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BdF

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Beamtendumm-Förderverein

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Wir gewinnen,
weil wir kämpfen!

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zu den youtube Videos : Richter ficken
Verhaftung
Solarkritiker
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Bäcker wehrt euch
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2008Jahresbericht
BOGESTRA-FRANZ
AG Gelsenkirchen

BOGESTRA-Schreiber
Rede und E-Mail von
Rechtsanwalt mit Berufsverbot
Friedrich Schmidt
Mietsache
Habenichts
AG Gelsenkirchen
Auszug aus einer Rundmail von F.Lorenz
Home : Impressum
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Jahresbericht 2008

 
Auszeichnung

     Bei dem Jahresbericht 2008 muss ich im Dezember 2007 anfangen. Anfang Dezember wurde ich durch die Gelsenkirchener Partei „AUF“ als „wehrhafter Gelsenkirchener“ für meine Zivilcourage ausgezeichnet.

 

Unfall

     Am 24.12.2007 um 13:15 Uhr hatte ich auf dem Parkplatz des ehemaligen „Wal-Mart“ einen Unfall. Ich fuhr rückwärts aus einem Parkplatz und hatte dabei Kontakt mir einem anderen Fahrzeug. Auf den ersten Blick eine klare Sache. Ich war also Schuld. Auf den zweiten Blick erschien mir dies keinesfalls so eindeutig. Während die Fahrerin später behauptete, es ei so furchtbar viel Betrieb gewesen, waren in Wirklichkeit keine 30 Autos mehr auf dem Parkplatz. Das Geschäft hatte bereits seit 13 Uhr geschlossen. Als ich losfuhr war kein Auto hinter mir. Wenn also jemand hinter ein rückwärts fahrendes Fahrzeug fährt und dort auch noch grundlos anhält, dann erscheint mir dies äußerst verdächtig. Ich war gegen den Spiegel der Beifahrerseite gefahren. Merkwürdig, die Fahrerin suchte unbedingt eine Beule in der Beifahrertür. Da es dort keinen Kontakt gab, verwischte die Fahrerin den Schmutz auf der Tür, so dass es so aussah, als hätte es einen Kontakt gegeben. Daher rief ich die Polizei. Die nahmen aber nur die Daten auf, der Rest kümmerte die nicht.

     Ein Problem war natürlich mein nicht vorhandener Führerschein. Ich erklärte den Grünen, dass mir dieser im Dezember 1997 geklaut wurde, und daher 1998 ein neuer beantragt und bezahlt wurde. Erhalten habe ich diesen aber bisher nicht, da ich den bereits bezahlten Führerschein noch einmal bezahlen sollte.

Die Polizei war wenigstens so nett und hat auf ein Knöllchen wegen des fehlenden Führerscheins verzichtet. Ein Beamter meinte aber, ich müsse doch den mir zustehenden Führerschein erhalten. Das Gespräch habe ich aber schnell beendet. Ich sagte, er soll mir seine 9mm leihen, dann würde ich den Führerschein ganz schnell bekommen.

     Mein Verdacht, dass dies ein provozierter Unfall war, erhärtete sich dann im Januar 2008. Lt. Kostenvoranschlag sollte die Reparatur 1200 € kosten. Weil ich gegen den Spiegel gefahren war, musste angeblich die ganze Beifahrerseite lackiert werden. Ich zweifelte den Kostenvoranschlag an, und ein Gutachter bestätigte dann auch, dass die behauptete Beule in der Tür nicht von meinem Fahrzeug stammen konnte. Der tatsächliche Schaden war eine Zierblende am Spiegel, die es lt. Kostenvoranschlag einzeln zu kaufen gab und keine 10 € kosteten.

 

Abschleppkosten

     Das Jahr ging auch gleich „gut“ weiter. Ende Januar standen 2 Polizisten plus Gerichtsvollzieher an meinem Bett. Die hatten meine Wohnungstür geöffnet, und verlangten die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Dies lehnte ich wie immer ab. Deshalb wurde ich nun verhaftet und (mal wieder) in den Folterknast von Gelsenkirchen gebracht.

     Grund für die Verhaftung sollen nicht bezahlte Abschleppkosten gewesen sein. Es stellt sich jedoch die Frage, weshalb ich die Abschleppkosten bezahlen sollte. Im Jahr 2006 oder 2007 wurde in Gelsenkirchen ein Auto mit Dortmunder Kennzeichen aufgebrochen. Die Gelsenkirchener Polizei stellte das Fahrzeug daraufhin sicher. Bis dahin alles ganz normal. Aber ab jetzt wird es komisch. Obwohl ich nie in Dortmund gewohnt habe, und daher auch nie ein Fahrzeug in Dortmund auf mich zugelassen war, hat mir die Polizei die Abschleppkosten in Rechnung gestellt. Eigentlich sollte die Polizei wissen, wie man den Halter eines Fahrzeugs ermittelt, doch statt in den Computer zu sehen, oder beim Straßenverkehrsamt den Halter zu erfragen, teilte man mir mit, dass ich die Abschleppkosten zu zahlen hätte, da in dem Fahrzeug angeblich Post von mir gelegen hätte.

     Ich denke, ich kenne das Fahrzeug und auch den Halter bzw. Halterin, da ich Bekannte aus Dortmund hatte. Dass in dem Fahrzeug evtl. Post von mir war, ist dann nicht ungewöhnlich. Gegen den Kostenbescheid wurde von mir fristgerecht Widerspruch eingelegt und persönlich bei der Polizeiwache in Gelsenkirchen-Buer abgegeben. Eine Gerichtsverhandlung gab es niemals.

     Somit haben also kriminelle oder unfähige Beamte mal wieder meine Verhaftung inszeniert. Es wäre übrigens nicht das erste Mal, dass die Polizei Urkunden unterdrückt.

     Die Polizei sah ja nun sehr genau wie sehr ich körperbehindert bin. Da ich zum Gehen einen Stock brauche, wird meine rechte Schulter übermäßig belastet. Dadurch ist diese sehr schmerzhaft und bewegungseingeschränkt. Trotzdem wurden mir gewaltsam die Hände auf den Rücken gedreht und Handschellen angelegt. Mein Anwalt, immerhin Vorsitzender Richter des LG (a.D.) hielt dies für „nicht verhältnismäßig“ und das StVollzG. verbietet Handschellen bei Zivilgefangenen ausdrücklich. In diesem Fall handelte es sich sogar um Körperverletzung. Richtig schmerzhaft wurde es, als ich mich in das Auto setze, denn dabei wurden die Arme noch mehr verdreht. Ich sprang sofort wieder raus, worauf einer der Beamten mich gewaltsam wieder ins Auto drücken wollte. Der andere Beamte löste nun die Handschellen, und brachte sie vor dem Bauch wieder an. Immer noch gesetzwidrig, aber wenigstens nicht mehr so schmerzhaft. Wer unsere Justizmafia kennt, den wird es sicherlich nicht wundern, dass die STA das Verfahren wegen Körperverletzung gegen die Beamten eingestellt hat.

     Es wird hiermit jedoch noch Strafantrag wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung gestellt, denn schließlich muss ja mein persönlich abgegebener Widerspruch irgendwo gelandet sein. Ohne Gerichtsverhandlung hätte es niemals zu einer Verhaftung kommen dürfen.

     In der JVA kam es ebenfalls zu mehreren Rechtsverletzungen. Als Zivilgefangener steht einem das Tragen eigener Kleidung zu. Nach einer Woche musste ich Anstaltskleidung tragen, da ich einen Kleiderwechsel nicht organisieren konnte. Was für eine Lüge. Die JVA hat die Annahme meiner Kleidung verwehrt, da ich angeblich keine eigene Kleidung tragen dürfte, und hat dann die gesetzwidrige Verweigerung als Anlass genommen, mir das Tragen eigener Kleidung zu verwehren. Erst hatte mir Jörg H. aus GE mit Kleidung vorbeigebracht, und wurde wieder weggeschickt, und 2 Tage später wurde auch Frau Katrin H. aus Herne mit Wäsche weggeschickt.

     Bei der Verhaftung des Journalisten und Solarkritikers Rainer H., im Oktober 2008, wiederholte sich das Spielchen.

     Wegen meiner Körperbehinderung hatte ich zum Zeitpunkt der Verhaftung Krankengymnastik verordnet. Es ist auch medizinisch festgestellt, dass ich auf regelmäßige Krankengymnastik angewiesen bin. Ich wandte mich an den Anstaltsarzt. Ein angeblich studierter Mediziner sollte wissen, dass jemand mit Zustand nach Polio regelmäßige Krankengymnastik braucht. Da finde ich die Frage, weshalb ich Krankengymnastik bräuchte, eigentlich schon als Unverschämtheit, oder als Zeichen von Unfähigkeit. Sicherlich brauchte ich die KG nicht wegen gespaltener Haarspitzen. Es war mir bekannt, dass im Folterknast Gelsenkirchen schon Krankengymnastik durchgeführt wurde. Der Therapeut ist mir persönlich bekannt. Der Anstaltsarzt bestritt das, und verordnete mir ambulante Krankengymnastik in Fröndenberg. Als ich dies meinem Therapeuten erzählte, meinte der: „Ja wie doof ist das denn?“. Ambulante Krankengymnastik in Fröndenberg bedeutet, ca. 90 Minuten fahrt nach Fröndenberg sowie anschließend wieder 90 Minuten Fahrt zurück. Also 3 Stunden Fahrt für 20 Minuten Behandlung, ja wie doof ist das denn? Da ist keine Krankenbehandlung, das ist Körperverletzung! Ich wurde bereits zweimal vom Gesundheitsamt auf meine Verhandlungsfähigkeit untersucht. Es wurde jedes Mal festgestellt, dass mir wegen meiner Schmerzen eine Verhandlung von höchstens 30 Minuten ohne Pause zumutbar sei. Der Anstaltsarzt wollte mir dagegen die sechsfache Zeit, mit nur einer Pause zumuten.

Ich stelle hiermit Strafantrag sowie Dienstaufsichtsbeschwerde.    

     Weiterhin wurde Ende Januar mir und weiteren Gefangenen mitgeteilt, dass sie im Februar keinen Besuch bekommen könnten, da alle Termine belegt wären. Der verkündende Beamte forderte die Gefangenen sogar noch auf, sich darüber zu beschweren und sich dies nicht gefallen zu lassen. Auch beschwerte er sich über die allgemeinen Zustände in der JVA und der ständigen Reduzierung der Mitarbeiter, die ein gesetzmäßiges Arbeiten nicht mehr möglicht macht.

     Ich klagte gegen die Besuchverweigerung. Die inzwischen als „Folterknast“ bekannte Anstalt, behauptete nun, es seien genug Besuchstermine im Februar frei gewesen, ich hätte angeblich gar kein Besuch beantragt. Dabei habe ich inzwischen die schriftliche Bestätigung eines anderen Gefangenen dem genau das gleiche widerfuhr und andere mir bekannte Mitgefangene können das Geschilderte ebenfalls bestätigen.

     Meine Klage gegen die Besuchsverweigerung wurde von der Strafvollstreckungskammer des LG Essen abgelehnt. Da das LG das Verfahren mehrere Monate verschleppte, bis der Februar vorbei und ich entlassen war, wurde mir mitgeteilt, dass ich angeblich kein Recht hätte, festzustellen, dass die rechtswidrige Maßnahme rechtswidrig war. Vielleicht hätten die Richter mal die entsprechenden Urteile des BGH durchlesen sollen. Bereits vor Jahren wurde festgestellt, dass es dieses Recht doch gibt. Erstaunlich, dass der ehemalige Richter E. diese Urteile kennt, die zuständigen Richter aber nicht.

     Erstaunlich auch, dass die Strafvollstreckungskammer erst tätig wurde, nachdem ich gegen den Richter eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte.

     Ich hatte mich auch an den Beirat der JVA und auch an den Ombudsmann gewandt. Von keinem bekam ich einen Antwort oder einen Termin. Auch nicht auf meine früheren Schreiben an den Beirat und meinen anderen Aktivitäten. So gab es 2007 zwei beschriftete Fahrzeuge vor der JVA, die Missstände anprangerten, und 2008 mehrer Flugblattaktionen und Demonstrationen vor der JVA, die auch von dem Beirat nicht unbemerkt geblieben sein können.

     Ich halte dies für bemerkenswert, weil sich sowohl der Ombudsmann als auch der Beirat in dem „Folterskandal“ so furchtbar aufspielen. Wenn die wirklich an gesetzmäßigen Zuständen in der JVA interessiert wären, dann hätten die sich doch längst bei dem gemeldet, der schon seit Jahren gegen die Zustände in dem Folterknast kämpft und sogar Opfer gewalttätiger Beamter wurde.

     Zumindest der Ombudsmann ist ja inzwischen in dem Folterskandal selbst in die Kritik geraten, da er versucht haben soll, den Vorfall zu vertuschen. Mich würde es nicht wundern.

 

stellvertretender Direktor

     Nach gut 2 Wochen wurde ich auf mysteriöse Weise entlassen. An einem Freitag hatte der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Notdienst. Er erfuhr von meiner Inhaftierung. Es gibt durchaus einige Richter die mich leiden können, der stellvertretende Direktor gehört nicht dazu. Er teilte der Gelsenkirchener Polizei mit, dass ich für meine „unangenehmen Aktionen“ bekannt sei und auch schon vor dem Landgericht demonstriert hätte. Um mir keinen Grund für meine Aktionen zu liefern, sei es besser auf den Haftbefehl zu verzichten und er veranlasste meine Entlassung. Berechtigt dazu war er jedoch nicht. 

     Erst drei Wochen nach der Entlassung wurde der Haftbefehl formell aufgehoben, weil die Behörde dem Vorschlag des stellvertretenden Direktors gefolgt war.

     Die vorzeitige Haftentlassung war zwar falsch, aber meines Erachtens keine Rechtsbeugung. Der Richter hatte aus zwei Möglichkeiten eine Entscheidung zu treffen, die immer zu 50% falsch sein konnte. Da halte ich es für richtiger, jemand unrichtig zu entlassen, als jemand unschuldig in Haft zu lassen.

Unschuldig in Haft war ich wegen der Umstände, da ich ja mit den Abschleppkosten nichts zu tun hatte, und mein Widerspruch nicht bearbeitet wurde, sowieso. Aber dies war dem Richter nicht bekannt.

     Wegen der weiter unten beschriebenen unberechtigten Äußerungen stellte ich Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft ging aber auf die ehrverletzenden Äußerungen gar nicht ein, sondern ermittelte wegen der vorzeitigen Entlassung. Das Verfahren wurde eingestellt, mit der nachweislich verlogenen Behauptung, die Behörde hätte zu diesem Zeitpunkt bereits auf den Haftbefehl verzichtet. Damit hat die STA also Strafvereitelung im Amt betrieben. Ich stelle hiermit Strafantrag gegen die STA Essen.     

     Der stellvertretende Direktor teilte in dem Schreiben an die Polizei mit, dass gegen mich noch ein Strafverfahren wegen Beleidigung anhängig sei, und dass ich angeblich Schmierereien am Amtsgericht begangen hätte. Beides hatte nichts mit der Verhaftung wegen den Abschleppkosten zu tun.

Daher stellte ich Strafantrag gegen den Richter, und es wurde eine Klage beim Amtsgericht eingereicht. Diese sollte dem Richter, bei Androhung einer Strafe, untersagen weiterhin zu behaupten, ich sei angeblich verdächtigt Schmierereien am AG Gebäude angebracht zu haben. Dazu wurde ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen teilte mit, für die Klage nicht zuständig zu sein. Das Landgericht lehnte den Prozesskostenhilfeantrag ab, wegen angeblichen fehlenden Erfolgsaussichten.

     Wer die Justizmafia kennt, wird die fehlenden Erfolgsaussichten sicherlich bestätigen. Selten das die Justizmafia mal so ehrlich ist. Denn tatsächlich haben die natürlich kein Interesse Recht zu sprechen, wenn es um Kollegen geht. Das Standesrecht steht erfahrungsgemäß deutlich höher im Kurs als der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

     Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach geurteilt, dass Prozesskostenhilfeanträge, auch bei angeblich fehlenden Erfolgsaussichten nicht so ohne weiteres abgelehnt werden dürfen. Daher habe ich gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Seit Monaten liegt die Sache nun unbearbeitet beim OLG. Bis auf eine Eingangsbestätigung kam nichts mehr. Es hat den Eindruck, als würden die Schwarzkittel hier auf Zeit arbeiten. Das Oberlandesgericht wird hiermit aufgefordert eine Sachstandsmitteilung zu übersenden. (Aktenzeichen (I-11W98/08))

 

     Zu der Behauptung bezüglich der Schmierereien ist anzumerken, dass es gegen mich niemals ein Ermittlungs- oder Strafverfahren diesbezüglich gab. Mir sind noch auch keine Schmierereien am Amtsgericht bekannt. Allerdings, gab es vor Jahren mal die Behauptung, ich hätte angeblich ein Hakenkreuz am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer angebracht. In dem damaligen Durchsuchungsbeschluss stand, dass das Hakenkreuz von mir angebracht worden sein müsste, weil ich mir öfters Gerichtsverhandlungen ansehe.

     Es ist schon peinlich was sich diese Justizmafia regelmäßig so leistet. Selbst die Gelsenkirchener Polizei hielt die Begründung in dem Durchsuchungsbeschluss für unzureichend. Der Beamte auf der Wache, dem ich den Durchsuchungsbeschluss gezeigt hatte, fragte mich, ob ich denn schon mal Ärger mit der Justiz hatte, und als ich bejahte, ob ich der Bürger aus Gelsenkirchen Hessler sei, was ich ebenfalls bejahte. Also ist auch schon der Polizei bekannt, wie kriminell, unfähig und willkürlich die Justizmafia gegen mich vorgeht. (Die paar Richter die mich inzwischen so gar unterstützen ausgenommen).

     Ein Ermittlungs-/Strafverfahren wegen Sachbeschädigung des AG Gelsenkirchen gab es niemals.

     Ein Ermittlungs-/Strafverfahren wegen Sachbeschädigung des AG Gelsenkirchen-Buer wurde von mir gewonnen, eine Anklage erfolgte niemals. Deshalb bin ich auch nicht bereit, solche Verleumdungen durch den stellvertretenden Direktor hinzunehmen.

     Auf das Beleidigungsverfahren wird hier später eingegangen, doch selbst wenn dieses Verfahren berechtigt wäre, wäre der stellvertretende Direktor nicht berechtigt, diese Aussage gegenüber der Polizei zu tätigen. Schließlich hat dies mit dem aktuellen Fall überhaupt nichts zu tun.

 

2 Verfahren wegen Falschparken

     Während meiner Zeit im Folterknast hatte ich zwei Gerichtsverhandlungen beim Amtsgericht Herne wegen angeblichem Falschparken in der Kirchhofstr. Mal behaupteten die Knöllchenjäger es handelte sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, mal sollte es so gar eine Fußgängerzone sein. Tatsächlich war es bis zum 20.12.2007 weder das Eine noch das Andere. Aber selbst wenn es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich gehandelt hätte, hätte ich dort parken dürfen, da ich wegen meiner Gehbehinderung eine „Parkerleichterung“ besitze, die mir das Parken im verkehrsberuhigten Bereich ausdrücklich gestattet. (Unter www.FrankAnne.de befinden sich auch Fotos die bestätigen, dass dort lt. Beschilderung der dort abgebildete Golf korrekt parkte.)

     Wegen der Inhaftierung konnte ich natürlich nicht zur Verhandlung erscheinen. Ich rechnete daher mit einem Säumnisurteil zu meinen Lasten, gegen dies ich dann nach der Entlassung die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt hätte. Zu meiner Verwunderung wurden jedoch beide Verfahren eingestellt, meine Kosten jedoch nicht erstattet. Mit dem verantwortlichen Richter hatte ich bisher keinen Kontakt, daher ist mir auch nicht bekannt, was ihn dazu bewegte die Verfahren einzustellen. Die drei Richter dieses Amtsgerichtes, mit denen ich es bisher zu tun hatte, glänzten jedenfalls nicht mit besonderer Bürgerfreundlichkeit. Immerhin führte eine Richterin wissentlich ein verfassungswidriges Verfahren gegen mich durch. Verfassungswidrig deshalb, weil ihr bekannt war, dass mir gesetzwidrig die persönliche Akteneinsicht verwehrt wurde, und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG verstoßen wurde. Sie verurteilte mich wegen Fahrens ohne Führerschein zu 10 €, und begründete dies mit: “Auch wenn man mir rechtswidrig einen bereits bezahlten Führerschein verweigert, dann dürfte ich halt auch kein Auto fahren.“ Dies zeigt sehr deutlich das Obrigkeitsdenken des Deutschen Michels. Daran hat sich seit dem 3. Reich nichts geändert.

     Wie bereits erwähnt gibt es mehrere Richter, einer in Gelsenkirchen, der mich unterstützt. Der Gelsenkirchener ist zwar äußerst zurückhaltend wenn er konkret werden soll. Aber selbst dieser meinte, dieses Verfahren hätte wegen „geringer Schuld“ eingestellt gehört.

     Einige Wochen nach der Haftentlassung zeigte dann die Gelsenkirchener Polizei ihre Unfähigkeit. Da ich diese Republik nur noch als Bananen-Republik ansehe, ist es mir nicht mehr möglich diese mit meinem Geld zu unterstützen. Daher bezahle ich keine Knöllchen mehr, egal ob berechtigt oder unberechtigte Knöllchen. Während ich also in dem Folterknast war gab es zwei Haftbefehle wegen nicht bezahlten Knöllchen.

     Ca. zwei Wochen nach der Entlassung geriet ich in Dortmund in eine Polizeikontrolle. Wegen des fehlenden Führerscheins mussten natürlich meine Daten abgefragt werden. Dabei kam heraus, dass ich (schon wieder bzw. immer noch) per Haftbefehl gesucht wurde. Mir war das bekannt, aber ich erzählte der Beamtin, dass dies nicht sein könnte, da ich doch gerade erst aus der Haft entlassen wurde. Die Beamtin war ziemlich verwundert, dass ich entlassen wurde, weil ich angeblich so ein unangenehmer Kerl sei. Sie ging nun davon aus, dass der Haftbefehl nicht mehr aktuell war und ich entging der erneuten Verhaftung. Wegen des fehlenden Führerscheins hat mich die Beamtin mündlich verwarnt, wodurch mir ein weiteres Knöllchen und spätere Verhaftung erspart blieb. Aber es ist schon erstaunlich, wie einfach man einer Verhaftung entgehen kann.

     Wieder einige Zeit nach dieser Kontrolle erkannte mich ein Gelsenkirchener Polizist auf der Straße. Sie stoppten mich und erklärten mir, dass sie wegen nicht bezahlter Knöllchen noch 2 Haftbefehle offen hätten. Ich erklärte, dass ich diese nicht bezahlen würde. Die Beamten erklärten, dass sie verwundert seien, weil sie mich auf der Strasse gesehen haben. Nach ihren Unterlagen sollte ich angeblich noch in Haft sein. Ja wie doof ist das denn?

     Da teilt er stellvertretende Direktor der Polizei schriftlich und telefonisch mit, dass er mich entlässt, damit ich keinen Grund für meine unangenehmen Aktionen hätte, und die Behörde verzichtet 3 Wochen später sogar ganz offiziell auf die Rechte aus dem Haftbefehl, aber die Polizei bekommt davon nichts mit, und glaubt ich sei noch immer in Haft.

     Und schon stellt sich wieder die Frage, wie doof ist das denn? Da bekommt die Polizei also zwei Haftbefehle und den Auftrag diese zu vollstrecken. Die Polizei weiß oder glaubt, dass sich der Bürger gerade in Haft befindet. Ein normal denkender Mensch würde sich nun vorstellen, dass die Polizei den Knast informiert, den Haftbefehl vorbeibringt oder faxt, damit der Bürger erst entlassen wird, wenn auch die neuen Haftbefehle vollstreckt sind. Wie völlig unfähig muss man sein, wenn man wartet bis der Bürger entlassen wurde, um dann umständlich zu versuchen den Bürger wieder zu verhaften.

Die Grünen fuhren erst zur Wache um die Haftbefehle zuholen, und mich dann in den Folterknast.

     Über die Fähigkeiten der Justiz, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und sonstigen Behörden bin ich nicht besonders begeistert. Dennoch gibt es überall, und zwar in wachsender Zahl, unter den Richtern, Staatsanwälten, Polizisten und anderen Behördenmitarbeitern Personen die mir zustimmen. So auch in der JVA. Nicht selten handelte es sich dabei sogar um Personen die mich anfangs für eine kompletten Idioten hielten, aber mit der Zeit einen ganz anderen Eindruck gewannen.

     Die Vollzugsbeamten wunderten sich über die beiden Haftbefehle ebenso, wie sich wahrscheinlich auch der Leser wundern wird. Ich sollte insgesamt vier Tage inhaftiert werden. Der eine Haftbefehl war über 10 Euro wegen Fahrer ohne Führerschein, der andere über 44 Euro wegen zu schnellem Fahren. Das zu schnelle Fahren trifft, ohne wenn und aber, zu. Für das Fahren ohne Führerschein kann ich aber nichts, denn wie schon geschildert, wird mir der bereits bezahlte Führerschein schon seit zehn Jahren verweigert. Ein Richter meinte auch, dieses Verfahren hätte man wegen geringer Schuld einstellen müssen. Bei dieser Konstellation, 10 € und 44 € wird es sicherlich nicht verwundern, dass der eine Haftbefehl über 1 Tag und der andere über 3 Tage ausgestellt war. Verwundert hat die Beamte allerdings, dass ich für 44 € ein Tag und für die 10 € drei Tage inhaftiert werden sollte. Jeder normal denkende Mensch, incl. der Vollzugsbeamten, hätte es genau umgekehrt vermutet. Auch dies zeigt wieder die penetrante Unfähigkeit und Willkür der deutschen Justiz.

     Der Richter, der meinte, das Verfahren hätte wegen geringer Schuld eingestellt gehört, hat dann auch die Geldstrafe für mich übernommen. Ich habe ein Problem damit. Zwar ist es ausgesprochen gut, wenn ich sagen kann, dass ein Richter meine Geldstrafe/Knöllchen bezahlt, aber ich möchte natürlich nicht dass jemand einen finanziellen Nachteil hat, weil ich nicht mehr bereit bin diesen kriminellen Dreckstaat mit meinem Geld zu unterstützen. Daher hatte ich dem Richter nicht mitgeteilt, dass es auch noch ein Knöllchen über 44 € gab. Das Sonderangebot, 1 Tag für 44 € habe ich abgesessen.

 

     Lt. Strafvollzugsgesetz steht jedem Inhaftiertem in dem Folterknast eine Einzelunterbringung zu. Daran hält sich die JVA aber nicht. Nur deshalb konnte es im März 2008 zu den Vergewaltigungen und Misshandlungen kommen, die im Dezember 2008/Januar 2009 durch die Presse ging. Ein Zivilgefangener darf lt. Strafvollzug gegen seinen Willen nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Da ich die JVA deshalb schon mal vor Gericht gezerrt hatte, sind die bei mir etwas vorsichtiger. Ich bekam eine Zelle in der zwei Betten übereinander standen und zwei Kleiderschränke untergebracht waren. Diese Zelle bekam ich für mich alleine. Diese Zellen waren ursprünglich Einzelzellen, in die man einfach ein zweites Bett und ein zweiter Kleiderschrank untergebracht hatte. Der zweite Kleiderschrank stand ca. eine handbreit von der Wand entfernt im Raum. Für mich unverständlich, daher schob ich den Schrank zurück an die Wand. Als es dunkel wurde suchte vergeblich nach dem Lichtschalter. Als ich diesen nicht fand, suchte ich nach der Notruf- und Sprechanlage. Auch dies konnte ich nicht finden. Erst als ich den Schrank wieder von der Wand entfernte sah ich hinter dem Schrank den Schalter sowie die Notruf- und Sprechanlage. Da packt man sich an den Kopf.

 

6 Verfahren wegen Falschparken

     Danach gab es wieder Post vom AG Herne. Man teilte mir mit, es sei beabsichtigt sechs weitere Verfahren wegen angeblichem Falschparken in der Kirchhoffstr. einzustellen, wobei ich meine eigenen Kosten selbst zu tragen hätte. Eigentlich ist nicht einzusehen, weshalb ich meine Kosten selbst tragen soll. Ich kann doch nichts dafür, dass ich gegen die unfähige Stadt Herne klagen muss, nur weil die nicht in der Lage sind ihre Verkehrsbeschilderung richtig zu lesen, bzw. eine korrekte Beschilderung anzubringen. Dennoch reagierte ich nicht auf diese Schreiben, und so wurden die Verfahren allesamt eingestellt.

 

Freiheitsberaubung im Amt

     Nun kam wieder ein Meisterstück der Polizei. Ich fuhr zum Bäcker, wollte frühstücken. Ein roter Opel verfolgte mich. Als ich auf dem Parkstreifen parkte, entstieg dem Fahrzeug ein Polizeibeamter. Es handelte sich also nicht um einen Opel, sondern um einen Popel (Polizeiopel). Den Beamten hätte ich fast nicht wieder erkannt. Ich hätte ihn fast mit einem Weihnachtsbaum verwechselt so behangen war der mit Orden und Lametta. Kam der gerade von einer Karnevalsveranstaltung oder hatte der den Hauptpreis am Kaugummiautomaten gewonnen. Leute die den Vorfall beobachteten dachten dass ich es mindestens mit dem Polizeipräsidenten zu tun hätte. Dabei war das höchstens der Dorfsheriff. Wahrscheinlich hatte der sich so kostümiert, weil er gerade mal ein Auto fahren durfte, denn das darf er nicht immer.

     Vor einigen Jahren stand in meiner Nachbarschaft ein VW-Bus der Polizei. Ich beobachtete das Fahrzeug 20 Minuten, ohne das was geschah. Darum sah ich in den nahe gelegenen Frisör. Der Typ der sich damals die Haare schneiden ließ stand nun wie ein Weihnachtsbaum dekoriert vor mit. Ich dachte damals, dass wenn ein Beamter für seinen Frisörbesuch ein Einsatzfahrzeug bekommen kann, dann könnte der Beamtendumm-Förderverein sich das Polizeifahrzeug auch mal für eine Kaffeefahrt nach Holland ausleihen. Einen entsprechend Vorschlag machte ich dem Polizeipräsidenten. Dieser ging auf meinen Vorschlag nicht ein, aber ich bemerkte, dass der Dorfsheriff sechs Monate lang ohne Polizeiauto unterwegs war. Nur noch zu Fuß oder mit einem Fahrrad war er in Gelsenkirchen-Hessler gesehen.

     So machte ich mir natürlich keine Freunde, und ich bekomme auch keine Einladung zu seinem Geburtstag. Also dieses Musterbeispiel eines Staatsbeamten hat nun seinen großen Tag und lief zu Hochtouren auf.

     „Herr Schreiber ich habe zwei Haftbefehl über je 10 € plus Überweisungsgebühren“, eröffnete er mir. Wie immer zeigte er mich weder den Haftbefehl noch wurde mir dieser ausgehändigt. Ich bin der Meinung, dass man mir lt. Gesetz den Haftbefehl bzw. eine Kopie aushändigen müsste. Seine Kollegen hatten bei der vorherigen Verhaftung, trotz meiner Aufforderung zwar auch keinen Haftbefehl ausgehändigt, aber diesen wenigstens vorgezeigt. Da sie den Haftbefehl nicht dabei hatten waren sie mit mir sogar erst zur Wache gefahren. Der Dorfsheriff hatte den Haftbefehl zwar auf dem Beifahrersitz, aber es nicht nötig gehalten mir diesen auszuhändigen oder zu zeigen. Mit ziemlicher Sicherheit gab es aber gar keinen Haftbefehl über 10 € plus Überweisungsgebühren. Der Haftbefehl dürfte eigentlich nur über die Geldstrafe in Höhe von 10 € ausgestellt gewesen sein.

     Wie bereits erwähnt gibt es einen Richter der meine Knöllchen bezahlt. Von diesem habe ich eine Audio-CD über das Justizopfer „Michael Kohlhaas“. Und da es im Februar 2008 drei Haftbefehle über je 10 € gab, hatte ich in der CD-Hülle 30 € von dem Richter. Wie bereits berichtet, war ein Haftbefehl über 10 € bereits bezahlt. Damit hatte ich noch 20 € für zwei Haftbefehle. Ich erklärte dem Beamten, dass ich ihm ja bekannt sei, dass ich keine Knöllchen bezahle. Dass ich nicht bezahlen würde, war ihm schon bekannt, und da er mich nicht alleine in die JVA bringen durfte hatte er auch schon Verstärkung angefordert.

     Ich erklärte ihm, dass es einen Richter gibt der meine Knöllchen bezahlt. Er war darüber erstaunt, und hat extra noch mal nachgefragt. Ich holte die Kohlhaas CD aus dem Auto und zeigte ihm die 20 €. Er erklärte mich nun für verhaftet und wir warteten nun auf seine Verstärkung.

Da ich die Geldbuße bezahlen konnte und wollte, ich musste das Geld ja für die Knöllchen verwenden, da dies sonst ein Missbrauch von Mitteln wäre, wurde ich also wegen den Überweisungsgebühren verhaftet. Da es aber garantiert keinen Haftbefehl für die Überweisungsgebühren gab, handelte es sich somit um eine Freiheitsberaubung im Amt. Das ist schlichtweg eine Straftat.

     Frühstücken durfte ich natürlich nicht mehr, da ich ja verhaftet war, und so warteten wir also auf den Streifenwagen. Ich musste mich nun hinten in den Streifenwagen setzen, und wurde zur JVA gefahren. Der Beamte der ebenfalls hinten saß meinte noch: „Handschellen müssen wir ihn wohl keine anlegen“. Ich erklärte ihm, dass er einem Zivilgefangenen überhaupt keine Handschellen anlegen darf. Er hat es dann auch unterlassen.

     In der JVA musste ich alle meine Sachen abgeben und wurde in einen Glaskasten gesetzt, bis ein Beamter von der Kammer kam. Der wollte mich zur Kammer bringen. Da mir dies zu weit war fragte ich ihn ob das nötig sei, schließlich wollte ich ja bezahlen. Der Beamte war verwundert und brachte mich wieder zum Eingang. Den dortigen Beamten erklärte er, dass ich bezahlen will. Die fragten mich ob ich das Geld im Porthomoneu hätte. Ich antwortete, dass das Geld in der CD-Hülle sei. Die Bediensteten fragten, warum ich denn nicht bei der Polizei bezahlt hätte. Ich antwortete, dass ich dies wollte, aber die Beamten mehr als zweimal 10 € haben wollten. Daraufhin schauten sich die Beamten die Sache noch mal an, aber sie kassierten wie erwartet nur jeweils 10 €.

     Wie bereits erwähnt hat das AG Herne in 2008 insgesamt 8 Knöllchen wegen angeblichem Falschparken in der Kirchhoffstr. eingestellt. Bei den beiden Haftbefehlen handelte es sich übrigens ebenfalls um zwei Knöllchen wegen angeblichem Falschparken in der Kirchhoffstr. Allerdings waren dafür andere Richter zuständig. Auf www.FrankAnne.de sind Fotos veröffentlicht die zeigen, dass es kein Falschparken gibt.

     Meine 30 € von dem Richter waren nun verbraucht. Es gab aber einen weiteren Haftbefehl wegen angeblichem Falschparken in der Kirchhoffstr. Die Ladung zum Haftantritt kam auch in der ersten Jahreshälfte. Da ich dieser nicht nachkam, ging ich von einer weiteren Verhaftung aus. Dies ist auch der Grund, weshalb ich bisher keinen Strafantrag gegen den Polizisten stellte. Ich ging evtl. von einer Wiederholung des Vorfalls aus, und wollte diesen abwarten. „Meinem Richter“ schilderte ich den Fall und zeigte ihm meine nun leere „Kriegskasse“. Für den neuen Haftbefehl bekam ich wieder 10 €. Ich vermute, dass ich ihm die 10 € zurückgeben muss, da der letzte Haftbefehl anscheinend nicht mehr vollstreckt wird. Die Gründe dafür sind mir nicht bekannt.

     Daher wird nun Strafantrag wegen Freiheitsberaubung im Amt gestellt. Wegen der Freiheitsberaubung, der Nichtaushändigung des Haftbefehls und der Nichteinsichtnahme gibt’s es auch wieder eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

 

Knöllchen wegen Unfall im Dezember 2007

     Wie bereits erwähnt, hätte es wegen des Unfalls am 24.12.2007 ein Knöllchen geben können, weil ich keinen Führerschein hatte. Da ich aber bereits vor 10 Jahren für meinen gestohlenen Führerschein einen neuen beantragt und bezahlt hatte, ich diesen aber bis dahin nicht erhielt, wurde auf dieses Knöllchen verzichtet. Dafür gab es ein Knöllchen von der Polizei, weil ich den Unfall herbeigeführt hatte. Dagegen legte ich, wegen der bereits geschilderten Umstände, Widerspruch ein. Eine Antwort von der Polizei bekam ich jedoch nie. Einige Monate danach bekam ich einen Bußgeldbescheid, dieses Mal von der Stadt Gelsenkirchen. Zwischen dem Schreiben der Polizei und der Stadt Gelsenkirchen waren mehr als 3 Monate vergangen und somit eigentlich die Verjährung eingetreten. Meisten interessiert dies aber die Behörde nicht, da die nicht das Zustelldatum berücksichtigen, sondern das Datum wann das Schreiben angeblich verfasst wurde. So wird natürlich staatlichem Betrug Tür und Tor geöffnet. Wer kann einer Behörde nachweisen, dass man ein Schreiben z.B. am 25. März geschrieben hat, und somit verjährt gewesen wäre, und stattdessen das Datum vom 15. März einsetzt, weil an diesem Tag noch keine Verjährung stattfand. Zwischen dem im Schreiben benutzten Datum, und dem Zustelldatum waren mehr als 14 Tage vergangen. Dies deutet für mich auf eine evtl. Urkundenfälschung hin. Lt. Rechtssprechung scheint dies auch nicht mehr zulässig zu sein, und die Behörde kann sich in diesem Fall nicht auf das Datum des Schreibens beziehen. Meinem erneutem Widerspruch wurde ohne Begründung stattgeben. Es ist mir also nicht bekannt, ob der geschilderte Sachverhalt bezüglich des Unfalls, die evtl. Verjährung, oder ein anderer Grund die Ursache für die Einstellung war.

 

Personenkontrolle am Amtsgericht

     Zwischenzeitlich war ich auch öfters bei verschiedenen Gerichten um Prozesse zu beobachten. Dabei kam es beim AG Gelsenkirchen-Buer zu einem Zwischenfall. Bei einer Kontrolle hat man meine Notebooktasche untersucht, und diese anschließend nicht mehr richtig geschlossen. Dadurch fiel mein Notebook nach einigen Metern aus der Tasche. Zufällig wurde ein Richter Zeuge wie der Computer aus der Tasche fiel. Wegen des Schadens wandte ich mich an die Direktorin des AG. Dieser wurde aufgenommen und an das LG weitergeleitet. Das LG hat die Übernahme der Reparatur abgelehnt. Wieder einmal hat die Justiz gezeigt, mit welchem zweierlei Maß geurteilt wird, wenn die Justiz selbst eine der Prozesspartei ist.

 

Strafverfahren wegen Beleidigung   16a Ds-83 Js 1351/07-53/08

     Vom Amtsgericht Gelsenkirchen kam dann auch noch die Anklageschrift wegen der angeblichen Beleidigung. Diese Anklageschrift wurde mehreren justizerfahrenen Personen gezeigt. Das Urteil ist eindeutig, die Anklage ist lachhaft. So behauptet z.B. die Staatsanwaltschaft, ein DIN A3 großes Papier, das ein Bushaltestellenschild zeigt, mit dem Bushaltestellennamen „Guantanamo“ sei angeblich eine Beleidigung. Auch wenn es in Deutschland so viele Beleidigungsverfahren gibt wie nirgends sonst in Europa, ist diese Beleidigungsanklage schlichtweg als lächerlich und unverschämt zu bezeichnen. Übrigens bezeichnete die BILD-Zeitung diesen Knast im Januar 2009 als „Folterknast“. Wurde hier auch Strafantrag wegen Beleidigung gestellt?

Ich persönlich halte diese Aussage natürlich nicht für eine Beleidigung, aber es kommt nicht darauf an, ob ich dies für eine Beleidigung halte, sondern ob dies die Staatsanwaltschaft und/oder Gerichtes für eine Beleidigung hält. Eine verblödete Staatsanwaltschaft, die die Abbildung eines Haltestellenschildes mit dem Haltestellennamen „Guantanamo“ als Beleidigung bezeichnet, wird die Bezeichnung „Folterknast“ in der BILD sicherlich auch für eine Beleidigung halten, oder? Die Staatsanwaltschaft wird sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich die böse BILD-Zeitung nun ebenfalls wegen des Verdachts der Beleidigung anzeige und Strafantrag stelle. Ich hatte nur ein Plakat mit „Guantanamo“ aber die böse BILD hatte die Bezeichnung „Folterknast“ tausendfach an allen Verkaufsstellen aushängen. Mal sehen ob die verblödete Staatsanwaltschaft sich mit der BILD-Zeitung anlegt, oder sich einbildet, dies könne man nur mit mir machen. 

     Ich habe in meinem Strafverfahren sofort Akteneinsicht genommen. In dieser Akte fand ich dann ein Schreiben des Folterknasts Gelsenkirchen. Hier teilte die JVA mit, dass 2007 zwei Fahrzeuge und ein Anhänger vor der JVA standen. Der Leiter der JVA habe sich dann an das Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen gewandt, um den Halter der Fahrzeuge zu ermitteln.

     Zur Erinnerung, die Polizei, die berechtigt wäre Halterdaten abzufragen, war dazu bei dem abgeschleppten Auto nicht in der Lage die Halterdaten beim Straßenverkehrsamt abzufragen. Bei der Polizei ergibt sich der Halter nicht aus den Anmeldedaten, sondern aus der Adresse eines Werbebriefs, der zufällig im Auto liegt. Ob das eigentlich auch bei dem Auto des Polizeipräsidenten klappt? Der hat doch bestimmt ein schönes, großes, ziemlich neues Auto, vielleicht standesgemäß einen Mercedes. Vielleicht sollte ich bei diesem Auto mal die Scheibe einwerfen, einen Werbebrief mit meiner Adresse einwerfen, und warten dass das Auto erst abgeschleppt wird, um es dann, gegen Erstattung der Abschleppkosten, vom Abschleppunternehmer ausgehändigt bekomme. Billiger kann man kaum zu einem guten Auto kommen.

     Der Leiter der JVA gehört weder zur Polizei noch zur Staatsanwaltschaft. Daher ist er auch nicht berechtigt irgendwelche Fahrzeug und/oder Halterdaten beim Straßenverkehrsamt abzufragen, das Straßenverkehrsamt ist ebenfalls nicht berechtigt solche Daten an die JVA weiterzugeben. Dennoch steht in dem Schreiben der JVA, dass man meine Daten vom Straßenverkehrsamt erhalten hat. Und dies obwohl weder die Fahrzeuge noch der Anhänger je auf mich zugelassen war.

     Da die Vorwürfe der Beleidigung schlichtweg lächerlich sind, wurde gegen die Zulassung der Klage Rechtsmittel eingelegt. Bisher habe ich auch diesbezüglich keinerlei Antwort erhalten. Hiermit wird diesbezüglich eine Sachstandsanfrage gestellt.

     Im Übrigen soll für dieses Verfahren die Richterin zuständig sein, die in der Vergangenheit in einem Verfahren gegen mich gleich zweimal versucht hatte, durch Rechtsbeugung eine Verurteilung durchzusetzen. Zusätzlich sorgte sie dafür, dass ich zwischenzeitlich ohne Verteidiger war. Das Verfahren dauerte in der 1. Instanz über 6,5 Jahre, und beschäftigte mindestens 7 Richter.

     1.Rechtsbeugungsversuch

     Richterin Nr. 1 habe ich wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Über diesen wurde zwar nicht entschieden, da die Direktorin des Amtsgerichts Gelsenkirchen mir mitteilte, dass diese Richterin plötzlich nicht mehr für meine Sache zuständig sei.

     Richter Nr. 2 erließ einen Strafbefehl, da ich krankheitsbedingt an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte. Der Verhandlungstermin, der Erlass des Strafbefehls und das Datum des Strafbefehls war der 15.12.xx Am 17.12.2008 hatte ich dann ein ärztliches Attest eingereicht, und gegen den Strafbefehl erstmalig Widerspruch eingelegt. Nach Zustellung des Strafbefehls wurde erneut Widerspruch eingelegt. Dieser wurde von mir persönlich beim zuständigen Amtsgericht Gelsenkirchen abgegeben und eine Empfangsbestätigung gefordert. Mit der Begründung, diese würde mir gesetzlich nicht zustehen, wurde mir diese verweigert. Wieder einmal wurde das Justizministerium beansprucht. Von diesem wurde mitgeteilt, dass es sehr wohl einen gesetzlichen Anspruch auf eine Empfangsbestätigung gibt.

     Rechtswidrig wurden meine Widersprüche von Richterin Nr. 3 abgelehnt. Es wurde behauptet, dass der Strafbefehl datiert vom 15.12.xx angeblich nicht vom 15.12.xx gewesen sein sollte, und daher mein Widerspruch, datiert vom 17.12.xx angeblich „zu früh“ gestellt worden sei. Auf den Widerspruch von Januar wurde erst gar nicht eingegangen. Wenn also eine Richterin behauptet, ein Strafbefehl, datiert vom 15.12.xx existiert nicht nur der Verdacht der Rechtsbeugung, sondern die Richterin unterstellt ihrem eigenen Gericht sogar Urkundenfälschung.

     Die Beschwerdekammer des Landgerichts Essen, mit Richterin Nr. 4, Richter Nr. 5 und Nr. 6, gaben meiner Beschwerde statt. Auch Richterin Nr.3 verschwand nun vom Amtsgericht, und Richterin Nr. 7 übernahm. Nach einigen Monaten kam Richterin Nr. 3 wieder zurück zum Amtsgericht, und war bedauerlicherweise erneut für die Sache zuständig.

     In der Vergangenheit gab es bereits zwei Verfahren wegen angeblich „falscher Verdächtigung“. Beide Verfahren wurden gewonnen (siehe auch youtube Videos, Link auf www.FrankAnne.de). Zu dem laufenden Verfahren kamen erneut zwei weitere Willküranklagen wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ dazu.

Als nach 6,5 Jahren die Verhandlung stattfand, fand diese statt, obwohl ich verhandlungsunfähig war. Am Tag vor dem ersten Verhandlungstag hatte ich einen Bandscheibenvorfall. Ich war damals gerade mal wieder 35/90 Tage in Haft. 90 Tage waren vorgesehen, von denen ich aber nur ca. 35 Tage inhaftiert wurde. (Auf die Schilderung, weshalb ich zu einer Geldstrafe von 90 Tagen verurteilt wurde, verzichte ich. Ich könnte sonst anfangen zu kotzen, und sie könnten animiert werden, mir unaufgefordert Geldspenden für eine Kalaschnikow zu übersenden. Leider findet sich dies bisher auch nicht auf FrankAnne.de)

Foltervorwurf

     Da ich weder Geldstrafen (natürlich auch nicht rechtswidrige) bezahle, oder Haftantritte befolge (dies verbietet mir Artikel 20 Abs. 4 des GG), wurde ich in Herne verhaftet. Die Nacht verbrachte ich auf der Polizeiwache Herne. Obwohl im Haftbefehl die JVA Castrop-Rauxel angegeben war, wurde ich von einem Polizeibeamten aus Gelsenkirchen abgeholt und in den verkehrten Knast nach Gelsenkirchen gebracht. Über den Polizeibeamten gibt es einen Bericht in diesem Schreiben.

      In Gelsenkirchen teilte ich dem Anstaltsarzt mit, dass ich Asthmaspray benötigte. Dieser teilte mir mit, dass ich nach Castrop komme, und man mir dies dort beschaffen würde. Am nächsten Tag fuhr man mich von Gelsenkirchen über Herne nach Castrop-Rauxel. Dort fragte man mich nach dem Asthmaspray. Als ich mitteilte, dies solle man mir hier besorgen, wurde ich wegen des fehlenden Asthmasprays sofort wieder nach Gelsenkirchen zurückgefahren. Ich betrachte bereits dies als Folter.

     Eine Woche später fuhr man mich wieder nach Castrop. Da der Anstaltsarzt nicht da war, wurde ich von einem anderen Arzt untersucht. Da es in Castrop keinen Aufzug gibt, stellte der Arzt fest, dass ich im Erdgeschoss untergebracht werden muss. Die JVA hielt sich nicht daran. Ich betrachte dies als Folter.

Über Tage musste ich ständig Treppen steigen, um auf meine Zelle zu kommen, bis ich dadurch einen Bandscheibenvorfall erlitt. Dadurch konnte ich nicht aufstehen. 1,5 Stunden lag ich als hilflose Person auf der Zelle. Ich schlug mit einer Cola-Flasche abwechselnd an die Fensterscheibe und die Wand zur Nachbarzelle und rief um Hilfe. Um 8:30 Uhr fand mich ein Gefangener, der bei mir Kaffee trinken wollte. Dieser informierte die Beamten. Morgens muss man auf die Toilette, dies war mir nicht möglich. Ich informierte den Beamten, er solle mir vom medizinischen Dienst eine Pinkelflasche besorgen. Das tat er nicht. Danach informierte ich den Abteilungsleiter. der kümmerte sich zwar darum, kam aber mit der Nachricht zurück, dass es im Knast keine Pinkelflasche gäbe.

     Ein Knast für ca. 600/650 Männer, und der medizinische Dienst hat noch nicht einmal eine Pinkelflasche. Damit das klar ist, ich berichte nicht über Afrika, sonder über die BRD. Herne ist in Deutschland, Gelsenkirchen ist in Deutschland, und Castrop-Rauxel ist auch in Deutschland, der Bananen-Republik-Deutschland. Ich musste in meiner Not in eine Kaffeedose meines Nachbarn pinkeln.

     Der Anstaltsarzt diagnostizierte einen Oberschenkelhalsbruch, und veranlasste meinen Transport ins Krankenhaus. Er attestierte meine Verhandlungsunfähigkeit für den nächsten Tag. Über den Transport ins Krankenhaus war ich froh, da jeder wusste, dass ich keinen Oberschenkelhalsbruch hatte (haben konnte). Ich hatte einen Bandscheibenvorfall. Ich lag bereits im Bett für die stationäre Schmertherapie, als mir der Arzt mitteilte, mein Bandscheibenvorfall dürfe im Krankenhaus nicht behandelt werden, weil ich Knacki war. Dieser müsse in der JVA behandelt werden.

     Zwischenzeitlich ging der Anstaltsarzt hin, und bestätigte nun meine Verhandlungsfähigkeit. Erstaunlich, als er mich sah, war ich Verhandlungsunfähig, und nun war ich ohne erneute Untersuchung, plötzlich wieder Verhandlungsunfähig, und dies obwohl ich doch eigentlich stationär bei einer Schmerztherapie wäre. Ich betracht dies als kriminell und die nächste Folter.

     Obwohl ich ja im offenen Vollzug war, und mir für die Verhandlung Urlaub gewährt war, und ich zudem tatsächlich Verhandlungsunfähig war, fuhr man mich am nächsten Tag zum Amtsgericht. Ich wurde mit meinem unbehandelten Bandscheibenvorfall mehrere Stunden in eine Zelle im Amtsgericht gesperrt. Dort verbrachte ich die ganze Zeit auf einer harten Steinpritsche. Dies wäre, besonders bei meinem Gesundheitszustand, schon ohne den akuten Bandscheibenvorfall, Körperverletzung. Mit dem akuten Bandscheibenvorfall kann es nur als Folter bezeichnet werden. Zudem handelte es sich dabei um Freiheitsberaubung. Durch den gewährten Urlaub war es gar nicht statthaft mich dort einzusperren.

     Weiterhin handelte es sich um Nötigung, da vor und während der Verhandlung, auch in den Pausen, es mir verweigert wurde, mich mit meinen Begleitern, besonders den Mitgliedern der Betrugsopferhilfe, zu unterhalten und beraten. Dazu passt natürlich auch, dass die Richterin meinem Anwalt aus Bonn schriftlich mitgeteilt hatte, er sei gar nicht mein Anwalt, und ich hätte angeblich einen Anwalt aus Essen. Daraufhin teilte der Anwalt mit, er habe das Mandat niedergelegt. Da es den Anwalt aus Essen aber gar nicht gab, war ich ohne die mir gesetzlich zustehende anwaltliche Vertretung.

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     Aber der zweite Rechtsbeugungsversuch erfolgte zwei Wochen später. Die beiden Verfahren wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ wurden gleich am 1. Verhandlungstag gewonnen. Dennoch kam man mit zwei Verhandlungstagen nicht aus. Am dritten Verhandlungstag fehlte ich krankheitsbedingt. Die Richterin log nun in ihrer Urteilsbegründung. Sie behauptete, sie sei gesetzlich verpflichtet, meinen Widerspruch zu verwerfen, weil ich dem dritten Verhandlungstag fern blieb. Richtig ist, dass dies gesetzlich vorgesehen wäre, wenn ich zum ersten Verhandlungstag nicht erschienen wäre. Erscheint man zum Fortsetzungstermin nicht, ist gesetzlich vorgesehen, evtl. ohne den Beschuldigten weiterzuverhandeln. Den Widerspruch zu verwerfen ist ungesetzlich.

     Das Verfahren, dass die Richterin zuvor selbst als Bagatellsache bezeichnete hatte, musste wieder aufgenommen werden, und nach 6,5 Jahren habe ich auch dieses Verfahren gewonnen. 6,5 Jahre für eine Bagatellsache, mit sieben Richtern, zwei Rechtsbeugungsversuche, incl. Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung und Folter.

     Und diese Richterin soll nun wieder so ein Willkürverfahren leiten.  

 

Verkehrsgesellschaft

     Wegen meiner Gehbehinderung besitze ich eine „Parkerleichterung“. Mit dieser Ausnahmegenehmigung darf ich z.B. kostenlos auf gebührenpflichtigen Parkplätzen parken. In Gelsenkirchen gibt es eine Verkehrsgesellschaft Gelsenkirchen GmbH, die für die Parkscheinautomaten zuständig ist. An dieser Gesellschaft beteiligt ist die Stadt Gelsenkirchen und die BOGESTRA, also die Bochum- Gelsenkirchener Straßenbahn Gesellschaft. Die Verkehrsgesellschaft ist nicht nur für die Parkscheinautomaten an der Straße zuständig, sondern auch für einige Parkplätze und Automaten, die mittels Schranken betrieben werden. Von den mit Schranken betriebenen Parkplätzen nutzte ich den Parkplatz vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer und vor dem Arbeitsamt Gelsenkirchen. Am Parkplatz des Amtsgerichts gab es vor einigen Jahren bereits mehrfach Probleme, als ich noch keine Ausnahmegenehmigung hatte. So wurde mir einmal die Tagesgebühr berechnet, obwohl nur eine Stunde berechnet werden durfte. Ich bemerkte dies nicht. Am nächsten Tag wiederholte sich dies. Ich bemerkte es jedoch erst nach der Ausfahrt. Auch am folgenden Tag sollte ich die Tagesgebühr bezahlen, obwohl ich nur eine Stunde geparkt hatte. Ich nahm über die Sprechanlage Kontakt auf, und musste daher nur die tatsächliche Gebühr bezahlen. Es wurde ein Fehler in der Programmierung festgestellt. Natürlich war nicht nur ich davon betroffen, aber anscheinend war ich der erste und/oder einzige der sich beschwerte. Trotz Beschwerde bekam ich die überhöhten Gebühren für die anderen beiden Tage nicht zurück.

     Ab 18 Uhr ist das Parken dort übrigens kostenlos gewesen (vielleicht auch noch heute). Wegen einer Veranstaltung zum Thema „Justiz des 3. Reichs“ wartete ich extra bis 18:02 Uhr vor dem Parkplatz. Die beiden Kirchturmuhren in der Nähe hatten durch ihr Geläut bereits 18 Uhr angezeigt. Erst danach fuhr ich auf den Parkplatz. Allerdings sollte ich, und andere waren davon ebenfalls betroffen, hinterher trotzdem bezahlen, da die Uhrzeit in dem Automaten ca. 5 Minuten nachging. Statt ca. 18:02 zeigte das Parkticket 17:58 Uhr an. Während die anderen Betroffenen brav zahlten, ließ ich mich nicht nötigen und zahlte natürlich nicht. Einmal sollte ich den Tagessatz bezahlen. Dies war sogar berechtigt. Also zahlte ich, doch die Schranke ging trotzdem nicht auf. Dafür erschien am Automat ein Text, der mich aufforderte nachzuzahlen. Für eine Nachzahlung gab es überhaupt keinen Grund. Ich hatte doch schon die Gebühr für einen ganzen Tag bezahlt. Also bestätigte ich die Sprechanlage. Es dauerte schon ca. 15 Minuten bis sich auf der Gegenseite mal jemand meldete. Zwischenzeitlich hatte ich schon „prominente“ Zuschauer des Amtsgerichts. Als ich endlich einen Kontakt hergestellt hatte, wurde ich von einem Amtsrichter beobachtet. Ich erklärte meiner Gesprächspartnerin den Sachverhalt. Diese meinte, ich müsse halt nachzahlen, wenn das da steht. Ich erklärt ihr nochmals, dass es nichts nachzuzahlen gibt. Ich hatte etwas mehr als 2 Stunden geparkt, und dafür die Tagesgebühr bezahlt. Mehr geht nicht. Die Dame wollte aber die Schranke trotzdem nicht öffnen. Ich erklärte ihr, dass ich mich genötigt sehe die verweigerte Durchfahrt zu erzwingen. Das interessierte die Dame nicht, und so setze ich meinen „Panzer“ in Bewegung. Einige Tage später bekam ich Post von der Polizei und wurde eingeladen zu dem „Unfall“ mich zu äußern. Weiter wurde mir mitgeteilt, dass man einen „Kronzeugen“ hätte. Damit war der Richter des Amtsgerichts gemeint, der den Vorfall zeitweise beobachtet hatte. Gegen mich gab es offenbar eine Anzeige wegen angeblicher Sachbeschädigung, die ich mit einer Anzeige wegen Nötigung konterte. Der „Kronzeuge“ der Staatsanwaltschaft musste natürlich meine Version bestätigen, und da die Staatsanwaltschaft gegen die Stadt bzw. die Mitarbeiter nicht gerne vorgeht, habe ich von beiden Anzeigen nie mehr was gehört.

     Seitdem ich die Parkerleichterung besitze parkte ich regelmäßig ein bis zweimal die Woche auf den beiden Parkplätzen. Wenn ich den Parkplatz wieder verlassen wolle meldete ich mich über die Sprechanlage. Dort teilte ich die Nummer meiner Ausnahmegenehmigung mit. Daraufhin wurde dann die Schranke geöffnet. An einem Freitag klappte dies aber nicht. An der Sprechanlage meldete sich niemand. Daher ging ich zu der Direktorin des Amtsgerichts. Diese ist zwar für den Parkplatz nicht verantwortlich, aber ihr ist auch bekannt, dass ich die Schranke bereits einmal „verbogen“ hatte. Sie rief den Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft an, und schilderte den Sachverhalt. Der Geschäftsführer teilte der Direktorin mit, dass ich auf diesem Parkplatz nicht kostenlos parken dürfte, da es sich um keinen öffentlichen Parkplatz handeln würde. Nun telefonierte ich mit ihm. Ich teilte ihm mit, dass ich dort bisher immer kostenlos geparkt hätte, und man mir die Schranke geöffnet habe, wenn ich mich über die Sprechanlage gemeldet hatte. Aber heute würde sich an der Sprechanlage niemand melden. „Ja“, meinte er, „ich habe meine Mitarbeiterin angewiesen, wenn jemand mit so einem Ausweis sich meldet, dann sollen die die Schranke öffnen“. Was ist das denn für eine gequirlte Scheiße? Seinen Mitarbeiter teilt er mit, dass Personen mit so einem Ausweis die Schranke zu öffnen sei, damit die kostenlos ausfahren können, und der Direktorin des Amtsgericht teilt er mit, dass dieser Personenkreis nicht kostenlos parken darf, da es sich angeblich um keinen öffentlichen Parkplatz handeln würde.

Er teilte mir nun eine Telefon-Nr. mit, die ich anrufen sollte, wenn ich wieder an der Schranke bin. Das habe ich dann gemacht, und die Schranke wurde mir wieder geöffnet. Ganz tolle Ersparnis. Ich hatte nun 50 Cent Parkgebühren gespart und dafür 39 Cent für das Telefonat ausgegeben.

     Danach klappte das Parken einige Wochen problemlos. Irgendwann, am Parkplatz vor dem Arbeitsamt, wurde ich nicht nach der Ausweis-Nr. sondern nach meinem Namen gefragt. Mir kam das gleich verdächtigt vor. Nach der Namensnennung wurde mir mitgeteilt, dass der Geschäftsführer angeordnet hätte, mich nicht mehr kostenlos parken zu lassen, da ich von meiner Ausnahmegenehmigung zu häufig gebrauch machen würde.

     Nun sollte man mal die rechtliche Situation und die politische Dimension betrachten, wobei ich der Meinung bin, die juristische Prüfung fällt zu meinen Gunsten aus, aber die politische finde ich wichtiger. Eigentlich sollte dies durch das Rathaus und die Parteien geregelt werden, da dieser Umgang mit Behinderten so nicht geduldet werden kann.

 

     Aber erstmal das Juristische.

     Die beiden Parkplätze gehören der Stadt Gelsenkirchen. Die Behauptung, es seien Privatparkplätze also nicht unrichtig. Aber es ist doch sicher ein Unterschied ob ein Parkplatz der Stadt Gelsenkirchen, oder Herrn Müller gehört. Die Stadt Gelsenkirchen ist doch keine Privatperson sondern eine öffentliche Institution. Die Stadt Gelsenkirchen sind doch die Bürger von Gelsenkirchen.

Ich frage mich auch, was soll der Unterschied sein zwischen Parkplätzen am Straßenrand und diesen Parkplätzen.

     Und dann die Frage für wenn sind diese Parkplätze? Die Parkplätze sind für die Öffentlichkeit und nicht nur für einen bestimmten Personenkreis, z.B. Mitarbeiter. Man kann also nicht nur mit einer bestimmten Karte dort parken, sondern jedermann kann zu jeder Zeit dort parken.

Diese Parkplätze besitzen zwar an der Ein- und Ausfahrt Schranken, da sich die Schranke für die Einfahrt jederzeit auf Knopfdruck öffnen lässt handelt es sich also um einen öffentlich zugänglichen Platz. Auf diesem gelten die allgemeinen Straßenverkehrsregeln, und somit auch die Ausnahmegenehmigung. Weiterhin befinden sich, zumindest auf dem Parkplatz vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, ausgewiesene und ausgeschilderte Behindertenparkplätze. Diese sind zwar nicht korrekt ausgeschildert, aber immerhin ist das Vorhandensein ein weiterer Beweiß dass Behinderte dort kostenlos Parken dürfen, denn genau dies macht einen Behindertenparkplatz aus.

     Ein Richter dem ich dies vortrug, meinte es spräche einiges für meine Ansicht.

     Auch die Aussage, ich würde zu häufig geparkt genutzt haben, ist juristisch nicht haltbar, und politisch skandalös. Weder in der Parkerleichterung noch im Behindertenrecht findet sich eine Einschränkung bezüglich der Häufigkeit des Parkens.

     Und die Mitteilung, dass ich nicht mehr kostenlos dort parken darf, während es andere ja weiterhin dürfen ist juristisch überhaupt nicht zulässig. Hier könnte evtl. sogar Nötigung unterstellt werden.

     Aber da ich eh kein Freund von den Schwarzkitteln bin, halte ich auch nichts von einer juristischen Lösung. Ich denke dies sollten der Stadtrat und die Politiker regeln. Daher die nichtjuristische Sicht.

     Das Geld aus den beiden genannten Parkplätzen landet irgendwann in der Stadtkasse. Das Geld aus den Parkplätzen am Straßenrand landet ebenfalls bei der Stadt. Es ist daher völlig egal, ob die Stadt das Geld für das kostenlose Parken auf den Parkplätzen nicht erhält, oder das Geld für das kostenlose Parken am Straßenrand nicht erhält. Unbestritten ist, dass das kostenlose Parken am gebührenpflichtigen Parkplatz am Straßenrand, wegen meiner Parkerleichterung, rechtens ist.

     Nicht egal ist das allerdings für mich. Ich habe die Parkerleichterung erhalten, weil ich so schlecht laufen kann. Weshalb es mir zugemutet werden sollte, dass ich 30 oder mehr Meter extra laufen sollte, damit ich von dem kostenlosem Parkrecht gebrauch machen kann, ist nicht nachvollziehbar.

 

Kennen Sie das Deutsche „A“ und „O“?

Es gab mal einen „A“dolf aus „O“esterreich.

Heute gibt es eine „A“ngela aus „O“ssiland.

 

     Wenn man mir heute mitteilt, ich würde von dem Parkrecht zu oft gebrauch machen, wenn ich zweimal die Woche die Parkplätze nutze, dann kann man sich fragen in welcher Zeit wir leben. Dürfen Behinderte nur noch einmal die Woche ihre Wohnung verlassen? Ich dachte diese dunkle Zeit sei vorbei!

     Und was sagen die Parteien und Politiker dazu, dass das kostenlose Parken ausschließlich mir verweigert werden soll?

     Moral und Politik passen sicher nicht immer zusammen. Und die Moral von der Geschicht, ich verstehe nicht, dass die Verkehrsgesellschaft und somit letztendlich die Stadt Gelsenkirchen, ausgerechnet Behinderte abzocken muss.

 

ebay-Betrug

     In 2007 gab es den Versuch von zwei Betrügern mich bei ebay abzuzocken. Die beiden Lumpen ließ ich nach Gelsenkirchen kommen, damit denen wenigstens einige Kosten entstehen, und ich durch die Polizei an die tatsächliche Identität der Täter komme. Die Gelsenkirchener Polizei hat mir anscheinend drei besonders „clevere“ Beamte geschickt. Herr Nichtssehen, Herr Nichtshören und Frau Nichtswissen. Die beiden Täter kamen mit einem Fahrzeug mit Bergheimer Kennzeichen (BM). Als ich Ihnen mitteilte, dass ich die Polizei über den Betrug informiert hätte, versuchte ich ein zufällig vorbeifahrendes Einsatzfahrzeug zu stoppen. Die Beamtin fuhr jedoch vorbei. Daraufhin sprangen die Täter in ihren BMW und flüchteten. Allerdings fuhren sie in eine verzweigte, nicht sofort erkennbare Sackgasse.

     Nachdem die drei Beamten ankamen, interessierte die der Betrugsfall eigentlich gar nicht. Auch nicht, dass die mit dem BMW in die Sackgasse geflüchtet waren. Nachdem die Grünen sich wieder verflüchteten fuhr ich in die Sackgasse. Dort fand ich sofort den BMW und einen der Täter. Das Fahrzeug hatte aber kein Bergheimer-Kennzeichen mehr, sondern ein Kurzkennzeichen. Dieses Kurzkennzeichen hatten die Täter zuvor für eine Probefahrt mit meinem Fahrzeug verwendet. Als mich der Täter sah, versuchte er wieder zu flüchten. Ich versperrte die Ausfahrt aus der Sackgasse, daher flüchtete er weiter in die Sackgasse. Ich rief erneut die Polizei und verfolgte das Fahrzeug. Am Ende der Sackgasse versperrte ich ihm mit meinem Auto die Flucht. Obwohl die Polizei doch gerade erst bei mir war, und die Leitstelle mir mitteilte, die seinen in 2 Minuten wieder da, dauerte es volle 15 Minuten. Wieder interessierte die die Straftat mit dem Nummernschild nicht. Selbst als sie das Bergheimer-Kennzeichen im Kofferraum fanden, meinte der Beamte, es sei statthaft mal mit dem einem, mal mit dem anderen zu fahren. Aber sie fanden doch noch eine Straftat. Eine von mir  natürlich. Ich sollte nun eine Freiheitsberaubung an dem armen, ausländischen Betrüger begangen haben. So richtig schienen die das aber selbst nicht zu glauben, denn sonst hätten die ja mal die Straftat melden müssen. Einer der mich unterstützenden Richter, der Vorsitzende Richter des Landgericht (a.D.) bestätigte mir dann auch, dass ich keinesfalls eine Freiheitsberaubung oder Nötigung begangen hatte. Ich hätte nach dem „Jedermann-Paragraphen“ den Täter sogar vorläufig verhaften dürfen. Da die Polizei die Straftaten der Albaner nicht erkannte, und mir das Straßenverkehrsamt, die Versicherung und der befragte Schilderdienst bestätigten. dass man weder an einem Fahrzeug verschiedene Kennzeichen, noch ein Kennzeichen an verschiedene Fahrzeuge verwenden darf, zeigte ich die Straftaten bei der Staatsanwaltschaft an, auch der Polizeipräsident wurde über die „Spitzenleistung“ seiner Beamten informiert. Die Dienstaufsicht meldete sich auch telefonisch bei mir. 2008 kam dann Post von der Staatsanwaltschaft. Das Strafverfahren wegen Betrug wurde eingestellt, ein Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauch aber eingeleitet. Inzwischen sind aber etliche Monate ohne neue Nachrichten vergangen. Daher wird eine Sachstandsmitteilung angefordert.

 

Veranstaltung „Justiz im 3. Reich“

     Am Landgericht Essen, und später am Amtsgericht Witten gab es mal wieder Veranstaltungen zum Thema „Justiz des 3. Reichs“. Veranstaltet wurden die von der Justizakademie Recklinghausen. Bereits am Landgericht in Essen nahmen an verschiedenen Tagen mehrere Mitglieder der Betrugsopferhilfe teil. Bereits in Essen machten wir klar, dass die heutige Justiz sich von der 3. Reichs Justiz kaum unterscheidet. Doch im April konnten wir in Witten der Justizmafia einen unerwarteten Tiefschlag versetzen. Unter den wenigen Zuhörern befanden sich allein zehn Justizkritikern. Zwei mir nicht bekannte aus Witten, Herr M. aus Bochum, der Rainer H., der Solarkritiker aus Recklinghausen sowie sechs Mitglieder der Betrugsopferhilfe. Nach dem Vortrag stellten wir klar, dass unsere Erfahrungen mit der heutigen Justiz nicht besser sind, als die in den Vorträgen genannten Beispiele der 3.Reichs Justiz. Nach wenigen Minuten rannte der Präsident des Landgerichts Bochum aus dem Saal, weil er sich den kritischen Fragen und Anmerkungen nicht stellen wollte. Aber das Beste war natürlich, dass dies auf Video aufgenommen wurde. Ebenso mein Gespräch mit dem Direktor des Amtsgerichts. Denn dieser Richter war zuvor am Amtsgericht Gelsenkirchen und Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer tätig. Er hatte mich mal wegen angeblicher Falscher Verdächtigung verurteilt. Das Landgericht Essen hatte sein Urteil, als rechtsfehlerhaft wieder aufgehoben. Beide Videos und weitere wurden bei youtube eingestellt. Auf www.FrankAnne.de befinden sich die Links.

 

 

Hehlerei Anhänger

     2007 hatte ich zwei Fahrzeuge und einen Anhänger vor der JVA abgestellt. Der Anhänger wurde 2008 in meiner Straße abgeschleppt, da er nicht zugelassen war. Normalerweise bekommt man einen Aufkleber mit der Aufforderung diesen innerhalb eines Monats zu entfernen oder wieder zuzulassen. Der Anhänger wurde jedoch bereits nach 24 Stunden abgeschleppt. Die Abschleppmaßnahme wurde im Auftrag der Stadt durchgeführt. Natürlich ändert sich nicht das Eigentumsverhältnis durch die Abschleppmaßnahme. Normalerweise wird man vor der Stadt angeschrieben und über die Abschleppmaßnahme informiert.   Normalerweise wird man aufgefordert das Objekt abzuholen. Normalerweise wollen die auch die Kosten für die Abschleppkosten wiederhaben. Normalerweise, aber natürlich mal wieder nicht in diesem Fall. Es gab nicht ein einziges Schreiben.

     Dafür gab es einen Anruf auf meinem Handy von einem Herrn Ritter. Von diesem erfuhr ich zufällig, dass man meinen Anhänger abgeschleppt hätte, und er diesen gesehen hätte. Da er diesen fast neuen Anhänger zu Schade zum verschrotten fand, wollte er von mir die Papiere. Wieso sollte ich dieser Person meine Papiere geben? Ich erklärte ihm, dass ich bisher keine Kenntnisse über die Abschleppmaßnahme hätte, und dass ich ihm die Papiere auch weder geben könnte noch wollte, da der Anhänger nicht zugelassen war, weil ich zwar den alten Fahrzeugschein habe, nicht aber den Brief finde.

Einige Tage später bekam ich Post von einem Herrn Ritter aus Marl. Er bezog sich auf das Telefonat, und teilte mir erneut mit, ich solle ihm meine Papiere aushändigen. Das tat ich natürlich nicht. Woher er wusste, dass der Anhänger mir gehört, und woher er meine Handy-Nummer und Adresse hatte, ist mir nicht bekannt. Sicherlich hat er diese illegal erhalten.

     Einige Wochen später bekam ich wieder einen Anruf von diesem Herrn Ritter, in dem er mir mitteilte, er habe meinen Anhänger von der Stadt Gelsenkirchen gekauft. Erneut wollte er von mir die Papiere. Soll ich mich jetzt an der Legalisierung eines Verbrechens beteiligen? Ich glaube, es ist jetzt klar, weshalb man mir den Anhänger schon nach 24 Stunden abgeschleppt hat, die Abschleppmaßnahme und den Standort des Hängers niemals mitgeteilt hat, und auch keine Abschleppkosten sowie Gebühren in Rechnung gestellt hat. Ich betrachte dies als Diebstahl und Hehlerei. Ich habe im Oktober 2008 beim Straßenverkehrsamt in Trier angerufen, dort war der Hänger zuletzt angemeldet. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass der Anhänger nicht wieder zugelassen wurde, und auch keine neuen Papiere beantragt wurden.

     Es wird Strafantrag gestellt.

 

Flugblattaktion vor Amtsgericht

Ich bin ja für meine unangenehmen Aktionen bekannt, schrieb der stellvertretende Direktor des Amtsgericht. Nachdem nun die unverschämte Beleidigungsanklage kam, wurde es mal wieder Zeit für meine unangenehmen Aktionen. Hilfreich war dabei der Leserbrief des Richter Fahsel in der Süddeutschen Zeitung. Dieser Leserbrief bestätigt, dass ich meiner Zeit oft voraus bin. Dieser Richter bestätigt (mal wieder), was ich bereits seit Jahren über die Justizmafia berichte.

 

 

Süddeutsche Zeitung - Leserbrief

2008.05.09

 

Konsequente Manipulation

Eingeholt vom alten Schrecken

SZ vom 2. April

… Ich war von 1973 bis 2004 Richter am LG Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugung erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richter/innen, Staatsanwält(e)/innen erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich tiefer Ekel vor „meinesgleichen“.

Frank Fahsel – Fellbach

 

Dieser Leserbrief musste natürlich im Umfeld des Amtsgerichts unbedingt verteilt werden. Diese Aufgabe habe ich gerne übernommen.

 

Datenschutzbeauftragte

     Nachdem ich das Schreiben der JVA in meiner Strafakte fand, wo von der JVA mitgeteilt wurde, dass man meine Halterdaten vom Strassenverkehrsamt abgefragt hätte, und nachdem auch Herr Ritter meine Handy-Nr. und meine Adressdaten erfuhr, wurde ich bei der Datenschutzbeauftragten der Stadt Gelsenkirchen vorstellig. Diese Frau hatte einen Doppelnamen. Meine Erfahrungen mit Frauen mit Doppelnamen sind überdurchschnittlich schlecht. Diese schlechten Erfahrungen haben sich diesmal nicht bestätigt. Obwohl es ja um die rechtswidrige Weitergabe meine Daten ging, erwähnte ich auch mein Führerscheinproblem mit dem Straßenverkehrsamt. Dies führte gerade zu einer Sensation. Im August teilte mir die damalige Datenschutzbeauftragte schriftlich mit, dass ich nun meinen bereits vor zehn Jahren bezahlten Führerschein endlich bekommen würde. Ich brauchte nur noch mal Fotos vorbeizubringen. Dies machte ich auch, bevor sich das wieder einer anders überlegt. Inzwischen habe ich, nach mehr als zehn Jahren, völlig unerwartet, doch noch meinen Führerschein erhalten.

     Merkwürdig, 2007 hatte ich mich in dieser Angelegenheit bereits schriftlich an den Oberbürgermeister gewandt. Damals bekam ich meinen Führerschein nicht, noch nicht einmal eine Antwort.

     Die unerlaubte Datenweitergabe war nicht erfolgreich aufzuklären. Angeblich konnte man meine Daten nicht weitergeben haben, da keins der Fahrzeuge je auf mich zugelassen war. Es ist absolut korrekt, dass tatsächlich keins der/meiner Fahrzeuge je auf mich zugelassen war, aber dennoch muss dem Straßenverkehrsamt bekannt gewesen sein, dass es sich um meine Fahrzeuge bzw. Anhänger gehandelt hatte. Dies bestätigt das Schreiben der JVA, und sonst hätte mich ein Herr Ritter weder anrufen noch anschreiben können. Ich vermute jedoch, dass eine Prüfung nur in der JVA Angelegenheit erfolgte, nicht jedoch in der Sache Ritter.  

 

Strafantrag Unterschlagung

     Strafantrag wegen Unterschlagung wurde auch gegen einen Weseler-Bürger gestellt. Dazu sollte ich im August 2008 von der Polizei als Zeuge vernommen. Im August war ich aber vier Wochen zur Kur. Daher konnte ich an der Vernehmung nicht teilnehmen.

 

Kur

     Obwohl ich die Kur in einem der ganz wenigen Spezialkliniken für Polio-Patienten verbrachte, muss die Kur als erfolglos bezeichnet werden. Hauptsächlich weil sie mit vier Wochen einfach zu kurz war. Es ist medizinisch bekannt, dass Patienten mit Muskelerkrankungen (also auch Polio) mindestens eine sechs Wochen Kur benötigen, da die ersten drei Wochen dafür benötigt werden den Körper auf die Kur einzustellen. Somit hatte ich rechnerisch nur eine viel zu kurze, ein Wochen Kur. Dass dies daher als erfolglos bezeichnet werden muss, kann nicht wundern.

     Dennoch waren diese vier Wochen in diesem Jahr die schönsten Wochen. Dies lag insbesondere an meiner Krankengymnastin. Diese war so klein und zierlich, dass man glaubte sie hätte die Kraft eines Grasshalms im Wind. Wenn sie dann aber zupackte, glaubte man an die Stärke einer Eiche. Das zierliche Ding war vor einigen Jahren deutsche Jugendmeisterin in Karate. Dabei sah sie höchstens aus wie eine deutsche Jugendmeisterin im Mikado. Ein Zivi berichtet mir sogar, dass man diese Therapeutin als „klein, gemein und giftig“ bezeichnet. Worauf sie von mir den Spitznamen „Fliegenpilz“ bekam, da auch dieser klein, gemein und giftig ist.

     Die vier Wochen waren auch deshalb erträglich, weil es schöner ist, wenn so ein „Fliegenpilz“ mit ihren „Pfötchen“ meinen schmerzhaften Rücken malträtiert, als wenn das dämliche Beamtendumm und die gesamte Justizmafia immer wieder versucht mein Rückrat zu brechen.

     In der Klinik wurde im Rollstuhl zu den Behandlungen gefahren. Zur Erinnerung, im Folterknast wollte man mir 3 Stunden Fahrzeit für Krankengymnastik zumuten.

 

Mensa

     Im September gab es verschiedene Aktionen von „Mensa“. Mensa ist ein Zusammenschluss von Personen, die einen IQ von mindestens 130 haben. Nach einem Vortest im Internet kann man dort einen IQ-Test machen und dann evtl. Mitglied werden. Über Mensa gab es einen Artikel in der Zeitung. Nach dem Vortest fuhr ich nach Münster. Dort angekommen durfte ich eine mordsmäßige Außentreppe bewältigen um die Schule zu betreten. Dort angekommen erfuhr ich, dass ich in die Aula müsste. Diese war „nur“ 2,5 Etagen höher, ohne Aufzug natürlich. Damit war für mich der Test natürlich beendet, bevor er begonnen hatte.

      Aber am nächsten Tag war noch eine Veranstaltung in Kettwig. Ich fuhr also zum „Alten Bahnhof“ nach Essen-Kettwig. Dort war der Bahnhof einfacher zu betreten, als die Schule am Vortag. Zum Test sollte es wieder nach oben gehen. Wieder ohne Aufzug. Auch diese Treppe war ein mordsmäßiges Hindernis. Auch dieser Test fand daher ohne mich statt. Vielleicht sind da doch nicht alle so schlau.

 

Mietsache Habenichts

     Nach der Kur meldete sich Familie Habenichts bei mir. Diese schilderten ihre Erlebnisse in einer Mietsache mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen und dem Landgericht Essen. Wer immer noch an den deutschen Rechtsstaat glaubt, oder glaubt, meine Erlebnisse seien ein bedauerlicher Einzelfall, der muss den Glauben an den angeblichen Rechtsstaat endgültig verlieren. Eigentlich wollte ich diesen Fall längst auf www.FrankAnne.de veröffentlichen, was bisher jedoch nicht geklappt hat.

 

BOGESTRA/Franz

     Der Fall des Herrn Franz dagegen wurde bereits veröffentlicht. Auch dieser hatte sich an mich gewandt. Herr Franz hatte ein unangenehmes Erlebnis mit der BOGESTRA, der beim Amtsgericht Gelsenkirchen landete. Die Richterin, die ich inzwischen mehrfach beobachtete, und die mir dabei gar nicht schlecht auffiel, hat das Verfahren in dem Fall Franz völlig vergeigt. Ich schrieb an das Oberlandesgericht. Dieses teilte mit, dass das OLG in dieser Sache nichts mehr machen könnte (wegen des geringen Streitwerts ist kein Rechtsmittel möglich), aber es bestätigte, dass man Herrn Franz (also meinem Schreiben) inhaltlich zustimmt.

 

Verhaftung Solarkritiker

     Vor meiner Kur drohte noch die Verhaftung des Solarkritikers. Dieser sollte für 20 Tage in Ordnungshaft. Wenn ich dem Solarkritiker eins vorwerfe, dann ist es die Naivität. Rainer hatte doch tatsächlich geglaubt, er käme um diese Haft vorbei. Ich war mir sicher, dass die Justizmafia auf die 20 Tage nicht verzichten würde, denn wer in Deutschland die Wahrheit verbreitet, muss einfach mit Haft rechnen. Dies hätte ich bis 1990 sicherlich nicht geglaubt, aber inzwischen bin ich mir darüber ganz sicher. Und wenn ich weiß, dass der Solarkritiker für seine Haftbeschwerde fast eine fünfstellige Summe ausgegeben hat, dann frag ich mich, ob seine Anwälte nicht noch größeren Verbrecher sind. Keine Haftbeschwerde ist diesen Betrag wert, schon gar nicht für 20 Tage. Während Rainer noch von der Aufhebung des Haftbefehls träumte, befürchtete ich, dass die Verhaftung während meiner Kur passieren würde, und ich daher nicht aktiv werden könnte, da ich 500 km entfernt war. So kam es auch fast. Tatsächlich gab es einen Versuch den Haftbefehl zu vollstrecken während ich in der Kur war. Dies wurde glücklicherweise verhindert.

     Zu den Versuchen die Ordnungshaft noch zu verhindern, gehörte auch der Besuch einer politischen

Veranstaltung in Recklinghausen. Hier kam es zu einem Gespräch mit einem CDU-Politiker. Dieser monierte, dass Rainer in seinen Schreiben von „Folter durch ein Gericht sprach“. Der Politiker meinte, dass „Deutschland“ und das Wort „Folter“ nicht zusammen passen würden. Anscheinend passen diese Worte doch zusammen, denn nach „Folter“ und „Siegburg“ berichtet die Presse jetzt auch von „Folter“ und „Gelsenkirchen“ und bezeichnet eine deutsche JVA als „Folterknast“.  

     Ende September hatte ich eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Recklinghausen, wieder einmal wegen angeblichem Falschparken auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz. Die festgestellte Zeit betrug drei Minuten, somit handelte es sich aber höchstens um Halten und kein Parken. Darüber hinaus kann ich nicht Falschparken, da ich eine „Parkerleichterung“ besitze, mit der ich kostenlos auf einem gebührenpflichtigem Parkplatz parken darf.

     Eine Woche vor dem Termin war ich beim Amtsgericht, um Akteneinsicht zu nehmen. Wieder einmal gab es dabei Probleme. Es dauerte ca. zwei Stunden bevor mir das Recht auf  Akteneinsicht gewährt wurde.

     Am Tag vor der Verhandlung rief ich beim Amtsgericht an, und teilte mit, dass ich reise- und verhandlungsunfähig erkrankt war. Ein ärztliches Attest lag mir vor, konnte aber bis zum Verhandlungsbeginn nicht mehr an das Amtsgericht übermittelt werden. Trotz meiner Mitteilung fand die Verhandlung statt. Bisher ist mir kein Urteil oder Säumnisurteil zugestellt worden. Am 3.Oktober (Feiertag) wurde vorsorglich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, sowie ein Attest in den Briefkasten des Amtsgerichtes eingeworfen. Beides befindet sich auch in den Akten. Darüber hinaus habe ich einige Tage später den Antrag zur Niederschrift des Rechtspflegers wiederholt, und ein weiteres Attest nachgereicht. Bis zum heutigen Tag wurde mir weder ein Urteil bzw. Säumnisurteil, noch eine Entscheidung bezüglich meiner Anträge zugestellt. Daher ist auch hier eine Sachstandmitteilung nötig.

     Bei der persönlichen Abgabe musste ich feststellen, wie „prominent“ ich inzwischen bin. Nach dem Betreten des Amtsgerichts ging ich erstmal in die Kantine um zu Frühstücken. Dazu musste ich fast von dem einen Ende des Gerichts zum anderen laufen. Danach fragte ich eine Mitarbeiterin des Gerichts, wo ich hinmüsste. Sie konnte es mir nicht sagen, und schickte mich daher zum nächsten Rechtspfleger. Der schickte mich dann zur Geschäftsstelle. Von der Kantine zur Geschäftsstelle geht man von der einen Seite des Gerichts bis zur anderen. An der Tür des genannten Zimmers war ein Schild, das man zu einem anderen Zimmer, eine Etage tiefer, gehen muss. Dort teilte ich mit, dass ich noch einmal ein Attest und einen Widerspruch zur Niederschrift einlegen will. Während des Gesprächs sahen mich die beiden Frauen die ganze Zeit merkwürdig an. Doch völlig irritiert war ich, als ich das Aktenzeichen mitteilen wollte, denn das brauchten die gar nicht. Die wussten schon um welche Sache es geht, und die eine Frau meinte noch: „Sie sind doch der Herr Schreiber“.

     Bei den Gerichten in Gelsenkirchen, sowie beim Landgericht Essen würde mich dies nicht wundern, aber beim Amtsgericht Recklinghausen schon. Schließlich hatte ich mit dem Amtsgericht Recklinghausen bis dahin nur einmal, und dies bereits vor Jahren, zu tun. (Meine Demos vor dem Amtsgericht Recklinghausen, wegen der Verhaftung des Solarkritikers fanden erst einige Wochen später statt.) Ich rätselte also, woher die wussten wer ich bin, und in welcher Sache im komme. Erst zu Hause kam mir die Erleuchtung. In einem Schreiben an das Amtsgericht berichtete ich auch über www.FrankAnne.de und das Video von mir und dem Amtsgerichtdirektor Witten. Anscheinend hatte man sich dieses sehr genau angesehen. Daher verwundert es nicht, dass ich denen bereits bekannt war.

     Nachdem meine Akte herbei geschafft wurde gingen wir zum Rechtspfleger, der natürlich wieder am andern Ende des Gerichts, also ungefähr dort wo sich auch die Kantine befand, untergebracht war. Ich ging langsam auf dem Zahnfleisch, und wurde immer langsamer, aber kam doch noch irgendwann an. Danach musste ich wieder durch das ganze Gericht, da der Ausgang natürlich am anderen Ende des Gerichts war. Nachdem mich schon das Video zu einem „Promi“ am Amtsgericht in Recklinghausen gemacht hatte, machten mich die späteren Demos vor dem Amtsgericht dann „unvergesslich“.

 

     Zu der geplanten Verhandlung wollte auch der Solarkritiker erscheinen. Wegen des offenen Haftbefehls trauerte er sich dies verständlicherweise nicht. Im Oktober hatte er jedoch eine eigene Verhandlung an diesem Gericht. Zur Unterstützung waren Mitglieder der Betrugsopferhilfe, sowie weitere Personen aus dem Umfeld des Solarkritikers anwesend. Nach der Verhandlung erschienen auf dem Flur zwei Justizwachleute und die Gerichtsvollzieherin. Diese vollstreckten nun den offenen Haftbefehl. Natürlich konnte dies dem Solarkritiker nicht gefallen, aber Ort und Zeit stellten sich als ausgesprochen günstig heraus. Nicht immer stehen gleich acht Personen bereit um den Kampf aufzunehmen.

     Ich ging davon aus, dass man ihn in den Folterknast nach Gelsenkirchen bringen würde. Während einige in Recklinghausen beim Amtsgericht blieben, und dort für Aufruhr sorgten, fuhren drei Personen zur JVA, um dort gegen die Inhaftierung zu protestieren. Eigentlich müssten vor dem Folterknast jeden Tag Demos stattfinden, aber tatsächlich ist mir dort bisher nur eine Demonstration bekannt. Damals wurde gegen die Inhaftierung einer gewalttätigen Tierschützerin, die im offenen Frauenknast untergebracht war, demonstriert. Darüber hinaus gab es natürlich meine Flugblattaktionen sowie die beschrifteten Fahrzeuge die vor der JVA abgestellt wurden.

     Auf dem Weg nach Gelsenkirchen kauften wir ein paar Plakate, die wir auf die schnelle beschrifteten. Vor der JVA begegnete ich einem mir bekannten Justizbeamten. Dieser erklärte, im Beisein meiner Begleiter, dass ich das schon richtig machen würde.

     Eine Demo gegen die Inhaftierung eines Bürgers, der noch nicht einmal in der JVA war, das gab es sicherlich noch nie. Entsprechend groß war die Aufregung. Die JVA Beamten beobachteten uns mit Fernglas und filmten uns mit einem Camcorder. Mit der Demo verfolgten wir 3 Ziele. Der JVA sollte klar gemacht werden, dass sie sich Probleme einhandeln, wenn man den Solarkritiker nicht vernünftig behandelt. Weiter sollte der Justiz klar gemacht werden, dass es sich um einen großen Fehler handelt diese Person zu verhaften, bzw. später wieder zu verhaften. Ich war sicher, dass die JVA das Gericht über die Demo unterrichten würde. Und natürlich sollte dies Rainer moralisch unterstützen und ihn aufbauen.

     Die Ziele wurden erreicht. Es ist mir bisher nicht bekannt, dass ein Inhaftierter sofort auf eine normale Abteilung und nicht auf die Zugangsabteilung kommt. Aber genau das passierte bei Rainer.  Und auch die Justiz hat unsere bzw. meine Demo(s) mitbekommen. Aber das Wichtigste war, dass Rainer uns vor der JVA demonstrieren sah, und er später bestätigte, dass ihn dies unheimlich aufgebaut habe. Ca. 15 Minuten nach seiner Ankunft in der JVA erhielten wir auch noch Verstärkung von den in Recklinghausen zurückgebliebenen. Ich wiederholte meine Demo vor der JVA täglich. Darüber hinaus demonstrierte ich fast täglich vor dem AG Recklinghausen. Zusammen mit den Sauerländern auch noch einmal vor dem Oberlandesgericht Hamm, und einmal mit 7 Personen, die meisten Mitglieder der Betrugsopferhilfe, vor der JVA Gelsenkirchen, sowie einmal vor dem Landgericht Bochum.

     Die größere Demo vor der JVA wollte ich bei der Polizei anmelden. Auch dort waren meine durchgeführten Demos schon bekannt. Der Beamte meinte, dass die nicht angemeldet werden müssen, da wir keine Behinderung darstellen würden, und nur Plakate in der Hand halten würden. Woher wusste er das?

     Während der Demo vor dem Oberlandesgericht versuchte ein Justizwachmann diese zu verhindern, in dem er den Bürgersteig vor dem Gericht als Privatgrundstück bezeichnete, und mit Polizei drohte. Unbeteiligte Bürger teilten meine Meinung, dass es sich bei dem Standort um den Bürgersteig und nicht um ein Grundstück des Oberlandesgerichts handelt. Wir ließen uns nicht einschüchtern, und setzen unsere Demo fort.  

     Während der größeren Demo vor der JVA erschien dann die Polizei. Angefordert von der JVA. Die Beamten erklärten, dass es sich bei unserem Betttuch angeblich um eine Beleidigung handeln würde. Es ging um die Aufschrift: „Hier wird nicht immer Recht gesprochen, hier wird das Recht auch oft gebrochen“. Ich rief „meinen Richter“ an, der mir gleich bestätigte, dass dies keinesfalls eine Beleidigung sei. Wie sollte es auch, denn vor verschiedenen Gerichten wurde das Betttuch bereits genutzt, ohne eine Beleidigung zu sein, wieso sollte dies vor der dem Folterknast anders sein?

     Ich hatte den Eindruck, dass man uns nötigen wollte die Demo zu beenden. Aber wir ließen uns nicht einschüchtern. Der ehemalige Kripobeamte und das heutige Justizopfer Herr L.  bestätigte dann auch, dass es sich um Nötigung durch die Polizeibeamten handelt, die nur bezweckt haben kann, unsere Demo rechtswidrig zu beenden. Denn wenn es sich bei dem Betttuch tatsächlich um eine Beleidigung gehandelt hätte, dann hätte man uns mit dem Betttuch nicht weitermachen lassen dürfen. Auch hierzu finden sich Bilder auf www.FrankAnne.de. Ich stelle hiermit Strafantrag. Dabei sind Nötigung, übliche Nachrede und falsche Verdächtigung zu prüfen.

     Während der Demo vor dem Landgericht sprach mich eine Rechtsanwältin an. Diese bestätigte meine Meinung über die Justiz, und meinte, ich solle doch ein Buch schreiben.

     Als man Rainer verhaftet hatte, rief ich seine Mutter an. Ich teilte ihr mit, dass Rainer Zivilgefangener ist, und er daher eigene Kleidung tragen dürfe. Sie sollte ihm Wäsche vorbeibringen. Am nächsten Tag fuhr sie zum Folterknast um die Wäsche abzugeben. Genau wie im Februar 2008 bei mir, verweigerte der Gelsenknast die Annahme der Wäsche, da Rainer angeblich Knastkleidung tragen müsste. Rainer hat man aber gesagt, dass seine Mutter angeblich keine Wäsche abgegeben hätte. Ich habe daraufhin Flugblätter vor der JVA verteilt, und dem Knast mitgeteilt, es sei schon ziemlich dumm sich mit mir anzulegen. Die Mutter durfte dann am nächsten Tag die Wäsche doch abgeben.

     Ich habe nicht nur vor der JVA demonstriert, sondern auch Post für Rainer abgegeben. Als ich die JVA betrat, sahen mich die Beamten ganz verwirrt an. „Sie wollen nur Post abgeben“, meinte einer. Ich bejahte dies und ging zum Briefkasten. Auf dem Rückweg meinte ich zu dem Beamten: „Mich wollen Sie doch hier gar nicht, oder?“ Die Antwort des Beamten lautete: „Nein, Herr Schreiber, sie wollen wir hier nicht“. Na da bin ich doch ziemlich bekannt.

     Nach 20 Tagen wurde Rainer dann wieder entlassen. Da ich in der Nähe des Folterknasts wohne, war ich der erste der Rainer in Empfang nahm. Für meine Tätigkeit während der Haft wurde ich von verschiedenen Personen unterstützt. Von zwei Personen gab es Geldspenden für Benzingeld, sowie Kaffee und belegte Brötchen, und dann noch eine Videokamera, die ich für meine Arbeit schon länger haben wollte.

 

Auto

Leider ist im Oktober die Wasserpumpe meines Autos kaputt gegangen, und da der TÜV im Februar 2009 ausläuft, lohnt eine Reparatur nicht. Meine Fahrten zum Amtsgericht Recklinghausen zur Demo gestalten sich dadurch außerordentlich kompliziert. Inzwischen habe ich es abgemeldet. Da ich mir kein Auto mehr leisten kann, habe ich nun die paradoxe Situation, nach 10 Jahren endlich wieder meinen Führerschein zu haben, aber kein Fahrzeug mehr. Ich hatte die Hoffnung, dass man das Auto in einen Krankenfahrstuhl mit 25 km/h oder 45 km/h umrüsten und ummelden kann, aber inzwischen habe ich erfahren, dass dies seit 10 Jahren nicht mehr möglich ist. Fahrzeuge die bereits vor 10 Jahren umgemeldet wurden, sind jedoch noch als solche Fahrzeuge zugelassen, und haben Bestandsschutz. Und es gibt spezielle Kleinfahrzeuge mit einem 400 ccm Motor. Diese Fahrzeuge sind jedoch nicht ganz billig, und ich kann sie mir nicht leisten.

 

Rollstuhl

     Da die Kur nicht den gewünschten Erfolg hatte, und meine Bewegung immer mehr eingeschränkt wird, wurde mir inzwischen ein elektrischer Rollstuhl verordnet. Auch ein Kostenvoranschlag wurde inzwischen bei der Krankenkasse eingereicht. Ich hoffe, dass der Rollstuhl spätestens im Februar ausgeliefert wird.

 

Versorgungsamt

   Das Versorgungsamt gibt es eigentlich nicht mehr. Das Gebäude befindet sich inzwischen in der Verwaltung der Stadt. Die Behindertenangelegenheiten werden noch immer dort bearbeitet, zusätzlich ist eine Abteilung für Senioren- und behindertengerechte Wohnungen hinzugekommen. Die Stadt macht so gar extra Werbung für Behörde. Da ich eine behindergerechten Wohnung für meinen Rollstuhl brauche, meine jetzige mit 38 qm, ist für einen Rollstuhl einfach viel zu klein. Ich war gegen 12 Uhr dort. Wie Bürgerfreundlich, die Behörde hat bis 15:30 Sprechzeiten. Ich gehe also den Flur entlang, da finde ich: „Seniorenwohnungen“ und „barrierefreier Zugang“. Seniorenwohnung brauch ich nicht, ich brauch eine behindertengerechte. Aber „barrierefreier Zugang“, das ist richtig. Also rein. Die Mitarbeiterin erklärt mir, dass ich falsch bin, und meint gleichzeitig, dass ich bei der Abteilung für behindertengerechte Wohnungen wahrscheinlich niemand mehr antreffen werde, da die Mitarbeiterin nur halbtags bis 12 Uhr arbeiten würde.

   Da war es vorbei mit der Bürgerfreundlichkeit, Öffnungszeit bis 15:30 Uhr, Anwesenheit bis 12:00 Uhr. Das passt doch nicht. Ich habe mal Glück gehabt, die Mitarbeiterin war noch da, und empfing mich auch noch. Damit verließ mich mein Glück. Jetzt kam wieder die typische Behördenverarsche. Dem Bürger ein Formular in die Hand drücken und loswerden. Ich machte da nicht mit. In dem Formular war lediglich mein Name, Adresse, Grad der Behinderung und Größe der neuen Wohnung einzutragen. Weshalb jemand, der so schlecht laufen kann, wie ich, nach Hause fahren soll, um dieses poplige Formular auszufüllen und dann wieder anzureisen, ist nicht zu erkennen.

     Ich füllte das Formular gleich aus. Als ich 60 qm als Größe der neuen Wohnung eintrug, meinte die Mitarbeiterin, dass dies aber schwer würde. Immer diese Versuche die Leute zu verarschen. Als Alleinstehender steht einem normalerweise eine Wohnung von 50 qm zu. Da Behinderte für den Rollstuhl und die Bewegung in der Wohnung mehr Platz brauchen, stehen einem Behinderten mit meinem Grad der Behinderung, gesetzlich 60 qm zu.

     Daraufhin meinte die Mitarbeiterin, dass dies aber schwer mit Hartz4 in Einklang zu kriegen sei. Schon wieder so eine verarsche. Da die Miete für eine 60 qm Wohnung natürlich höher ist, als für eine 50 qm Wohnung (oder wie jetzt eine 38 qm Wohnung), muss die höhere Miete natürlich übernommen werden. Am Ende überreichte mir die Mitarbeiterin eine Liste mit Wohnungsgesellschaften bei denen ich mich bewerben könne, weil die Behörde wahrscheinlich keine Wohnung für mich hätte. Wenn doch, dann würde man sich bei mir melden, aber evtl. auch nicht. Noch nie hat mir eine Behörde so deutlich zu verstehen gegeben, dass diese Behörde völlig überflüssig ist. Weshalb man dann für diese Behörde auch noch Werbung machen muss, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.

     Weshalb bin ich eigentlich da hingegangen, wenn ich nun trotz Gehbehinderung alle Wohnungsbaugesellschaften abklappern darf.

     Da ich auch noch seit Monaten einen Verschlimmerungsantrag laufen hatte, erlaubte ich mir dann im nächsten Zimmer gleich mal nachzufragen. Es wurde mir mitgeteilt, dass mein Antrag am Vortag bewilligt worden wäre, und der Bescheid zu mir unterwegs wäre. Es ist schon merkwürdig, was die unter „bewilligt“ verstehen. Der Grad der Behinderung wurde zwar tatsächlich erhöht, aber sämtliche  beantragte Merkmale abgelehnt.

     Um mir zusätzliche Wege zu ersparen, wollte ich gleich Widerspruch einlegen. Der Sachbearbeiterin gefiel dies wieder gar nicht. Sie wollte mich ständig nach Hause schicken, damit ich den Widerspruch dort schreibe. Dann war sie bereit den Widerspruch aufzunehmen, aber die Begründung sollte ich nachreichen. Also wieder erstmal nach Hause geschickt werden. Ich mache so was nicht mit. Mir ist bekannt, dass wenn die den Widerspruch aufnehmen müssen, dann müssen die auch die Begründung aufnehmen.

     Solche Versuche gab es auch schon beim Verwaltungsgericht. Dort weigerte man sich die Klagebegründung aufzunehmen. Eine Richterin teilte mir sogar dreimal mit, dass die Rechtsantragstelle nicht dazu da wäre die Klagebegründung aufzunehmen. Eine glatte Lüge. Das Justizministerium in Düsseldorf teilte mir auf Anfrage mit, dass die Rechtsantragstelle am Gericht sehr wohl dazu da wären die Klagebegründung aufzunehmen. Und dass dies auch für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gilt.

     Die Sachbearbeiterin war zwar am Zetern, aber hat dann doch noch den Widerspruch incl. Begründung aufgenommen. Die Versuche den Bürger einfach abzuwimmeln klappt bei mir nicht.      

 

BOGESTRA

     Mein Leben besteht noch aus 2 Haltestellen in Fahrtrichtung Gelsenkirchen, und 2 Haltestellen in Fahrtrichtung Gelsenkirchen-Horst. Dort befinden sich jeweils ein Bäcker und ein Lebensmittelmarkt. Nachdem Einkauf besteht mein Leben aus meinem Bett. Ich besitze zwar zwei Computer an einem Computertisch, sowie einen Bürorollstuhl, aber diese wurden bereits seit zwei Jahren nicht mehr benutzt, da Sitzen mir ganz erhebliche Rückenschmerzen bereitet. Wenn ich zu Hause bin liege ich im Bett, und benutze mein Notebook. Seit November 2008 komme ich auch nicht mehr ins Internet. Für dieses Schreiben brauchte ich bisher (16 Seiten) 16 Tage.

     Ich möchte erwähnen, dass ich mit den meisten Fahrer/-innen keine Probleme habe, und auch die BOGESTRA nicht schlecht finde. Mein Stiefvater hatte selbst bei diesem Unternehmen gearbeitet.  

     Zu wünschen wäre, wenn die Fahrer noch häufiger die Absenkvorrichtung der Busse nutzen würde. Bei ca. 10 % der Fahrten haben die Fahrer diese abgeschaltet, was einem Körperbehinderten das Ein- und Aussteigen unnötig erschwert. Während der Schneetage im Januar erwischte ich an einem Tag sogar gleich 4 Busse mit abgeschalteter Absenkvorrichtung.

     Am 28.12.2008 erwischte ich einen Busfahrer, der wahrscheinlich das falsche Weihnachtsgeschenk erhalten hatte, und glaubte, dass er dies an mir auslasten müsste. Einen so unverschämten Busfahrer, der glaubte mich wegen meiner Behinderung beleidigen zu können, habe ich noch nie erlebt. Die ganze Geschichte kann unter www.FankAnne.de und dort unter BOGESTRA nachgelesen werden.

 

NACHTRAG 2009.01.23

Wie würde die BOGESTRA auf meine Beschwerde reagieren? Einige meinten gar nicht, andere meinten man würde die Sache runterspielen um den Fahrer zu schützen. Ich teilte diese Meinung nicht, besonders nicht, nachdem ich das Schreiben persönlich am Betriebshof der BOGESTRA abgegeben hatte, und ein erstes Gespräch mit einem Mitarbeiter der BOGESTRA hatte. Mit Schreiben vom 8.1.2009 erhalte ich folgende Antwort.

Sehr geehrter Herr Schreiber,

     mit großem Bedauern haben wir Ihre Schilderung des Vorfalls auf der Linie 383 am 28.12.08 beim Ein- und Aussteigen zur Kenntnis genommen.

     Wir versichern Ihnen, dass das Verhalten des Fahrers keinesfalls unseren Vorstellungen von gutem Kundendienst entspricht.

     Angeregt durch den intensiven Austausch mit Behindertenvertretern haben wir in den vergangenen Jahren die Aus- und Weiterbildung unserer Fahrerinnen und Fahrer um den Aspekt erweitert, sich gegenüber Menschen, die erkennbar in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, besonders rücksichtsvoll und angemessen zu verhalten.

     In der Aus- und Weiterbildung unseres Fahr- und Servicepersonals werden innerhalb von Kundendienstschulungen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehend thematisiert.

     Daher danken wir Ihnen für Ihr Schreiben.

     Mit dem Fahrer werden wir über den Vorfall ausführlich sprechen und ihn auf mögliche Konsequenzen im Wiederholungsfall hinweisen.

     Für das Jahr 2009 wünschen wir Ihnen noch alles Gute.

     Mit freundlichen Grüßen ….

 

     Ich kann mit diesem Schreiben leben. Vor Jahren habe ich mich mal bei Mc. Donalds beschwert. Auch damals hat man sich bei mir entschuldigt, die Mitarbeiterin bzw. Filiale wurde geschult, und ich bekam sogar noch Gutscheine im Wert von 20 DM. Beschwert man sich dagegen über Mitarbeiter von Behörden, wird meist verharmlost, geschönt und gelogen, um die Behörde und deren Mitarbeiter zu schützen. Zwar ist mir bekannt, dass das was die Behörden dem Bürger schreiben, nicht mit dem identisch ist, was hinter den Kulissen passiert, denn dort knallt es häufig trotzdem, aber solche verleumderische Schreiben verärgern natürlich den Bürger noch mehr, und schnürt die Unzufriedenheit gegen Ämter, Justiz und Staat. .

     Auch die BOGESTRA ist ja, zumindest eine halbe, Behörde. Das Schreiben ist aber kein Schreiben einer Behörde, sondern erfreulicherweise das Schreiben eines Wirtschaftsunternehmens. Andere Behörden könnten sich daran ein Beispiel nehmen, denn die BOGESTRA hat begriffen, dass der Bürger ihr Kunde ist, und dass man mit Kunden so nicht umgeht.       

 

Folterknast

     Auch hier zeigt es sich, wie sehr ich manchmal der Zeit voraus bin. Ende Dezember 2008 berichtete das Fernsehen und die Zeitungen über eine Misshandlung in der JVA Gelsenkirchen. Sogar das Wort Folterknast wurde benutzt. Ich habe über die Misshandlung des Heribert P. und meiner Person bereits 2004 berichtet.

     Später berichtet die Presse auch dass die JVA und der Ombudsmann den Gefangenen unter Druck gesetzt haben sollen, um ihn dazu zu bewegen seine Erlebnisse zu vertuschen. Auch darüber berichtete ich bereits 2004. Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied, weshalb die Presse über diese Misshandlung berichtet, aber nicht über meine Schilderungen.

   Bei dem in der Presse genannten Fall aus Gelsenkirchen, sowie dem Fall aus Siegburg, handelt es sich um Misshandlungen von Gefangenen durch Gefangene. In den von mir geschilderten Fällen wurden Gefangene durch Justizbeamte misshandelt. Darüber möchte die Presse natürlich nicht berichten, denn

 

Pressefreiheit ist die Freiheit der Presse,

dem Bürger das Wesentliche vorzuenthalten.

 

Doch was geschah damals im Knast? In meiner Nachbarschaft wohnte der Justizvollzugsbeamte K. Ich kannte ihn nicht, aber es wurde mir erzählt, dass es sich um einen echten Idioten handeln würde. Auch der Gefangene Heribert P. aus Gelsenkirchen hatte Probleme mit diesem Beamten. In seiner Zelle erklärte der Beamte unter Zeugen, dass Herrn P. beim Duschen etwas passieren könnte. Einige Tage, es war Duschtag, war der Beamte K. auffällig freundlich. Der Zellengenosse meinte zu Heribert, er solle auf das Duschen verzichten, da der Beamte so übertrieben freundlich war. Als die Zelle zum Duschen geöffnet wurde, erklärte Heribert, dass er heute nicht duschen wolle. Da der Beamte K. nun Heribert nichts in der Dusche antun konnte, griff er ihn auf der Zelle an. Dafür gab es nun Zeugen.

     Der Zellengenosse sollte eigentlich eine Arbeit in der Kammer bekommen. Man versuchte die Zeugenaussage zu beeinflussen, in dem man dem Zeugen mitteilte, er solle sich seine Aussage überlegen, wenn er die ihm angedachte Arbeit wirklich haben will. Der Zeuge erklärte, sie sollen sich die Arbeit in die Haare schmieren, denn er würde sich von denen nicht erpressen lassen. Die schriftliche Zeugenaussage, die der Staatsanwaltschaft vorliegt, bestätigt eindeutig, dass Heribert von dem Beamten K. grundlos angegriffen wurde.

     Natürlich ging weder die JVA noch die Staatsanwaltschaft gegen den Beamten vor. Wie man schon den Zeugen unter Druck setzen wollte, setze man nun Heribert unter Druck. Es wurde behauptet, Heribert habe den Beamten angegriffen, und er wurde in den Bunker verlegt. Doch selbst dabei hielt man sich nicht an Gesetze. Der Aufenthalt im Bunker ist gesetzlich beschränkt. Heribert wurde deutlich länger dort festgehalten. Daher forderte er den Psychologen an. Dieser erklärte ihm, er solle den Bunker nicht als Bunker betrachten, sondern als Beruhigungszelle. Ja so werden im Knast Gesetze beachtet.

     Einige Tage später bekam Heribert Besuch. Der Besuchbeamte B. holte Heribert ab. Da er aus dem Bunker abgeholt wurde, glaubte der Beamte Heribert grob behandeln zu müssen. Schon auf dem Weg zu seinem Besuch forderte der Beamte Heribert auf schneller zu laufen. Um diese Forderung zu untermauern stieß der Beamte dem Inhaftierten mehrfach seine Schlüssel in die Rippen. Dafür gibt es aber keine Zeugen.

     Beim Besuch machte sich Heribert Notizen. Dies nahm der Beamte zum Anlass den Besuch vorzeitig zu beenden, in dem er Heribert gewaltsam von seinem Besuch wegzog. Dafür gab es gleich 5 Zeugen. Das Enkelkind, die Tochter, die Mutter sowie zwei weitere Zeugen. Heribert wurde in eine Zelle gebracht und durchsucht. Dabei kam es zu der nächsten Misshandlung. Heribert sollte die Beine spreizen. Um dies zu untermauern, trat ihn der Beamte B. gegen die Beine. Dafür gibt es aber keine Zeugen.

     Auch bei mir kam es zu Misshandlungen. Da der Haftbefehl älter als sechs Monate war, ließ ich den Obergerichtsvollzieher antanzen. Von der Abteilung abgeholt wurde ich ebenfalls von dem Beamten B. Das Gespräch mit dem Obergerichtsvollzieher Z. war äußerst kurz. Danach kam wieder der Beamte B. Ich hatte aber noch Fragen an den Gerichtsvollzieher. Jedes Mal wenn ich anfing meine Frage zu stellen viel mir der Beamte B. ins Wort. Nach drei oder vier Versuchen forderte ich den Beamten B. auf mich endlich ausreden zu lassen. Mit den Worten, nur seine Mutter dürfe ihn anschreien stürzte sich der kriminelle Beamte auf mich und stieß mich rückwärts gegen die Wand. Der Zeuge Z. bestätigt auch, dass der Beamte mich angegriffen hat. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Beamten eingestellt, der Zeuge wurde noch nicht einmal vernommen. So weit zur Gleichheit vor dem Gesetz.

     Bei einem weiteren Besuch für Heribert, wurde dieser wieder von dem Beamten B. abgeholt und zurückgebracht. Wegen der vorausgegangenen Ereignisse versuchte der Beamte B. besonders cool zu sein. Heribert reagierte nicht darauf. Erst als er wieder zurück auf seiner Abteilung war, erklärte er dem Beamten B., dass er ihm durchaus einiges verzeihen könnte. Nicht verzeihen würde er ihm, dass er so eine feige Sau wäre, die sogar Menschen misshandelt, die sich wegen ihrer Körperbehinderung nicht wehren könnten. Das saß, und sorgte für Aufruhr. Es zeigt aber, dass einige Beamte größere Lumpen sind, als manch Inhaftierter.

     Wegen meiner Gehbehinderung kann ich nicht duschen, die Sturzgefahr wäre zu groß. Daher bekam ich zweimal die Woche ein Wannenbad. Auch darf ich keine Treppen steigen. Dies wurde mir von Ärzten des Marienhospital Gelsenkirchen-Buer untersagt, ebenso von der Kurklinik in Horn-Bad Meinberg. Daher wurde ich im Folterknast mit dem Aufzug transportiert. Eines Tages hatte der Beamte K. mit seinen komischen Anwandlungen keine Lust mehr mich mit dem Aufzug zu transportieren. Er fragte den Anstaltsarzt. Dieser musste mich weder anhören noch untersuchen. Er konnte anscheinend durch Wände und Mauern sehen, brauchte weder Röntgenbilder noch CT, oder Kernspinn-Aufnahmen, um festzustellen, dass Treppensteigen angeblich gut für mich sei. Ich vertraute seiner göttlichen Eingabe nicht, daher bestand ich den Aufzug, um meiner Gesundheit nicht weiter zu schaden. Der Beamte K. wollte mich doch tatsächlich gewaltsam die Treppe runter bringen. Nur dem Einschreiten eines abteilungsfremden Beamten war es zu verdanken, dass die nächste Gewalttat gegen mich verhindert wurde.

     Allerdings waren damit die Schikanen gegen mich nicht ausgeräumt. An dem zehnten Hafttag wurde mir alles verwehrt, wofür ich mit dem Aufzug transportiert werden musste. Rechtswidrig wurden mir die Freistunden verweigert, sogar das Baden, die Arzt- und Zahnarztbesuche etc. Sämtliche Beamte beteiligten sich an der Willkür. Lediglich der abteilungsfremde Beamte, der die Misshandlung verhindert hatte, hätte sich daran nicht beteiligt, aber er war nicht für meine Abteilung zuständig. Er versuchte sogar die zuständigen Beamten umzustimmen.

     Am 20. Hafttag wurde von der JVA angeordnet, dass ich grundsätzlich mit dem Aufzug zu transportieren sei. Erst ab da endeten die Schikanen. Am 22. Hafttag wurde ich aus der JVA entlassen. Während der 22 Hafttage gab es also zweimal Gewaltmassnahmen gegen mich, sowie zehn Tage rechtswidrige Willkürmaßnahmen gegen mich, also fast 50%. Wieder war ich meiner Zeit voraus.

     Während die Presse im Dezember 2008/Januar 2009 über Misshandlungen in der JVA berichtet, berichte ich bereits seit 2004 darüber.

     Während die Presse im Januar 2009 über Versuche berichtet, die Misshandlungsvorfälle zu vertuschen, berichte ich ebenfalls seit 2004 darüber.

     Während die Presse nur über Misshandlungen von Gefangenen durch Gefangene berichtet, berichte ich über Misshandlung von Gefangenen durch Justizbeamte. Dies ist ein wesentlich größerer Skandal.

 

2009

     Auch 2009 fing wie üblich an. Im Briefkasten fand ich eine Benachrichtigung über die angeblich gesetzliche Zustellung eines Schriftstücks per Niederlegung. Dabei handelt es sich keineswegs um eine gesetzliche Zustellung. Dies war zwar früher so üblich, das Gesetz über die Zustellung von Schriftstücken wurde bereits vor Jahren geändert. Heute erfolgt die gesetzliche Zustellung nicht mehr über die Niederlegung des Schriftstücks und Benachrichtigung, sondern über Einwurf der Briefsendung. Die alte Version war schon immer schwachsinnig. Wenn ich jemand über eine Briefsendung informiere, dann kann ich die Briefsendung auch gleich einwerfen. Für mich als Gehbehinderter ist es schlichtweg eine Zumutung, extra zur Post gehen zu müssen, um ein Schriftstück abzuholen.

     Aber eine gesetzliche Zustellung kann auch deswegen nicht erfolgt sein, da die Benachrichtigung in keiner Weise ausgefüllt war. Es befinden sich kein Absender und kein Aktenzeichen auf der Benachrichtigung. Mein Name und meine Adresse fehlen ebenso, wie das Ankreuzen eines möglichen Abholtermins. Selbst das angebliche Zustelldatum ist nicht angeben, so dass selbst der letzte Abholtermin nicht bekannt ist. Selbstverständlich fehlt auch die Unterschrift des Zustellers.  

 

  

POSITIV:

     Eine Auszeichnung für Zivilcourage ist positiv.

     Dass ich dieses Jahr insgesamt 23 Tage im Folterknast überlebt habe, ist positiv, noch positiver ist, dass es in diesem Jahr noch nicht einmal Übergriffe durch JVA Beamte gab.

     Dass ich vorzeitig aus der Haft entlassen werde, weil ich angeblich so ein unangenehmer Mensch bin, das bewerte ich positiv.

Dass das Amtsgericht Herne acht schwachsinnige Knöllchen einstellt, bewerte ich ebenfalls positiv.

     Dass ein Richter mir meine Knöllchen erstattet, ist natürlich ebenfalls positiv.

     Die Videos, die beim Amtsgericht Witten gedreht wurden, bei youtube eingestellt wurden, und bisher ca. 20.000-mal angesehen wurden, sind sicherlich positiv.

     Der Leserbrief des Richter Fahsel ist natürlich ebenfalls positiv, bestätigt er doch, was ich bereits seit Jahren erlebe, bekämpfe und darüber berichte.

     Die Demonstrationen vor der JVA waren positiv.

     Dass die Presse über Missstände im Folterknast berichtet ist selten und positiv.

 

 

NEGATIV:

     Dass ich unschuldig, oder für 10 € inhaftiert werde ist nicht neu. Dass ich für 10 € gleich 3 Tage inhaftiert werden sollte, ist eine neue Dimension.

     Die Hehlerei mit meinem Anhänger ist ebenfalls eine neue Dimension.

     Dass das Amtsgericht (zugegeben nicht vorsätzlich) für die Beschädigung meines Notebooks verantwortlich ist, ist negativ. Noch schlimmer ist die verweigerte Kostenübernahme den entstandenen Schadens.

     Dass ich, trotz vorhandener „Parkerleichterung“ nicht mehr kostenlos vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer und vor dem Arbeitsamt/Amtsgericht Gelsenkirchen parken darf, ist negativ.

     Dass die Presse über Missstände im Folterknast berichtet, aber Misshandlungen von Beamten verschweigt, ist natürlich negativ.

 

 

EIGENTOR:

     Die Verhaftung des Solarkritikers müsste eigentlich als negativ betrachtet werden, aber ich bewerte es eher als positiv. Rainer hat sich auch durch diese Maßnahme der Justizmafia nicht unterkriegen lassen. Und die Demonstrationen in dieser Sache, vor dem Amtsgericht Recklinghausen, Landgericht Bochum, Oberlandesgericht Hamm und dem Folterknast Gelsenkirchen, machten die Entscheidung der Justizmafia zu einem absoluten Eigentor.

 

FAZIT:

     Dieser Jahresbericht wird gelesen, von Menschen, die inzwischen ähnliche Erfahrungen mit der Justizmafia gemacht haben wie ich. Und von Lesern, die solche Erfahrungen (noch) nicht gemacht haben. (Manche haben auch schon mal eine ähnliche Erfahrungen gemacht, aber dies einfach als Fehler abgetan, ohne die Systematik zu erkennen.)

     Dieser Jahresbericht wird gelesen, von Personen, die mich persönlich kennen, und von Leuten, die mich nicht kennen.

     Die, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, wundern sich über diese Erlebnisse nicht (mehr).

     Die, die mich persönlich kennen, die glauben mir dies sofort, denn sie haben es ja teilweise sogar miterlebt, oder beobachten dies bereits seit Jahren. Dazu gehören, im Übrigen immer häufiger, auch einige Richter und andere Juristen, Justizvollzugsbeamten und Behördenmitarbeiter (z.B. Polizisten).

     Die, die mich nicht (oder kaum) kennen, bestehen aus Personen, die mich für einen „Spinner“ halten müssen, weil sie für dieses System tätig sind, und diese Meinung über mich als Selbstschutz benötigen. Nur wenige Richter können mir zustimmen, weil sie damit auch zustimmen, dass sie Teil eines unfähigen, kriminellen Systems sind. Nur wenige Justizvollzugsbeamten können mir einfach zustimmen, weil sie ihren Job machen, da sie eigentlich zu „den Guten“ gehören wollen. Nur wenige Polizisten können mir zustimmen, da sie ihren Beruf mit Illusionen angetreten haben. Aber je länger Polizisten, Richter, Vollzugsbeamte ihren Dienst ausüben, umso mehr verlieren sie ihre Illusionen, und umso mehr können sie meine Erlebnisse dann doch wieder glauben. Zu den größten Kritikern der Justiz gehören Menschen, die mal mit dieser Berufsgruppe zu tun hatten. Staranwalt Bossi, mit seinem Buch „Halbgötter in schwarz“. Richter Fahsel mit seinem Leserbrief. Der ehemalige OLG-Richter Schneider. Der ehemalige Oberstaatsanwalt Schöndorf, sowie einige Rechtsanwälte mit Berufsverbot, wie Plantiko. Zu den größten Kritikern gehören auch ehemalige Polizisten, wie das Behörden- und Justizopfer L.

     Die, die mich nicht (oder kaum) kennen, und nicht für dieses System tätig sind, also die Mehrheit der Deutschen, fragen sich nun: „ist das ein Spinner“, oder „sind wir wirklich schon wieder so weit“, bzw.: „wie kann der das nur aushalten“?

 

       „Ist das ein Spinner?“

Jeder hat das Recht mich für einen Spinner zu halten. Ich selbst hätte dies bis ca. 1990 nicht für möglich gehalten, ich bin nicht als Justiz-, oder Systemkritiker auf die Welt gekommen. Hätte man mir dies vor 1990 erzählt, ich weiß nicht, ob ich es geglaubt hätte. Wenn Sie mich für einen Spinner halten, dann behalten sie diese Erlebnisse einfach im Hinterkopf. Vielleicht werden Sie in einigen Jahren von ähnlichen Erfahrungen hören, oder selbst solche gemacht haben. (Fam. Habenichts, der Solarkritiker, und viele andere Behörden- und Justizopfer hatten auch nie geglaubt, dass sie solche Erfahrungen in Deutschland machen würden.) Vielleicht bemühen Sie auch mal das Internet. Geben Sie bei yahoo „Justizopfer“ ein, aber schätzen sie vorher, wie viele Einträge sie finden werden, und vergleichen Sie dann Ihre Schätzung.

     „Sind wir wirklich schon wieder so weit?“ 

Klare Antwort: „Ja“. Ein Beispiel:

     In der Weimarer-Republik wurde den Schülern beigebracht, dass zwei und zwei insgesamt vier ist. Nachdem die Schüler dies geglaubt haben, und dann geglaubt haben, dass man ihren Lehren alles glauben kann, brachte man ihnen bei, dass sie in einem freiheitlich demokratischem Rechtsstaat leben würden. Auch dies haben die Schüler geglaubt.

     Als Adolf an die Macht kam bezeichnete er die Weimarer Republik aber nicht mehr als freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, sondern die Justiz als „volksfremd“. Merkwürdig, seine neue, angeblich bessere Justiz wollte er mit den Juristen aufbauen, die vorher für die „volksfremde“ Justiz zuständig waren. Und alles begann wieder von vorn. Auch im Dritten Reich wurde den Schülern beigebracht,

dass zwei und zwei insgesamt vier ist. Nachdem die Schüler dies geglaubt haben, und dann geglaubt haben, dass man ihren Lehren alles glauben kann, brachte man ihnen bei, dass sie in einem freiheitlich demokratischem Rechtsstaat leben würden. Auch dies haben die Schüler geglaubt.

     Später bezeichnete man das Dritte Reich aber nicht mehr als freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, sondern die Justiz als „Unrechtsjustiz des Dritten Reichs“ Danach gab es in Deutschland zwei Staats und Justizsysteme. Beide wollten die neue, angeblich bessere Justiz mit den Juristen aufbauen, die vorher für die „Unrechtsjustiz“ zuständig waren. Und alles begann wieder von vorn. Auch in der  DDR wurde den Schülern beigebracht, dass zwei und zwei insgesamt vier ist. Nachdem die Schüler dies geglaubt haben, und dann geglaubt haben, dass man ihren Lehren alles glauben kann, brachte man ihnen bei, dass sie in einem freiheitlich demokratischem Rechtsstaat leben würden. Der Begriff „Demokratie“ kam sogar im Staatsnamen vor. Auch dies haben die Schüler geglaubt.

     Auch in der BRD verlief es ähnlich. Nachdem Zusammenbruch der DDR wiederholte sich das Spiel.

     Auch die DDR bezeichnete man nicht mehr freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, und die Justiz als „Willkürjustiz“ Danach gab es nur noch die BRD. Wieder sollte die neue, angeblich bessere Justiz mit den Juristen bestückt werden, die vorher für die „Willkürjustiz“ zuständig waren. Und alles begann wieder von vorn. Auch in der  BRD wurde den Schülern beigebracht, dass zwei und zwei insgesamt vier ist. Nachdem die Schüler dies geglaubt haben, und dann geglaubt haben, dass man ihren Lehren alles glauben kann, brachte man ihnen bei, dass sie in einem freiheitlich demokratischem Rechtsstaat leben würden. Auch dies haben die Schüler geglaubt. Wieder müssen wir auf die Ablösung des Systems warten, bis man uns offiziell erklärt, wie kriminell und unfähig unsere Justiz und unser Staatssystem war.

 

So wie es jetzt Ausstellungen gibt über die „Unrechtsjustiz des 3. Reichs“ und die „Willkörjustiz der DDR“, so wird dann vielleicht eine Ausstellung über die „4. Reichs Justiz“ geben. Ich habe genug Urteile, die ich für diese Ausstellung bereitstellen kann.

  

     „wie kann der das nur aushalten“?

Das frage ich mich auch manchmal. Als ich vier Tage inhaftiert wurde, weil einem Richter mein T-Shirt mit der Aufschrift „Prozessbeobachter“ nicht gefiel, meinte ein Beamter der JVA, man könne nur froh sein, dass ich trotz allem so normal geblieben wäre. Wie lange ich dies noch aushalten kann, ist fraglich. Daher habe ich im Sanitätshaus vorsorglich schon mal nachgefragt, ob die Krankenkasse die Kosten für das Anbringen eines Kalaschnikow-Halter an meinen Rollstuhl übernimmt (Vermutlich nicht).

     Tatsächlich gibt es anscheinend immer wieder Versuche, durch das Beamtendumm und die Justizmafia, mich zum nächsten Kohlhaas zu machen. Dass dies bisher nicht geklappt hat, ist aber auch denen zu verdanken, die mich unterstützen, und alles versuchen, dass dies nicht passiert. Also besonders den Richtern E. und S. Und natürlich auch den anderen Justizopfern mit denen ich im Kontakt bin. Denn gemeinsam erträgt es sich leichter. Aber die eigentliche Frage muss nicht sein: „wie kann der das nur aushalten?“, sondern: „wie lange kann der das noch aushalten“.

     Die Antwort auf diese Frage ist nicht gefährlich für mich, sondern gefährlich für das Beamtendumm und die Justizmafia.

     Das Tagebuch auf www.FrankAnne.de wird aus gesundheitlichen und organisatorischen Gründen nicht fortgeführt. Dieser Jahresbericht ist der Ersatz dafür. Auch wenn ich für diese 22 Seiten bisher 19 Tage benötigte, ist es doch wesentlich weniger, als wenn ich jeden Tag einen Eintrag fertigen würde. 

 

Hätten Sie das gewusst?

     Allein in München soll es mehr Rechtsanwälte geben, als in ganz Österreich.

 

www.FrankAnne.de ist ein Projekt von

 

 

 

Behörden- und Justizopfer

Bernd Schreiber

Ernestinenstr. 6

45883 Gelsenkirchen

FrankAnne@Beamtendumm.de

 

 

 

 

 

Dieses Schreiben enthält Sachstandsanfragen an:

Behörde

Aktenzeichen

Amtsgericht Gelsenkirchen

Amtsgericht Recklinghausen

Oberlandesgericht Hamm

Staatsanwaltschaft Bergheim

Staatsanwaltschaft Essen

16a Ds-83 Js 1351/07-53/08

35 OWI -59 Js 1146/07-551/07

I-11W98/08

 

 

 

 

Dieses Schreiben enthält Strafanträge gegen:

 

 

 

Polizei GE

Polizei GE Beamte B

Stadt GE etc.

Polizei GE

JVA GE

Staatsanwaltschaft Essen

Bild Zeitung

01.08 Verhaftung Ernestinenstr.

Verhaftung Schalker Str.

Anhänger

10.08 Demo vor JVA GE

10.08 Demo vor JVA GE

 

01.09

Körperverletzung

Freiheitsberaubung im Amt

Diebstahl/Hehlerei

Nötigung

Nötigung

Strafvereitelung im Amt

Beleidigung (Folterknast)

 

 

 

 

 


 

 

AG Gelsenkirchen-Buer Direktorin

Zur Kenntnis

 

 

 

 

AG Recklinghausen Aktz

Sachstandsanfrage

 

 

 

 

AG Recklinghausen Direktorin

Zur Kenntnis

 

 

 

 

LG Bochum Präsident

Zur Kenntnis

 

 

 

 

LG Essen Präsidentin

Zur Kenntnis

 

 

 

 

OLG Hamm Präsident

Zur Kenntnis

 

 

 

 

OLG Hamm Aktz.

Sachstandsanfrage

 

 

 

X

Richter

 

 

 

 

 

Dr. Daubach

Zur Kenntnis

 

 

 

 

Esders

Zur Kenntnis

 

 

 

 

Fahsel

Zur Kenntnis

 

 

 

 

F. AG Bochum

Zur Kenntnis

 

 

 

 

Pohlmann

Zur Kenntnis

 

 

 

 

Stratmann

Zur Kenntnis

 

 

 

X

Staatsanwaltschaft

 

 

 

 

 

Bergheim

Sachstandsanfrage

 

 

 

 

Essen

Strafantrag

 

 

 

X

IBOH

 

 

 

 

 

Hammecke

 

 

 

 

 

Korte

 

 

 

 

 

Rößler

 

 

 

 

 

Schneider

 

 

 

 

X

Solar

 

 

 

 

 

Hoffmann

 

 

 

 

 

Inge und Rainer

 

 

 

 

 

Lenninger

 

 

 

 

 

Messenich

 

 

 

 

X

Politik

 

 

 

 

 

AUF

 

 

 

 

 

Die Grünen

 

 

 

 

X

Knast

 

 

 

 

 

JVA GE Beirat

 

 

 

 

 

Ombudsmann Wuppertal

 

 

 

 

 

Parys

 

 

 

 

 

Lobin

 

 

 

 

 

SPD-

 

 

 

 

X

FrankAnne

 

 

 

 

X

Privat

 

 

 

 

 

Bluhm

 

 

 

 

 

Hohmann

 

 

 

 

 

Mieczekowski

 

 

 

 

 

Schneider

 

 

 

 

 

Scholz

 

 

 

 

 


   

   

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