Jahresbericht 2008-Strafverfahren-Abschleppkosten
Dieses Schreiben enthält Sachstandsanfragen
an:
| Behörde | Aktenzeichen |
| Amtsgericht Gelsenkirchen Amtsgericht
Recklinghausen Oberlandesgericht Hamm Staatsanwaltschaft
Bergheim Staatsanwaltschaft Essen |
16a Ds-83 Js 1351/07-53/08
35 OWI
-59 Js 1146/07-551/07 I-11W98/08
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Dieses Schreiben enthält Strafanträge gegen:
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| | | Polizei GE Polizei GE
Polizei
GE
Beamte B Stadt GE etc. Polizei GE
JVA GE
JVA GE
Staatsanwaltschaft
Essen Bild Zeitung | Abschleppkosten
Anhänger
01.08
Verhaftung Ernestinenstr. Verhaftung Schalker Str. Anhänger 10.08 Demo vor JVA GE
02.08 Krankengymnastik 10.08 Demo vor JVA GE
01.09
| UrkundenunterdrückungKörperverletzung eingestellt Freiheitsberaubung
im Amt eingestellt
Diebstahl/Hehlerei
Nötigung
eingestellt
Körperverletzung
im Amt eingestellt
Nötigung
eingestellt
Strafvereitelung
im Amt Beleidigung (Folterknast) eingestellt
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...
| Absender Staatsanwaltschaft
Essen, 45117 Essen | | Empfänger Bernd
Schreiber, 45883 Gelsenkirchen | 27.3.2009 |
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| Aktenzeichen 305 Js 112/09 |
| Ermittlungsverfahren gegen den Anstaltsarzt Dr.
N...... | | Tatvorwurf: Körperverletzung im Amt
| | Ihre Strafanzeige vom 3.2.2009
| | Anlage Rechtsmittelbelehrung
| | Sehr geehrter Herr Schreiber,
mit Ihrer oben bezeichneten, als „Jahresbericht
2008“ überschriebenen und an die Direktorin des Amtsgerichts
Gelsenkirchen-Buer gerichteten Strafanzeige erheben Sie u. a. Vorwürfe
gegen den Anstaltsarzt der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen., den
Beschuldigten Dr. N., gegen den sich das vorliegende Verfahren nach
Abtrennung ausschließlich richtet.
Das Verfahren war mangels hinreichenden
Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StOP einzustellen.
Der Beschuldigte hat sich dahingehend eingelassen,
Sie seien am 28.1.2008 erstmals bei ihm im Rahmen der
Aufnahmeuntersuchung vorstellig geworden und seien sodann am 1.2.2008
im Rahmen einer weiteren Arztsprechstunde für acht
Physiotherapietermine im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg
angemeldet worden. Am 12.8.2008 hätten Sie von sich aus auf den ersten
Termin der Maßnahme und auch auf die nachfolgenden Termine verzichtet.
Aus Sicht des Beschuldigten sei Ihr Transport nach Fröndenberg durchaus
zumutbar gewesen. Hätten Sie anstatt nur den Transport zu verweigern,
sich mit Ihren Bedenken bzgl. der Transportbedingungen an ihn gewandt,
so hätte er Ihnen sicherlich zur Reiseerleichterung ein dickes
Schaumstoffkissen als Unterlage verordnet.
Unabhängig von der Frage, ob die Krankengymnastik
auch in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen hätte verabreicht
werden können, kann jedenfalls – schon wegen der Zeitablaufs – nicht
mit der für eine Anklagerhebung erforderlichen Sicherheit festgestellt
werden, dass das Verhalten des Beschuldigten bei Ihnen zu
Gesundheitsschäden geführt hat.
Eine Rechtsmittelbelehrung ist beigefügt.
Hochachtungsvoll
Kolpatzik Oberstaatsanwalt
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Es ist sicherlich
nicht
verwunderlich, dass die Schwarzkittel das Verfahren eingestellt haben.
Dies
wurde in meinem Jahresbericht 2008 bereits vorausgesehen. Das
Naheverhältnis
zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Knast dürfte der Grund dafür
sein.
Bei den Aussagen des Beschuldigten muss
man sich fragen ob er überhaupt Medizin studiert hat oder ob er
demnächst den
Medizin-Nobelpreis erhält. Im Februar 2008 war ich 48 Jahre alt. Also
litt ich damals
seit 46 Jahren an den Folgen der Polio (Kinderlähmung). 46 Jahre
Körperbehinderung bedeutet aber auch, dass in diesen 46 Jahren mein
Körper
übermäßig belastet wurde. Bei den meisten Polio-Geschädigten, so auch
bei mir,
tritt daher nach 30 bis 40 Jahren das Postpolio-Syndrom auf, was den
Gesundheitszustand weiter verschlechtert.
Obwohl die Polio schon deutlich älter ist,
als meine Erkrankung, hat es bisher noch kein Arzt geschafft die Folgen
einer
ausgebrochenen Polioerkrankung völlig zu beseitigen. Wie bereits im
Jahresbericht 2008 mitgeteilt, wurde ich in den vergangenen Jahren
mehrfach vom
Gesundheitsamt untersucht. Zweimal ging es um meine Prozessfähigkeit.
Genauso oft
wurde meine Verhandlungsfähigkeit auf maximal 30 Minuten ohne Pause
festgestellt.
Dabei nehme ich die zweite Untersuchung noch nicht einmal für ernst, da
dabei
nur das erste Untersuchungsergebnis abgeschrieben wurde. Der
tatsächliche
Gesundheitszustand war damals aber schon wieder deutlich schlechter als
bei der
ersten Untersuchung, und die tatsächliche Verhandlungsfähigkeit damals
temporär, wegen eines akuten Bandscheibenvorfalls gar nicht gegeben.
Und
nun will der Anstaltsarzt die Folgen der Krankheit und das Ergebnis der
gesundheitsamtlichen Untersuchung mit einer simplen
Schaumstoffunterlage
beseitigen. Genial, oder dämlich? Ich befürchte, dass diese Therapie
bei der
Nobelpreis-Jury nicht die nötige Zustimmung bekommen dürfte. Nur die
Schwarzkittel kann man damit überzeugen.
Man
muss noch nicht einmal Medizin studiert haben, um zu erkennen, wie
unsinnig
eine Fahrt nach Fröndenberg und zurück ist, um dort 20 Minuten
Krankengymnastik
zu erhalten. Der Krankengymnast Modler meinte, „Wie doof ist das
denn?“, als
er hörte, man wollte mich 3 bis 4 Stunden nach Fröndenberg und zurück
fahren,
um mir 20 Minuten Massage/Krankengymnastik zu verpassen. Während der
Anstaltsarzt behauptete, es hätte in der JVA noch nie Krankengymnastik
gegeben,
dies sei nur in Fröndenberg möglich, teilte mir Herr Modler mit, dass
er
persönlich bereits Krankengymnastik in der JVA Gelsenkirchen
durchgeführt hatte.
Hat
die Staatsanwaltschaft Essen nun tatsächlich die erforderlichen
Ermittlungen
durchgeführt oder Strafvereitelung im Amt begangen? Merkwürdig, lt.
Anstaltsarzt sollte mir die Fahrt nach Fröndenberg zumutbar sein, was
aber
tatsächlich nicht zutreffend ist. Bei der Frage der Zumutbarkeit wird
der
Beschuldigte befragt. Nicht die Aussage des Gesundheitsamtes, meines
Hausarztes
oder eines anderen Mediziners sind maßgeblich, sondern die des
Beschuldigten.
Wenn dies grundsätzlich die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft bei
ihren
Ermittlungen wären, dann dürften demnächst sämtliche Strafrichter
arbeitslos
werden.
Auch wenn
erfahrungsgemäß Beschwerden gegen die
Einstellung nichts
bringen, schließlich bleibt das Naheverhältnis zwischen
Staatsanwaltschaft und Knast
bestehen, wird gegen die Einstellung Beschwerde eingelegt.
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