Jahresbericht 2008
Auszeichnung
Bei
dem Jahresbericht 2008 muss ich im Dezember 2007 anfangen. Anfang Dezember
wurde ich durch die Gelsenkirchener Partei „AUF“ als „wehrhafter
Gelsenkirchener“ für meine Zivilcourage ausgezeichnet.
Unfall
Am
24.12.2007 um 13:15 Uhr hatte ich auf dem Parkplatz des ehemaligen „Wal-Mart“
einen Unfall. Ich fuhr rückwärts aus einem Parkplatz und hatte dabei Kontakt
mir einem anderen Fahrzeug. Auf den ersten Blick eine klare Sache. Ich war also
Schuld. Auf den zweiten Blick erschien mir dies keinesfalls so eindeutig.
Während die Fahrerin später behauptete, es ei so furchtbar viel Betrieb
gewesen, waren in Wirklichkeit keine 30 Autos mehr auf dem Parkplatz. Das
Geschäft hatte bereits seit 13 Uhr geschlossen. Als ich losfuhr war kein Auto
hinter mir. Wenn also jemand hinter ein rückwärts fahrendes Fahrzeug fährt und
dort auch noch grundlos anhält, dann erscheint mir dies äußerst verdächtig. Ich
war gegen den Spiegel der Beifahrerseite gefahren. Merkwürdig, die Fahrerin suchte
unbedingt eine Beule in der Beifahrertür. Da es dort keinen Kontakt gab,
verwischte die Fahrerin den Schmutz auf der Tür, so dass es so aussah, als
hätte es einen Kontakt gegeben. Daher rief ich die Polizei. Die nahmen aber nur
die Daten auf, der Rest kümmerte die nicht.
Ein
Problem war natürlich mein nicht vorhandener Führerschein. Ich erklärte den
Grünen, dass mir dieser im Dezember 1997 geklaut wurde, und daher 1998 ein
neuer beantragt und bezahlt wurde. Erhalten habe ich diesen aber bisher nicht,
da ich den bereits bezahlten Führerschein noch einmal bezahlen sollte.
Die Polizei war wenigstens so nett und hat auf
ein Knöllchen wegen des fehlenden Führerscheins verzichtet. Ein Beamter meinte
aber, ich müsse doch den mir zustehenden Führerschein erhalten. Das Gespräch
habe ich aber schnell beendet. Ich sagte, er soll mir seine 9mm leihen, dann
würde ich den Führerschein ganz schnell bekommen.
Mein
Verdacht, dass dies ein provozierter Unfall war, erhärtete sich dann im Januar
2008. Lt. Kostenvoranschlag sollte die Reparatur 1200 € kosten. Weil ich gegen
den Spiegel gefahren war, musste angeblich die ganze Beifahrerseite lackiert
werden. Ich zweifelte den Kostenvoranschlag an, und ein Gutachter bestätigte
dann auch, dass die behauptete Beule in der Tür nicht von meinem Fahrzeug
stammen konnte. Der tatsächliche Schaden war eine Zierblende am Spiegel, die es
lt. Kostenvoranschlag einzeln zu kaufen gab und keine 10 € kosteten.
Abschleppkosten
Das
Jahr ging auch gleich „gut“ weiter. Ende Januar standen 2 Polizisten plus
Gerichtsvollzieher an meinem Bett. Die hatten meine Wohnungstür geöffnet, und
verlangten die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Dies lehnte ich wie
immer ab. Deshalb wurde ich nun verhaftet und (mal wieder) in den Folterknast
von Gelsenkirchen gebracht.
Grund
für die Verhaftung sollen nicht bezahlte Abschleppkosten gewesen sein. Es
stellt sich jedoch die Frage, weshalb ich die Abschleppkosten bezahlen sollte.
Im Jahr 2006 oder 2007 wurde in Gelsenkirchen ein Auto mit Dortmunder
Kennzeichen aufgebrochen. Die Gelsenkirchener Polizei stellte das Fahrzeug
daraufhin sicher. Bis dahin alles ganz normal. Aber ab jetzt wird es komisch.
Obwohl ich nie in Dortmund gewohnt habe, und daher auch nie ein Fahrzeug in
Dortmund auf mich zugelassen war, hat mir die Polizei die Abschleppkosten in
Rechnung gestellt. Eigentlich sollte die Polizei wissen, wie man den Halter
eines Fahrzeugs ermittelt, doch statt in den Computer zu sehen, oder beim
Straßenverkehrsamt den Halter zu erfragen, teilte man mir mit, dass ich die
Abschleppkosten zu zahlen hätte, da in dem Fahrzeug angeblich Post von mir
gelegen hätte.
Ich
denke, ich kenne das Fahrzeug und auch den Halter bzw. Halterin, da ich
Bekannte aus Dortmund hatte. Dass in dem Fahrzeug evtl. Post von mir war, ist
dann nicht ungewöhnlich. Gegen den Kostenbescheid wurde von mir fristgerecht
Widerspruch eingelegt und persönlich bei der Polizeiwache in Gelsenkirchen-Buer
abgegeben. Eine Gerichtsverhandlung gab es niemals.
Somit
haben also kriminelle oder unfähige Beamte mal wieder meine Verhaftung
inszeniert. Es wäre übrigens nicht das erste Mal, dass die Polizei Urkunden
unterdrückt.
Die
Polizei sah ja nun sehr genau wie sehr ich körperbehindert bin. Da ich zum
Gehen einen Stock brauche, wird meine rechte Schulter übermäßig belastet.
Dadurch ist diese sehr schmerzhaft und bewegungseingeschränkt. Trotzdem wurden
mir gewaltsam die Hände auf den Rücken gedreht und Handschellen angelegt. Mein
Anwalt, immerhin Vorsitzender Richter des LG (a.D.) hielt dies für „nicht
verhältnismäßig“ und das StVollzG. verbietet Handschellen bei Zivilgefangenen
ausdrücklich. In diesem Fall handelte es sich sogar um Körperverletzung.
Richtig schmerzhaft wurde es, als ich mich in das Auto setze, denn dabei wurden
die Arme noch mehr verdreht. Ich sprang sofort wieder raus, worauf einer der
Beamten mich gewaltsam wieder ins Auto drücken wollte. Der andere Beamte löste
nun die Handschellen, und brachte sie vor dem Bauch wieder an. Immer noch
gesetzwidrig, aber wenigstens nicht mehr so schmerzhaft. Wer unsere Justizmafia
kennt, den wird es sicherlich nicht wundern, dass die STA das Verfahren wegen
Körperverletzung gegen die Beamten eingestellt hat.
Es
wird hiermit jedoch noch Strafantrag wegen des Verdachts der
Urkundenunterdrückung gestellt, denn schließlich muss ja mein persönlich
abgegebener Widerspruch irgendwo gelandet sein. Ohne Gerichtsverhandlung hätte
es niemals zu einer Verhaftung kommen dürfen.
In
der JVA kam es ebenfalls zu mehreren Rechtsverletzungen. Als Zivilgefangener
steht einem das Tragen eigener Kleidung zu. Nach einer Woche musste ich
Anstaltskleidung tragen, da ich einen Kleiderwechsel nicht organisieren konnte.
Was für eine Lüge. Die JVA hat die Annahme meiner Kleidung verwehrt, da ich angeblich
keine eigene Kleidung tragen dürfte, und hat dann die gesetzwidrige
Verweigerung als Anlass genommen, mir das Tragen eigener Kleidung zu verwehren.
Erst hatte mir Jörg H. aus GE mit Kleidung vorbeigebracht, und wurde wieder
weggeschickt, und 2 Tage später wurde auch Frau Katrin H. aus Herne mit Wäsche
weggeschickt.
Bei
der Verhaftung des Journalisten und Solarkritikers Rainer H., im Oktober 2008, wiederholte
sich das Spielchen.
Wegen
meiner Körperbehinderung hatte ich zum Zeitpunkt der Verhaftung
Krankengymnastik verordnet. Es ist auch medizinisch festgestellt, dass ich auf
regelmäßige Krankengymnastik angewiesen bin. Ich wandte mich an den
Anstaltsarzt. Ein angeblich studierter Mediziner sollte wissen, dass jemand mit
Zustand nach Polio regelmäßige Krankengymnastik braucht. Da finde ich die
Frage, weshalb ich Krankengymnastik bräuchte, eigentlich schon als
Unverschämtheit, oder als Zeichen von Unfähigkeit. Sicherlich brauchte ich die
KG nicht wegen gespaltener Haarspitzen. Es war mir bekannt, dass im Folterknast
Gelsenkirchen schon Krankengymnastik durchgeführt wurde. Der Therapeut ist mir
persönlich bekannt. Der Anstaltsarzt bestritt das, und verordnete mir ambulante
Krankengymnastik in Fröndenberg. Als ich dies meinem Therapeuten erzählte,
meinte der: „Ja wie doof ist das denn?“. Ambulante Krankengymnastik in
Fröndenberg bedeutet, ca. 90 Minuten fahrt nach Fröndenberg sowie anschließend
wieder 90 Minuten Fahrt zurück. Also 3 Stunden Fahrt für 20 Minuten Behandlung,
ja wie doof ist das denn? Da ist keine Krankenbehandlung, das ist
Körperverletzung! Ich wurde bereits zweimal vom Gesundheitsamt auf meine
Verhandlungsfähigkeit untersucht. Es wurde jedes Mal festgestellt, dass mir wegen
meiner Schmerzen eine Verhandlung von höchstens 30 Minuten ohne Pause zumutbar
sei. Der Anstaltsarzt wollte mir dagegen die sechsfache Zeit, mit nur einer
Pause zumuten.
Ich stelle hiermit Strafantrag sowie
Dienstaufsichtsbeschwerde.
Weiterhin
wurde Ende Januar mir und weiteren Gefangenen mitgeteilt, dass sie im Februar
keinen Besuch bekommen könnten, da alle Termine belegt wären. Der verkündende
Beamte forderte die Gefangenen sogar noch auf, sich darüber zu beschweren und
sich dies nicht gefallen zu lassen. Auch beschwerte er sich über die
allgemeinen Zustände in der JVA und der ständigen Reduzierung der Mitarbeiter,
die ein gesetzmäßiges Arbeiten nicht mehr möglicht macht.
Ich
klagte gegen die Besuchverweigerung. Die inzwischen als „Folterknast“ bekannte
Anstalt, behauptete nun, es seien genug Besuchstermine im Februar frei gewesen,
ich hätte angeblich gar kein Besuch beantragt. Dabei habe ich inzwischen die
schriftliche Bestätigung eines anderen Gefangenen dem genau das gleiche
widerfuhr und andere mir bekannte Mitgefangene können das Geschilderte ebenfalls
bestätigen.
Meine
Klage gegen die Besuchsverweigerung wurde von der Strafvollstreckungskammer des
LG Essen abgelehnt. Da das LG das Verfahren mehrere Monate verschleppte, bis
der Februar vorbei und ich entlassen war, wurde mir mitgeteilt, dass ich
angeblich kein Recht hätte, festzustellen, dass die rechtswidrige Maßnahme
rechtswidrig war. Vielleicht hätten die Richter mal die entsprechenden Urteile
des BGH durchlesen sollen. Bereits vor Jahren wurde festgestellt, dass es
dieses Recht doch gibt. Erstaunlich, dass der ehemalige Richter E. diese
Urteile kennt, die zuständigen Richter aber nicht.
Erstaunlich
auch, dass die Strafvollstreckungskammer erst tätig wurde, nachdem ich gegen
den Richter eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte.
Ich
hatte mich auch an den Beirat der JVA und auch an den Ombudsmann gewandt. Von
keinem bekam ich einen Antwort oder einen Termin. Auch nicht auf meine früheren
Schreiben an den Beirat und meinen anderen Aktivitäten. So gab es 2007 zwei
beschriftete Fahrzeuge vor der JVA, die Missstände anprangerten, und 2008
mehrer Flugblattaktionen und Demonstrationen vor der JVA, die auch von dem
Beirat nicht unbemerkt geblieben sein können.
Ich
halte dies für bemerkenswert, weil sich sowohl der Ombudsmann als auch der
Beirat in dem „Folterskandal“ so furchtbar aufspielen. Wenn die wirklich an
gesetzmäßigen Zuständen in der JVA interessiert wären, dann hätten die sich
doch längst bei dem gemeldet, der schon seit Jahren gegen die Zustände in dem
Folterknast kämpft und sogar Opfer gewalttätiger Beamter wurde.
Zumindest
der Ombudsmann ist ja inzwischen in dem Folterskandal selbst in die Kritik
geraten, da er versucht haben soll, den Vorfall zu vertuschen. Mich würde es
nicht wundern.
stellvertretender
Direktor
Nach
gut 2 Wochen wurde ich auf mysteriöse Weise entlassen. An einem Freitag hatte
der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Notdienst. Er erfuhr von meiner
Inhaftierung. Es gibt durchaus einige Richter die mich leiden können, der
stellvertretende Direktor gehört nicht dazu. Er teilte der Gelsenkirchener
Polizei mit, dass ich für meine „unangenehmen Aktionen“ bekannt sei und auch
schon vor dem Landgericht demonstriert hätte. Um mir keinen Grund für meine
Aktionen zu liefern, sei es besser auf den Haftbefehl zu verzichten und er
veranlasste meine Entlassung. Berechtigt dazu war er jedoch nicht.
Erst
drei Wochen nach der Entlassung wurde der Haftbefehl formell aufgehoben, weil
die Behörde dem Vorschlag des stellvertretenden Direktors gefolgt war.
Die
vorzeitige Haftentlassung war zwar falsch, aber meines Erachtens keine
Rechtsbeugung. Der Richter hatte aus zwei Möglichkeiten eine Entscheidung zu
treffen, die immer zu 50% falsch sein konnte. Da halte ich es für richtiger,
jemand unrichtig zu entlassen, als jemand unschuldig in Haft zu lassen.
Unschuldig in Haft war ich wegen der Umstände,
da ich ja mit den Abschleppkosten nichts zu tun hatte, und mein Widerspruch
nicht bearbeitet wurde, sowieso. Aber dies war dem Richter nicht bekannt.
Wegen
der weiter unten beschriebenen unberechtigten Äußerungen stellte ich
Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft ging aber auf die ehrverletzenden
Äußerungen gar nicht ein, sondern ermittelte wegen der vorzeitigen Entlassung.
Das Verfahren wurde eingestellt, mit der nachweislich verlogenen Behauptung,
die Behörde hätte zu diesem Zeitpunkt bereits auf den Haftbefehl verzichtet.
Damit hat die STA also Strafvereitelung im Amt betrieben. Ich stelle hiermit
Strafantrag gegen die STA Essen.
Der
stellvertretende Direktor teilte in dem Schreiben an die Polizei mit, dass
gegen mich noch ein Strafverfahren wegen Beleidigung anhängig sei, und dass ich
angeblich Schmierereien am Amtsgericht begangen hätte. Beides hatte nichts mit
der Verhaftung wegen den Abschleppkosten zu tun.
Daher stellte ich Strafantrag gegen den
Richter, und es wurde eine Klage beim Amtsgericht eingereicht. Diese sollte dem
Richter, bei Androhung einer Strafe, untersagen weiterhin zu behaupten, ich sei
angeblich verdächtigt Schmierereien am AG Gebäude angebracht zu haben. Dazu
wurde ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen
teilte mit, für die Klage nicht zuständig zu sein. Das Landgericht lehnte den
Prozesskostenhilfeantrag ab, wegen angeblichen fehlenden Erfolgsaussichten.
Wer
die Justizmafia kennt, wird die fehlenden Erfolgsaussichten sicherlich
bestätigen. Selten das die Justizmafia mal so ehrlich ist. Denn tatsächlich
haben die natürlich kein Interesse Recht zu sprechen, wenn es um Kollegen geht.
Das Standesrecht steht erfahrungsgemäß deutlich höher im Kurs als der
Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Das
Bundesverfassungsgericht hat mehrfach geurteilt, dass
Prozesskostenhilfeanträge, auch bei angeblich fehlenden Erfolgsaussichten nicht
so ohne weiteres abgelehnt werden dürfen. Daher habe ich gegen die Entscheidung
Rechtsmittel eingelegt. Seit Monaten liegt die Sache nun unbearbeitet beim OLG.
Bis auf eine Eingangsbestätigung kam nichts mehr. Es hat den Eindruck, als
würden die Schwarzkittel hier auf Zeit arbeiten. Das Oberlandesgericht wird hiermit
aufgefordert eine Sachstandsmitteilung zu übersenden. (Aktenzeichen
(I-11W98/08))
Zu
der Behauptung bezüglich der Schmierereien ist anzumerken, dass es gegen mich
niemals ein Ermittlungs- oder Strafverfahren diesbezüglich gab. Mir sind noch
auch keine Schmierereien am Amtsgericht bekannt. Allerdings, gab es vor Jahren
mal die Behauptung, ich hätte angeblich ein Hakenkreuz am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer
angebracht. In dem damaligen Durchsuchungsbeschluss stand, dass das Hakenkreuz
von mir angebracht worden sein müsste, weil ich mir öfters
Gerichtsverhandlungen ansehe.
Es
ist schon peinlich was sich diese Justizmafia regelmäßig so leistet. Selbst die
Gelsenkirchener Polizei hielt die Begründung in dem Durchsuchungsbeschluss für
unzureichend. Der Beamte auf der Wache, dem ich den Durchsuchungsbeschluss
gezeigt hatte, fragte mich, ob ich denn schon mal Ärger mit der Justiz hatte,
und als ich bejahte, ob ich der Bürger aus Gelsenkirchen Hessler sei, was ich
ebenfalls bejahte. Also ist auch schon der Polizei bekannt, wie kriminell,
unfähig und willkürlich die Justizmafia gegen mich vorgeht. (Die paar Richter
die mich inzwischen so gar unterstützen ausgenommen).
Ein
Ermittlungs-/Strafverfahren wegen Sachbeschädigung des AG Gelsenkirchen gab es
niemals.
Ein
Ermittlungs-/Strafverfahren wegen Sachbeschädigung des AG Gelsenkirchen-Buer
wurde von mir gewonnen, eine Anklage erfolgte niemals. Deshalb bin ich auch
nicht bereit, solche Verleumdungen durch den stellvertretenden Direktor
hinzunehmen.
Auf
das Beleidigungsverfahren wird hier später eingegangen, doch selbst wenn dieses
Verfahren berechtigt wäre, wäre der stellvertretende Direktor nicht berechtigt,
diese Aussage gegenüber der Polizei zu tätigen. Schließlich hat dies mit dem
aktuellen Fall überhaupt nichts zu tun.
2
Verfahren wegen Falschparken
Während
meiner Zeit im Folterknast hatte ich zwei Gerichtsverhandlungen beim
Amtsgericht Herne wegen angeblichem Falschparken in der Kirchhofstr. Mal
behaupteten die Knöllchenjäger es handelte sich um einen verkehrsberuhigten
Bereich, mal sollte es so gar eine Fußgängerzone sein. Tatsächlich war es bis
zum 20.12.2007 weder das Eine noch das Andere. Aber selbst wenn es sich um
einen verkehrsberuhigten Bereich gehandelt hätte, hätte ich dort parken dürfen,
da ich wegen meiner Gehbehinderung eine „Parkerleichterung“ besitze, die mir
das Parken im verkehrsberuhigten Bereich ausdrücklich gestattet. (Unter www.FrankAnne.de befinden sich auch Fotos
die bestätigen, dass dort lt. Beschilderung der dort abgebildete Golf korrekt
parkte.)
Wegen
der Inhaftierung konnte ich natürlich nicht zur Verhandlung erscheinen. Ich
rechnete daher mit einem Säumnisurteil zu meinen Lasten, gegen dies ich dann
nach der Entlassung die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt
hätte. Zu meiner Verwunderung wurden jedoch beide Verfahren eingestellt, meine
Kosten jedoch nicht erstattet. Mit dem verantwortlichen Richter hatte ich
bisher keinen Kontakt, daher ist mir auch nicht bekannt, was ihn dazu bewegte
die Verfahren einzustellen. Die drei Richter dieses Amtsgerichtes, mit denen
ich es bisher zu tun hatte, glänzten jedenfalls nicht mit besonderer
Bürgerfreundlichkeit. Immerhin führte eine Richterin wissentlich ein
verfassungswidriges Verfahren gegen mich durch. Verfassungswidrig deshalb, weil
ihr bekannt war, dass mir gesetzwidrig die persönliche Akteneinsicht verwehrt
wurde, und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG verstoßen wurde. Sie
verurteilte mich wegen Fahrens ohne Führerschein zu 10 €, und begründete dies
mit: “Auch wenn man mir rechtswidrig einen bereits bezahlten Führerschein
verweigert, dann dürfte ich halt auch kein Auto fahren.“ Dies zeigt sehr deutlich
das Obrigkeitsdenken des Deutschen Michels. Daran hat sich seit dem 3. Reich
nichts geändert.
Wie
bereits erwähnt gibt es mehrere Richter, einer in Gelsenkirchen, der mich
unterstützt. Der Gelsenkirchener ist zwar äußerst zurückhaltend wenn er konkret
werden soll. Aber selbst dieser meinte, dieses Verfahren hätte wegen „geringer
Schuld“ eingestellt gehört.
Einige
Wochen nach der Haftentlassung zeigte dann die Gelsenkirchener Polizei ihre
Unfähigkeit. Da ich diese Republik nur noch als Bananen-Republik ansehe, ist es
mir nicht mehr möglich diese mit meinem Geld zu unterstützen. Daher bezahle ich
keine Knöllchen mehr, egal ob berechtigt oder unberechtigte Knöllchen. Während
ich also in dem Folterknast war gab es zwei Haftbefehle wegen nicht bezahlten
Knöllchen.
Ca.
zwei Wochen nach der Entlassung geriet ich in Dortmund in eine
Polizeikontrolle. Wegen des fehlenden Führerscheins mussten natürlich meine
Daten abgefragt werden. Dabei kam heraus, dass ich (schon wieder bzw. immer
noch) per Haftbefehl gesucht wurde. Mir war das bekannt, aber ich erzählte der
Beamtin, dass dies nicht sein könnte, da ich doch gerade erst aus der Haft
entlassen wurde. Die Beamtin war ziemlich verwundert, dass ich entlassen wurde,
weil ich angeblich so ein unangenehmer Kerl sei. Sie ging nun davon aus, dass
der Haftbefehl nicht mehr aktuell war und ich entging der erneuten Verhaftung. Wegen
des fehlenden Führerscheins hat mich die Beamtin mündlich verwarnt, wodurch mir
ein weiteres Knöllchen und spätere Verhaftung erspart blieb. Aber es ist schon
erstaunlich, wie einfach man einer Verhaftung entgehen kann.
Wieder
einige Zeit nach dieser Kontrolle erkannte mich ein Gelsenkirchener Polizist
auf der Straße. Sie stoppten mich und erklärten mir, dass sie wegen nicht bezahlter
Knöllchen noch 2 Haftbefehle offen hätten. Ich erklärte, dass ich diese nicht
bezahlen würde. Die Beamten erklärten, dass sie verwundert seien, weil sie mich
auf der Strasse gesehen haben. Nach ihren Unterlagen sollte ich angeblich noch
in Haft sein. Ja wie doof ist das denn?
Da
teilt er stellvertretende Direktor der Polizei schriftlich und telefonisch mit,
dass er mich entlässt, damit ich keinen Grund für meine unangenehmen Aktionen
hätte, und die Behörde verzichtet 3 Wochen später sogar ganz offiziell auf die
Rechte aus dem Haftbefehl, aber die Polizei bekommt davon nichts mit, und
glaubt ich sei noch immer in Haft.
Und
schon stellt sich wieder die Frage, wie doof ist das denn? Da bekommt die
Polizei also zwei Haftbefehle und den Auftrag diese zu vollstrecken. Die
Polizei weiß oder glaubt, dass sich der Bürger gerade in Haft befindet. Ein
normal denkender Mensch würde sich nun vorstellen, dass die Polizei den Knast
informiert, den Haftbefehl vorbeibringt oder faxt, damit der Bürger erst entlassen
wird, wenn auch die neuen Haftbefehle vollstreckt sind. Wie völlig unfähig muss
man sein, wenn man wartet bis der Bürger entlassen wurde, um dann umständlich
zu versuchen den Bürger wieder zu verhaften.
Die Grünen fuhren erst zur Wache um die Haftbefehle
zuholen, und mich dann in den Folterknast.
Über
die Fähigkeiten der Justiz, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und sonstigen
Behörden bin ich nicht besonders begeistert. Dennoch gibt es überall, und zwar
in wachsender Zahl, unter den Richtern, Staatsanwälten, Polizisten und anderen
Behördenmitarbeitern Personen die mir zustimmen. So auch in der JVA. Nicht
selten handelte es sich dabei sogar um Personen die mich anfangs für eine
kompletten Idioten hielten, aber mit der Zeit einen ganz anderen Eindruck
gewannen.
Die
Vollzugsbeamten wunderten sich über die beiden Haftbefehle ebenso, wie sich
wahrscheinlich auch der Leser wundern wird. Ich sollte insgesamt vier Tage
inhaftiert werden. Der eine Haftbefehl war über 10 Euro wegen Fahrer ohne Führerschein,
der andere über 44 Euro wegen zu schnellem Fahren. Das zu schnelle Fahren
trifft, ohne wenn und aber, zu. Für das Fahren ohne Führerschein kann ich aber
nichts, denn wie schon geschildert, wird mir der bereits bezahlte Führerschein
schon seit zehn Jahren verweigert. Ein Richter meinte auch, dieses Verfahren
hätte man wegen geringer Schuld einstellen müssen. Bei dieser Konstellation, 10
€ und 44 € wird es sicherlich nicht verwundern, dass der eine Haftbefehl über 1
Tag und der andere über 3 Tage ausgestellt war. Verwundert hat die Beamte
allerdings, dass ich für 44 € ein Tag und für die 10 € drei Tage inhaftiert
werden sollte. Jeder normal denkende Mensch, incl. der Vollzugsbeamten, hätte
es genau umgekehrt vermutet. Auch dies zeigt wieder die penetrante Unfähigkeit
und Willkür der deutschen Justiz.
Der
Richter, der meinte, das Verfahren hätte wegen geringer Schuld eingestellt
gehört, hat dann auch die Geldstrafe für mich übernommen. Ich habe ein Problem
damit. Zwar ist es ausgesprochen gut, wenn ich sagen kann, dass ein Richter
meine Geldstrafe/Knöllchen bezahlt, aber ich möchte natürlich nicht dass jemand
einen finanziellen Nachteil hat, weil ich nicht mehr bereit bin diesen
kriminellen Dreckstaat mit meinem Geld zu unterstützen. Daher hatte ich dem
Richter nicht mitgeteilt, dass es auch noch ein Knöllchen über 44 € gab. Das
Sonderangebot, 1 Tag für 44 € habe ich abgesessen.
Lt.
Strafvollzugsgesetz steht jedem Inhaftiertem in dem Folterknast eine
Einzelunterbringung zu. Daran hält sich die JVA aber nicht. Nur deshalb konnte
es im März 2008 zu den Vergewaltigungen und Misshandlungen kommen, die im
Dezember 2008/Januar 2009 durch die Presse ging. Ein Zivilgefangener darf lt.
Strafvollzug gegen seinen Willen nicht gemeinsam mit Strafgefangenen
untergebracht werden. Da ich die JVA deshalb schon mal vor Gericht gezerrt
hatte, sind die bei mir etwas vorsichtiger. Ich bekam eine Zelle in der zwei
Betten übereinander standen und zwei Kleiderschränke untergebracht waren. Diese
Zelle bekam ich für mich alleine. Diese Zellen waren ursprünglich Einzelzellen,
in die man einfach ein zweites Bett und ein zweiter Kleiderschrank
untergebracht hatte. Der zweite Kleiderschrank stand ca. eine handbreit von der
Wand entfernt im Raum. Für mich unverständlich, daher schob ich den Schrank
zurück an die Wand. Als es dunkel wurde suchte vergeblich nach dem
Lichtschalter. Als ich diesen nicht fand, suchte ich nach der Notruf- und
Sprechanlage. Auch dies konnte ich nicht finden. Erst als ich den Schrank
wieder von der Wand entfernte sah ich hinter dem Schrank den Schalter sowie die
Notruf- und Sprechanlage. Da packt man sich an den Kopf.
6
Verfahren wegen Falschparken
Danach
gab es wieder Post vom AG Herne. Man teilte mir mit, es sei beabsichtigt sechs
weitere Verfahren wegen angeblichem Falschparken in der Kirchhoffstr.
einzustellen, wobei ich meine eigenen Kosten selbst zu tragen hätte. Eigentlich
ist nicht einzusehen, weshalb ich meine Kosten selbst tragen soll. Ich kann
doch nichts dafür, dass ich gegen die unfähige Stadt Herne klagen muss, nur
weil die nicht in der Lage sind ihre Verkehrsbeschilderung richtig zu lesen,
bzw. eine korrekte Beschilderung anzubringen. Dennoch reagierte ich nicht auf
diese Schreiben, und so wurden die Verfahren allesamt eingestellt.
Freiheitsberaubung
im Amt
Nun
kam wieder ein Meisterstück der Polizei. Ich fuhr zum Bäcker, wollte
frühstücken. Ein roter Opel verfolgte mich. Als ich auf dem Parkstreifen
parkte, entstieg dem Fahrzeug ein Polizeibeamter. Es handelte sich also nicht
um einen Opel, sondern um einen Popel (Polizeiopel). Den Beamten hätte ich fast
nicht wieder erkannt. Ich hätte ihn fast mit einem Weihnachtsbaum verwechselt
so behangen war der mit Orden und Lametta. Kam der gerade von einer Karnevalsveranstaltung
oder hatte der den Hauptpreis am Kaugummiautomaten gewonnen. Leute die den
Vorfall beobachteten dachten dass ich es mindestens mit dem Polizeipräsidenten
zu tun hätte. Dabei war das höchstens der Dorfsheriff. Wahrscheinlich hatte der
sich so kostümiert, weil er gerade mal ein Auto fahren durfte, denn das darf er
nicht immer.
Vor
einigen Jahren stand in meiner Nachbarschaft ein VW-Bus der Polizei. Ich
beobachtete das Fahrzeug 20 Minuten, ohne das was geschah. Darum sah ich in den
nahe gelegenen Frisör. Der Typ der sich damals die Haare schneiden ließ stand
nun wie ein Weihnachtsbaum dekoriert vor mit. Ich dachte damals, dass wenn ein
Beamter für seinen Frisörbesuch ein Einsatzfahrzeug bekommen kann, dann könnte
der Beamtendumm-Förderverein sich das Polizeifahrzeug auch mal für eine
Kaffeefahrt nach Holland ausleihen. Einen entsprechend Vorschlag machte ich dem
Polizeipräsidenten. Dieser ging auf meinen Vorschlag nicht ein, aber ich
bemerkte, dass der Dorfsheriff sechs Monate lang ohne Polizeiauto unterwegs war.
Nur noch zu Fuß oder mit einem Fahrrad war er in Gelsenkirchen-Hessler gesehen.
So
machte ich mir natürlich keine Freunde, und ich bekomme auch keine Einladung zu
seinem Geburtstag. Also dieses Musterbeispiel eines Staatsbeamten hat nun
seinen großen Tag und lief zu Hochtouren auf.
„Herr
Schreiber ich habe zwei Haftbefehl über je 10 € plus Überweisungsgebühren“,
eröffnete er mir. Wie immer zeigte er mich weder den Haftbefehl noch wurde mir
dieser ausgehändigt. Ich bin der Meinung, dass man mir lt. Gesetz den
Haftbefehl bzw. eine Kopie aushändigen müsste. Seine Kollegen hatten bei der
vorherigen Verhaftung, trotz meiner Aufforderung zwar auch keinen Haftbefehl
ausgehändigt, aber diesen wenigstens vorgezeigt. Da sie den Haftbefehl nicht
dabei hatten waren sie mit mir sogar erst zur Wache gefahren. Der Dorfsheriff hatte
den Haftbefehl zwar auf dem Beifahrersitz, aber es nicht nötig gehalten mir
diesen auszuhändigen oder zu zeigen. Mit ziemlicher Sicherheit gab es aber gar
keinen Haftbefehl über 10 € plus Überweisungsgebühren. Der Haftbefehl dürfte
eigentlich nur über die Geldstrafe in Höhe von 10 € ausgestellt gewesen sein.
Wie
bereits erwähnt gibt es einen Richter der meine Knöllchen bezahlt. Von diesem
habe ich eine Audio-CD über das Justizopfer „Michael Kohlhaas“. Und da es im
Februar 2008 drei Haftbefehle über je 10 € gab, hatte ich in der CD-Hülle 30 €
von dem Richter. Wie bereits berichtet, war ein Haftbefehl über 10 € bereits
bezahlt. Damit hatte ich noch 20 € für zwei Haftbefehle. Ich erklärte dem
Beamten, dass ich ihm ja bekannt sei, dass ich keine Knöllchen bezahle. Dass
ich nicht bezahlen würde, war ihm schon bekannt, und da er mich nicht alleine
in die JVA bringen durfte hatte er auch schon Verstärkung angefordert.
Ich
erklärte ihm, dass es einen Richter gibt der meine Knöllchen bezahlt. Er war
darüber erstaunt, und hat extra noch mal nachgefragt. Ich holte die Kohlhaas CD
aus dem Auto und zeigte ihm die 20 €. Er erklärte mich nun für verhaftet und
wir warteten nun auf seine Verstärkung.
Da ich die Geldbuße bezahlen konnte und
wollte, ich musste das Geld ja für die Knöllchen verwenden, da dies sonst ein
Missbrauch von Mitteln wäre, wurde ich also wegen den Überweisungsgebühren
verhaftet. Da es aber garantiert keinen Haftbefehl für die Überweisungsgebühren
gab, handelte es sich somit um eine Freiheitsberaubung im Amt. Das ist
schlichtweg eine Straftat.
Frühstücken
durfte ich natürlich nicht mehr, da ich ja verhaftet war, und so warteten wir
also auf den Streifenwagen. Ich musste mich nun hinten in den Streifenwagen
setzen, und wurde zur JVA gefahren. Der Beamte der ebenfalls hinten saß meinte
noch: „Handschellen müssen wir ihn wohl keine anlegen“. Ich erklärte ihm, dass
er einem Zivilgefangenen überhaupt keine Handschellen anlegen darf. Er hat es
dann auch unterlassen.
In
der JVA musste ich alle meine Sachen abgeben und wurde in einen Glaskasten
gesetzt, bis ein Beamter von der Kammer kam. Der wollte mich zur Kammer
bringen. Da mir dies zu weit war fragte ich ihn ob das nötig sei, schließlich
wollte ich ja bezahlen. Der Beamte war verwundert und brachte mich wieder zum
Eingang. Den dortigen Beamten erklärte er, dass ich bezahlen will. Die fragten
mich ob ich das Geld im Porthomoneu hätte. Ich antwortete, dass das Geld in der
CD-Hülle sei. Die Bediensteten fragten, warum ich denn nicht bei der Polizei
bezahlt hätte. Ich antwortete, dass ich dies wollte, aber die Beamten mehr als
zweimal 10 € haben wollten. Daraufhin schauten sich die Beamten die Sache noch
mal an, aber sie kassierten wie erwartet nur jeweils 10 €.
Wie
bereits erwähnt hat das AG Herne in 2008 insgesamt 8 Knöllchen wegen
angeblichem Falschparken in der Kirchhoffstr. eingestellt. Bei den beiden
Haftbefehlen handelte es sich übrigens ebenfalls um zwei Knöllchen wegen
angeblichem Falschparken in der Kirchhoffstr. Allerdings waren dafür andere
Richter zuständig. Auf www.FrankAnne.de
sind Fotos veröffentlicht die zeigen, dass es kein Falschparken gibt.
Meine
30 € von dem Richter waren nun verbraucht. Es gab aber einen weiteren
Haftbefehl wegen angeblichem Falschparken in der Kirchhoffstr. Die Ladung zum
Haftantritt kam auch in der ersten Jahreshälfte. Da ich dieser nicht nachkam,
ging ich von einer weiteren Verhaftung aus. Dies ist auch der Grund, weshalb
ich bisher keinen Strafantrag gegen den Polizisten stellte. Ich ging evtl. von
einer Wiederholung des Vorfalls aus, und wollte diesen abwarten. „Meinem
Richter“ schilderte ich den Fall und zeigte ihm meine nun leere „Kriegskasse“.
Für den neuen Haftbefehl bekam ich wieder 10 €. Ich vermute, dass ich ihm die
10 € zurückgeben muss, da der letzte Haftbefehl anscheinend nicht mehr
vollstreckt wird. Die Gründe dafür sind mir nicht bekannt.
Daher
wird nun Strafantrag wegen Freiheitsberaubung im Amt gestellt. Wegen der
Freiheitsberaubung, der Nichtaushändigung des Haftbefehls und der
Nichteinsichtnahme gibt’s es auch wieder eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Knöllchen
wegen Unfall im Dezember 2007
Wie
bereits erwähnt, hätte es wegen des Unfalls am 24.12.2007 ein Knöllchen geben
können, weil ich keinen Führerschein hatte. Da ich aber bereits vor 10 Jahren für
meinen gestohlenen Führerschein einen neuen beantragt und bezahlt hatte, ich
diesen aber bis dahin nicht erhielt, wurde auf dieses Knöllchen verzichtet.
Dafür gab es ein Knöllchen von der Polizei, weil ich den Unfall herbeigeführt
hatte. Dagegen legte ich, wegen der bereits geschilderten Umstände, Widerspruch
ein. Eine Antwort von der Polizei bekam ich jedoch nie. Einige Monate danach
bekam ich einen Bußgeldbescheid, dieses Mal von der Stadt Gelsenkirchen.
Zwischen dem Schreiben der Polizei und der Stadt Gelsenkirchen waren mehr als 3
Monate vergangen und somit eigentlich die Verjährung eingetreten. Meisten
interessiert dies aber die Behörde nicht, da die nicht das Zustelldatum
berücksichtigen, sondern das Datum wann das Schreiben angeblich verfasst wurde.
So wird natürlich staatlichem Betrug Tür und Tor geöffnet. Wer kann einer
Behörde nachweisen, dass man ein Schreiben z.B. am 25. März geschrieben hat,
und somit verjährt gewesen wäre, und stattdessen das Datum vom 15. März
einsetzt, weil an diesem Tag noch keine Verjährung stattfand. Zwischen dem im
Schreiben benutzten Datum, und dem Zustelldatum waren mehr als 14 Tage vergangen.
Dies deutet für mich auf eine evtl. Urkundenfälschung hin. Lt. Rechtssprechung
scheint dies auch nicht mehr zulässig zu sein, und die Behörde kann sich in
diesem Fall nicht auf das Datum des Schreibens beziehen. Meinem erneutem
Widerspruch wurde ohne Begründung stattgeben. Es ist mir also nicht bekannt, ob
der geschilderte Sachverhalt bezüglich des Unfalls, die evtl. Verjährung, oder
ein anderer Grund die Ursache für die Einstellung war.
Personenkontrolle
am Amtsgericht
Zwischenzeitlich
war ich auch öfters bei verschiedenen Gerichten um Prozesse zu beobachten.
Dabei kam es beim AG Gelsenkirchen-Buer zu einem Zwischenfall. Bei einer
Kontrolle hat man meine Notebooktasche untersucht, und diese anschließend nicht
mehr richtig geschlossen. Dadurch fiel mein Notebook nach einigen Metern aus
der Tasche. Zufällig wurde ein Richter Zeuge wie der Computer aus der Tasche
fiel. Wegen des Schadens wandte ich mich an die Direktorin des AG. Dieser wurde
aufgenommen und an das LG weitergeleitet. Das LG hat die Übernahme der
Reparatur abgelehnt. Wieder einmal hat die Justiz gezeigt, mit welchem
zweierlei Maß geurteilt wird, wenn die Justiz selbst eine der Prozesspartei
ist.
Strafverfahren
wegen Beleidigung 16a Ds-83 Js
1351/07-53/08
Vom
Amtsgericht Gelsenkirchen kam dann auch noch die Anklageschrift wegen der
angeblichen Beleidigung. Diese Anklageschrift wurde mehreren justizerfahrenen
Personen gezeigt. Das Urteil ist eindeutig, die Anklage ist lachhaft. So
behauptet z.B. die Staatsanwaltschaft, ein DIN A3 großes Papier, das ein
Bushaltestellenschild zeigt, mit dem Bushaltestellennamen „Guantanamo“ sei
angeblich eine Beleidigung. Auch wenn es in Deutschland so viele
Beleidigungsverfahren gibt wie nirgends sonst in Europa, ist diese
Beleidigungsanklage schlichtweg als lächerlich und unverschämt zu bezeichnen. Übrigens
bezeichnete die BILD-Zeitung diesen Knast im Januar 2009 als „Folterknast“.
Wurde hier auch Strafantrag wegen Beleidigung gestellt?
Ich persönlich halte diese Aussage natürlich
nicht für eine Beleidigung, aber es kommt nicht darauf an, ob ich dies für eine
Beleidigung halte, sondern ob dies die Staatsanwaltschaft und/oder Gerichtes
für eine Beleidigung hält. Eine verblödete Staatsanwaltschaft, die die
Abbildung eines Haltestellenschildes mit dem Haltestellennamen „Guantanamo“ als
Beleidigung bezeichnet, wird die Bezeichnung „Folterknast“ in der BILD
sicherlich auch für eine Beleidigung halten, oder? Die Staatsanwaltschaft wird
sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich die böse BILD-Zeitung nun ebenfalls
wegen des Verdachts der Beleidigung anzeige und Strafantrag stelle. Ich hatte
nur ein Plakat mit „Guantanamo“ aber die böse BILD hatte die Bezeichnung
„Folterknast“ tausendfach an allen Verkaufsstellen aushängen. Mal sehen ob die
verblödete Staatsanwaltschaft sich mit der BILD-Zeitung anlegt, oder sich
einbildet, dies könne man nur mit mir machen.
Ich
habe in meinem Strafverfahren sofort Akteneinsicht genommen. In dieser Akte
fand ich dann ein Schreiben des Folterknasts Gelsenkirchen. Hier teilte die JVA
mit, dass 2007 zwei Fahrzeuge und ein Anhänger vor der JVA standen. Der Leiter
der JVA habe sich dann an das Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen gewandt, um den
Halter der Fahrzeuge zu ermitteln.
Zur
Erinnerung, die Polizei, die berechtigt wäre Halterdaten abzufragen, war dazu
bei dem abgeschleppten Auto nicht in der Lage die Halterdaten beim
Straßenverkehrsamt abzufragen. Bei der Polizei ergibt sich der Halter nicht aus
den Anmeldedaten, sondern aus der Adresse eines Werbebriefs, der zufällig im
Auto liegt. Ob das eigentlich auch bei dem Auto des Polizeipräsidenten klappt?
Der hat doch bestimmt ein schönes, großes, ziemlich neues Auto, vielleicht
standesgemäß einen Mercedes. Vielleicht sollte ich bei diesem Auto mal die
Scheibe einwerfen, einen Werbebrief mit meiner Adresse einwerfen, und warten
dass das Auto erst abgeschleppt wird, um es dann, gegen Erstattung der
Abschleppkosten, vom Abschleppunternehmer ausgehändigt bekomme. Billiger kann
man kaum zu einem guten Auto kommen.
Der
Leiter der JVA gehört weder zur Polizei noch zur Staatsanwaltschaft. Daher ist
er auch nicht berechtigt irgendwelche Fahrzeug und/oder Halterdaten beim
Straßenverkehrsamt abzufragen, das Straßenverkehrsamt ist ebenfalls nicht
berechtigt solche Daten an die JVA weiterzugeben. Dennoch steht in dem
Schreiben der JVA, dass man meine Daten vom Straßenverkehrsamt erhalten hat.
Und dies obwohl weder die Fahrzeuge noch der Anhänger je auf mich zugelassen
war.
Da
die Vorwürfe der Beleidigung schlichtweg lächerlich sind, wurde gegen die
Zulassung der Klage Rechtsmittel eingelegt. Bisher habe ich auch diesbezüglich
keinerlei Antwort erhalten. Hiermit wird diesbezüglich eine Sachstandsanfrage
gestellt.
Im
Übrigen soll für dieses Verfahren die Richterin zuständig sein, die in der
Vergangenheit in einem Verfahren gegen mich gleich zweimal versucht hatte,
durch Rechtsbeugung eine Verurteilung durchzusetzen. Zusätzlich sorgte sie
dafür, dass ich zwischenzeitlich ohne Verteidiger war. Das Verfahren dauerte in
der 1. Instanz über 6,5 Jahre, und beschäftigte mindestens 7 Richter.
1.Rechtsbeugungsversuch
Richterin Nr. 1 habe ich wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Über diesen wurde zwar nicht entschieden, da die Direktorin des Amtsgerichts
Gelsenkirchen mir mitteilte, dass diese Richterin plötzlich nicht mehr für
meine Sache zuständig sei.
Richter Nr. 2 erließ einen Strafbefehl, da ich krankheitsbedingt an der
Verhandlung nicht teilnehmen konnte. Der Verhandlungstermin, der Erlass des
Strafbefehls und das Datum des Strafbefehls war der 15.12.xx Am 17.12.2008
hatte ich dann ein ärztliches Attest eingereicht, und gegen den Strafbefehl
erstmalig Widerspruch eingelegt. Nach Zustellung des Strafbefehls wurde erneut
Widerspruch eingelegt. Dieser wurde von mir persönlich beim zuständigen
Amtsgericht Gelsenkirchen abgegeben und eine Empfangsbestätigung gefordert. Mit
der Begründung, diese würde mir gesetzlich nicht zustehen, wurde mir diese
verweigert. Wieder einmal wurde das Justizministerium beansprucht. Von diesem
wurde mitgeteilt, dass es sehr wohl einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Empfangsbestätigung gibt.
Rechtswidrig wurden meine Widersprüche von Richterin Nr. 3 abgelehnt. Es
wurde behauptet, dass der Strafbefehl datiert vom 15.12.xx angeblich nicht vom
15.12.xx gewesen sein sollte, und daher mein Widerspruch, datiert vom 17.12.xx
angeblich „zu früh“ gestellt worden sei. Auf den Widerspruch von Januar wurde
erst gar nicht eingegangen. Wenn also eine Richterin behauptet, ein
Strafbefehl, datiert vom 15.12.xx existiert nicht nur der Verdacht der
Rechtsbeugung, sondern die Richterin unterstellt ihrem eigenen Gericht sogar
Urkundenfälschung.
Die
Beschwerdekammer des Landgerichts Essen, mit Richterin Nr. 4, Richter Nr. 5 und
Nr. 6, gaben meiner Beschwerde statt. Auch Richterin Nr.3 verschwand nun vom
Amtsgericht, und Richterin Nr. 7 übernahm. Nach einigen Monaten kam Richterin
Nr. 3 wieder zurück zum Amtsgericht, und war bedauerlicherweise erneut für die
Sache zuständig.
In
der Vergangenheit gab es bereits zwei Verfahren wegen angeblich „falscher
Verdächtigung“. Beide Verfahren wurden gewonnen (siehe auch youtube Videos,
Link auf www.FrankAnne.de). Zu dem
laufenden Verfahren kamen erneut zwei weitere Willküranklagen wegen angeblicher
„falscher Verdächtigung“ dazu.
Als nach 6,5 Jahren die Verhandlung stattfand,
fand diese statt, obwohl ich verhandlungsunfähig war. Am Tag vor dem ersten
Verhandlungstag hatte ich einen Bandscheibenvorfall. Ich war damals gerade mal
wieder 35/90 Tage in Haft. 90 Tage waren vorgesehen, von denen ich aber nur ca.
35 Tage inhaftiert wurde. (Auf die Schilderung, weshalb ich zu einer Geldstrafe
von 90 Tagen verurteilt wurde, verzichte ich. Ich könnte sonst anfangen zu
kotzen, und sie könnten animiert werden, mir unaufgefordert Geldspenden für
eine Kalaschnikow zu übersenden. Leider findet sich dies bisher auch nicht auf
FrankAnne.de)
Foltervorwurf
Da
ich weder Geldstrafen (natürlich auch nicht rechtswidrige) bezahle, oder Haftantritte
befolge (dies verbietet mir Artikel 20 Abs. 4 des GG), wurde ich in Herne
verhaftet. Die Nacht verbrachte ich auf der Polizeiwache Herne. Obwohl im
Haftbefehl die JVA Castrop-Rauxel angegeben war, wurde ich von einem
Polizeibeamten aus Gelsenkirchen abgeholt und in den verkehrten Knast nach
Gelsenkirchen gebracht. Über den Polizeibeamten gibt es einen Bericht in diesem
Schreiben.
In
Gelsenkirchen teilte ich dem Anstaltsarzt mit, dass ich Asthmaspray benötigte.
Dieser teilte mir mit, dass ich nach Castrop komme, und man mir dies dort
beschaffen würde. Am nächsten Tag fuhr man mich von Gelsenkirchen über Herne
nach Castrop-Rauxel. Dort fragte man mich nach dem Asthmaspray. Als ich
mitteilte, dies solle man mir hier besorgen, wurde ich wegen des fehlenden
Asthmasprays sofort wieder nach Gelsenkirchen zurückgefahren. Ich betrachte
bereits dies als Folter.
Eine Woche später fuhr man mich wieder nach Castrop. Da der Anstaltsarzt
nicht da war, wurde ich von einem anderen Arzt untersucht. Da es in Castrop
keinen Aufzug gibt, stellte der Arzt fest, dass ich im Erdgeschoss
untergebracht werden muss. Die JVA hielt sich nicht daran. Ich betrachte dies
als Folter.
Über Tage musste ich ständig Treppen steigen,
um auf meine Zelle zu kommen, bis ich dadurch einen Bandscheibenvorfall erlitt.
Dadurch konnte ich nicht aufstehen. 1,5 Stunden lag ich als hilflose Person auf
der Zelle. Ich schlug mit einer Cola-Flasche abwechselnd an die Fensterscheibe
und die Wand zur Nachbarzelle und rief um Hilfe. Um 8:30 Uhr fand mich ein
Gefangener, der bei mir Kaffee trinken wollte. Dieser informierte die Beamten.
Morgens muss man auf die Toilette, dies war mir nicht möglich. Ich informierte
den Beamten, er solle mir vom medizinischen Dienst eine Pinkelflasche besorgen.
Das tat er nicht. Danach informierte ich den Abteilungsleiter. der kümmerte
sich zwar darum, kam aber mit der Nachricht zurück, dass es im Knast keine
Pinkelflasche gäbe.
Ein
Knast für ca. 600/650 Männer, und der medizinische Dienst hat noch nicht einmal
eine Pinkelflasche. Damit das klar ist, ich berichte nicht über Afrika, sonder
über die BRD. Herne ist in Deutschland, Gelsenkirchen ist in Deutschland, und
Castrop-Rauxel ist auch in Deutschland, der Bananen-Republik-Deutschland. Ich
musste in meiner Not in eine Kaffeedose meines Nachbarn pinkeln.
Der
Anstaltsarzt diagnostizierte einen Oberschenkelhalsbruch, und veranlasste
meinen Transport ins Krankenhaus. Er attestierte meine Verhandlungsunfähigkeit
für den nächsten Tag. Über den Transport ins Krankenhaus war ich froh, da jeder
wusste, dass ich keinen Oberschenkelhalsbruch hatte (haben konnte). Ich hatte
einen Bandscheibenvorfall. Ich lag bereits im Bett für die stationäre
Schmertherapie, als mir der Arzt mitteilte, mein Bandscheibenvorfall dürfe im
Krankenhaus nicht behandelt werden, weil ich Knacki war. Dieser müsse in der
JVA behandelt werden.
Zwischenzeitlich ging der Anstaltsarzt hin, und bestätigte nun meine
Verhandlungsfähigkeit. Erstaunlich, als er mich sah, war ich
Verhandlungsunfähig, und nun war ich ohne erneute Untersuchung, plötzlich
wieder Verhandlungsunfähig, und dies obwohl ich doch eigentlich stationär bei
einer Schmerztherapie wäre. Ich betracht dies als kriminell und die nächste
Folter.
Obwohl ich ja im offenen Vollzug war, und mir für die Verhandlung Urlaub
gewährt war, und ich zudem tatsächlich Verhandlungsunfähig war, fuhr man mich
am nächsten Tag zum Amtsgericht. Ich wurde mit meinem unbehandelten
Bandscheibenvorfall mehrere Stunden in eine Zelle im Amtsgericht gesperrt. Dort
verbrachte ich die ganze Zeit auf einer harten Steinpritsche. Dies wäre,
besonders bei meinem Gesundheitszustand, schon ohne den akuten
Bandscheibenvorfall, Körperverletzung. Mit dem akuten Bandscheibenvorfall kann
es nur als Folter bezeichnet werden. Zudem handelte es sich dabei um
Freiheitsberaubung. Durch den gewährten Urlaub war es gar nicht statthaft mich
dort einzusperren.
Weiterhin
handelte es sich um Nötigung, da vor und während der Verhandlung, auch in den
Pausen, es mir verweigert wurde, mich mit meinen Begleitern, besonders den
Mitgliedern der Betrugsopferhilfe, zu unterhalten und beraten. Dazu passt
natürlich auch, dass die Richterin meinem Anwalt aus Bonn schriftlich
mitgeteilt hatte, er sei gar nicht mein Anwalt, und ich hätte angeblich einen
Anwalt aus Essen. Daraufhin teilte der Anwalt mit, er habe das Mandat
niedergelegt. Da es den Anwalt aus Essen aber gar nicht gab, war ich ohne die
mir gesetzlich zustehende anwaltliche Vertretung.
.
Aber der zweite Rechtsbeugungsversuch erfolgte zwei Wochen später. Die
beiden Verfahren wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ wurden gleich am 1.
Verhandlungstag gewonnen. Dennoch kam man mit zwei Verhandlungstagen nicht aus.
Am dritten Verhandlungstag fehlte ich krankheitsbedingt. Die Richterin log nun
in ihrer Urteilsbegründung. Sie behauptete, sie sei gesetzlich verpflichtet,
meinen Widerspruch zu verwerfen, weil ich dem dritten Verhandlungstag fern
blieb. Richtig ist, dass dies gesetzlich vorgesehen wäre, wenn ich zum ersten Verhandlungstag
nicht erschienen wäre. Erscheint man zum Fortsetzungstermin nicht, ist gesetzlich
vorgesehen, evtl. ohne den Beschuldigten weiterzuverhandeln. Den Widerspruch zu
verwerfen ist ungesetzlich.
Das
Verfahren, dass die Richterin zuvor selbst als Bagatellsache bezeichnete hatte,
musste wieder aufgenommen werden, und nach 6,5 Jahren habe ich auch dieses
Verfahren gewonnen. 6,5 Jahre für eine Bagatellsache, mit sieben Richtern, zwei
Rechtsbeugungsversuche, incl. Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung
und Folter.
Und
diese Richterin soll nun wieder so ein Willkürverfahren leiten.
Verkehrsgesellschaft
Wegen
meiner Gehbehinderung besitze ich eine „Parkerleichterung“. Mit dieser
Ausnahmegenehmigung darf ich z.B. kostenlos auf gebührenpflichtigen Parkplätzen
parken. In Gelsenkirchen gibt es eine Verkehrsgesellschaft Gelsenkirchen GmbH,
die für die Parkscheinautomaten zuständig ist. An dieser Gesellschaft beteiligt
ist die Stadt Gelsenkirchen und die BOGESTRA, also die Bochum- Gelsenkirchener
Straßenbahn Gesellschaft. Die Verkehrsgesellschaft ist nicht nur für die Parkscheinautomaten
an der Straße zuständig, sondern auch für einige Parkplätze und Automaten, die
mittels Schranken betrieben werden. Von den mit Schranken betriebenen Parkplätzen
nutzte ich den Parkplatz vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer und vor dem
Arbeitsamt Gelsenkirchen. Am Parkplatz des Amtsgerichts gab es vor einigen
Jahren bereits mehrfach Probleme, als ich noch keine Ausnahmegenehmigung hatte.
So wurde mir einmal die Tagesgebühr berechnet, obwohl nur eine Stunde berechnet
werden durfte. Ich bemerkte dies nicht. Am nächsten Tag wiederholte sich dies.
Ich bemerkte es jedoch erst nach der Ausfahrt. Auch am folgenden Tag sollte ich
die Tagesgebühr bezahlen, obwohl ich nur eine Stunde geparkt hatte. Ich nahm
über die Sprechanlage Kontakt auf, und musste daher nur die tatsächliche Gebühr
bezahlen. Es wurde ein Fehler in der Programmierung festgestellt. Natürlich war
nicht nur ich davon betroffen, aber anscheinend war ich der erste und/oder
einzige der sich beschwerte. Trotz Beschwerde bekam ich die überhöhten Gebühren
für die anderen beiden Tage nicht zurück.
Ab
18 Uhr ist das Parken dort übrigens kostenlos gewesen (vielleicht auch noch
heute). Wegen einer Veranstaltung zum Thema „Justiz des 3. Reichs“ wartete ich
extra bis 18:02 Uhr vor dem Parkplatz. Die beiden Kirchturmuhren in der Nähe
hatten durch ihr Geläut bereits 18 Uhr angezeigt. Erst danach fuhr ich auf den
Parkplatz. Allerdings sollte ich, und andere waren davon ebenfalls betroffen,
hinterher trotzdem bezahlen, da die Uhrzeit in dem Automaten ca. 5 Minuten
nachging. Statt ca. 18:02 zeigte das Parkticket 17:58 Uhr an. Während die
anderen Betroffenen brav zahlten, ließ ich mich nicht nötigen und zahlte natürlich
nicht. Einmal sollte ich den Tagessatz bezahlen. Dies war sogar berechtigt.
Also zahlte ich, doch die Schranke ging trotzdem nicht auf. Dafür erschien am
Automat ein Text, der mich aufforderte nachzuzahlen. Für eine Nachzahlung gab
es überhaupt keinen Grund. Ich hatte doch schon die Gebühr für einen ganzen Tag
bezahlt. Also bestätigte ich die Sprechanlage. Es dauerte schon ca. 15 Minuten
bis sich auf der Gegenseite mal jemand meldete. Zwischenzeitlich hatte ich
schon „prominente“ Zuschauer des Amtsgerichts. Als ich endlich einen Kontakt
hergestellt hatte, wurde ich von einem Amtsrichter beobachtet. Ich erklärte
meiner Gesprächspartnerin den Sachverhalt. Diese meinte, ich müsse halt
nachzahlen, wenn das da steht. Ich erklärt ihr nochmals, dass es nichts nachzuzahlen
gibt. Ich hatte etwas mehr als 2 Stunden geparkt, und dafür die Tagesgebühr
bezahlt. Mehr geht nicht. Die Dame wollte aber die Schranke trotzdem nicht
öffnen. Ich erklärte ihr, dass ich mich genötigt sehe die verweigerte
Durchfahrt zu erzwingen. Das interessierte die Dame nicht, und so setze ich
meinen „Panzer“ in Bewegung. Einige Tage später bekam ich Post von der Polizei
und wurde eingeladen zu dem „Unfall“ mich zu äußern. Weiter wurde mir
mitgeteilt, dass man einen „Kronzeugen“ hätte. Damit war der Richter des
Amtsgerichts gemeint, der den Vorfall zeitweise beobachtet hatte. Gegen mich
gab es offenbar eine Anzeige wegen angeblicher Sachbeschädigung, die ich mit
einer Anzeige wegen Nötigung konterte. Der „Kronzeuge“ der Staatsanwaltschaft
musste natürlich meine Version bestätigen, und da die Staatsanwaltschaft gegen
die Stadt bzw. die Mitarbeiter nicht gerne vorgeht, habe ich von beiden
Anzeigen nie mehr was gehört.
Seitdem
ich die Parkerleichterung besitze parkte ich regelmäßig ein bis zweimal die
Woche auf den beiden Parkplätzen. Wenn ich den Parkplatz wieder verlassen wolle
meldete ich mich über die Sprechanlage. Dort teilte ich die Nummer meiner
Ausnahmegenehmigung mit. Daraufhin wurde dann die Schranke geöffnet. An einem
Freitag klappte dies aber nicht. An der Sprechanlage meldete sich niemand. Daher
ging ich zu der Direktorin des Amtsgerichts. Diese ist zwar für den Parkplatz
nicht verantwortlich, aber ihr ist auch bekannt, dass ich die Schranke bereits
einmal „verbogen“ hatte. Sie rief den Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft
an, und schilderte den Sachverhalt. Der Geschäftsführer teilte der Direktorin
mit, dass ich auf diesem Parkplatz nicht kostenlos parken dürfte, da es sich um
keinen öffentlichen Parkplatz handeln würde. Nun telefonierte ich mit ihm. Ich
teilte ihm mit, dass ich dort bisher immer kostenlos geparkt hätte, und man mir
die Schranke geöffnet habe, wenn ich mich über die Sprechanlage gemeldet hatte.
Aber heute würde sich an der Sprechanlage niemand melden. „Ja“, meinte er, „ich
habe meine Mitarbeiterin angewiesen, wenn jemand mit so einem Ausweis sich
meldet, dann sollen die die Schranke öffnen“. Was ist das denn für eine
gequirlte Scheiße? Seinen Mitarbeiter teilt er mit, dass Personen mit so einem
Ausweis die Schranke zu öffnen sei, damit die kostenlos ausfahren können, und
der Direktorin des Amtsgericht teilt er mit, dass dieser Personenkreis nicht
kostenlos parken darf, da es sich angeblich um keinen öffentlichen Parkplatz
handeln würde.
Er teilte mir nun eine Telefon-Nr. mit, die
ich anrufen sollte, wenn ich wieder an der Schranke bin. Das habe ich dann
gemacht, und die Schranke wurde mir wieder geöffnet. Ganz tolle Ersparnis. Ich
hatte nun 50 Cent Parkgebühren gespart und dafür 39 Cent für das Telefonat
ausgegeben.
Danach
klappte das Parken einige Wochen problemlos. Irgendwann, am Parkplatz vor dem
Arbeitsamt, wurde ich nicht nach der Ausweis-Nr. sondern nach meinem Namen
gefragt. Mir kam das gleich verdächtigt vor. Nach der Namensnennung wurde mir
mitgeteilt, dass der Geschäftsführer angeordnet hätte, mich nicht mehr
kostenlos parken zu lassen, da ich von meiner Ausnahmegenehmigung zu häufig
gebrauch machen würde.
Nun
sollte man mal die rechtliche Situation und die politische Dimension
betrachten, wobei ich der Meinung bin, die juristische Prüfung fällt zu meinen
Gunsten aus, aber die politische finde ich wichtiger. Eigentlich sollte dies
durch das Rathaus und die Parteien geregelt werden, da dieser Umgang mit
Behinderten so nicht geduldet werden kann.
Aber erstmal das Juristische.
Die
beiden Parkplätze gehören der Stadt Gelsenkirchen. Die Behauptung, es seien
Privatparkplätze also nicht unrichtig. Aber es ist doch sicher ein Unterschied
ob ein Parkplatz der Stadt Gelsenkirchen, oder Herrn Müller gehört. Die Stadt
Gelsenkirchen ist doch keine Privatperson sondern eine öffentliche Institution.
Die Stadt Gelsenkirchen sind doch die Bürger von Gelsenkirchen.
Ich frage mich auch, was soll der Unterschied
sein zwischen Parkplätzen am Straßenrand und diesen Parkplätzen.
Und
dann die Frage für wenn sind diese Parkplätze? Die Parkplätze sind für die
Öffentlichkeit und nicht nur für einen bestimmten Personenkreis, z.B.
Mitarbeiter. Man kann also nicht nur mit einer bestimmten Karte dort parken,
sondern jedermann kann zu jeder Zeit dort parken.
Diese Parkplätze besitzen zwar an der Ein- und
Ausfahrt Schranken, da sich die Schranke für die Einfahrt jederzeit auf
Knopfdruck öffnen lässt handelt es sich also um einen öffentlich zugänglichen
Platz. Auf diesem gelten die allgemeinen Straßenverkehrsregeln, und somit auch
die Ausnahmegenehmigung. Weiterhin befinden sich, zumindest auf dem Parkplatz
vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, ausgewiesene und ausgeschilderte
Behindertenparkplätze. Diese sind zwar nicht korrekt ausgeschildert, aber
immerhin ist das Vorhandensein ein weiterer Beweiß dass Behinderte dort
kostenlos Parken dürfen, denn genau dies macht einen Behindertenparkplatz aus.
Ein
Richter dem ich dies vortrug, meinte es spräche einiges für meine Ansicht.
Auch
die Aussage, ich würde zu häufig geparkt genutzt haben, ist juristisch nicht
haltbar, und politisch skandalös. Weder in der Parkerleichterung noch im
Behindertenrecht findet sich eine Einschränkung bezüglich der Häufigkeit des
Parkens.
Und
die Mitteilung, dass ich nicht mehr kostenlos dort parken darf, während es
andere ja weiterhin dürfen ist juristisch überhaupt nicht zulässig. Hier könnte
evtl. sogar Nötigung unterstellt werden.
Aber
da ich eh kein Freund von den Schwarzkitteln bin, halte ich auch nichts von
einer juristischen Lösung. Ich denke dies sollten der Stadtrat und die
Politiker regeln. Daher die nichtjuristische Sicht.
Das
Geld aus den beiden genannten Parkplätzen landet irgendwann in der Stadtkasse.
Das Geld aus den Parkplätzen am Straßenrand landet ebenfalls bei der Stadt. Es
ist daher völlig egal, ob die Stadt das Geld für das kostenlose Parken auf den
Parkplätzen nicht erhält, oder das Geld für das kostenlose Parken am
Straßenrand nicht erhält. Unbestritten ist, dass das kostenlose Parken am
gebührenpflichtigen Parkplatz am Straßenrand, wegen meiner Parkerleichterung,
rechtens ist.
Nicht
egal ist das allerdings für mich. Ich habe die Parkerleichterung erhalten, weil
ich so schlecht laufen kann. Weshalb es mir zugemutet werden sollte, dass ich
30 oder mehr Meter extra laufen sollte, damit ich von dem kostenlosem Parkrecht
gebrauch machen kann, ist nicht nachvollziehbar.
Kennen Sie das Deutsche „A“ und „O“?
Es gab mal einen „A“dolf aus „O“esterreich.
Heute gibt es eine „A“ngela aus „O“ssiland.
Wenn
man mir heute mitteilt, ich würde von dem Parkrecht zu oft gebrauch machen,
wenn ich zweimal die Woche die Parkplätze nutze, dann kann man sich fragen in
welcher Zeit wir leben. Dürfen Behinderte nur noch einmal die Woche ihre
Wohnung verlassen? Ich dachte diese dunkle Zeit sei vorbei!
Und
was sagen die Parteien und Politiker dazu, dass das kostenlose Parken
ausschließlich mir verweigert werden soll?
Moral
und Politik passen sicher nicht immer zusammen. Und die Moral von der
Geschicht, ich verstehe nicht, dass die Verkehrsgesellschaft und somit letztendlich
die Stadt Gelsenkirchen, ausgerechnet Behinderte abzocken muss.
ebay-Betrug
In
2007 gab es den Versuch von zwei Betrügern mich bei ebay abzuzocken. Die beiden
Lumpen ließ ich nach Gelsenkirchen kommen, damit denen wenigstens einige Kosten
entstehen, und ich durch die Polizei an die tatsächliche Identität der Täter
komme. Die Gelsenkirchener Polizei hat mir anscheinend drei besonders „clevere“
Beamte geschickt. Herr Nichtssehen, Herr Nichtshören und Frau Nichtswissen. Die
beiden Täter kamen mit einem Fahrzeug mit Bergheimer Kennzeichen (BM). Als ich
Ihnen mitteilte, dass ich die Polizei über den Betrug informiert hätte,
versuchte ich ein zufällig vorbeifahrendes Einsatzfahrzeug zu stoppen. Die
Beamtin fuhr jedoch vorbei. Daraufhin sprangen die Täter in ihren BMW und
flüchteten. Allerdings fuhren sie in eine verzweigte, nicht sofort erkennbare Sackgasse.
Nachdem
die drei Beamten ankamen, interessierte die der Betrugsfall eigentlich gar
nicht. Auch nicht, dass die mit dem BMW in die Sackgasse geflüchtet waren.
Nachdem die Grünen sich wieder verflüchteten fuhr ich in die Sackgasse. Dort
fand ich sofort den BMW und einen der Täter. Das Fahrzeug hatte aber kein
Bergheimer-Kennzeichen mehr, sondern ein Kurzkennzeichen. Dieses
Kurzkennzeichen hatten die Täter zuvor für eine Probefahrt mit meinem Fahrzeug
verwendet. Als mich der Täter sah, versuchte er wieder zu flüchten. Ich
versperrte die Ausfahrt aus der Sackgasse, daher flüchtete er weiter in die
Sackgasse. Ich rief erneut die Polizei und verfolgte das Fahrzeug. Am Ende der
Sackgasse versperrte ich ihm mit meinem Auto die Flucht. Obwohl die Polizei
doch gerade erst bei mir war, und die Leitstelle mir mitteilte, die seinen in 2
Minuten wieder da, dauerte es volle 15 Minuten. Wieder interessierte die die
Straftat mit dem Nummernschild nicht. Selbst als sie das Bergheimer-Kennzeichen
im Kofferraum fanden, meinte der Beamte, es sei statthaft mal mit dem einem,
mal mit dem anderen zu fahren. Aber sie fanden doch noch eine Straftat. Eine
von mir natürlich. Ich sollte nun eine
Freiheitsberaubung an dem armen, ausländischen Betrüger begangen haben. So
richtig schienen die das aber selbst nicht zu glauben, denn sonst hätten die ja
mal die Straftat melden müssen. Einer der mich unterstützenden Richter, der
Vorsitzende Richter des Landgericht (a.D.) bestätigte mir dann auch, dass ich
keinesfalls eine Freiheitsberaubung oder Nötigung begangen hatte. Ich hätte
nach dem „Jedermann-Paragraphen“ den Täter sogar vorläufig verhaften dürfen. Da
die Polizei die Straftaten der Albaner nicht erkannte, und mir das
Straßenverkehrsamt, die Versicherung und der befragte Schilderdienst
bestätigten. dass man weder an einem Fahrzeug verschiedene Kennzeichen, noch
ein Kennzeichen an verschiedene Fahrzeuge verwenden darf, zeigte ich die
Straftaten bei der Staatsanwaltschaft an, auch der Polizeipräsident wurde über
die „Spitzenleistung“ seiner Beamten informiert. Die Dienstaufsicht meldete
sich auch telefonisch bei mir. 2008 kam dann Post von der Staatsanwaltschaft.
Das Strafverfahren wegen Betrug wurde eingestellt, ein Verfahren wegen
Kennzeichenmissbrauch aber eingeleitet. Inzwischen sind aber etliche Monate
ohne neue Nachrichten vergangen. Daher wird eine Sachstandsmitteilung
angefordert.
Veranstaltung
„Justiz im 3. Reich“
Am
Landgericht Essen, und später am Amtsgericht Witten gab es mal wieder
Veranstaltungen zum Thema „Justiz des 3. Reichs“. Veranstaltet wurden die von
der Justizakademie Recklinghausen. Bereits am Landgericht in Essen nahmen an
verschiedenen Tagen mehrere Mitglieder der Betrugsopferhilfe teil. Bereits in
Essen machten wir klar, dass die heutige Justiz sich von der 3. Reichs Justiz
kaum unterscheidet. Doch im April konnten wir in Witten der Justizmafia einen
unerwarteten Tiefschlag versetzen. Unter den wenigen Zuhörern befanden sich
allein zehn Justizkritikern. Zwei mir nicht bekannte aus Witten, Herr M. aus
Bochum, der Rainer H., der Solarkritiker aus Recklinghausen sowie sechs
Mitglieder der Betrugsopferhilfe. Nach dem Vortrag stellten wir klar, dass
unsere Erfahrungen mit der heutigen Justiz nicht besser sind, als die in den
Vorträgen genannten Beispiele der 3.Reichs Justiz. Nach wenigen Minuten rannte
der Präsident des Landgerichts Bochum aus dem Saal, weil er sich den kritischen
Fragen und Anmerkungen nicht stellen wollte. Aber das Beste war natürlich, dass
dies auf Video aufgenommen wurde. Ebenso mein Gespräch mit dem Direktor des
Amtsgerichts. Denn dieser Richter war zuvor am Amtsgericht Gelsenkirchen und
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer tätig. Er hatte mich mal wegen angeblicher
Falscher Verdächtigung verurteilt. Das Landgericht Essen hatte sein Urteil, als
rechtsfehlerhaft wieder aufgehoben. Beide Videos und weitere wurden bei youtube
eingestellt. Auf www.FrankAnne.de
befinden sich die Links.
Hehlerei
Anhänger
2007 hatte ich zwei Fahrzeuge und einen Anhänger vor der JVA abgestellt.
Der Anhänger wurde 2008 in meiner Straße abgeschleppt, da er nicht zugelassen
war. Normalerweise bekommt man einen Aufkleber mit der Aufforderung diesen
innerhalb eines Monats zu entfernen oder wieder zuzulassen. Der Anhänger wurde
jedoch bereits nach 24 Stunden abgeschleppt. Die Abschleppmaßnahme wurde im
Auftrag der Stadt durchgeführt. Natürlich ändert sich nicht das
Eigentumsverhältnis durch die Abschleppmaßnahme. Normalerweise wird man vor der
Stadt angeschrieben und über die Abschleppmaßnahme informiert. Normalerweise wird man aufgefordert das
Objekt abzuholen. Normalerweise wollen die auch die Kosten für die
Abschleppkosten wiederhaben. Normalerweise, aber natürlich mal wieder nicht in
diesem Fall. Es gab nicht ein einziges Schreiben.
Dafür gab es einen Anruf auf meinem Handy von einem Herrn Ritter. Von
diesem erfuhr ich zufällig, dass man meinen Anhänger abgeschleppt hätte, und er
diesen gesehen hätte. Da er diesen fast neuen Anhänger zu Schade zum
verschrotten fand, wollte er von mir die Papiere. Wieso sollte ich dieser
Person meine Papiere geben? Ich erklärte ihm, dass ich bisher keine Kenntnisse
über die Abschleppmaßnahme hätte, und dass ich ihm die Papiere auch weder geben
könnte noch wollte, da der Anhänger nicht zugelassen war, weil ich zwar den
alten Fahrzeugschein habe, nicht aber den Brief finde.
Einige Tage später bekam ich Post von einem
Herrn Ritter aus Marl. Er bezog sich auf das Telefonat, und teilte mir erneut
mit, ich solle ihm meine Papiere aushändigen. Das tat ich natürlich nicht.
Woher er wusste, dass der Anhänger mir gehört, und woher er meine Handy-Nummer
und Adresse hatte, ist mir nicht bekannt. Sicherlich hat er diese illegal
erhalten.
Einige Wochen später bekam ich wieder einen Anruf von diesem Herrn
Ritter, in dem er mir mitteilte, er habe meinen Anhänger von der Stadt
Gelsenkirchen gekauft. Erneut wollte er von mir die Papiere. Soll ich mich
jetzt an der Legalisierung eines Verbrechens beteiligen? Ich glaube, es ist
jetzt klar, weshalb man mir den Anhänger schon nach 24 Stunden abgeschleppt
hat, die Abschleppmaßnahme und den Standort des Hängers niemals mitgeteilt hat,
und auch keine Abschleppkosten sowie Gebühren in Rechnung gestellt hat. Ich
betrachte dies als Diebstahl und Hehlerei. Ich habe im Oktober 2008 beim
Straßenverkehrsamt in Trier angerufen, dort war der Hänger zuletzt angemeldet.
Von dort wurde mir mitgeteilt, dass der Anhänger nicht wieder zugelassen wurde,
und auch keine neuen Papiere beantragt wurden.
Es
wird Strafantrag gestellt.
Flugblattaktion
vor Amtsgericht
Ich bin ja für meine unangenehmen Aktionen
bekannt, schrieb der stellvertretende Direktor des Amtsgericht. Nachdem nun die
unverschämte Beleidigungsanklage kam, wurde es mal wieder Zeit für meine
unangenehmen Aktionen. Hilfreich war dabei der Leserbrief des Richter Fahsel in
der Süddeutschen Zeitung. Dieser Leserbrief bestätigt, dass ich meiner Zeit oft
voraus bin. Dieser Richter bestätigt (mal wieder), was ich bereits seit Jahren
über die Justizmafia berichte.
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Süddeutsche Zeitung - Leserbrief
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2008.05.09
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Konsequente
Manipulation
Eingeholt vom alten
Schrecken
SZ vom 2. April
… Ich war von 1973
bis 2004 Richter am LG Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche
wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugung erlebt,
gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe
unzählige Richter/innen, Staatsanwält(e)/innen erleben müssen, die man
schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie
per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der
Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in
Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.
In der Justiz gegen
solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich
vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen
Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich tiefer Ekel vor
„meinesgleichen“.
Frank Fahsel – Fellbach
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Dieser Leserbrief musste natürlich im Umfeld
des Amtsgerichts unbedingt verteilt werden. Diese Aufgabe habe ich gerne
übernommen.
Datenschutzbeauftragte
Nachdem
ich das Schreiben der JVA in meiner Strafakte fand, wo von der JVA mitgeteilt
wurde, dass man meine Halterdaten vom Strassenverkehrsamt abgefragt hätte, und
nachdem auch Herr Ritter meine Handy-Nr. und meine Adressdaten erfuhr, wurde
ich bei der Datenschutzbeauftragten der Stadt Gelsenkirchen vorstellig. Diese
Frau hatte einen Doppelnamen. Meine Erfahrungen mit Frauen mit Doppelnamen sind
überdurchschnittlich schlecht. Diese schlechten Erfahrungen haben sich diesmal
nicht bestätigt. Obwohl es ja um die rechtswidrige Weitergabe meine Daten ging,
erwähnte ich auch mein Führerscheinproblem mit dem Straßenverkehrsamt. Dies
führte gerade zu einer Sensation. Im August teilte mir die damalige
Datenschutzbeauftragte schriftlich mit, dass ich nun meinen bereits vor zehn
Jahren bezahlten Führerschein endlich bekommen würde. Ich brauchte nur noch mal
Fotos vorbeizubringen. Dies machte ich auch, bevor sich das wieder einer anders
überlegt. Inzwischen habe ich, nach mehr als zehn Jahren, völlig unerwartet,
doch noch meinen Führerschein erhalten.
Merkwürdig,
2007 hatte ich mich in dieser Angelegenheit bereits schriftlich an den
Oberbürgermeister gewandt. Damals bekam ich meinen Führerschein nicht, noch
nicht einmal eine Antwort.
Die
unerlaubte Datenweitergabe war nicht erfolgreich aufzuklären. Angeblich konnte
man meine Daten nicht weitergeben haben, da keins der Fahrzeuge je auf mich
zugelassen war. Es ist absolut korrekt, dass tatsächlich keins der/meiner
Fahrzeuge je auf mich zugelassen war, aber dennoch muss dem Straßenverkehrsamt
bekannt gewesen sein, dass es sich um meine Fahrzeuge bzw. Anhänger gehandelt hatte.
Dies bestätigt das Schreiben der JVA, und sonst hätte mich ein Herr Ritter
weder anrufen noch anschreiben können. Ich vermute jedoch, dass eine Prüfung
nur in der JVA Angelegenheit erfolgte, nicht jedoch in der Sache Ritter.
Strafantrag
Unterschlagung
Strafantrag
wegen Unterschlagung wurde auch gegen einen Weseler-Bürger gestellt. Dazu
sollte ich im August 2008 von der Polizei als Zeuge vernommen. Im August war
ich aber vier Wochen zur Kur. Daher konnte ich an der Vernehmung nicht
teilnehmen.
Kur
Obwohl
ich die Kur in einem der ganz wenigen Spezialkliniken für Polio-Patienten
verbrachte, muss die Kur als erfolglos bezeichnet werden. Hauptsächlich weil
sie mit vier Wochen einfach zu kurz war. Es ist medizinisch bekannt, dass
Patienten mit Muskelerkrankungen (also auch Polio) mindestens eine sechs Wochen
Kur benötigen, da die ersten drei Wochen dafür benötigt werden den Körper auf
die Kur einzustellen. Somit hatte ich rechnerisch nur eine viel zu kurze, ein
Wochen Kur. Dass dies daher als erfolglos bezeichnet werden muss, kann nicht
wundern.
Dennoch
waren diese vier Wochen in diesem Jahr die schönsten Wochen. Dies lag
insbesondere an meiner Krankengymnastin. Diese war so klein und zierlich, dass
man glaubte sie hätte die Kraft eines Grasshalms im Wind. Wenn sie dann aber
zupackte, glaubte man an die Stärke einer Eiche. Das zierliche Ding war vor
einigen Jahren deutsche Jugendmeisterin in Karate. Dabei sah sie höchstens aus
wie eine deutsche Jugendmeisterin im Mikado. Ein Zivi berichtet mir sogar, dass
man diese Therapeutin als „klein, gemein und giftig“ bezeichnet. Worauf sie von
mir den Spitznamen „Fliegenpilz“ bekam, da auch dieser klein, gemein und giftig
ist.
Die
vier Wochen waren auch deshalb erträglich, weil es schöner ist, wenn so ein
„Fliegenpilz“ mit ihren „Pfötchen“ meinen schmerzhaften Rücken malträtiert, als
wenn das dämliche Beamtendumm und die gesamte Justizmafia immer wieder versucht
mein Rückrat zu brechen.
In
der Klinik wurde im Rollstuhl zu den Behandlungen gefahren. Zur Erinnerung, im
Folterknast wollte man mir 3 Stunden Fahrzeit für Krankengymnastik zumuten.
Mensa
Im
September gab es verschiedene Aktionen von „Mensa“. Mensa ist ein
Zusammenschluss von Personen, die einen IQ von mindestens 130 haben. Nach einem
Vortest im Internet kann man dort einen IQ-Test machen und dann evtl. Mitglied
werden. Über Mensa gab es einen Artikel in der Zeitung. Nach dem Vortest fuhr
ich nach Münster. Dort angekommen durfte ich eine mordsmäßige Außentreppe
bewältigen um die Schule zu betreten. Dort angekommen erfuhr ich, dass ich in
die Aula müsste. Diese war „nur“ 2,5 Etagen höher, ohne Aufzug natürlich. Damit
war für mich der Test natürlich beendet, bevor er begonnen hatte.
Aber am nächsten Tag war noch eine
Veranstaltung in Kettwig. Ich fuhr also zum „Alten Bahnhof“ nach Essen-Kettwig.
Dort war der Bahnhof einfacher zu betreten, als die Schule am Vortag. Zum Test
sollte es wieder nach oben gehen. Wieder ohne Aufzug. Auch diese Treppe war ein
mordsmäßiges Hindernis. Auch dieser Test fand daher ohne mich statt. Vielleicht
sind da doch nicht alle so schlau.
Mietsache
Habenichts
Nach
der Kur meldete sich Familie Habenichts bei mir. Diese schilderten ihre
Erlebnisse in einer Mietsache mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen und dem
Landgericht Essen. Wer immer noch an den deutschen Rechtsstaat glaubt, oder
glaubt, meine Erlebnisse seien ein bedauerlicher Einzelfall, der muss den
Glauben an den angeblichen Rechtsstaat endgültig verlieren. Eigentlich wollte ich
diesen Fall längst auf www.FrankAnne.de
veröffentlichen, was bisher jedoch nicht geklappt hat.
BOGESTRA/Franz
Der
Fall des Herrn Franz dagegen wurde bereits veröffentlicht. Auch dieser hatte
sich an mich gewandt. Herr Franz hatte ein unangenehmes Erlebnis mit der
BOGESTRA, der beim Amtsgericht Gelsenkirchen landete. Die Richterin, die ich
inzwischen mehrfach beobachtete, und die mir dabei gar nicht schlecht auffiel,
hat das Verfahren in dem Fall Franz völlig vergeigt. Ich schrieb an das
Oberlandesgericht. Dieses teilte mit, dass das OLG in dieser Sache nichts mehr
machen könnte (wegen des geringen Streitwerts ist kein Rechtsmittel möglich),
aber es bestätigte, dass man Herrn Franz (also meinem Schreiben) inhaltlich
zustimmt.
Verhaftung
Solarkritiker
Vor
meiner Kur drohte noch die Verhaftung des Solarkritikers. Dieser sollte für 20
Tage in Ordnungshaft. Wenn ich dem Solarkritiker eins vorwerfe, dann ist es die
Naivität. Rainer hatte doch tatsächlich geglaubt, er käme um diese Haft vorbei.
Ich war mir sicher, dass die Justizmafia auf die 20 Tage nicht verzichten
würde, denn wer in Deutschland die Wahrheit verbreitet, muss einfach mit Haft
rechnen. Dies hätte ich bis 1990 sicherlich nicht geglaubt, aber inzwischen bin
ich mir darüber ganz sicher. Und wenn ich weiß, dass der Solarkritiker für seine
Haftbeschwerde fast eine fünfstellige Summe ausgegeben hat, dann frag ich mich,
ob seine Anwälte nicht noch größeren Verbrecher sind. Keine Haftbeschwerde ist
diesen Betrag wert, schon gar nicht für 20 Tage. Während Rainer noch von der
Aufhebung des Haftbefehls träumte, befürchtete ich, dass die Verhaftung während
meiner Kur passieren würde, und ich daher nicht aktiv werden könnte, da ich 500
km entfernt war. So kam es auch fast. Tatsächlich gab es einen Versuch den
Haftbefehl zu vollstrecken während ich in der Kur war. Dies wurde
glücklicherweise verhindert.
Zu
den Versuchen die Ordnungshaft noch zu verhindern, gehörte auch der Besuch
einer politischen
Veranstaltung in Recklinghausen. Hier kam es
zu einem Gespräch mit einem CDU-Politiker. Dieser monierte, dass Rainer in
seinen Schreiben von „Folter durch ein Gericht sprach“. Der Politiker meinte,
dass „Deutschland“ und das Wort „Folter“ nicht zusammen passen würden.
Anscheinend passen diese Worte doch zusammen, denn nach „Folter“ und „Siegburg“
berichtet die Presse jetzt auch von „Folter“ und „Gelsenkirchen“ und bezeichnet
eine deutsche JVA als „Folterknast“.
Ende
September hatte ich eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Recklinghausen,
wieder einmal wegen angeblichem Falschparken auf einen gebührenpflichtigen
Parkplatz. Die festgestellte Zeit betrug drei Minuten, somit handelte es sich
aber höchstens um Halten und kein Parken. Darüber hinaus kann ich nicht
Falschparken, da ich eine „Parkerleichterung“ besitze, mit der ich kostenlos
auf einem gebührenpflichtigem Parkplatz parken darf.
Eine
Woche vor dem Termin war ich beim Amtsgericht, um Akteneinsicht zu nehmen.
Wieder einmal gab es dabei Probleme. Es dauerte ca. zwei Stunden bevor mir das
Recht auf Akteneinsicht gewährt wurde.
Am
Tag vor der Verhandlung rief ich beim Amtsgericht an, und teilte mit, dass ich
reise- und verhandlungsunfähig erkrankt war. Ein ärztliches Attest lag mir vor,
konnte aber bis zum Verhandlungsbeginn nicht mehr an das Amtsgericht
übermittelt werden. Trotz meiner Mitteilung fand die Verhandlung statt. Bisher
ist mir kein Urteil oder Säumnisurteil zugestellt worden. Am 3.Oktober
(Feiertag) wurde vorsorglich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen
Stand, sowie ein Attest in den Briefkasten des Amtsgerichtes eingeworfen.
Beides befindet sich auch in den Akten. Darüber hinaus habe ich einige Tage
später den Antrag zur Niederschrift des Rechtspflegers wiederholt, und ein
weiteres Attest nachgereicht. Bis zum heutigen Tag wurde mir weder ein Urteil
bzw. Säumnisurteil, noch eine Entscheidung bezüglich meiner Anträge zugestellt.
Daher ist auch hier eine Sachstandmitteilung nötig.
Bei
der persönlichen Abgabe musste ich feststellen, wie „prominent“ ich inzwischen
bin. Nach dem Betreten des Amtsgerichts ging ich erstmal in die Kantine um zu
Frühstücken. Dazu musste ich fast von dem einen Ende des Gerichts zum anderen
laufen. Danach fragte ich eine Mitarbeiterin des Gerichts, wo ich hinmüsste.
Sie konnte es mir nicht sagen, und schickte mich daher zum nächsten
Rechtspfleger. Der schickte mich dann zur Geschäftsstelle. Von der Kantine zur
Geschäftsstelle geht man von der einen Seite des Gerichts bis zur anderen. An
der Tür des genannten Zimmers war ein Schild, das man zu einem anderen Zimmer,
eine Etage tiefer, gehen muss. Dort teilte ich mit, dass ich noch einmal ein
Attest und einen Widerspruch zur Niederschrift einlegen will. Während des
Gesprächs sahen mich die beiden Frauen die ganze Zeit merkwürdig an. Doch
völlig irritiert war ich, als ich das Aktenzeichen mitteilen wollte, denn das
brauchten die gar nicht. Die wussten schon um welche Sache es geht, und die
eine Frau meinte noch: „Sie sind doch der Herr Schreiber“.
Bei
den Gerichten in Gelsenkirchen, sowie beim Landgericht Essen würde mich dies
nicht wundern, aber beim Amtsgericht Recklinghausen schon. Schließlich hatte
ich mit dem Amtsgericht Recklinghausen bis dahin nur einmal, und dies bereits
vor Jahren, zu tun. (Meine Demos vor dem Amtsgericht Recklinghausen, wegen der
Verhaftung des Solarkritikers fanden erst einige Wochen später statt.) Ich
rätselte also, woher die wussten wer ich bin, und in welcher Sache im komme.
Erst zu Hause kam mir die Erleuchtung. In einem Schreiben an das Amtsgericht
berichtete ich auch über www.FrankAnne.de
und das Video von mir und dem Amtsgerichtdirektor Witten. Anscheinend hatte man
sich dieses sehr genau angesehen. Daher verwundert es nicht, dass ich denen
bereits bekannt war.
Nachdem meine Akte herbei geschafft wurde gingen wir zum Rechtspfleger,
der natürlich wieder am andern Ende des Gerichts, also ungefähr dort wo sich
auch die Kantine befand, untergebracht war. Ich ging langsam auf dem
Zahnfleisch, und wurde immer langsamer, aber kam doch noch irgendwann an.
Danach musste ich wieder durch das ganze Gericht, da der Ausgang natürlich am
anderen Ende des Gerichts war. Nachdem mich schon das Video zu einem „Promi“ am
Amtsgericht in Recklinghausen gemacht hatte, machten mich die späteren Demos
vor dem Amtsgericht dann „unvergesslich“.
Zu
der geplanten Verhandlung wollte auch der Solarkritiker erscheinen. Wegen des
offenen Haftbefehls trauerte er sich dies verständlicherweise nicht. Im Oktober
hatte er jedoch eine eigene Verhandlung an diesem Gericht. Zur Unterstützung
waren Mitglieder der Betrugsopferhilfe, sowie weitere Personen aus dem Umfeld
des Solarkritikers anwesend. Nach der Verhandlung erschienen auf dem Flur zwei
Justizwachleute und die Gerichtsvollzieherin. Diese vollstreckten nun den
offenen Haftbefehl. Natürlich konnte dies dem Solarkritiker nicht gefallen,
aber Ort und Zeit stellten sich als ausgesprochen günstig heraus. Nicht immer
stehen gleich acht Personen bereit um den Kampf aufzunehmen.
Ich
ging davon aus, dass man ihn in den Folterknast nach Gelsenkirchen bringen
würde. Während einige in Recklinghausen beim Amtsgericht blieben, und dort für
Aufruhr sorgten, fuhren drei Personen zur JVA, um dort gegen die Inhaftierung zu
protestieren. Eigentlich müssten vor dem Folterknast jeden Tag Demos
stattfinden, aber tatsächlich ist mir dort bisher nur eine Demonstration
bekannt. Damals wurde gegen die Inhaftierung einer gewalttätigen
Tierschützerin, die im offenen Frauenknast untergebracht war, demonstriert.
Darüber hinaus gab es natürlich meine Flugblattaktionen sowie die beschrifteten
Fahrzeuge die vor der JVA abgestellt wurden.
Auf
dem Weg nach Gelsenkirchen kauften wir ein paar Plakate, die wir auf die
schnelle beschrifteten. Vor der JVA begegnete ich einem mir bekannten
Justizbeamten. Dieser erklärte, im Beisein meiner Begleiter, dass ich das schon
richtig machen würde.
Eine
Demo gegen die Inhaftierung eines Bürgers, der noch nicht einmal in der JVA
war, das gab es sicherlich noch nie. Entsprechend groß war die Aufregung. Die
JVA Beamten beobachteten uns mit Fernglas und filmten uns mit einem Camcorder. Mit
der Demo verfolgten wir 3 Ziele. Der JVA sollte klar gemacht werden, dass sie
sich Probleme einhandeln, wenn man den Solarkritiker nicht vernünftig
behandelt. Weiter sollte der Justiz klar gemacht werden, dass es sich um einen
großen Fehler handelt diese Person zu verhaften, bzw. später wieder zu
verhaften. Ich war sicher, dass die JVA das Gericht über die Demo unterrichten
würde. Und natürlich sollte dies Rainer moralisch unterstützen und ihn
aufbauen.
Die
Ziele wurden erreicht. Es ist mir bisher nicht bekannt, dass ein Inhaftierter
sofort auf eine normale Abteilung und nicht auf die Zugangsabteilung kommt.
Aber genau das passierte bei Rainer. Und
auch die Justiz hat unsere bzw. meine Demo(s) mitbekommen. Aber das Wichtigste
war, dass Rainer uns vor der JVA demonstrieren sah, und er später bestätigte,
dass ihn dies unheimlich aufgebaut habe. Ca. 15 Minuten nach seiner Ankunft in
der JVA erhielten wir auch noch Verstärkung von den in Recklinghausen
zurückgebliebenen. Ich wiederholte meine Demo vor der JVA täglich. Darüber
hinaus demonstrierte ich fast täglich vor dem AG Recklinghausen. Zusammen mit
den Sauerländern auch noch einmal vor dem Oberlandesgericht Hamm, und einmal mit
7 Personen, die meisten Mitglieder der Betrugsopferhilfe, vor der JVA
Gelsenkirchen, sowie einmal vor dem Landgericht Bochum.
Die
größere Demo vor der JVA wollte ich bei der Polizei anmelden. Auch dort waren
meine durchgeführten Demos schon bekannt. Der Beamte meinte, dass die nicht
angemeldet werden müssen, da wir keine Behinderung darstellen würden, und nur
Plakate in der Hand halten würden. Woher wusste er das?
Während
der Demo vor dem Oberlandesgericht versuchte ein Justizwachmann diese zu
verhindern, in dem er den Bürgersteig vor dem Gericht als Privatgrundstück
bezeichnete, und mit Polizei drohte. Unbeteiligte Bürger teilten meine Meinung,
dass es sich bei dem Standort um den Bürgersteig und nicht um ein Grundstück
des Oberlandesgerichts handelt. Wir ließen uns nicht einschüchtern, und setzen
unsere Demo fort.
Während
der größeren Demo vor der JVA erschien dann die Polizei. Angefordert von der
JVA. Die Beamten erklärten, dass es sich bei unserem Betttuch angeblich um eine
Beleidigung handeln würde. Es ging um die Aufschrift: „Hier wird nicht immer
Recht gesprochen, hier wird das Recht auch oft gebrochen“. Ich rief „meinen
Richter“ an, der mir gleich bestätigte, dass dies keinesfalls eine Beleidigung
sei. Wie sollte es auch, denn vor verschiedenen Gerichten wurde das Betttuch
bereits genutzt, ohne eine Beleidigung zu sein, wieso sollte dies vor der dem
Folterknast anders sein?
Ich
hatte den Eindruck, dass man uns nötigen wollte die Demo zu beenden. Aber wir
ließen uns nicht einschüchtern. Der ehemalige Kripobeamte und das heutige
Justizopfer Herr L. bestätigte dann
auch, dass es sich um Nötigung durch die Polizeibeamten handelt, die nur
bezweckt haben kann, unsere Demo rechtswidrig zu beenden. Denn wenn es sich bei
dem Betttuch tatsächlich um eine Beleidigung gehandelt hätte, dann hätte man
uns mit dem Betttuch nicht weitermachen lassen dürfen. Auch hierzu finden sich
Bilder auf www.FrankAnne.de. Ich stelle
hiermit Strafantrag. Dabei sind Nötigung, übliche Nachrede und falsche
Verdächtigung zu prüfen.
Während der Demo vor dem Landgericht sprach mich eine Rechtsanwältin an.
Diese bestätigte meine Meinung über die Justiz, und meinte, ich solle doch ein
Buch schreiben.
Als
man Rainer verhaftet hatte, rief ich seine Mutter an. Ich teilte ihr mit, dass
Rainer Zivilgefangener ist, und er daher eigene Kleidung tragen dürfe. Sie
sollte ihm Wäsche vorbeibringen. Am nächsten Tag fuhr sie zum Folterknast um
die Wäsche abzugeben. Genau wie im Februar 2008 bei mir, verweigerte der
Gelsenknast die Annahme der Wäsche, da Rainer angeblich Knastkleidung tragen
müsste. Rainer hat man aber gesagt, dass seine Mutter angeblich keine Wäsche
abgegeben hätte. Ich habe daraufhin Flugblätter vor der JVA verteilt, und dem
Knast mitgeteilt, es sei schon ziemlich dumm sich mit mir anzulegen. Die Mutter
durfte dann am nächsten Tag die Wäsche doch abgeben.
Ich
habe nicht nur vor der JVA demonstriert, sondern auch Post für Rainer
abgegeben. Als ich die JVA betrat, sahen mich die Beamten ganz verwirrt an.
„Sie wollen nur Post abgeben“, meinte einer. Ich bejahte dies und ging zum
Briefkasten. Auf dem Rückweg meinte ich zu dem Beamten: „Mich wollen Sie doch
hier gar nicht, oder?“ Die Antwort des Beamten lautete: „Nein, Herr Schreiber,
sie wollen wir hier nicht“. Na da bin ich doch ziemlich bekannt.
Nach
20 Tagen wurde Rainer dann wieder entlassen. Da ich in der Nähe des Folterknasts
wohne, war ich der erste der Rainer in Empfang nahm. Für meine Tätigkeit während
der Haft wurde ich von verschiedenen Personen unterstützt. Von zwei Personen
gab es Geldspenden für Benzingeld, sowie Kaffee und belegte Brötchen, und dann
noch eine Videokamera, die ich für meine Arbeit schon länger haben wollte.
Auto
Leider ist im Oktober die Wasserpumpe meines
Autos kaputt gegangen, und da der TÜV im Februar 2009 ausläuft, lohnt eine
Reparatur nicht. Meine Fahrten zum Amtsgericht Recklinghausen zur Demo
gestalten sich dadurch außerordentlich kompliziert. Inzwischen habe ich es
abgemeldet. Da ich mir kein Auto mehr leisten kann, habe ich nun die paradoxe
Situation, nach 10 Jahren endlich wieder meinen Führerschein zu haben, aber
kein Fahrzeug mehr. Ich hatte die Hoffnung, dass man das Auto in einen
Krankenfahrstuhl mit 25 km/h oder 45 km/h umrüsten und ummelden kann, aber
inzwischen habe ich erfahren, dass dies seit 10 Jahren nicht mehr möglich ist.
Fahrzeuge die bereits vor 10 Jahren umgemeldet wurden, sind jedoch noch als
solche Fahrzeuge zugelassen, und haben Bestandsschutz. Und es gibt spezielle
Kleinfahrzeuge mit einem 400 ccm Motor. Diese Fahrzeuge sind jedoch nicht ganz
billig, und ich kann sie mir nicht leisten.
Rollstuhl
Da
die Kur nicht den gewünschten Erfolg hatte, und meine Bewegung immer mehr
eingeschränkt wird, wurde mir inzwischen ein elektrischer Rollstuhl verordnet.
Auch ein Kostenvoranschlag wurde inzwischen bei der Krankenkasse eingereicht.
Ich hoffe, dass der Rollstuhl spätestens im Februar ausgeliefert wird.
Versorgungsamt
Das
Versorgungsamt gibt es eigentlich nicht mehr. Das Gebäude befindet sich
inzwischen in der Verwaltung der Stadt. Die Behindertenangelegenheiten werden
noch immer dort bearbeitet, zusätzlich ist eine Abteilung für Senioren- und
behindertengerechte Wohnungen hinzugekommen. Die Stadt macht so gar extra
Werbung für Behörde. Da ich eine behindergerechten Wohnung für meinen Rollstuhl
brauche, meine jetzige mit 38 qm, ist für einen Rollstuhl einfach viel zu
klein. Ich war gegen 12 Uhr dort. Wie Bürgerfreundlich, die Behörde hat bis
15:30 Sprechzeiten. Ich gehe also den Flur entlang, da finde ich:
„Seniorenwohnungen“ und „barrierefreier Zugang“. Seniorenwohnung brauch ich
nicht, ich brauch eine behindertengerechte. Aber „barrierefreier Zugang“, das
ist richtig. Also rein. Die Mitarbeiterin erklärt mir, dass ich falsch bin, und
meint gleichzeitig, dass ich bei der Abteilung für behindertengerechte
Wohnungen wahrscheinlich niemand mehr antreffen werde, da die Mitarbeiterin nur
halbtags bis 12 Uhr arbeiten würde.
Da
war es vorbei mit der Bürgerfreundlichkeit, Öffnungszeit bis 15:30 Uhr,
Anwesenheit bis 12:00 Uhr. Das passt doch nicht. Ich habe mal Glück gehabt, die
Mitarbeiterin war noch da, und empfing mich auch noch. Damit verließ mich mein
Glück. Jetzt kam wieder die typische Behördenverarsche. Dem Bürger ein Formular
in die Hand drücken und loswerden. Ich machte da nicht mit. In dem Formular war
lediglich mein Name, Adresse, Grad der Behinderung und Größe der neuen Wohnung
einzutragen. Weshalb jemand, der so schlecht laufen kann, wie ich, nach Hause
fahren soll, um dieses poplige Formular auszufüllen und dann wieder anzureisen,
ist nicht zu erkennen.
Ich
füllte das Formular gleich aus. Als ich 60 qm als Größe der neuen Wohnung
eintrug, meinte die Mitarbeiterin, dass dies aber schwer würde. Immer diese
Versuche die Leute zu verarschen. Als Alleinstehender steht einem normalerweise
eine Wohnung von 50 qm zu. Da Behinderte für den Rollstuhl und die Bewegung in
der Wohnung mehr Platz brauchen, stehen einem Behinderten mit meinem Grad der
Behinderung, gesetzlich 60 qm zu.
Daraufhin meinte die Mitarbeiterin, dass dies aber schwer mit Hartz4 in
Einklang zu kriegen sei. Schon wieder so eine verarsche. Da die Miete für eine
60 qm Wohnung natürlich höher ist, als für eine 50 qm Wohnung (oder wie jetzt
eine 38 qm Wohnung), muss die höhere Miete natürlich übernommen werden. Am Ende
überreichte mir die Mitarbeiterin eine Liste mit Wohnungsgesellschaften bei
denen ich mich bewerben könne, weil die Behörde wahrscheinlich keine Wohnung
für mich hätte. Wenn doch, dann würde man sich bei mir melden, aber evtl. auch
nicht. Noch nie hat mir eine Behörde so deutlich zu verstehen gegeben, dass
diese Behörde völlig überflüssig ist. Weshalb man dann für diese Behörde auch
noch Werbung machen muss, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
Weshalb bin ich eigentlich da hingegangen, wenn ich nun trotz
Gehbehinderung alle Wohnungsbaugesellschaften abklappern darf.
Da
ich auch noch seit Monaten einen Verschlimmerungsantrag laufen hatte, erlaubte
ich mir dann im nächsten Zimmer gleich mal nachzufragen. Es wurde mir
mitgeteilt, dass mein Antrag am Vortag bewilligt worden wäre, und der Bescheid
zu mir unterwegs wäre. Es ist schon merkwürdig, was die unter „bewilligt“
verstehen. Der Grad der Behinderung wurde zwar tatsächlich erhöht, aber
sämtliche beantragte Merkmale abgelehnt.
Um
mir zusätzliche Wege zu ersparen, wollte ich gleich Widerspruch einlegen. Der
Sachbearbeiterin gefiel dies wieder gar nicht. Sie wollte mich ständig nach
Hause schicken, damit ich den Widerspruch dort schreibe. Dann war sie bereit
den Widerspruch aufzunehmen, aber die Begründung sollte ich nachreichen. Also
wieder erstmal nach Hause geschickt werden. Ich mache so was nicht mit. Mir ist
bekannt, dass wenn die den Widerspruch aufnehmen müssen, dann müssen die auch
die Begründung aufnehmen.
Solche Versuche gab es auch schon beim Verwaltungsgericht. Dort weigerte
man sich die Klagebegründung aufzunehmen. Eine Richterin teilte mir sogar
dreimal mit, dass die Rechtsantragstelle nicht dazu da wäre die Klagebegründung
aufzunehmen. Eine glatte Lüge. Das Justizministerium in Düsseldorf teilte mir
auf Anfrage mit, dass die Rechtsantragstelle am Gericht sehr wohl dazu da wären
die Klagebegründung aufzunehmen. Und dass dies auch für das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen gilt.
Die
Sachbearbeiterin war zwar am Zetern, aber hat dann doch noch den Widerspruch
incl. Begründung aufgenommen. Die Versuche den Bürger einfach abzuwimmeln
klappt bei mir nicht.
BOGESTRA
Mein
Leben besteht noch aus 2 Haltestellen in Fahrtrichtung Gelsenkirchen, und 2
Haltestellen in Fahrtrichtung Gelsenkirchen-Horst. Dort befinden sich jeweils
ein Bäcker und ein Lebensmittelmarkt. Nachdem Einkauf besteht mein Leben aus
meinem Bett. Ich besitze zwar zwei Computer an einem Computertisch, sowie einen
Bürorollstuhl, aber diese wurden bereits seit zwei Jahren nicht mehr benutzt,
da Sitzen mir ganz erhebliche Rückenschmerzen bereitet. Wenn ich zu Hause bin
liege ich im Bett, und benutze mein Notebook. Seit November 2008 komme ich auch
nicht mehr ins Internet. Für dieses Schreiben brauchte ich bisher (16 Seiten) 16
Tage.
Ich
möchte erwähnen, dass ich mit den meisten Fahrer/-innen keine Probleme habe,
und auch die BOGESTRA nicht schlecht finde. Mein Stiefvater hatte selbst bei
diesem Unternehmen gearbeitet.
Zu
wünschen wäre, wenn die Fahrer noch häufiger die Absenkvorrichtung der Busse
nutzen würde. Bei ca. 10 % der Fahrten haben die Fahrer diese abgeschaltet, was
einem Körperbehinderten das Ein- und Aussteigen unnötig erschwert. Während der
Schneetage im Januar erwischte ich an einem Tag sogar gleich 4 Busse mit
abgeschalteter Absenkvorrichtung.
Am
28.12.2008 erwischte ich einen Busfahrer, der wahrscheinlich das falsche
Weihnachtsgeschenk erhalten hatte, und glaubte, dass er dies an mir auslasten
müsste. Einen so unverschämten Busfahrer, der glaubte mich wegen meiner
Behinderung beleidigen zu können, habe ich noch nie erlebt. Die ganze
Geschichte kann unter www.FankAnne.de und
dort unter BOGESTRA nachgelesen werden.
NACHTRAG
2009.01.23
Wie
würde die BOGESTRA auf meine Beschwerde reagieren? Einige meinten gar nicht,
andere meinten man würde die Sache runterspielen um den Fahrer zu schützen. Ich
teilte diese Meinung nicht, besonders nicht, nachdem ich das Schreiben
persönlich am Betriebshof der BOGESTRA abgegeben hatte, und ein erstes Gespräch
mit einem Mitarbeiter der BOGESTRA hatte. Mit Schreiben vom 8.1.2009 erhalte
ich folgende Antwort.
Sehr
geehrter Herr Schreiber,
mit großem Bedauern haben wir Ihre
Schilderung des Vorfalls auf der Linie 383 am 28.12.08 beim Ein- und Aussteigen
zur Kenntnis genommen.
Wir versichern Ihnen, dass das Verhalten
des Fahrers keinesfalls unseren Vorstellungen von gutem Kundendienst
entspricht.
Angeregt durch den intensiven Austausch
mit Behindertenvertretern haben wir in den vergangenen Jahren die Aus- und
Weiterbildung unserer Fahrerinnen und Fahrer um den Aspekt erweitert, sich
gegenüber Menschen, die erkennbar in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,
besonders rücksichtsvoll und angemessen zu verhalten.
In der Aus- und Weiterbildung unseres
Fahr- und Servicepersonals werden innerhalb von Kundendienstschulungen die
Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehend thematisiert.
Daher danken wir Ihnen für Ihr Schreiben.
Mit dem Fahrer werden wir über den Vorfall
ausführlich sprechen und ihn auf mögliche Konsequenzen im Wiederholungsfall
hinweisen.
Für das Jahr 2009 wünschen wir Ihnen noch
alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen ….
Ich
kann mit diesem Schreiben leben. Vor Jahren habe ich mich mal bei Mc. Donalds beschwert.
Auch damals hat man sich bei mir entschuldigt, die Mitarbeiterin bzw. Filiale
wurde geschult, und ich bekam sogar noch Gutscheine im Wert von 20 DM.
Beschwert man sich dagegen über Mitarbeiter von Behörden, wird meist
verharmlost, geschönt und gelogen, um die Behörde und deren Mitarbeiter zu
schützen. Zwar ist mir bekannt, dass das was die Behörden dem Bürger schreiben,
nicht mit dem identisch ist, was hinter den Kulissen passiert, denn dort knallt
es häufig trotzdem, aber solche verleumderische Schreiben verärgern natürlich
den Bürger noch mehr, und schnürt die Unzufriedenheit gegen Ämter, Justiz und
Staat. .
Auch die BOGESTRA ist ja, zumindest eine halbe, Behörde. Das Schreiben
ist aber kein Schreiben einer Behörde, sondern erfreulicherweise das Schreiben
eines Wirtschaftsunternehmens. Andere Behörden könnten sich daran ein Beispiel
nehmen, denn die BOGESTRA hat begriffen, dass der Bürger ihr Kunde ist, und
dass man mit Kunden so nicht umgeht.
Folterknast
Auch hier zeigt es sich, wie sehr ich manchmal der Zeit voraus bin. Ende
Dezember 2008 berichtete das Fernsehen und die Zeitungen über eine Misshandlung
in der JVA Gelsenkirchen. Sogar das Wort Folterknast wurde benutzt. Ich habe
über die Misshandlung des Heribert P. und meiner Person bereits 2004 berichtet.
Später berichtet die Presse auch dass die JVA und der Ombudsmann den
Gefangenen unter Druck gesetzt haben sollen, um ihn dazu zu bewegen seine
Erlebnisse zu vertuschen. Auch darüber berichtete ich bereits 2004. Aber es
gibt einen wesentlichen Unterschied, weshalb die Presse über diese Misshandlung
berichtet, aber nicht über meine Schilderungen.
Bei
dem in der Presse genannten Fall aus Gelsenkirchen, sowie dem Fall aus
Siegburg, handelt es sich um Misshandlungen von Gefangenen durch Gefangene. In
den von mir geschilderten Fällen wurden Gefangene durch Justizbeamte
misshandelt. Darüber möchte die Presse natürlich nicht berichten, denn
Pressefreiheit
ist die Freiheit der Presse,
dem
Bürger das Wesentliche vorzuenthalten.
Doch was geschah damals im Knast? In meiner
Nachbarschaft wohnte der Justizvollzugsbeamte K. Ich kannte ihn nicht, aber es
wurde mir erzählt, dass es sich um einen echten Idioten handeln würde. Auch der
Gefangene Heribert P. aus Gelsenkirchen hatte Probleme mit diesem Beamten. In
seiner Zelle erklärte der Beamte unter Zeugen, dass Herrn P. beim Duschen etwas
passieren könnte. Einige Tage, es war Duschtag, war der Beamte K. auffällig
freundlich. Der Zellengenosse meinte zu Heribert, er solle auf das Duschen
verzichten, da der Beamte so übertrieben freundlich war. Als die Zelle zum
Duschen geöffnet wurde, erklärte Heribert, dass er heute nicht duschen wolle.
Da der Beamte K. nun Heribert nichts in der Dusche antun konnte, griff er ihn
auf der Zelle an. Dafür gab es nun Zeugen.
Der
Zellengenosse sollte eigentlich eine Arbeit in der Kammer bekommen. Man
versuchte die Zeugenaussage zu beeinflussen, in dem man dem Zeugen mitteilte,
er solle sich seine Aussage überlegen, wenn er die ihm angedachte Arbeit wirklich
haben will. Der Zeuge erklärte, sie sollen sich die Arbeit in die Haare
schmieren, denn er würde sich von denen nicht erpressen lassen. Die
schriftliche Zeugenaussage, die der Staatsanwaltschaft vorliegt, bestätigt
eindeutig, dass Heribert von dem Beamten K. grundlos angegriffen wurde.
Natürlich ging weder die JVA noch die Staatsanwaltschaft gegen den
Beamten vor. Wie man schon den Zeugen unter Druck setzen wollte, setze man nun
Heribert unter Druck. Es wurde behauptet, Heribert habe den Beamten
angegriffen, und er wurde in den Bunker verlegt. Doch selbst dabei hielt man
sich nicht an Gesetze. Der Aufenthalt im Bunker ist gesetzlich beschränkt.
Heribert wurde deutlich länger dort festgehalten. Daher forderte er den
Psychologen an. Dieser erklärte ihm, er solle den Bunker nicht als Bunker
betrachten, sondern als Beruhigungszelle. Ja so werden im Knast Gesetze
beachtet.
Einige Tage später bekam Heribert Besuch. Der
Besuchbeamte B. holte Heribert ab. Da er aus dem Bunker abgeholt wurde, glaubte
der Beamte Heribert grob behandeln zu müssen. Schon auf dem Weg zu seinem
Besuch forderte der Beamte Heribert auf schneller zu laufen. Um diese Forderung
zu untermauern stieß der Beamte dem Inhaftierten mehrfach seine Schlüssel in
die Rippen. Dafür gibt es aber keine Zeugen.
Beim Besuch machte sich Heribert Notizen. Dies nahm der Beamte zum
Anlass den Besuch vorzeitig zu beenden, in dem er Heribert gewaltsam von seinem
Besuch wegzog. Dafür gab es gleich 5 Zeugen. Das Enkelkind, die Tochter, die
Mutter sowie zwei weitere Zeugen. Heribert wurde in eine Zelle gebracht und
durchsucht. Dabei kam es zu der nächsten Misshandlung. Heribert sollte die
Beine spreizen. Um dies zu untermauern, trat ihn der Beamte B. gegen die Beine.
Dafür gibt es aber keine Zeugen.
Auch
bei mir kam es zu Misshandlungen. Da der Haftbefehl älter als sechs Monate war,
ließ ich den Obergerichtsvollzieher antanzen. Von der Abteilung abgeholt wurde
ich ebenfalls von dem Beamten B. Das Gespräch mit dem Obergerichtsvollzieher Z.
war äußerst kurz. Danach kam wieder der Beamte B. Ich hatte aber noch Fragen an
den Gerichtsvollzieher. Jedes Mal wenn ich anfing meine Frage zu stellen viel
mir der Beamte B. ins Wort. Nach drei oder vier Versuchen forderte ich den
Beamten B. auf mich endlich ausreden zu lassen. Mit den Worten, nur seine
Mutter dürfe ihn anschreien stürzte sich der kriminelle Beamte auf mich und
stieß mich rückwärts gegen die Wand. Der Zeuge Z. bestätigt auch, dass der
Beamte mich angegriffen hat. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den
Beamten eingestellt, der Zeuge wurde noch nicht einmal vernommen. So weit zur
Gleichheit vor dem Gesetz.
Bei einem weiteren Besuch für Heribert, wurde
dieser wieder von dem Beamten B. abgeholt und zurückgebracht. Wegen der
vorausgegangenen Ereignisse versuchte der Beamte B. besonders cool zu sein.
Heribert reagierte nicht darauf. Erst als er wieder zurück auf seiner Abteilung
war, erklärte er dem Beamten B., dass er ihm durchaus einiges verzeihen könnte.
Nicht verzeihen würde er ihm, dass er so eine feige Sau wäre, die sogar
Menschen misshandelt, die sich wegen ihrer Körperbehinderung nicht wehren
könnten. Das saß, und sorgte für Aufruhr. Es zeigt aber, dass einige Beamte
größere Lumpen sind, als manch Inhaftierter.
Wegen meiner Gehbehinderung kann ich nicht duschen, die Sturzgefahr wäre
zu groß. Daher bekam ich zweimal die Woche ein Wannenbad. Auch darf ich keine
Treppen steigen. Dies wurde mir von Ärzten des Marienhospital
Gelsenkirchen-Buer untersagt, ebenso von der Kurklinik in Horn-Bad Meinberg.
Daher wurde ich im Folterknast mit dem Aufzug transportiert. Eines Tages hatte der
Beamte K. mit seinen komischen Anwandlungen keine Lust mehr mich mit dem Aufzug
zu transportieren. Er fragte den Anstaltsarzt. Dieser musste mich weder anhören
noch untersuchen. Er konnte anscheinend durch Wände und Mauern sehen, brauchte
weder Röntgenbilder noch CT, oder Kernspinn-Aufnahmen, um festzustellen, dass
Treppensteigen angeblich gut für mich sei. Ich vertraute seiner göttlichen
Eingabe nicht, daher bestand ich den Aufzug, um meiner Gesundheit nicht weiter
zu schaden. Der Beamte K. wollte mich doch tatsächlich gewaltsam die Treppe
runter bringen. Nur dem Einschreiten eines abteilungsfremden Beamten war es zu
verdanken, dass die nächste Gewalttat gegen mich verhindert wurde.
Allerdings waren damit die Schikanen gegen mich nicht ausgeräumt. An dem
zehnten Hafttag wurde mir alles verwehrt, wofür ich mit dem Aufzug
transportiert werden musste. Rechtswidrig wurden mir die Freistunden
verweigert, sogar das Baden, die Arzt- und Zahnarztbesuche etc. Sämtliche
Beamte beteiligten sich an der Willkür. Lediglich der abteilungsfremde Beamte,
der die Misshandlung verhindert hatte, hätte sich daran nicht beteiligt, aber
er war nicht für meine Abteilung zuständig. Er versuchte sogar die zuständigen
Beamten umzustimmen.
Am
20. Hafttag wurde von der JVA angeordnet, dass ich grundsätzlich mit dem Aufzug
zu transportieren sei. Erst ab da endeten die Schikanen. Am 22. Hafttag wurde
ich aus der JVA entlassen. Während der 22 Hafttage gab es also zweimal
Gewaltmassnahmen gegen mich, sowie zehn Tage rechtswidrige Willkürmaßnahmen
gegen mich, also fast 50%. Wieder war ich meiner Zeit voraus.
Während die Presse im Dezember 2008/Januar 2009 über Misshandlungen in
der JVA berichtet, berichte ich bereits seit 2004 darüber.
Während die Presse im Januar 2009 über Versuche berichtet, die
Misshandlungsvorfälle zu vertuschen, berichte ich ebenfalls seit 2004 darüber.
Während die Presse nur über Misshandlungen von Gefangenen durch
Gefangene berichtet, berichte ich über Misshandlung von Gefangenen durch
Justizbeamte. Dies ist ein wesentlich größerer Skandal.
2009
Auch 2009 fing wie üblich an. Im Briefkasten fand ich eine
Benachrichtigung über die angeblich gesetzliche Zustellung eines Schriftstücks
per Niederlegung. Dabei handelt es sich keineswegs um eine gesetzliche
Zustellung. Dies war zwar früher so üblich, das Gesetz über die Zustellung von
Schriftstücken wurde bereits vor Jahren geändert. Heute erfolgt die gesetzliche
Zustellung nicht mehr über die Niederlegung des Schriftstücks und
Benachrichtigung, sondern über Einwurf der Briefsendung. Die alte Version war
schon immer schwachsinnig. Wenn ich jemand über eine Briefsendung informiere,
dann kann ich die Briefsendung auch gleich einwerfen. Für mich als
Gehbehinderter ist es schlichtweg eine Zumutung, extra zur Post gehen zu müssen,
um ein Schriftstück abzuholen.
Aber eine gesetzliche Zustellung kann auch deswegen nicht erfolgt sein,
da die Benachrichtigung in keiner Weise ausgefüllt war. Es befinden sich kein
Absender und kein Aktenzeichen auf der Benachrichtigung. Mein Name und meine
Adresse fehlen ebenso, wie das Ankreuzen eines möglichen Abholtermins. Selbst
das angebliche Zustelldatum ist nicht angeben, so dass selbst der letzte
Abholtermin nicht bekannt ist. Selbstverständlich fehlt auch die Unterschrift
des Zustellers.
POSITIV:
Eine Auszeichnung für Zivilcourage ist positiv.
Dass ich dieses Jahr insgesamt 23 Tage im Folterknast überlebt habe, ist
positiv, noch positiver ist, dass es in diesem Jahr noch nicht einmal
Übergriffe durch JVA Beamte gab.
Dass ich vorzeitig aus der Haft entlassen
werde, weil ich angeblich so ein unangenehmer Mensch bin, das bewerte ich
positiv.
Dass das Amtsgericht Herne acht schwachsinnige
Knöllchen einstellt, bewerte ich ebenfalls positiv.
Dass
ein Richter mir meine Knöllchen erstattet, ist natürlich ebenfalls positiv.
Die
Videos, die beim Amtsgericht Witten gedreht wurden, bei youtube eingestellt
wurden, und bisher ca. 20.000-mal angesehen wurden, sind sicherlich positiv.
Der
Leserbrief des Richter Fahsel ist natürlich ebenfalls positiv, bestätigt er
doch, was ich bereits seit Jahren erlebe, bekämpfe und darüber berichte.
Die
Demonstrationen vor der JVA waren positiv.
Dass
die Presse über Missstände im Folterknast berichtet ist selten und positiv.
NEGATIV:
Dass
ich unschuldig, oder für 10 € inhaftiert werde ist nicht neu. Dass ich für 10 €
gleich 3 Tage inhaftiert werden sollte, ist eine neue Dimension.
Die
Hehlerei mit meinem Anhänger ist ebenfalls eine neue Dimension.
Dass das Amtsgericht (zugegeben nicht vorsätzlich) für die Beschädigung
meines Notebooks verantwortlich ist, ist negativ. Noch schlimmer ist die
verweigerte Kostenübernahme den entstandenen Schadens.
Dass ich, trotz vorhandener „Parkerleichterung“ nicht mehr kostenlos vor
dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer und vor dem Arbeitsamt/Amtsgericht
Gelsenkirchen parken darf, ist negativ.
Dass die Presse über Missstände im Folterknast berichtet, aber
Misshandlungen von Beamten verschweigt, ist natürlich negativ.
EIGENTOR:
Die
Verhaftung des Solarkritikers müsste eigentlich als negativ betrachtet werden,
aber ich bewerte es eher als positiv. Rainer hat sich auch durch diese Maßnahme
der Justizmafia nicht unterkriegen lassen. Und die Demonstrationen in dieser Sache,
vor dem Amtsgericht Recklinghausen, Landgericht Bochum, Oberlandesgericht Hamm
und dem Folterknast Gelsenkirchen, machten die Entscheidung der Justizmafia zu
einem absoluten Eigentor.
FAZIT:
Dieser Jahresbericht wird gelesen, von Menschen, die inzwischen ähnliche
Erfahrungen mit der Justizmafia gemacht haben wie ich. Und von Lesern, die
solche Erfahrungen (noch) nicht gemacht haben. (Manche haben auch schon mal
eine ähnliche Erfahrungen gemacht, aber dies einfach als Fehler abgetan, ohne
die Systematik zu erkennen.)
Dieser Jahresbericht wird gelesen, von Personen, die mich persönlich
kennen, und von Leuten, die mich nicht kennen.
Die, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, wundern sich über diese
Erlebnisse nicht (mehr).
Die, die mich persönlich kennen, die glauben mir dies sofort, denn sie
haben es ja teilweise sogar miterlebt, oder beobachten dies bereits seit
Jahren. Dazu gehören, im Übrigen immer häufiger, auch einige Richter und andere
Juristen, Justizvollzugsbeamten und Behördenmitarbeiter (z.B. Polizisten).
Die,
die mich nicht (oder kaum) kennen, bestehen aus Personen, die mich für einen
„Spinner“ halten müssen, weil sie für dieses System tätig sind, und diese
Meinung über mich als Selbstschutz benötigen. Nur wenige Richter können mir
zustimmen, weil sie damit auch zustimmen, dass sie Teil eines unfähigen,
kriminellen Systems sind. Nur wenige Justizvollzugsbeamten können mir einfach
zustimmen, weil sie ihren Job machen, da sie eigentlich zu „den Guten“ gehören
wollen. Nur wenige Polizisten können mir zustimmen, da sie ihren Beruf mit
Illusionen angetreten haben. Aber je länger Polizisten, Richter, Vollzugsbeamte
ihren Dienst ausüben, umso mehr verlieren sie ihre Illusionen, und umso mehr
können sie meine Erlebnisse dann doch wieder glauben. Zu den größten Kritikern
der Justiz gehören Menschen, die mal mit dieser Berufsgruppe zu tun hatten.
Staranwalt Bossi, mit seinem Buch „Halbgötter in schwarz“. Richter Fahsel mit
seinem Leserbrief. Der ehemalige OLG-Richter Schneider. Der ehemalige
Oberstaatsanwalt Schöndorf, sowie einige Rechtsanwälte mit Berufsverbot, wie
Plantiko. Zu den größten Kritikern gehören auch ehemalige Polizisten, wie das
Behörden- und Justizopfer L.
Die, die mich nicht (oder kaum) kennen, und nicht für dieses System
tätig sind, also die Mehrheit der Deutschen, fragen sich nun: „ist das ein Spinner“, oder „sind wir wirklich schon wieder so weit“,
bzw.: „wie kann der das nur aushalten“?
„Ist das ein Spinner?“
Jeder hat das Recht mich für einen Spinner zu
halten. Ich selbst hätte dies bis ca. 1990 nicht für möglich gehalten, ich bin
nicht als Justiz-, oder Systemkritiker auf die Welt gekommen. Hätte man mir
dies vor 1990 erzählt, ich weiß nicht, ob ich es geglaubt hätte. Wenn Sie mich
für einen Spinner halten, dann behalten sie diese Erlebnisse einfach im
Hinterkopf. Vielleicht werden Sie in einigen Jahren von ähnlichen Erfahrungen
hören, oder selbst solche gemacht haben. (Fam. Habenichts, der Solarkritiker,
und viele andere Behörden- und Justizopfer hatten auch nie geglaubt, dass sie
solche Erfahrungen in Deutschland machen würden.) Vielleicht bemühen Sie auch
mal das Internet. Geben Sie bei yahoo „Justizopfer“ ein, aber schätzen sie
vorher, wie viele Einträge sie finden werden, und vergleichen Sie dann Ihre
Schätzung.
„Sind wir wirklich schon wieder so
weit?“
Klare Antwort: „Ja“. Ein Beispiel:
In
der Weimarer-Republik wurde den Schülern beigebracht, dass zwei und zwei
insgesamt vier ist. Nachdem die Schüler dies geglaubt haben, und dann geglaubt
haben, dass man ihren Lehren alles glauben kann, brachte man ihnen bei, dass
sie in einem freiheitlich demokratischem Rechtsstaat leben würden. Auch dies
haben die Schüler geglaubt.
Als
Adolf an die Macht kam bezeichnete er die Weimarer Republik aber nicht mehr als
freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, sondern die Justiz als „volksfremd“.
Merkwürdig, seine neue, angeblich bessere Justiz wollte er mit den Juristen
aufbauen, die vorher für die „volksfremde“ Justiz zuständig waren. Und alles begann
wieder von vorn. Auch im Dritten Reich wurde den Schülern beigebracht,
dass zwei und zwei insgesamt vier ist. Nachdem
die Schüler dies geglaubt haben, und dann geglaubt haben, dass man ihren Lehren
alles glauben kann, brachte man ihnen bei, dass sie in einem freiheitlich
demokratischem Rechtsstaat leben würden. Auch dies haben die Schüler geglaubt.
Später bezeichnete man das Dritte Reich aber nicht mehr als freiheitlich
demokratischen Rechtsstaat, sondern die Justiz als „Unrechtsjustiz des Dritten
Reichs“ Danach gab es in Deutschland zwei Staats und Justizsysteme. Beide
wollten die neue, angeblich bessere Justiz mit den Juristen aufbauen, die
vorher für die „Unrechtsjustiz“ zuständig waren. Und alles begann wieder von
vorn. Auch in der DDR wurde den Schülern
beigebracht, dass zwei und zwei insgesamt vier ist. Nachdem die Schüler dies
geglaubt haben, und dann geglaubt haben, dass man ihren Lehren alles glauben
kann, brachte man ihnen bei, dass sie in einem freiheitlich demokratischem
Rechtsstaat leben würden. Der Begriff „Demokratie“ kam sogar im Staatsnamen
vor. Auch dies haben die Schüler geglaubt.
Auch in der BRD verlief es ähnlich. Nachdem Zusammenbruch der DDR
wiederholte sich das Spiel.
Auch
die DDR bezeichnete man nicht mehr freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, und
die Justiz als „Willkürjustiz“ Danach gab es nur noch die BRD. Wieder sollte
die neue, angeblich bessere Justiz mit den Juristen bestückt werden, die vorher
für die „Willkürjustiz“ zuständig waren. Und alles begann wieder von vorn. Auch
in der BRD wurde den Schülern
beigebracht, dass zwei und zwei insgesamt vier ist. Nachdem die Schüler dies
geglaubt haben, und dann geglaubt haben, dass man ihren Lehren alles glauben
kann, brachte man ihnen bei, dass sie in einem freiheitlich demokratischem
Rechtsstaat leben würden. Auch dies haben die Schüler geglaubt. Wieder müssen
wir auf die Ablösung des Systems warten, bis man uns offiziell erklärt, wie
kriminell und unfähig unsere Justiz und unser Staatssystem war.
So wie es jetzt Ausstellungen gibt über die
„Unrechtsjustiz des 3. Reichs“ und die „Willkörjustiz der DDR“, so wird dann
vielleicht eine Ausstellung über die „4. Reichs Justiz“ geben. Ich habe genug
Urteile, die ich für diese Ausstellung bereitstellen kann.
„wie
kann der das nur aushalten“?
Das frage ich mich auch manchmal. Als ich vier
Tage inhaftiert wurde, weil einem Richter mein T-Shirt mit der Aufschrift
„Prozessbeobachter“ nicht gefiel, meinte ein Beamter der JVA, man könne nur
froh sein, dass ich trotz allem so normal geblieben wäre. Wie lange ich dies
noch aushalten kann, ist fraglich. Daher habe ich im Sanitätshaus vorsorglich
schon mal nachgefragt, ob die Krankenkasse die Kosten für das Anbringen eines
Kalaschnikow-Halter an meinen Rollstuhl übernimmt (Vermutlich nicht).
Tatsächlich gibt es anscheinend immer wieder Versuche, durch das
Beamtendumm und die Justizmafia, mich zum nächsten Kohlhaas zu machen. Dass
dies bisher nicht geklappt hat, ist aber auch denen zu verdanken, die mich
unterstützen, und alles versuchen, dass dies nicht passiert. Also besonders den
Richtern E. und S. Und natürlich auch den anderen Justizopfern mit denen ich im
Kontakt bin. Denn gemeinsam erträgt es sich leichter. Aber die eigentliche
Frage muss nicht sein: „wie kann der das nur aushalten?“, sondern: „wie lange
kann der das noch aushalten“.
Die
Antwort auf diese Frage ist nicht gefährlich für mich, sondern gefährlich für
das Beamtendumm und die Justizmafia.
Das
Tagebuch auf www.FrankAnne.de wird aus
gesundheitlichen und organisatorischen Gründen nicht fortgeführt. Dieser Jahresbericht ist der Ersatz
dafür. Auch wenn ich für diese 22 Seiten bisher 19 Tage benötigte, ist es doch
wesentlich weniger, als wenn ich jeden Tag einen Eintrag fertigen würde.
Hätten
Sie das gewusst?
Allein
in München soll es mehr Rechtsanwälte geben, als in ganz Österreich.
www.FrankAnne.de
ist ein Projekt von
Dieses Schreiben enthält Sachstandsanfragen
an:
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Behörde
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Aktenzeichen
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Amtsgericht Gelsenkirchen
Amtsgericht Recklinghausen
Oberlandesgericht Hamm
Staatsanwaltschaft Bergheim
Staatsanwaltschaft Essen
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16a Ds-83 Js
1351/07-53/08
35 OWI -59 Js
1146/07-551/07
I-11W98/08
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Dieses Schreiben enthält Strafanträge gegen:
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Polizei GE
Polizei GE Beamte B
Stadt GE etc.
Polizei GE
JVA GE
Staatsanwaltschaft Essen
Bild Zeitung
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01.08 Verhaftung Ernestinenstr.
Verhaftung Schalker Str.
Anhänger
10.08 Demo vor JVA GE
10.08 Demo vor JVA GE
01.09
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Körperverletzung
Freiheitsberaubung im Amt
Diebstahl/Hehlerei
Nötigung
Nötigung
Strafvereitelung im Amt
Beleidigung (Folterknast)
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AG Gelsenkirchen-Buer Direktorin
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Zur Kenntnis
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AG Recklinghausen Aktz
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Sachstandsanfrage
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AG Recklinghausen Direktorin
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Zur Kenntnis
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LG Bochum Präsident
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Zur Kenntnis
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LG Essen Präsidentin
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Zur Kenntnis
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OLG Hamm Präsident
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Zur Kenntnis
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OLG Hamm Aktz.
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Sachstandsanfrage
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X
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Richter
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Dr. Daubach
|
Zur Kenntnis
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Esders
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Zur Kenntnis
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Fahsel
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Zur Kenntnis
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F. AG Bochum
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Zur Kenntnis
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Pohlmann
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Zur Kenntnis
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Stratmann
|
Zur Kenntnis
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X
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Staatsanwaltschaft
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Bergheim
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Sachstandsanfrage
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Essen
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Strafantrag
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X
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IBOH
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Hammecke
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Korte
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Rößler
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Schneider
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X
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Solar
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Hoffmann
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Inge und Rainer
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Lenninger
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Messenich
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X
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Politik
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AUF
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Die Grünen
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X
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Knast
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JVA GE Beirat
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Ombudsmann Wuppertal
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Parys
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Lobin
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SPD-
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X
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FrankAnne
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X
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Privat
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Bluhm
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Hohmann
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Mieczekowski
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Schneider
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Scholz
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