie auf die Station gebracht werden sollte, aber weil ich Knacki war durfte man dies nicht und ich musste zurück in den Knast. Er wollte wissen ob ich denn dann in das Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg gebracht worden wäre, denn schließlich könne man einen Bandscheibenvorfall nicht einfach mit einem Zäpfchen behandeln. Doch genau so sah meine Behandlung sowohl in der JVA Castrop-Rauxel als auch in der JVA Gelsenkirchen aus. Schlimmer noch, zuständig für den offenen Vollzug war Castrop Rauxel. Bei meiner Verhaftung in Herne wurde ich mit einem VW Bus über Bochum nach Gelsenkirchen gebracht. Am nächsten Tag sollte ich mit einem Zellenbus über Bochum nach Castrop-Rauxel gebracht werden. Wegen meiner Klaustrophobie war dies nicht möglich. So wurde ich mit einem VW-Bus von Gelsenkirchen über Essen (kein Witz) nach Castrop gebracht. Dort verweigerte man mir die Aufnahme weil ich kein Asthmaspray hatte. Ich wurde noch am selben Tag zurück nach Gelsenkirchen gebracht. Der medizinische Dienst stellte fest, dass es keine medizinische Notwendigkeit gab mich nach Gelsenkirchen zurück zu bringen. Man besorgte mir noch am selben Tag das Asthmaspray, da frag ich mich, wieso dies in Castrop Rauxel nicht möglich gewesen sein sollte. Man brachte mich eine Woche später erneut mit dem VW-Bus nach Castrop. Kurz nach dem Bandscheibenvorfall brachte man mich wieder in die JVA Gelsenkirchen, weil ich nun nicht mehr in der Lage war, den Arzt im 1. Stock zu besuchen. In Gelsenkirchen kam man wieder zu dem Schluss, dass erneut keine medizinische Notwendigkeit für die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug bestand. Ich sollte wieder nach Castrop-Rauxel gebracht werden. Wegen meiner Klaustrophobie war ein Transport mit dem Zellenbus nicht möglich. Obwohl man mich bereits zweimal mit dem VW-Bus nach Castrop gebracht hatte, verweigerte man mir dies nun. Lt. Anstaltsarzt gab es keine Notwendigkeit für einen Transport mit dem VW-Bus. Manche Beamte in der JVA GE meinten ich sei der erste Gefangene der die Haftzeit im Transportbus absitzt.

 

2007.02.27 (Di) GE

Habe heute Olli getroffen. Olli hat eine Haftstrafe von ca. 2 Jahren abzusitzen. Erst in Bielefeld und einer Außenstelle und inzwischen in Castrop. Beides sind offiziell offene Knäste, wobei sich Bielefeld als Halboffen bezeichnet. Merkwürdig, so was gibt es offiziell gar nicht. Typisch, man sperrt Leute ein, mit der Behauptung sie hätten das Gesetzt missachtet (was bei Olli sicherlich zutrifft), aber die Staatsorgane halten selbst keinerlei Gesetze ein. Olli war die ganze Zeit bei seinem Schwager angestellt, der für ihn auch die gesamte Zeit Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat, obwohl er in seiner Bielefelder Zeit nicht für den Schwager tätig sein konnte. Dennoch hat Olli in Bielefeld gearbeitet. Mit 2 anderen Knackis war er auf einer Baustelle eingesetzt. Als der Zoll auftauchte um die Baustelle auf Schwarzarbeiter zu kontrollieren wurden die Knackis in den Keller geschickt, damit der Zoll sie nicht findet. Olli hatte zwar durch seinen Schwager einen gültigen SV-Ausweis, seine beiden Mitgefangenen jedoch nicht. Staatlich geförderte Schwarzarbeit einhergehend mit Betrug. Die Leiharbeiterfirma berechnete dem Auftraggeber für Olli einen Stundenlohn von 43,50 €. Als Knacki erhält Olli davon ca.1 €. Das muss für jemand ein äußerst lukratives Geschäft sein. Olli hat mir auch erzählt wie die Rekrutierung stattfindet. Da kommt einer in den Knast, teilt mit, dass er heute z.B. 15 Leute bräuchte. Die Knackis die vom Knast eine spezielle Arbeitserlaubnis haben werden dann vorgestellt. „Was bist du“? „Gelernter Schreiner“. “Schreiner brauch ich heute nicht, du bist jetzt gelernter Maurer“. Der Knacki wird mitgenommen und gegenüber dem Auftraggeber als gelernter Maurer abgerechnet. Olli wurde als Diplom Schweißer eingestellt und abgerechnet.

Olli hat sich nach Castrop verlegen lassen, weil er von dort seine normale Arbeit bei seinem Schwager wieder ausführen kann. Vor seinem Arbeitsantritt teilt ihm ein JVA Beamte mit, dass er während seiner Arbeitszeit keine Besuche empfangen dürfe, dies sei Freiheitserschleichung und würde zur Zurückverlegung in den geschlossenen Vollzug führen. Olli fragte wie das denn gehen soll. Sein Chef ist sein Schwager. Seine Schwester somit seine Chefin, und seine Freundin ist in der Firma als 400 € Kraft angestellt. Muss er nun mit einer Augenbinde arbeiten? Mich darf er natürlich auch nicht sehen, aber da ich öfters seine Freundin besuche lässt sich dies doch gar nicht vermeiden. Da Olli zum ersten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt wurde kannte er den Knast hauptsächlich aus meinen Erzählungen. Er war dennoch überrascht, dass das was ich erzählt hatte nicht nur zutraf sondern sogar noch übertroffen wurde.

Meistens werden Haftstrafen nicht voll verbüßt, sondern ca. 1/3 der Strafe wird meist zur Bewährung ausgesetzt. Da Olli das erste Mal zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, könnte er sogar in den Genuss einer Halbstrafe kommen. Nachdem er 1 Woche in Castrop war rief ihn ein verbeamteter Blödmann ins Büro und teilte ihm mit, er solle sich auf Endstrafe einrichten, denn er würde eine Haftverkürzung nicht befürworten. Was ist dieser Wichtigtuer doch für ein Arschloch. Jemand der im Offenen Vollzug sitzt, arbeitet und im Knast bisher nicht auffällig geworden ist, für den gibt es nach einer Woche Knast keinen vernünftigen Grund eine vorzeitige Haftentlassung abzulehnen. Zudem hat dieser Beamtenarsch über die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung keinesfalls zu entscheiden, dies macht immer noch die Staatsanwaltschaft und das Gericht.

Bei dem jetzigen Stand der Dinge gibt es sicherlich keinen Grund dem Gefangenen zumindest die 2/3 Strafe zu verwehren. Bei dem Beamtearsch handelt es sich schlichtweg um jemand der Knackis gerne seelisch quält.

 

2007.03.14 (Mi) GE

Habe heute Post vom AG Herne bekommen. Die Richterin teilt mir mit. dass ich in meiner Bußgeldsache nun von meinem Recht auf persönliche Akteneinsicht gebrauch machen könne. Wie bescheuert muß man eigentlich sein um an diesem Gericht tätig werden zu können. Erst kennt man dort (angeblich) ein Gesetz nicht, dass bereits 7 Jahren existiert.(2007.03.12) Dann wird trotz vorangegangener Verweigerung wissentlich ein dadurch ungesetzliches Verfahren durchgeführt.(2007.03.22) Und nun wird mir 3 Wochen nach der Verhandlung Akteneinsicht gewährt.

 

2007.03.17 (Sa) HER

Herr L. kam heute zu mir wegen seinem Sohn. Dieser hat sich bei einem Händler einen tiefer gelegten und getunten Gebrauchtwagen gekauft. Die Änderungen waren bereits beim Vorbesitzer vorhanden und auch vom TÜV abgenommen und in den Papieren eingetragen. Vor dem Kauf hat der Sohn von Herrn L. das Fahrzeug einige Tage mit einem Kurzkennzeichen Probegefahren. Er wurde von der Polizei angehalten und soll nun 50 € bezahlen und 3 Punkte bekommen, weil die Änderungen in den Papieren zum Kurzkennzeichen nicht eingetragen waren. Oh wie doof, so was steht in den Papieren zu einem Kurzkennzeichen niemals. Mit einem Kurzkennzeichen oder auch Überführungskennzeichen genannt, darf man sogar Fahrzeuge bewegen, die man so oder im Moment nicht zugelassen bekommen würde, z.B. weil das Fahrzeug zurzeit keinen TÜV bzw. ASU hat.

 

2007.04.02 (Mo) GE

Bin heute zur Schmerztherapie im Bergmannsheil Krankenhaus GE-Buer aufgenommen worden. Nachdem ich am 19 Oktober 2005 in der JVA Castrop einen Bandscheibenvorfall erlitt, weil ich ständig Treppen steigen musste, was mir vom Marienhospital GE-Buer, der Roseklinik, Kurklinik in Horn-Bad Meinberg, und sogar von dem untersuchenden Arzt der JVA Castrop untersagt wurde, wird der Bandscheibenvorfall nach 18 Monaten endlich behandelt.

Habe heute Mittag und am Abend Voltaren Schmerztabletten bekommen, und auch die ersten beiden Spritzen unter CT erhalten. Ich hatte erwartet, dass ich für die Spritzen in den Kernspin müsste und hatte die Befürchtung ich könnte in der Röhre wegen meiner Klaustrophobie Panik bekommen. Aber es ging alles gut. Angeblich sollten die Spritzen nicht schmerzen, aber die linke Spritze habe ich doch ganz schön gespürt. Vorher wurde ich auf der Station von einem Assistenzarzt untersucht. Der wollte wissen welche Vorerkrankung ich hatte. Ich erzählte von meiner Kinderlähmung. am Ende der Untersuchung stellte der Arzt fest, dass ich orthopädische Schuhe trage, und fragte mich warum. Hat der mir nicht zugehört? Mein Nachbar schüttelte sein Kopf und lachte über den Arzt.

 

2007.04.03 (Di) GE

Also operieren lass ich mich in diesem Krankenhaus bestimmt nicht. Man hört immer, dass in Deutschland so viele im Krankenhaus an aggressiven Viren erkranken. Hier würde mich das bestimmt nicht wundern. In der Nasszelle befindet sich ein Abluftrohr mit einem Ventilator. Bei dem Dreck der sich dort angesammelt hat, würde es mich gar nicht wundern, wenn man hier nach einer OP an diesen Viren erkranken würde. Über den Betten befindet sich eine Versorgungsleiste mit Strom, Sauerstoff, eine Lampe etc. Auch dort wurde seit Tagen sicherlich kein Staub gewischt.

Nach den ganzen Schmerztabletten und den Spritzen vom Vortag, sind meine Rückenschmerzen natürlich besser geworden. Aber das ist für mich nicht entscheidend. Wichtiger ist es, wie es mir geht wenn ich wieder einige Tage zu Hause bin.

 

2007.04.04 (Mi) GE

Heute gegen Mittag habe ich erfahren, dass die Behandlung nicht wie geplant bis einschließlich Freitag durchgeführt wird, sondern dass bereits am Donnerstag um 15 Uhr die Station geschlossen wird. Glauben die hier an eine Spontanheilung wegen Ostern?

Während dem Mittagessen kam die Schwester und meinte wir müssten zur Röntgenabteilung wegen den Spritzen. Zum Glück haben wir erst zu Ende gegessen. Danach gingen wir ins Erdgeschoss. Dort war es so voll, dass gar nicht für alle Sitzplätze da waren. Es sollte deutlich über 2 Stunden dauern bis ich wieder zur Station zurück konnte. Mein Zimmernachbar war stinke sauer und hatte allen Grund dazu. Den hatte man in den CT gelegt, die Spritzen gesetzt, und dann eine halbe Stunde dort auf dem Bauch liegen gelassen und nichts gemacht. Nachdem er dann doch noch seine Spritzen bekam, und den Raum wieder verlassen konnte, hatte er auf der Stirn eine deutlich sichtbare Druckstelle, sowie eine gerötete Nase von dem langen Liegen in Bauchlage. Gegen 22 Uhr kam ein Pfleger auf das Zimmer, der von dem Erlebnis meines Nachbars erfahren hatte. Er meinte dass der Nachbar dies am nächsten Tag bei der Chefarztvisite erzählen sollte, weil es öfters Beschwerden über das Benehmen dieser Abteilung geben würde, aber der Chefarzt nicht darauf reagiert, wenn er von diesen Beschwerden durch das Pflegepersonal hört.

 

2007.04.05 (Do) GE

Heute Morgen war die Chefarztvisite. Eigentlich war die für Freitag vorgesehen, aber da heute die vorzeitige Entlassung wegen Karfreitag stattfindet, musste auch die Chefarztvisite vorgezogen werden. Mein Nachbar hatte sich, wie ihm am Vorabend empfohlen, beim Chefarzt über die schlechte Behandlung am Vortag beschwert. Hatte aber den Eindruck dass dies den Arzt überhaupt nicht interessierte. Er teilte dem Patient mit, dass er dann heute keine Spritze mehr erhalten soll, und das Krankenhaus direkt nach dem Frühstück verlassen könne. Da wir unsere Spritzen jeden Tag von anderen Personen bekamen. und das heutige Personal wesentlich freundlicher war, als das vom Vortag, hat er sich seine Spritzen doch noch abgeholt.

Nach der Visite, und noch vor dem Frühstück mussten wir zur Blutabnahme ins Labor. Zurück im Zimmer ging ich an meinen Schrank, hatte aber offensichtlich noch etwas Blut am Finger das jetzt an der Schranktür verschmiert war.

Da noch 3 Personen vor mir Ihre Spitzen abholen wollten. und ich dadurch mindestens mein Bewegungsbad verpasst hätte, ging ich erst zum Bewegungsbad, danach zur Krankengymnastik. Erst danach ging ich wieder zur Spritze, musste aber noch immer ca. 1 Stunde warten bis ich dran kam. Wieder schmerzte die linke Seite beim Spritzen deutlich mehr als die rechte. Genau wie beim ersten Mal.

Danach ging ich zum Mittagessen. Obwohl das Zimmer inzwischen geputzt war, befand sich mein Blutfleck noch immer an der Schranktür. Mit Hygiene ist es hier wirklich nicht weit her.

Nach dem Essen ging ich noch zum Fango, und gegen 14:30 Uhr verließ ich das Bergmannsheil. Tatsächlich ging es mir zum Teil besser als vorher, aber entscheidend wird sein, wie sich die Sache entwickelt wenn ich wieder zu Hause bin, und nicht ständig mit Schmerzmitteln voll gedröhnt werde. Die Rückenschmerzen hatte ich verstärkt auf der rechten Seite, wogegen es mit dem linken Bein teilweise Probleme beim Laufen gab. Manchmal war mein Bein nach einigen Metern nur noch schwer oder gar nicht mehr dazu zu bewegen, weiter zu laufen. Die Schmerzen rechts sind zwar besser geworden, aber die Lähmungserscheinung hatte ich auch noch im Krankenhaus.

 

2007.04.06 (Fr) GE

Na toll, wie fast erwartet kommt der Schmerz wieder zurück. Allerdings ist der Schmerz im Moment auf der linken Seite deutlich stärker als rechts, das war vorher umgekehrt.

 

2007.04.17 (Di) HER

Wieder mal ein Sieg gegen das Beamtendumm. Herr L. erzählt mir dass das Verfahren gegen seinen Sohn eingestellt worden sei. (siehe 2007.03.17)

 

2007.04.30 (Mo) GE

Bei Ebay habe ich einen Ford Mondeo zur Versteigerung eingestellt. Die Auktion (290108748601) endete am 30.4.2007 um 17:04:41 MESZ.

 

Dabei kam es zu einem Betrug durch die Ebay-Mitglieder shnuki74 und monikan1780, die mir einen Schaden von ca. 1300 € verursachten. Als ich das Fahrzeug einstellte ging ich von einem Erlös von 2000 – 2500 € aus. Es gab auch einige Emails, die das Fahrzeug für 2000 € per Sofortkauf  haben wollten. Auch gab es Besichtigungstermine von Leuten die bereit waren zwischen 2200 – 2400 € zu bieten. Diese konnten durch den Betrug von shnuki74 und monikan1780 keine Gebote mehr abgeben.

 

Wie bei ebay üblich werden die meisten Gebote erst gegen Ende der Auktion abgegeben. Um 15:46 Uhr war baca3008, mit 15 positiven Bewertungen, Höchstbieter mit 1662 €.

Um 16:08 Uhr gab shnuki74 ein Höchstgebot von 2900 € ab. Das aktuelle Höchstgebot stieg damit um 10 € über das bisherige Höchstgebot von baca3008 auf 1672 €. Das Höchstgebot von shnuki74 war für niemanden sichtbar. Dadurch hätten nun andere Bieter den Preis  auf die erwarteten 2000 bis 2500 € steigern können. Um dies zu verhindern bot nun monikan1780 um 16:08 Uhr, 27 Sekunden nach shnuki74, den Betrag von 3000 €. Das Höchstgebot von shnuki74 von 2900 € wurde nun um 10 € überboten, das Höchstgebot für das Fahrzeug stieg dadurch auf 2910 €.

Es wäre natürlich nicht schlimm gewesen wenn 2 Personen bereit gewesen wären für das Fahrzeug 2900 € zu bieten, obwohl ich höchstens mit 2500 € gerechnet hätte. Aber weder shnuki74 noch monikan1780 hatten wirklich vor diesen Betrag zu bezahlen.

 

Obwohl mir nicht bekannt war, wie hier ein Betrug stattfinden sollte, hatte ich sofort einen Verdacht. Ich rief bei ebay an.

 

Protokoll Anrufliste        Rufnummer                             Dauer

30.04.07 16:41      09001463229        Fon 1 Festnetz      0:07

 

Aus Datenschutzgründen  konnte man mir keine genaue Auskunft geben, man teilte mir aber mit, dass beide Mitglieder am 19.3.2007 angemeldet wurden, und dass man meinen Betrugsverdacht teilen würde.

 

Die Mitglieder die bereit waren z.B. 2000 € oder 2400 € zu bieten, konnten nun natürlich keine Gebote mehr abgeben, da das Gebot bereits bei 2910 € lag, und man Gebote nur noch überbieten kann.

 

Am Ende der Auktion (30.04.07 - 17:04) bestätigte sich mein Betrugsverdacht. Obwohl das Gebot bereits bei 2910 € lag, wurde das Fahrzeug für 1672 € an shnuki74 verkauft.

Um 17:04,  34 Sekunden vor Auktionsende hat monikan1780 das Gebot zurückgenommen, und der Preis für mein Fahrzeug sank dadurch wieder auf 1672. Die anderen Bieter die 2000 € oder mehr bezahlen wollten kamen nun natürlich nicht mehr zum Zuge, da diese natürlich davon ausgingen, dass das Gebot für dieses Fahrzeug bereits bei über 2900 € lag, und die verbleibende Zeit nun viel zu gering war um noch zu reagieren.

 

Ich rief erneut bei ebay an. 

 

Protokoll Anrufliste        Rufnummer                             Dauer

30.04.07 17:44      09001463229        Fon 1 Festnetz      0:08

 

 

 

 

 

Ebay erklärte auf Nachfrage, dass diese Betrugsmasche angeblich nicht bekannt sei. Tatsächlich bestätigte mir das Mitglied cocktail-maus, dass auch Sie auf diese Weise bei Ihrem Autoverkauf um ca. 1000 € geschädigt wurde.

 

Das Gemeine an der Sache ist auch, dass viele ebay-Mitglieder von solch einem Betrug nichts mitbekommen, da man dies evtl. nicht merkt, wenn man die Auktion erst nach Beendigung ansieht. Das mal ein höheres Höchstgebot existierte als der angegebene Verkaufspreis ist kaum nachvollziehbar. Nur weil ich die Auktion auch unmittelbar vor Beendigung beobachtete, wurde der Betrug überhaupt bemerkt. Der entstandene Schaden beträgt:

2910-1672=1238 € Schaden. Hinzu kommen noch die Kosten für Ebay in Höhe von 40 €.

Gesamtschaden ca. 1278 €.

 

Von shnuki74 habe ich inzwischen auch eine Handy-Nr., diese lautet 01756029xxx.

 

Nach der Auktion rief ich Herrn E., einen meiner Rechtsanwälte und Vorsitzender Richter am LG (a. D.) an. Dieser meinte ich solle bei der Polizei Strafantrag stellen, da die Sache aber etwas kompliziert sei, soll ich mich an die Abteilung Computerkriminalität wenden, ein einfacher Polizist würde den Betrug wahrscheinlich nicht verstehen.

 

2007.05.05 (Sa) GE

War heute bei der Polizeiwache Gelsenkirchen. Da von der Abteilung Computerkriminalität niemand da war, bat mich der Beamte ihm die Sache zu schildern. Am Ende meinte er, er habe den Betrug durchaus verstanden, auch wenn er nicht von der Abteilung Computerkriminalität sei. Er war sich nicht sicher, ob man mir beim Treffen mit dem Betrüger einen Streifenwagen vorbeischicken kann. Er meinte, dass ich vor dem Treffen noch mal bei der Polizeiwache in Gelsenkirchen-Buer vorbeifahren soll, da diese örtlich zuständig sei.

 

2007.05.06 (So) GE

War heute wieder beim Sonnenbäcker frühstücken. Habe wieder über meine Erlebnisse mit der deutschen Justizmafia berichtet. Dieter meint dann: „Ich verstehe das nicht. Das (ich war gemeint) ist ein so netter Mensch, ich verstehe gar nicht warum die das immer mit dem machen“. Tja wer versteht das schon!

 

2007.05.08 (Di) GE

War heute bei der Polizeiwache Gelsenkirchen-Buer. Bevor ich zur Abteilung Computerkriminalität kam, musste ich die Sache dem Beamten an der Pforte erklären, auch dieser verstand den Betrug. Dann kam ich zur Abteilung Computerkriminalität. Ausgerechnet dieser Beamte verstand anscheinend gar nichts. „Versteh ich nicht, wenn der 2900 € geboten hat, dann bezahlt er doch auch 2900 €“.

Der Beamte meinte auch, wenn ich keinen Strafantrag stelle, dann könnte man mir auch keinen Streifenwagen vorbeischicken. Sein Kollege von der Pforte sah das anders. Der Käufer kam mit seinem Bruder und einem BMW mit dem Kennzeichen BM-K 7989 angefahren. Für den Mondeo hatten sie Kurzkennzeichen mitgebracht, angeschraubt und sind damit Probe gefahren. Nach der Probefahrt wollten sie mir ihren Ausweis nicht zeigen, weshalb ich die Polizei informierte. Ich erklärte den beiden Ausländern, dass sie mir bei Ebay einen Schaden von ca. 1300 € zugefügt haben, und ich deshalb die Polizei informiert habe, die gleich vorbeikäme. In diesem Augenblick fuhr ein VW-Bus der Polizei mit einer Beamtin vorbei. Um zu verhindern dass die beiden abhauen, sprang ich auf die Fahrbahn und winkte um das Einsatzfahrzeug zu stoppen. Die Beamtin winkte zurück, und fuhr einfach durch. Mit Handzeichen teilte sie mir mit, dass ein anderes Fahrzeug unterwegs wäre.

Ich wurde nun von den Lumpen als Betrüger beschimpft, und man teilte mir mit, dass man keine Angst vor der Polizei hätte. „Na dann ist ja gut, denn die haben vor Ihnen auch keine Angst.“. Obwohl sie doch angeblich keine Angst hatten, und ich plötzlich der Betrüger sein sollte, sprangen die beiden in den BMW und hauten ab. Allerdings fuhren sie in eine Sackgasse, die als solche jedoch nicht sofort zu erkennen war. Zu meinem Erstaunen kam einer der beiden zu Fuß zurück. Wieder wurde ich beschimpft, wieder wurde behauptet er habe keine Angst vor der Polizei. „Dann hätten Sie doch nicht abhauen müssen.“ Der Lump behauptet nun, dass der andere nur weggefahren sei, weil er dringend zur Arbeit musste. Merkwürdig, die kamen aus Bergheim, bis vor kurzem wussten die gar nicht wo Gelsenkirchen ist. Der arbeitet also garantiert nicht in Gelsenkirchen oder Umgebung. Und Bergheim ist 90 km von Gelsenkirchen weg. Da kann mir keiner sagen, dass er auf 2 Minuten genau den Arbeitsweg planen kann.

Statt nun auf die Polizei zu warten, entfernte sich der Betrüger wieder nun in die andere Richtung zur Telefonzelle. Zwischenzeitlich traf das Einsatzfahrzeug mit 3 Beamten ein. Ich schilderte den Fall. Die Beamten interessierte es weder, dass der eine in die Sackgasse gefahren war, noch dass der andere in der Telefonzelle war. Trotzdem kam der Käufer wieder zurück. Nun verlangte die Polizei seinen Ausweis. Wieder behauptete er, dass sein Kollege nur weggefahren sei, weil er dringend zur Arbeit musste. Mit dem Kollegen und dem BMW sei ansonsten alles in Ordnung. Über Funk kam nun die Meldung, dass eine Frau in einem schwarzen Passat vorbeikommen würde, die angeblich nicht angeschnallt war. Nun war der bzw. die Verbrecher nicht mehr interessant, sofort schnappte man sich die Kelle um die Frau zu stoppen. Erst danach kümmerte man sich wieder um den Lumpen. Ich bekam die Adresse. Danach fuhr die Polizei Richtung Wache. Ich fuhr nun in die Seitenstraße und prompt sah ich dort den fleißigen Kollegen, der nicht mehr warten konnte, weil er so dringend zur Arbeit musste. Auffällig war, dass sein BMW nun nicht mehr das Kennzeichen BM-K 7989 hatte, sondern das Kurzkennzeichen angebracht war, welches zuvor an meinem weißen Mondeo während der Probefahrt angebracht war.

Da dies für mich eine weitere Straftat darstellte fuhr ich neben den geparkten BMW und rief die Polizei an. Mit meinem kleinen gelben Fiesta konnte ich es jedoch nicht verhindern, dass der Lump rückwärts raus fuhr und abhauen wollte.  Ich verfolgte ihn und schilderte gleichzeitig den Fall der Polizei. Auf einem Firmenparkplatz versuchte der BMW-Fahrer zu wenden und wieder abzuhauen. Die Polizei bekam dies live über mein Handy mit. Er fuhr aber nur weiter in die Sackgasse. Am Ende der Sackgasse gelang es mir dann meinen Fiesta so zu stellen, dass der BMW-Fahrer nicht mehr mit seinem Fahrzeug abhauen konnte. Die ganze Zeit war ich mit der Leitstelle der Polizei in telefonischer Verbindung. Der Beamte teilte mir ständig mit, dass seine Kollegen noch ganz in meiner Nähe seien und spätestens in 2 Minuten eintreffen würden. Er forderte mich auf in der Leitung zu bleiben, weil er wahrscheinlich vermutete es könnte zu irgendeinem Übergriff auf meine Person kommen. Nachdem er mir mehrfach mitteilte, seine Kollegen seien ganz in meiner Nähe und gleich, bzw. spätestens in 2 Minuten da, teilte er mir nach 5 Minuten mit, er könne die Notrufleitung nicht länger besetzt halten, aber seine Kollegen müssten in spätestens 2 Minuten eintreffen. Weitere 5 Minuten später rief ich erneut die Polizei an, um zu Fragen, wann denn die Beamten nun kommen würden. man teilte mir mit, die Beamten seien gerade erst auf der Wache eingetroffen und nun wieder auf dem Weg zu mir. Was ist los? Ich dachte Funk gäbe es bereits seit dem 2. Weltkrieg. Um die Passatfahrerin anzuhalten  benutzten sie doch Funk.

Weshalb die Beamten, die vielleicht 200 Meter von mir entfernt waren, als ich die Polizei informierte, erst zur Wache fahren, und erst danach wieder zu mir, ist für mich nicht nachvollziehbar. Vielleicht hätte sich ja die Polizei gefreut, wenn es zu einem Übergriff auf mich gekommen wäre. 

Die gleichen Beamten die zuvor an meinem Mondeo waren überprüften nun den fleißigen Kollegen des 1. Betrügers. Dieser jammerte wieder, dass er unbedingt zur Arbeit müsste. Da frag ich mich warum er dann in aller Ruhe in der Nebenstraße auf seinen Kollegen warten konnte. Auch unbekannt war mir, dass man für die Fahrt zur Arbeit andere Kennzeichen bräuchte. Als die Polizei ihn nach den anderen Kennzeichen fragte, wusste er natürlich nichts davon, „Weiß nich, is Auto von Bruder“. Und ich war natürlich ausländerfeindlich. Ja, man darf nur was gegen deutsche Betrüger haben. Ich teilte der Polizei das originale Kennzeichen mit, und die Polizei überprüfte sowohl das Kurzkennzeichen als auch das originale Kennzeichen. Angeblich waren beide Kennzeichen ok. Lt. Polizeiaussage ist auch die Nutzung eines Kurzkennzeichens (keine rote Händlernummer) an mehreren Fahrzeugen zulässig, sogar wenn man dies an ein Fahrzeug anbringt, welches noch zugelassen ist.

 

Obwohl das Fahrzeug doch „Auto von Bruder“ war, war es natürlich auf keinen der beiden zugelassen. Als die Polizei verlangte den Kofferraum zu öffnen, fand man dort, welch ein Zufall, das Kennzeichen „BM-K 7989“. Und weshalb jemand ein Kennzeichen mit dem alles in Ordnung ist gegen ein anderes  austauschen sollte, wo er doch überhaupt keine Zeit hat, weil er so furchtbar dringend zur Arbeit muss, ist mir nicht sofort begreiflich.

 

Die Polizei ließ ihn wieder fahren, und teilte mir danach mit, dass ich Freiheitsberaubung begangen hätte.

 

Aber offensichtlich glaubten die das selbst nicht, denn sonst hätten die eigentlich von Amtswegen ein Verfahren gegen mich eröffnen müssen. Ich habe inzwischen mehrere Volljuristen kontaktiert. Der Vater einer Kollegin sowie meinen bereits genannten Anwalt. Beide bestätigen, dass hier keine Freiheitsberaubung  von mir vorliegen würde.

 

2007.05.09 (Mi) HER

1. Strafantrag

2. Dienstaufsichtsbeschwerde

3. Befangenheitsantrag

 

Beim AG Herne hatte ich am 22.2.2007 ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zuvor hatte ich versucht beim AG in dieser Sache Akteneinsicht zu nehmen. Dies hatte man mir verwehrt mit der Begründung, nur Anwälte dürften Akteneinsicht nehmen.

Tatsache: 1998 hat der EUGH geurteilt, dass die Verweigerung der persönlichen Akteneinsicht gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz verstößt, und dies den Staat grundsätzlich Schadensersatzpflichtig macht.

Tatsache: Bereits im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber auch die Strafprozessordnung dahingehend geändert, dass auch in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten die persönliche Akteneinsicht möglich wurde. 7 Jahre danach, soll dies beim Gericht noch nicht bekannt gewesen sein, ein Armutszeugnis.

Der Richterin war es jedoch bekannt, denn während der Verhandlung meinte Sie, dann hätte ich halt sie fragen müssen. Nun die Richterin hatte an diesem Tag Sitzungen, und ich konnte sie daher gar nicht fragen. Auch ist die Geschäftsstelle dafür da, denn bisher habe ich jede Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle und nicht im Richterzimmer wahrgenommen.

Da der Richterin bekannt war, dass mir die persönliche Akteneinsicht zustand, obwohl ihr bekannt war, dass ich von diesem Recht gebrauch machen wollte, und obwohl ihr bekannt war, dass mir dieses Recht rechtswidrig verweigert wurde, hat sie das dadurch grundgesetzwidrige Verfahren durchgeführt.

Wer ein bewusst grundgesetzwidriges Verfahren durchführt, begeht in meinen Augen Rechtsbeugung, somit eine Straftat.

 

Die Tatsache, dass mir die Richterin am 14.3.2007 schriftlich mitteilte ich könne von meinem Recht auf Akteneinsicht gebrauch machen bestätigt, dass meine Rechtsauffassung bezüglich der Akteneinsicht richtig ist. Aber eine Akteneinsicht 3 Wochen nach der Verhandlung macht natürlich keinen Sinn.

 

1.     Strafantrag

Ich stelle Strafantrag.

 

2.     Dienstaufsichtsbeschwerde

Lt. Prozessordnung sowie lt. Grundgesetz sind Richter unabhängig. Trotzdem hat der Vorgesetzte die Pflicht eine Richterin bei unrechtmäßigem Verhalten, diese auf Einhaltung eines rechtmäßigen Verfahrens zu ermahnen.

 

3.     Befangenheitsantrag

Die Richterin wird wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wer´s einmal beugt, dem glaubt man nicht,

auch wenn er nachher Recht verspricht. Eine Richterin die in meinem Fall vorsätzlich ein grundgesetzwidriges Verfahren durchgeführt hat, und gegen die deshalb eine Strafanzeige erhalten musste, wird logischerweise wegen des Verdachts der Befangenheit in weiteren Verfahren abgelehnt.

 

2007.05.10

War heute beim Straßenverkehrsamt, der Versicherung und dem Schilderdienst. Ich stellte folgende Fragen

1.     Darf man ein Kurzkennzeichen an mehreren Fahrzeugen betreiben.

2.     Darf man ein Kurzkennzeichen an einem zugelassenen Fahrzeug betreiben.

 

Zu 1.

Straßenverkehrsamt:        Nein

Versicherung:                 Nein

Schilderdienst:      Nein

Zur Erinnerung, die Polizei behauptete „Ja“.

 

Zu 2.

Straßenverkehrsamt:        Nein

Versicherung:                 Nein

Schilderdienst:      Ja

Zur Erinnerung, die Polizei behauptet „Ja“.

 

Selbst wenn die Polizei und der Schilderdienst mit der 2. Frage recht hätten, durfte der BMW nicht mit dem Kurzkennzeichen betrieben werden, da die dieses Kurzkennzeichen zuvor bereits an dem Mondeo benutzt hatten.

 

 

Ich stelle ausdrücklich Strafantrag in allen Punkten. Obwohl ich das Verhalten der Polizei nicht gerade Spitze fand, verzichte ich ausdrücklich auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde, aber die Polizei sollte sich trotzdem mal Gedanken machen, ob man diesbezüglich nicht besser handeln könnte.

 

Bis hierher wurde der Text von einem Richter/und Anwalt gelesen. Es wurde kein strafbares Verhalten meinerseits gefunden. Dies gilt insbesondere für den angeblichen Vorwurf der Freiheitsberaubung.

 

Abschließend sollte auch mal das zweifelhafte vorgehen von ebay betrachtet werden. ebay lockte mich mit Wegfall der Gebühren bei einem Autoverkauf. Ich dachte nun, dass ebay zwar keine Einstellgebühr verlangt, aber evtl. eine Verkaufsprovision. Nach dem Einstellen des 1. Fahrzeugs erschien auf der Abrechnungsseite bei Einstellgebühr die Zahl 0. Bei Verkaufsprovision erschien überhaupt keine Zahl. Ich durfte daher davon ausgehen, dass in dieser Werbeaktion das Verkaufen eines Fahrzeugs tatsächlich kostenlos ist. Nur deshalb stellte auch noch ein 2. Fahrzeug ein. Eine Woche später kam dann die Überraschung. Auf der ebay-Rechnung standen nun jeweils 40 € Verkaufsprovision pro Fahrzeug.

 

Ob man dies unbedingt als besonders seriös bezeichnen sollte?

 

Und wie seriös war das Verhalten in dem Betrugsfall? Auf den ebay-Seiten findet man folgenden Hinweis:

Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. …

 

Um nun meinen Schaden gegenüber monikan1780 geltend zu machen versuchte ich die Adresse herauszubekommen. Über den angebotenen Link funktionierte es nicht mit der Begründung, ich hätte angeblich keinen Geschäftskontakt mit dem Mitglied.

 

Falsch! Wenn das Mitglied Höchstbietender meiner Auktion war, und sich sogar lt. ebay durch die Gebotsrücknahme evtl. schadensersatzpflichtig gemacht hat, besteht natürlich eine Geschäftsverbindung. Ich versuchte nun die Daten durch einen Anruf bei ebay zu erfahren. Nach Schilderung des Falls wurde mir dies mit dem Hinweis auf Datenschutz verweigert. Was für ein pseudologistischer Schwachsinn. Hauptsache  ebay kann die Kohle kassieren. Ich habe die ebay Abbuchung storniert.

 

 

2007.0.5.11 (Fr) HER

Am Sonntag findet im Ruhrgebiet ein Marathonlauf statt. Daher war der Parkplatz den ich sonst meistens nutze nicht zu befahren. Weil dort irgendwas aufgebaut wurde stand an der Zufahrt ein Schild, dass der Parkplatz am 11.5.2007 ab 6 Uhr gesperrt sei. Es handelt sich um den Parkpaltz der oberhalb der Herner Sparkasse liegt. Ich vermutete nun, dass auch der Parkplatz unterhalb der Sparkasse gesperrt sein würde. Zu meiner Überraschung gab es dort gegen 12 Uhr jedoch keine Verbotsschilder, es fand sogar ganz normal der Wochenmarkt statt, und auf dem Rest der Fläche wurde ganz normal geparkt. Während ich nun nach einem freien Parkplatz suchte, rief ich meinen Kollegen an, damit mich dieser dann von dort abholen kommt. Als der Kollege eintraf hatte ich jedoch noch keinen freien Parkplatz gefunden. Deshalb fuhr ich in die Nebenstrasse um dort nach einem Parkplatz zu suchen. Mein Kollege fuhr wieder zurück in den Laden. Ich fand auch in den Nebenstraßen keinen Platz und fuhr daher später wieder zu dem Parkplatz unterhalb der Sparkasse. Irgendwann fuhr eine Frau aus einer Parklücke die ich dann gleich besetzte. Auch jetzt standen dort noch keine Park- oder Halteverbotsschilder. Ich forderte wieder meinen Kollegen zur Abholung an. Auch dieser sah auf diesem Parkplatz keinerlei Verbotsschilder. Abends fuhr ich mit meiner Kollegin zurück zu meinem Auto. Nun fanden auch auf diesem Parkplatz Aufbauarbeiten statt, und der Parkplatz war übersät mit Verbotsschildern, die das Halten dort am 11.5.2007 ab 6 Uhr morgens untersagten. Dumm nur, diese Schilder wurden nicht vor 6 Uhr morgens aufgesetllt, sondern erst nach meinem Eintreffen, also nach 12 Uhr. Mein Fahrzeug war ziemlich zugebaut, aber ein weiteres Fahrzeug sogar noch schlimmer. Ich hatte ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Als ich wegfuhr kam mir ein Abschleppwagen entgegen, der das andere Fahrzeug wegholte.

 

 

 

2007.05.15 (Di) HER

Die wegen Befangenheit abgelehnte Richterin des AG Herne hat sich heute für nicht befangen erklärt. Wobei Sie sich sogar zu den Vorwürfen äußerte.

 

Sie behauptet, Sie habe erst später von meinem Gesuch auf Akteneinsicht erfahren. Sobald sie davon erfahren habe, habe Sie mir mitgeteilt, dass ich von meinem Recht auf Akteneinsicht gebrauch machen könne.

 

Dies ist so nicht richtig. Am 22.2.2007 erfuhr sie zu Beginn der Verhandlung, dass ich von meinem Recht auf Akteneinsicht gebrauch machen wollte, und mir dies rechtswidrig abgelehnt wurde. Trotzdem hat sie mir die Akteneinsicht nicht ermöglicht, sondern die dadurch verfassungswidrige Verhandlung trotz verweigerter Akteneinsicht durchgeführt und somit das Recht gebrochen.

 

Das sie während der Verhandlung, höchst zornig, zu mir an den Tisch kam, die Akte aufschlug und mir aufzählte, was für Schreiben sich in der Akte befinden, ohne mir Zeit zu geben diese Schreiben auf Richtigkeit zu überprüfen, kann (und wird) nicht als Akteneinsicht gewertet werden.

 

Der angebliche Hinweis auf die Gewährung der Akteneinsicht wurde erst ca. 3 Wochen nach dem Verfahren, erstmalig am 14.3.2007 mitgeteilt.

 

Die schriftliche Äußerung der Richterin hat für mich keine Auswirkung auf

 

Befangenheitsantrag

Dienstaufsichtbeschwerde

Strafantrag.

 

Speziell für den Befangenheitsantrag gilt, dass die Richterin gar nicht unbedingt befangen sein muß, sondern er ausreicht, dass ein begründeter Verdacht vorliegt. Dies halte ich für alle Male gegeben.

 

Ergänzend sei erwähnt, dass mir und der Öffentlichkeit, während der Verhandlung am 22.2.07 aufgefallen, dass mich die Richterin äußert unprofessionell, und höchst unfreundlich behandelt hatte.

Es stand ihr nicht zu so „auszurasten“ wie es Herr Schneider formulierte. Bei der kurzen Begegnung im Mai schien sich das Verhalten der Richterin mir gegenüber deutlich geändert zu haben, wobei ich natürlich nochmals betonen möchte, dass die bewertet Zeit ausgesprochen gering war, da es ja nicht wirklich zu einer Verhandlung kam.

 

 

2007.05.23 (Mi) HER

Es spricht sich natürlich rum, dass ich mich mit dem Thema Justiz(mafia) beschäftigte. Meine Kollegin teilte mir mit, sie habe am Vortag eine Mail von einem Anwalt Tank erhalten. Dieser schrieb er vertrete eine Firma Schmidtlein GbR. Angeblich habe sie sich auf der Seite www.P2P-heute.com angemeldet. Dafür sollte sie 181 € bezahlen plus Anwaltskosten in Höhe von 320 €. Der angebliche Gesamtbetrag sollte 616 € sein. Nun bin ich ja nur ein doofer Hauptschüler, der mal irgendwann seine Mittlere Reife und die Fachhochschulreife nachgemacht hat. Zum Studium, insbesondere Mathematik-Studium hat es bei mir niemals gelangt. Trotz IQ von 139 verstehe ich nicht, wie 181 € plus 320 € insgesamt 616 € sein sollen.

Zum Beweis der Anmeldung wurde meiner Kollegin eine IP mitgeteilt mit der sie sich angeblich angemeldet hätte. Diese IP gehört anscheinend nach Osaka Japan. Weshalb meine Kollegin mal eben nach Japan jetten sollte, um sich auf P2p-heute anzumelden ist für mich nicht nachvollziehbar. Erstaunliches ergibt sich, wenn man bei Google mal „Schmidtlein GbR“ oder „Rechtsanwalt Tank“ eingibt.

 

Ich erwähnte, dass ihr Vater doch Anwalt sei, worauf sie meinte, sie käme lieber zu mir, denn ich hätte mehr Ahnung.

 

 

2007.05.25 (Fr) RE

Heute war in Recklinghausen eine Gerichtsverhandlung gegen den Solarkritiker Hoffmann. Die Direktorin dieses AG war früher Direktorin beim AG Gelsenkirchen.  Mit beiden Gerichten hatte ich bereits meine Erlebnisse. Daher habe ich folgendes Flugblatt erstellt und verteilt.

 

Direktorin des Amtsgerichts Recklinghausen ist Frau Böhlje, die zuvor Direktorin am AG Gelsenkirchen war. Ich möchte keinesfalls behaupten, dass die Direktorin verantwortlich ist für sämtliche Rechtsbeugung und Unfähigkeit der beiden Amtsgerichte, aber erwähnenswert erscheint es mir doch, was eine einzige Person an diesen beiden Amtsgerichten erlebt hat.

1. Ein Richter des AG GE behauptet, die Demokratie braucht Menschen wie mich. Ich sei auch nicht kriminell. Dennoch verurteilte er mich zu einer, Geldstrafe. Das LG E stellt später ausdrücklich die Rechtsfehlerhaftigkeit des AG Urteils fest. Der kriminelle und/oder unfähige Richter des AG ist inzwischen Direktor eines AG im LG-Bezirk Bochum.

2. Beim AG GE wurde ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen  Stand aufgegeben. Der Antrag wurde vom zuständigen Gericht abgelehnt, weil das AG GE volle 8 Tage für die Übersendung des Antrags brauchte, und der Antrag daher zu spät ankam.

3. Beim AG GE wurde ein Schriftsatz abgegeben für den ich eine Empfangsbestätigung haben wollte. Die Pforte konnte mir so etwas nicht geben, der Verwaltungschef behauptet sogar, es gäbe gar keine gesetzliche Verpflichtung mir eine Empfangsbestätigung auszuhändigen. Das Justizministerium teilte mir schriftlich mit, dass das Gericht sehr wohl verpflichtet sei mir eine Empfangsbestätigung auszuhändigen. Aufgrund meiner Beschwerde hat die damalige Direktorin beim AG GE einführen müssen, dass für Schriftsätze auf Wunsch eine Empfangsbestätigung ausgehändigt wird.

4. Am 17.12.2001 habe ich gegen ein Urteil des AG GE, datiert vom 15.12.2001, Widerspruch eingelegt. Dieser wurde abgelehnt, mit der absurden Begründung, das Urteil, datiert vom 15.12. sei in Wirklichkeit gar nicht vom 15.12. und mein Widerspruch vom 17.12. sei daher verfrüht. Auch dies wurde vom LG wieder aufgehoben.

5. Im selben Verfahren kam es beim selben AG und selben Richterin erneut zur Verhandlung. Krankheitsbedingt konnte ich am 3. Verhandlungstag nicht teilnehmen. Wieder wurde versucht mich zu verarschen. Die Richterin behauptete, angeblich müsse sie bei Nichterscheinen den Widerspruch ablehnen. Dies wäre nur richtig gewesen, wenn ich zur 1. Verhandlung nicht erschienen wäre. Bei Nichterscheinen zu einem Fortsetzungstermin wäre ohne mich weiter zu verhandeln gewesen.

6. Zu einer Verhandlung beim AG RE konnte ich nicht kommen, weil ich wegen einer Kur erst 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn davon erfuhr. Um zu verhindern, dass das AG GE meinen Wiedereinsetzungsantrag versaut, fuhr ich direkt zum AG RE um einen Wiedereinsetzungsantrag zur Niederschrift aufzugeben. Es war vorgeschrieben, dass dieser Antrag von einem Anwalt oder einem Rechtspfleger geschrieben werden musste. Die Sachbearbeiterin des AG nahm den Antrag auf, obwohl sie überhaupt keine Rechtspflegerin war. Erneut wurde mein Antrag auf Wiedereinsetzung verworfen.

7. Im Jahr 2003 wurde beim AG RE die persönliche Akteneinsicht gefordert. Der Richter lehnte ab, mit der Behauptung in Strafsachen- und bei Ordnungswidrigkeiten sei die persönliche Akteneinsicht nicht zulässig. Bereits 1998 hatte der EUGH festgestellt, dass die Verweigerung der persönlichen Akteneinsicht gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz verstößt, und dies daher den Staat grundsätzlich schadensersatzpflichtig macht. Seit 2000 wurde auch die deutsche Prozessordnung diesbezüglich geändert. Dennoch wird dies noch immer von vielen Richtern rechtswidrig verweigert.

Wenn dies alles nur einer einzigen Person widerfährt, zeigt dies, dass Rechtsbeugung und/oder Unfähigkeiten bei der deutschen Justiz an der Tagesordnung sind.

 

 

2007.06.26 (Di) GE

Habe heute Post vom AG Herne bekommen. Man teilt mir mit, dass mein Befangenheitsantrag gegen die Richterin abgelehnt wurde. Dies verwundert mich nicht, da dies üblich ist, und von mir daher auch erwartet wurde. Natürlich kann man berechtigte Ablehnungsgesuche nur auf kriminelle und verlogene Weise ablehnen. Die Ablehnung wurde begründet, da der Richterin die Verweigerung der beantragten Akteneinsicht nicht anzulasten ist. Dies ist sogar (zumindest teilweise) richtig. Weiter wird behauptet, der Richterin sei nicht bekannt gewesen, dass man mir die Akteneinsicht verweigert hatte. Dies ist eine glatte Lüge. Direkt zu beginn der Verhandlung wurde der Richterin mitgeteilt, das mir die Geschäftstelle die Akteneinsicht verweigerte mit der Begründung dies sei nur Anwälten erlaubt. Dies wurde während der Verhandlung noch mehrfach wiederholt, so dass die Richterin wütend die Akte auf meinen Tisch legte und mit den Worten: „sehen Sie das ist in den Akten“ einmal durchblätterte, was natürlich nicht als Akteneinsicht gewertet werden kann. Die Richterin und das das AG Herne lügen also, wenn sie behaupten, der Richterin sei die verweigerte Akteneinsicht nicht bekannt gewesen. Die Zeugen Herr R und Herr S, beide von der Betrugsopferhilfe Wuppertal, sind Zeugen dafür, dass der Richterin genau bekannt war, dass mir die Akteneinsicht verweigert wurde, und dass sie das Verfahren trotz des ihr bekannten Verfahrensmangel durchgeführt hat. Diesbezüglich wurde auch schon Strafantrag gestellt. Natürlich hat die Richterin in dem Strafverfahren gegen sie das Recht wie jeder Angeklagte, zu lügen. In einem Verfahren kann eine lügende Richterin jedoch keine gesetzliche Richterin mehr sein. Ich stelle erneut Strafantrag.

 

 

2007.06.27 (Mi) GE

Habe heute Post bekommen vom Versorgungsamt GE. Mein Verschlimmerungsantrag sei dahingehend bewilligt worden, dass mir nun das Merkmal „G“ und 70% zustehend würden. Zuvor hatte ich das Merkmal „G“ und 60%. Wahrscheinlich werde ich dagegen Widerspruch einlegen, da ich denke dass der Grad der Behinderung mehr als 70% betragen, besonders wenn ich mich vergleiche mit anderen Personen die mehr Prozente haben und sich trotzdem noch besser bewegen können als ich.

Mit diesem Schreiben fuhr ich dann sofort nach GE-Buer zum Rathaus um nun meine Parkerleichterung abzuholen. Im Büro von Herrn S. wurde mir mitgeteilt, dass ich lt. meines mitgebrachten Bescheids nun „AG“ hätte, und ich daher im EG beim Bürgercenter meinen Ausweis ausstellen lasse könne. Dort angekommen wurde mir dies abgelehnt, weil ich kein „AG“ hätte. Man rief Herrn S. an, der behauptete ich hätte doch „AG“. Frau M. teilt im dann mit, dass in dem Bescheid steht: „Das Merkmal „AG“ steht ihnen nicht zu“. Eine weitere Mitarbeiterin meinte nun, dass es in letzter Zeit bereits mehrfach vorgekommen sei, dass man den Bürger vom 1. Stock zum Bürgercenter ins EG. geschickt habe, obwohl man im 1. Stock zuständig gewesen sei. Das Telefonat dauerte länger, und Frau M. meinte auf Nachfrage, dass Herr S nachsehe wer den Fall bearbeiten würde. Ich teilte ihr mit, dass er dies bearbeiten würde, schließlich  war ich in dieser Sache bereits mehrfach bei ihm. Nach einiger Zeit wurde Frau M. mitgeteilt, dass ich wieder nach Hause gehen solle, da man noch auf ein Schreiben des Versorgungsamt warten würde, in der mehr die Vorraussetzung bescheinigt würde. Jetzt bin ich aber fast ausgerastet. Das Schreiben hielt Frau M. in der Hand. Dies hatte ich doch mitgebracht. Dieses Schreiben war doch der Grund weshalb ich überhaupt zum Rathaus gefahren war. Diese Bescheinigung hatte ich doch Herrn S. gezeigt, damit hatte er mich doch selbst zum Bürgercenter geschickt. Statt nach hause zu gehen, eilte mal wieder ich zum Abteilungsleiter. Ich teilte ihm mit, dass ich bereits vor einiger Zeit bei ihm war, weil ich noch immer keine Parkerleichterung hatte. Dann erzählte ich ihm die heutige Geschichte. Der Abteilungsleiter ging nun zu Herrn S. und daraufhin bekam ich meine Parkerleichterung. Dies ist zwar im Moment nur bis zum 27. Juli 2007 beschränkt, aber ich habe doch die Hoffnung; dass in der Zwischenzeit dann endlich meine endgültige Bescheinigung kommt. Merkwürdig, die Bescheinigung ist zwar bis zum 27.7.2007 befristet, aber ein Ausstellungsdatum enthält sie nicht. Wahrscheinlich wieder so eine Unfähigkeit von der Stadt. Egal, Hauptsache ich kann nun endlich parken, und muß keine Angst mehr davor haben, dass ich ein Knöllchen kriege wenn ich zum Beispiel zur Krankengymnastik fahre.

Mein Kollege meint, dass ich an diesem Tag in Herne hätte sein müssen. In der Kirchhofstr. stand ein Porsche. Aber nicht dort wo ich immer geparkt hatte, und die Strasse so breit ist, dass man dort parken könnte, sondern 5 Meter weiter zurück, wo die Poller stehen, und eine Durchfahrt nur schwer oder unmöglich ist, wenn dort ein Fahrzeug parkt. Ein Einsatzfahrzeug der Polizei kam, blieb hinter dem Porsche stehen und hupte. Dann winkte er die Fahrerin aus dem Nagelstudio. Die setzte sich in den Porsche fuhr bis in die Fußgängerzone. Dort überholte sie der Streifenwagen. Dann fuhr sie rückwärts an die Stelle wo sie zuvor bereits geparkt hatte und stieg wieder aus. Ein Knöllchen gab es natürlich nicht. Wahrscheinlich habe ich das falsche Auto.  

 

 

2007.06.28 (Do) HER

Habe heute zum Ersten Mal mit meiner neuen Parkerleichterung geparkt. Dort wo der ganze Stress mit dem Herner Blödbullen anfing. Mit der Parkerleichterung darf ich ausdrücklich „in einer Verkehrsberuhigten Zone außerhalb von gekennzeichneten Flächen parken, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird“. Genau dies trifft auf die Kirchhoffstr. Zu. Dennoch bekam ich gleich wieder ein Knöllchen. Angeblich hätte ich in der Fußgängerzone geparkt. Die Kirchhoffstr. ist eine verkehrsberuhigte Zone. Diese Straße führt zur Bahnhofstr. Dabei handelt es sich um eine Fußgängerzone. Mein Auto stand zu 100% in der Kirchhofstr. Nicht ein Millimeter in der Bahnhofstr. Anhand des Straßenbelags ist eindeutig zu sehen wo noch Kirchhoffstr. ist und wo die Bahnhofstr. anfängt. Von meiner Fahrrichtung aus gesehen gibt es auf der linken Seite ein Schild „Fußgängerzone“. Dieses Schild ist an einem Laternenmast angebracht. Da der Laternenmast aber nicht genau auf der Grenze zwischen Kirchhoffstr. und Banhnhofstr. Steht, sondern noch auf der Kirchhofstr. meint die Politesse, die Fußgängerzone  beginnt bereits in der Kirchhofstr. Vielleicht sollte die Tussi mal den Stadtplan lesen. Eindeutig ist nur die Bahnhofstr. als Fußgängerzone eingetragen. Wenn die Tussi so blöd ist, dann muss die Stadt halt das Schild dahin versetzen wo es hingehört. Auch habe ich Zweifel, dass ein Schild  auf der linken Seite, also auf der Seite des Gegenverkehrs, überhaupt eine Gültigkeit haben kann.    

 

 

2007.06.29 (Fr) GE

Seit dem 6.6.2007 steht vor der JVA in Gelsenkirchen ein Ford Mondeo mit einem Anhänger. Auf dem Hänger wurde ein Gestell angebracht. Dort und an dem Mondeo standen einige böse Sprüche, wie z.B.

 

 

Hurra, hurra der Knast ist da.

Jetzt hab ich´s nicht mehr weit,

bis zur nächsten beschissenen Zeit.

 

Beim Doktor seh ich rot,

sieht der den Knacki lieber tot,

oder ist der so blau

und daher so schlau.

Hast du einen Gallenstein,

dann erklärt er: „Das muß ne Erkältung sein“.

Dann fährt man dich zum Gericht,

doch das erreichst du lebend nicht.

Stattdessen landest du auf dem OP,

dein Gallenstein tut nicht mehr weh.

Denn Hallo Oma,

dein Enkel liegt schon längst im Koma.

 

 

Hurra, hurra der Knast ist da.

Jetzt hab ich´s nicht mehr weit,

bis zur nächsten beschissenen Zeit.

 

Im Knast da gibt es sehr viel Schnee,

verweigert wird dir nur dein Asthmaspray.

In Gelsenkirchen wird dir gesagt, dass man das nicht macht,

denn du wirst morgen in nen anderen Knast gebracht.

 

In Castrop sagt man dann: “OK,

wo hast du denn dein Asthmaspray?“

„Das sollt ihr mir doch besorgen“,

„darauf kannst du warten noch bis über, über, übermorgen.

 

Du dumme Knacki Sau,

du fährst sofort zurück in deinen alten Bau“.

 

 

Hurra, hurra der Knast ist da.

Jetzt hab ich´s nicht mehr weit,

bis zur nächsten beschissenen Zeit.

 

Im Knast da gibt es auch Salat,

aus Kartoffeln die keiner mag.

Drum sind die längst schon schimmelig.

Knackis fresst und seit nicht pinkelig.

 

 

Dieses Fahrzeug muss spätestens am 7.7.2007 entfernt werden, weil es nicht zugelassen ist, und sonst die Abschleppung droht. Seit dem 27.6.2007 steht auch noch meine Pritsche dort, die ebenfalls mit bösen Sprüchen beschriftet wurde. Ob es der JVA gefällt, dass ich diese Ausstellung „Haltestelle Guantanamo“ nenne, und heute noch ein paar Leute per Fax zur Ausstellung eingeladen habe?

 

 

2007.07.01 (So) GE

Am 29.6.2007 fragte ich, ob sich die JVA über meine Ausstellung „Haltestelle Guantanamo“ freuen würde. Heute muß diese Frage mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Am Sonntag wurde festgestellt, dass die Seitenscheibe der Pritsche eingeschlagen wurde. Damit das ganze wie ein gewöhnlicher Einbruch aussah, hat man aus dem Fahrzeug ein Abschleppseil geklaut.

 

Der Beamte K aus der JVA GE, nicht das Schwein aus der Hessler Str., sondern der anständige Beamte aus GE-Horst, meinte im November 2005, dass man froh sein könnte, dass ich bei meinen Erlebnissen mit Behörden und Justiz so normal geblieben wäre.

 

Ich denke dies wird von Richter S (AG GE-Buer), Richter E (LG Essen) geteilt. Wahrscheinlich auch von Richterin P (LG  Essen), sowie Rechtsanwältin O (Essen).

 

Doch frag ich mich, ob man noch froh sein kann, oder ob man sich nicht längst wundern muß, dass ich noch immer so normal geblieben bin, denn normal ist das nicht.

 

Seit meiner Tätigkeit für den Beamtendumm-Förerverein handelte es sich inzwischen um den 3. Anschlag auf die Pritsche. Weiterhin gab es einen Einbruch im November 2006 in meinen Fiesta, für den wahrscheinlich derselbe Polizeibeamte verantwortlich ist, der für die Beschädigung meines Türschlosses an meiner Wohnungstür verantwortlich ist.

 

 

 

 

 

2007.07.09 (Mo) GE

Damit hat die Justizmafia der JVA GE natürlich nicht gerechnet. Nachdem man am 1.7.2007 die Scheibe der Pritsche eingeschlagen hat, und damit erzwungen hat, dass die Ausstellung über die Unrechtsjustiz des 4. Reichs vorzeitig beendet werden musste, wurde das Fahrzeug nach der Reparatur gleich wieder vor der JVA geparkt und heute wieder beschriftet. Während ich das Gestell auf die Pritsche montierte kam ein Polizeifahrzeug angefahren und hielt neben der Pritsche. Bei dieser Straße handelt es sich um eine zweispurige Straße. Die Rechte ist regelmäßig zugeparkt, so dass nur noch eine Fahrbahn, maximal 1,5 Fahrbahn zur Verfügung steht. Da nun das Einsatzfahrzeug links neben der Pritsche abgestellt wurde, stand dem Verkehr noch nicht einmal eine ganze Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen zur Verfügung stand. Für mich nicht nachvollziehbar, schließlich war vor der Pritsche über 50 Meter Platz, wo die Polizei ihr Einsatzfahrzeug hätten abstellen können.

Die Beamten stiegen aus, und fragten mich was ich hier machen würde. „Ich mach hier von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch“. Ein Beamter meinte daraufhin: „Sie wollen hier also Plakate anbringen“. Daraufhin antwortete ich, „Ach ich bin wohl schon bekannt?“ Die Polizei bestritt dies und behauptete, dass ich dies doch gerade gesagt hätte. Hatte ich zwar nicht, aber es gehört natürlich nicht viel Fantasie dazu, dies aus meiner Aussage abzuleiten. Ich wollte mich auch nicht mit denen Streiten. Die Beamten fragten mich noch was ich für Plakate anbringen würde. Ich wusste noch nicht genau welche ich anbringen wollte, schließlich hatte ich genug zur Auswahl. Ich bin zwar nicht verpflichtet dies der Polizei vorher zu zeigen, aber ich hab auch nichts dagegen. Ich holte meine Plakate und präsentierte diese den Grünen. Der Eine meinte er würde sich nicht alle durchlesen. Er blätterte die kurz durch, und verriet sich dann, als er das Haltestellenschild mit der Haltestellenbezeichnung „Guantanamo“ sah.

 

Guantanamo

 

„Ach das befindet sich doch auch im Auto“. Also war ich wohl doch bekannt, denn offensichtlich hatte man das Fahrzeug zuvor bereits begutachtet. Ein Beamter meinte noch, dass das ganz schön derbe Sprüche wären, die ich auf Lager habe. Ich erklärte, dass mich die Justizmafia mindestens genauso derbe behandelt habe. Ich habe die Justizmafia nicht gezwungen mich wegen eines T-Shirt zu verhaften, das angeblich einem Amtsrichter nicht gefiel. Ich habe die Justizmafia auch nicht gezwungen mich im Knast zu misshandeln. Und ich habe die Justizmafia erst recht nicht gezwungen die Strafanträge gegen JVA-Beamte einzustellen ohne den Zeugen meiner Misshandlung, immerhin einen Obergerichtsvollzieher,  überhaupt anzuhören. Der Beamte bestätigte mich dann noch, als er mir mitteilte, dass ihn manchmal in diesem Land auch gar nichts mehr wundert.

Man meinte, dass hier anscheinend alles in Ordnung sei, und ich nichts rechtswidrig aus dem Fahrzeug entfernen würde. Zum Abschied teilt man mir mit, dass man die Polizei angerufen hätte, weil ich angeblich illegal was aus dem Fahrzeug entfernen würde. Wer macht denn so was? Das wird doch nicht der Knast gewesen sein? Wollte mich hier jemand etwa einschüchtern oder etwa Ärger mit der Polizei herbeiführen?  Das Auto, bzw. die Ausstellung „Haltestelle Guantanamo“ muss doch anscheinend einigen ein Dorn im Auge sein.

Pritsche1

 

JustizmafiaVierteReich

 

 

2007.07.11 (Mi) HER

Es gibt ja immer mal Leute die behaupten, ich würde den Stress mit dem Beamtendumm und der Justizmafia suchen. Der heutige Tag zeigt mal wieder wie falsch solche Behauptungen sind. Bis 10 Uhr ist das Be- und Entladen in der Bahnhofstr. erlaubt. Dies bedeutet, dass ich mit meiner Parkerlaubnis bis 10 Uhr parken darf. Da ich etwas zu Be- und Entladen hatte fuhr ich in die Bahnhofstr. Kurz vor 10 Uhr verließ ich die Bahnhofstr. weil ich um 10.20 Uhr Krankengymnastik hatte. Gegen 11 Uhr kam ich zurück und parkte in der Kirchhoffstr. Einige Zeit später interessierten sich eine  Polizeibeamtin und in Polizeibeamter für mein geparktes Fahrzeug. Die Beamtin las meine Ausnahmegenehmigung. Daraufhin sprach sie mit ihrem Kollegen und zuckte dabei  mit Ihren Schultern. Anscheinend hatte sie ihm mitgeteilt, dass man mir kein Knöllchen geben könne, weil ich dort stehen dürfe. Um 13.30 Uhr ging ich Mittagessen. Um 13.35 Uhr fotografierte mein Kollege 2 Stadtnutten, wie diese mein Auto ansahen, die Parkerlaubnis durchlassen, diese und das Fahrzeug fotografierten und trotzdem ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer klemmten. Wofür hab ich eigentlich eine Ausnahmegenehmigung???

 

Gegen 18:45 Uhr fuhr ich zur Herner Polizei. Obwohl niemand vor dran war musste ich eine Weile warten. Ich erklärte, dass ich Strafantrag wegen Nötigung stellen wolle, weil ich wieder ständig Ärger mit den Knöllchenjägern habe, die mir weiterhin Knöllchen verpassen, obwohl ich im Besitz einer Parkerleichterung bin, die mir das Parken ausdrücklich an diesen Stellen erlaubt. Natürlich hatte der Beamte keinen Bock die Strafanzeige aufzunehmen, und meinte ich könne mich mit Widerspruch gegen das Bußgeld  wehren. Natürlich  kann ich das, aber wenn ich inzwischen über 30 willkürliche Verfahren laufen habe, erscheint es mir angebracht, auch mal Strafantrag gegen die Knöllchenjäger zu stellen, damit diese Willkürmaßnahmen endlich mal aufhören. Neben der Strafanzeige gegen die Stadtangestellten muß ich nun auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten einreichen.

Ich stelle Strafantrag gegen den/die Mitarbeiter der Stadt Herne der/die mir das Knöllchen rechtswidrig verpassten, wegen allen in Frage kommenden Straftaten.

Gegen den Beamten, der sich weigerte den Strafantrag aufzunehmen wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese ist, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, der Personalakte beizufügen.

2007.07.11 (Mi) GE

Als ich danach nach Hause kam fand ich einen Brief vom Finanzamt vor. Da mein Fahrzeug als PKW zugelassen sei soll ich 600 € Steuern bezahlen. Was hat das Straßenverkehrsamt denn da wieder für eine Scheiße verzapft? Wieso ist das Auto als PKW zugelassen? Ich habe doch bei der Anmeldung extra ein Gutachten vorgelegt, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW-geschloßenenr Kasten handelt, damit ich nur 100 € Steuern bezahlen muss. Und was steht in den Papieren? LKW-geschloßener Kasten. Also hat das Straßenverkehrsamt keinen Mist verzapft sondern das Finanzamt.

 

 

2007.07.12 (Do) GE

War heute beim Finanzamt. War extra nett. „Können Sie mir sagen was hier falsch gelaufen ist“, fragte ich den Mitarbeiter auf Zimmer 143, „Das Fahrzeug ist als LKW-geschloßener Kasten zugelassen, aber im Steuerbescheid steht PKW“. „Was in den Papieren steht ist für uns nicht maßgeblich“, meinte der Mitarbeiter. „Aber ich habe sogar extra ein Gutachten der Dekra, dass es sich dabei um einen LKW handelt“. Das ist für uns auch nicht maßgeblich“, erwiderte der Sachbearbeiter. „Was ist dann maßgeblich“, wollte ich wissen. „Ich muss mir das selbst ansehen“, meinte er, und: „Das Fahrzeug war bei der Erstzulassung als LKW zugelassen“. Ich machte nun den Fehler zu erwähnen, dass es sich dabei um einen Postgolf gehandelt habe. „Ein Postgolf können wir nicht mehr als LKW anerkennen“, teilt er mir mit. Da sieht man mal wieder wie diese Bananen-Republik tickt. Wenn ein großer Konzern ein Auto zulässt, können die das als LKW zulassen und so jede Menge Steuern sparen. dem gewöhnlichen Bürger wird dies natürlich verwehrt wenn er dasselbe Fahrzeug nutzt. Als LKW hätte das Fahrzeug maximal 2 Sitze haben dürfen, bräuchte eine Trennwand zwischen Ladefläche und  Sitzfläche, und die hinteren Seitenscheiben dürften nicht vorhanden sein. Bei der Post wurde auf diese Vorgaben verzichtet, und mir wollte man die LKW-Besteuerung sogar verweigern, obwohl das Fahrzeug den Vorschriften entsprechend umgerüstet wurde, und die DEKRA diese Umrüstung sogar bescheinigt. Gemeinsam gingen wir zum Fahrzeug. Der Beamte besah sich nun das Fahrzeug, und sah auch dass das Fahrzeug vorschriftsgemäß umgebaut wurde, teilte mir aber erneut mit, dass er das Fahrzeug eigentlich nicht als LKW anerkenn dürfte, da es sich dabei um einen Postgolf handeln würde. Er würde aber versuchen, ausnahmsweise das Fahrzeug als LKW anzuerkennen. Ich bin mir sicher, dass dies völliger Blödsinn ist. Ein Fahrzeug, das alle Vorschriften für die Anerkennung als LKW mitbringt, kann sicherlich nicht deswegen die Anerkennung verweigert werden, nur weil irgendwann dieses Fahrzeug mal der Post gehört hat. Auch glaube ich kaum, dass ein Beamter versuchen würde für mich eine Ausnahme zu erwirken. Ich bin nun in der dummen und kostenverursachenden Lage, nicht genau zu wissen welche Steuer auf mich zukommt 100 € oder 600 €. Davon ist auch abhängig ob ich dieses Fahrzeug weiter nutze, oder wieder abmelde. Ein weiteres Fahrzeug, das ich eigentlich abmelden wollte, kann ich nun  nicht abmelden, weil mir sonst wieder Kosten für die erneute Anmeldung entstehen, wenn ich den Postgolf aus steuerlichen Gründen doch wieder abmelden muß. Ob ich mein 2. Fahrzeug, einen Post-Fiesta wieder als LKW zugelassen bekommen würde, ist mir natürlich auch nicht bekannt. So muß ich im Moment für 2 Fahrzeuge Steuern und Versicherung bezahlen. 

2007.07.12 (Do) HER

Um 18:30 Uhr wollte ich gerade in mein Auto einsteigen. Ich saß schon, aber meine Beine waren noch draußen. Kommt ein Streifenwagen angefahren. Der grüne fragt mich: „Wieso stehen sie hier“? „Weil ich eine Ausnahmegenehmigung habe“, war meine extra freundlich formulierte Antwort. „Kann ich die mal sehen?“. Ich reich ihm die Parkerleichterung rüber. „Wieso haben sie die Ausnahmegenehmigung“, war die Frage des Beamten. Abgesehen davon, dass die Beamten gesehen haben, wie ich mit meinem Gehstock  vom Geschäft zum Auto ging, geht sie dies überhaupt nichts an. Ich habe die Genehmigung, und dies wird in Deutschland natürlich zuvor genau überprüft. Welche Schwierigkeiten ich hatte die mir zustehende Ausnahmegenehmigung zu erhalten, habe ich bereits mehrfach geschildert. Ich antwortete: „Weil die mir zusteht“. 

 

„Da steht, dass Sie in einer Fußgängerzone parken dürfen, zu Zeiten, wenn dort das Be- und Entladen erlaubt ist“. „Ja das steht dort“, antwortete ich. „Jetzt ist aber das Be- und Entladen aber nicht erlaubt“, meinte der Grüne. „Darum stehe ich jetzt auch nicht in der Fußgängerzone“, merkte ich an. Ich stand in der Kirchhoffstr. und dieses ist ein Verkehrsberuhigter Bereich und keine Fußgängerzone. Wieder fing er an mit: „Da steht, dass Sie im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb von gekennzeichneten Flächen parken dürfen, wenn kein anderer Parkplatz zur Verfügung steht“. „Ja, das steht da“. „Aber da vorne gibt es ein Parkhaus“. Meine Antwortet lautete: “Ich hab die Parkerleichterung gekriegt, weil ich schlecht laufen kann und nicht weil ich so gut laufen kann. Bis zum Parkhaus ist es viel zu weit. Außerdem frag ich mich, ob Sie mir garantieren können, dass ich dort immer einen Parkplatz im Erdgeschoss kriege. Oder soll ich vielleicht auch noch Treppen steigen?“ Wieder ein Punkt für mich, aber noch immer wollte er nicht aufgeben, und weiter versuchen mir was anzuhängen. „Ich versteh das nicht, mit der Genehmigung ist Ihnen das Parken überall erlaubt, nur nicht auf Behindertenparkplätzen.“ „Hmhm.“ „Wieso ist das so?“ „Das ist halt das Gesetz, gibt’s schon seit Januar 2000.“ Ein weiterer Versuch mir dumm zu kommen wurde durch eine Funkmeldung unterbrochen. Es wurden Zigarettenhändler in einem silbernen Opel Astra gesucht. Jetzt bekam ich meine Ausnahmegenehmigung zurück und die Grünen rückten ab. Man muß sich über das Vorgehen der Polizei schon wundern. Es scheint, als ob die Polizei unbedingt was sucht um Ärger zu machen. Offensichtlich brauch ich keine Ausnahmegenehmigung, sondern einen Mercedes oder Porsche (siehe das Verhalten der Polizei am 27.6.2007 in derselben Straße).

 

2007.07.14 (Sa) HER

War heute bei Westfalia Herne. Dort gab es so was wie ein Sommerfest. Ich habe eine Frikadelle gegessen. Das hätte ich wohl besser nicht gemacht. Nach ca. 1 Stunde wurde mir schlecht, ich bekam Magenkrämpfe und am Abend hatte ich dann Durchfall.

2007.07.14 (Sa) GE

Obwohl es mir nicht besonders gut ging, fuhr ich wieder zum Knast um mein Auto zu kontrollieren. Zum 4. Mal hat man einen Anschlag auf das Fahrzeug verübt. Dieses Mal wieder auf die Haltegurte. Von den 12 angebrachten Halteseilen waren nur noch 2 vorhanden. Also wieder alles neu verschnürt und auch noch die Beschriftung ergänzt. Danach hab ich wieder einen Polizeieinsatz ausgelöst. Da die Scheibe an dem Fahrzeug in der Nacht von Samstag auf Sonntag eingeschlagen wurde, entschied ich mich das Fahrzeug bis nach 1 Uhr zu beobachten. Einem Beamten der JVA gefiel das aber gar nicht. Der Beamte kam zu mir und ich kurbelte etwas meine Scheibe herunter um mich mit ihm unterhalten zu können. Er forderte mich auf, die Scheibe weiter runterzukurbeln. Dabei wäre das Wort „Bitte“ sicherlich angebracht gewesen. Dies wird jedoch einem Beamten der JVA aber anscheinend abtrainiert. Er wollte dass ich weg fahre. Ich lehnte dankend ab, worauf er mir mitteilte, er würde dann die Polizei rufen. Ich teilte ihm mit, dass diese sich bestimmt freut wenn sie für was raus kommen darf. Besonders eilig hatte es die Polizei aber nicht. Als diese eintrafen drohte die Situation erst etwas zu eskalieren. Der mich ansprechende Beamte kannte mich nicht, und er drohte mir ein Bußgeld an, weil ich keinen Führerschein besitze. Dann stellte sich heraus, dass der 2. Beamte mich kannte. Ich habe ihn nicht erkannt, vermute aber dass es einer der beiden Beamten vom 09.07.2007 war. Danach entspannte sich die Situation. Gesprochen habe ich aber nur mit einem Beamten. Der Beamte meinte, dass er überprüfen würde, ob ich 1998 tatsächlich einen Führerschein beantragt  habe. Sollte sich dies als richtig herausstellen, würde er kein Bußgeldbescheid anfertigen. Er begründete dies, dass es seiner Ansicht nach nicht meine Schuld sei, wenn mir die Stadt einen beantragten und bezahlten Führerschein nicht aushändigt. Eine Ansicht die von mir nur geteilt wird. Vielleicht sollte eine Richterin in Herne dies mal zur Kenntnis nehmen. Ich gehe jedenfalls schon jetzt davon aus, dass die Polizei in GE keinen Bußgeldbescheid ausstellen wird. Anders als der JVA Beamte forderten mich die Polizisten nicht auf weg zu fahren. Die Beobachtung der VW-Pritsche war bis 1 Uhr Nachts geplant. Wegen meiner Übelkeit und der Magenkrämpfe musste ich die Observation kurz nach Mitternacht beenden.

Wegen der neuen Sachbeschädigung stelle ich Strafantrag

 

2007.07.15 (So) GE

Hab heute kurz an meinem sonntäglichen Frühstück mit 2 Bekannten teilgenommen. Hatte eigentlich gehofft, dass es mir danach wieder besser gehen würde. Aber bereits nach 20 Minuten beendete ich unser Zusammensein, fuhr nach Hause und legte mich wieder ins Bett.

 

 

2007.07.16 (Mo) GE

Wegen Krankheit keine besonderen Aktivitäten.

 

 

2007.07.17 (Di) GE

Wegen Krankheit keine besonderen Aktivitäten.

 

 

2007.07.18 (Mi) RE

War heute beim AG RE. Dieses Mal ging es um die Plädoyers im Fall des Herrn Hoffmann. Eigentlich war ich bisher der Meinung, dass die Vorwürfe von Herrn H nicht in allen Punkten berechtigt sind. Ich dachte, dass er sich in einigen Punkten evtl. verrannt hat. Wenn man aber den Oberstaatsanwalt S und besonders den Nebenkläger erlebt hat, wie diese jämmerlich versuchen die ganze Sache so hinzustellen, als habe es niemals auch nur den kleinsten Fehler von Seiten der Justiz gegeben, und habe auch die beauftragte Firma niemals auch nur den Hauch eines Fehlers begangen, dann muss man sich doch fragen, ob die Verschwörungstheorien des Herrn H nicht doch zu 100% stimmig sind. Auch wir, die gesetzlich zugelassene Öffentlichkeit, bekamen von der Anklageseite noch unser Fett weg. Wahrscheinlich gefiel es diesen Mafiosos nicht, dass man uns nicht dazu bekam, trotz der zahlreichen Verhandlungstage, den Verhandlungen fern zu bleiben, daher wurden wir als Hasardeure beschimpft.

Bei der letzten Sitzung war ich nicht anwesend. Daher bekam ich auch nicht mit, wie ein Zuschauer die Verhandlung auf einem Diktiergerät aufzeichnete und sich dabei auch noch erwischen ließ. In manchen Ländern müssen Verhandlungen aufgezeichnet werden, in Deutschland darf dies angeblich zum Schutz des Beschuldigten nicht. Merkwürdig, der Beschuldigte hatte gar nichts dagegen, nein er wäre sogar sofort ausdrücklich dafür gewesen. Lediglich der Richter und die Anklageseite wirkten direkt panisch, als sie immer wieder erklärten, die Verhandlung dürfe nicht aufgezeichnet werden. Auch daran konnte man erkennen, wer hier was zu vertuschen hat. So behauptete der OS, Herr H habe am 1. Verhandlungstag behauptet, er habe gegen die Solarfirma einen Verbraucherschutzprozess gewonnen. Dies jedoch hatte Herr H niemals behauptet. Vielmehr hatte Herr H behauptet, dass die Solarfirma den Verbraucherschutzprozess gewonnen habe, der sich jedoch auf die 2., also falsche Zeitungsannonce bezog.

Die Erwiderung des Anwalts von Herrn H war schon nicht schlecht, aber die vorbereiteten 33 Seiten des Herrn H waren absolut Spitze. Wieder sieht man mal, wie schwer es die Schwarzkittel haben, wenn sie es mit einem intelligenten Gegner zu tun haben.

 

 

2007.07.23 (Mo) GE

Habe heute Post gekriegt. Die Gerichtsverhandlungen am 27.7.2007 beim AG Herne sind auf Oktober vertagt worden. Weiter habe ich eine Ladung zur Vernehmung am 8.8.2007 bei der Polizei in GE-Buer erhalten. Angeblich hätte ich am 15.6.2007 jemand beleidigt.

 

 

2007.07.24 (Di) HER

Nach der Mittagspause musste ich feststellen, dass ich trotz Ausnahmegenehmigung wieder ein Knöllchen am Auto hatte. Wie immer natürlich heimlich während der Mittagspause, weil ich dann nicht mitbekomme wer mir das Ticket verpasst hat. Aber damit nicht genug, jetzt glauben auch noch altersgeile Weiber mich schikanieren zu können. Am Nachmittag rennt eine Person in Regenjacke um das Auto. Plötzlich fängt sie an das Auto zu fotografieren. Aber nicht nur das, sondern auch die ausliegende Parkgenehmigung mit meinen persönlichen Daten. Ich spreche das Weib also an. Da fragt die mich erst, ob das mein Auto ist, und ich soll ihr mal mein Ausweis zeigen. Wie bitte? Häh? Was ist hier los? Wieso sollte ich der meinen Ausweis zeigen? Sherlock Doof meinte dann, ich könnte ihr ruhig meinen Ausweis zeigen, denn sie habe ein Problem mit meinem Auto. Ich würde angeblich jeden Tag ein Knöllchen wegen Falschparken bekommen. Ich rege mich zwar auf, dass ich in den letzten 30 Tagen, trotz Parkgenehmigung, völlig zu Unrecht 3 Knöllchen bekommen habe, aber 3 Knöllchen in 30 Tagen sind, zumindest für mich, alles andere als „jeder Tag“. Ich machte der Alten nun klar, dass sie nun nicht nur ein Problem mit meinem Auto hat, sondern ein viel Größeres mit mir. Irgend so ne Pfeife meinte nun sich einmischen zu müssen, ohne zu wissen was los ist. Als ich nun anbot gleich die Polizei zu holen, meint er großkotzig, dass ich dies machen sollte. Nach dem Anruf hatte er aber plötzlich keine Zeit mehr auf die Grünen zu warten. Plötzlich meinte so eine Türke sich einmischen zu müssen. Aber auch der hatte es plötzlich ganz eilig, als ich ihm anbot auf die angeforderte Polizei zu warten. Danach hatte dann auch die Oma kein Problem mehr mit meinem Auto und verdrückte sich. Allerdings wollte sie vorher noch wissen, ob das Auto lackiert wurde, und ob ich das selbst gemacht hätte. Ich glaube ich habe ihr unmissverständlich klar gemacht, dass sie das ebenso wenig angeht, wie mein Ausweis.

Die Polizei brauchte über 20 Minuten bis sie kam. Allerdings näherten sie sich nur bis auf 50 Meter. dann fuhren sie rückwärts und wendeten dann in einer Einfahrt. Auf mein Winken reagierte keiner. Ich rief dann nochmals die Wache an um nachzufragen was das denn soll. Einige Minuten später kam der Streifenwagen wieder angefahren. Angeblich hatten die beim ersten Mal Probleme mit der Hausnummer. Der Beamte behauptete dass ich dort nicht parken dürfte, weil es sich angeblich um eine Fußgängerzone handeln würde. Die Beamtin erklärte, dass sie sich die Parkerleichterung auch schon mal durchgelesen habe, und ich dort korrekt parke. Sie bestätigte, dass es sich nicht um eine Fußgängerzone handelt, sondern um einen verkehrsberuhigten Bereich. Die Beschilderung bestätigte dies eindeutig. 

 

 

2007.07.25 (Mi) GE

Heute war ich mal wieder bei der Stadt GE. Wollte wissen, wann ich denn endlich die Parkerleichterung bekomme. Ich habe zwar eine Vorläufige, diese gilt aber nur noch  2 Tage. Das erste Zimmer war abgeschlossen. Das zweite Zimmer war ebenfalls abgeschlossen. Im dritten Zimmer erfuhr ich, dass der zuständige Sachbearbeiter aus dem 1. Zimmer im Urlaub ist. Merkwürdig, als ich vor 4 Wochen dort war, kam der Sachbearbeiter gerade aus dem Urlaub. Da das zweite Zimmer ebenfalls geschlossen war, teilten mir die Frauen aus dem dritten Büro, gegen 12:45 Uhr, mit, dass der Sachbearbeiter aus dem 4 Raum zuständig sei, der um 13:30 Uhr wieder da sein sollte. Zum Glück war er jedoch schon gegen 13:00 Uhr wieder da. Er versuchte mich nur abzuwimmeln. Ich müsste wegen meinem Ausweis zum Versorgungsamt. „Wieso muss ich zum Versorgungsamt, ich hab den vorläufigen Ausweis doch auch hier bekommen“. Der Sachbearbeiter: „Ja den vorläufigen bekommen sie hier, aber den endgültigen bekommen sie vom Versorgungsamt. Haben sie überhaupt AG?“ Das verneinte ich. „Ja dann bekommen sie überhaupt keinen“. Boh was für ein Blödsinn. Immer dieselbe Scheiße. Ich erklärte, dass ich nicht den Ausweis will, womit ich auf einem Behindertenparkplatz parken kann, sondern eine Parkerleichterung. Endlich war er bereit mal in die Akte zu sehen. Die war aber wieder nicht zu finden. Er fand aber raus, dass meine Parkerleichterung bis 2012 verlängert wurde und vor 2 Tagen verschickt worden sein soll. Hoffen wir, dass die Bescheinigung rechtzeitig eintrifft, aber wieso müssen die immer erst so einen Affentanz veranstalten?

2007.07.25 (Mi) HER

In der Kirchhoffstr. standen heute mit meinem Fahrzeug 3 Autos. Dort wo ich meistens stehe stand über Stunden ein Transport mit der Beschriftung eines Bäckers. Vor dem Nagelstudio stand wieder der Porsche, dort aber ist die Straße durch Poller so eng, dass das Parken dort nicht angebracht ist. Eigentlich rechnete ich damit, dass man mir wieder ein Knöllchen verpasst, wenn ich in der Mittagspause bin, und es nicht mitbekomme. Da in den letzten Wochen dort jedoch nur Knöllchen verteilt wurden, wenn mein Auto das einzige Fahrzeug war das dort stand, konnte ich davon ausgehen, dass es heute kein Knöllchen gibt. Zu meiner Verwunderung musste ich feststellen, dass während meiner Mittagspause wieder Knöllchen verteilt wurden. Dieses Mal ging ich jedoch leer aus, das Knöllchen bekam das Bäckerfahrzeug. An dem Porsche konnte ich kein Knöllchen feststellen. Einige Stunden später erwischte ich 2 Knöllchenjäger die sich intensiv um das von mir genutzte Fahrzeug kümmerten. Wegen der schlechten Erfahrung mit der Bande griff ich meinen Gehstock und zog in den Kampf. Die Erste sah mich, und damit das Unheil schon kommen. Sie warnte ihre Kollegin. Man behauptete dann man wollte mir gar kein Knöllchen geben, sondern angeblich nur die Parkerlaubnis studieren. Das könne die natürlich machen, aber wegen meinen Erfahrungen in den letzten 4 Wochen reagiere ich inzwischen sehr gereizt auf die Bande. Schließlich haben die mir bereits mehrfach Knöllchen verpasst, obwohl ich absolut korrekt geparkt habe. Und die Parkerleichterung ist auch kein Einzelfall. Diese steht seit mehr als 5 Jahren etlichen tausend Gehbehinderten zu. Und immer wenn ich nicht hingehe und mich aufrege, verpassen die mir ein Knöllchen. Vielleicht spricht es sich jetzt Mal langsam rum dass es nicht besonders ratsam sein kann, mich ständig zu nerven.

 

 

2007-07-27 (Fr) HER

Heute sollten beim AG mehrere Verhandlungen gegen mich, wegen angeblichem Falschparken stattfinden. Am 23.7.2007 wurden diese abgesagt. Trotzdem wollte ich heute zum AG gehen. Um 10:30 Uhr stand ich vor dem Behinderteneingang des AG und klingelte um Eingang zu erhalten. Obwohl ich bis 11:00 Uhr vor dem Eingang wartete und wiederholt schellte, hielt es niemand für nötig die Tür zu öffnen. Nach 10 Minuten rief ich Herrn S von der Betrugsopferhilfe Wuppertal an der eine entsprechende Aktennotiz anfertigen sollte. Anschließend rief ich die 110 an, weil diese Gespräche auf Band aufgezeichnet werden. Ich erklärte die Situation. Der Beamte war sauer, dass ich dafür den Notruf wählte, aber das muß mir egal sein, schließlich ruf ich auch die 110 an, wenn ich von Polizisten belästigt werde, um ein   aufgezeichnetes Gespräch zu haben. Es gilt die Situation zu schildern und das Gespräch festzuhalten. Der Beamte erklärte, er wolle für mich das AG anrufen, damit die mich reinlassen. Ich vermute, dass er dort telefonisch niemand erreichte, denn trotz des geplanten Anrufs änderte sich nichts an der Situation. Ich rief Katrin an, die mir die Telefonnummer. des AG besorgte. Ich rief mehrfach beim AG an, aber es meldete sich niemand. Ich ließ Katrin dort anrufen, die auch nur ständig das Klingeln zu hören bekam. Um kurz nach 11 Uhr kam ein Bediensteter des AG um Post aus dem Hausbriefkasten zu holen. Ich sprach ihn an. Er meinte, dass das Gericht um 11 Uhr geschlossen habe. Ich hatte aber bereits seit 10:30 Uhr versucht rein zukommen und anzurufen. Man muss wohl den Eindruck gewinnen, dass es sich bei diesem AG um einen riesengroßen Saustall handelt. Man kann nur hoffen, dass dieses Gericht hoffentlich bald geschlossen wird. Es gibt Überlegungen die Gerichte in Herne und Wanne zusammenzulegen. Zwar wehrt sich die Belegschaft dagegen, aber so ein Saustall hat natürlich keine Existenzberechtigung.

 

1.     Sieben Jahre nach Gesetzesänderung ist diesem Gericht nicht bekannt, dass der Bürger ein Recht auf persönliche Akteneinsicht hat.

2.     Richter die auch vor Lügen nicht zurückschrecken, und behaupten, sie hätten nicht gewusst, dass mir Akteneinsicht verweigert wurde.

3.     Eine Geschäftsstelle die über Wochen nicht besetzt ist.

4.     Ein Gericht in das man als Behinderter während der normalen Öffnungszeiten nicht reinkommt, und die Telefonzentrale noch nicht einmal besetzt ist.

 

Für so ein Gericht gibt es wahrlich keine Existenzberechtigung.

2007.07.27 (Fr) GE

Heute endet meine Parkerleichterung. Obwohl diese inzwischen bis 2011 verlängert worden sein soll, und diese angeblich von der Stadt GE vor ca. 1 Woche an mich geschickt worden sein soll, habe ich bisher keine neue Bescheinigung erhalten. Wie lange wird es nun wohl dauern, bis ich wieder die ersten Knöllchen kriege? Da ist zukünftiger Ärger mit dem Beamtendumm und der Justizmafia schon vorprogrammiert.

 

 

2007.07.30 (Mo) HER

Heute stand ein Golf an der Stelle, wo ich normalerweise parke. Allerdings stand er ein paar Zentimeter näher zur Bahnhofstr. als ich dies mache. Auf der linken Fahrbahnseite gibt es ein Schild „Fußgängerzone“, und der Golf parkte zum größeren Schild vor, und zum kleineren Teil hinter dem Schild. Aus 2 Gründen kann dieses Schild jedoch für den Fahrer keine Gültigkeit haben.

1.     Das Schild steht an einer Stelle, wo noch gar keine Fußgängerzone ist. Die Kirchhoffstr. ist keine Fußgängerzone sondern nur Verkehrsberuhigter Bereich. Lediglich die Bahnhofstr. ist eine Fußgängerzone. Da die Knöllchenjäger behaupten, die Fußgängerzone würde dort beginnen, wo das Schild steht, muss das Schild natürlich dort stehen, wo die Fußgängerzone tatsächlich beginnt, und nicht um den Bürger abzocken zu können, 2 Meter vor der Fußgängerzone. Ein Autobahnschild darf man auch nicht einfach überall aufstellen, sondern nur da, wo sich auch tatsächlich eine Autobahn befindet. Dies gilt für das Schild „Fußgängerzone“ entsprechend.

2.     Das Schild steht nicht in Fahrtrichtung auf der rechten Seite, sondern auf der linken. Verkehrsschilder gehören aber auf die rechte Seite in Fahrtrichtung. Auf der linken Seite haben Verkehrsschilder nur zusätzlich zu stehen. Wenn ich überprüfe, ob ich an einer Stelle parken darf, dann sieht man natürlich auf die rechte Seite. Ein Parkverbotsschild auf der linken Seite betrifft die rechte Seite nicht. Das Verkehrsschild „Fußgängerzone“ beinhaltet auch ein Parkverbot, und hart somit auf der rechten Seite zu stehen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Schild „Fußgängerzone“ weder im 90 Grad Winkel, noch parallel zur Fahrbahn aufgestellt ist, sondern in einem schrägen Winkel, so dass man dies auch beim Aussteigen kaum sehen kann.

 

Drei junge Männer stiegen aus, und gingen ins nahe gelegene Schnellrestaurant. Nach einer Weile kamen 2 Knöllchenjäger und schrieben das Fahrzeug auf. Nach einigen Minuten riefen sie anscheinend auch noch ein Abschleppunternehmen an. Ich ging nun zum Restaurant und informierte den Fahrer, der daraufhin sofort den Golf wegsetzte. Nach 10 Minuten kam er zur Fuß wieder um sein Mittagessen fortzusetzen. Es vergingen noch mal mindestens 10 Minuten, bis ein Abschleppwagen eintraf, und unverrichteter Dinge wieder davon fuhr. Wahrscheinlich darf der Fahrer diese Leerfahrt auch noch bezahlen. Bei dieser langen Zeit zwischen dem Wegfahren des Fahrzeugs und dem Eintreffen des Abschleppwagens habe ich Zweifel, dass diese Leerfahrt überhaupt noch nötig war.

2007.07.30 (Mo) GE

Normalerweise berichtete ich immer rein chronologisch, weil ich damit die besten Erfahrungen gemacht habe. Aber jetzt möchte ich davon mal abweichen, und das Pferd von hinten aufzäumen.

Heute befand sich die neue Parkerleichterung in meinem Briefkasten. Der Poststempel trug das Datum vom 28.7.2007. Die Beförderung des Schreibens ging also recht flott. Allerdings glaube ich das nicht. Dies würde bedeuten, dass Mitarbeiter der Stadt das Schreiben an einem frankiert und verschickt hätten. Die alte Parkerleichterung war bis zum 26.7.2007 gültig und ab 27.7.2007 abgelaufen. Warum bekomme ich die neue Parkerleichterung erst 4 Tage nach Ablauf der alten Genehmigung? Warum wurde diese erst 2 Tage nach Ablauf der alten Genehmigung verschickt?

Am 25.7.2007 war ich noch bei der Stadt um zu verhindern, dass es zwischen der alten und der neuen Genehmigung eine Lücke gibt. Nachdem man mich, wie bei Behörden üblich, erstmal versuchte mich zu verarschen, teilte man mir dann doch noch mit, dass die neue Genehmigung angeblich vor 2 Tagen per Post verschickt wurde. Demnach handelte es sich um den 23.7.2007. Wieso trägt dann der Brief das Datum des 28.7.2007? Wieso braucht der Brief angeblich eine Woche vom 23.7.2007 bis zur Zustellung am 30.7.2007? 

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2007.08.01 (Mi) HER

Als ich heute in Herne ankam, parkte ein weißer BMW genau an der Stelle, wo vor 2 Tagen der Golf stand. Ebenfalls einige Zentimeter vor dem Schild „Fußgängerzone“. Gegen Mittag kamen dieselben beiden Knöllchenjäger, die vor 2 Tagen den Golf abschleppen wollten. Der Golf parkte damals keine halbe Stunde, der weiße BMW schon einen halben Tag. Der BMW bekam zwar ebenfalls ein Knöllchen, aber diesmal verzichteten die Knöllchenjäger auf den Anruf  beim Abschleppunternehmen. Das kann man einfach nicht mehr nachvollziehen. Ich frage mich, ob die Knöllchenjäger vielleicht gedacht haben, dass es sich bei dem Golf um meinen Golf gehandelt hätte. Bestimmt war denen bekannt, dass meine Parkerlaubnis am 26.7.2007 ablief.

 

 

2007.08.02 (Do) HER

Da ich morgen wieder beim AG eine Gerichtsverhandlung habe, habe ich heute beim AG Akteneinsicht genommen, die ich bereits am 27.7.2007 nehmen wollte. Es handelt sich um 3 Verfahren, bei denen ich die Richterin bereits wegen Befangenheit abgelehnt hatte. Die Befangenheitsanträge wurden abgelehnt, mit der verlogenen Behauptung, die Richterin habe gar nicht gewusst, dass mir am 12.2.2007 vom AG Herne die Akteneinsicht verweigert wurde. Tatsächlich wurde der Richterin am 22.2.2007 direkt zu Beginn der Verhandlung mitgeteilt, dass ich persönliche Akteneinsicht haben wollte, und mir dies vom AG rechtswidrig verweigert wurde. Dies wurde während der Verhandlung noch mehrfach wiederholt. Dies bestätigen auch die Zeugen Herr R. und Herr S., beide Betrugsopferhilfe Wuppertal.

 

NACHTRAG

Ein Teil des ursprünglichen Eintrags wurde entfernt, da die Richterin zu meiner Überraschung nicht mehr die zuständige Richterin war, und der Inhalt dadurch entbehrlich wurde.

NACHTRAG ENDE

 

In den heute durchgesehenen Akten machte ich einige interessante Entdeckungen. Zu der dienstlichen Äußerung der Richterin, bezüglich des Befangenheitsantrags vom 10.5.2007, habe ich Gelegenheit erhalten mich dazu zu äußern. Davon habe ich in allen 3 Fällen gebrauch gemacht. In keiner Akte befindet sich mein diesbezügliches Schreiben. Es hat den Anschein, als ob mir das Gericht mal wieder das rechtliche Gehör verweigert hat, denn die Nichtberücksichtigung meines Schriftsatzes muss als Verweigerung des rechtlichen Gehörs verweigert werden.

 

Der Befangenheitsantrag gegen die Richterin wurde zweimal beim Gericht eingereicht. Der 1. Antrag wurde der Richterin vor der Verhandlung persönlich überreicht. Der 2. Antrag wurde in den Briefkasten des AG eingeworfen. Der 2. Antrag hat jedoch keinen Eingangsstempel des AG Herne, sondern der Staatsanwaltschaft. Dies muß mich doch sehr wundern.

 

 

2007.08.03 (Fr) HER

Hatte heute 3 Verhandlungen wegen angeblichen Falschparken in Herne. Eigentlich wollte ich die Richterin wieder wegen Befangenheit ablehnen, aber dann musste ich feststellen, dass die Richterin die bisher für die Verfahren zuständig war, plötzlich nicht mehr dafür zuständig war. Auf dem Aushang stand eine mir unbekannte Frau Dr. sowieso. Obwohl man zuerst eigentlich einen ganz anständigen Eindruck von der Richterin haben konnte, musste man während der Verhandlung dann feststellen, dass diese Richterin eigentlich nicht mehr unabhängig, sondern bereits „geimpft“ war. So teilte sie mir mit, dass ich dort immer Falschparken würde und dass es diesbezüglich angeblich bereits mehre Verhandlungen gegeben hätte. Unwahr. Ich habe noch an keiner diesbezüglichen Verhandlung teilgenommen. Diese Verhandlungen kamen zustande, da die ersten Verfahren in dieser Sache wegen eines Befangenheitsantrags auf heute vertagt wurden. Weitere Verfahren sollten vor einer Woche stattfinden. Auch diese wurden vertagt (siehe 27.7.2007) Die erste Frage der Richterin war: „Warum parken sie dort immer“?

Ich musste sie gleich unterbrechen, und ihr mitteilen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um Falschparken handeln kann. Schließlich hatten die Knöllchenjäger als Parkzeit 17:53 Uhr angegeben. Parken bedeutet jedoch, ich hätte von 17:53 Uhr bis mindestens 17:57 Uhr dort gestanden. Auf Seite 3 der Akte stand auch „Park/Haltevergehen“. Dumm nur, dass das Halten in einer verkehrsberuhigten Zone auch außerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt ist. Das Verfahren musste eingestellt werden. Wäre ich verurteilt worden, hätte ich auch die Kosten der Gegenseite tragen müssen. Ich habe dieses Verfahren auch nicht angestrengt, sondern es wurde mir aufgezwungen. Es ist deshalb überhaupt nicht hinnehmbar, dass die Richterin das Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt hat, aber ich meine eigenen Kosten zu tragen habe. Dies zeigt doch wie wenig unabhängig die Richter wirklich sind. Obrigkeitshörig bis zum geht nicht mehr. Warum soll ich folgende Kosten tragen?

1.     Fahrt zum AG Herne wegen Akteneinsicht.

2.     mehrstündige Arbeitszeit für mehrseitigen Befangenheitsantrag gegen die Richterin

3.     Fahrt zum AG Herne wegen Verhandlung. Termin abgesagt wegen Befangenheitsantrag gegen die Richterin.

4.     mehrstündige Arbeitszeit für mehrseitige Erwiderung zu dienstlichen Stellungnahme der Richterin

5.     Fahrt am 27.7.2007 zum AG Herne wegen Akteneinsicht. Kein Einlass.

6.     Fahrt am 2.8.2007 zum AG Herne wegen Akteneinsicht.

7.     mehrstündige Arbeitszeit für mehrseitigen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, da es niemand für nötig hielt, den Richterwechsel mitzuteilen.

8.     Fahrt am 3.8.2007 zum AG Herne wegen Verhandlung

 

Wenn ich mir die veranschlagten Gebühren der Stadt ansehe, dann stehen mir ca. 100 € erstattungsfähige Auslagen zu.

 

Das 2. Verfahren begann Sie nun mit derselben Frage. Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber das GG geändert. Lt. Artikel 3 Abs. 3 des GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wenn der Gesetzgeber das Grundgesetz ändert, dass ist dem Gesetzgeber natürlich bewusst, dass dies auch Auswirkung auf die Rechtsprechung hat. Das dürfte auch der Justiz bekannt sein. Die bisherige Rechtsprechung ist somit nicht mehr vorbehaltlos anzuwenden, sondern es ist viel mehr zu prüfen, ob nun ein Konflikt mit dem geänderten Grundgesetz besteht. Bisher war es gängige Rechtsprechung, das Parken erst ab 3 Minuten beginnt, bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich lediglich um Halten. Dies ist natürlich nicht mehr aufrecht zu erhalten. Ein Beispiel: Ein Einsatzfahrzeug der Polizei wird an der Stelle abgestellt, an der ich immer stand. Die Beamten gehen zum Bratwurststand um sich ne Wurst zu holen. Das ganze dauert 3 Minuten. Es liegt kein Parken vor.

Ich stelle mein Fahrzeug ebenfalls dort ab. Gehe ebenfalls zum Bratwurststand. Weil ich aber wesentlich schlechter gehen kann, brauche ich 5 Minuten. Es liegt ebenfalls keine Ordnungswidrigkeit vor. Dies würde gegen Artikel 3 Abs. 3 des GG verstoßen, weil hier jemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird.

Dies erklärte ich der Richterin, und zeigte ihr auch noch meine Ausnahmegenehmigung. Denn auch der Gesetzgeber hat das Problem erkannt, und bereits seit dem Jahr 2000 das Parkrecht für Behinderte geändert. Nun dürfen Behinderte mit meinem Grad der Behinderung ausdrücklich in verkehrsberuhigten Zonen, außerhalb gekennzeichneter Flächen parken, wenn der durchgehende Verkehr dadurch nicht behindert wird. Da genau dies gilt für die Kirchhoffstr. Die geimpfte Richterin teilte mir mit, ich solle meinen Widerspruch zurücknehmen, da dies billiger sei, als eine Verurteilung. Ich teilte ihr mit, dass ich aber einen Freispruch fordern würde, und der wäre natürlich noch billiger. Am Ende wurde ich von dieser Richterin in den beiden Fällen verurteilt. Dabei verstieß die Richterin gleich mehrfach gegen das Grundgesetz.

1.     Artikel3 Abs.3 Benachteiligung wegen Behinderung

2.     Artikel 12 Recht auf Arbeit. Der Richterin war bekannt, dass durch die Willkürmaßnahme der Behörden mein Arbeitsplatz nicht mehr aufgesucht werden konnte.

3.     Artikel 2 Abs. 2. Recht auf körperliche Unversehrtheit. Da ich nur ca. 30 Meter laufen kann, und mir das Gericht und die Behörden zumuten wesentlich weitere Wege zurückzulegen, wird hier nachweislich meine körperliche Unversehrtheit verletzt. Nicht nur das dies, einleuchtend, meine Füße, meine Knie und meinen Rücken schädigt, und ich deshalb bereits eine Schmerztherapie im Krankenhaus besuchen musste, so wird durch diese Willkürmaßnahme auch noch mein bisher unbeschädigter Arm geschädigt. Bereits seit einigen Monaten benötige ich eine Gehhilfe. Durch diese notwendige Maßnahme kommt es inzwischen auch zu Beschwerden in meinem rechten Arm. Durch die Parkverweigerung, die mir nachweislich lt. Parkerlaubnis zusteht, muß ich zwangsläufig weitere Strecken zurücklegen, was meinen gesamten Gesundheitszustand verschlechtert.

 

 

 

2007.08.04 (Sa) GE

War heute um 14:45 Uhr an der Pommesbude. Dort hab ich mir ein Schnitzel bestellt. Um 15:15 Uhr sollte ich mein Fahrzeug wegfahren. Dabei stellte ich fest, dass man mir ein Laptop aus dem verschlossenen Auto geklaut hat. Erst wunderte ich mich, weshalb die Fahrertür nicht mehr verschlossen war, dann dachte ich sofort an meinen Computer, der natürlich fehlte. Dann stellte ich fest, dass man erst versucht hatte, die Tür auf der Beifahrerseite zu knacken. Dort scheiterten der oder die Täter. Dafür hat man den ganzen Türgriff auf der Beifahrerseite rausgerissen. Die Polizei kam sogar ziemlich schnell, und befragte sogar die Anwesenden. Natürlich hat keiner was gesehen. Ich war nur ca. 4 Meter Luftlinie vom Auto entfernt. Jedoch befand sich eine Hecke zwischen mir und dem Golf. Der Tag war natürlich gelaufen.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Version 0.8.0. von AnneFrank.de veröffentlicht. Die Versionen 0.9.0 und 0.10.0 waren bereits geschrieben und befanden sich exklusiv auf dem geklauten Rechner. Deshalb können die Version 0.9.9 und 0.10.0 nicht veröffentlicht werden. Ich hoffe, ich habe mit der Version 0.11.0. das meiste wieder herstellen könne, da ich zum Glück noch einige Ausdrucke besaß, in denen einiges von o.gen. Versionen festgehalten waren. Seit November 2006 hatte ich inzwischen 3 Autoaufbrüche, 3 gestohlene Notebooks, sowie zusätzlich eine Sachbeschädigung an meinen Autos.

 

 

 

2007.08.09 (Do) GE

Aktenzeichen STA Essen 83Js 1351/07

                                         83Js 1556/07

 

War heute bei der Polizei in GE. Dort sollte ich wegen einer angeblichen Beleidigung vernommen werden. Lt. meinem Anwalt sollte ich keine Aussage zur Sache machen. Ich fuhr eigentlich dort hin, um zu erfahren, was mir den genau vorgeworfen wird. Die Vernehmung fand aber nicht in dem auf meinem Schreiben angegebenem Zimmer 204 statt, sondern im 3. Stock. An der Eingangstür zu diesem Zimmer hatten die Beamten einen DIN A4 großen Ausdruck hängen, mit der Aufschrift:

 

„Was haben Sie eigentlich gegen Beamte?

Die tun doch gar nichts.“

 

Wie ich vermutete ging es um meine Fahrzeuge vor dem Knast. Das was ich als Recht der freien Meinungsäußerung bezeichnete, bezeichnete jemand anders als Beleidigung. Auf meine Behauptung, ich habe niemanden beleidigt, zeigte mir der Beamte ein Foto von einem DIN A2 großen Ausdruck der in dem Auto lag. Dort war ein Bushaltestellenschild zu sehen. Die Haltestelle war mit „Guantanamo“ beschriftet. (siehe Foto 9.7.2007) Der Polizist meinte dazu: „Das ist keine Beleidigung?“ Ich beantwortete dies mit einer Gegenfrage: „Wen soll ich denn damit beleidigt haben, die Jungs in Guantanamo etwa?“

Dann zeigte man mir noch ein Foto von folgendem Spruch:

 

„Im Knast, das weiß ein jedes Kind,

manchmal auch Verbrecher sind.

Doch eins, das stört doch ganz enorm,

die größten Lumpen tragen dort Uniform.“

 

Sorry, aber auch hier kann ich keine Beleidigung erkennen. Es wurde hier kein Mitarbeiter der JVA namentlich genannt, und selbst eine Aussage, dass dort alle Beamten kriminell und/oder unfähig seien steht dort nicht. Ich sehe der Sache daher äußerst gelassen entgegen. Als ich dem Beamten den Namen meines Rechtsanwalts nannte, bemerkte ich ein Erstaunen in seinem Gesicht. Es war ihm bekannt, dass mein Anwalt bis 2005 der vorsitzende Richter der großen Strafkammer des LG Essen war.

 

Danach fuhr ich zum AG GE-Buer. Auf dem Flur begegnete mir Richter S. Er hatte natürlich, wie fast immer, gar keine Zeit, dennoch haben wir uns ca. 1 Stunde unterhalten. Wer hätte gedacht, dass gerade dieser Richter an diesem Gericht inzwischen zu meinem wichtigsten Gesprächspartner geworden ist. U.a. sprach ich mit ihm über die Knöllchen-Verhandlung beim AG Herne. Interessant dabei, dass dies genau das Sachgebiet ist, das auch er bearbeitet. Er meinte, dass das Vorgehen der Richterin etwas sehr hart war, und teilte mit, dass er dies wegen „geringer Schuld“ eingestellt hätte.

 

 

2007.08.14 (Di) HER

Schon wieder schleichen ein paar Typen um mein Auto. Ich gehe hin um diese zur Rede zu stellen. Einer der Beiden fragt mich, ob das ein Behindertenparkplatz sei wo mein Auto steht. Natürlich ist das kein Behindertenparkplatz, denn dort dürfte ich überhaupt nicht stehen. Als ich seine Frage verneinte, meinte der mutmaßliche Analphabet, dann dürfe ich dort auch nicht stehen. Aha, als Gehbehinderter darf ich auf normalen Parkplätzen nicht parken sondern nur Behindertenparkplätzen. Aus was für `ner Klapsmühle  ist der den entlaufen.

 

 

 

2007.08.15 (Mi) GE

Wieder hat man einen Anschlag auf meine Pritsche verübt. Diesmal hat man nicht eine Seitenscheibe, sondern gleich die ganze Frontscheibe zerstört.

 

 

2007.08.16 (Do) HER

Meine Parkerlaubnis besteht aus einem DIN A4 Blatt, das ich in einer DIN A4 großen Prospekthülle verwahre. Aus Datenschutzgründen ist die Genehmigung in der Mitte zu falten, damit nicht jeder die personenbezogenen Daten lesen kann. Heute habe ich die Genehmigung auf Din A5 gefaltet und in die untere Hälfte der Prospekthülle gelegt. Die obere Hälfte habe ich für zusätzliche Informationen genutzt. Mit der Überschrift „Anti-Schippel-Ausweis“ beginnt das Schreiben. Hier schildere ich, dass sich ein Herner Polizist mit mir angelegt hat, mir dort das notwendige Parken meines Fahrzeugs verweigern wollte, und nun aus Herne versetzt wurde, während ich noch immer dort parke. Dies soll als Warnung verstanden werden, für andere die noch immer glauben sich mit mir anlegen zu können.

 

 

2007.08.17 (Fr) HER

Heute beobachtete ich wieder 2 Knöllchenjäger, wie diese sich für mein Auto und meine Parkerlaubnis interessieren. Anscheinend hat mein Zusatzschreiben seine Wirkung nicht verfehlt. Anders als schonst machten sich die zwei schnell wieder davon.

 

 

2007.08.29 (Mi) HER

Das ich ständig Probleme mit der deutschen Justizmafia habe, dürfte jeder mitbekommen haben. Hier eine kurze Zusammenfassung der kriminellen Machenschaften und/oder Unfähigkeiten die eindeutig belegbar sind.

1.     Als ich gar nicht in dieser Bananen Republik wohnte, wurde ich hier in Abwesenheit und ohne mein Wissen vom AG Stolberg/Sachsen, wegen angeblichen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Dass mir dabei das rechtliche Gehör verweigert wurde, ergibt sich aus dem Sachverhalt. Von diesem Urteil erfuhr ich Jahre später während einer Verhandlung beim AG Gelsenkirchen. Ich hatte nun 8 Tage Zeit die Wiedereinsetzung zu beantragen und so eine Verhandlung zu bekommen und zu erfahren wen ich womit betrogen haben sollte. Dies machte ich bei der Rechtsantragstelle des AG Gelsenkirchen. Mein Antrag wurde abgelehnt, weil das AG Gelsenkirchen volle 8 Tage benötigte um diesen an das zuständige Gericht zu schicken, und mein Antrag dadurch zu spät dort ankam. Ich bin also ein Betrüger, weil das AG Gelsenkirchen nicht in der Lage war, ein Schreiben zeitnah zu versenden.

2.     Während der Verhandlung beim AG Gelsenkirchen erklärte der Richter, ich sei nicht kriminell, und die Demokratie bräuchte Mensche wie mich. Toll. Dumm nur, das ihn dies nicht davon abhielt, mit erneut rechtswidrig zu einer Geldstrafe zu verurteilen, wegen angeblicher „Falscher Verdächtigung“. Das LG Essen hob das Urteil als rechtsfehlerhaft wieder auf.

3.     Die Rechtsantragstelle des VG Gelsenkirchen weigerte sich, von mir Klagebegründungen aufzunehmen. Dreimal teilte mir eine Richterin schriftlich mit, dass die Rechtsantragstelle nicht dazu da sei Klagebegründungen aufzunehmen. Wegen der, durch das Gericht verursachte, fehlen der Klagebegründungen, wurden meine Verfahren von derselben Richterin abgewiesen. Das Justizministerium teilte mir durch Schreiben vom  x.2.2001 und 23.2.2001 mit, dass die Rechtsantragstellen der Gerichte sehr wohl verpflichtet sind auch die notwendigen Klagebegründungen aufzunehmen.

4.     Wegen einer Krankheit konnte ich an einer Verhandlung des AG Gelsenkirchen nicht teilnehmen. Daraufhin machte man es sicht sehr einfach und verurteilte mich am 15.12.xxxx erneut in Abwesenheit. Dagegen legte ich erstmalig am 17.12.xxxx schriftlich Widerspruch ein. Die Richterin versuchte nun meinen Widerspruch abzulehnen. Sie behauptete, das Urteil, datiert vom 15.12. sei gar nicht vom 15.12. und mein Widerspruch vom 17.12. daher verfrüht. Toller Trick, hat aber wieder nicht geklappt, denn das LG gab meiner Beschwerde statt.

5.     Ich hatte jedoch auch noch einen wesentlich längeren Schriftsatz als Widerspruch formuliert und diesen ebenfalls fristgerecht im Januar persönlich beim AG abgegeben, sowie eine Empfangsbestätigung gefordert, die ich jedoch nicht erhalten habe. Der Verwaltungschef behauptete sogar, es gäbe keine gesetzliche Verpflichtung mir eine Empfangsbestätigung auszuhändigen. Das Justizministerium bestätigt mir schriftlich, das die Gerichte lt. Gesetz verpflichtet sind, auf Wunsch Empfangsbestätigungen auszuhändigen.

6.     Die Richterin unter 4. versuchte mich Jahre später in demselben Verfahren erneut zu verarschen. Denn dieses Verfahren dauerte in der 1. Instanz über 6 Jahre. Trotz Verhandlungsunfähigkeit wegen eines akuten Bandscheibenvorfalls, wurde die Verhandlung durchgeführt und ich gezwungen trotz ständiger Muskelkrämpfe an den ersten 2 Verhandlungstagen teilzunehmen. Am 3. Verhandlungstag blieb ich wegen Verhandlungsunfähigkeit fern. Die Richterin behauptete nun, sie sei gesetzlich gezwungen meinen Widerspruch zurückzuweisen. Ich machte ihr dann relativ schnell klar, dass dieser Schwachsinn nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Sie hätte ohne mich weiterverhandeln aber nicht den Widerspruch zurückweisen können.

 

Und nun bekomme ich Post vom LG Bochum bezüglich einer sofortigen Beschwerde gegen eine Maßnahme des AG Herne. Spätestens jetzt muß man sich fragen, ob nicht mindestens 50% unserer Richter ihr Studium an der UNI in Klappsmühle absolviert haben. Ob die Richterbesoldung, wenn diese der Leistung angemessen sein sollte, nicht noch unter Hartz4 angesiedelt sein müsste? Meinen beiden Beschwerden wurden stattgegeben, weil die Amtsrichterin noch nicht einmal die aller grundsätzlichsten juristischen Regeln beherrschte. Vielleicht sollte diese Richterin dorthin versetzt werden, wo bereits der unfähigste aller Herner Polizisten versetzt wurde, nämlich nach Wattenscheiß.  

 

 

2007.09.11 (Di) HER

Habe heute ein Schreiben das LG Bochum fertig gemacht, der natürlich auch wieder hier veröffentlicht werden sollte. In diesem Schreiben gab es ein Foto aus Berlin, welches von Spiegel-Online veröffentlicht wurde. Es zeigt dort mehrere Hakenkreuzfahnen die zurzeit in Berlin hängen anlässlich  des Films „Stauffenberg“. Mein vorsitzender Richter des LG empfahl mir dieses Schreiben nicht zu veröffentlichen. Man sollte doch denken, dass ein Foto dass Spiegel-Online straf- und verfolgsfrei veröffentlichen darf, auch von mir problemlos veröffentlicht werden dürfte. Aber anscheinend hat mein Richter auch schon mitbekommen, dass die Justiz ganz gerne irgendwelche Ausnahmen erfindet. Ich warte noch auf den Tag, wo 10 Autos über eine grüne Ampel  fahren dürfen, und ich gestoppt werde, weil irgendein Beamter oder Volljurist meint, ich dürfe nicht bei Grün fahren, weil mein Auto die falsche Farbe dafür habe. Auf Empfehlung des vorsitzenden Richters verzichte ich (zur Zeit) hier auf die Veröffentlichung des Texts und des Fotos. Aus den gleichen Gründen verzichte ich ebenfalls auf einen Link zur diesen Bildern.

(Wahrscheinlich darf Google diese straffrei listen, Spiegel-Online straffrei veröffentlichen, aber ein Link meinerseits währe bestimmt Volksverhetzung, oder sonst eine Straftat.  

 

 

2007.09.14 (Fr) HER

Ob irgendein minderbefähigter Richter glaubt mich für 3 Tage inhaftieren zu müssen, oder ob in China ein Sack Reis umfällt interessiert mich eigentlich ein Dreck. In den letzten 10 Jahren hat mich die Justizmafia mindestens 15 Mal verhaftet. Regelmäßig zwischen 3 Stunden und 4 Tage.

Inzwischen habe ich sogar die Beamten der JVA soweit, dass diese ernsthaft über unsere Gerichte ins Grübeln kommen. Dass ich hier überhaupt Rechtsmittel einlege ist ausschließlich dem Vorsitzenden Richter des LG (a. D.) zu verdanken, der inzwischen hin und wieder für mich als Anwalt tätig wird. Als er noch Richter war, meinte er ich müsse regelmäßig von meinem Beschwerderecht gebrauch machen, und mich auch nicht davon unterkriegen lassen, dass man dies ebenso regelmäßig ablehnt. Hinter den Kulissen  sieht die Sache ebenso regelmäßig anders aus. So wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Bullen aus GE schriftlich zurückgewiesen, aber der Beamte durfte danach 6 Monate lang nur noch mit einem Mokick seinen Dienst versehen. Und in dieser Sache hat sowohl die STA als auch der Polizeipräsident das Verfahren gegen den Beamten eingestellt. Merkwürdig, weshalb hat man ihn dann aus Herne strafversetzt?

 

Bis 1990 glaubte ich noch an die angeblich freiheitlich demokratische Grundordnung, und erst recht an eine ordentliche Justiz. Bis man mich ein ums andere Mal eines besseren belehrte. Soviel Unfähigkeit kann es aber gar nicht geben, so dass ich von einer kriminellen Justiz als Regel ausgehen musste. Anfangs versuchte ich auch noch rein logisch zu argumentieren, musste mich dann aber fragen, ob meine Schreiben überhaupt gelesen wurden, oder ob Richter des Lesens überhaupt mächtig sind. Erst als ich deutlich und beleidigend wurde, hatte ich die ersten Erfolge. (Hier nochmals meine Entschuldigung an die Richterin Pohlmann, die als 1. Richterin meine aufgestaute Wut über unfähige und kriminelle Richter abbekam. Dabei zeigte sich schnell, dass gerade diese Richterin die bis dahin einzig anständige war.) Gleich zweimal musste mich diese Richterin vor unfähigen und/oder kriminellen Richter des AG Gelsenkirchen retten. Traurig, dass der AG Richter, der damals in seiner Urteilsbegründung verkündete, ich sei nicht kriminell, und die Demokratie sei auf Menschen wie mich angewiesen, und mich dennoch rechtsfehlerhaft zu einer Geldstrafe verurteilte, heute Direktor eines AG im LG Bezirk Bochum ist, während die wesentlich befähigte Richterin noch immer beim LG tätig ist. Mein 1. Schreiben in dieser Sache war, wie inzwischen bei mir üblich, wesentlich deutlicher, es wurde auf Wunsch des Vorsitzenden LG Richter/Rechtsanwalt geändert, obwohl meine Erfahrung mit der Justiz dies nicht rechtfertigt. Anderseits sind in dieser Sache nun bald 4 verschiedene Richter beschäftigt, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass wenigstens einer davon Anstand oder Sachverstand besitzt nicht ganz ausgeschlossen ist.

 

Erstmal ist festzustellen, dass eine Erzwingungshaft von 3 Tagen für 10 € Geldstrafe jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit ist. Dies bestätigt sogar, meine weiteren Vorwürfe. Diese ungesetzliche Willkürmaßnahme wurde nur begangen, weil ich mich traue Unfähigkeiten und kriminellen Machenschaften von Justiz und Behörden anzuprangern.

 

Z.b.

Ein Polizist der über 2 rote Ampeln fährt und mich stoppt, um mir mitzuteilen, er habe mir ein Knöllchen wegen Falschparken verpasst ist nicht akzeptabel.

Derselbe Polizist kündigt mir Willkürmaßnahmen an, und verweigert mir als Gehbehinderter die Weiterfahrt mit meinem Fahrzeug, weil das Straßenverkehrsamt angeblich behauptet habe, ich hätte keine Fahrerlaubnis.

Nach Anruf beim Straßenverkehrsamt erklärt dieses, dass die Polizei tatsächlich angerufen habe, aber im Polizeicomputer habe das selbe gestanden wir im Computer der Behörde, nämlich dass ich seit 1976 ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei.

Nach Anruf bei der Herner Wache verweigert mir der Grüne erneut die Weiterfahrt, mit der Behauptung, lt. seinem Computer hätte ich keine Fahrerlaubnis. Nur 1 Minute später rief der befreundete Richter/Anwalt bei dem Grünen an. Nun gab er kleinlaut zu, dass ich doch eine Fahrerlaubnis hätte.

Das AG Herne behauptet 2007, es gäbe kein Recht auf persönliche Akteneinsicht, das dürfe nur ein Anwalt. Dabei existiert dieses Recht bereits seit dem Jahr 2000.

Die Richterin wird zu Begin der Verhandlung und noch mehrfach während der Verhandlung auf diesen Verfahrensmangel hingewiesen. Dennoch zieht sie dieses verfassungswidrige Verfahren durch, und verstößt wissentlich und vorsätzlich gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG.

In weiteren Verfahren schreckt sie auch vor Lügen nicht zurück. Sie behauptet, sie habe gar nicht gewusst, dass die Akteneinsicht verweigert wurde. Anwesende Zeugen bestätigen jedoch schriftlich das Gegenteil.

Die Richterin begründet ihr Urteil, mit: „Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, und man Ihnen aber die Aushändigung des Führerschein verweigert, dann dürfen sie halt kein Auto fahren.“ Was für ein Müll. Ich besitze einen Führerschein, dieser wird mir während einer Krankenhausbehandlung geklaut. Ich beantrage und bezahle einen neuen, und dieser wird mir dann verweigert, weil die Behörde behauptet, ich müsse diesen noch einmal bezahlen, weil mein Geld am 31.12. lt. Satzung verfallen sei, dann darf ich halt kein Auto fahren.

Ein Richter des AG GE-Buer, aber sicherlich nicht der Rottländer, bestätigt, dass dieses Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt gehört.

Das größte Verbrechen ist es aber zu behaupten, man habe so ein Urteil im Namen des Volkes gefällt, denn dieses Volk lacht darüber. Und es lacht, wenn ich zeige, dass ich wegen 10 € für 3 Tage verhaftet werden soll.     

 

Statt einem Verfahrensmangel abzuhelfen ist es in der Justiz meist üblich, diesen zu vertuschen, auch wenn man dafür noch mehr Rechtsbeugung begehen muss.

 

In 2007 wurde ich vom Gesundheitsamt wegen meiner Gehbehinderung untersucht. Dem Arzt war bekannt, dass sich mein Gesundheitszustand während des letzten Knastaufenthalts deutlich verschlimmert hatte, da ich dort einen Bandscheibenvorfall erlitt, da sich die JVA weigerte eine gesundheitlich zumutbare Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Der untersuchende Arzt in der JVA stellte fest, dass ich im EG unterzubringen bin, weil ich keine Treppen steigen dürfe. Dies interessierte die JVA erst, als man mich mit Rettungswagen und Feuerwehr von der Zelle bergen musste. Der Amtsarzt fragte interessiert, wie denn mein Bandscheibenvorfall in der JVA behandelt worden sei, schließlich könne man einen Bandscheibenvorfall nicht einfach mit einem Zäpfchen behandeln. Ich fing an zu lächeln. Wie hat die JVA meinen Bandscheibenvorfall wohl behandelt?

 

Die erste Version dieses Schreiben sah deutlich anders aus. Sie wurde auf Wunsch des LG Richters/Anwalt geändert. Obwohl mir meine Erfahrungen zeigen, dass die 1. Version wahrscheinlich angebrachter gewesen wäre.

 

 

2007.09.20 (Do) GE

Strafantrag wegen Urkundenfälschung oder ähnlicher Straftaten

Strafantrag wegen Nötigung oder ähnlicher Straftaten

Widerspruch 41882344/A1D/390

 

Habe heute Post bekommen von der Stadt HER. Das Schreiben datierte vom 13.9.2007. Wahrscheinlich ist der Briefträger die Strecke von Herne nach Gelsenkirchen rückwärts gelaufen, denn lt. Zustellurkunde wurde das Schreiben bereits am 20.7.2007 zugestellt. Ist ja mal wieder ein toller Trick. Ich stelle Strafantrag.

 

Die Stadt HER wirft mir vor, ich hätte angeblich am 11.5.2007 von 18:15 Uhr bis 18:30 Uhr in Herne, Friedrich-Ebert-Platz folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen.

„Sie parkten im Halteverbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch andere.

 

Ich stelle auch hier Strafantrag. Beim Friedrich-Ebert-Platz handelt es sich ausdrücklich um einen gebührenpflichtigen Parkplatz. Ein (absolutes) Halteverbot gibt es dort gar nicht. Auch kann ich daher niemand behindert haben. Da ich als Gehbehinderter eine Ausnahmegenehmigung (Parkerleichterung) habe, ist es mir darüber hinaus ausdrücklich erlaubt auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz kostenlos zu parken.

 

Gegen den Bescheid wird daher auch noch Widerspruch eingelegt. Es handelt sich hier um einen von vielen rechtsmissbräuchlichen Bescheid der letzten Monate. Dazu gehören auch 2 weitere Bescheide wegen vorgetäuschten Ordnungswidrigkeiten in der Kirchhoffstr.

 

Im Internet fand ich zu Zeichen 283 noch folgenden Eintrag:

 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 283

Halteverbote gelten nur für die Fahrbahn, und nicht auf Parkplätzen oder Seitenstreifen (BayObLG vom 30.12.1985, 2Ob OWI414/85).

Ist ein Halteverbotsschild erst nach dem Abstellen eines Fahrzeugs angebracht worden, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn bereits 72 Std. vergangen sind (Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen-RSA. Der Nachweis ist durch den Baustellenverantwortlichen zu erbringen.

Das dort am 11.5.2007, zum Zeitpunkt des Abstellen des Fahrzeugs kein Halteverbotsschild auf dem Parkplatz existierte, kann der Zeuge Fritz L…, zu laden über …, bezeugen. 

 

 

2007.09.27 (Do) GE

38OWI-713/07

Und schon wieder ein Haftbefehl. Zur Erinnerung am 14.9.2007 bekam ich vom AG Herne einen Haftbefehl über 3 Tage wegen 10 €. Beim AG GE geht es um 44 €. Den Haftbefehl von Herne zu Grunde gelegt, könnte man ja locker mit 13 bis 15 Tage Haft rechnen. Allerdings ist das Herner Urteil dermaßen unverhältnismäßig, dass es jeglicher Beschreibung spottet. Bei 44 € wäre es durchaus realistisch mit 2 bis3 Tagen Haft zu rechnen. Evtl. sogar bis 5 Tage. Die Richterin Klumpe ist mir kein Begriff, ich kenne sie nicht, und dürfte auch nie etwas mit ihr zu tun gehabt haben. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass die Richterin über mich bereits informiert wurde. Schließlich habe ich in GE bereits den Ruf, denn ich mir in Herne gerade erst erarbeite. 1 Tag unBeugehaft für 44 €, ist mehr als human. Wenn diese Richterin dies nicht nur bei mir, sondern allgemein so handhabt, kann man mehr als zufrieden sein.

 

Auch die Sache ist ganz anders zu beurteilen als beim AG Herne.

Dort ging es darum, dass ich ohne Führerschein gefahren bin, weil mir die Stadt GE seit Jahren einen beantragten und bezahlten Führerschein verweigert. Die Herner Amtsrichterin meinte in ihrer unendlichen Obrigkeitshörigkeit, „wenn man ihnen einen Führerschein verweigert, obwohl in dieser zusteht, da sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, dann dürfen sie halt kein Auto fahren“.

 

Beim AG GE geht es darum, dass ich dabei erwischt wurde, wie ich (etwas) zu schnell gefahren bin. Allerdings kann ich es bei meinen Erfahrungen mit dem deutschen Beamtendumm und der Justizmafia schon seit Jahren nicht mehr verantworten, diese Bananen-Republik D mit meinem Geld zu unterstützen. Daher verweigere ich regelmäßig die Zahlung von Knöllchen (, selbst wenn die ausnahmsweise sogar berechtigt sein sollten). Besser  die Bananen-Republik D. bezahlt pro Tag ca. 150 € pro Tag für meine Unterbringung, als ich einen Cent an diese BRD.

 

So leicht es für mich war, gegen die Willkürmaßnahme des AG Herne Rechtsmittel einzulegen, so schwer war (diesmal) die Entscheidung bei dem Beschluß des AG Gelsenkirchen. Dennoch habe ich mich für die Beschwerde entschieden, da die Richterin nicht die gesetzliche Richterin gewesen sein dürfte. Die Ordnungswidrigkeit wurde in GE nördlich des Rhein-Herne-Kanal festgestellt. Da es in GE zwei AG gibt, wurde der Kanal als Trennlinie festgelegt. Nördlich des Kanals fällt unter die Zuständigkeit des AG GE-Buer und nicht unter die Zuständigkeit des AG Gelsenkirchen. Somit wird aus einem zu begrüßendem milden Urteil schlichtweg Rechtsbeugung. Dies kann ich jedoch nicht hinnehmen. Ich möchte doch Richter Stratmann, der eigentlich der gesetzliche Richter sein dürfte, nicht die „Freude“ nehmen, mich mal wieder verhaften zu können. Wenn es für ihn nicht unbedingt eine Freude sein dürfte, dann aber vielleicht, äh besser bestimmt, für seine beiden halbgescheiten, aber besser nicht namentlich genannten Kollegen.

 

 

 

2007.10.05 (Fr) HER

Katrin meint: „Seh mal raus“. Ich seh nichts. „Da, an deinem Auto.“ Oh, das glaub ich nicht. Wieder so eine verdammte Knöllchentante. Ich nehme meinen von der Krankenkasse bezahlten Schlagstock und stiefele los. Ich bin vielleicht nicht der Schnellste, aber so schnell wie so eine Behördentussi bin ich trotzdem noch. „Arbeiten den bei der Stadt nur noch Analphabeten?“ Wieso ich hier stehe fragt sie mich. „Weil ich vielleicht eine Ausnahmegenehmigung habe.“ Will wissen wo ich die habe. „Können Sie nicht lesen, die liegt dort hinter der Windschutzscheibe, da wo sie hingehört“. Ich hol ihr die noch extra aus dem Auto. Jetzt folgen etliche Gründe, weshalb sie dies nicht gesehen/gelesen/erkannt haben will, und weshalb ich dort angeblich trotzdem nicht stehen dürfte. Z.B.

1. Das Schreiben war zum Teil von der Parkscheibe überdeckt.

Ist die einzige Begründung die ich zum Teil gelten lassen kann. Dass mir das Parken in einer „Verkehrsberuhigten Zone“ erlaubt ist, war trotzdem zu lesen.

2. In dem ausliegenden Teil des Schreibens ist kein Name aufgeführt.

Dort steht: „die auf der Rückseite genannte Person“. Wenn die Behörde den Namen aus Datenschutzgründen bewusst auf die Rückseite schreibt, dann soll den Namen auch nicht jeder lesen können.

3. Die Rückseite sei gelbgrün, die Vorderseite durch Sonneneinstrahlung nur noch gelb, daher habe sie das Schreiben nicht als amtliches Schreiben erkannt.

Was für ein geistiger Dünnschieß. Das Schreiben ist mal gerade 2 Monate alt. Die Farbe der Vorderseite und der Rückseite unterscheiden sich kaum.

4. In der Bescheinigung steht, dass niemand durch das Fahrzeug behindert werden darf. Angeblich würden jedoch Fußgänger behindert.

Noch so ein Dünnschieß. Es handelt sich um eine ca. 9 Meter breite „verkehrsberuhigte Zone“ ohne Bürgersteig. Bei meinem ca. 2 Meter breiten Fahrzeug bleibt noch 6 bis 7 Meter Platz für Fußgänger.

Irgendwann begreift mein Gegenüber, dass sie keine guten Argumente hat. Sie entfernt das Knöllchen von dem Fahrzeug. Hinweis an die Staatsanwaltschaft. Das Entfernen der Benachrichtigung von dem Auto bedeutet noch nicht, dass das Knöllchen auch tatsächlich verworfen wurde. Ich habe bereits andere Erfahrungen gemacht. Sollte der Halter oder ich, von der Stadt entsprechende Post erhalten, kommt ein weiterer Strafantrag.

Nachdem mich die Tante erst verarschen wollte, wurde sie nachher noch sehr umgänglich. Ich redete mit ihr auch noch über den „Karstatdt-Marathon“. Ich dachte das hieß „Ruhrmarathon“. Egal. Sie teilte mir mit, das an diesem Freitag (11.5.2007) ca. 20 Fahrzeug abgeschleppten worden seien. Ich erzählte ihr, dass die Stadt damals die Schilder viel zu spät aufgestellt habe. Diese hätten mindestens 72 Stunden vor dem Parkverbot/absoluten Halteverbot aufgestellt werden müssen. Daraufhin teilte sie mit, das habe man nicht machen können, da an dem Freitag (11.5.2007) noch Markt war. Um wie viel Uhr am Freitag die Schilder aufgestellt wurden, war ihr aber nicht bekannt.

 

 

 

2007.10.xx (xx) HER

Habe heute Post von der Stadt HER bekommen. Ich habe ja Strafantrag gegen die Stadt gestellt, weil die mir ein Knöllchen wegen angeblichem Falschparken mit Behinderung am 11.5.2007 verpasst haben, und auch noch Abschleppkosten (Leerfahrt) haben wollen. So eine verlogene Bande. Die behaupten, die Schilder seien bereits am 8.5.2007 aufgestellt worden. Fast perfekt, aber nur fast. Da denkt einer von denen 72 Stunden das sind 3 Tage. Wenn also ab dem 11.5.2007 auf dem Parkplatz absolutes Halteverbot sein soll, dann müssten die Schilder tatsächlich spätestens am 8.5.2007 aufgestellt worden sein. Wie praktisch, dass die Aufstellfirma angeblich bestätigt, dass die Schilder am 8.5.2007 aufgestellt worden seien. Allerdings hat das Ganze einen kleinen Denkfehler. Eine Uhrzeit der angeblichen Aufstellung wird nicht mitgeteilt. Da das absolute Halteverbot aber am 11.5.2007 ab 6 Uhr morgens gelten sollte, hätten die Schilder demnach spätestens am 8.5.2007 um spätestens 6 Uhr morgens aufgestellt sein müssen. Glauben Sie wirklich, dass wenn man die Schilder wirklich bereits am 8.5.2007 aufgestellt hätte, dass man dann dies vor 6 Uhr morgens gemacht hätte. Würde es sie wundern, wenn die Stadt nun noch nachträglich behaupten würde, die Schilder seien vor 6 Uhr morgens aufgestellt worden?

 

Aber alles Lüge. Am 8.5.2007 (Di) parkte Katrin ab ca. 10 Uhr auf dem Parkplatz unterhalb der Sparkasse. Es gab dort kein Schild, dass dort das Halten oder Parken ab dem 11.5.2007 verboten wäre. Ich kam erst nach 13 Uhr und parkte auf dem Parkplatz oberhalb der Sparkasse. Auch dort gab es kein Verbotsschild für den 11.5.2007. Fritz holte mich von dem Parkplatz ab, und konnte ebenfalls kein Verbotsschild für den 11.5.2007 sehen.

 

Am 9.5.2007 (Mi) parkte ich auf dem Parkplatz oberhalb der Sparkasse. Schilder die das Parken oder gar Halten auf dem Parkplatz ab dem 11.5.2007 ab 6 Uhr verbieten würden gab es nicht. Ich rief Fritz an, der mit seinem Auto kam, und mich von dem Parkplatz abholte. Auch er hätte ja die Schilder sehen müssen. Auch er bestätigt, dass dort keine Schilder waren. Katrin hatte an diesem Tag Berufsschule. Danach musste sie arbeiten. Sie parkte wie üblich auf dem Parkplatz unterhalb der Sparkasse. Auch Sie konnte dort keine Schilder sehen, die das Parken/Halten am dem 11.5.2007 ab 6 Uhr untersagt hätten.

 

Am 10.5.2007 (Do) hatte Katrin frei. Ich parkte, wie fast immer, auf dem Parkplatz oberhalb der Sparkasse. Auch an diesem Tag gab es kein einziges Schild, die das Halten oder Parken ab dem 11.5.2007 untersagt hätte. Ich wurde von Fritz abgeholt, der ebenfalls kein Verbotsschild sah.

 

Am 11.5.2007 (Fr) hatte ich Krankengymnastik. Danach wollte ich, wie üblich, auf dem Parkplatz oberhalb der Sparkasse parken. Ein befahren dieses Parkplatz war aber gar nicht mehr möglich, da direkt an der Einfahrt ein Schild stand, dass dort ab dem 11.5.2007 ab 6 Uhr absolutes Halteverbot herrscht. An den Vortagen stand dieses Schild nicht dort, obwohl es lt. Rechtsprechung dort spätestens am 8.5.2007 um 6 Uhr früh hätte stehen müssen. Ich vermutete, dass auch auf dem Parkplatz unterhalb der Sparkasse das Parken nicht mehr möglich wäre. Doch zu meinem Erstaunen, gab es dort nicht ein Verbotsschild. Auch fand dort noch ganz normal der Markt statt, und der Rest des Platzes war voll beparkt. Fritz kam um mich abzuholen. Wir fuhren beide mehrfach über den gesamten Parkplatz um eine freie Stelle zu finden. Jedoch vergeblich. Es gab dort genauso viele freie Stellen wie es Verbotsschilder gab, nämlich keine. Ich suchte anderswo nach einem freien Parkplatz, und Fritz fuhr wieder zurück in den Laden. Da ich nirgends einen freien Parkplatz fand fuhr ich erneut auf den Parkplatz unterhalb der Sparkasse. Auch dieses Mal gab es kein Verbotsschild. Erneut kam Fritz um mich abzuholen. Auch er konnte wieder kein Verbotsschild finden, weil da nämlich keins war. Gegen 15 Uhr kam Katrin, die konnte nicht mehr auf dem Parkplatz unterhalb der Sparkasse parken, weil dort inzwischen Halteverbotsschilder aufgestellt waren, mit dem sinnigen Hinweis, dass dort das absolute Halteverbot rückwirkend ab dem 11.5.2007 ab 6 Uhr morgens gelten würde.

Ich erfuhr davon jedoch erst um ca. 18:30 Uhr, als mich Katrin zu meinem Auto gefahren hatte. Ganz klar, wenn die zahlreichen Schilder dort bereits bei meinem Abstellen des Fahrzeugs gestanden hätte, oder wie rechtlich vorgeschrieben, bereits um 6 Uhr am 8.5.2007, dann hätte man diese Schilder nicht übersehen können. Nicht ich am 11.5, nicht Fritz am 11.5., und auch nicht Katrin am 8. und 9.5.2007, und natürlich auch nicht die ca. 20 anderen angeblichen Falschparker die man abschleppen wollte, bzw. abgeschleppt hat. Die Schilder wurden eindeutig erst aufgestellt, nachdem ich mein Fahrzeug am 11.5. abgestellt hatte.

Dazu passt auch, dass man auch noch behauptet, es hätte eine angebliche Leerfahrt eines Abschleppwagens gegeben. Wenn tatsächlich ein Abschleppwagen gekommen ist, und mein Fahrzeug schon weg war, dann ist der natürlich nicht wieder leer nach Hause gefahren, sondern hat eines der anderen 20 Autos mitgenommen. Schließlich bestätigte so eine Knöllchentante am , dass am 11.5.2007 ca. 20 Fahrzeuge abgeschleppt werden sollten. Nach meiner Wegfahrt stand nur 2 Parkbuchten von mir entfernt noch immer ein anderes Auto.

Wenn die Stadt nun also versucht, vorzutäuschen die Schilder seien bereits am 8.5.2007 aufgestellt worden, muss dies als Verdunklungsversuch gewertet werden. Verdunklungsgefahr ist Grund für einen Haftbefehl und Untersuchungshaft.

   

 

 

2007.10.14 (So) GE

Heute war in GE-Horst verkaufsoffener Sonntag. Vor einigen Wochen hätte ich dort nicht hin gehen brauchen, weil ich bereits nach ca. 30 Metern nicht mehr laufen konnte. Im Moment geht es mir diesbezüglich jedoch etwas besser. Ich ging dort bummeln, dann traf ich den JVA Beamten K…. Der Beamte ist ein ganz besonderer Beamte. Ich würde die JVA Beamten in Gruppen einteilen. Arschlöcher, LMAA, Halbgescheite und Gute. Über Arschlöcher braucht man nicht reden. LMAA-Beamte, also Leck-mich-am-Arsch –Beamte sind Beamte denen alles egal ist. Als Halbgescheite bezeichne ich, die, die ihre Haltung mir gegenüber in den letzten Jahren geändert haben. Das sind nicht wenige. Zum Beispiel der Beamte O. Dachte man müsste mich nur ein wenig schikanieren, dann klappt das schon. Als ich nach meiner Entlassung die JVA 18 Monate vor Gericht zerrte, und keine Ruhe gab, dann fingen einige an, sich zu überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist sich mit mir anzulegen. Auch der Beamte O hat seine Meinung diesbezüglich geändert. Oder auch der Oberfeldwebel. Erst wird er meinetwegen nach Essen strafversetzt, dann darf ich erleben, wie er im Oktober 2005 ebenfalls meinetwegen seine Kollegen in Castrop-Rauxel zusammenscheißt. Als Gute kann ich nur die wenigen bezeichnen, die schon immer gute Beamte waren. Dazu zähle ich natürlich den Beamten, der damals verhinderte, dass mich einer aus der Kategorie „Arschlöcher“ die Treppe runterprügelt, und ich stattdessen mit dem Aufzug transportiert wurde. Und natürlich der Beamte K. Mit dem gab es noch nie irgendwelche Probleme.

Der Beamte K. war mit seiner Frau unterwegs, und begrüßte mich sogleich. Ich teilte ihm mit, dass ich ihn bald mal wieder „besuchen“ käme. Natürlich wusste er, dass ich ihn nicht in seiner Wohnung besuchen wollte, sondern die JVA meinte. Ich erklärte, dass ich für 44 € einen Tag Vollverpflegung geschenkt bekommen habe, und für 10 € sogar drei Tage. Den Beamten wunderte dies natürlich schon längst nichts mehr. 2005 meinte er, es wundere ihn nur, dass ich trotz dieser ganzen Beamtenwillkür und Justizterror gegen mich, noch immer so normal geblieben sei. Weiter erzählte ich ihm, dass ich eine Beleidigungsklage habe, weil ich ein beschriftetes Fahrzeug vor dem Knast stehen hatte. Dass das von mir war wusste natürlich jeder. Der Beamte meinte, dass er dies natürlich nicht persönlich nehmen würde. Mit Recht natürlich, denn er war auch niemals gemeint. Zum Abschluss meinte er noch, dass der Knast halt eine Irrenanstalt wäre.

 

 

 

2007.10.15 (Mo) E

Heute beginnt beim LG-Essen wieder so eine pseudologistische Ausstellung über die Justiz des 3. Reichs. Damit soll der Eindruck erweckt werden, dass die heutige Justiz soviel besser sei, als die Nazi-Justiz, schließlich hebt man sich schon von dieser davon ab, dass man über diese Unrechtsjustiz berichtet. Dies dient jedoch lediglich zur Ablenkung von den Machenschaften der heutigen Justizmafia. Wussten die Nazi-Richter wenigstens noch in wessen Namen sie angeblich Recht sprachen (Im Namen des deutschen Volkes), so ist der heutigen Justiz noch nicht einmal bekannt in wessen Volkes Namen man angeblich Recht spricht (Im Namen (wessen?) des Volkes). Die regelmäßigen Unrechtsurteile können jedenfalls nicht im Namen des deutschen Volkes gesprochen werden, denn die Universität Dresden ermittelte, dass nur lächerliche 31% der Befragten mit der deutschen Justiz zufrieden sind.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wird man behaupten, dass die Richter im 3. Reich das Recht gebeugt haben. Die Nachkriegsjustiz hätte diese Rechtsbeuger doch anklagen und verurteilen können. Doch nach dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, hat die gleichermaßen kriminelle 4. Reichsjustiz nicht einen Richter/Staatsanwalt verurteilt. Im Rahmen dieser Veranstaltung, wird man behaupten, dass dies daran liegt, dass die Nachkriegsjustiz aus denselben Juristen bestand die bereits im 3. Reich tätig waren. Ein weitere Beweis, dass es kaum Unterschiede zwischen der Justiz des 3. Reichs und 4. Reichs gab/gibt. Wenn also die Juristen des 3. Reichs dieselben Richter des 4.Reichs, und gleichermaßen kriminell waren, dann stellt sich natürlich die Frage, wann bzw. aus welchem Ereignis, aus einer kriminellen Nachkriegsjustiz eine anständige Justiz geworden sein sollte. Auf diese Frage konnte mir noch keiner der befragten Volljuristen eine Antwort geben.

Auch die DDR schimpfte über die Unrechtsjustiz des 3. Reichs und bezeichnete sich selbstverständlich als rechtsstaatliche Justiz, wobei wir diese Justiz immer als Staatsterrorismus bezeichneten. Da wundert es kaum, dass das Volk hier auch weiterhin über die heutige Unrechtsjustiz belogen und betrogen wird, wie es halt in Deutschland so üblich ist.

Und wer die Unrechtsjustiz des 4. Reichs anprangert ist der Justizmafia natürlich ein Dorn im Auge, und muss mit Verfolgung rechnen. Eines Tages begegneten mir im Flur zwei Herren. Staatsschutz und Polizei mit Hausdurchsuchung. Dort schrieb ein Richter R, weil ich mir öfters Gerichtsverhandlungen ansehe, sei ich auch verdächtigt ein Hakenkreuz an das Gericht geschmiert zu haben. Zwar musste man das lächerliche Verfahren gegen mich einstellen, aber da ich mich trotzdem nicht von meinen Prozessbeobachtungen abhielten ließ, hat man mich als Zuschauer einer Verhandlung verhaften lassen. Grund für die Verhaftung war angeblich ein T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ und den Namen der beiden Vereine für die ich tätig war. Was glauben Sie, wann diese Verhaftung erfolgte?

1.     Ca. 1940 im Reich ?

2.     Ca  1970 in der DDR ?

3.     Ca. 2000 in der Bananen Republik D ?

Die Betrugsopferhilfe Wuppertal hat 2007 die NRW-Justizministerin angeschrieben und Verbesserungsvorschläge gemacht. Das Ministerium schrieb zurück, das die Justiz so wie sie ist, gut sei. 31% Zustimmung durch das Volk reichen also für eine „gute Justiz“ aus. Egal welcher Richter in Deutschland je ein Urteil „im Namen des (deutschen) Volkes“ gefällt hat, besaß er niemals eine Legitimation durch das Volk. Und so ist es kaum verwunderlich, dass die Rechtsbeuger des 4. Reichs, bis auf ganz wenige Ausnahme, ebenso wenig mit einer Verfolgung und/oder Verurteilung rechnen müssen, wie die Nazi-Richter. Und tatsächlich gibt es kaum strukturelle Veränderungen zwischen der Nazi-Justiz und der Nachkriegsjustiz.

Sie kennen das Tagebuch der Anne Frank aus dem 3. Reich. Dann lesen Sie mal das, längst noch nicht vollständige, Tagebuch unter www.FrankAnne.de. Lesen Sie wie Behörden und Justiz mit Bürgern heute umgehen. Lesen Sie von willkürlicher Verfolgung und Verhaftung. Lesen Sie wie mich das AG Gelsenkirchen für 44 € einen Tag, und das AG Herne für 10 € sogar 3 Tage verhaften will. Lesen Sie wie ein Körperbehinderter im Knast von einem Beamten misshandelt wurde, und das Verfahren trotz Zeugen gegen den Beamten eingestellt wurde. Lesen Sie wie man einem Gehbehinderten die Fahrt mit dem Aufzug verweigern will, und dafür den Gefangenen lieber die Treppe runter prügeln wollte. Im Februar fragte mich das Gesundheitsamt GE wie der Knast meinen dort erlittenen Bandscheibenvorfall wegen erzwungenem Treppensteigen, behandelt habe. Schließlich könne man einen Bandscheibenvorfall nicht mit einem Zäpfchen behandeln. Was glauben Sie wie man mich behandelte???

 

 

2007.10.16 (Di) E

Vor einigen Wochen suchte ich im Internet ob es die Ausstellung über die Unrechtsjustiz des 3. Reichs bei einem Gericht in der Nähe gibt. Ich fand heraus, dass ab Oktober 2007 eine neue Ausstellung beim LG Essen geplant sei. Um den genauen Termin zu erfahren fuhr ich zur Justizakademie nach Recklinghausen, weil die für die Ausstellung verantwortlich sind. Als die Termine feststanden bekam ich Post von der Justizakademie. Ob diese eine spezielle Einladung enthielt, oder als solche zu verstehen war, ist mir im Moment nicht bekannt. Anlässlich der Eröffnung am 15.10.2007 fertigte ich einen Flyer an, in dem ich von einer „pseudologistischen Ausstellung“ sprach, die von der heutigen kriminellen und/oder unfähigen Justiz ablenken soll. Von der Betrugsopferhilfe Wuppertal erklärte sich Herr A… bereit zu erscheinen. Von ca. 15:30 Uhr bis nach 18 Uhr war Herr A… unbehelligt bei der Veranstaltung. Doch selbst bei der

Ausstellung über die Justiz des 3. Reichs ist die 4. Reichsjustiz nicht zu schade sich fast wie verkappte Nazis aufzuführen.

Ich traf um 16:30 Uhr ein. Am Eingang stand der Verwaltungschef Herr R. Dieser schien erst zu erkennen, dass er mich kannte, und kurz danach schien er mich auch zu erkennen. Von seiner Seite gab es jedoch keine Aktion. Anders sah es da schon bei den Wachleuten des LG aus. Ein älterer Wachmann, der schon mal versuchte hatte mich mit körperlicher Gewalt aus dem LG zu befördern, und erst von seinen Kollegen davon abgehalten werden musste, erkannte mich sofort, und schien über mein Erscheinen wenig erfreut. Sofort nach meinem Erscheinen verlies er sein verglastes Büro. Anscheinend befragte er den Verwaltungschef  ob er gegen mich etwas unternehmen sollte, was dieser aber vermutlich ablehnte. Nachdem ich den Aufzug betreten hatte, um zur Veranstaltung zu gelangen, betrat eine Frau den Aufzug. Diese wollte noch die Aufzugstür für andere Besucher aufhalten. Statt den Knopf „Tür auf“ drückte Sie aber den „Alarmknopf“. „Sie drücken den Alarmknopf, vielleicht sollten Sie den besser loslassen, den am Ende verhaftet die Justizmafia nicht Sie sondern mich“, meinte ich. Die Frau sagte, dass dies nicht schlimm sei, da sie im Hause arbeiten würde. Na das macht die Sache aber nicht unbedingt besser. Im 1. Stock spielte schon die Musik. Plätze waren noch zahlreich frei. Ich stand im Eingangsbereich und suchte, ob ich jemand sehe den ich kenne. Während ich mich umschaute kam von der anderen Saalseite ein Beamter zu mir und verweigerte mir den Zutritt, da es sich hier um eine Veranstaltung, ausschließlich für geladene Gäste handeln würde. Ein merkwürdiges Verhalten, wenn dem so wäre, wieso fragt er nicht erst ob ich evtl. zu den geladenen Gästen gehöre. Wieso unterstellt man, dass ich kein geladener Gast sein könnte, und wieso war es Herrn A. der kein geladener Gast war, möglich die gesamte Zeit ungestört die Veranstaltung zu verfolgen?

Ich fuhr nun noch eine Etage höher und widmete mich der Ausstellung. Auch dort stand ein Beamter, später zwei. Die meiste Zeit war ich der einzige Besucher. Die ganze Zeit wurde ich von dem Beamten beobachtet. Ging ich nach rechts, wandte er sich nach rechts. Ging ich nach links, dann wandte er sich ebenfalls nach links. Schlecht laufen kann ich gut, wie an meinem Gehstock unschwer zu erkennen war. Als ich fast die Hälfte der Ausstellung hinter mir hatte, musste ich zum Unwillen des Beamten eine Sitzpause, einlegen. Daraufhin kam der Beamte zu mir und fragte: „Wollen Sie sich die Ausstellung ansehen, oder sich nur ausruhen?“. Was für eine Unverschämtheit. Nun laß ich mich nicht so schnell auf die Palme bringen, und erklärte, ich wolle die Ausstellung ansehen. Daraufhin bekam ich zur Antwort, dass ich dann morgen wieder kommen solle, da die Ausstellung noch länger da wäre, und sie heute angeblich nur für geladene Gäste sei. Wie bitte, ich fahr heute extra von Herne zum LG nach Essen, und soll das ganze Morgen noch mal wiederholen? Mir ist nicht bekannt, dass die Ausstellung nur für geladene Gäste sein sollte, und ich glaub dies auch nicht. Ich habe dann die Ausstellung zu Ende angesehen, und hab dann noch ein Telefonat geführt und bin dann wieder gegangen. So ein Verhalten des Justizpersonals anlässlich einer Ausstellung zum Thema Justiz des Reichs finde ich mehr als peinlich.

Lt. Herrn A. war auch die Veranstaltung äußerst unprofessionell. Man war nicht in der Lage die Lautstärke unter Kontrolle zu bekommen, und bei der späteren Führung hat man überhaupt nichts mehr mitbekommen. Und mein Vorwurf der pseudologistischen Ausstellung bewahrte sich ebenfalls zu 100%, denn die meisten, der in der Ausstellung genannten Personen waren Volljuristen. Dabei war die Berufsgruppe sicher nicht die mit den meisten Naziopfern.

 

Justizmafia, Willkürjustiz, ein Auszug

1. Akt. Werde von 2 Personen angegriffen und am Hals gewürgt. Beende den Angriff durch Tränegas. Werde angeklagt. 4 Tage vor der Verhandlung kommt von der STA Einstellungsbescheid. Verhandlung findet trotzdem statt. Wird nach 10 Minuten beendet, wegen dem Einstellungsbescheid der STA

2. Akt. Erstes Gericht wurde aufgelöst. Verhandlung wird an einem anderen AG fortgesetzt. Da kein Staatsanwalt anwesend ist Verlass ich nach 15 Minuten  das Gericht. Staatsanwalt kommt erst 10:19 Uhr. In der Akte wird behauptet, die Verhandlung habe von 10:10 bis 10:15 Uhr stattgefunden, und ich sei nicht erschienen. Gelogen. War pünktlich von 10:00 – 10:15 Uhr anwesend. Staatsanwalt nicht. Hatte sogar mehrfach mit der Richterin gesprochen.

3. Akt. Werde für 3 Stunden verhaftet, weil ich angeblich zur o. gen. Verhandlung erschienen wäre.

4. Akt. Werde erneut verhaftet weil ich angeblich nicht zur Verhandlung erschienen wäre. Wurde zum zuständigen Gericht zum AG Stollberg/Sachsen gebracht. STA/AG war nicht in der Lage einen Fax zu empfangen/senden, daher wurde ich zum nicht zuständigen AG nach Chemnitz gebracht. Dort lässt mich der ungesetzliche Richter verhaften, weil ich angeblich nicht zur Verhandlung erschienen wäre. Nach 8 Tagen wurde ich wieder entlassen. Die illegale Verhaftung führte zu einem Umsatzrückgang von 75%. Das längst eingestellte Verfahren sollte in 5 Monaten fortgeführt werden.

4. Akt. 10 Monate danach gab es noch immer kein neues Verfahren. Verlasse die Bananen Republik D.

Nach meiner Rückkehr werde ich erneut für 4 Tage verhaftet, weil ich angeblich nicht zur Verhandlung erschienen sei. Verfahren wird erneut eingestellt. Das hätte man auch 4 Tage früher, ohne erneute willkürliche Verhaftung machen können.

5. Akt. Werde nach einer Woche erneut für 3 Stunden verhaftet. Gericht hatte angeblich „vergessen“ den Haftbefehl aufzuheben.

6. Akt. Nach 49 Tagen unBeugehaft verklage ich die JVA. Diese muss zugeben, dass mir das Tragen eigener Kleidung und die Teilnahme am gemeinschaftlichen Fernsehempfang verweigert wurden. Dass ich gegen meinen Willen mit Strafgefangenen gemeinsam Untergebracht war, und man „zufällig“ auch noch „vergessen“ hatte, mir mitzuteilen das mein Antrag auf Nutzung eines eigenen Fernsehers, genehmigt wurde. Trotzdem wurden sämtliche Verfahren von der Justiz gegen die Justiz eingestellt.

7. Akt. Zwei Finanzbeamte erkundigen sich bei meinen Nachbarn über mich. Sollen sich dabei als Kripobeamte ausgegeben haben. Stelle Strafantrag. Wird eingestellt. Strafantrag gegen mich. AG-Richter meint, ich sei nicht kriminell, und die Demokratie bräuchte Menschen wie mich. Dass man auch kriminelle/unfähige Richter bräuchte erwähnte er nicht. Trotz anders lautender BGH-Urteile wurde ich zu einer Geldstrafe verurteilt, die von Richterin Pohlman (LG Essen) als rechtsfehlerhaft wieder aufgehoben wurde. Der unfähige AG-Richter ist inzwischen Direktor eines AG im LG-Bezirk Bochum.

8. Akt. Hausdurchsuchung von Staatsschutz und Polizei. AG Richter behauptet, weil ich mir öfters Gerichtsverhandlungen ansehe, sei ich auch verdächtigt ein Hakenkreuz an das AG geschmiert zu haben.

9. Akt. Da ich weiterhin meine Prozessbeobachtungen fortführe verweigert mir Richter Rottländer den Zutritt zum AG. Direktorin ordnet an, dass ich das Gebäude weiterhin betreten darf.

10. Akt. Um meine Prozessbeobachtungen zu Unterbinden, wurde ich als Zuschauer von Richter R. verhaftet. Als Grund wurde ein T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ angegeben.

11. Akt AG GE-Buer Freispruch wieder falsche Verdächtigung + 2. Verhaftung wegen T-Shirt

12. Akt AG GE-Buer Einstellung angebliche Richter Beleidigung von R.

13 bis 15.. Akt AG VG GE. Rechtsantragstelle ist nicht dazu da die Klagebegründung aufzunehmen.

16. Akt AG GE. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung eine Empfangsbestätigung auszuhändigen.

17. Akt. AG GE. Rechtsbeugungsversuch. Urteil angeblich nicht vom 15.12. Widerspruch 17.12. zu früh.

Beschwerde stattgegeben von Richterin Pohlman (LG Essen)

18. Akt. AG GE. 2. Rechtsbeugungsversuch. Konnte zum 3. Verhandlungstag krankheitsbedingt nicht erscheinen. Widerspruch abgelehnt. Beschwerde stattgegeben. Verfahren nach über 6 Jahren gewonnen.

und so weiter und so weiter …

 

2007.10.23 (Di) HER

 

*** Richterficken!!! ***

 

Wegen meiner Gehbehinderung bin ich auf regelmäßige Krankengymnastik angewiesen. Mein Krankengymnast erzählt mir folgendes. Vor einigen Jahren betrat jemand seine Praxis und erklärte in einem äußerst herrischen Ton, er müsse die Feuerlöscher überprüfen. Den Preis für die Überprüfung konnte oder wollte er nicht nennen. Der KG erklärte, dass ohne einen konkreten Preis die Feuerlöscher da blieben. Daraufhin wurde ein Preis von 50 DM für beide Geräte genannt. 50 DM plus 16% Mwst., damit war der KG einverstanden. Am nächsten Tag wurden die Geräte zurück gebracht, die Rechnung lautete auf ca. 192 DM. Der KG war nicht bereit dies zu bezahlen, da der Preis um 320% über dem genanten Preis lag. Die Sache landete beim Gericht. Obwohl der KG sowohl Mitarbeiter als auch Kunden als Zeugen hatte, urteilte der Richter er müsse den vollen Preis zahlen. Der Richter beschwerte sich noch, dass mit so was die Justiz verstopft würde. Die Zeugen interessierten den Richter nicht, da sowohl seine Mitarbeiter als auch seine Patienten angeblich Abhängige des KG seien.

Der KG war ziemlich stinkig, und wunderte sich, als er beim Verlassen des Raumes von dem Richter angesprochen wurde. „Machen Sie auch „manuelle Therapie“?“. Ja. „Und was kostet die Behandlung?“ Weiß ich im Moment nicht genau, das müsste so bei 23,50 DM, also Beihilfesatz, liegen.

Nach diesem Urteil war der KG aber nicht wirklich an dem Richter als Patient interessiert. Dennoch kam Tage später der Richter mit einem Rezept für 10 Behandlungen. Nach der 9. Behandlung meinte der Richter der KG solle zur letzten Behandlung die Rechnung fertig machen, damit er diese gleich einreichen kann. Der KH setzt sich an den Computer. 10x 23,50, das sind 235,00. Da kommt ihm eine Idee. Statt 235 DM berechnet er einen Aufschlag von 320%. Mit Steuern also über 800 DM. Nach der letzten Behandlung überreichte der KG dem Richter die Rechnung. Dieser war erst entsetzt, dann meinte er, dass dies nicht sein könnte, er habe da einen Fehler gemacht. Der KG konnte sich aber nicht daran erinnern einen Preis von 23,50 DM genannt zu haben, und dort wo bisher schon mal ein Preisaushang war hing nun ein Kalender. Der Richter meinte nun, das sei überteuert, und damit käme er nicht durch, aber der KG erwiderte, dass er vor kurzem einen ähnlichen Fall gehabt hätte. Damals habe ihm jemand einen Preis von 50 DM genannt, aber dann 192 DM berechnet. Der Richter habe aber erklärt, dass er den Aufschlag von 320% akzeptieren müsse.

Tatsächlich wollte der KG die 800 DM gar nicht haben. Daher wunderte es ihn schon, als am nächsten Tag der Richter kam, ein neues Rezept einreichte, und die 800 DM einfach bezahlte. Er begründete dies damit, das dies zwar ein harter Schlag für ihn sei, da er den Mehrpreis von ca. 600 DM nicht von der Beihilfe erstattet bekäme, er aber bezahle, weil er damit zu Hause nur Häme erhalten habe. Allerdings ließ er sich für die nächsten Behandlungen den Preis von 23,50 DM bestätigen.

Schade dass wir nicht alle so tolle Erlebnisse mit diesen Rechtsbeugern vorweisen können.

 

 

 

2007.10.23 (Di) E

Am 15.10. begann beim LG wieder Mal eine Ausstellung über Justiz des 3. Reichs. Ich bezeichnete dies bereits im Vorfeld als pseudologistische Ausstellung, und sah mich darin auch bestätigt, in dem Verhalten des LG anlässlich meines Besuchs am 15.10. Auch das heutige Verhalten ist nicht nur erwähnenswert sondern bestätigt mich darin.

Ca. 17 Uhr betrat ich das LG. Die Durchgangsschleusen waren gesperrt, dafür war daneben eine Tür geöffnet. Da hier eine öffentliche Veranstaltung, und keine Gerichtsverhandlungen mehr stattfinden sollte, ist dies auch vollkommen normal. Nicht normal jedoch, was danach alles passierte.

Zu dieser Zeit war nur ein Wachmann anwesend. Natürlich kannte der mich. „Wo wollen Sie hin“? Was geht den das an frag ich mich und antworte, dass ich zur Veranstaltung will. „Haben Sie eine Einladung“? Wie, eine Einladung für eine öffentliche Veranstaltung, was soll das denn? „Ach die ist öffentlich, da muss ich mal nachfragen“. Nicht sehr wahrscheinlich, dass um diese Zeit noch besonders viele Mitarbeiter im Gericht arbeiten. Natürlich erreichte er telefonisch niemand. Ich muss ja schon eine sehr wichtige Person sein, denn der Beamte schließt jetzt den Durchgang und fährt mit mir extra in den 3. Stock. Allerdings ist der Saal noch verschlossen. Ich will solange noch mal die Ausstellung ansehen. Der Beamte fährt wieder mit. Auf der Etage sehe ich die Präsidentin des LG sowie einen weiteren LG Richter, der eine Führung durch die Ausstellung leitete. Im Schlepptau einige Handelsrichter von verschiedenen Gerichten. Nachdem der Beamte die Präsidentin ansprach, durfte ich zwar an der Veranstaltung teilnehmen, nicht aber die Ausstellung ansehen. Vermutlich hat die Präsidentin auch veranlasst, dass ich nun doch noch durch die Schleuse musste. Also zurück ins EG. Inzwischen warteten etliche Menschen im Eingangsbereich des LG auf Einlass. Sie mussten weiter warten. Besonders erfinderisch sind die Jungs vom LG aber nicht, wenn sie mich schikanieren wollen. Während die Leute weiter warten mussten, musste ich durch die Schleuse. Da ich keine Waffen bei mir trage, piepste das Gerät natürlich auch nicht. Dennoch wurde ich nach der Kontrolle gleich noch einmal von dem Wachmann mit einem Handgerät kontrolliert. Ich lass mich davon jedoch nicht unter kriegen. Genau zu dieser Zeit kam der Redner Fiebig? vom Bundesamt für Justiz. Dieser wurde natürlich sofort und ohne Kontrolle durchgelassen, die anderen mussten weiter warten. Ich fuhr auf die Empore und erlebte, was ich auch erwartete hatte, dass die anderen Besucher alle ohne Kontrollen rein durften.

Gegen 18 Uhr suchte ich mir ein nettes Plätzchen im Saal. Der Redner wurde vorgestellt, und begann mit einer völlig unverständlichen Rede, da dies in keiner Weise etwas mit „Justiz im 3. Reich“ zu tun hatte. Aber es wurde äußerst interessant. Plötzlich nannte der Redner den Namen „Schreiber“. Und danach gleich noch mal. 8 bis 10 Mal wurde dieser Name genannt. Der Redner erwähnte sogar, dass der Fall Schreiber ein Problemfall der deutschen Justiz sei.

Hört, hört. Er erwähnte auch, dass Schreiber in Kanada in Auslieferungshaft sitzt, und er sicher sei, dass dieser irgendwann nach D. ausgeliefert werde. Natürlich kannte die anwesende Präsidentin meinen Namen, und forderte den Redner auf, sich endlich mit dem Vortrag über das 3. Reich zu beginnen.

Der Redner prangerte die zahllosren Todesurteile während des 3. Reichs an, und bemerkte dass es sich dabei um ein absolutes Missverhältnis zwischen Tat und Urteil gehandelt habe. Wenn ich so etwas höre, dann denke ich sofort an einen Richter beim AG GE-Buer. Der für Schlägereien, in der Mehrzahl der Fälle 18 Monate ohne Bewährung verhängt, selbst wenn sogar der Staatsanwalt nur 6 Monate mit Bewährung fordert. Ich bin mir sicher, dass diese Person sogar auch vor massenhaften Todesurteilen nicht zurückschrecken würde, wenn dies in diesem Land noch möglich wäre.

Ich frage mich, ob unsere Juristen noch alles mitkriegen. Sie bestätigen, das niemals einer der kriminellen Rechtsbeuger des 3. Reichs von der Nachkriegsjustiz verurteilt wurde. Und das sogar der BGH, der an Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht gebunden ist, sich mehrfach zum Schutz der 3. Reichsjuristen, rechtswidrig über Verfassungsgerichtsurteile hinweggesetzt hat. Dies bestätigt doch, dass eine Unrechtsjustiz auch heute noch am Werke ist. Auf meine regelmäßige Frage bei solchen Veranstaltungen, „wann in der Nachkriegsjustiz aus einer Unrechtsjustiz eine rechtsstaatliche Justiz geworden sei“, konnte mir bisher keiner beantworten. Dieser Redner antwortete, dass man der jetzigen Justiz zwar einiges nachsagen könne, aber so schlimm wie die 3. Reichs Justiz sei man nicht. Da es jetzt keine Todesstrafen mehr gibt, ist dies diesbezüglich natürlich richtig. Aber Rechtsbeugung beginnt nicht erst bei der Todesstrafe. Bei den sonstigen Urteilen kann ich maximal marginale Unterschiede erkennen. Die 3. Reichs Justiz war kriminell, ich will das nicht beschönigen, aber auch wenn die Urteile aus heutiger Sicht unverhältnismäßig waren, so entsprachen sie wenigstens dem damals geltendem Recht. Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung oder Urkundenverschleppung das sind die kriminellen Machenschaften der heutigen Justiz.

Und willkürliche Anklagen die gibt es auch noch heute, sonst hätte ich bisher nicht 4 Verhandlungen wegen falscher Verdächtigung über mich ergehen lassen müssen, die ich am Ende aber alle gewonnen habe.   

Der Redner meinte noch, dass er nicht verstehen könne, dass damals, auch nach dem Krieg keiner den Mund aufgemacht hätte. Nach dem Vortrag konnte man sich zu Wort melden. Ich danke ihm, dass er heute bereits mehrfach meinen Namen erwähnt habe. Da er mich nicht kannte, wusste er nicht was ich meinte, und sah entsprechend aus. Daher ergänzte ich, dass er richtig festgestellt habe, dass der Fall Schreiber ein Problemfall der deutschen Justiz sei, und merkte noch an, dass er aber leider wahrscheinlich einen anderen Fall meinte.

Ich fragte ihn, was er denn mache, um die Opfer der heutigen Justiz zu unterstützen. Ich ergänzte, dass er ja mitbekommen habe, wie die Justiz mit den heutigen Justizkritikern umgeht. Schließlich war ich der einzige der durch die Schleuse musste, und dann sogar noch von dem Beamten mit dem Handgerät untersucht wurde. Seine Antwort war, dass er das nicht für schlimm halte, schließlich habe er sein Dienstausweiß vorgezeigt, und sei deshalb unkontrolliert eingelassen worden. Mein Nachbar teilte mit, dass keiner außer mir, kontrolliert wurde. Statt meine Frage zu beantworten meinte er, dass man die 3. Reichsjustiz nicht mit der heutigen vergleichen dürfe.

Als der Redner das Wort „Gerechtigkeit“ benutzte machte ihn einer der anwesenden Handelsrichter darauf aufmerksam, dass er das Wort „Gerechtigkeit“ mit „Recht“ verwechselt habe.

Einer der Anwesenden meinte, das es auch heute etliche Probleme mit der Justiz gibt, da das Problem der Machtmissbrauch sei. Das Wort Macht und Machtmissbrauch erwähnte er ca. 10 Mal, damit es jeder der anwesenden Juristen auch begreift. Der Redner meinte, dass dies zwar richtig sei. aber dafür bräuchte es halt entsprechende Kontrollmechanismen um dies zu verhindern. Ich musste ihm nun ins Wort fallen, da es bei der Justiz überhaupt keine Kontrollmechanismen gibt. Sobald man gegen einen Richter vorgeht, erhält man als regelmäßige Antwort, man könne nichts machen, schließlich sei die Justiz unabhängig. Darauf ging der Redner aber nicht mehr ein.

Ich habe den Eindruck, als hat mein Auftritt der Präsidentin des LG nicht besonders gefallen. Ich möchte fast eine Wette eingehen.

 

Was glauben Sie, was bei der nächsten Veranstaltung am 30.10.2007 passiert?

 

1. Ich werde dieses Mal ohne Kontrolle eingelassen.

2. Ich werde wieder kontrolliert bevor ich eingelassen werde.

3. Man verweigert mir den Zutritt.

 

 

 

2007.10.30 (Di) E

 

Gefickt eingeschädelt

 

Heute fand wieder eine Veranstaltung beim LG Essen statt. Wer vermutete, ich würde nicht eingelassen, lag falsch. Allerdings gab es wieder die üblichen Schikanen beim Einlass, dieses Mal jedoch ganz geschickt eingefädelt.

Als ich gegen 17:30 Uhr eintraf, war die Schleuse außer Betrieb, dafür war rechts daneben eine Tür geöffnet, durch die man unkontrolliert eintreten konnte. Da ich noch auf Werner wartete, ging ich vor dem LG auf und ab. Als der Beamte, es war wieder der kleine alte Beamte, der mich mal gewaltsam aus dem Gericht drängeln wollte, und von seinen Kollegen daran gehindert werden musste, mich erkannte, ging er hin und verschloss die Tür. Anschließend wurde die Schleuse geöffnet. Nun sah es so aus, als ob jeder der rein wollte durch die Kontrolle musste. Deswegen beobachtete ich dies sehr genau. Zwar musste nun tatsächlich jeder durch die Schleuse, aber eine Kontrolle fand tatsächlich nicht statt. Die Metalldetektoren waren ausgeschaltet. Ich beobachtete mehrere Personen, und stellte fest, das nicht einer seine Geldbörse, Handy oder Schlüsselbund aus der Tasche nehmen musste, und jeder so durch die Schleuse konnte. Kurz vor 18 Uhr erschien Werner in Begleitung. Nun betrat ich das Gebäude und ging durch die Schleuse. Die schlug natürlich sofort an. Ich musste mich erst meiner Geldbörse, Handy und Schlüssel entledigen und dann noch mal durch die Schleuse gehen. Meinen beiden Begleitern ging es genauso. Ob man die Detektoren nach uns wieder ausgestellt hat, kann ich leider nicht mitteilen. Allerdings bestätigten mir andere Besucher, dass man sie ohne Kontrollen einließ.

Der Vortrag war für mich nicht so interessant wie der in der letzten Woche. Ich wollte eigentlich eine Frage stellen, die mir glücklicherweise ein anderer vorwegnahm. Bekanntlich redet man ja von einer Unrechtsjustiz des 3. Reichs, obwohl die Richter sich an das Gesetz gehalten hatten. Zwar stimme ich zu, das die Strafen und auch viele Straftatbestände unverhältnismäßig waren, und die Urteilebegründungen teils hahnebüchernd, aber da die Nazis natürlich auch gleich die entsprechende Gesetze mitlieferten, waren die Urteile natürlich formell „rechtmäßig“. Diesbezüglich wurde eine Frage gestellt, an deren Beantwortung der Redner etwas zu knacken hatte und entsprechend rumeierte. Da ich diese Ausstellung und die dazugehörige Veranstaltungen als „pseudologistisch“ betrachte, sehe ich auch keinen großen Unterschiede zwischen der 3. Reichs-Justiz und der heutigen. Die damaligen Rechtsverbrecher hielten sich wenigstens an die Gesetze, waren die auch noch so schlecht. Wenn Richter heute Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und, und, und, betreiben, finde ich dies noch viel schlimmer, oder zumindest ebenso anzuprangern wie die Unrechtsjustiz des 3. Reichs. Günter Wallraff erzählte 2006, dass ein Amtsrichter sogar extra ein Straftatbestand erfand, um ihn verurteilen zu können. (Das Urteil wurde vom LG wieder aufgehoben).

Während die Volljuristen heute anprangern, dass die Unrechtsjuristen des 3. Reichs niemals verurteilt wurden, verhindert die Justiz auch noch heute keck die Verfolgung von Rechtsbeugenden Juristen. Wo ist der Unterschied?

Ziemlich zum Schluss meldete ich mich zu Wort. Dr. Kirsten vom LG Essen meinte, dass Herr Schreiber noch eine Frage hätte. Meine Begleiter waren erstaunt, dass ein Vorsitzender Richter des LG und Mitglied des Präsidiums mich namentlich kannte. Nun so schlecht mich das LG Essen anfangs behandelte (außer Richterin Pohlmann ujnd Richter Esders), so hat sich deren Ansicht geändert, spätestens als ich wegen des T-Shirt zweimal verhaftet wurde. Auch hat man anscheinend zwischenzeitlich festgestellt, dass es am AG GE-Buer einen Richter gibt, der sogar vom LG als Problemfall angesehen wird. Auch bestreitet heute das LG nicht mehr, dass ich tatsächlich als Justizopfer anzusehen bin.

Im Jahr 1944 gab es vor dem Volksgerichtshof eine hohe Freispruchquote von 10%. Ich fragte wie hoch die Quote heute sei, und ob die hohe Quote damit zusammenhing, dass sich bereits das Ende des 3. Reichs abzeichnete.

 

Der Redner meinte nicht dass es einen Zusammenhang zwischen der Freispruchquote und dem sich abzeichnenden Ende des 3. Reichs gab. Weiter teilte er mit, dass ihm nicht bekannt sei, wie hoch heute der Freispruchanteil ist. Er gab zu bedenken, dass eine hohe Freispruchquote nicht bedeutet, dass man eine gute Justiz hätte. Denn schließlich sollte ein Unschuldiger überhaupt niemals angeklagt werden. Wie Recht er hat.

Das sieht man doch an mir selbst.

 

1. Anklage wegen Körperverletzung.

   Verhaftung: 3 Stunden, 8 Tage, 4 Tage, 3 Stunden.

   Verurteilung: keine

2. Anklage wegen falscher Verdächtigung.

    Verurteilung durch das AG

    Freispruch durch das LG

3. Anklage wegen falscher Verdächtigung.

    Freispruch durch das AG

4. Anklage wegen Beleidigung eines Richters

    Strafbefehl

    Widerspruch

    Verurteilung: keine

4. Anklage wegen falscher Verdächtigung.

    Verurteilung: keine

5. Anklage wegen falscher Verdächtigung.

    Verurteilung: keine

6. Anklage wegen Körperverletzung? oder Nötigung?

    Verurteilung: trotz zweier Rechtsbeugungsversuche keine Verurteilung.

 

6 Anklagen, keine Verurteilung, also Scheißjustiz. Dem kann ich nur zustimmen.

 

 

 

2007.11.31 (Mi) GE

Hallo Herr E,

 

ich habe Post von der STA Essen bekommen. Wie bereits erwähnt liegt eine Anzeige gegen mich vor, wegen Beleidigung. Angeblich soll ein vor dem Knast abgestelltes Fahrzeug Beleidigungen enthalten haben. Das habe ich immer in Abrede gestellt. Ich habe bewusst darauf geachtet, dass dort keine Beleidigungen enthalten sind. Bekanntlich gab es auch schon eine polizeiliche Vernehmung.

Die STA behauptet, ich hätte erklärt, durch einen Rechtsanwalt eine schriftliche Stellungnahme einreichen zu wollen. Wovon träumen die eigentlich nachts?

 

Bei der polizeilichen Vernehmung wurde ich gefragt, ob ich einen Anwalt hätte, dies hatte ich bejaht, du sie als Anwalt angegeben. Der grüne wusste sogar, dass es sich bei Herrn Esders um den ehemaligen Vorsitzenden Richter des LG handelt, und dass Sie jetzt „die Seiten gewechselt hätten“.

Nachdem ich jedoch von der Lächerlichkeit der Vorwürfe erfahren habe, hielt ich es für entbehrlich, Sie mit diesem Schwachsinn zu beschäftigen. Die Polizei präsentierte mir ein Foto mit dem Bushaltestellenschild und dem Namen der Haltestelle „Quantanamo“. Der Grüne meinte. „Das soll keine Beleidigung sein?“. Ich antwortete: “Wenn soll ich denn damit beleidigt haben, die Jungs aus Quantanamo vielleicht?“

Weiter präsentierte man mir ein Gedicht. Dieses enthält aber ebenfalls keinerlei Beleidigung. Selbst Goethe hätte dies kaum besser hingekriegt. Das „Soldaten-Urteil“ zu „Soldaten sind Mörder“ durch den ehemaligen Verfassungsrichter und späteren Bundespräsident ist mir durchaus bekannt.

Statt sich über angebliche Beleidigungen aufzugeilen, wäre es wohl besser gewesen, wenn sich die STA über meine Misshandlung in der JVA Gelsenkirchen und Körperverletzung in der JVA Castrop-Rauxel aufgeregt hätte. Stattdessen hat man das Verfahren gegen den kriminellen Beamten der JVA GE eingestellt, und zwar ohne den Obergerichtsvollzieher Zielinski, der Zeuge des Angriffs gegen mich war, überhaupt zu vernehmen.

 

Die STA schreibt, ich sei verpflichtet, meine Personalien in dem Anhörungsbogen anzugeben. Schwachsinn. Meine Personalien habe ich bereits bei der polizeilichen Vernehmung angegeben, und zu erwarten, dass ein Staatsanwalt lesen kann, sollte eigentlich nicht zu viel verlangt sein. Dies aus reiner Willkür zu wiederholen betrachte ich als Nötigung.

 

Meine wirtschaftlichen Verhältnisse gehen die STA eine Dreck an. Aber vermutlich sind die in diesem Polizeistaat sowieso bereits bekannt. Auch sollte es sich bereits bis zur STA rumgesprochen haben, dass ich diese Bananen-Republik-D mit meinem Geld keinesfalls unterstütze. Sämtliche Geldstrafen, incl. Knöllchen habe ich in der Vergangenheit in unBeugehaft verbracht. Dies beabsichtige auch in Zukunft nicht zu ändern.

 

Am 14.10.2007 traf ich übrigens einen Beamten der JVA Gelsenkirchen. Ich kündigte ihm bereits an, dass ich ihn in kürze besuchen kommen würde, da mich das AG GE für einen Tag, und das AG Herne für 3 Tage verhaften möchte. Er freute sich bereits mich wieder zu sehen.

Dieser Beamte meinte: „Sie wissen ja die JVA ist eine Irrenanstalt“. Ist das auch eine Beleidigung?

 

Eine Benachteiligung bei der Schätzung des einkommen gibt es natürlich auch nicht, wenn ich die absitze. Ob ich xx Tage 10 € Tagessatz absitze oder genauso viele Tage für 30 € macht keine Unterschied,

 

Anscheinend handelt es sich bei dem Staatsanwalt um einen besonders „sozialen Staatsanwalt“. Er kündigt an, er würde einen Strafbefehl erlassen, damit mir eine Hauptverhandlung erspart bleibt. Ist das nicht toll?

 

Allerdings  bin ich weniger zimperlich. Ich werde ihm diese Hauptverhandlung nicht ersparen. Denn ob es einen Strafbefehl oder eine Verhandlung gibt, entscheidet nicht ein Staatsanwalt sondern ich.

 

Ich werde in den nächsten Tagen bei der STA Akteneinsicht verlangen. Ob man, wie üblich, dem, Bürger das Recht auf Akteneinsicht verweigert? Wenn Sie Zeit und Lust haben, bevollmächtige ich Sie hiermit, die Akte selbst einzusehen, um sich selbst ein Bild von der Angelegenheit zu machen. Eine Kopie dieses Schreiben geht an die STA.

Als Aktenzeichen liegt mir folgendes vor. 83Js 1351/07. Bei der Polizei gab es jedoch 2 Aktenzeichen.

 

 

 

 

2007.11.06 (Di) E

Denen ist doch nichts zu peinlich

Heute habe ich mal wieder über eine Veranstaltung beim LG Essen zu berichten. Diese kann man in 4 Akte einteilen.

1. Einlass

2. Vorspiel

3. Nachspiel

4. Abgang

Dass es dabei nicht um irgendeine Sexbeichte geht, erkennt man schon daran, dass der Abgang erst nach dem Nachspiel stattfand. Manche würden das Vorspiel in diesem Falle sicherlich als den Hauptakt bezeichnen.

1. Akt, Einlass: Heute fand wieder unser monatliches Treffen der Betrugsopferhilfe statt. Daher verabredete ich mich mit den Sauerländern, vorher die Veranstaltung beim LG zu besuchen. Ich traf zuerst ein, und hielt mich außerhalb der Sicht der LG-Wachleute auf, und konnte beobachten, dass an der Schleuse sowohl das rote als auch das grüne Licht aus war, und somit die Schleuse außer Betrieb war. Nachdem dem Eintreffen der Sauerländer verabredete ich mit ihnen, dass sie zuerst das LG betreten sollen, und nach dem Einlass auf mich warten sollen um zu sehen, was mit mir passiert. Die beiden betraten das Gericht durch die geöffnete Tür neben den Schleusen. Ich trat nun in den Sichtbereich des Wachmanns. Es handelte sich wieder um den Wachmann, der mich vor Jahren gewaltsam versuchte aus dem Gebäude zu schubsen, und von seinen Kollegen daran gehindert werden musste. Ich glaube seine Dienstnummer war die 42. Über diesen Wachmann berichtete ich auch bereits in den letzten 3 Wochen. Ich wartete ca. 2 Minuten und betrat nun das LG. Wer meine Berichte der letzten  3 Wochen gelesen hat, den wird es nicht wundern, dass nun die Tür neben der Schleuse geschlossen und die Schleuse in betrieb war, was man an dem inzwischen grünen Licht sofort erkannte. Direkt vor mir ging eine Frau mit ihrer Handtasche durch die Schleuse, so dass es nicht verwundert, dass die Metalldetektoren anschlugen. Dies interessierte den Wachmann jedoch nicht. Danach ging ich durch. Wegen meiner Geldbörse, meinen Handys und meinem Schlüsselbund, schlugen die Detektoren ebenfalls an. Der Beamte rief mich nun zurück, aber ich stellte mich erst mal unwissend. Die Frau die vor mir durchging fühlte sich ebenfalls angesprochen, denn bei ihr schlugen die Detektoren ja ebenfalls an. Der Beamte teilte ihr aber mit, dass Sie nicht gemeint sei. Ich fragte ihn was los sei, und der Beamte meinte ich soll nochmals durch die Schleuse. „Wieso, die anderen sind doch auch so durch?“ Der Beamte behauptete, dass sei die Rednerin gewesen. „Ich habe aber mehr als 1 Person durchgehen sehen.“ Der Beamte behauptete nun, dass sei eine Schöffin gewesen. Für wie blöde hält der mich eigentlich? Ich ging ja von Anfang an davon aus, dass ich wieder durch die Schleuse musste und kontrolliert werde, daher hatte ich auch gar nichts dagegen. Während ich mich nun meiner metallischen Mitbringsel entledigte, kam Herr K auf den Wachmann zu und fragte ihn: „Oh, bekommt der Mann eine Sonderbehandlung?“. Der Beamte reagierte nicht. Herr K noch mal: „Wieso bekommt der Mann eine Sonderbehandlung?“ Der Beamte raunte ihn nun an: „Halten sie sich da raus.“

Nachdem ich dieses Spielchen nun bereits bei meinen letzten 3 Besuchen mitgemacht habe, sehe ich mich jetzt veranlasst gegen den Beamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.

2. Akt, Vorspiel: Die Veranstaltung fand heute nicht im 3. Stock, sondern im 1. Stock statt. Es waren auch noch mehr Personen anwesend als bei den anderen Veranstaltungen. Herr Fieberg, der bei der 1. Veranstaltung mehrfach meinen Namen nannte, und meinte, der Fall Schreiber sei ein Problemfall der deutschen Justiz, war auch wieder anwesend  Frau Dr. Helia Verena Daubach hielt die Einleitungsrede zum gespielten Prozess des Sondergerichts Mannheim. Besonders mutig fand ich den Richter Dr. Kirsten der in dem gespielten Prozess den Vorsitzenden Richter des Sondergerichts Mannheim spielte.

In der Sache ging es um 2 Frauen, die als Dirnen in Mannheim arbeiteten. In das Nachbarhaus schlug eine Bombe ein. Der Besitzer des zerstörten Hauses beauftragte 2 Männer in seinem Keller eingelagerte Waren zu retten. Nach dem diese einige Sachen herausgeholt hatten, und die Bergung wegen Gefahr des Einsturzes beendeten gingen die 2 Frauen in den Keller des Nachbarhaus um dort noch einige Sachen, Zwiebeln, Wein, und Konservendosen an sich zu nehmen. Sie glaubten dies machen zu können, da der Eigentümer die Sachen aufgegeben hatte Vier Monate nach dem Bombenangriff zeigte der Eigentümer des zerbombten Hauses die beiden Frauen an. Der Staatsanwalt forderte die Todesstrafe, die von den Richtern auch verhängt wurde.

Nun waren solche Urteile und Verfahren für mich nichts neues, und für mich war wesentlich interessanter, in wie weit sich eine damalige Verhandlung von einer heutigen unterschied. Vorweg genommen, ich fand die Unterschiede erschreckend gering.

1. glaubte ich, das bei einer Gerichtsverhandlung im 3. Reich der Hitler-Gruß gebräuchlich gewesen wäre, aber bei dieser Verhandlung wurde er nicht gezeigt. Ich denke es wäre rechtlich und moralisch unbedenklich gewesen, in Rahmen dieses Schauprozess den Hitler-Gruß zu benutzen, wenn dieser in der ursprünglichen Verhandlung angewandt  worden wäre.

 

2. ist es den Nazirichtern zu gute zu halten, dass diese wenigstens noch wussten, in wessen Volkes-Namen sie angeblich Recht sprachen. Wenn unsere heutigen Juristen behaupten ein Urteil „im Namen des Volkes“ zu sprechen, dann wissen die noch nicht einmal in wessen Volkes Namen sie das Urteil fällen.

 

3. beantragte der Nazi-Staatsanwalt die Todesstrafe, und die Richter folgten dem Antrag. So etwas gibt es heute natürlich nicht mehr. Den wenigsten ist bekannt, dass es ein Bundesland gibt, in dem die Todesstrafe noch gesetzlich vorgesehen ist. Verhurteilt und vollstreckt werden kann die aber nicht mehr, da das Bundesgesetz dies untersagt. Hier gibt es also tatsächlich einen Unterschied zwischen der 3. Reichsjustiz und der 4. Reichsjustiz. Aber, dafür können die Juristen gar nichts. Dass man heute keine Todesurteile mehr beantragen, verhängen oder vollstrecken kann, dafür ist die Politik, und nicht die Justiz verantwortlich. Für den einzig positiven Unterschied kann man der heutige Justiz somit nichts anrechnen.

Das Dummgeschwätz von Staatsanwalt und Richtern finde ich regelmäßig auch noch heute bei meinen Prozessbeobachtungen. Und damit komme ich zu dem

 

4. Unterschied. Dieser 3. Reichsprozess hatte viel, sehr viel Öffentlichkeit. Ich wünschte, dass ein Kellerdiebstahl auch heute noch so viel Zuschauer mobilisieren könnte, vielleicht würde dem Volk dann manch juristischer Schwachsinn erspart bleiben. Wenn man 50 Jahre später eine Verhandlung durchführt und behauptet, bei den damaligen Verhandlungen/Urteile habe es sich um Rechtsbeugung und/oder Unrechtsjustiz gehandelt, bringt nicht wirklich was. Vielleicht gibt es in ca. 50 Jahren wieder einen Schauprozess von der heutigen Justiz. Vielleicht behauptet man in 50 Jahren, dass es sich um eine Willkürjustiz gehandelt habe, wenn Richter R. in einem Durchsuchungsbeschluss behauptet, ich müsse derjenige sein, der ein Hakenkreuz an das AG geschmiert habe, und dies damit begründet, weil ich mir öfters Gerichtsverhandlungen ansehe.

Vielleicht behauptet man während eines Schauprozess über die Unrechtsjustiz des 4. Reichs, dass es reinste Willkür war, wenn Richter R. mich verhaften ließ, weil ich während einer Verhandlung ein T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ trug. Richter R. hatte den Oberamtsanwalt Müller ausdrücklich beauftragt nicht nur ein Strafmaß für die behauptete „falsche Verdächtigung“ sondern auch für das Tragen des T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter, und die Namen der beiden Vereine in dessen Namen die Prozessbeobachtungen stattfanden“, zu beantragen. Als ich vor der Verhandlung den Oberamtsanwalt traf, und mit Dritten über die Justizmafia sprach, sah mich der Staatsanwalt an, als ob ich nicht alle Tassen im Schrank hätte. Während der Verhandlung änderte sich dann anscheinend die Meinung des Staatsanwaltes. Am Ende musste er nicht nur eine Freispruch in der angeklagten Sache beantragen, sondern ging darüber hinaus auch nicht auf die Forderung von Richter R. ein, ein Strafmaß für das T-Shirt zu beantragen. Dies hinderte den Richter jedoch nicht an seiner Willkürmaßnahme.

In der Veranstaltung vom 30.10.2007 fragte ein Zuschauer, ob es sich denn bei den Urteilen der Nazirichter um Rechtsbeugung gehandelt habe. Da sich die Richter damals an das geltende Gesetz gehalten haben, ist dies natürlich nicht als Rechtsbeugung zu betrachten. Heutige Richter begehen jedoch regelmäßig Rechtsbeugung, wenn Urkunden gefälscht, unterdrückt oder verschleppt werden. Und kaum ein Richter eines AG, nur wenige Richter eines LG, oder Mitarbeiter der Justizakademie beschweren sich darüber.

Und wenn sie sich darüber beschweren, wie z.B. Richter E, der auch bei der Justizakademie bekannt und tätig ist, dann wird behauptet, dass die 3. Reichsjustiz kriminell, die heutigen lediglich unfähig seien. Wenn man sich, meist gezwungenermaßen, beginnt mit der heutigen Willkürjustiz zu beschäftigen, ändert sich schlagartig das bisherige Weltbild. Wenn man Schriftsätze oder Bücher des Herrn Plantiko, des ehemaligen Kölner OLG Richter Schneider,  oder vieler anderer Justizkritiker ließ, dann kann man nicht den Eindruck gewinnen, dass die jetzige Justiz zum Wohle des Volkes sondern gegen dies handelt, und schon wieder ein Gefahr für die angeblich freiheitlich demokratische Grundordnung dieses Landes darstellt.

 

3. Akt, Nachspiel: Ich bin den Darstellern überaus dankbar, dass man es nicht nur beim Nachspielen einer Nazi-Verhandlung beließ, sondern auch noch ein Gespräch des beteiligten Staatsanwalt, des vorsitzenden Richters und eines weiteren Volljuristen inszenierten. Dieser Akt war zwar wesentlich kürzer als die eigentliche Verhandlung, für mich jedoch noch wesentlich interessanter als der inszenierte Prozess. Dieses Gespräch fand nach dem verloren Krieg statt, und war eine Art Selbstbemitleidung der beteiligten Volljuristen. Der Staatsanwalt, der an 47 verhängten Todesurteilen beteiligt war, war sich natürlich keiner Schuld bewusst, und begründete dies damit, dass er ja niemand wirklich zum Tode verurteilt habe. Das Gericht hätte schließlich auch von seinen Anträgen abweichen können.

Der vorsitzende Richter war sich ebenfalls keiner Schuld bewusst. Obwohl der vorsitzende Richter der wichtigste Richter einer Kammer ist, und dieser, damals wie heute, durchaus den größten Einfluss auf seine Kollegen hat, war er natürlich ebenfalls nicht schuldig. Schließlich wurde zuerst der jüngste Richter nach seinem Urteil gefragt, dann der nächste, und erst zum Schluss der älteste Richter. Der vorsitzende Richter führte also an, dass es in vielen Fällen auch zu einem Todesurteil gekommen wäre, selbst wenn er als ältester Richter, und somit der als letzte Befragte, gegen das Todesurteil gewesen wäre.

Was für ein Dummgeschwätz. Mal angenommen, 2 Jugendliche brechen ein Auto auf. Ein 3. kommt hinzu, war an dem Aufbruch nicht beteiligt, aber hilft den anderen beim Abtransport des Diebesgut, dann wird der Dritte ebenso, evtl. im Strafmaß etwas geringer, verurteilt wie seine Freunde. Kein Richter wird sagen, das durftest du, denn das Fahrzeug war ja schon aufgebrochen. Bei der Argumentation der Juristen wurde mir fast schlecht, und es zeigt dass auch die heutigen Juristen ihre Unrechtsurteile genauso rechtfertigen würden, wie dies die damaligen Gauner gemacht haben. (Selbst wenn es sich dabei um ein fiktives Gespräch gehandelt hat). Am Ende des 4. Akts wurde es aber langsam peinlich. Die Veranstaltung glitt in eine Art Messe ab. Frau Dr. Daubach wurde immer leiser und redete immer langsamer. Dann wurden noch die Namen aller vorgelesen, die vom Sondergericht Mannheim zum Tode verurteilt wurde, und danach fand eine inoffizielle, nicht angekündigte Trauerminute statt.

Fand ich äußerst peinlich, schließlich hatte das 3. Reich deutlich mehr Menschen auf dem Gewissen als die genannten 60 Namen des Sondergerichts Mannheim. Darüber hinaus, halte ich es für entbehrlich mehr als 60 Jahre danach irgendwelchen Toten zu gedenken, die eh keiner kennt, denen sicherlich schon mehrfach gedacht wurde, und die davon sicherlich nichts mehr haben. Sollen wir vielleicht auch noch deren gedenken, die in Rom in der Arena geopfert wurden oder in den Kreuzzügen ums Leben kamen?

Auch meinem Begleiter wurde es nun endgültig zu viel. Wir wollten den Saal nun verlassen, kamen aber aus den engen Reihen nicht raus.

Anders als bei den vorhergehenden Veranstaltungen fand nun keine öffentliche Befragung statt. Nach den Trauerminuten löste sich die Sitzung auf. Allerdings haben einige Leute in einem 4 Augengespräch den Kontakt zu den verantwortlichen gesucht.

4. Akt, Abgang: Frau H. wandte sich an Frau Dr. Daubach. Diese schien durchaus an den Fragen interessiert. Ein anderer LG-Richter, der nicht wusste dass Frau H. nicht alleine anwesend ist, griff nun Frau H. an. Frau Daubach erklärte jedoch, dass sie durchaus an dem Gespräch mit dem Justizopfer Frau H, interessiert sei. Um nun zu verhindern, dass der mir namentlich bisher nicht bekannte Richter weiter versucht Frau H mundtot zu machen, mischte ich mich ebenfalls ein, und wandte mich an den Richter. Ich erklärte, dass es doch kaum Unterschiede zwischen der 3. Reichs und der heutigen Unrechtsjustiz gäbe. Zwar würden heute keine Todesurteile mehr beantragt und verhängt, obwohl es in manchen Bundesländern die Todesstrafe heute noch gibt, aber ich teilte ihm mit, dass es wahrscheinlich im LG-Bezirk Essen bestimmt Richter gäbe, die sofort bereit wären diese zu verhängen, wenn es wieder möglich sei. Der Richter wollte wissen, welchem Richter ich dies zutraue. Ich erklärte ihm, dass ich nichtbereit sei irgendeinen Namen zu nennen, aber das ich auch nicht bereit mich verrotländern zu lassen. Anscheinend kam nun eine Art Götterdämmerung über ihn, und er schien nun zu ahnen, welchen Richter ich meinen könnte. Er antwortete, dass die Presse über diesen Richter auch entsprechend berichten würde. Dies konnte ich nicht unkommentiert hinnehmen. Als ich einen Durchsuchungsbeschluss meiner Wohnung erhielt, „weil ich mir öfters Gerichtsverhandlungen ansehen würde“ teilte ich dies dem WAZ Redakteur mit. Die ebenfalls informierte Polizei fand den Beschluss unbegründet, der WAZ-Redakteur jedoch für vollkommen normal und nicht berichtenswert. Über diesen Richter hat insbesondere die WAZ kaum kritisch berichtet. Die Buersche-Zeitung und Ruhr-Nachrichten sahen diesen Richter nach eigenen Angaben schon etwas kritischer. Inzwischen jedoch hat sich auch die Meinung der WAZ bezüglich dieses Richters anscheinend etwas geändert. Inzwischen ist die Berichterstattung tatsächlich etwas kritischer.

 

 

2007.11.09 (Fr) GE

Man liest, das Deutschland inzwischen zu wenige Fachkräfte hätte. Besonders Ingenieure sollen fehlen. Mich wundert dagegen, dass es überhaupt noch welche gibt. Man muss sich nur mal diese Internetseite http://www.romanelloweb.de/justizirrtum.htm

ansehen, dann versteht man, weshalb manche lieber diese Bananen-Republik verlassen.

 

 

 

2007.11.16 (Fr) HER

1Qs 82/07

 

Ich habe gegen einen  Beschluss des AG Herne Beschwerde eingelegt. Gleichzeitig habe ich 3 LG-Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie üblich, wurden die Befangenheitsanträge abgelehnt. Abgesehen davon, dass das LG noch nicht einmal in der Lage ist, einen Befangenheitsantrag formell korrekt zu bearbeiten, ist aber die Begründung des LG für die Ablehnung erwähnenswert.

 

Eine korrekte Vorgehensweise wäre es gewesen, dass die abgelehnten Richter zu den Vorwürfen eine dienstliche Äußerung abgeben. Diese dienstliche Äußerung hätte mir zugestellt werden müssen, damit ich mich dazu nochmals äußern kann. Über den Befangenheitsantrag hätte das LG dann erst nach meiner evtl. Erwiderung entscheiden dürfen. Aber eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter habe ich niemals erhalten. Damit durfte das LG über den Befangenheitsantrag  also noch gar nicht entscheiden.

 

Die erwähnenswerte Begründung bezüglich der Abweisung des Befangenheitsantrags lautet, dass die von mir bemängelte Maßnahme der Richter, angeblich gängige Praxis sei.

 

Ja das ist ja toll. Wenn also eine rechtswidrige Maßnahme gängige Praxis ist, dann erscheint dies natürlich alles in einem ganz anderen Licht. Aus einer rechtswidrigen Maßnahme wird automatisch Recht, vielleicht sogar Gerechtigkeit, wenn die rechtswidrige Maßnahme „gängige Praxis“ ist!!!

 

Frau Dr. Daubach (Justizakademie), Herr Fieberg (Bundesamt für Justiz), warum machen Sie überhaupt noch eine Ausstellung über die Justiz des 3. Reichs, und prangern diese als Unrechtsjustiz an? Die damaligen Richter haben sich nicht nur an das damalige Gesetz gehalten, sondern dem Bürger für alles und nichts die Rübe abzuhacken, war damals gängige Praxis. Und wenn es gängige Praxis war, dann kann es doch, zumindest wenn man der Logik des LG Bochum folgt, nicht rechtswidrig gewesen sein!

 

Da muss ich doch die obigen 2 Absätze nochmals neu schreiben.

 

 Ich habe gegen einen  Beschluss des AG Herne Beschwerde eingelegt. Gleichzeitig habe ich 3 LG-Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie üblich, (oder besser gesagt, wie es gängige Praxis ist,) wurden die Befangenheitsanträge abgelehnt. Abgesehen davon, dass das LG noch nicht einmal in der Lage ist, einen Befangenheitsantrag formell korrekt zu bearbeiten, ist aber die Begründung des LG für die Ablehnung erwähnenswert.

 

Eine korrekte Vorgehensweise wäre es gewesen, dass die abgelehnten Richter zu den Vorwürfen eine dienstliche Äußerung abgeben. Diese dienstliche Äußerung hätte mir zugestellt werden müssen, damit ich mich dazu nochmals äußern kann. Über den Befangenheitsantrag hätte das LG dann erst nach meiner evtl. Erwiderung entscheiden dürfen. Aber eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter habe ich niemals erhalten. Damit durfte das LG über den Befangenheitsantrag  also noch gar nicht entscheiden.

(Aber wahrscheinlich ist soviel Unvermögen am LG gängige Praxis, und damit begründet sich also die Zulässigkeit der rechtswidrigen Entscheidung.) 

 

 

 

2007.11.17 (Sa) GE

Staatsanwaltschaft

Strafantrag Nr.3

Strafantrag Nr.4

Strafantrag Nr.5

Stadt Herne

Widerspruch Aktz.: 45437213/A1D/0390

Widerspruch Aktz.: 45450520/A1D/0390

Nieland

Zur Kenntnis

 

Heute macht mich mein Nachbar an. Warum? Weil der Briefträger bei ihm geklingelt hat, um mir ein Schreiben zuzustellen. Weshalb er da mich anmacht verstehe ich zwar nicht, es erscheint mir angebracht den Briefträger anzumachen, wenn er nicht will, dass dieser bei ihm klingelt, wenn er Post für mich hat. Schließlich habe nicht ich bei ihm geklingelt sondern der Postmann.

Und was hat mir der Briefträger zugestellt? Mal wieder einen unberechtigten Bußgeldbescheid wegen angeblichem Falschparkens. Das bedeutet, ich kriege Ärger, weil die Stadt Herne absolut unfähig ist.

Strafantrag Nr. 1 war notwendig, weil die Stadt behauptete, ich hätte auf einem Parkplatz im absoluten Halteverbot geparkt. Weiterhin lügt die Stadt und behauptet, das absolute Halteverbotsschild sei bereits 3 Tage zuvor aufgestellt worden.

Richtig ist, das Schild hätte 3 Tage zuvor aufgestellt werden müssen. Richtig ist auch, dass es 2 Zeugen gibt, die bestätigen, dass die Schilder erst an diesem Tag, und zwar nach dem ich das Auto abgestellt hatte, aufgestellt wurden. Richtig ist auch dass eine Politesse bestätigte, dass man an diesem Tag ca. 20 Autos abgeschleppt wurden, bzw. wie ich abgeschleppt werden sollten. Weiter teilte diese Politesse mit, man habe die Schilder erst an diesem Tag aufstellen können, weil an diesem Tag noch Markt stattfand.

Strafantrag Nr. 2 war notwendig, weil die Stadt behauptete, ich habe in der Kirchhofstr. geparkt, und zwar in  der Fußgängerzone. Die Kirchhoffstr. ist überhaupt keine Fußgängerzone, sondern lediglich Verkehrsberuhigter Bereich. Fußgängerzone ist lediglich die Bahnhofstr. Dort habe ich nie geparkt, es wurde mir auch nicht vorgeworfen. Vorgeworfen wurde mir ausdrücklich ich hätte in der Fußgängerzone in der Kirchhofstr. geparkt, die es nicht gibt. Dieses Mal wirft man mir wieder zweimal Falschparken in der Kirchhofstr. vor. In beiden Fällen handelt es sich nun nicht mehr um eine Fußgängerzone, sondern jetzt wieder um einen Verkehrsberuhigten Bereich.

Die Stadt Herne muß den deutschen Bürger schon für ein ziemlich blödes Volk halten, wenn die wirklich glauben, hier lässt sich jeder alles gefallen.

 

Strafantrag Nr. 3:  Die Behauptung, ich hätte in der Kirchhofstr. falsch geparkt ist unwahr. Richtig ist, dass ich dort ausdrücklich parken darf. Mehrfach beobachtete ich Knöllchenjäger, wenn mir diese Knöllchen verpassen wollten. Wenn ich dann mit meinem, von der Krankenkasse bezahlten, Schlagstock auftauchte, den ich auch als Gehstock missbrauche, dann hörte ich von den Knöllchenjäger, man wollte mir gar kein Knöllchen verpassen, sondern nur lesen, was da an dem Auto steht. Merkwürdig, wenn ich auftauche, dann können und wollen die plötzlich lesen, wenn ich jedoch in der Mittagspause bin, dann können oder wollen die nicht mehr lesen.

Ich fühle mich genötigt.

 

Strafantrag Nr. 4:  Die Behauptung, ich hätte in der Kirchhofstr. falsch geparkt ist unwahr. Richtig ist, dass ich dort ausdrücklich parken darf. Mehrfach beobachtete ich Knöllchenjäger, wenn mir diese Knöllchen verpassen wollten. Wenn ich dann mit meinem, von der Krankenkasse bezahlten, Schlagstock auftauchte, den ich auch als Gehstock missbrauche, dann hörte ich von den Knöllchenjäger, man wollte mir gar kein Knöllchen verpassen, sondern nur lesen, was da an dem Auto steht. Merkwürdig, wenn ich auftauche, dann können und wollen die plötzlich lesen, wenn ich jedoch in der Mittagspause bin, dann können oder wollen die nicht mehr lesen.

Ich stelle Strafantrag wegen Nötigung.

 

Strafantrag Nr. 5: Bevor ich anfing Strafanträge gegen die Stadt Herne zu stellen, gab es bereits mehrfach unberechtigte Knöllchen. So gewann ich z.B. ein Verfahren weil ich um 14:15 Uhr falsch geparkt haben sollte. Um 14:15 Uhr kann kein Mensch falsch parken, da parken ein Zeitraum von mehr als 3 Minuten voraussetzt. Darunter handelt es sich lediglich um Halten. Dennoch nötigt die Stadt Herne ständig auf diese Weise Autofahrer und versucht diese gesetzwidrig abzuzocken. Ich bin froh, dass ich hier einen Fall habe, bei dem ich mal nicht der Betroffene bin.

Am 14.11.2007 kam Herr Sturm zu einer Schulung. Nachdem er den Laden mit seinen Sachen betrat, teilten wir ihm mit, dass er aber mutig sei, sein Auto dort abzustellen, weil die Knöllchenjäger nur darauf warten, um dort Knöllchen verteilen zu können. Herr Sturm stellte daher seine Tasche ab, und ging zu seinem Fahrzeug um dies wegzustellen. Die Knöllchenjäger waren etwas schneller. Ca. 10 Sekunden vor dem Fahrer waren die Knöllchenjäger am Fahrzeug. Bereits auf dem Weg zum Fahrzeug begann die Frau das Auto zu fotografieren. Einer der beiden Männer steckte einen Schein hinter den Scheibenwischer. Herr Sturm teilte mit, dass er gerade wegfahren wollte. Die Mitarbeiter teilten ihm mit, dass er dort nicht parken dürfe. Herr Sturm antwortete, dass er doch höchstens 1 bis 2 Minuten dort stand. Als Antwort erhielt er: „Wir wissen ja nicht, wie lange Sie dort schon stehen“. Wie bitte, die beschuldigen jemand das er falsch parkt, wissen aber gar nicht wie lange er dort stand. Das kann ja wohl nicht sein. Wenn man jemand beschuldigt, er habe falsch geparkt, dann muss man sich sicher sein, dass er falsch geparkt hat. Und parken bedeutet nun mal, man muss mindestens 3 Minuten dort gestanden haben. Eine Aussage: „Ich weiß nicht, wie lange sie dort schon gestanden haben“, geht gar nicht. Ich möchte den Abzockern einen Tipp geben, wie man unter diesen Umständen die Bürger noch mehr abzocken kann.

Man kann doch Knöllchen verteilen wegen überhöhter Geschwindigkeit, mit der Begründung: „Wir wissen nicht, wie schnell sie gefahren sind. Wenn wir nicht wissen wie schnell sie waren, dann ist es auch möglich, dass sie zu schnell gefahren sind. Daher müssen sie wegen (möglicherweise) zu schnellem fahren ein Bußgeld bezahlen.“ Kriminell zwar aber kreativ. Ich stelle Strafantrag wegen erneuter Nötigung.

Neben dem Betroffenen gibt es insgesamt 4 Zeugen, die erlebt haben, dass das Auto dort keine 3 Minuten stand.

 

 

 

2007.11.20 (Di) HER

In Herne sollte mal eine Forensische Klinik gebaut werden. Dagegen hat mach sich erfolgreich gewehrt. Warum eigentlich, bei der Stadt Herne arbeiten genug, die man dort prima unterbringen könnte. Eigentlich müsste ich heute schon wieder Strafantrag gegen 2 kommunale Ordnungshüter stellen, weil diese zu Unrecht mehrere Knöllchen an Fahrzeuge die in der Bahnhofstr. parkten, verteilt haben.

Die Bahnhofstr. ist eigentlich eine Fußgängerzone, in der man natürlich nicht parken darf. Die Kirchhofstr. ist eine Zubringerstr. zur Bahnhofstr. Diese Straße ist eigentlich keine Fußgängerzone, sondern lediglich ein „Verkehrsberuhigter Bereich“, allerdings gibt es eine entsprechende Beschilderung fälschlicherweise nur von einer Seite. Dort wo die Kirchhofstr. in die Bahnhofstr. mündet befindet sich, wieder auf der falschen Seite, also auf der linken statt der rechten Seite, ein Schild „Beginn Fußgängerzone“ auf der Rückseite steht „Ende Fußgängerzone“. Doch damit an Dummheit nicht genug, befindet sich das Schild nicht in Richtung Straße, sondern, damit es möglichst keiner sieht, in Richtung Häuser.

Beim Übergang von der Bahnhofstr. in die Kirchhofstr. steht richtigerweise „Ende Fußgängerzone“, das Schild „Beginn Verkehrsberuhigter Bereich“ fehlt jedoch.

Was die Stadt, bzw. ob sich die Stadt überhaupt etwas dabei gedacht hat, ist mir nicht bekannt, bei dieser fehlerhaften Beschilderung gäbe es viel zu tun. Aber das was die Stadt daraus gemacht hat, ist schon wieder Klinik reif.

Statt die fehlerhafte Beschilderung zu beseitigen, ist man kurzerhand hergegangen, und hat das Schild einfach umgedreht. Super, jetzt zeigt das Schild endlich nicht mehr zu den Häusern, sondern endlich zur Straße, so dass zur Einfahrt auf die Bahnhofstr. nun das Schild „Ende Fußgängerzone“ steht. Aha, die Bahnhofstr. ist nun keine Fußgängerzone mehr. Nun kann man mit Tempo 50 durch die Bahnhofstr. brettern. Allerdings darf man die Bahnhofstr. in Richtung Kirchhofstr. nicht mehr verlassen, denn die Kirchhofstr. ist nun plötzlich Fußgängerzone. Jedoch nur einseitig, denn von der Freiligrathstr. darf man, außer mit einem Motrrad, in die Kirchhofstr. einbiegen.

Dennoch haben die Herner Blauröcke des Ordnungsdiensts mehrere, in der Bahnhofstr. abgestellte Fahrzeuge, Knöllchen verteilt. Demnach müsste ich eigentlich schon wieder Strafantrag gegen die Mitarbeiter stellen.

Um nun zu verhindern, dass ich wieder ein Knöllchen erhalte, fuhr ich zur Herner Wache. Ich legte Fotos von der neuen Beschilderung vor, und fragte wo ich denn nun mit dem Auto parken dürfe ohne mit einem Knöllchen rechnen zu müssen.

Die Polizei hielt die neue Beschilderung für falsch, und wollte einen Streifenwagen vorbeischicken. Allerdings sind inzwischen weitere 4 Stunden vergangen, ohne dass sich ein Grüner blicken ließ.

 

 

2007.11.21 (Mi) HER

Ein bisschen Doof ist lustig!

Aber die Betonung liegt auf „bisschen“. Das was die Stadt Herne hier treibt ist sicherlich nicht mehr besonders lustig. Bei www.FrankAnne.de berichte ich am 5.10.2007, dass ich eine städtische Knöllchenjägerin erwischte, wie diese mir ein Knöllchen verpassen wollte. Nach dem Gespräch erkannte Sie angeblich, dass ich dort doch stehen dürfte. Ich erwähnte, dass ich mir aber nicht sicher bin, dass wirklich kein Knöllchen kommt.

Gerade gestern habe ich 3 Strafanzeigen gegen die Stadt Herne gestellt. Und schon kommt folgendes Schreiben:

Absender

Stadt Herne

Empfänger

Halter des Fahrzeugs

Aktenzeichen

45542254/0390

Datum

15.11.2007

Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

 

Sehr geehrter Herr xxx.

 

Ihnen wird zur Last gelegt, am 2.10.2007, von 16:43 Uhr bis 16:44 Uhr in Herne, Kirchhofstraße, Ecke Bahnhofstraße, als Führer und Halter des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen GE-KE xxx, Fabrikat VW, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Ordnungswidrigkeit

Verletzte Vorschriften

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen

§ 42 Abs. 4a, §49 StVO; §24 StVG; 159 BKat

 

Beweismittel: Foto.

Zeuge(n) FB 44/1 -238-

I.                   Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Wegen der/den oben bezeichneten Ordnungswidrigkeit(en) werden Sie hiermit unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von

10,00 €

verwarnt (§§ 56,57 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – OWiG).

 

Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld form- und fristgerecht und in voller Höhe einzahlen. Bitte zahlen Sie das festgesetzte Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens mit dem beigefügten Überweisungsträger oder unter Angabe des o.a. Kassenzeichen bei der im Briefkopf genannten Stelle ein.

Falls Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind, gilt II (siehe Rückseite).

Im Auftrag

Wefer

 

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.

 

 

Dann wollen wir das Ding mal ansehen.

1.     Parken von 16:43 Uhr bis 16:44 Uhr.

Ist doch toll, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Halten und Parken? Lt. gängiger Rechtssprechung setzt Parken einen Zeitraum von mehr als 3 Minuten voraus. Bis 3 Minuten handelt es sich um Halten. Aber von Frauen die ihr Geld auf der Straße verdienen, darf man solche Kenntnisse natürlich nicht voraussetzen. Die Nachweispflicht liegt natürlich bei der Behörde. Der erbrachte Nachweis von 16:43 Uhr bis 16:44 Uhr erfüllt, nach meinen mathematischen Kenntnissen,  nicht den Zeitraum von mehr als 3 Minuten, und somit auch nicht den Nachweis dass dort ein Fahrzeug geparkt war.

2.

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen

§ 42 Abs. 4a, §49 StVO; §24 StVG; 159 BKat

Wenn die Mitarbeiter der Stadt Herne so unfähig sind, dass Ihnen der Unterschied zwischen Halten und Parken völligst verborgen bleibt, dann darf man sicherlich auch nicht voraussetzen, das denen der Unterschied zwischen einer normalen Straße, einer verkehrsberuhigten Zone oder eine Fußgängerzone bekannt ist. Die Kirchhofstr. verbindet die Freiligrathstr. und die Bahnhofstr. Die Bahnhofstr. ist eigentlich eine Fußgängerzone, im Moment jedoch nicht, da jemand das Schild Fußgänger „ZONE“ um ca. 180 Grad verdreht hat. Dadurch sieht es so aus, als ob die Kirchhofstr. eine Fußgängerzone sei, und man beim Verlassen der Kirchhofstr. in die Bahnhofstr. die Fußgängerzone verlässt, denn dort lacht einem das Schild „Ende Fußgänger „ZONE““ an. Die Herner Polizei wurde darüber bereits informiert, aber es scheint niemand zu interessieren. Damit die Kirchhofstr. ein „verkehrsberuhigter Bereich“ wäre, müsste auf der Kirchhofstr. Ecke Bahnhofstr. ein Schild „Beginn verkehrsberuhigter Bereich“ stehen, dieses Schild gibt es aber nicht. An der Kirchhofstr. Ecke Freiligrathstr. gibt es jedoch so ein Schild. Das geht natürlich gar nicht. Wenn dort ein verkehrsberuhigter Bereich sein soll, dann muß das Schild natürlich sowohl am Anfang als auch am Ende des Bereichs sein. Es kann ja nicht sein, dass für die die von rechts kommen ein verkehrsberuhigter Bereich gelten soll, und wer von links kommt nicht.

Mußte gerade eine Pause machen um etwas zu Essen. Komme wieder, und siehe da, jetzt ist die Bahnhofstr. wieder eine Fußgängerzone, und die Kirchhofstr. keine mehr. Aber an der Beschilderung bezüglich der verkehrsberuhigten Zone hat sich trotzdem nichts geändert. An der Kirchhofstr. Ecke Bahnhofstr. steht wieder das Schild „Ende Fußgängerzone“. Daraus ergibt sich aber nicht, dass die Kirchhofstr. dadurch zum „verkehrsberuhigtem Bereich wird.“

Die Kirchhofstr. ist bleibt weiterhin eine ganz normale Straße. Wo ist in einer ganz normalen Straße das Parken erlaubt? Überall wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Damit hat sich auch dieser Vorwurf erledigt.

 

3.     Wäre die Kirchhofstr. ein verkehrsberuhigter Bereich, dürfte dort tatsächlich nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden, die es dort aber gar nicht gibt. Dumm nur, wenn diese städtischen I-Männchen schon lesen könnten, dann würden die auch mitbekommen, dass in meinem Auto eine Ausnahmegenehmigung liegt. Als Gehbehinderter steht mir eine „Parkerleichterung“ zu, die mir ausdrücklich auch in einer verkehrsberuhigten Zone, das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen gestattet, solange dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

 

Somit steht es mal wieder 3:0 gegen die Deppen. Der Halter wird nun mitteilen, dass er das Fahrzeug nicht gefahren hat, sondern ich, und so bald ich dann das Verwarngeld erhalte, sehe ich mich wieder gezwungen Strafantrag zu stellen. Ob die das noch mal lernen?

 

 

 

 

2007.11.27 (Di) HER

Gestern interessierte sich mal wieder ein älterer Polizist für mein Auto. Nachdem er die Ausnahmegenehmigung studiert hatte verzog er sich wieder. Heute gegen 16:30 betraten zwei Grüne, andere würden die oberflächlich als Kriminalbeamte, in bestimmten Bereichen Deutschlands auch Kriminale, oder vielleicht besser Kriminelle? bezeichnen, den Laden.  Der ältere dürfte der Beamte vom Vortag gewesen sein.

Katrin wurde gefragt, ob das Auto, gemeint war ein Golf mit GE Kennzeichen, da draußen zum Laden gehört. Katrin stellte sich unwissend. Offenbar war den Beamten genau bekannt, zu wem das Auto gehört. Obwohl ich etliche Meter von Katrin entfernt stand, wandten sich die Grünen nun an mich, und fragten ob das mein Auto sei. Das ganze war mal wieder eine ganz gezielte Aktion gegen mich. Anhand des Fahrzeugs konnten die Beamten nicht wissen, dass der Fahrer sich in diesem Geschäft befindet.

Und selbst wenn der Beamte vom Vortag über das Kennzeichen eine Halterabfrage gemacht hätte, erscheint dabei nicht mein Name, da ich nicht der Halter des Fahrzeugs bin. Trotzdem war denen bekannt, dass ich zu diesem Fahrzeug gehöre. Also hatten die bestimmt auch schon ein Foto von mir angesehen. 

Anschließend wurde ich gefragt, warum ich dort stehe. Ich erklärte es mit einer vorhandenen Ausnahmegenehmigung. Da meldete sich der Beamte zu Wort, der sich später als der Beamte Strassmann ausgab, und meinte, dass ich eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Gelsenkirchen hätte, und diese (angeblich) nur im Stadtgebiet Gelsenkirchen gelte.

In der Ausnahmegenehmigung steht, dass diese in NRW gilt. Weshalb die also gerade in Herne nicht mehr gelten soll, bleibt wahrscheinlich das Geheimnis eines einfältigen Beamten, der mal dringend einen Lesekurs absolvieren sollte.  

Obwohl die Ausnahmegenehmigung gut sichtbar auslag, wollte der jüngere Beamte nun, dass ich ihm die Ausnahmegenehmigung aushändige. Daher war ich genötigt, extra zum Auto zu gehen, um die Genehmigung rauszuholen. Ich forderte den Beamten erstmal auf mir sein Dienstausweiß zu zeigen. Ich notierte mir den Namen Karl-Heinz Rohde. Der ältere  Beamte rief aus dem Hintergrund er sei der Beamte Strassmann. Ich nahm nun meinen Stock und begab mich zu dem Auto. Neben der Ausnahmegenehmigung wollten die Beamten auch noch den Fahrzeugschein und meinen Führerschein sehen. Ob die berechtigt sind, mich aus dem Geschäft zu holen, um meine Papiere zu kontrollieren wage ich zu bezweifeln. Wie bereits mehrfach hier erwähnt, besitze ich zwar eine Fahrerlaubnis, aber keinen Führerschein. Daher konnte ich natürlich auch keinen Führerschein vorzeigen. Ich erklärte dem Beamten, dass ich zurzeit als Fußgänger unterwegs bin, und daher keinen Führerschein dabei haben müsse.

Wahrscheinlich war denen genau bekannt, dass ich keinen Führerschein besitze, den der Beamte Rohde ritt mehrfach auf dem Führerschein rum. So fragte er mich, ob ich den einen Führerschein besitzen würde. Da ich eine Fahrerlaubnis besitze, und daher auch berechtigt bin, ein Fahrzeug zu führen, beließ ich die Grünen in dem Glauben, ich hätte einen Führerschein. Ich habe die Beamten auch noch mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass ich dort auch ohne Ausnahmegenehmigung parken dürfte, weil die Kirchhofstr. eine ganz normale Straße sei und keine Verkehrsberuhigte Zone, da an der Einmündung Bahnhofstr. / Kirchhofstr. kein Schild „Verkehrsberuhigte Zone“ hängt, sondern lediglich ein Schild „Ende Fußgängerzone“. Dies interessierte die Beamten aber nicht. Sie meinten, dass sie die Sache nun prüfen würden, und ich nun noch Zeit hätte das Fahrzeug weg zu fahren. Anscheinend können die wirklich nicht lesen, und begriffsstutzig  sind die auch noch.

 

Also noch mal.

1.     In Deutschland darf man überall parken, außer dort wo das Parken ausdrücklich verboten ist. Da die Kirchhofstr. wegen einer falschen Beschilderung keine Verkehrsberuhigte Zone ist, ist dort das Parken für jedermann erlaubt.

2.     Selbst wenn die Kirchhofstr. eine Verkehrsberuhigte Zone wäre, dürfte ich dort mit einer Parkerleichterung trotzdem parken, denn Herne gehört noch immer zu Deutschland und NRW. Auch wenn dies einigen minderbemittelten nicht bekannt sein sollte.

 

Der Beamte Rohde wollte nun wissen, was er machen soll, wenn er die Sache überprüft habe. Ob er mir ein Zahlkarte oder eine Anzeige schicken soll. Es ist mir doch egal, was die machen. Ich hatte eh schon den Eindruck, dass hier ein paar aus der Behindertenwerkstatt rumlaufen und einfach ne grüne Jacke an hatten. Die wollten dann noch wissen, ob ich einen Anwalt hätte. Ich bejahte dies und teilte mit, dass Richter Esders mein Anwalt sei. Zwar ist Herr Esders heute keine Richter mehr, aber ich werde ihn trotzdem weiterhin als Richter Esders bezeichnen. Schließlich kann jeder Anwalt werden, Vorsitzender Richter des LG wird man jedoch nicht alle Tage. Auch macht dies bei einigen Leuten, so auch bei den Grünen, einen wesentlich besseren Eindruck. Ich erklärte den Beamten, dass der Richter auch schon ihrem Kollegen die Hammelbeine lang gezogen hat.

Nachdem die beiden dann abdackelten ging ich wieder zurück in den Laden und rief sofort Auf der Wache an. Ich ließ mich mit dem Dienststellenleiter, Herrn Hoffmann verbinden, und schilderte den neunen Vorfall. Er wollte wissen, weshalb ich denn immer solche Probleme mit seinen Kollegen hätte. Ich erklärte Herrn Hoffmann, dass ich keinen Mercedes und auch keinen Porsche etc. fahre, sondern einen alten klapprigen Golf, und dass die Beamten daher glauben, sie könnten mich schikanieren. Der Beamte bezeichnete dies als „Unterstellung“. Vielleicht sollte er mal den Eintrag vom 2007.xx.xx lesen, dann wird er feststellen, dass dies keinesfalls irgendeine Unterstellung ist, sondern bedauerlicherweise die traurige Wahrheit.

Der Beamte Hoffmann erklärte zum Abschluss, dass er seine Kollegen diesbezüglich ansprechen werde.

 

 

 

 

 

2007.11.29 (Do) HER

Da glaub ich jetzt nicht. Vor 2 Tagen berichtete ich über die Polizeibeamten Rohde und Strassmann. Heute steht der Beamte Strassmann plötzlich wieder im Laden. „Kann ich Ihnen helfen?“, wird er von meinem Kollegen gefragt. „Ich möchte zu  Herrn Schreiber, wenn er Zeit hat.“  Ich habe aber keine Lust, und daher auch keine Zeit. „Na gut, wenn Sie nicht wissen wollen was wir jetzt gemacht haben“, antwortete der Grüne. Das will ich in der Tat nicht wissen. Es ist mir, gelinde gesagt, scheißegal was die machen oder gemacht haben. Ich ruf ihm noch hinterher, dass ich meine Ruhe haben will, als er das Geschäft verlässt. Statt anständig arbeitende und korrekte parkende Menschen zu verfolgen, sollten die sich vielleicht besser mal um den Vodafone-Shop kümmern. Wie bereits erwähnt beobachtete ich mal eine Gerichtsverhandlung die diesen Vodafone-Shop betraf, und höre auch von Kunden regelmäßig von Unregelmäßigkeiten in diesem Shop. Und wenn ich dann gleichzeitig sehe, dass die Mitarbeiter dieses Shops regelmäßig Handys zum An- und Verkauf bringen, dann kann ich mir meinen Teil denken. Natürlich kann jemand der anständig arbeitet, sich nicht so ein Auto leisten, wie Leute, die davon leben andere zu bescheißen. Daher fahre ich auch nur einen alten klapprigen Golf, der aus steuerlichen Gründen auch noch zum LKW umgebaut wurde. Der Dienststellenleiter vom 27.11.2007 meinte ja es sei eine Unterstellung, dass die Polizeibeamten gegen mich und mein Fahrzeug vorgehen weil ich keinen BMW, Mercedes oder Porsche fahre. Der Golf stand heute auf der anderen Straßenseite. Dort wo ich vor 2 Tagen stand parkte ein großer Audi Kombi. Der Beamte Strassmann kümmerte sich dieses Mal  nicht um das Fahrzeug. Aha, es ist also eine Unterstellung wenn ich behauptete man gehe gegen mich vor, weil ich ein altes kleines Auto fahre. Herr Strassmann, wieso haben Sie heute dem Audi kein Knöllchen verpasst, obwohl Sie mir dies vor 2 Tagen bei dem von mir genutzten Fahrzeug machen wollten?  

 

 

2007.12.07 (Fr) HER

Wir haben einen Kunden, der war 5 Mal bei uns, bevor er einen unterschriebenen Vertrag mitbrachte. Zum Inhaber des Shops meinte ich damals, dass man diesen Kunden eigentlich gar nicht nehmen sollte, da man mit dem wahrscheinlich mehr Ärger haben wird als was er einbringt. Ich hatte ihm damals einen eine Fritz!Box WLAN empfohlen, auch wenn er diesen im Moment nicht unbedingt braucht. Das Gerät hätte ihn ca. 20 € gekostet, während es das ohne WLAN kostenlos gab. Ich empfehle aber immer das WLAN-Gerät. Er wollte aber unbedingt das ohne WLAN. Begründung: „Ich habe doch kein Geld“.

Bei einem Gerät ohne WLAN Funktion macht natürlich auch ein WLAN USB Stick keinen Sinn. Da man aber einen WLAN USB Stick für 20 € statt 39 € mitbestellen konnte bestellte ich diesen für mich, und damit dem Kunden kein Nachteil entsteht, habe ich noch eine Gutschrift über 20 € eingesteuert. Diese geht zu Lasten meiner Provision. Der Italiener kann weder Schreiben noch Lesen, so ging ich davon aus, dass es besser ist, wenn ich das Gerät einrichte. Einige Tage vor dem Schalttermin kam die Box, mein Italiener erschien jedoch erst einige Tage nach dem Schalttermin. Vor lauter Angst, dass ich sein Passwort erfahre, wollte er nicht, dass ich das Gerät einrichte. Der Menschen Wille ist sein Himmelreich. Ich händigte ihm die Box aus. Einige Stunden später stand er wieder auf der Matte. Er wollte unbedingt den WLAN Stick. Ich erklärte ihm, dass er dann aber auch die 20 € bezahlen müsse, die der Stick normalerweise kostet, und dass es aber für ihn keinen Sinn macht, da er keinen Router hat, der WLAN unterstützt. Ich wunderte mich, denn schließlich lagen mir noch seine Worte ihm Ohr: „Ich habe doch kein Geld“. Er zahlte und bekam seinen Stick. Einige Zeit später stand er ganz kleinlaut wieder auf der Matte. „Hab ich Mist gemacht, kann ich gar nicht gebrauchen. Kannst Du wieder zurücknehmen und mein Geld wieder geben?“ Ich bin ja ein geduldiger Mensch. Also Stick und Geld zurück. Später kam er wieder. Sein Nachbar hat eine Fritz!Box mit WLAN, die will er auch haben, denn sein Drucker, ein Kombigerät, würde mit seinem Router nicht funktionieren. Was für ein Quatsch. Der Drucker hat mit dem Router nichts zu schaffen, er hängt noch nicht einmal an dem Router. Allerdings hat der Analphabet 2 Festplatten im Wechsel. Wahrscheinlich ist auf der Festplatte mit der er ins Internet geht, der Drucker nicht (richtig) installiert. Er wollte nicht auf mich hören, und wusste natürlich alles besser. Auch behauptete er, ich hätte ihn mit dem WLAN-Stick betrogen. Den wollte er nun wieder zurück, aber jetzt kostenlos. Ich bin doch nicht bescheuert.

Er dackelte ab, und ging später zum MediaMarkt Bochum. Dort bestellte er beim Provider eine Fritz!Box WLAN. Mir erzählte er, er würde die für 39 € erhalten. Für 39 € würde ich sofort 100 Stück kaufen. Ich erkundigte mich beim Provider. Er hat eine Fritz!Box für 129 € plus 9,90 € Versand bestellt, und nicht wie mir vorgelogen für 39 €.

Er wollte nun, dass ich mich darum kümmere, und auch seine Box nachsehe. Gerade ich bin bekannt dafür, dass ich diesbezüglich sehr hilfsbereit bin, aber dieser Kunde hatte bei mir inzwischen sämtlichen Kredit verspielt. Ich lehnte ab.

Seinen Router hat er, obwohl nicht defekt, zurückgeschickt. Nun hat man ihm erst die bestellte Fritz!Box geliefert, und dann einen neuen Router ohne WLAN als Ersatz für den zurückgeschickten Router. Das Ersatzgerät wurde wieder zu uns geschickt, weil er die Lieferadresse nicht geändert hat. Obwohl er beim Provider behauptet hatte, er hätte bei uns Hausverbot, was überhaupt nicht stimmt, kam der kleine Itacker heute wieder in Begleitung seines Nachbarn in den Laden. Normal Reden kann der gar nicht, der kam schon brüllend in den Laden. „Ich will meine Router“. Der Shop-Betreiber war gerade am Telefonieren. Damit er weiter reden konnte, musste er die Tür zu machen. Ich erklärte, dass er diesen bekommen kann, wenn er den Empfang bestätigt habe. Dies lehnte er ab. Auch wollte er wieder den USB-Stick. Ich erklärte, dass ich dann 20 € von ihm bekäme. Daraufhin meinte er: „Du bist doch bescheuert“. Ich erklärte, dass er die Box ohne Unterschrift nicht bekommt, das der Stick 20 € kostet, und ich die Polizei rufe, wenn er noch einmal behauptet ich sei bescheuert. Daraufhin rannte er aus dem Laden, sein Nachbar folgte ihm.

Einige Zeit später erschien ein Mann und fragte nach mir. Er stellte sich als Anwalt von Herrn L. vor. Ich meinte zu ihm: „Sie ärmster!“ Der Anwalt meint: „Ja, normalerweise mach ich solche Hausbesuche auch nicht“. Der Anwalt erklärte mir den Standpunkt seines Mandanten, und ich erwiderte ihm, dass er ja das Paket haben kann, aber nur gegen Unterschrift. Das sah der Anwalt ein. Bezüglich des Sticks erklärte ich dem Anwalt, dass er dafür eine Gutschrift auf meine Kosten erhalten habe, und der Stick daher 20 € kostet. Eigentlich hat er keinen Anspruch auf den Stick, da er lt. Bestellung keinen bestellt hat. Somit müsste er eigentlich sogar den Normalpreis von 39 € bezahlen. Der Anwalt holte nun seinen Mandanten rein und ließ sich die Rechnung zeigen. Er erklärte ihm, dass dort zwar 20 € für den USB-Stick aufgeführt waren, aber darunter eine Gutschrift über ebenfalls 20 € standen. Aber sein Mandant wollte dies nicht kapieren. Er meinte ich solle den Provider anrufen, der würde mir schon mitteilen, dass ich ihm den USB-Stick kostenlos auszuhändigen hätte. Langsam wurde es anscheinend auch dem armen Anwalt zu viel. Aber ich erklärte mich bereit, noch mal beim Provider anzurufen, zumal ich kurz zuvor bereits angerufen hatte, um über den Kundebesuch zu unterrichten. Dort hat der Kunde, obwohl erst ein Monat Kunde bereits 5 Seiten Einträge. Allein ca. 10 Mal hat der Kunde sein Passwort ändern lassen. Mein Anruf ergab, dass er keine kostenlose WLAN-Sticks gibt, und dem letzten Paket, welches der Kunde ja bei mir abholen wollte, auch kein WLAN-Stick beilag. Der Anwalt  forderte seinen Mandanten nun auf, den Erhalt des Paket schriftlich zu bestätigen, und den Stick, wenn er ihn unbedingt haben will, zu bezahlen. Hoffentlich habe ich nun endgültig Ruhe vor diesem Kunden. Ich glaube es aber nicht.

Merkwürdig, „Ich habe doch Geld“, hat nun für ca. 140 € noch eine Fritz!Box gekauft, und da der Drucker auch mit der Fritz!Box nicht funktionierte, auch noch einen neuen Drucker gekauft.

Aber „ich bin doch bescheuert“. Wenn dieser Kunde also „Normal“ ist, dann bin ich gerne „Bescheuert“. Es wundert mich wirklich, dass dieser Mensch noch frei rumlaufen darf, und dass sich das Gesundheitsamt sich um den noch nicht gekümmert hat. Denn wir sind nicht die einzige Firma die solche Probleme mit dem haben. Die Telekom ist z.B. auch doof, weil sein Drucker nicht so funktioniert hatte wie er es sollte.

 

 

2007.12.12 (Mi) HER

Vor einigen Wochen kam jemand und fragte ob wir ca. 30 Schlüsselbänder für ihn hätten. Er brauchte Sie für ein Currywurst-Wettessen. Obwohl die Imbissbude in Wanne-Eickel liegt und nicht im Stadtteil Herne bekam er die Schlüsselbänder von mir. 2 Tage vor der Veranstaltung besuchte ich noch die Imbissbude, da ich am Tag der Veranstaltung nicht dabei sein konnte.

Über diese Veranstaltung berichtete auch die Presse. Der Fernsehsender KabelEins sendete einen Beitrag von 18 Minuten. Fritz sah diesen Beitrag und berichtete, dass die Schlüsselbänder deutlich zu sehen waren. Katrin suchte den Beitrag im Internet, und erst amüsierten wir uns darüber und dann schrieb ich einen Bericht mit der Überschrift „scharfe Werbung“. Dazu sendete ich einen Link zu dem Video. Es gab einige Beiträge dazu, aber kurz vor Feierabend wurde es richtig interessant. Es gab einen Anruf von der Zentrale und von dort wurde uns mitgeteilt, dass wir evtl. Shop des Monats werden sollen. Warten wir es mal ab.

 

 

2007.12.15 (Sa) GE

Es war kurz vor 14 Uhr. Ich bekam einen Anruf von Frau Jäger, Die teilte mir mit, dass ich morgen eine Auszeichnung wegen meiner Zivilcourage gegen Behörden etc. ausgezeichnet werden soll. Gestern hatte man mir einen entsprechenden Brief in Briefkasten eingeworfen, denn ich jedoch bisher noch nicht gelesen hatte. Die Auszeichnung nimmt in Gelsenkirchen die Partei „AUF“ vor. Meine Benachrichtigung erfolgte so kurzfristig, da die letzte Sitzung der AUF in dieser Woche stattgefunden hatte. Ich habe natürlich überhaupt keine Ahnung, wie das Ganze vor sich geht. Ich habe sofort die IBOH benachrichtigt. Herr Schneider kann leider nicht kommen, aber Herr Korte und die Sauerländer haben ihr Erscheinen zugesagt. Nun habe ich natürlich noch viel Arbeit. Ich habe noch eine Rede zu schreiben. 

 

 

 

2007.12.16 (So) GE

 

Meine Rede vom 16.12.2007 anläßlich meiner Auszeichnung als

„unerschrockenen Bürger Gelsenkirchens“

 

Bald ist es wieder so weit. Die Bundeskanzlerin und auch der Bundespräsident werden wieder Ihre Neujahrsansprache halten. Ich wette mit Ihnen, wie immer in den letzten Jahren werden Sie vom Bürger mehr Zivilcourage fordern.

 

Mehr Zivilcourage? Wehr will den hier wirklich mehr Zivilcourage. Sobald man in dieser Republik den Mund aufmacht und Zivilcourage zeigt, dann hat man doch nur noch Ärger, zumindest wenn sich die Zivilcourage gegen unsere Obrigkeit wendet.

 

Ich hatte mal eine Lehrerin, die hat behauptet, dass 2 und 2 vier sei. Sie war groß, ich war klein, also hab ich ihr geglaubt.

Jahre später, ich war schon größer, behauptete dieselbe Frau, dass Deutschland eine Demokratie und ein Rechtsstaat sei, und sie lobte die Pressefreiheit. Ich hatte ihr das mit der 2 und 2  geglaubt, daher glaubte ich ihr auch das. Und ich hab das lange geglaubt. Erst nach 1990 bekam ich nach und nach mit, wie unfähig, willkürlich und sogar kriminell Behörden sein können. Und wer nun glaubt, dass er bei der Justiz Hilfe findet, der wird gleich wieder enttäuscht. Sprüche wie „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gotteshand“, oder „die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, zeigen, dass der Glauben an die Justiz nicht wirklich sehr groß sein kann. Lt. einer Untersuchung der Universität Dresden hat die Justiz gerade mal eine Zustimmung von 32%.

Und es wäre noch viel schlimmer, wenn alle Betroffenen mitbekämen wie man verarscht wird.

 

(Wenn es eine Gerichtsverhandlung über 3 Tage gibt, Sie am 3 Verhandlungstag nicht erscheinen, und die Richterin behauptet, Ihre Beschwerde müsste wegen des Nichterscheinen abgelehnt werden, dann werden dies die meisten glauben. Denn schließlich hat die Richterin Jura studiert, Sie nicht. Dennoch ist es gelogen.)

 

Wenn das VG behauptet, die Rechtsantragstelle sei nicht dazu da Klagebegründung aufzunehmen, dann können Sie das glauben, aber es ist gelogen.

 

Sie können es ebenfalls glauben, wenn das AG GE behauptet, man müsse Ihnen für die Abgabe eines Schriftstücks keine Empfangsbestätigung aushändigen, dass auch dies gelogen ist, ahnen Sie sicherlich schon.

 

Es wundert Sie sicherlich nicht mehr, wenn auch das AG Herne lügt, und behauptet, bei einer Ordnungswidrigkeit hätten Sie kein Recht auf persönliche Akteneinsicht.

 

In den meisten Fällen wird der juristische Laie auf diese Lügen reinfallen.

 

Aber wir haben ja noch die Pressefreiheit. Die muss doch zur Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnung über solche Missstände berichten, oder?

 

Dumm nur, unter Pressefreiheit versteht man: „die Freiheit der Presse dem Bürger das wesentliche vorzuenthalten“. Ja selbst bezahlte Annoncen werden zum Teil rechtswidrig abgelehnt.

 

Wenn mich also meine Lehrerin vor langer, langer Zeit so belogen hat, als sie behauptete das diese Republik eine Demokratie und ein Rechtsstaat sei, und als sie die Pressefreiheit lobte, dann frag ich mich, ob ich ihr wirklich noch glauben kann, dass 2 und 2 wirklich vier ist.

 

Aber ich lass mich von solchen Widerständen nicht unterkriegen. Auch nicht von Gewalt gegen mich und meine Sachen.

Wenn mein Fahrzeug, mit einem beschrifteten Aufbau „Beamtendumm-Förderverein“ vor dem AG Gelsenkirchen-Buer steht, dann wird dort auch schon mal ein Farbanschlag ausgeübt. Einige Tage danach werden sogar die Haltegurte des Aufbaus durchtrennt. Beides sicherlich nicht von irgendwelchen Bürgern, denn weshalb sollten die etwas gegen eine Beschriftung „Beamtendumm-Förderverein“ haben? Im Sommer standen 2 Fahrzeuge vor der JVA Gelsenkirchen, um dort Missstände anzuprangern, über die üblicherweise niemand berichtet. Nach wenigen Tagen hatte man die Seitenscheibe eingeschlagen. Es sollte natürlich nach einem gewöhnlichen Einbruch aussehen, deshalb wurde ein Abschleppseil aus dem Fahrzeug geklaut. Glauben sie wirklich, dass ein gewöhnlicher Einbrecher für ein Abschleppseil die Scheibe einschlägt, und andere Sachen im Fahrzeug lässt?

 

(Um zu verhindern,  dass das Fahrzeug abgeschleppt wird, musste ich es vor der JVA entfernen. Nachdem die Scheibe erneuert wurde, passierte, womit die JVA sicherlich nicht gerechnet hatte. Das Fahrzeug wurde erneut vor der JVA abgestellt. Es wurde erneut beschriftet, und es sorgte erneut für Aufmerksamkeit. Das gab es ja überhaupt noch nicht. Da erlaubt sich jemand ca. 2 Monate lang öffentlich die Justiz und den Gelsenkirchener „Luxus-Knast“ zu kritisieren. Aber dennoch kann ich mich nicht daran erinnern, dass die Gelsenkirchener Presse darüber berichtet hätte. Na ja, Sie wissen schon:“ Pressefreiheit ist die Freiheit der Presse dem Bürger das Wesentliche vorzuenthalten“.

Deshalb berichtet man lieber über Untersuchungshaft von 8 Monaten in der Türkei, und verschweigt, dass in Deutschland jemand wegen Steuerhinterziehung seit mehr als 2 Jahren in Untersuchungshaft sitzt (Spedition Benz).)

 

Ich bin gestern darüber informiert worden, dass ich hier und heute für meinen Kampf gegen Behördenwillkür und Justizmafia ausgezeichnet werden soll. Das war natürlich nicht die meiste Zeit, die mir blieb um mich darauf vorzubereiten.

 

Ich darf deshalb interessierte auf meine Internetseite verweisen. Anne Frank kennt sicherlich fast jeder. Meine Seite heißt www.FrankAnne.de, und dieser Name ist nicht zufällig gewählt. Die schlimmsten Sachen aus der Vergangenheit fehlen dort auch noch immer, aber man gewinnt schon mal einen Einblick in mein Leben.

 

Ich freue mich über diese Auszeichnung. Gibt es mir doch die Möglichkeit das Thema Behördenwillkür und Rechtsbeugung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Auch motiviert es mich natürlich meinen eingeschlagenen Weg, trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen, fortzuführen. Diese Auszeichnung bekommt einen Ehrenplatz. Einen Ehrenplatz in meiner Zelle, wenn ich im Januar, für 10 €, dieses Mal 3 Tage, in den Knast gehe.

 

Wenn ich für 3 und 4 Tage in den Knast gehe, weil einem Richter angeblich mein T-Shirt nicht gefällt, dann kann ich natürlich auch für 10 € drei Tage in den Knast gehen. Die 10 € soll ich bezahlen, weil ich keinen Führerschein besitze. Dieser wurde während einer Krankenbehandlung geklaut. Ein neuer Führerschein wurde beantragt und bezahlt, aber das Gelsenkirchener

Straßenverkehrsamt verweigert mir bisher die Ausfertigung des bezahlten Führerscheins, obwohl ich seit 1976 im Besitz einer Fahrerlaubnis bin. Vielleicht kommt der ein oder andere mich mal im Knast besuchen.

 

Vielen Dank.

 

 

 

 

2007.12.17 (Mo) HER

In der Kirchhofstr. steht ein Fahrzeug der Stadtverwaltung. „Du, ich glaube die setzen da neue Poller, damit du dort nicht mehr parken kannst“, meinte Fritz. Ich gehe raus und sehe mir das an. Nein die setzen dort ein neues Verkehrsschild. Tatsächlich haben die vor das Verkehrsschild „Fußgängerzone“ von der linken Seite auf die richtige Seite zu versetzen. Das Verkehrsschild steht bisher nicht nur auf der falschen Seite, sondern auch ca. 2 Meter vor der tatsächlichen Fußgängerzone. Jetzt machen die das Loch nicht nur 2 Meter vor der Fußgängerzone, sondern noch ca. Meter davor. Toller Trick, damit wäre mir das Parken nicht mehr legal möglich, denn dadurch würde mein Fahrzeug plötzlich zum Teil in der Fußgängerzone. Ich spreche die Arbeit an. Man hat sie aufgefordert das Schild dorthin zu stellen. Einer der Arbeiter versucht nun seinen Chef telefonisch zu erreichen. Weil dies nicht klappte, sagte er mir zu, sich bei mir zu melden, wenn sich sein Chef bei ihm telefonisch meldet oder vorbeikommt. Bis dahin arbeiten die an dem Loch weiter. Später kommt er vorbei, und teilt mit, sei Chef sei unterwegs zur Kirchhofstr. Bis dahin sehe ich, wie die Arbeiter meine Aushänge an meinem Fahrzeug studieren. Die Auszeichnung von gestern, als „unerschrockener Bürger von Gelsenkirchen“ habe ich dann auch noch dazu gelegt. Das Gespräch mit dem Chef war äußerst informative. Er bezeichnete die dortige Beschilderung als seit 30 Jahren falsch, und teilte mit, dass das Verwaltungsgericht entschieden habe, dass das Schild auf die andere Seite müsste. Das Versetzen des Schild noch weiter in die Kirchhofstr. bezeichnete er zwar als falsch, begründete es aber damit, das LKWs das Schild evtl. zu leicht übersehen und beschädigen würden. Ich erklärte, dass ich dadurch aber lt. Beschilderung in der Fußgängerzone stehen würde, obwohl dort noch gar keine Fußgängerzone ist. Daraufhin meinte er, das sich die Knöllchenschreiber nicht so anstellen sollten. Toller Vorschlag. Er ordnete nun an, dass das Loch wieder zu schließen sei, und das Schild nun doch wieder in Richtung Bahnhofstr. zu versetzen sei. Nun steht es also auf der richtigen Seite, aber wieder auf der gleichen Höhe wo es bereits vorher stand. Damit kann ich auch weiterhin mit meiner Ausnahmegenehmigung ungestraft in der Kirchhofstr. parken. Der Chef der Truppe erklärte mir noch, dass im nächsten Jahr die in der Kirchhofstr. aufgestellten Poller, die die Fahrbahn künstlich einengen, bis zur Bahnhofstr. durchgezogen werden sollen, womit ich dann sowieso nicht mehr dort parken könne. Es ist schon erstaunlich, was sie die Stadt alles einfallen lässt, um einem Gehbehinderten das Parken zu verwehren. Trotz der versetzten Verkehrsschilder wurde aus der Kirchhofstr. noch immer keine korrekte ausgeschilderte verkehrsberuhigte Zone, denn noch immer fehlte das entsprechende Schild wenn man von der Bahnhofstr. in die Kirchhofstr. einfährt. Das Schild „Ende Fußgängerzone“ macht aus der Kirchhofstr. jedenfalls keine verkehrsberuhigte Zone.       

 

 

2007.12.20 (Do) HER

Kaum zu glauben. In der Kirchhofstr. gibt es jetzt in dieser Woche die dritte unterschiedliche Beschilderung. Erst hing dort wo jetzt das letzte Schild aufgehängt wurde, hing am Montag noch in Schild „Ende Fußgängerzone“, bzw. auf der Rückseite dieses Schild natürlich „Fußgängerzone“. Dann hat man dieses Schild auf der anderen Straßenseite aufgestellt. Lt. Auskunft eines Mitarbeiter des Tierbauamt Herne war die bisherige Beschilderung bereits seit 30 Jahren falsch, was die Knöllchenjäger aber nicht davon abhielt, trotz falscher Beschilderung regelmäßig rechtswidrig Knöllchen zu verteilen. Ich hatte die Beschilderung bereits seit längerem bemängelt, und inzwischen sogar mehrfach Strafantrag wegen Nötigung gegen die Stadt Herne und die Mitarbeiter gestellt. Angeblich wurde die Beschilderung aber nicht wegen meiner Widersprüche und Strafanträge geändert, sondern wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtes. Trotz Anruf bei der Stadt Herne hat man mir aber noch nicht das Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts mitgeteilt, wenn es das überhaupt gibt. Heute wurde nun auch das letzte fehlende Schild „verkehrsberuhigte Zone“ noch aufgestellt. Allerdings finde ich es noch immer nicht 100% richtig. Ich bezweifele das dies der rechtlich zulässige Standort für die Schilder ist. Durch den jetzigen Standort wird die Kirchhoffstr. noch immer zum Teil zur Fußgängerzone gemacht, was aber unzutreffend ist. Ich könnte mit diesem verbleibenden kleinen Fehler durchaus leben, wenn die Knöllchenjäger nicht so unverschämt wären, und immer Knöllchen wegen angeblichem Parken in der Fußgängerzone verteilen würden, wenn jemand in der Kirchhofstr. hält oder parkt. Auch kommt mir das Schild „verkehrsberuhigte Zone“ merkwürdig klein vor, so dass ich mich frage, ob es sich dabei um ein DIN gerechtes Schild handelt. Man wird sehen, wann die nächste Schilderaktion durchgeführt wird.    

 

 

 

 

2007.12.24 (Mo) GE

Heute habe ich noch kurz Hemden abgeholt. Dort wo bis zum Sommer noch Wal Mart war. Nach 13 Uhr wollte ich rückwärts aus der Parkbucht fahren als ich erst jemand hupte und es dann krachte.  Nun die Schuldfrage ist offensichtlich eindeutig. Ich fuhr rückwärts aus der Parkbucht in ein Fahrzeug, das sich auf dem Fahrstreifen bewegte. Also bin ich der Unfallverursacher. Ebenso eindeutig ist es, dass es zu einem Kontakt der beiden Fahrzeuge kam. Aber schon auf den zweiten Blick sieht das Ganze nicht mehr so eindeutig aus.

Als ich rückwärts losfuhr stand kein Fahrzeug hinter mir. Das Auto kam also angefahren, als ich langsam rückwärts aus der Parkbucht fuhr. Da stellt sich natürlich die Frage, ob der Unfallgegner den Unfall nicht hätte verhindern können, in dem er einfach angehalten hätte, oder ob er den Unfall nicht sogar bewusst herbeigeführt hat. Man muss wissen, dass ich rückwärts grundsätzlich sehr langsam fahre, weil man beim rückwärts fahren nicht so viel sieht wie beim vorwärts fahren. Auch der Unfallgegner müsste entsprechend langsam gefahren sein, da man nicht auf der Strasse, sondern auf einem Parkplatz unterwegs war, wo sich auch Fußgänger bewegen.

Für mich deutet einiges daraufhin, dass der Unfallgegner den Unfall ganz gerne in Kauf nahm.

1.     Da der Unfallgegner noch hupen konnte, hatte er den Unfall kommen sehen, und hätte evtl. statt zu hupen anhalten können.

2.     Oder nach links ausweichen können. Da das Einkaufszentrum bereits geschlossen war, gab es keinen Zugangsverkehr mehr, sondern nur noch wegfahrende Fahrzeuge. Daher war die andere Spur völlig unbenutzt, und man hätte also auch dem Unfall ausweichen können.

3.     Besonders das Verhalten des Unfallgegners nach dem Fahrzeugkontakt bestärkt mich in dieser Annahme.

 

Der Fahrzeugkontakt kam zwischen meinem Heck und der Beifahrerseite, auf Höhe der Tür zustande. Der Kontakt müsste somit mit meiner Stoßstange, die ca. 8 cm vom Rest des Fahrzeugs absteht, zustande gekommen sein, oder mit dem Spiegel des gegnerischen Fahrzeugs, da dieser dort am meisten absteht. Tatsächlich wurde durch den Kontakt kurzfristig der Spiegel des gegnerischen Peugeot umgeklappt, der sich jedoch wieder in die Urgangsform zurückstellte, sobald der Kontakt beendet war. Zu einem Kontakt zwischen meiner Stoßstange und dem anderen Fahrzeug kann es jedoch nicht gekommen sein. An meinem Fahrzeug war gar nichts zu sehen, noch  nicht einmal abgeschabter Schmutz. Auch an dem Peugeot konnte weder ich, noch die herbeigerufenen Polizisten eine Beschädigung erkennen. Auch dort gab es keine glänzenden Stellen wie dies üblich ist, wenn wenigstens der Schmutz durch einen Fahrzeugkontakt beseitigt wurde. Das Verhalten der gegnerischen Partei fand ich daher merkwürdig, da diese anscheinend äußerst interessiert waren unbedingt ein Schaden zu finden, statt sich zu freuen, dass er keinen Schaden gab.

1.     Verriet die Frau aus dem anderen Fahrzeug, dass sie mit diesem Fahrzeug schon einen Unfall hatte, als sie mitteilte, beim letzten Mal habe sie 4 Stunden auf die Polizei warten müssen.

2.     Ich sah mir das Fahrzeug nach Resten eines Unfallschadens an, und stellte fest, dass der Spalt zwischen dem Kotflügel auf der Beifahrerseite und dem Scheinwerfer ungleichmäßig war, was auf einen reparierten Unfallschaden hindeutet.

3.     Da es keinen sichtbaren Schaden gab, wunderte es mich, wie sehr der Unfallgegner bemüht war, unbedingt einen Schaden feststellen zu wollen. Insbesondere an einer Stelle, wo ich das Fahrzeug gar nicht getroffen haben kann. Gab es dort eine Stelle, wo noch ein Restschaden des alten Unfalls bekannt war?

4.     Wie bereits erwähnt gab es noch nicht einmal abgekratzten Schmutz, was natürlich auch nicht wundert, wenn es an dieser Stelle überhaupt keinen Kontakt gab bzw. geben konnte. Angeblich um einen Schaden zu suchen strich der Unfallgegner nun mehrfach mit der Hand über den Lack an der Beifahrertür, was durch den vorhandenen Schmutz zu Schmierereien auf der Tür führte. Sollte dadurch ein Fahrzeugkontakt unterstellt werden?

5.     Es wurde auch gleich behauptet, dass der elektrische Fensterheber auf der Beifahrerseite evtl. nicht mehr funktionieren könnte, obwohl es außer mit dem Spiegel überhaupt keinen Kontakt gab.

6.     Obwohl das Beifahrerfenster sich elektrisch ganz auf und auch wieder schließen ließ, wurde nun was von angeblichen Geräuschen behauptet.

7.     Als die Polizei eintraf wurde auch behauptet, die Beifahrertür habe eine leichte Delle, die aber weder die Polizisten noch ich sehen konnte. Auch sei nochmals erwähnt, dass ich das Fahrzeug an dieser Stelle gar nicht getroffen haben kann.

 

Das Resultat ist für mich, dass der Unfallgegner den Kontakt durchaus hätte verhindern können, aber diesen gerne in Kauf nahm.

 

 

 

2007.12.31 (Mo) GE

Der Eintrag vom 24.12.2007 war bereits geschrieben, aber die Veröffentlichung hatte ich noch zurückgestellt, weil ich erst mal sehen wollte, ob sich mein Verdacht bestätigt. Heute kam der Kostenvoranschlag für den angeblichen Schaden, über 1200 €. Wie war das doch gleich, ich war gegen den Außenspiegel auf der Beifahrerseite gefahren. Laut Kostenvoranschlag, der jedoch keinen Schaden benennt, muss angeblich der hintere Kotflügel, die rechte Tür und der vordere Kotflügel rechts lackiert werden. Toller Trick. Ich glaube, nun kann es keinen Zweifel an der Betrugsabsicht des Unfallgegners mehr geben. Ich werde den Kostenvoranschlag zurücksenden, mit dem Hinweis, dass ich diesen nicht anerkenne. Sollte danach die Forderung weiter erhoben werden, müsste ich wohl Strafantrag wegen versuchten Betrugs stellen. Es ist zwar schon einige Jahre her, als ich meine Ausbildung bei einem Gelsenkirchener Autohaus beendete, aber man muss nicht unbedingt Ingenieur sein, um den Schwindel zu durchschauen. Unbestritten gab es einen Kontakt zwischen den Fahrzeugen. Da der Spiegel des anderen Fahrzeugs ca. 15 cm von der Karosserie abstand, berührte ich diesen mit dem Heck meines Fahrzeugs. Der Spiegel klappte sofort weg, so wie dies konstruktionsbedingt vorgesehen ist. Wäre ich noch ca. 7 cm weiter rückwärts gefahren, hätte der nächste Kontakt zwischen meiner Stoßstange und der Beifahrertür des anderen Fahrzeugs stattgefunden. Danach hätte ich noch fast 10 cm weiterfahren müssen, um eine evtl. Beule an dieser Stelle versuchen zu können, an der der das Fahrzeug angeblich eine leichte Beule gehabt haben soll. Abgesehen davon, dass weder ich noch die Polizeibeamten eine Beule sehen konnten, müssten beide Fahrzeuge ganz erhebliche Schäden haben, wenn es an dieser Stelle tatsächlich zu einer Berührung gekommen wäre. Zum einem hätte sich der Spiegel nicht nur weggeklappt, sondern er wäre gänzlich zerstört oder abgerissen worden. Außerdem müsste die Tür auf Höhe meiner Stoßstange eingedrückt worden sein. Selbst in dem Kostenvoranschlag über 1200 € ist nicht 1 Cent für Ersatzteile oder ausbeulen aufgeführt.

 

 

2008.01.12 (Sa) HER

Frau Orzheim aus Herne habe ich zwei-, vielleicht dreimal in meinem Leben getroffen. Immer bemängelte sie die Arbeit von Behörden, und die Tatsache, dass sich dies so viele Bürger gefallen lassen. Frau Orzheim, die auch als Schöffin am AG Herne tätig war, hätte sicherlich Spaß daran, dass ich nicht zu diesen Bürgern gehöre, und in den letzten Wochen und Monaten die Herner Behörden und Justiz ganz ordentlich aufmischte. Zur Erinnerung, es wurde behauptet, ich würde regelmäßig verbotswidrig in einer verkehrsberuhigten Zone parken. Manchmal behauptete man sogar ich hätte in einer Fußgängerzone parken. Es gab sogar einen Polizeibeamten, für den Herne offensichtlich nicht zu NRW zählt.

 

Die Kirchhofstr. ist aber überhaupt keine Fußgängerzone. Und die Beschilderung „verkehrsberuhigter Bereich“ wurde erst am 20.12.2007 in der Kirchhofstr. angebracht. Die behaupteten Verkehrsverstöße fanden jedoch zwischen 2006 und Oktober 2007 statt.

Erst schikanierte mich ein Herner Polizist, der nach Dienstaufsichtbeschwerde und Strafantrag meinerseits plötzlich nicht mehr in Herne tätig ist. Dann vertrieb ich mehrfach Knöllchenjäger, die mir ein Knöllchen verpassen wollten, obwohl ich mit meiner Parkerleichterung sogar in einem verkehrsberuhigtem Bereich parken dürfte, und dort eine Beschilderung „verkehrsberuhigter Bereich“ schlichtweg fehlte.

Inzwischen musste die Stadt mehrere Verfahren gegen mich einstellen, und hat die Beschilderung im Dezember insgesamt dreimal ändern müssen. Ein bereits gebuddeltes Loch für ein Verkehrsschild wurde wieder zugeschüttet, und das Schild 2 Meter weiter aufgestellt. Auch die Ankündigung eines Herner Mitarbeiters, mein Parkplatz würde 2008 wegfallen, weil die Stadt dort Poller hinsetzen würde, hat sich nicht bewahrheitet, nachdem ich mit dem Büro des Bürgerbeauftragten, dem Straßenverkehrsamt sowie mehreren Politikern telefoniert habe.

 

Einem Herner Polizisten, der meinte, meine Parkerleichterung gelte nicht in Herne, weil diese von der Stadt GE ausgestellt wurde, brachte ich dann noch bei, dass eine für NRW geltende Ausnahmegenehmigung auch in Herne gilt.

 

Frau Orzheim könnte, nein würde, bestimmt sehr stolz auf mich sein, und eine Gelsenkirchener Partei, die „AUF“ hat mich sogar am 16.12.2007 für meine Zivilcourage und meinen Kampf gegen Willkür von Behörden und Justiz, als „wehrhafter Gelsenkirchener“ ausgezeichnet.

 

 

 

 

2008.01.19 (Sa ) HER

 

 

Herr Schreiber ist nicht kriminell.

Die Demokratie braucht Menschen wie Herrn Schreiber.

Richter des AG GE, heute Direktor eines AG im LG-Bezirk BO

 

Der Fall Schreiber ist ein Problemfall der deutschen Justiz.

Präsidenten des Bundesamtes für Justiz, Herr Fieberg während einer Veranstaltung beim LG E 2007

 

Da kann man nur froh sein, dass Sie noch immer so normal geblieben sind.

Beamter der JVA Gelsenkirchen November 2006

 

 

Hallo Herr E,

 

auch wenn ich Sie, im Gegensatz zu den meisten Schwarzkitteln, auch sehr schätze, muss ich ja nicht immer auch Ihrer Meinung sein. Ich bin nicht Ihrer Meinung, dass

1.     die Justiz des 3. Reichs gravierend anders war, als die heutige. Damals gab es zwar tatsächlich eine Vielzahl von Todesurteilen. Dass es dies heute nicht mehr gibt, ist jedoch nicht der Justiz anzurechnen, denn schließlich hat die Gemeinschaft der Schwarzkittel gar keine Möglichkeit mehr Todesurteile zu verhängen. Ich finde es übrigens beschämend, dass in Deutschland die Todesstrafe noch nicht völlig abgeschafft ist. Siehe Hessen. Ich bin mir sicher, dass es sofort Richter gibt die bereitwillig, selbst für relative Nichtigkeiten, die Todesstrafe verhängen würden, wenn sie es denn könnten. Oder können Sie mit Gewissheit von sich behaupten, dass ein Richter des AG GE-Buer, dessen Standardurteil 18 Monate ohne Bewährung ist, von einem Todesurteil kein Gebrauch machen würde, wenn er es denn könnte? Die Schwarzkittel der damaligen, heute häufig als Unrechtsjustiz bezeichneten, Zeit, können sich wenigstens darauf berufen, dass sie sich an damals formal geltendes Recht gehalten hätten. Und dies haben sie in Ihrer Verteidigung nach dem Krieg auch tatsächlich gemacht. Die heutigen Schwarzkittel können aber noch nicht einmal dies in Anspruch nehmen. Ist es etwa mit den geltenden Gesetzen vereinbar, wenn

1.1.  mich eine Richterin des Lachgerichts Bochum wegen angeblichen Betrugs verurteilt. Damals ging es um ca. 7500 DM die eine Firma HAKO von meinem Geschäftskonto abbuchen wollte. Da nur ca. 5000 DM drauf waren, ging die Gesamtsumme natürlich zurück. Während der Verhandlung stellte sich dann heraus, dass der Firma nur ca. 2500 zustanden. Man braucht alles, nur kein juristisches Studium, um festzustellen, dass die Firma ihr Geld problemlos bekommen hätte, wenn man die richtige Summe, nämlich die 2500 DM abgebucht hätte. Aber es kommt noch schlimmer. Ich habe gemacht, was natürlich kein Betrüger machen würde. Ich hatte die vorhandenen 5000 DM abgeholt, und in bar der Firma gebracht. Auch dies stellte sich während der Berufungserhandlung heraus. Spätestens als man die Buchhalterin von HAKO befragte, worauf denn meine 5000 DM angerechnet wurden, und diese aussagte: „Auf die Gesamtsumme“, konnte von einem Betrug keine Rede mehr sein. Heute ist mir bekannt, dass ein Betrug nicht vorliegen kann, wenn zumindest eine Teilzahlung auf die Schuld erfolgte. In diesem Fall erfolgte nicht nur eine Teilzahlung sondern sogar eine Überzahlung. Ich HAKO zustehende Summe von 2500 DM wurde von mir mit 5000 DM gleich zweimal bezahlt. Da die Probleme auftauchten, nachdem in mein Geschäft eingebrochen wurde, und die Versicherung für den Schaden nicht aufkam, meinte die Richterin sie müsste mich neben dem Einbruchsopfer und Versicherungsopfer auch noch zum Justizopfer machen. In der Urteilsbegründung meinte sie, ich hätte nicht davon ausgehen dürfen, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt. Mir wurde ein Professor Daas für die Revision vorgeschlagen, da aber dessen Kosten zwischen 5000 und 15000 DM lagen, habe ich den Fehler gemacht darauf zu verzichten. Der richtige Weg wäre gewesen, das Geld auszugeben, das Verfahren zu gewinnen, und dann die Anwaltsosten bei der Drecksrichterin wieder rauszuprügeln. 

1.2.  ich viermal wegen falscher Verdächtigung angeklagt werde. Wieso bin ich überhaupt so ein Justizkritiker, schließlich habe ich alle 4 Verfahren gewonnen. Ein Verfahren jedoch erst in der 2. Instanz.  Etwas was nicht viele von sich behaupten können. Müsste ich nicht ein Loblied auf unsere Justiz singen, wenn ich von vier Anklagen alle gewinne? Ich wüsste nicht, weshalb ich auf soviel Willküranklagen ein Loblied singen sollte. Man stelle sich mal vor, ich hätte in dem Berufungsverfahren nicht Frau Pohlmann erhalten, sondern ein/e Richter/in, der/die, wie üblich, das juristische Standesrecht über die geltenden Gesetze gestellt hätte.

1.3.  mir eine Richterin des AG GE behauptet, mein Widerspruch vom 17.12. sei zu früh gestellt, und daher ungültig, da das Urteil des Gerichts, datiert vom 15.12. plötzlich nicht mehr vom 15.12. gewesen sein sollte. Auch hier sage ich: „Pohlmann sei dank“. Ich bin absolut überzeugt, dass andere Richter diesen Rechtsbeugungsversuch zu unterstützen gewusst hätten.

1.4.  ich 35 Tage im Knast lande, weil eine Mitarbeiterin des AG Recklinghausen, einen Widerspruch aufnimmt, obwohl sie überhaupt kein Rechtspfleger ist. Dass dies nur ein Rechtspfleger darf, musste sie wissen. Auch stand dies in der Rechtsmittelbelehrung, und ich hatte ausdrücklich einen Rechtspfleger gefordert.

1.5.  sowohl das AG Recklinghausen als auch das AG Herne mir persönliche Akteneinsicht verwehren. Lt. EUGH-Urteil ist die Verweigerung der persönlichen Akteneinsicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gericht. Beide Male  wurden also verfassungswidrige Verfahren durchgeführt. In beiden Verfahrenstand die persönliche Akteneinsicht auch bereits nach deutschem Recht zu.

1.6.  das AG GE, meinen Widerspruch zurückweist,, weil ich am 3. Verhandlungstag krankheitsbedingt fehlte. Sie haben diesen Fall selbst erlebt, weil Sie ab dem 4. Verhandlungstag mein Verteidiger waren. Die Zurückweisung wäre nur rechtens gewesen, wenn ich zum 1. Termin nicht erschienen wäre. Beim Fehlen am 3. Termin hätte man ohne mich weiterverhandeln müssen. Dieser Rechtsbeugungsversuch wurde durch ihre Mithilfe verhindert.

1.7.  etc. etc.  

2.     Sie Recht hatten, als Sie mir empfohlen, auf Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafantrag gegen den Herner Polizeibeamten zu verzichten. Dies entsprach nicht dem, was Sie mir in der Vergangenheit immer geraten hatten. Dennoch habe ich auf Ihren Rat gehört, der sich jedoch im Nachhinein als tatsächlich falsch erwies. Erst als ich Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafantrag nachholte sollte ich vor diesem kriminellen Beamten meine Ruhe haben. Heute versieht er seinen Dienst in einer anderen Stadt.

3.     es sinnvoll ist, ein Gnadengesuch an das LG Bochum zu richten. Schließlich kann dies nur die zweitbeste Lösung sein. Ich will schließlich keine Gnade, sondern Gerechtigkeit. Auch bezweifle ich, dass das Standesrecht dem zuständigen Richter die Möglichkeit gibt, dem Antrag zuzustimmen. Zwar kann ich über den Richter bisher nichts sagen, da ich ihn niemals persönlich erlebt habe, dennoch sprechen meine Erfahrungswerte bezüglich der Richterschaft eher dagegen, als dafür. Dennoch habe ich dieses Mal auf Ihren Rat gehört. Ich sehe mich jedoch inzwischen veranlasst hier nun Strafantrag gegen die Staatsanwaltschaft Bochum zu stellen. Der Richter hat für die Gnadenstelle einen sehr schönen Namen, Richter Seelig. Ob´s hilft?

 

Hier der bisherige Sachstand.

Vom Sommer 2006 bis November 2006 bekam ich regelmäßig Knöllchen des inzwischen versetzten Polizeibeamten. Es wurde mir regelmäßig angeblich falsches Parken in einem angeblich verkehrsberuhigten Bereich unterstellt. Bei den Knöllchen handelte es sich jedoch niemals um Parken sondern lediglich um Halten. So lauteten die angegebenen Zeiten nicht etwa von 12:53 bis 12:57, oder von 13:03 bis 13:07, sondern lediglich 12:53 oder 13:03. Somit konnte es sich also gar nicht um einen Parkverstoß handeln. Auch den angeblichen verkehrsberuhigten Bereich gab es nicht.  Erst im Dezember 2007, also mehr als 1 Jahr  nach den Knöllchen, hat die Stadt Herne in der Kirchhoffstr. ein Schild „verkehrsberuhigter Bereich“ aufgestellt (siehe www.FrankAnne.de Eintrag ab 18.12.2007). Bis dahin war die Kirchhofstr. also eine ganz gewöhnliche Straße. Dort gilt, das Parken ist erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Wie kriminell und unfähig dieser Beamte ist, zeigte sich, als er über 2 rote Ampeln fuhr, nur um mir mitzuteilen, er habe mir ein Knöllchen wegen angeblichem Falschparken verpasst. Dafür braucht und darf kein Polizist über 2 rote Ampeln brettern. Danach gab es noch zweimal eine Nötigung durch diesen Beamten. Er verweigerte mir die Weiterfahrt mit der Behauptung, das Straßenverkehrsamt habe auf Nachfrage mitgeteilt, ich sei nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Dies wiederholte er auch dann noch, als ich vom Straßenverkehrsamt mitgeteilt bekam, ich hätte nicht nur bereits seit 1976 eine gültige Fahrerlaubnis, sondern auch noch, dass das Straßenverkehrsamt dies auch der Polizei mitgeteilt habe. Die Lüge des Beamten, lt. seinem Computer hätte ich keine Fahrerlaubnis, und Computer lügen im allgemeinen nicht, war also eine glatte Nötigung, denn tatsächlich gibt es in ganz Deutschland keinen Computer in dem jemals stand, ich hätte keine Fahrerlaubnis. Auch das er nur 1 Minute später bei Ihrem Anruf zugab, ich hätte doch eine Fahrerlaubnis, und ich dürfte mein Fahrzeug wieder abholen, bestätigt die Lüge. Natürlich kommt erschwerend hinzu, dass ich stark gehbehindert bin, und dies dem Beamten auch bekannt war. Die Nötigung durch den Beamten traf mich also besonders schwer.

Die Richterin des AG Herne interessierte die ganze Geschichte natürlich nicht. Aufgrund des Naheverhältnisses zwischen Justiz und Polizei glaubte sie dem Beamten helfen zu müssen. Solange die Justiz dermaßen Obrigkeitshörig ist, brauch man weder von einer Unabhängigkeit der Justiz, noch von gravierenden Unterschieden zwischen der heutigen Justiz und der 3. Reichs Justiz sprechen.

Obwohl der Richterin bekannt war, das mir die persönliche Akteneinsicht verwehrt wurde, hat sie nicht etwa den Termin verschoben, um mir die Akteneinsicht zu gewähren, sondern wissentlich ein verfassungswidriges Verfahren durchgeführt. Lt. EUGH-Urteil bedeutet die Verweigerung der persönlichen Akteneinsicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist jedoch Bestandteil des GG. Eine Richterin, die wissentlich ein verfassungswidriges Verfahren durchführt, begeht doch wohl eindeutig Rechtsbeugung, oder etwa nicht? Ich stellte bereits zweimal Strafantrag, und machte eine Sachstandsanfrage. Eine Antwort oder ein Aktenzeichen wird mir bisher von der 4. Reichsjustiz verweigert  (***Strafvereitelung***) .Stattdessen versucht man mich durch allerlei Willkürmaßnahmen zu schikanieren, um mich damit möglichst mundtot zu machen. In einem weiteren Verfahren habe ich die Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das juristische Standesrecht wurde bereits angesprochen, und so wurde natürlich auch mein Antrag abgelehnt. In dem Schreiben wurde behauptet, die Richterin hätte gar nicht gewusst, dass mir die Akteneinsicht verwehrt worden war. Da ich jedoch schon lange nicht mehr alleine zu Verhandlungen gehe, konnten Mitglieder der Betrugsopferhilfe bestätigten, dass die Richterin dies doch wusste. Es wurde nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben. Erstaunlich mit welcher Begründung die Präsidentin diese nun ablehnte. Plötzlich hatte die Richterin angeblich niemals behauptet, sie hätte nicht gewusst, dass mir die Akteneinsicht verwehrt wurde. Was soll das denn?

Bedeutet dies, die Richterin hat also doch nachweislich Rechtsbeugung(***Rechtsbeugung***) begangen, als sie wissentlich ein verfassungswidriges Verfahren durchgeführt hat?

Bedeutet dies aber auch, dass der Richter, der über den Befangenheitsantrag zu entscheiden hatte, Rechtsbeugung beging, denn wie kann dieser behaupten, die Richterin habe nichts von der verweigerten Akteneinsicht gewusst, wenn diese doch so etwas nie behauptet hatte?

Was für ein Sumpf tut sich da auf.

Die Präsidentin des LG lehnte die Dienstaufsichtsbeschwerde ab, weil die Richterin angeblich niemals behauptet haben soll, sie habe nichts von der verweigerten Akteneinsicht gewusst. Wieso hat denn dann die Präsidentin von ihrer Dienstaufsicht keinen gebrauch gemacht, wenn die AG Richterin also doch wissentlich ein rechts- und verfassungswidriges Verfahren gegen mich durchgeführt hat. Sollte die Präsidentin mit Ihrem Amt überfordert sein? Hier gibt es nun eine Widerdienstaufsichtsbeschwerde (***Widerdienstaufsichtsbeschwerde***)

Ich stelle nun zum 3. Mal einen Strafantrag gegen die Richterin. In der Hoffung, dass die Staatsanwaltschaft nun endlich mal tätig wird, wird eine Kopie dieses Schreiben an den Präsidenten des Bundesamtes für Justiz, Herr Fieberg geschickt, schließlich meinte dieser:

Der Fall Schreiber ist ein Problemfall der deutschen Justiz.

Ein weiterer Strafantrag gibt es gegen den Richter, der über den Befangenheitsantrag entschied. Wenn dieser behauptet, die Richterin hätte ausgesagt, sie habe nichts über die verweigerte Akteneinsicht gewusst, obwohl die Richterin dies niemals ausgesagt hatte, dann würde es sich natürlich ebenfalls um Rechtsbeugung handeln. (***Rechtsbeugung***)

 

Auf das Naheverhältnis zwischen Justiz und Polizei habe ich bereits hingewiesen. Und dass eine Richterin die wissentlich ein verfassungswidriges Verfahren durchführt, mich auch verurteilen würde, wird kaum verwundern. Ein Richter des AG-Buer, bekanntlich bin ich auf einige Richter dieses Gerichts nicht besonders gut zu sprechen, meinte, das Verfahren hätte wegen geringer Schuld eingestellt gehört. Schließlich hatte ich mich wegen des verweigerten Führerscheins sogar an den Oberbürgermeister gewandt. Die Richterin des AG Herne meinte dagegen, auch wenn man mir den Führerschein rechtswidrig verweigert, dann dürfte ich halt kein Auto fahren. Auch dieses pseudologistische Dummgeschwätz würde mich mit meiner Gehbehinderung besonders treffen. Nun will mich also das AG Herne für 3 Tage inhaftieren, für eine Sache, die lt. Richter des AG-GE-Buer wegen Geringfügigkeit eingestellt gehört. Nun will mich das AG Herne 3 Tage inhaftieren für 10 €. Fast gleichzeitig verurteilte mich das AG GE für 44 € zu einem Tag unBeugehaft. Selbst bei Straftaten ist es nicht möglich jemand für weniger als 5 € Tagessatz zu inhaftieren. Obwohl jeder erkennt, dass diese unBeugehaft absolut unverhältnismäßig ist, behauptet das LG Bochum es sei keinesfalls unverhältnismäßig. Im Übrigen sind Ihre Kollegen vom LG Essen auch nicht wirklich besser. (Gilt natürlich nicht für Frau Pohlmann). In GE bekam ich ein Knöllchen wegen zu schnellem Fahren. Dieser Vorwurf ist gerechtfertigt, die Bezahlung der Geldbuße wird trotzdem verweigert, da ich mit meinem Geld diese Bananen-Republik und diese Justizmafia nicht mehr unterstütze. Im Vorfeld fragte ich beim AG GE-Buer nach, wer für das Verfahren zuständig ist. Es wurde mir bestätigt, dass das AG GE-Buer zuständig ist, wenn die OWI  nördlich des Kanals liegt. Ich wohne südlich, aber die OWI erfolgte nördlich, somit ist das AG GE-Buer zuständig. Der Haftbefehl erfolgte jedoch durch das AG GE. Ich überlegte lange, ob ich bei diesem günstigen Urteil überhaupt Rechtsmittel einlegen soll.   Wegen Verweigerung des gesetzlichen Richters habe ich dann doch Rechtsmittel eingelegt. Auch dieses Rechtsmittel wurde vom LG abgelehnt. Es wurde behauptet, es sei das Gericht zuständig in dessen Bezirk die Bußgeldstelle ihren Sitz hätte. Es ist mir nicht bekannt, ob die Bußgeldstelle in GE oder in GE-Buer sitzt. Aber es erscheint mir gelogen. Dem LG war nicht bekannt, dass ich mich bereits über die Zuständigkeit informiert hatte. und ich glaube eher dem AG GE-Buer als dem LG Essen. Denn in Städten mit 2 Amtsgerichten, wie Herne oder Gelsenkirchen, bzw. in Städten wie Essen mit 3 Amtsgerichten würde dies bedeuten, dass nur an einem AG OWI´s verhandelt werden dürften, wenn es, wie in Gelsenkirchen,  nur eine Bußgeldstelle gibt.  

Dass es sich bei der Justiz um eine regelrechte Mafia handelt zeigt auch das Verhalten der STA. Nicht nur, das man Strafverfahren gegen die Richterin des AG Herne anscheinend nicht bearbeitet, und Sachstandsanfragen nicht beantwortet, es wurden auch mehrere Strafanträge gegen die Stadt Herne wegen Nötigung eingestellt. (Dazu später mehr.) Auch das Verfahren gegen den Polizisten hat der Oberstaatsanwalt Schneider eingestellt. Es wurde behauptet, ich hätte ständig falsch geparkt. Ich habe jedoch gar nicht falsch geparkt. Wie bereits erwähnt kann z.B. 12:53 kein Parken sein. Auch handelte es sich bei der Kirchhofstr. nicht, wie von dem Beamten behauptet, um eine verkehrsberuhigte Strasse. Lt. Urteil des VG (1K472/05) musste die Stadt Herne im Dezember 2007 die Beschilderung in der Kirchhofstr. ändern. Erst danach wurde das Schild „verkehrsberuhigte Zone“ angebracht. Bis dahin existierte dort nur ein Schild „Ende Fußgängerzone“, wobei die Fußgängerzone nicht die Kirchhofstr. sondern die Bahnhofstr. war. Diesen Oberstaatsanwalt habe ich auch noch später kennen gelernt. Bei dem Verfahren gegen den Solarkritiker Hoffmann behauptete der Oberstaatsanwalt Herr Hofmann habe während der Verhandlung etwas gesagt, was er tatsächlich jedoch niemals gesagt hatte. Dies kann nicht nur ich und andere Prozessbeobachter bestätigen, sondern dies bestätigen auch heimlich gemachte Bandaufnahmen von der Verhandlung.

 

Außerhalb der Justiz habe ich inzwischen einige Erfolge zu vermelden. Wegen meiner Gehbehinderung besitze ich nicht nur einen Behindertenausweis, sondern auch eine Parkerleichterung. Damit dürfte ich sogar in einer verkehrsberuhigten Zone parken, wenn die Kirchhofstr. tatsächlich eine verkehrsberuhigte Zone gewesen wäre. Dennoch bekam ich ständig Knöllchen. Mehrere Knöllchen konnte ich verhindern, wenn ich mit meinem Krankenkassen-Schlagstock bei den Knöllchenjägern auftauchte. Andere Verfahren wurden inzwischen durch die Stadt eingestellt, als ich auf jedes Knöllchen mit einem Strafantrag reagierte. Zwar wurden alle Strafverfahren gegen die Bediensteten eingestellt, ich sehe hier aber dennoch einen gewissen Erfolg. Einmal wurde sogar behauptet, ich hätte nicht in einem verkehrsberuhigten Bereich sondern sogar in der Fußgängerzone geparkt. Auch dies war Blödsinn. Im Dezember 2007 musste die Stadt sogar die seit 30 Jahren falsche Beschilderung geändert werden. Dabei wechselte man nicht nur das Schild von der falschen linken Seite auf die richtige rechte Seite, sondern versuchte auch noch das Schild „Fußgängerzone“ ca. 2 Meter weiter in die Kirchhofstr. aufzustellen. Dadurch hätte ich mit meinem Fahrzeug plötzlich doch in der Fußgängerzone geparkt, obwohl die Kirchhofstr. überhaupt keine Fußgängerzone ist. Das gerade erst gemachte Loch durfte die Stadt gleich wieder dicht machen. Das Schild musste nun auf derselben Höhe wie zuvor, aber jetzt natürlich auf der richtigen Seite, aufgestellt werden. Zwei Tage später wurde dann sogar noch das Schild „verkehrsberuhigter Bereich“ dort angebracht, wo bisher das „Ende Fußgängerzone“ Schild hing. Gleichzeitig versuchte man mir weiter meinen Parkplatz zu nehmen. Man teilte mir mit, dass im Februar 2008 dort Poller aufgestellt werden sollen, wo ich bisher parke. Ich wandte mich nun an den Bezirksvorsteher und den Bürgerbeauftragten. Inzwischen wurde mir mitgeteilt, dass die Poller nicht kommen, und ich meinen Parkplatz behalte.

Für meinen Kampf gegen Behördenwillkür und die Justizmafia wurde ich für meine Zivilcourage von einer Gelsenkirchener Stadtpartei als „wehrhafter Bürger“ ausgezeichnet.

Zur Erinnerung, ein Richter des AG GE, heute Direktor eines AG im LG-Bezirk BO meinte:

Herr Schreiber ist nicht kriminell.

Die Demokratie braucht Menschen wie Herrn Schreiber.

Zu der Auszeichnung wollte ich einen Beamten der JVA einladen. Aber dieser hatte weder Dienst im Knast, noch war er zu Hause. Am Tag nach der Auszeichnung traf ich den Beamten im Einkaufszentrum. „Haben Sie noch Platz für einen ausgezeichneten Bürger“, fragte ich ihn. Als ich ihm den Grund für den drohenden Aufenthalt schilderte, meinte er, es könne sein, dass die JVA dies aus einem Sozialfond bezahlt, und ich die 3 Tage nicht absitzen müsste. Das würde mir natürlich gefallen. Da geht die Justiz auf die kriminellste Weise hin, um mich unbedingt aufs rechtswidrigste zu verhaften, und dann geht ebenfalls die Justiz hin, und bezahlt für mich, damit ich die 3 Tage nicht absitze. Gibt es in der Justiz etwa doch noch Menschen mit einem Glasauge?

Im 3. Reich, in einem Gebäude, welches mit „K“ anfängt und mit „Z“ aufhört, geht ein Schließer zu einem Inhaftierten und erklärt ihm, dass man ihn morgen umbringen würde. Der Gefangene fragte ob er noch eine Chance haben könnte. „OK, ich habe ein Glasauge, wenn du errätst welches mein Glasauge ist, dann kannst du weiter leben. Der Gefangene sieht den Schließer an, und erkennt das Glasauge. Woran er das Glasauge erkannt habe wollte der Schließer wissen. „Das war ganz einfach, das sah so menschlich aus“.

   Gibt es auch heute bei der Justiz noch Leute mit einem menschlichen Glasauge? Nun dieser Beamte war eigentlich schon immer auf meiner Seite. Im November 2006 meinte er:

Da kann man nur froh sein, dass Sie noch immer so normal geblieben sind.

 

Merkwürdig, obwohl das LG Essen urteilte, dass der Haftbefehl des AG GE rechtmäßig erging, und mir der gesetzliche Richter nicht vorenthalten sein soll, gibt es anscheinend keine Ladung zum Haftantritt. Ganz anders im LG-Bezirk Bochum. Hier wird behauptet, das Urteil sei nicht unverhältnismäßig, und trotz Antrag an die Gnadenstelle, gibt es hier bereits eine Ladung zum Haftantritt. Ich habe daher bei der Gnadenstelle des LG vorgesprochen. Dem zuständigen Richter wird jedoch bisher die Akteneinsicht verweigert. Ohne Akteneinsicht kann er natürlich nicht entscheiden. Ein weiterer Beweiß für die kriminellen Machenschaften der Justizmafia. Ich sehe mich nun veranlasst, auch Strafantrag gegen die Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung und Urkundenunterdrückung zu stellen.   

 

 

2008.01.25 (Fr ) HER

 

Herr Schreiber ist nicht kriminell.

Die Demokratie braucht Menschen wie Herrn Schreiber.

Richter des AG GE, heute Direktor eines AG im LG-Bezirk BO

 

Der Fall Schreiber ist ein Problemfall der deutschen Justiz.

Präsidenten des Bundesamtes für Justiz, Herr Fieberg während einer Veranstaltung beim LG E 2007

 

Da kann man nur froh sein, dass Sie noch immer so normal geblieben sind.

Beamter der JVA Gelsenkirchen November 2006

 

 

Hallo Herr E,

 

bedauerlicherweise muss ich mich schon wieder an Sie wenden. In meinem letzten Schreiben teilte ich Ihnen ja mit, dass ich beim LG Bochum war, und dort erfahren habe, dass man über den Gnadenantrag bisher nicht entscheiden konnte, da die STA die Akte nicht rausrückte. Ich habe Ihnen auch mitgeteilt, dass ich diesen Antrag gar nicht stellen wollte, sondern dies nur deshalb machte, weil Sie mir dies empfahlen. Darüber hinaus hat auch die Betrugsopferhilfe (IBOH) einen Gnadenantrag gestellt. Anscheinend wurde der Antrag/wurden die Anträge inzwischen abgelehnt. Ob die STA BO dem LG BO die Akte zwischenzeitlich überließ, oder der Entscheid nun ohne Akteneinsicht erfolgte ist mir jedoch nicht bekannt. Mit wurde die Entscheidung jedoch nicht mitgeteilt. Lediglich Herr Schneider von der Betrugsopferhilfe (IBOH) bekam einen seltsamen Brief. Die Post stammte vom LG Wuppertal, darin enthalten ein Schreiben der Gnadenstelle Bochum. Die Entscheidung soll von einem Staatsanwalt Seelig getroffen worden sein. Ich dachte eigentlich, das sei ein Richter, und was der mit dem LG Wuppertal zu schaffen hat, ist mir auch rätselhaft.

Die Ablehnung wurde damit begründet, dass ein Gnadenantrag nur dann bewilligt werden könnte, wenn ausgesprochen …..

 

Mal abgesehen davon, dass die Situation rund um die Entscheidung mal wieder ausgesprochen merkwürdig erscheint, (1.STA verweigert über Monate die Akte, 2.Brief kommt vom LG Wuppertal, 3.Entscheidung trifft anscheinend STA,4.Ich bekomme keinen Bescheid auf meinen Antrag), ist dem tatsächlichen Verfasser der Entscheidung nur zuzustimmen.

 

Die in diesem Verfahren gezeigten Unfähigkeiten und Rechtsbeugung, ist tatsächlich nicht außergewöhnlich, sondern tagtäglicher Normalfall.

Die Verweigerung der persönlichen Akteneinsicht, ist nicht außergewöhnlich sondern durchaus als Regelfall zu bezeichnen.

Lt. EUGH-Urteil stellt dies einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gericht dar. Aber dies ist doch nicht außergewöhnlich sondern der Normalfall.

Ohne Akteneinsicht ist natürlich eine effektive Verteidigung nicht möglich, somit wird auch das rechtliche Gehör verweigert, aber was soll daran außergewöhnlich sein, es ist doch vielmehr der Regelfall.

Aus o. gen. Gründen durfte gar kein Verfahren durchgeführt werden. Durch die verweigerte Akteneinsicht konnte nur eine verfassungswidrige Verhandlung zustande kommen. 

 

 

 

08.01.30 (Mi) GE

NACHTRAG:

 Bei diesem Schreiben handelt es sich um das 1. Schreiben aus dem Gelsenknast. Merkwürdig, dieses Schreiben ist bei dem Empfänger, der das Schreiben kopieren und weiterleiten sollte, erst mit deutlicher Verspätung angekommen, und daher nicht mehr kopiert und weitergeleitet worden. Hatte da jemand ein Interesse, das ich möglichst lange im Knast bleibe?  Lt. Kontoauszug der JVA erfolgte das Frankieren der Post frühestens  am 4.2.2008.

Die Haftbeschwerde hat sich natürlich erledigt, die restlichen Anträge bleiben erhalten. Natürlich steht mir eine Haftentschädigung zu.

 

Hallo Herr S,

eigentlich erhalten Sie dieses Schreiben nur zur Kenntnis, denn eigentlich haben Sie damit gar nichts zu tun. Ich wohne südlich des Kanals, und das abgeschleppte Fahrzeug stand ebenfalls südlich des Kanals. Also beides im Zuständigkeitsbereich des AG GE und nicht AG GE-Buer. Sie erinnern sich sicherlich noch, dass ich Sie mal fragte welches Gericht zuständig sei für eine OWI nördlich des Kanals. Damals teilten Sie mir mit, das nördlich des Kanals das AG GE-Buer und südlich des Kanals das AG GE zuständig sei. Inzwischen hat mich das AG GE, für die Sache nördlich des Kanals, für 44 € zu 1 Tag unBeugehaft verurteilt. Ein äußerst günstiges Urteil, dafür könnte man sogar mal eine Richterin knutschen. Nach Ihrer Faustformel ~ 25 € = 1 Tag, hätten evtl. mehr draus werden können. Trotzdem habe ich dagegen Rechtsmittel eingelegt, wegen Verweigerung des  gesetzlichen Richters. Lt. Ihrer Aussage und meiner Überzeugung war das AG GE-Buer zuständig. Das LG urteilte anders. Angeblich sei nicht der Tatort der OWI, sondern der Sitz der Behörde ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Gerichts. Halte ich für eine glatte Lüge. Doch wenn die Behauptung des LG richtig ist, dann wäre das AG GE-Buer in der Widerspruchssache bezüglich der Abschleppkosten zuständig, da der Polizeipräsident seinen Sitz in GE-Buer hat. Damit müssten Sie dann auch die Hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand entscheiden. Hilfsweise deshalb, weil ich ja frist- und formgerecht Widerspruch eingelegt habe, und über diesen aber niemals eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.

Ich weiß, dass Sie ein christlich vorbelasteter Mensch sind, vielleicht können Sie mich ungläubigen Mal in Ihr Gebet aufnehmen. Wie wäre es, Sie beten für so profane Dinge, wie ein Zellenradio oder Fernseher. Obwohl das StVollzG ausdrücklich ein Zellenradio vorsieht, habe ich keins auf der Zelle. Und das Recht am gemeinschaftliche Fernsehempfang teilzunehmen, zustehend lt. StVollzG, hat die JVA auch abgeschafft.

Während ich diese Zeilen schrieb passierte wieder Mal unglaubliches. Da dieser Brief jedoch von der JVA gelesen wird, kann ich Details erst nach meiner Entlassung mitteilen. Ein Beamter öffnet meine Zellentür und klagt mir sein Leid mit der JVA. Er fordert mich, den Vorsitzenden des Beamtendumm-Förderverein, auf dass sich die Gefangenen beschweren sollen. Das werden noch lustige Zeiten!

 

NACHTRAG: